Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11270 19. Wahlperiode 28.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Daniel Föst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10875 – Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kinderbetreuungsangebote werden immer wichtiger in Deutschland. Eine quantitativ und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist fundamental notwendig, um eine weltbeste und chancengerechte Bildung zu garantieren und die Entwicklung der Kinder schon frühzeitig optimal zu fördern. Gleichzeitig garantiert sie auch eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leider gibt es in vielen Regionen Deutschlands eine Unterversorgung mit Plätzen in Kindergärten und Kindertagesstätten. Vielen Kindern muss aufgrund fehlender Betreuungsplätze der Antrag für einen Platz in Kita oder Kindergarten verwehrt werden oder sie bekommen Plätze in Einrichtungen in anderen Kommunen, was oft die Zeitplanung der werktätigen Eltern erschwert und durcheinander bringt. Gleichzeitig gibt es seit langem Debatten über die Höhe der Beiträge sowie über die Gehälter von Erzieherinnen und Erziehern. Zudem wird immer häufiger eine personelle Unterversorgung aller Einrichtungsformen beklagt. Aus diesem Grund ist eine Finanzierung notwendig, die eine qualitativ und quantitativ hochwertige Betreuung zu bezahlbaren Preisen herstellt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bezieht ihre Kenntnisse über die statistischen Daten zur Situation der Kindertagesbetreuung in den Ländern aus der amtlichen Kinderund Jugendhilfestatistik (vgl. §§ 98 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Diese wird durch die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) einer fachwissenschaftlichen Analyse unterzogen, um die Nutzung der Daten in der Fachwelt zu fördern. Auf diese Weise soll zu einer Verbesserung und Erleichterung der Nutzung des umfangreichen Datenmaterials, einer empirischen Fundierung der fachlichen Debatten zur Kinder- und Jugendhilfe, einer verbesserten politischen Akzeptanz durch Konsolidierung und Erhöhung des Eigenwissens der Kinder- und Jugendhilfe, einer Anregung der Forschung und Bereitstellung von Forschungsbefunden für die Fachwelt und der Weiterentwicklung der amtlichen Statistik in Kooperation mit den Statistischen Ämtern der Länder und des Bundes beigetragen werden (vgl. www.akjstat.tu-dortmund.de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11270 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbedarf (unbesetzte Stellen) im Land Sachsen-Anhalt in Kindergärten und Kindertagesstätten (bitte nach Art der Einrichtung aufschlüsseln)? Im Mai 2019 waren in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Sachsen-Anhalt 20 offene Stellen in Kindergärten gemeldet sowie vier Stellen in der Tagesbetreuung von Kindern. In Vorklassen und Schulkindergärten gab es keine der BA gemeldeten Stellen. 2. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Land Sachsen-Anhalt aufgrund fehlenden Personals von Trägern der Kindertagesbetreuung eine Kindeswohlgefährdung nach § 47 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) angezeigt? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und Kindertagesstätten pro Monat im Land Sachsen-Anhalt (bitte nach Kommunen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? § 90 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII regelt die Befugnis zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege . Die Ausgestaltung der Kostenbeiträge ist Sache der Länder. Daten zur Höhe der Kostenbeiträge sind nicht Teil der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in Kindergärten und Kindertagesstätten im Land Sachsen-Anhalt ? Nach Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik stellten sich die Personalschlüssel in Einrichtungen mit fester Gruppenstruktur im Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2017 (Median) wie folgt dar: Gruppen mit einer Altersspanne von bis zu 3 Jahrgängen Gruppen mit einer Altersspanne von mehr als 3 Jahrgängen Gruppen für Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt Mit ausschließlich und 3-Jährigen Mit ausschließlich unter 4-Jährigen Mit Kindern aller Altersgruppen Mit Kindern ab 2 Jahren Mit 1 oder 2 2-Jährigen Mit 3 und mehr 2- Jährigen 5,6 6,5 8,3 10,2 9,2 10,5 (Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2017; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ) 5. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wartezeit auf einen Kindertagesstätten- bzw. Kindergartenplatz im Land Sachsen -Anhalt? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11270 6. Wie vielen Kindern konnte im vergangenen Jahr im Land Sachsen-Anhalt nach Kenntnis der Bundesregierung kein Kindertagesstätten- oder Kindergartenplatz vermittelt werden (bitte nach Kindertagesstätten und Kindergarten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 stehen dem Land Sachsen-Anhalt zu, und wie viel wurde davon in den vergangenen beiden Jahren jeweils abgerufen? Dem Land Sachsen-Anhalt stehen im Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 insgesamt Mittel in Höhe von 27 828 851 Euro zur Verfügung. Es ist zwischen Bewilligungen (für Projektförderungen bereits gebundene Mittel) und Auszahlungen (aufgrund von Bewilligungen bereits getätigte Auszahlungen für Investitionen) zu differenzieren. Es wurden 100 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Auszahlungen haben noch nicht stattgefunden (= 0 Prozent des Verfügungsrahmens). Auszahlungen sind noch bis 31. Dezember 2022 möglich. 8. Wie hoch ist die Abrufquote im Land Sachsen-Anhalt für Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Diese Frage wird mit Blick auf die Durchschnittsquote aller Länder beantwortet. Im Durchschnitt haben die Länder von den jeweils ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln 72,7 Prozent bewilligt und 17 Prozent ausgezahlt (Stand: Juni 2019). Sachsen-Anhalt liegt demnach im Bereich der Bewilligung oberhalb und bei den Auszahlungen unterhalb des Durchschnitts. 9. Welche Mittel aus dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ stehen dem Land Sachsen-Anhalt zu, und wie viel wurde davon in den Jahren 2017 und 2018 jeweils abgerufen? Im Rahmen des Bundesprogramms KitaPlus wurden von insgesamt 303 Vorhaben elf Vorhaben in Sachsen-Anhalt gefördert. Für diese elf Vorhaben waren in den Programmjahren 2016, 2017, 2018 Mittel in Höhe von 2 303 727,45 Euro gebunden. Im Jahr 2017 wurden Mittel in Höhe von 628 341,05 Euro und in 2018 Mittel in Höhe von 663 422,25 Euro abgerufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11270 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie ist die Abrufquote im Land Sachsen-Anhalt für Mittel aus dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Im Folgenden werden die Abrufquoten von Sachsen-Anhalt im Vergleich zu allen Vorhaben bundesweit und nach Jahren 2016 bis 2018 dargestellt: Abrufquote gesamt Sachsen-Anhalt 67,32 % Alle Vorhaben 75,46 % Abrufquote 2016 Sachsen-Anhalt 56,67 % Alle Vorhaben 78,35 % Abrufquote 2017 Sachsen-Anhalt 70,14 % Alle Vorhaben 78,36 % Abrufquote 2018 Sachsen-Anhalt 69,78 % Alle Vorhaben 70,58 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333