Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11226 19. Wahlperiode 27.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10895 –  Pregnant Mare Serum Gonadotropin – Produktion, Zulassung und Einsatz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin) ist ein Hormon, das im Blut trächtiger Stuten vorkommt und auch in Deutschland in der Schweinezucht verwendet wird. PMSG-Präparate werden bei Sauen nach dem Absetzen der Ferkel zur Brunstsimulation und zur Zyklussteuerung verwendet. Ziel ist es, ein hohes Maß an Planbarkeit in den Betriebsabläufen der Ferkelproduktion zu erreicht. 1. Wie viele Dosen PMSG-haltiger Arzneimittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten fünf Jahren in der Sauenhaltung eingesetzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? In welchen Ländern wurden der dafür genutzte Wirkstoff PMSG gewonnen? In Bezug auf den Zeitraum vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Januar 2016 wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) – Produktion, Zulassung und Einsatz“ auf Bundestagsdrucksache 18/12251 verwiesen, wonach in Deutschland in diesem Zeitraum geschätzt rd. 3,8 Millionen Einzeldosen zur Behandlung von Schweinen eingesetzt wurden. Die seinerzeitige Schätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berücksichtigte auch die mögliche Anwendung bei weiteren Zieltierarten als bei Sauen. Unter Zugrundelegung der Annahme, dass die Anwendung ausschließlich bei Sauen stattfinden würde, und der Annahme einer mittleren Dosis von 5 ml bzw. 1 000 I. E. für die einzelne Anwendung, ergibt sich für den Berichtszeitraum vom 1. Februar 2013 bis 31. Januar 2016 die Zahl von etwa 4 Millionen Einzeldosen. Für den Berichtszeitraum vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2019 schätzt das BVL aufgrund der Annahme einer Anwendung ausschließlich bei Sauen und einer mittleren Dosis von 5 ml bzw. 1 000 I. E. pro Anwendung etwa 6,4 Millionen Einzeldosen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11226 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Da die Angabe der Einzeldosen auf Schätzungen basiert, weist der vom BVL zugrunde gelegte Ansatz eine nicht quantifizierbare Unsicherheit auf und ist zudem nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch, der nicht erfasst wird, im jeweiligen Berichtszeitraum gleichzusetzen. Zu möglichen Ursachen des Anstiegs der geschätzten Zahl für den Berichtszeitraum 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2019 im Vergleich zum früheren Berichtszeitraum liegen dem BVL keine Informationen vor. Nach dem BVL vorliegenden Informationen wird PMSG in Europa in den Niederlanden und in Island und in Südamerika in Argentinien und Uruguay produziert . Nach Kenntnis des BVL stammt das als Wirkstoff der in Deutschland zugelassenen Tierarzneimittel enthaltene PMSG aus diesen Ländern. 2. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Tierschutzstandards bei der PMSG-Produktion in Südamerika mit deutschem Tierschutzrecht vereinbar? 3. Wäre die Produktion von PMSG unter den Bedingungen, wie sie in Südamerika vorherrschen, in Deutschland möglich? Falls nein, warum nicht? 4. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts aktueller Videodokumentationen (z. B. www.youtube.com/watch?v=QPn2ZkCwb7g&feature=youtu.be) die Produktionsbedingungen von PMSG in Südamerika? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12251 sowie auf die nachstehenden Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Europäische Kommission wiederholt gebeten, zu prüfen, ob Inspektionen der Dienststellen der Europäischen Kommission , in Staaten, in denen Stutenblut zum Zweck der PMSG-Gewinnung gewonnen wird, möglich sind, um so vor Ort die aktuelle Situation bewerten zu können. Diese wurden bisher nicht durchgeführt, entsprechend liegen der Bundesregierung bisher keine konkreten Erkenntnisse vor, die eine abschließende tierschutzfachliche Bewertung der Produktionsbedingungen in Südamerika erlauben. 5. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, den Import von PMSG auf Grundlage des Artikels 30 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EGV) zu untersagen? Wenn nein, warum nicht? 6. Hat die Bundesregierung der Forderung der Agrarministerkonferenz 2016, die Möglichkeit eines Import- und Anwendungsverbots von PMSG zu prüfen , falls die Tierschutzstandards nicht mit deutschem Tierschutzrecht zu vereinbaren sind, Folge geleistet (vgl. Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz am 15. April 2016 in Göhren-Lebbin)? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11226 Für eine Einschränkung der Einfuhr sowie der Verwendung von PMSG gibt es keine Rechtsgrundlage, soweit die Anwendung der Präparate entsprechend den arzneimittel- und tierschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt. Artikel 30 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) untersagt Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zwischen Mitgliedstaaten und regelt damit den Binnenmarkt . Importverbote gegen Drittstaaten können nicht auf ihn gestützt werden. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, den Tierschutz betreffende Angelegenheiten anderer Länder zu beeinflussen, sind sehr begrenzt. Dies gilt auch für die Haltung und Nutzung von Pferden in Südamerika. Handelspolitische Maßnahmen wie Importverbote liegen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e) i. V. m. Artikel 207 des AEUV in der ausschließlichen Kompetenz der EU. Importverbote der EU müssen mit den Regelungen des internationalen Handelsrechts vereinbar sein. Da der Tierschutz nicht als Rechtfertigungsgrund für Handelsbeschränkungen in Artikel XX Allgemeines Zollabkommen (GATT) aufgeführt ist, bestehen hier äußerst hohe Anforderungen und daher ein sehr hohes WTO-rechtliches Anlastungsrisiko . Dennoch setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für eine stärkere Berücksichtigung des Tierschutzes und die Verbesserung von Tierschutzstandards vor Ort ein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat beispielswiese mit Argentinien und Uruguay Kontakt aufgenommen und diese Thematik verschiedentlich vorgebracht. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich dadurch eine höhere Sensibilität gegenüber der Thematik entwickelt und nach Mitteilungen der betreffenden Behörden wurden Kontrollen von Betrieben durchgeführt jedoch keine Beanstandungen festgestellt. 7. Sieht die neue Fleischkennzeichnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Anwendungsverbot von PMSG vor? In welchen Stufen des Kennzeichens ist die Anwendung von PMSG aus so genannten Blutfarmen in Südamerika erlaubt (bitte einzelne Stufen des Kennzeichens auflisten)? Das neue Tierwohlkennzeichen sieht kein Anwendungsverbot von PMSG vor. 8. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland PMSG gewonnen (bitte angeben in Menge pro Jahr)? Falls ja, wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung mit den deutschen Leitlinien zur Gewinnung von Blut im Veterinärbereich vereinbar? Falls nein, warum nicht? Nach Kenntnis des BVL wird in Deutschland kein PMSG als Wirkstoff für die Herstellung von PMSG-haltigen Tierarzneimitteln gewonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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