Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11227 19. Wahlperiode 27.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10814 – Nennung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundeskriminalamts auf einer Detektivhomepage V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienbericht soll ein österreichischer Sicherheitsberater, der zuletzt der Geschäftsführer eines Detektivunternehmens in München gewesen sein soll, in die so genannte Ibiza-Affäre rund um den Rücktritt des ehemaligen österreichischen Vizekanzlers, Heinz-Christian Strache, FPÖ, involviert gewesen sein (www.profil.at/oesterreich/ibiza-affaere-strache-lockvogel-julian-h-10799113). Nach Recherchen hat das Münchner Detektivunternehmen vor einiger Zeit auf seiner Unternehmenswebsite noch damit geworben, im Auftrag von renommierten internationalen Unternehmen und Konzernen sowie dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Regierungen innerhalb Europas gearbeitet zu haben (https://web.archive. org/web/20190523190128/https://konsic.com/ abgerufen am 24. Mai 2019). Der Homepage-Eintrag auf der Unternehmenswebsite in Bezug auf das BKA und das BMI wurden mittlerweile gelöscht (https://konsic.com abgerufen am 24. Mai 2019). Laut Medienbericht hätte ein Sprecher des BMI das Unternehmen schriftlich aufgefordert, die Nennung des deutschen BKA und des deutschen BMI als Auftraggeber zu unterlassen. Weiter hätten das BMI sowie das BKA weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart Geschäftsbeziehungen zur Detektei unterhalten (www.welt.de/politik/deutschland/article194080009/Strache-Video- Deutsche-Bundesregierung-geht-gegen-Firma-des-angeblichen-Hintermannesvor .html?,&zapid=11459_1558723103_8e4c0af8b962182e5cbef6bec88e2b79& awc=11459_1558723103_8e4c0af8b962182e5cbef6bec88e2b79). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11227 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass einem Medienbericht zufolge eine in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Münchner Detektei mit dem BKA und dem BMI als Auftraggeber geworben oder diese zumindest als Referenz angegeben hat (www.welt.de/politik/deutschland/article1940800 09/Strache-Video-Deutsche-Bundesregierung-geht-gegen-Firma-des-angeblichen- Hintermannes-vor.html?,&zapid=11459_1558723103_8e4c0af8b962182e5c bef6bec88e2b79&awc=11459_1558723103_8e4c0af8b962182e5cbef6bec8 8e2b79)? Die Bundesregierung kann bestätigen, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Münchner Detektei die Kürzel „BMI“ und „BKA“ als Referenzen angegeben hat. 2. Wenn ja, wie und durch wen erlangte die Bundesregierung Kenntnis über den Referenzeintrag als Auftraggeber auf der Unternehmenshomepage einer in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Münchner Detektei? Die Bundesregierung wurde durch eine Presseanfrage der „BILD am Sonntag“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über den Referenzeintrag in Kenntnis gesetzt. 3. Wann, von wem und gegenüber wem wurde eine Erklärung des BMI zur Unterlassung der Nennung von BKA und BMI auf der Homepage einer in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Münchner Detektei abgegeben ? 4. Welchen konkreten Inhalt hatte die Erklärung des BMI? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Das BMI sandte am 24. Mai 2019 ein Abmahnungsschreiben an die Firma Konsic GmbH. Darin forderte es den Geschäftsführer Julian Hessenthaler dazu auf, die am Ende des Abschnitts „Analytische Ermittlungen“ auf der Homepage gemachte falsche Tatsachenbehauptung ,,Zu den Klienten gehören renommierte internationale Unternehmen und Konzerne, sowie BKA, BMI und Regierungen innerhalb Europas.“ zu löschen, die Aussage zu widerrufen und die Behauptung in Zukunft nicht mehr zu wiederholen. Dies hat die Firma offenbar getan, auf der Homepage https://konsic.com findet sich der beanstandete Satz nicht mehr. 5. Hatten das BMI und das BKA in der Vergangenheit eine geschäftliche Beziehung mit der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Münchner Detektei? Nein. 6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass gegenwärtig eine geschäftliche Beziehung mit der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Münchner Detektei besteht? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11227 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis, seit welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund mit dem BKA und dem BMI auf der Unternehmenswebsite der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Münchner Detektei als Auftraggeber geworben wurde? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, seit welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem BMI auf der Firmenwebsite der in der Vorbemerkung genannten Münchner Detektei als Auftraggeber geworben wurde. 8. Auf wie vielen Unternehmenswebsites wird oder wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministerien als Auftraggeber oder Referenz geworben? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, auf wie vielen Firmenwebsites mit der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministerien als Auftraggeber oder Referenz geworben wurde oder geworden wird. Eine zahlenmäßige Erfassung kann naturgemäß nicht erfolgen, da eine solche Referenznennung auch ohne Kenntnis der Bundesregierung erfolgen kann. 9. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung üblich, dass mit Bundesministerien oder der Bundesregierung auf Unternehmenswebsites geworben wird? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, inwieweit es üblich ist, dass mit Bundesministerien oder der Bundesregierung auf Firmenwebsites geworben wird. 10. Muss bei einer Nennung der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien als Auftraggeber oder Referenzgeber auf Unternehmenswebsites die Bundesregierung oder die betroffenen Bundesministerien unterrichtet werden ? Die Nennung der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien erfolgt in aller Regel nach Rücksprache und ausdrücklicher Einwilligung. Eine Nennung des BMI oder von Behörden seines Geschäftsbereichs ohne vorheriges Einholen des Einverständnisses wäre auch aus Sicht des Nennenden kontraproduktiv, da ein gegen seinen Willen als Referenzkunde Genannter zumindest die Diskretion seines Geschäftspartners kritisieren wird. Darüber hinaus kann der als Referenzkunde Genannte gegen eine falsche Tatsachenbehauptung rechtlich vorgehen und auf Unterlassung, Widerruf und Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung klagen bzw. kurzfristig eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken. 11. Steht eine offizielle Nennung der Bundesministerien oder der Bundesregierung als Auftraggeber oder als Werbereferenz auf Unternehmenswebsites unter rechtlichen Auflagen? Eine Nennung der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien oder -behörden kommt überhaupt nur bei Zufriedenheit mit der in der Vergangenheit erbrachten Leistung des Vertragspartners in Frage und wird abgelehnt, wenn Gründe des Vertrauensschutzes dagegen sprechen, oder mit der Nennung ein unzulässiger Eingriff in den Wettbewerb verbunden wäre, der über zulässigen Leistungswettbewerb hinausgeht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11227 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Unterhält die Bundesregierung geschäftliche Beziehungen mit privaten Sicherheits -, Ermittlungs- und Informationsunternehmen? a) Wenn ja, welche sind dies (bitte unter Berücksichtigung, dass etwaige Firmen - und Betriebsgeheimnisse gewahrt bleiben, auflisten und nennen)? b) Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung damit, und bleiben, nach Kenntnis der Bundesregierung, bei einer Zusammenarbeit mit privaten Sicherheits -, Ermittlungs- und Informationsunternehmen etwaige nachrichtendienstliche Informationen gewahrt? Die Bundesregierung unterhält keine geschäftlichen Beziehungen mit privaten Sicherheits-, Ermittlungs- und Informationsunternehmen vergleichbar der in der Vorbemerkung genannten Münchner Detektei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333