Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11253 19. Wahlperiode 28.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abegordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10463 – Neubau der Cäcilienbrücke in Oldenburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Stadt Oldenburg hat die Cäcilienbrücke über den Küstenkanal eine zentrale Bedeutung für den Verkehr zwischen den südlichen Stadtteilen und dem Rest des Stadtgebietes. Zehntausende Radfahrerinnen und Radfahrer passieren täglich die Brücke. Im Stadtteil Osternburg liegen in der Nähe der Brücke zahlreiche Altenwohnungen, deren Bewohnerinnen und Bewohner über die Cäcilienbrücke einen kurzen Weg in die Innenstadt haben. Diese Brücke ist schon seit längerer Zeit in der Diskussion, weil sie technisch nicht mehr einwandfrei ist. Die die Konstruktion tragenden Türme neigen sich immer weiter aufeinander zu. Bei hohen Außentemperaturen droht deshalb die Brücke festzusitzen. Das Wasser- und Schifffahrtsamt plant deshalb einen Neubau und eine Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr. In Oldenburg gab es jüngst Pressemeldungen, laut denen die Brücke kurzfristig auf halber Höhe festgesetzt werden soll, was für die Schifffahrt bedeuten würde, dass die Schiffe die Brücke nur bei Niedrigwasser passieren können. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer könnten die Brücke dann jedoch über eine kurzfristig zu bauende Rampe überqueren. Der Autoverkehr müsste im Falle einer Sperrung einen deutlichen Umweg fahren. Laut Bericht in der „Nordwest-Zeitung“ (NWZ) vom 18. Mai 2019 soll die Brücke in mittlerer Höhe fixiert werden, wodurch eine Möglichkeit zur Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bestünde (vgl. www.nwzonline.de/plus/oldenburg-verkehr-ueber-kuestenkanalin -oldenburg-caecilienbruecke-wird-noch-in-diesem-sommer-dauerhaftgesperrt _a_50,4,3222831228.html). In einem Bericht der „NWZ“ vom 22. Mai 2019 heißt es dagegen, die Schifffahrtsbehörde plane nun mit zwei verschiedenen Möglichkeiten, nämlich der Fixierung in voller Höhe oder der vollständigen Aushängung (vgl. www.nwzonline.de/plus/oldenburg-caecilienbruecke-inoldenburg -politik-haelt-sich-mit-kritik-an-brueckensperrung-zurueck_a_50,4, 3361902470.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11253 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Möglichkeiten (zum Beispiel Fixierung in mittlerer Höhe mit Rampe für Fuß- und Radverkehr, Fixierung in voller Höhe mit Rampe für Fuß- und Radverkehr oder vollständige Aushängung) sind nach Kenntnis der Bundesregierung technisch möglich, und welche wird derzeit von der zuständigen Behörde favorisiert beziehungsweise tatsächlich umgesetzt? 2. Wenn eine Rampe über die alte Brücke für den Fuß- und Radverkehr errichtet wird, bis zu welchem Datum soll diese nach Kenntnis der Bundesregierung fertiggestellt werden? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Sachstand vom 20. Juni 2019 ist folgendes Vorgehen geplant: Phase 1: Fixierung des beweglichen Überbaus auf einer Höhe von 1,60 m über dem abgesenkten Zustand. Herstellung einer Rampen und Treppenanlage für Fußgänger und Radfahrer. Die Errichtung kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Phase 2: Fixierung des beweglichen Überbaus in voller Höhe (3,5 m über abgesenkten Zustand). Passage für Fußgänger (und eingeschränkt für Radfahrer) ist über die Brückentürme möglich, wie bisher im gehobenen Zustand. Konstruktiv aufwendige Lösung, die einen längeren Vorlauf benötigt für Planung und Umsetzung . 3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die geplante Rampe die Anforderungen für barrierefreies Bauen (DIN 18040) erfüllt? Die Rampe wird, soweit es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen, die Anforderungen an barrierefreies Bauen erfüllen. Das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ist hinsichtlich der Ausführung der Anlage in enger Abstimmung mit der Stadt Oldenburg. 4. Ist es zutreffend, dass die Behelfsbrücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr frühestens Anfang 2020 fertiggestellt wird (NWZ- Bericht vom 22. Mai 2019)? Ja. Sofern Beschleunigungsmaßnahmen möglich waren, wurden diese in die Wege geleitet. 5. Zu welchem Datum soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Neubau der Cäcilienbrücke abgeschlossen sein? Voraussichtlich Mitte 2024, abhängig u. a. von der Dauer und Ausgang des Planfeststellungsverfahrens . 6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Schifffahrtsbehörde, um die Fertigstellung der Behelfsbrücke sowie des Neubaus der Cäcilienbrücke schnellstmöglich umzusetzen? Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die Herstellung der Behelfsbrücke aus dem Planfeststellungsverfahren (Genehmigungsverfahren) entkoppelt und vorgezogen. Die Ausschreibung der Bauleistung erfordert eine öffentliche Vergabe, die aufgrund gesetzlicher Fristen nur begrenzt beschleunigt werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333