Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11272 19. Wahlperiode 28.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10821 – Senkung der Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Online-Ausgabe der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 10. Dezember 2018 berichtet, die Bundesregierung arbeite am Ziel der Senkung der Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent bis zum Jahr 2030. Dazu habe sie sich sowohl durch ihre Unterstützung des UN- Migrationspaktes als auch der UN-Resolution „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ im Jahr 2015 bekannt. Im Artikel heißt es, die Bundesregierung setze sich „für verbesserte Informationen und Transparenz über Kosten für Rücküberweisungen“ ein. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe hierfür das Vergleichsportal geldtransfair.de eingerichtet, „auf dem Interessenten mit wenigen Clicks [sic] zu einer günstigen Bank oder anderen Dienstleistern vermittelt werden“ (www.welt.de/print/welt_kompakt/article185320268/Rueckueberweisungen-von- Migranten-in-Heimatlaender-sollen-billiger-werden.html). In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD zu „Rücküberweisungen aus Deutschland “ auf Bundestagsdrucksache 19/3186 bestätigt die Bundesregierung diese Angaben. Im genannten Artikel auf „WELT.de“ heißt es, das Finanzunternehmen Western Union sei „an den Verhandlungen über den UN-Migrationspakt beteiligt“ gewesen , und Western Union „dürfte sich besonders darüber freuen, dass ein Absatz in die Vereinbarung einging, der Steuerbefreiungen oder -anreize in Bezug auf Rücküberweisungen verlangt“. Auf „WELT.de“ heißt es weiter, die Rücküberweisungen seien problematisch für die deutsche Abschiebepolitik. Das „starke Interesse vieler armer Herkunftsstaaten an diesen Geldflüssen“ sei ein wichtiger Grund „für die mangelnde Rücknahmebereitschaft ihrer Staatsbürger “. Der Jurist Daniel Thym, Co-Direktor des Forschungszentrums Ausländer- & Asylrecht (FZAA) in Konstanz, wird in diesem Zusammenhang zitiert, „das beste Rücknahmeabkommen“ bringe „den Europäern wenig, wenn die Westafrikaner sich nicht daran halten, weil die Rücküberweisungen von Migranten höher sind als die Entwicklungshilfe“. Die Geldüberweisungen von Migranten und Flüchtlingen an ihre Angehörigen zu Hause sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Allein im Jahr 2016 flossen mehr als 20 Mrd. US-Dollar (17,7 Mrd. Euro) aus Deutschland Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11272 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zurück in die Herkunftsländer – über 6 Mrd. mehr als noch im Jahr 2007. Das geht aus der oben genannten Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD hervor. Deutschland gehört demnach zu den größten Ausgangsländern privater Geldtransfers. Nur aus den Vereinigten Staaten, Saudi-Arabien und der Schweiz wurden 2016 noch größere Summen überwiesen . Die Bundesregierung bezeichnet Rücküberweisungen in ihrer Antwort als „entwicklungsfördernd“. 1. Welche Prognosen trifft die Bundesregierung über die Entwicklung des Volumens der Rücküberweisungen aus Deutschland heraus in den kommenden Jahren? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8885 verwiesen. 2. Bewertet die Bundesregierung ihre im Rahmen der UN-Resolution „Agenda 2030“ getroffene Verpflichtung, die Transaktionskosten für Rücküberweisungen bis zum Jahr 2030 auf weniger als 3 Prozent zu senken, als rechtlich verbindlich? Es ist Ziel der Bundesregierung, private Rücküberweisungen entwicklungsfördernd in Wert zu setzen. Die Bundesregierung hat sich daher international dem Ziel verschrieben, bis 2030 die Transaktionskosten für Rücküberweisungen auf weniger als 3 Prozent zu senken (Ziel 10.c der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ). Die VN-Generalversammlung hat die Agenda 2030 am 25. September 2015 als Resolution verabschiedet. Im Unterschied zu völkerrechtlichen Verträgen oder Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sind Resolutionen der VN-Generalversammlung rechtlich nicht verbindlich. 3. Wie hoch waren die Fördermittel des BMZ zur Einrichtung des Vergleichsportals geldtransfair.de, und wie hoch ist die jährliche Förderung für den Betrieb des Portals durch das BMZ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8885 verwiesen. 4. Welche Finanzdienstleister waren in welchem Umfang an der Einrichtung des Vergleichsportals geldtransfair.de beteiligt? 5. Welche Nichtregierungsorganisationen waren in welchem Umfang an der Einrichtung des Vergleichsportals geldtransfair.de beteiligt? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Es waren weder Finanzdienstleister noch Nichtregierungsorganisationen an der Einrichtung des Vergleichsportals geldtransfair.de beteiligt. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit von geldtransfair.de? Die Bundesregierung bewertet die Arbeit des Vergleichsportals geldtransfair.de positiv. Das Portal verschafft einen Überblick über verfügbare Geldtransferanbieter und ihre Angebote. Somit trägt geldtransfair.de zu Verbraucherinformation und Markttransparenz mit dem Ziel einer Senkung der Kosten von Rücküberweisungen bei. Geldtransfair.de ist von der Weltbank mit einem Zertifikat für Preistransparenz und Benutzerfreundlichkeit ausgezeichnet worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11272 7. Wie begründet die Bundesregierung ihre Bewertung von Rücküberweisungen als „entwicklungsfördernd“? a) Wie will die Bundesregierung konkret die Rücküberweisungen „entwicklungsfördernd in Wert“ setzen (zitiert nach der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11e auf Bundestagsdrucksache 19/6967)? Zentrales Ziel ist die Kostenreduktion im Hinblick auf Rücküberweisungen, so dass ein höherer Anteil des überwiesenen Gesamtbetrages beim Empfänger ankommt . Dies erleichtert die Erfüllung von Grundbedürfnissen und trägt somit in Entwicklungsländern zur Armutsreduktion bei. Zugleich steht mehr Geld für Investitionen zu Verfügung, wodurch auch die lokale Wirtschaftsentwicklung unterstützt wird. Die Bundesregierung arbeitet daher mit der internationalen Staatengemeinschaft (unter anderem G20) zusammen an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Geldtransfers. b) Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass Länder, in denen das Einkommen der Bevölkerung zu einem sehr großen Teil aus Rückzahlungen besteht, langfristig abhängig von diesen Zahlungen werden? Die Bundesregierung unterstützt die Partnerländer der deutschen Entwicklungspolitik bei der Diversifizierung ihrer nationalen Einkommensquellen. Dies geschieht unter anderem im Kontext lokaler Wirtschaftsentwicklung sowie durch die Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen. So entstehen mehr und nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort. c) Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass Rückzahlungen zum Anreizfaktor für Ausländer zur Auswanderung aus ihren Heimatländern werden ? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere die Abwanderung gut ausgebildeter Personen aus ihren Heimatländern hinsichtlich der Folgen dieses sogenannten Braindrains für die entsprechenden Länder? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8885 verwiesen. d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von Daniel Thym, Rücküberweisungen könnten ein Abschiebehindernis darstellen? Wie will die Bundesregierung durchsetzen, dass Länder, die möglicherweise abhängig von Rücküberweisungen sind oder zumindest von ihnen in relevantem Maße profitieren, ihre aus Deutschland ausreisepflichtigen Staatsbürger zurücknehmen? Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Einschätzung, dass Rücküberweisungen von im Ausland aufhältigen Staatsbürgern für bestimmte Herkunftsländer einen signifikanten Zufluss an Geldmitteln bedeuten können. Bei Verhandlungen der Bundesregierung im Bereich der Rückübernahme ist jedoch der Grundsatz maßgebend, dass jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet ist, seine Staatsbürger zurückzunehmen, wenn diese die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht mehr erfüllen. Zudem weist die Bundesregierung in diesen Gesprächen regelmäßig darauf hin, dass die Zahl der Staatsbürger eines Staates, die sich mit einem Aufenthaltstitel legal in Deutschland aufhalten, die Zahl der ausreisepflichtigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11272 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen aus diesem Staat wesentlich übersteigt. Auch bei der Erfüllung ihrer Rückübernahmeverpflichtungen können die Herkunftsstaaten daher in der Regel davon ausgehen, dass es weiterhin erhebliche Rücküberweisungen geben wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7554 verwiesen. 8. Zu welchen Anteilen bestehen die Rücküberweisungen von Migranten aus Mitteln von Erwerbstätigkeit, staatlichen Transferleistungen und Kriminalität ? Falls die Bundesregierung hierzu über keine konkreten Erkenntnisse verfügt, beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittelherkunft der Rücküberweisungen zu verifizieren und zu kontrollieren? Wenn nein, warum nicht? 9. Welche Kontrollen beabsichtigt die Bundesregierung einzuführen, um Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Rücküberweisungen zu unterbinden? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Informationen zu den in Frage 8 angesprochenen Anteilen an Rücküberweisungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Vorbeugung von Geldwäsche besteht mit dem Geldwäschegesetz (GwG) bereits ein umfassendes Regelwerk, das auch Rücküberweisungen erfasst, die über Verpflichtete nach § 2 GwG abgewickelt werden. Nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes greifen Sorgfaltspflichten, die von den geldwäscherechtlich Verpflichteten in Bezug auf ihre Kunden und die durchgeführten Transaktionen zu erfüllen sind. Unter besonderen Umständen sind zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten zu beachten. Die Verpflichteten nach dem GwG haben unter den Voraussetzungen des § 43 GwG bestimmte Sachverhalte unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln , die von oder nach Deutschland aus bzw. in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Drittstaaten verbracht werden, überwacht die Zollverwaltung auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nummer 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden sowie des Zollverwaltungsgesetzes. Jede natürliche Person, die in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist und Barmittel in Höhe von 10 000 EUR oder mehr mit sich führt, muss diesen Betrag bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den sie in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist, anmelden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Barmittel zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verbracht werden, können die Beamten der Zollverwaltung Barmittel zur Klärung deren Herkunft und deren geplanter Verwendung sicherstellen. Derartige Sicherstellungen und sich daran anschließende Ermittlungen erfolgen regelmäßig sowohl im innergemeinschaftlichen Verkehr als auch im Verkehr mit Drittstaaten. Ebenso werden regelmäßig Geldbußen wegen der Nichtanmeldung bzw. Nichtanzeige mitgeführter Barmittel festgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333