Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11276 19. Wahlperiode 28.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Cornelia Möhring, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10509 – Geschlechtergerechte Agrarpolitik – Stand und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aktive Gleichstellungspolitik für Frauen in den ländlichen Räumen ist nach Ansicht der Fragesteller keine Frage der Gewährung von Zugeständnissen, sondern die Umsetzung des Rechtsanspruchs im Grundgesetz auf gesellschaftliche Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Zudem sind zukunftsfähige Dörfer und kleine Städte in den ländlichen Räumen nach Ansicht der Fragesteller untrennbar mit der Gleichstellung von Frauen verbunden. In Deutschland und in der EU wird aktuell über die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode nach 2020 diskutiert. Wesentliche Aspekte der Ausgestaltung zukünftiger Politik in den ländlichen Räumen in Europa werden über die Gestaltung der Förderpolitik in den europäischen Agrarfonds bestimmt. Die Agrarförderpolitik ist damit nicht nur ein bestimmendes Element für die Agrarbetriebe, sondern auch für die Gestaltung der Lebensbedingungen in ländlichen Regionen. Entscheidungen über die Verwendung dieser Agrarfördermittel beeinflussen wesentlich die Lebensverhältnisse gerade von Frauen. Defizite zum Beispiel bei den ländlichen Einkommen , Arbeitsteilhabe, bei öffentlicher Infrastruktur und Daseinsvorsorge beschränken besonders schwerwiegend ein selbstbestimmtes Leben. Die Handlungsdefizite gerade in Bezug auf Frauen in Führungspositionen in Agrarbetrieben bleiben sehr hoch. Laut aktuellen EU-Statistiken liegt in Deutschland der Anteil von Betriebsleiterinnen in Agrarbetrieben mit nur 10 Prozent weit unter dem EU-Durchschnitt von 28 Prozent (www.agrar heute.com vom 15. Januar 2019 „EU-Vergleich: Deutschland hat wenige Betriebsleiterinnen “). Ein Rückblick in die Vergangenheit zeigt, dass bereits vor mehr als zehn Jahren der Anteil von Betriebsleiterinnen bei nur 10 Prozent lag (Kleine Anfrage „Gleichstellung in ländlichen Räumen“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2879). Laut einer aktuellen Umfrage sind Frauen, die in der Landwirtschaft tätig sind, gut ausgebildet, arbeiten jedoch häufig (40 Prozent) ohne Arbeitsvertrag und ohne festes Gehalt (www.agrarheute.com vom 8. März 2019 „Das leisten Frauen in der Landwirtschaft “). Dazu kommt, dass europaweit nur 9 Prozent der weiblichen Führungskräfte jünger als 40 Jahre sind (www.agrarheute.com vom 15. Januar 2019 „EU- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11276 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vergleich: Deutschland hat wenige Betriebsleiterinnen“). Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist mit 21 Prozent vor allem auch in den ländlichen Räumen deutlich zu hoch (Statistisches Bundesamt, 14. März 2019: „Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern 2018 unverändert bei 21 Prozent“). Denn auf dem Land ist der Lohnunterschied deutlich höher (Deutschlandfunk vom 17. März 2018: „Warum Frauen auf dem Land deutlich weniger verdienen “). Dies zeigt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, wie dringend eine geschlechter- und generationengerechte Agrarpolitik nötig ist. Auch das Europaparlament stellte erst kürzlich wiederholt fest, dass junge Frauen bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs gefördert werden sollten und dass ihnen eine Unterstützung in Form von Zugang zu Agrarflächen und Krediten gewährt werden sollte (Entschließung des Europäischen Parlaments „Umsetzung der GAP-Instrumente für Junglandwirte in der EU nach der Reform im Jahr 2013“ P8_TA-PROV(2018)0211 und Entschließung des Europäischen Parlaments „Frauen und ihre Rollen in ländlichen Gebieten“ P8_TA(2017)0099). Der letztgenannte Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments weist auch ausdrücklich darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern eines der wichtigsten Ziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist und fordert diesbezüglich neue Maßnahmen, mit denen die Beteiligung von Frauen in den ländlichen Räumen am Arbeitsmarkt angeregt wird. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aktuell in Auftrag gegebene Studie zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft ist wichtig für eine Aktualisierung der wissenschaftlichen Grundlage, um Frauen in den ländlichen Räumen und in der Landwirtschaft besser zu unterstützen (www.bmel.de vom 22. Januar 2019 „Landfrauenstudie ist wichtige Grundlage, um Zukunftsperspektiven von Frauen in der Landwirtschaft zu verbessern“). Bereits im Jahr 2006 gab es eine umfassende Studie zu den Perspektiven und Problemen von Frauen im ländlichen Raum durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut (www.thuenen.de „Perspektiven und Probleme von Frauen in ländlichen Räumen“), die jedoch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht genug Beachtung in der Agrarpolitik gefunden hat. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller reicht es nicht, Studien pressewirksam in Auftrag zu geben, deren Empfehlungen müssen auch ernsthaft umgesetzt werden. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lebens- und Einkommenssituation von Frauen in den ländlichen Räumen sowie in der Landwirtschaft, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine hinreichenden Kenntnisse über die aktuelle Lebens- und Einkommenssituation von Frauen in den ländlichen Räumen sowie in der Landwirtschaft vor. Deshalb fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine deutschlandweite quantitative und qualitative Untersuchung zur Lebens - und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft. Das Forschungsverbundvorhaben wird gemeinsam von der Universität Göttingen, Lehrstuhl für Soziologie Ländlicher Räume, dem Johann Heinrich von Thünen-Institut für Betriebswirtschaft und dem Deutschen LandFrauenverband e. V. (dlv) durchgeführt und ist auf eine Laufzeit von 36 Monaten angelegt. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres 2021 / Anfang 2022 im Rahmen einer Abschlusskonferenz vorgestellt werden. Zudem sind wissenschaftliche Veröffentlichungen , Berichterstattung in Gremien und Konferenzteilnahmen sowie eine Broschüre für die Öffentlichkeitsarbeit geplant. Drucksache 19/11276 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11276 2. Wie hat die Bundesregierung welche Forderungen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit in die Debatte zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2021 eingebracht, und mit welchem Ergebnis? Wenn keine Forderungen eingebracht wurden, warum nicht? Für die Bundesregierung sind die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Nichtdiskriminierung ernste Anliegen, die im laufenden Prozess der Verhandlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 berücksichtigt werden. Die dazu in den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission unterbreiteten Vorschläge werden seitens der Bundesregierung begrüßt. 3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung konkret ergreifen, um Frauen in der Landwirtschaft zu fördern? Welche Maßnahmen hat sie bereits mit welchem Ergebnis ergriffen? Es sind keine frauenspezifischen Programme bei der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine gezielte Frauenförderung mit eigenen Haushaltsmitteln geplant? Wenn ja, wie viele, und für welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Hierzu sind keine eigenen Haushaltsmittel geplant. Die Programmtitel des Einzelplans 10, BMEL, orientieren sich an den Sachaufgaben und differenzieren nicht nach Geschlechtern. 5. Welche Wirkung hat aus Sicht der Bundesregierung die GAP der EU (inklusive der Förderung über die Erste bzw. die Zweite Säule) auf die soziale Situation von Frauen und Mädchen in den ländlichen Räumen? Welche Defizite sieht die Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen grundsätzlich Frauen und Männern gleichermaßen zur Verfügung. Von der Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume profitieren Frauen und Männer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit von Frauen ein, ihre Interessen in den berufsständischen Vertretungen auf EU-Ebene (COPA und COGECA) durchzusetzen? Welche Verbesserung schlägt sie vor? Über entsprechende Möglichkeiten in berufsständischen Vertretungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 7. Welche Elemente der GAP sind besonders geeignet, um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen? Wie werden diese in Deutschland genutzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11276 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von Frauen in der Leitung von landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland (bitte von 2010 bis 2018 nach Bundesland, Betriebsgröße und Alter der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter aufschlüsseln)? Wo sieht sie welche Defizite, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus? Im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen werden regelmäßig nach Geschlecht differenzierte Daten zu den Arbeitskräften auf landwirtschaftlichen Betrieben erhoben . Anlage 1* enthält die Anzahl der Betriebsleiterinnen/Geschäftsführerinnen in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland in den Jahren 2010, 2013 und 2016. Zusätzlich ist der jeweilige Frauenanteil in den abgebildeten Klassen angegeben. Die Daten sind nach Bundesländern und Altersklassen gegliedert. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern von landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland (bitte nach Bundesland, Betriebsgröße und Alter der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter aufschlüsseln)? Die Anlagen 2 und 3* enthalten Angaben zur Anzahl der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von landwirtschaftlichen Betrieben in der Rechtsform von Einzelunternehmen nach Bundesländern, der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche und Altersklassen. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland (bitte nach Bundesland, Betriebsgröße und Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufschlüsseln) sowie über geschlechterspezifische Einkommensunterschiede, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Anlage 4* enthält Angaben zur Anzahl der familienfremden Arbeitskräfte (ständige familienfremde Arbeitskräfte und Saisonarbeitskräfte) auf landwirtschaftlichen Betrieben nach Geschlecht, Bundesländern und Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Angaben zum Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegen nur für die ständigen familienfremden Arbeitskräfte vor. Anlage 5* enthält die entsprechenden Angaben. Zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von weiblichen und männlichen Auszubildenden auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland (bitte nach Bundesland, Betriebsgröße und Alter der Auszubildenden aufschlüsseln) sowie über geschlechterspezifische Einkommensunterschiede , und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Anlage 6* enthält Angaben zu den im Jahr 2017 in Ausbildungsberufen der Landund Forstwirtschaft und Fischerei sowie in der Ausbildung zur Landwirtin / zum Landwirt befindlichen Personen nach Bundesländern. Während davon auszugehen ist, dass nahezu alle Auszubildenden zum Beruf Landwirt/ in auf landwirt- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/11276 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/11276 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11276 schaftlichen Betrieben beschäftigt sind, ist dies bei einer Reihe anderer Ausbildungsberufe des Bereichs Land- und Forstwirtschaft nicht der Fall. Angaben zur Zahl der Auszubildenden nach Betriebsgröße und Alter der Auszubildenden liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden für Auszubildende liegen keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 12. Wenn am 22. Januar 2019 vom BMEL eine Studie zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde, wann rechnet die Bundesregierung mit ersten Ergebnissen dieser Studie? Wann und wie werden diese Ergebnisse veröffentlicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 13. Plant die Bundesregierung, weitere Studien zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Auftrag zu geben? Wenn ja, welche, wann, und mit welchen Auftragnehmerinnen bzw. Auftragnehmern ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Welche Evaluierungen und Forschungsprojekte zur geschlechtsspezifischen Nutzung und die Ergebnisse von Förderprogrammen in der Landwirtschaft und in den ländlichen Räumen sind der Bundesregierung bekannt oder wurden von ihr in Auftrag gegeben (bitte Name des Instituts, Name der Autorinnen und Autoren sowie Förderzeitraum auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 15. Sollten der Bundesregierung keine Evaluierungen und Forschungsprojekte zur geschlechtsspezifischen Nutzung und die Ergebnisse von Förderprogrammen in der Landwirtschaft und in den ländlichen Räumen bekannt sein oder von ihr beauftragt worden sein, plant die Bundesregierung die Evaluierung geschlechtsspezifischer Auswirkungen von Förderprogrammen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen der Evaluierung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) mehrerer Bundesländer, bei denen das Johann Heinrich von Thünen-Institut für Ländliche Räume im Geschäftsbereich des BMEL federführend ist, ist die Frage der Gleichstellung seit der Förderperiode 2000-2006 integraler Bestandteil der durchgeführten Evaluationen. Für die 7-Länder-Evaluierung der Förderperiode 2007-2013 sind die Ergebnisse z. B. dargestellt in den Ex-Post- Bewertungsberichten der Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen /Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (jeweils Kapitel 9.13.; Fundstellen siehe Anlage 7*). Im Rahmen der Evaluierung der EPLR der Förderperiode 2014-2020 wird der Beitrag der Förderprogramme zur Gleichstellung von Männern und Frauen durch das Thünen-Institut für Ländliche Räume in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein untersucht. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/11276 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11276 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Daneben wurden die für den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) zuständigen Verwaltungsbehörden bei der Erarbeitung eines Leitfadens für die umsetzenden Verwaltungen zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in Projekten unterstützt. Erste Ergebnisse der bisherigen Analysen wurden in Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltungen in Hessen und Schleswig-Holstein präsentiert (siehe hierzu Anlage 8*). Gemeinsam mit dem Institut für Bergbauernfragen (AT) aus Österreich wurde vom Thünen-Institut für Ländliche Räume im Rahmen der Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Agrarökonomie 2018 eine Prä-Konferenz zum Thema „Evaluierung von Gleichstellung in Ländlichen Entwicklungsprogrammen“ organisiert und durchgeführt (der Tagungsband ist zu finden unter https://oega.boku. ac.at/fileadmin/user_upload/Tagung/2018/OeGA_Tagungsband_2018.pdf). Im Rahmen der Evaluierung ländlicher Entwicklungsprogramme sind weitere Untersuchungen u. a. zur gendersensiblen Umsetzung von geförderten investiven Infrastrukturprojekten im Bereich der ländlichen Entwicklung geplant. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Anteil Agrarfördergelder in den verschiedenen Programmen von Frauen beantragt und bewilligt wurde, welche Gründe sieht sie für Defizite, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? In der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) sind die Länder für die Entgegennahme und Bewilligung der Förderanträge zuständig. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, welcher Anteil der Fördergelder von Frauen beantragt und für Frauen bewilligt wurde. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Bewilligung beantragter Fördermaßnahmen ? Welche Defizite sieht sie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, inwieweit die Länder im Rahmen der GAK bei der Bewilligung von Förderanträgen Gleichstellungsaspekte berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lohndiskriminierung von Frauen im ländlichen Raum? Welche Ursachen sieht sie dafür, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte ausführlich beantworten)? Eine Lohndiskriminierung liegt vor, wenn der Arbeitgeber gegen das Entgeltgleichheitsgebot verstößt. Dieses besagt, dass bei Beschäftigungsverhältnissen für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/11276 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/11276 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11276 des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (§ 7 des Entgelttransparenzgesetzes ). Der Bundesregierung liegen keine Zahlen dazu vor, wie viele Frauen (im ländlichen Raum) von Lohndiskriminierung betroffen waren oder sind, da es hierzu keine Meldepflichten gibt. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Rentenunterschiede zwischen Frauen und Männern, die in der Landwirtschaft tätig sind (bitte unter Nennung von konkreten Zahlen beantworten)? Welche Ursachen sieht sie dafür, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sind selbständige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige versichert. Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe betrug am 30. Juni 2017 für Männer 462 Euro und für Frauen 311 Euro. Weitere differenziertere Angaben können dem Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte aus dem Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/100) entnommen werden. Ergänzend wird auf folgende Aspekte hingewiesen: Die AdL ist als Teilsicherungssystem mit niedrigeren Renten als in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgestaltet; damit trägt sie den besonderen Belangen selbständiger landwirtschaftlicher Unternehmer Rechnung. Von den pflichtversicherten Unternehmern und ihren Ehegatten wird ein nicht einkommensbezogener Einheitsbeitrag erhoben , der zu einer Rentenleistung führt, die von der Dauer der Beitragszahlung abhängig ist. Der niedrigere Rentenbetrag bei Frauen liegt insbesondere darin begründet , dass die eigenständige Absicherung der Ehegatten erst 1995 eingeführt wurde und daraus folgend zu berücksichtigende Beitragszeiten in geringerem Umfang zurückgelegt wurden als von landwirtschaftlichen Unternehmern. Zudem machen Ehegatten von Landwirten häufiger als die landwirtschaftlichen Unternehmer von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Gebrauch, für die sie sich entscheiden können, wenn eigenes außerlandwirtschaftliches Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen von mehr als 4 800 Euro jährlich bezogen wird oder - zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Betreuung eines pflegebedürftigen Familienangehörigen - Anwartschaften in anderen Alterssicherungssystemen (insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung ) erworben werden. Verlässliche Angaben zu Rentenhöhen von Männern und Frauen, die in der Landwirtschaft tätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, liegen hingegen nicht vor. Aussagen zu ausgeübten Berufen anhand der Statistiken der Deutschen Rentenversicherung sind nur mit einer Vielzahl von Einschränkungen möglich. Darüber hinaus wird seit Dezember 2011 der Tätigkeitsschlüssel aus der Meldung der Arbeitgeber zur Sozialversicherung in einer neuen Systematik erfasst . Damit sollen in Zukunft verbesserte und zeitgemäße Differenzierungen der Berufe ermöglicht werden. In der Übergangszeit weist die Deutsche Rentenversicherung daher seit 2012 vorerst keine Differenzierung des Rentenzugangs nach Berufen in ihren Statistikpublikationen aus. Aussagen zu Ursachen und Schlussfolgerungen bezüglich Rentenunterschieden zwischen Frauen und Männern, die in der Landwirtschaft tätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sind daher nicht möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11276 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen, die in der Landwirtschaft tätig sind (bitte nach Bundesland von 2010 bis 2018 aufschlüsseln)? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Nach dem Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz – VerdStatG) wird die Verdienststruktur in der Landwirtschaft alle vier Jahre erhoben – zuletzt im Jahr 2014. Die Werte für 2018 liegen noch nicht vor. In regionaler Gliederung liegen lediglich Auswertungen getrennt nach früherem Bundesgebiet und neuen Ländern vor. Die Ergebnisse der Erhebungen der Jahre 2010 und 2014 sind aufgrund methodischer Umstellungen nur beschränkt miteinander vergleichbar. Die Übersichten in Anlage 9* enthalten Angaben zu den Bruttomonatsverdiensten vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen. Diese Übersichten zeigen, dass in der Landwirtschaft, sowohl in den neuen Ländern als auch im früheren Bundesgebiet, der Bruttomonatsverdienst von vollzeitbeschäftigten Männern über dem Bruttomonatsverdienst von vollzeitbeschäftigten Frauen liegt. Die Bundesregierung verfolgt zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in der Gesamtwirtschaft einschließlich der Landwirtschaft einen ganzheitlichen, auf die unterschiedlichen Ursachen bezogenen Politikansatz. Wichtige Maßnahmen zum Abbau der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern sind: Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, von dem Frauen in niedrig entlohnten Berufen und Branchen profitieren, die Einführung des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“), die Neuregelung zur Pflegezeit und Familienpflegezeit , die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Elterngeld und das ElterngeldPlus sowie der Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung. 21. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Anteile von weiblichen Betriebsleiterinnen an europäischen Agrarfonds (bitte nach Bundesland von 2010 bis 2018 auflisten)? Welche Defizite sieht sie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? In der Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird das Geschlecht der Zahlungsempfänger nicht erfasst, demnach liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. 22. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Anteile von Frauen an den Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) (bitte nach Bundesland von 2010 bis 2018 aufschlüsseln)? Welche Defizite sieht sie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Umsetzung des ELER ist gemäß der von der Verfassung vorgesehenen Kompetenzverteilung Aufgabe der Bundesländer, daher hat die Bundesregierung keine Kenntnisse zum Anteil von Frauen an den Mitteln des ELER. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/11276 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/11276 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11276 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Frauen in den jeweiligen lokalen Aktionsgruppen (LAG), die den LEADER-Prozess bestimmen (bitte unter Nennung der Anzahl von Frauen insgesamt und der einzelnen LAGs von 2010 bis 2018 auflisten)? Welche Defizite sieht sie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? a) Wie viele Regionalmanagerinnen gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung (bitte von 2010 bis 2018 auflisten)? LEADER ist ein Teil der Förderung aus dem ELER-Fonds, insofern wird auf Antwort zu Frage 22 verwiesen. In Deutschland wurden in der aktuellen Förderperiode insgesamt 321 lokale Aktionsgruppen (LAG) eingerichtet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Frauen in diesen LAG vertreten sind. Nach Angaben der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) werden mehr als 50 Prozent der LAG von Regionalmanagerinnen begleitet. b) Wie steht die Bundesregierung zu einer paritätischen Quotierung der regionalen Aktionsgruppen (LEADER)? LEADER folgt dem Bottom-up-Prinzip. Insofern ist die Frage der Zusammensetzung der LAG auf der regionalen Ebene anzusiedeln. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Frauen in den folgenden Gremien (bitte unter Nennung der Anzahl von Frauen in den einzelnen Gremien): a) ELER-Begleitausschüsse (bitte nach Bundesländern von 2010 und 2018 auflisten); Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Die Zusammensetzung der ELER-Begleitausschüsse ist Angelegenheit der Bundesländer. Üblicherweise werden Interessenvertretungen und Verbände, die für die Umsetzung des ELER eine Relevanz haben, als Mitglieder der Begleitausschüsse benannt. Die Entsendung von Personen in die jeweiligen Sitzungen der Begleitausschüsse ist eine Entscheidung dieser Verbände und Interessengruppen. Darüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis. b) Landwirtschaftskammern (LWK) (bitte nach Bundesländern von 2010 und 2018 auflisten); Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. c) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) (bitte nach Bundesländern von 2010 und 2018 auflisten)? Welche Defizite sieht sie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus ? Die Geschlechterverteilung in den ehrenamtlichen Gremien Vertreterversammlung und Vorstand der bis 2012 existierenden regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) und der 2013 errichteten Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kann den jeweiligen Schlussberichten der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu den Sozialversicherungswahlen 2011 und 2017 entnommen werden. Nach der Sozialversicherungswahl 2011 entfielen von insgesamt 375 Mandaten in den Vertre- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11276 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode terversammlungen der regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 68 Mandate auf Frauen (18, 1 Prozent). Bei den Vorständen entfielen von insgesamt 111 Mandaten 14 auf Frauen (12,6 Prozent). Seit der Sozialversicherungswahl 2017 entfallen elf der insgesamt 60 Mandate in der Vertreterversammlung auf Frauen (18,3 Prozent). Im Vorstand entfällt aktuell eines von insgesamt 15 Mandaten auf eine Frau (6,7 Prozent). Eine Differenzierung nach Bundesländern kann nicht vorgenommen werden, da bei den Sozialversicherungswahlen von den vorschlagsberechtigten Organisationen keine länderbezogenen Wahllisten eingereicht werden müssen. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der SVLFG werden durch Wahlen aufgrund von Vorschlagslisten ermittelt. Bei der Listenaufstellung bestehen keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Geschlechts der Bewerber. Daher liegt es in der Hand derjenigen, die Vorschlagslisten einreichen, durch die Listenbesetzung den Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung zu erhöhen. Bei der letzten Sozialversicherungswahl 2017 ist bezogen auf alle Sozialversicherungsträger der Frauenanteil in den Selbstverwaltungsorganen gegenüber der vorangegangenen Sozialversicherungswahl bereits gestiegen (Schlussbericht der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu den Sozialwahlen 2017, Oktober 2018; www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/sozialwahlen- 2017.html). 25. Ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, die ehrenamtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der LEADER-Arbeitsgruppen vor Beginn der nächsten LAG-Periode zu qualifizieren, um eine Mitarbeit mit den hauptamtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Augenhöhe sicherzustellen ? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht? Aus Sicht der Bundesregierung sind solche Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll, sie liegen jedoch in der grundsätzlichen Umsetzungskompetenz der Bundesländer . Nach Kenntnis der Bundesregierung bieten etliche Bundesländer solche Qualifizierungsmaßnahmen an. Außerdem gibt es zum Zwecke der von der ELER-Verordnung vorgegebenen Vernetzung von ELER-Aktivitäten mit dem „Nationalen Netzwerk für den Ländlichen Raum Deutschland“ (NLR) ein eigenes ELER-Bundesprogramm. Mit der Aufgabenerfüllung im Rahmen des NLR ist die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelte Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) betraut. Diese bietet u. a. mit spezifischen Veranstaltungen und Medien eine Plattform zur Vernetzung lokaler Aktionsgruppen. 26. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufwandsentschädigung dieser ehrenamtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der LEADER-Arbeitsgruppen geplant (Sitzungsgelder, Reisekostenerstattung o. Ä.)? Wenn ja, wie hoch wird diese voraussichtlich sein? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Für die Ausgestaltung und finanzielle Erstattung solcher Qualifizierungsmaßnahmen sind die Bundesländer verantwortlich . Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Drucksache 19/11276 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11276 27. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuell veröffentlichten Zahlen, dass Deutschland mit ca. 10 Prozent Betriebsleiterinnen auf Platz 25 in Europa landet? Die von EUROSTAT veröffentlichten Zahlen aus der Agrarberichterstattung 2016 weisen für Deutschland einen Anteil der Frauen unter den Leiterinnen und Leitern landwirtschaftlicher Betriebe von 9,6 Prozent aus, womit Deutschland unter den EU-Mitgliedstaaten den 25. Rang belegt. Der EU-Durchschnitt liegt bei 28,5 Prozent. Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten mit dem höchsten Frauenanteil unter den Leiterinnen / Leitern landwirtschaftlicher Betriebe gleichzeitig auch solche Mitgliedstaaten sind, die über einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Betrieben verfügen, die mehr als die Hälfte ihrer Gesamtproduktion im eigenen Betrieb verbrauchen (Subsistenzlandwirtschaft). So liegt der Anteil dieser Betriebe an der Gesamtheit der Betriebe in Lettland bei 38,8 Prozent (Frauenanteil unter den Leiterinnen/Leitern landwirtschaftlicher Betriebe : 44,9 Prozent), in Litauen bei 44,9 Prozent (44,9 Prozent), in Rumänien bei 86,4 Prozent (33,6 Prozent) und in Estland bei 29,3 Prozent (33,1 Prozent). Umgekehrt liegt der Anteil der Betriebe, die mehr als die Hälfte ihrer Gesamtproduktion im eigenen Betrieb verbrauchen, bei den elf Mitgliedstaaten mit dem geringsten Frauenanteil unter den Leiterinnen/Leitern landwirtschaftlicher Betriebe – mit Ausnahme von Malta und der Tschechischen Republik – bei nahe Null oder Null. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Ländern derartige Kleinstbetriebe zu einem großen Teil von Frauen geleitet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 28. Wie schätzt die Bundesregierung die Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in den ländlichen Regionen ein (bitte nach Ganz- und Halbtagsplätzen von 2010 bis 2018 aufschlüsseln)? Welche Defizite sieht sie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung auf kommunaler Ebene, nicht die verfügbaren Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege . Zudem werden auch die elterlichen Betreuungsbedarfe nicht umfassend erfasst. Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege für jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Der Rechtsanspruch richtet sich nach dem individuellen Bedarf und gilt bundesweit. Eine Steuerung des Angebotes erfolgt auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung durch die zuständigen Stellen vor Ort. 29. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche Defizite sieht sie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Erwerbsituation von Frauen im ländlichen Raum hat sich gemessen an der Arbeitslosenquote in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert. So hat sich die Arbeitslosenquote von Frauen im ländlichen Raum von 8,7 Prozent im Jahr 2008 auf 4,3 Prozent im Jahr 2018 mehr als halbiert. Im Vergleich dazu ist die Arbeitslosenquote von Frauen im städtischen Raum weniger stark gesunken, nämlich von Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11276 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7,9 auf 5,2 Prozent. Damit stellt sich die Arbeitsmarktsituation von Frauen gegenwärtig im ländlichen Raum etwas günstiger dar als im städtischen Raum. 2008 war es bei insgesamt höherer Arbeitslosigkeit noch umgekehrt. Auch die Zahlen der EU-Arbeitskräfteerhebung zeigen, dass die Erwerbstätigenquote von Frauen im ländlichen Raum in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen ist, von 66,3 Prozent im Jahr 2008 auf 74,6 Prozent im Jahr 2018 (bezogen auf die Altersgruppe 15 bis 64). Nähere Informationen dazu finden Sie in der nachfolgenden Tabelle: 30. Wie wird die Bundesregierung den Zugang zu entsprechenden Ausbildungsplätzen für Frauen in den ländlichen Räumen verbessern (bitte begründen)? Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nach dem SGB III bundesweit Berufsorientierung, Berufsberatung und bei vorliegender Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers auch Ausbildungsvermittlung an und gewährleistet Drucksache 19/11276 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11276 so der Zugang zu den entsprechenden Ausbildungsplätzen. Die im Grundgesetz verankerte Berufswahlfreiheit und das Gleichbehandlungsprinzip gegenüber allen Berufsgruppen bzw. deren Vertretern bestimmt dabei das Handeln der BA (Neutralität). Die BA entwickelte mit dem Konzept der Lebensbegleitenden Berufsberatung ihr bestehendes Dienstleistungsangebot konsequent weiter und geht noch früher und umfassender auf Schülerinnen und Schüler zu. Künftig werden berufsorientierende Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler aller Schularten (einschließlich weiterführender beruflicher Schulen und Gymnasien) in den Sekundarstufen I und II sowie Sprechzeiten vor Ort und individuelle Beratung flächendeckend angeboten. Eine erste Berufsorientierung soll bundesweit in allgemeinbildenden (Regel-) Schulen des Sekundarbereichs I schon ab der Vor-Vorentlassklasse stattfinden , in Gymnasien ab Klasse 9. Das von der BA entwickelte Selbsterkundungstool (SET) unterstützt online die Berufs- und Studienwahl, hiermit bietet die BA ein psychologisch fundiertes und erprobtes Testverfahren mit bundesweiter Normierung auf einem leicht zugänglichen Wege an. Es ist ein wichtiger Grundsatz, das Berufswahlspektrum von Jugendlichen frühzeitig zu erweitern, dies insbesondere auch in geschlechtsuntypischen Berufsfeldern . Die bestehenden Regelinstrumente der Ausbildungsvorbereitung und -förderung beziehen ebenfalls den Genderaspekt mit ein und unterstützen eine klischeefreie Berufswahl und Ausbildung. Sie sind geeignet, insbesondere auch Frauen in ländlichen Räumen zu unterstützen. Die BA hat sich der Initiative „Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees “ angeschlossen. Der Arbeitgeberservice der BA arbeitet bundesweit mit Arbeitgebern für die Gewinnung und Vermittlung von Ausbildungsstellen zusammen. Darüber hinaus stellt die BA mit ihrer JOBBÖRSE einen Zugang zu gemeldeten Ausbildungsstellen her. Disparitäten an den regionalen Ausbildungsmärkten bestehen, werden aber durch Initiativen zur Verbesserung der Mobilität und Flexibilität in Kooperation mit den regionalen Netzwerken bearbeitet. Insbesondere die rechtskreisübergreifenden Kooperationen in sogenannten Jugendberufsagenturen ermöglichen eine individuelle und passgenaue Unterstützung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Die Akteure der Jugendberufsagenturen unterstützen und beraten bei sämtlichen Anliegen rund um das Thema Berufswahl und Ausbildungsaufnahme. Hierbei werden regionale Besonderheiten sowie persönliche Hintergründe berücksichtigt. 31. Welche statistischen Erhebungen sind der Bundesregierung bekannt über die Zahl von Frauen in den ländlichen Räumen mit Armutsrisiko? Wie hoch ist die Zahl bei Männern in ähnlichen Lebensverhältnissen? Welche Ursachen gibt es aus Sicht der Bundesregierung für Unterschiede, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung . Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50, 60 oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11276 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Erhebung Leben in Europa (EU-SILC) ist die amtliche Hauptdatenquelle für die statistische Betrachtung von Einkommen und Lebensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland. In der Haushaltsbefragung werden jedes Jahr in Deutschland rund 14 000 Haushalte mit 23 000 Personen ab 16 Jahren auf freiwilliger Basis befragt und anschließend auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Stichprobenstatistiken sind grundsätzlich immer mit einem Unschärfebereich behaftet (Zufallsfehler), auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durchgeführt werden . Die aktuell verfügbaren Daten für die Einkommen im Jahr 2016 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Die Werte liegen etwas niedriger als die für Frauen und Männer im Bundesgebiet insgesamt (Frauen 17,1 Prozent, Männer 15 Prozent). Eine Ursachenanalyse für die Unterschiede der Armutsrisikoquoten von Frauen und Männern in ländlichen Räumen liegt der Bundesregierung nicht vor. Für die Ursachen von Armut in Deutschland insgesamt wird auf die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung verwiesen. 32. Wird aus Sicht der Bundesregierung in der Agrarstatistik die Einkommenskombination in der Landwirtschaft wie zum Beispiel Direktvermarktung, Bauernhofgastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof und bauernhofpädagogische Angebote, in denen hauptsächlich Frauen tätig sind, ausreichend berücksichtigt ? Wenn nein, warum nicht? a) Plant die Bundesregierung eine Berücksichtigung der u. a. oben genannten Einkommenszweige in einer Novellierung des Agrarstatistikgesetzes? Wenn nein, warum nicht? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Frauen in den Betriebszweigen Direktvermarktung, Bauernhofgastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof und pädagogische Angebote auf dem Bauernhof arbeiten (bitte nach Bundesland von 2010 bis 2018 auflisten)? Die Fragen 32 bis 32b werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen werden regelmäßig – zuletzt im Jahr 2016 – Angaben zu Einkommenskombinationen in landwirtschaftlichen Betrieben erhoben. Die Auskunftspflichtigen werden dabei nach der Art der jeweiligen Drucksache 19/11276 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11276 im Betrieb ausgeübten Einkommenskombination gefragt, so unter anderem nach „Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“, „Fremdenverkehr , Beherbergung, Freizeitaktivitäten“ oder „Bereitstellung von Gesundheits - Sozial- oder Bildungsleistungen“. Zudem wird erhoben, wie viele Stunden die im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Familienarbeitskräfte durchschnittlich in Einkommenskombinationen insgesamt tätig sind. Der derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes sieht vor, in der Agrarstrukturerhebung 2020 erstmals auch solche Einkommenskombinationen zu erfassen, die in Form rechtlich selbständiger, landwirtschaftsnaher Gewerbebetriebe ausgeübt werden. Mit Blick auf die Tatsache, dass die Erhebung nur solcher Einkommenskombinationen , die im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebe selbst ausgeübt werden, die innerhalb der Landwirtschaft praktizierten Einkommenskombinationen nur mehr oder weniger vollständig erfasst, wird diese Erweiterung dazu beitragen, zukünftig ein umfassenderes Bild der in der Landwirtschaft ausgeübten Einkommenskombinationen zu generieren. In den Agrarstrukturerhebungen wird die Anzahl der in einzelnen Arten von Einkommenskombinationen tätigen Personen nicht erfasst. 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele landwirtschaftliche Betriebe private erb-, familien-, und sozialrechtliche Absicherungen abgeschlossen haben (bitte nach Art der Absicherung – Testament, Ehevertrag , Darlehensverträge, bestimmte Vertragsklauseln – und Bundesland von 2010 bis 2018 aufschlüsseln)? 34. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, damit Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben die in Frage 33 genannten privaten Absicherungen verstärkt wahrnehmen? Die Fragen 33 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen zu privaten Absicherungen landwirtschaftlicher Betriebe keine Erkenntnisse vor. 35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle von Geschlechtsstereotypen in der Landwirtschaft, welche Folgen haben diese für die Frauen, die in der Landwirtschaft tätig sind oder sich dafür interessieren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Über speziell in der Landwirtschaft vorkommende Geschlechtsstereotypen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Betriebsleiterinnen/Geschäftsführerinnen in landwirtschaftlichen Betrieben nach Bundesländern und Alterklassen (in 1 000 Personen) Alter ;von …. bis …. JahreͿ Anzahl Frauen (1 000) Anteil (%) 2) Anzahl Frauen (1 000) Anteil (%) 2) Anzahl Frauen (1 000) Anteil (%) 2) 15 - 24 0,2 13,4 / / / / 25 - 34 2,5 12,7 1,9 10,7 2,7 14,4 35 - 44 7,0 9,5 5,9 10,5 5,5 11,5 45 - 54 8,5 7,8 8,7 8,2 9,2 9,3 55 - 64 5,3 6,7 6,1 7,2 6,8 7,9 65 und älter 1,7 10,5 1,8 9,7 2,2 9,7 Insgesamt 25,2 8,4 24,6 8,6 26,5 9,6 15 - 24 0,0 9,7 / / / / 25 - 34 0,3 10,8 / / / / 35 - 44 1,0 8,7 0,9 10,5 0,6 9,0 45 - 54 1,1 6,7 1,0 6,3 1,2 8,0 55 - 64 0,7 6,2 0,8 6,8 0,9 7,3 65 und älter 0,2 7,6 / / / / Insgesamt 3,3 7,4 3,1 7,3 3,2 7,9 15 - 24 0,1 13,9 / / / / 25 - 34 0,9 12,1 0,6 9,0 1,1 15,3 35 - 44 2,1 8,4 1,9 9,1 2,1 11,8 45 - 54 2,2 6,2 2,5 7,6 2,6 8,2 55 - 64 1,1 4,5 1,3 4,7 1,8 6,7 65 und älter 0,3 7,9 / / / / Insgesamt 6,8 6,9 6,9 7,4 7,9 8,7 15 - 24 / / / / 0,0 / 25 - 34 / / / / / / 35 - 44 0,0 18,8 0,2 25,0 0,2 25,0 45 - 54 0,0 34,3 0,4 21,1 0,3 17,6 55 - 64 / / 0,3 17,6 0,4 22,2 65 und älter / / / / / / Insgesamt 0,0 27,3 1,0 18,5 1,1 20,4 15 - 24 / / / / / / 25 - 34 0,1 14,7 / / / / 35 - 44 0,4 10,9 0,4 12,9 0,4 15,4 45 - 54 0,6 8,2 0,5 8,1 0,6 10,5 55 - 64 0,3 6,0 0,4 7,4 0,5 9,4 65 und älter / / / / / / Insgesamt 1,5 8,5 1,5 8,8 1,8 11,0 15 - 24 0,0 14,3 0,0 / 0,0 / 25 - 34 0,1 21,2 0,0 0,0 / / 35 - 44 0,2 17,3 0,1 12,5 0,1 12,5 45 - 54 0,3 16,4 0,3 16,7 0,3 16,7 55 - 64 0,2 14,8 0,2 15,4 0,2 13,3 65 und älter 0,1 17,6 0,1 20,0 0,1 20,0 Insgesamt 0,8 16,6 0,7 14,9 0,8 16,3 15 - 24 0,0 13,8 / / - / 25 - 34 0,2 10,2 / / / / 35 - 44 0,9 8,2 0,6 8,5 0,6 10,0 45 - 54 1,0 6,5 1,0 6,3 1,1 7,7 55 - 64 0,7 6,3 0,7 5,9 0,8 6,3 65 und älter 0,2 8,8 / / / / Insgesamt 3,0 7,2 2,7 6,8 3,1 8,2 15 - 24 0,0 12,6 / / 0,0 / 2010 2013 2016 Deutschland 1) Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Drucksache 19/11276 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 25 - 34 0,3 12,3 / / / / 35 - 44 0,8 9,2 0,7 10,6 0,6 10,3 45 - 54 1,0 7,4 1,0 7,5 1,1 8,9 55 - 64 0,6 5,8 0,8 7,9 0,6 5,6 65 und älter 0,2 9,8 / / / / Insgesamt 2,8 7,8 2,8 8,2 2,9 8,6 15 - 24 0,0 6,8 / / / / 25 - 34 0,2 15,7 / / / / 35 - 44 0,5 11,7 0,4 13,3 0,3 12,0 45 - 54 0,7 9,3 0,7 9,9 0,6 10,0 55 - 64 0,6 10,1 0,7 11,1 0,6 10,3 65 und älter 0,2 12,3 0,2 11,1 0,3 13,0 Insgesamt 2,2 10,5 2,1 11,0 2,0 11,4 15 - 24 / / . / 0,0 / 25 - 34 0,0 15,9 . / 0,0 0,0 35 - 44 0,0 12,9 0,0 0,0 0,0 0,0 45 - 54 0,1 10,7 0,1 20,0 0,1 25,0 55 - 64 0,0 12,0 0,0 0,0 0,1 25,0 65 und älter / / 0,0 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 0,2 12,0 0,2 16,7 0,2 16,7 15 - 24 0,0 11,1 0,0 / 0,0 / 25 - 34 0,1 17,4 0,1 25,0 0,1 20,0 35 - 44 0,2 16,6 0,2 18,2 0,2 18,2 45 - 54 0,4 17,0 0,4 19,0 0,4 19,0 55 - 64 0,3 16,1 0,3 15,8 0,3 15,0 65 und älter 0,1 18,7 0,1 14,3 0,1 14,3 Insgesamt 1,1 16,8 1,1 17,5 1,1 16,9 15 - 24 0,0 25,0 . / / / 25 - 34 0,0 10,9 . / / / 35 - 44 0,1 13,0 0,1 14,3 / / 45 - 54 0,2 13,6 0,2 13,3 0,2 14,3 55 - 64 0,2 13,0 0,2 14,3 0,2 13,3 65 und älter 0,1 17,4 0,1 25,0 / / Insgesamt 0,6 13,6 0,6 14,3 0,6 14,0 15 - 24 / / / / / / 25 - 34 / / / / / / 35 - 44 0,3 9,8 0,3 12,0 0,3 14,3 45 - 54 0,4 8,3 0,4 7,5 0,5 10,4 55 - 64 0,2 6,1 0,3 7,9 0,3 7,7 65 und älter / / / / / / Insgesamt 1,2 8,7 1,1 8,3 1,3 10,2 15 - 24 0,0 26,1 – / / / 25 - 34 0,1 20,9 0,0 0,0 0,1 33,3 35 - 44 0,1 15,7 0,1 16,7 0,1 16,7 45 - 54 0,2 15,3 0,2 16,7 0,2 16,7 55 - 64 0,1 13,8 0,2 18,2 0,2 18,2 65 und älter 0,1 18,4 0,1 33,3 0,1 25,0 Insgesamt 0,6 15,7 0,6 17,6 0,6 16,7 Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Anm.: Allgemeine Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 und repräsentative Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016. 1) Einschl. Stadtstaaten. - 2) Prozentualer Frauen-Anteil an den Betriebsleitungen der jeweiligen Kategorie. Zeichenerklärung: 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug · = Zahlenwert geheim zu halten - = nichts vorhanden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 Betriebsinhaberinnen und -inhaber von ldw. Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen nach Bundesländern und Größe der landwirtschaftlich gen. Fläche (in 1 000 Personen) Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen unter 5 20,8 3,5 17,6 3,0 16,3 3,2 5 - 10 39,8 6,0 37,5 5,5 36,2 6,2 10 - 20 54,5 6,6 50,8 6,4 48,2 6,4 20 - 50 66,9 5,5 62,2 5,2 56,3 5,5 50 - 100 43,7 2,4 41,6 2,3 38,9 2,6 100 - 200 17,4 0,9 17,4 1,0 17,7 0,9 200 - 500 4,3 0,3 4,6 0,3 5,0 0,3 500 - 1 000 . . 0,6 0,0 0,6 0,1 1 000 und mehr . . 0,1 0,0 0,1 0,0 Insgesamt 247,9 25,1 232,3 23,8 219,4 25,3 unter 5 6,1 1,0 5,3 0,7 5,0 0,9 5 - 10 6,6 0,8 6,4 0,9 5,8 0,8 10 - 20 8,1 0,8 7,8 0,8 7,4 0,6 20 - 50 9,1 0,6 8,5 0,5 7,7 0,7 50 - 100 5,1 0,2 4,9 0,2 4,8 0,3 100 - 200 . . 1,9 / 1,8 0,1 200 - 500 . . . . . . 500 - 1 000 . . . . . . 1 000 und mehr . . . . . . Insgesamt 37,1 3,4 35,0 3,2 32,7 3,3 unter 5 3,4 0,6 2,7 0,5 2,5 0,6 5 - 10 15,3 1,9 14,5 1,6 13,7 2,3 10 - 20 24,5 2,4 23,0 2,5 21,4 2,7 20 - 50 28,1 1,8 26,1 1,6 23,8 1,8 50 - 100 11,8 0,5 11,8 0,6 11,7 0,5 100 - 200 2,6 0,1 2,7 / 3,2 / 200 - 500 . . 0,4 0,0 0,5 0,0 500 - 1 000 . . 0,0 - 0,0 - 1 000 und mehr . - 0,0 - 0,0 - Insgesamt 86,1 7,3 81,2 6,9 76,7 8,0 unter 5 0,3 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 5 - 10 . 0,2 0,5 / 0,4 0,2 10 - 20 0,6 0,2 0,5 / 0,6 / 20 - 50 0,6 0,2 0,6 0,1 0,6 0,2 50 - 100 0,4 0,1 0,4 0,1 0,4 0,1 100 - 200 0,4 0,1 0,4 0,1 0,4 0,1 200 - 500 0,3 0,0 0,3 0,0 0,3 0,1 500 - 1 000 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 1 000 und mehr . - 0,0 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 3,1 0,9 2,9 0,8 2,9 0,9 unter 5 0,8 0,1 0,7 0,1 0,6 0,1 5 - 10 2,6 0,4 2,6 0,3 2,2 0,4 10 - 20 3,5 0,5 3,0 0,6 3,1 0,5 20 - 50 4,0 0,4 3,9 0,4 3,4 0,4 50 - 100 2,6 0,2 2,4 0,2 2,2 0,2 100 - 200 . . 1,2 / 1,1 / 200 - 500 . 0,0 0,2 0,0 0,3 0,0 500 - 1 000 0,0 . 0,0 0,0 0,0 0,0 1 000 und mehr - - - - - - Insgesamt 14,9 1,6 14,1 1,6 12,9 1,8 unter 5 0,2 0,0 0,2 0,0 0,2 / 5 - 10 0,3 0,1 0,3 0,1 0,4 / Baden-Württemberg Landw. genutzte Fläche ;von … bis unter … haͿ 2010 2013 2016 Deutschland 1) Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 19/11276 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 10 - 20 0,4 0,1 0,4 0,1 0,4 / 20 - 50 0,4 0,1 0,5 0,1 0,4 / 50 - 100 0,3 0,1 0,2 0,1 0,3 0,1 100 - 200 0,3 0,1 0,3 0,1 0,3 0,1 200 - 500 0,4 0,0 0,4 0,0 0,4 0,0 500 - 1 000 . . 0,1 0,0 0,1 0,0 1 000 und mehr . . 0,0 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 2,5 0,6 2,5 0,5 2,6 0,5 unter 5 1,6 0,2 1,4 / 1,2 0,2 5 - 10 4,0 0,7 3,8 0,7 4,1 0,6 10 - 20 5,2 0,7 4,6 0,6 4,3 0,7 20 - 50 8,4 0,7 7,4 0,6 6,5 0,6 50 - 100 9,7 0,5 9,0 0,4 7,8 0,5 100 - 200 4,7 0,2 4,6 0,2 4,6 0,2 200 - 500 0,9 0,0 1,1 / 1,2 0,0 500 - 1 000 0,0 - 0,1 - . 0,0 1 000 und mehr 0,0 - 0,0 - . - Insgesamt 34,5 3,1 32,0 2,8 29,8 2,9 unter 5 2,0 0,3 1,7 0,3 1,9 0,4 5 - 10 4,5 0,6 3,9 0,6 3,9 / 10 - 20 5,9 0,7 5,4 0,7 5,3 0,6 20 - 50 9,2 0,8 8,5 0,8 7,7 0,8 50 - 100 7,0 0,3 6,6 0,4 . . 100 - 200 . . 2,1 0,1 . . 200 - 500 . . 0,2 0,0 . . 500 - 1 000 . . 0,0 0,0 . - 1 000 und mehr . - 0,0 - . - Insgesamt 30,9 2,9 28,4 2,9 27,4 2,7 unter 5 4,4 0,8 3,6 0,7 3,0 0,6 5 - 10 2,7 0,4 2,4 0,4 2,3 0,4 10 - 20 2,9 0,4 2,7 0,4 2,4 0,3 20 - 50 2,8 0,3 2,6 0,3 2,4 0,3 50 - 100 2,2 0,2 2,0 0,2 1,9 0,2 100 - 200 1,3 0,1 1,2 0,1 1,2 0,1 200 - 500 . . . . . . 500 - 1 000 . . . . . . 1 000 und mehr . . . . . . Insgesamt 16,4 2,2 14,8 2,0 13,3 1,9 unter 5 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 5 - 10 0,2 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 10 - 20 0,2 0,0 0,2 0,0 0,2 0,0 20 - 50 0,2 0,0 0,2 0,0 0,2 0,0 50 - 100 0,2 0,0 0,2 0,0 0,2 0,0 100 - 200 . . 0,2 0,0 0,2 0,0 200 - 500 . . 0,0 0,0 0,1 0,0 500 - 1 000 - - - - - - 1 000 und mehr - - - - - - Insgesamt 1,1 0,1 1,0 0,2 1,0 0,2 unter 5 0,5 0,1 0,5 0,1 0,5 0,1 5 - 10 0,9 0,2 0,9 0,3 1,1 0,2 10 - 20 . . 1,0 0,2 0,9 0,2 20 - 50 0,8 0,2 0,8 0,2 0,8 0,2 50 - 100 0,5 0,1 0,4 0,1 0,4 0,1 100 - 200 0,4 0,1 0,4 0,1 0,4 0,1 200 - 500 0,2 . 0,2 0,0 0,2 0,0 500 - 1 000 . . 0,0 0,0 0,0 0,0 1 000 und mehr . - 0,0 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 4,2 0,9 4,2 0,9 4,4 0,9 unter 5 0,2 0,0 0,2 0,0 0,2 / 5 - 10 0,3 0,1 0,3 / 0,2 / 10 - 20 0,3 0,1 0,3 / 0,4 / Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 20 - 50 0,4 0,1 0,4 / 0,4 / 50 - 100 0,3 0,1 0,3 0,1 0,3 0,1 100 - 200 0,3 0,0 0,3 0,0 0,3 0,0 200 - 500 0,4 0,0 0,4 0,0 0,5 0,0 500 - 1 000 0,1 0,0 0,1 / 0,1 0,0 1 000 und mehr 0,0 - 0,0 - 0,0 - Insgesamt 2,4 0,4 2,4 0,4 2,4 0,4 unter 5 0,6 0,1 0,6 0,1 0,6 / 5 - 10 1,4 0,4 1,4 0,3 1,3 0,3 10 - 20 1,4 0,3 1,4 0,2 1,3 0,3 20 - 50 2,3 0,2 2,1 0,2 2,0 0,2 50 - 100 3,4 0,2 3,0 0,2 2,6 0,2 100 - 200 2,1 0,1 2,0 0,1 1,9 0,1 200 - 500 0,5 0,0 0,5 0,0 0,6 0,0 500 - 1 000 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 1 000 und mehr 0,0 - 0,0 - 0,0 0,0 Insgesamt 11,8 1,2 11,1 1,1 10,3 1,2 unter 5 0,3 0,0 0,2 0,0 0,2 / 5 - 10 0,5 0,1 0,4 0,1 0,6 0,1 10 - 20 0,5 0,1 0,5 0,1 0,5 0,1 20 - 50 0,4 0,1 0,4 0,1 0,4 0,1 50 - 100 0,2 0,0 0,2 0,0 0,2 0,0 100 - 200 0,2 0,0 0,2 0,0 0,2 0,0 200 - 500 . . 0,2 0,0 0,2 0,0 500 - 1 000 . . 0,0 0,0 0,0 0,0 1 000 und mehr . - 0,0 - 0,0 - Insgesamt 2,3 0,5 2,1 0,4 2,2 0,5 Thüringen Schleswig-Holstein Anm.: Allgemeine Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 und repräsentative Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016. 1) Einschl. Stadtstaaten. - 2) Prozentualer Frauen-Anteil an den Betriebsleitungen der jeweiligen Kategorie. Zeichenerklärung: 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug · = Zahlenwert geheim zu halten - = nichts vorhanden Drucksache 19/11276 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3 Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von landwirtschaftlichen Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen nach Bundesländern und Altersklassen (in 1 000 Personen) Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen 15 - 24 1,3 0,2 1,2 / 1,1 / 25 - 34 15,2 2,6 13,3 1,8 12,7 2,3 35 - 44 61,3 7,1 45,0 5,7 36,5 5,2 45 - 54 92,3 8,3 88,8 8,3 81,1 8,9 55 - 64 65,9 5,2 69,5 5,9 70,3 6,4 65 und älter 11,9 1,7 14,5 1,8 17,7 2,2 Insgesamt 247,9 25,1 232,3 23,8 219,4 25,3 15 - 24 0,2 0,0 / / / / 25 - 34 2,4 0,3 2,2 / 2,1 / 35 - 44 9,3 1,0 6,9 0,9 5,3 0,6 45 - 54 13,9 1,1 13,9 1,0 12,5 1,2 55 - 64 9,4 0,7 9,8 0,8 10,0 0,9 65 und älter 1,9 0,2 2,0 / 2,6 / Insgesamt 37,1 3,4 35,0 3,2 32,7 3,3 15 - 24 0,6 0,1 / / / / 25 - 34 6,4 1,1 5,5 0,6 5,4 1,0 35 - 44 22,5 2,4 17,9 2,0 14,7 2,0 45 - 54 31,4 2,3 29,1 2,4 27,9 2,7 55 - 64 22,4 1,2 24,1 1,3 23,4 1,8 65 und älter 2,8 0,3 4,1 / 4,9 / Insgesamt 86,1 7,3 81,2 6,9 76,7 8,0 15 - 24 0,0 0,0 0,0 / / 0,0 25 - 34 0,2 0,1 0,2 / 0,1 / 35 - 44 0,6 0,2 0,4 0,1 0,4 0,1 45 - 54 1,1 0,3 1,1 0,3 1,0 0,3 55 - 64 0,8 0,2 0,9 0,2 1,0 0,3 65 und älter 0,3 0,1 0,4 / 0,4 / Insgesamt 3,1 0,9 2,9 0,8 2,9 0,9 15 - 24 0,1 0,0 / / / / 25 - 34 0,8 0,1 0,7 / 0,6 / 35 - 44 3,4 0,5 2,5 0,4 2,0 0,4 45 - 54 5,7 0,6 5,3 0,5 4,6 0,6 55 - 64 4,3 0,3 4,6 0,4 4,4 0,5 65 und älter 0,7 0,1 0,9 / 1,2 / Insgesamt 14,9 1,6 14,1 1,6 12,9 1,8 15 - 24 0,0 0,0 0,0 0,0 / 0,0 25 - 34 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 / 35 - 44 0,6 0,2 0,4 0,1 0,4 / 45 - 54 0,9 0,2 0,9 0,2 0,9 0,2 55 - 64 0,6 0,1 0,6 0,1 0,8 0,1 65 und älter 0,3 0,1 0,4 / 0,4 / Insgesamt 2,5 0,6 2,5 0,5 2,6 0,5 15 - 24 0,1 0,0 / / / - 25 - 34 1,7 0,2 1,4 / 1,0 / 35 - 44 8,7 0,9 5,6 0,6 4,3 0,6 45 - 54 13,3 1,1 13,3 1,0 11,7 1,1 55 - 64 9,2 0,7 9,7 0,7 10,4 0,7 65 und älter 1,5 0,2 1,8 / 2,2 / Insgesamt 34,5 3,1 32,0 2,8 29,8 2,9 15 - 24 . . / / / - Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Alter ;von …. bis …. JahreͿ 2010 2013 2016 Deutschland 1) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3 25 - 34 . . 1,6 / 1,4 / 35 - 44 7,7 0,8 5,2 0,7 4,2 0,6 45 - 54 11,5 1,0 11,3 1,0 10,2 1,1 55 - 64 8,3 0,6 8,6 0,9 9,3 0,6 65 und älter 1,5 0,2 1,7 / 2,3 / Insgesamt 30,9 2,9 28,4 2,9 27,4 2,7 15 - 24 0,1 0,0 / / / 0,0 25 - 34 0,7 0,2 0,6 / 0,6 / 35 - 44 3,3 0,5 2,2 0,3 1,7 0,3 45 - 54 6,2 0,7 5,8 0,7 4,8 0,6 55 - 64 4,9 0,6 4,9 0,7 4,5 0,6 65 und älter 1,1 0,2 1,4 0,2 1,7 0,3 Insgesamt 16,4 2,2 14,8 2,0 13,3 1,9 15 - 24 0,0 . . . 0,0 0,0 25 - 34 0,1 0,0 . . 0,1 0,0 35 - 44 0,2 0,0 0,2 0,0 0,1 0,0 45 - 54 0,5 0,1 0,4 0,1 0,3 0,1 55 - 64 0,3 0,0 0,3 0,0 0,3 0,0 65 und älter 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 Insgesamt 1,1 0,1 1,0 0,2 1,0 0,2 15 - 24 . . / – 0,0 0,0 25 - 34 0,3 0,1 0,3 / 0,3 / 35 - 44 0,9 0,2 0,8 0,2 0,8 0,1 45 - 54 1,4 0,3 1,4 0,3 1,4 0,3 55 - 64 1,0 0,2 1,2 0,3 1,3 0,3 65 und älter . . 0,5 0,1 0,5 0,1 Insgesamt 4,2 0,9 4,2 0,9 4,4 0,9 15 - 24 0,0 0,0 . . / / 25 - 34 0,1 0,0 . . 0,1 / 35 - 44 0,5 0,1 0,4 / 0,3 / 45 - 54 0,8 0,2 0,8 0,2 0,8 0,1 55 - 64 0,6 0,1 0,8 0,1 0,8 0,2 65 und älter 0,3 0,1 0,3 / 0,4 / Insgesamt 2,4 0,4 2,4 0,4 2,4 0,4 15 - 24 0,0 0,0 / / / / 25 - 34 0,6 0,1 0,5 / 0,5 / 35 - 44 2,9 0,3 2,0 0,3 1,6 0,2 45 - 54 4,5 0,4 4,5 0,4 4,0 0,4 55 - 64 3,1 0,2 3,2 0,3 3,3 0,3 65 und älter 0,7 0,1 0,8 / 0,9 / Insgesamt 11,8 1,2 11,1 1,1 10,3 1,2 15 - 24 0,0 0,0 / – / / 25 - 34 0,2 0,0 0,1 / 0,1 0,0 35 - 44 0,5 0,1 0,3 0,1 0,4 0,1 45 - 54 0,7 0,1 0,8 0,1 0,7 0,2 55 - 64 0,6 0,1 0,6 0,1 0,6 0,1 65 und älter 0,2 0,1 0,2 0,1 0,3 0,1 Insgesamt 2,3 0,5 2,1 0,4 2,2 0,5 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Anm.: Allgemeine Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 und repräsentative Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016. 1) Einschl. Stadtstaaten. - 2) Prozentualer Frauen-Anteil an den Betriebsleitungen der jeweiligen Kategorie. Zeichenerklärung: 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug · = Zahlenwert geheim zu halten - = nichts vorhanden Drucksache 19/11276 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 4 Familienfremde Arbeitskräfte (ständige und Saisonarbeitskräfte) in ldw. Betrieben nach Geschlecht, Bundesländern und Größe der ldw. genutzten Fläche (in 1 000 Personen) Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen unter 5 34,0 36,7 31,7 33,1 24,5 26,4 5 - 10 18,6 14,0 16,8 13,4 15,1 10,9 10 - 20 31,2 16,5 24,4 16,8 23,3 15,5 20 - 50 45,9 30,6 42,9 31,0 41,2 29,3 50 - 100 46,1 31,4 46,0 30,8 44,0 28,0 100 - 200 43,3 35,2 46,6 34,3 49,4 32,7 200 - 500 33,6 23,5 37,5 25,5 42,0 27,1 500 - 1 000 20,8 9,9 23,1 11,6 20,8 9,4 1 000 und mehr 36,4 16,2 34,3 15,2 36,0 15,5 Insgesamt 309,8 214,1 303,3 211,7 296,2 194,7 unter 5 14,9 14,2 12,8 13,0 6,6 6,3 5 - 10 5,9 4,8 6,1 5,2 4,0 3,3 10 - 20 7,1 5,0 6,8 5,9 6,0 4,2 20 - 50 11,6 7,9 10,7 8,4 10,3 6,3 50 - 100 8,9 6,4 10,0 6,8 8,0 5,4 100 - 200 4,9 3,8 5,5 3,7 5,9 2,6 200 - 500 . . . . . . 500 - 1 000 . . . . . . 1 000 und mehr . . . . . . Insgesamt 55,3 44,2 54,3 46,2 43,9 31,8 unter 5 2,5 3,4 2,6 3,7 2,6 3,0 5 - 10 2,2 1,7 1,9 1,2 2,1 / 10 - 20 4,9 2,1 3,2 1,7 3,8 1,9 20 - 50 8,1 4,8 7,7 4,1 7,6 4,2 50 - 100 8,3 4,8 8,4 5,5 8,6 4,5 100 - 200 6,1 5,2 6,0 4,7 7,1 5,3 200 - 500 2,0 1,7 3,5 2,0 4,1 2,7 500 - 1 000 . . 1,0 0,2 1,0 0,9 1 000 und mehr . . 0,2 0,1 0,1 0,0 Insgesamt 35,3 24,9 34,3 23,3 37,0 24,2 unter 5 0,9 1,1 1,0 1,0 1,1 1,4 5 - 10 0,3 0,3 / / 0,3 0,3 10 - 20 0,5 0,5 0,4 0,4 0,4 0,5 20 - 50 1,0 1,0 0,8 1,2 0,8 0,5 50 - 100 1,0 0,8 0,9 0,5 0,8 0,6 100 - 200 0,9 0,9 1,6 1,1 1,1 0,6 200 - 500 3,6 2,4 4,2 2,1 3,9 1,8 500 - 1 000 3,8 1,4 5,8 2,8 5,0 2,1 1 000 und mehr 6,9 3,0 6,4 2,8 8,9 3,2 Insgesamt 18,9 11,4 21,3 12,4 22,4 11,1 unter 5 1,1 1,2 0,9 0,8 0,9 1,1 5 - 10 0,8 0,6 0,8 0,6 0,7 0,3 10 - 20 1,0 0,7 0,8 0,7 0,8 0,6 20 - 50 1,9 2,2 1,7 2,0 1,7 4,1 50 - 100 2,3 2,4 2,4 2,2 2,3 1,6 100 - 200 3,1 3,5 3,0 3,1 3,6 2,9 200 - 500 1,3 1,4 1,6 1,1 1,7 1,0 500 - 1 000 0,1 0,0 0,1 0,1 0,2 0,0 1 000 und mehr - - – – - - Insgesamt 11,6 11,9 11,4 10,6 11,8 11,7 unter 5 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 5 - 10 0,2 0,1 0,2 / 0,3 0,2 Baden-Württemberg Landw. genutzte Fläche ;von … bis unter … haͿ 2010 2013 2016 Deutschland 1) Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 4 10 - 20 0,2 0,2 0,3 0,2 0,3 / 20 - 50 0,4 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 50 - 100 0,3 0,2 0,3 0,2 0,4 0,2 100 - 200 0,7 0,4 0,8 0,6 0,9 0,5 200 - 500 2,6 2,0 2,7 2,0 2,2 1,1 500 - 1 000 3,3 0,9 3,4 0,8 3,0 0,7 1 000 und mehr 6,2 2,3 5,6 2,2 6,0 2,6 Insgesamt 14,2 6,6 14,0 6,6 13,7 5,9 unter 5 2,4 4,0 2,7 3,5 2,3 2,5 5 - 10 1,7 1,5 1,5 1,5 1,3 1,2 10 - 20 4,0 2,1 3,2 2,2 2,5 2,1 20 - 50 6,2 4,0 6,2 4,4 5,9 3,5 50 - 100 8,3 7,4 8,0 5,1 8,1 5,0 100 - 200 9,2 6,3 10,3 6,4 10,8 7,3 200 - 500 6,6 3,9 7,3 4,7 8,4 5,1 500 - 1 000 . . . 0,3 1,2 0,3 1 000 und mehr . . . 2,2 2,3 1,3 Insgesamt 44,9 32,7 44,6 30,4 42,9 28,2 unter 5 4,1 4,5 4,3 3,7 5,0 / 5 - 10 2,5 1,7 1,8 / 2,1 / 10 - 20 3,0 2,0 2,5 1,8 2,5 2,3 20 - 50 6,2 4,9 5,7 4,9 5,5 5,0 50 - 100 8,2 4,6 7,7 5,6 7,3 6,1 100 - 200 5,3 4,7 7,4 5,7 8,7 6,7 200 - 500 . . 2,1 1,2 . . 500 - 1 000 . . 1,1 0,6 . . 1 000 und mehr . . 0,0 0,0 . . Insgesamt 32,7 24,2 32,7 25,0 34,8 29,5 unter 5 4,5 3,8 4,0 3,1 2,8 2,1 5 - 10 3,5 2,1 2,9 1,7 3,0 1,4 10 - 20 8,4 2,6 4,9 2,5 4,8 2,1 20 - 50 6,6 3,1 6,1 3,5 5,3 2,9 50 - 100 4,5 2,6 4,0 2,7 4,8 2,7 100 - 200 5,2 4,7 5,5 4,9 4,2 2,2 200 - 500 . . . . . . 500 - 1 000 . . . . . . 1 000 und mehr . . . . . . Insgesamt 37,8 24,6 32,9 25,0 32,2 21,4 unter 5 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 5 - 10 0,1 0,0 0,0 0,0 . . 10 - 20 0,1 0,1 0,1 0,1 . . 20 - 50 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 50 - 100 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 100 - 200 0,2 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 200 - 500 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 500 - 1 000 - - – – - - 1 000 und mehr - - – – - - Insgesamt 0,8 0,5 0,7 0,5 0,8 0,5 unter 5 0,9 1,7 1,0 1,7 0,8 1,3 5 - 10 0,3 0,3 0,3 0,3 / 0,3 10 - 20 0,3 0,2 0,3 0,3 0,4 0,4 20 - 50 0,7 0,6 0,6 0,5 0,6 0,6 50 - 100 0,8 0,6 0,6 0,5 0,5 0,3 100 - 200 1,5 1,0 0,9 0,6 1,1 0,9 200 - 500 2,7 1,7 3,0 2,1 2,8 1,6 500 - 1 000 2,3 1,0 2,3 1,0 2,2 0,9 1 000 und mehr 7,4 3,2 7,0 3,1 6,6 2,9 Insgesamt 16,9 10,2 16,1 10,1 15,3 9,3 unter 5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6 0,6 Sachsen-Anhalt Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Drucksache 19/11276 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 4 5 - 10 0,2 0,2 0,1 0,2 0,3 0,2 10 - 20 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 20 - 50 0,4 0,4 0,4 0,2 0,5 / 50 - 100 0,7 0,5 0,6 0,3 0,7 0,4 100 - 200 1,2 1,0 0,7 0,5 0,7 0,5 200 - 500 2,6 1,3 2,5 1,3 3,5 1,0 500 - 1 000 3,1 1,4 3,1 1,3 3,3 1,2 1 000 und mehr 5,1 1,9 4,9 1,9 5,0 1,9 Insgesamt 13,9 7,3 13,1 6,5 14,8 6,4 unter 5 0,7 0,6 0,6 0,5 0,5 0,5 5 - 10 0,6 0,3 0,5 0,3 0,4 / 10 - 20 0,9 0,3 / / 1,0 / 20 - 50 1,9 1,0 1,8 1,0 1,6 1,0 50 - 100 2,3 1,0 2,4 1,0 1,8 0,8 100 - 200 3,8 2,9 3,9 2,4 4,1 2,4 200 - 500 2,7 1,1 3,5 1,7 3,0 1,5 500 - 1 000 0,5 0,1 0,6 0,1 0,7 0,2 1 000 und mehr 0,1 0,0 0,1 0,0 0,2 0,0 Insgesamt 13,5 7,5 14,8 7,5 13,2 7,3 unter 5 0,6 0,8 0,5 0,6 0,6 0,6 5 - 10 0,3 0,4 0,2 0,2 0,2 0,1 10 - 20 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 20 - 50 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 50 - 100 0,3 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 100 - 200 1,0 0,7 0,7 0,5 1,1 0,7 200 - 500 1,5 0,7 1,6 0,7 1,4 0,7 500 - 1 000 2,0 . 2,0 1,2 2,3 1,1 1 000 und mehr 6,2 . 5,8 2,8 5,6 2,8 Insgesamt 12,3 7,0 11,5 6,7 11,9 6,6 Schleswig-Holstein Thüringen Anm.: Allgemeine Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 und repräsentative Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016. 1) Einschl. Stadtstaaten. - 2) Prozentualer Frauen-Anteil an den Betriebsleitungen der jeweiligen Kategorie. Zeichenerklärung: 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug · = Zahlenwert geheim zu halten - = nichts vorhanden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 5 Ständige familienfremde Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben nach Geschlecht, Bundesländern und Alterklassen (in 1 000 Personen) Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen 15 - 24 16,4 6,1 15,3 5,1 13,6 4,5 25 - 34 20,2 8,6 24,6 9,4 28,0 10,6 35 - 44 26,3 14,5 24,3 11,9 24,3 11,5 45 - 54 35,0 20,5 36,4 20,6 34,3 20,2 55 - 64 25,5 12,5 30,1 14,4 32,2 16,0 65 und älter 5,4 2,2 6,1 2,3 6,9 2,6 Insgesamt 128,9 64,5 136,9 63,8 139,3 65,4 15 - 24 1,5 0,7 1,5 0,7 1,4 0,5 25 - 34 2,3 1,1 2,7 1,1 2,9 1,2 35 - 44 2,8 1,8 2,8 1,5 2,8 1,5 45 - 54 2,8 2,1 3,0 2,2 3,1 2,5 55 - 64 1,9 1,3 2,4 1,5 2,8 1,7 65 und älter 1,2 0,6 1,2 0,6 1,1 / Insgesamt 12,7 7,6 13,7 7,7 14,2 8,0 15 - 24 2,1 0,9 2,1 0,9 1,9 0,7 25 - 34 2,6 1,3 3,3 1,3 3,6 1,5 35 - 44 2,4 1,7 2,6 1,6 2,9 1,5 45 - 54 2,9 2,5 3,3 2,5 2,9 2,3 55 - 64 2,7 1,7 3,4 2,1 3,4 2,0 65 und älter 0,7 0,3 1,0 0,3 0,9 0,3 Insgesamt 13,4 8,4 15,7 8,8 15,5 8,3 15 - 24 1,1 0,4 0,8 0,3 0,6 0,3 25 - 34 1,4 0,6 1,7 0,6 2,1 0,8 35 - 44 2,1 1,2 1,8 0,9 1,8 0,8 45 - 54 4,1 2,2 4,0 2,2 3,5 1,8 55 - 64 3,0 1,3 3,4 1,6 3,7 1,7 65 und älter 0,3 0,1 0,4 0,1 0,4 0,1 Insgesamt 12,0 5,8 12,1 5,8 12,2 5,6 15 - 24 0,6 0,3 0,6 0,2 0,6 0,2 25 - 34 0,9 0,4 0,9 0,4 1,2 0,4 35 - 44 1,1 0,6 1,0 0,5 1,0 0,5 45 - 54 1,1 0,7 1,2 0,7 1,3 0,6 55 - 64 0,9 0,4 1,0 0,5 1,0 0,5 65 und älter 0,2 0,1 0,2 0,1 0,3 / Insgesamt 4,7 2,5 4,9 2,3 5,4 2,4 15 - 24 1,0 0,3 0,8 0,2 0,6 0,1 25 - 34 1,3 0,3 1,7 0,4 1,9 0,5 35 - 44 2,0 0,8 1,5 0,5 1,4 0,4 45 - 54 3,9 1,5 3,7 1,4 3,1 1,2 55 - 64 2,5 0,9 2,9 1,0 3,0 1,1 65 und älter 0,3 0,1 0,3 0,1 0,3 0,1 Insgesamt 11,0 3,8 10,9 3,6 10,3 3,4 15 - 24 2,4 0,7 2,8 0,8 2,6 0,7 25 - 34 2,9 1,1 3,4 1,4 4,1 1,3 35 - 44 3,7 1,9 3,8 1,6 3,7 1,5 45 - 54 4,2 2,2 4,6 2,4 4,5 2,3 55 - 64 2,5 1,1 3,2 1,3 3,7 1,6 65 und älter 0,7 0,3 0,8 0,3 1,1 0,3 Insgesamt 16,4 7,3 18,6 7,8 19,7 7,7 15 - 24 2,0 0,8 1,9 0,6 1,9 0,7 25 - 34 2,3 1,1 2,7 0,9 3,2 / 35 - 44 2,7 1,6 2,8 1,3 3,2 / 45 - 54 2,8 1,8 3,4 1,7 3,5 / Baden-Württemberg Alter ;von …. bis …. JahreͿ 2010 2013 2016 Deutschland 1) Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Drucksache 19/11276 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 5 55 - 64 1,6 0,8 2,0 0,9 2,5 / 65 und älter 0,5 0,2 0,6 0,2 0,6 0,3 Insgesamt 11,9 6,4 13,4 5,5 15,0 / 15 - 24 0,8 0,3 0,7 0,2 0,7 0,2 25 - 34 1,3 0,5 1,5 0,5 1,7 0,6 35 - 44 1,6 0,8 1,6 0,7 1,6 0,6 45 - 54 1,6 1,1 1,8 1,1 1,8 1,1 55 - 64 1,3 0,8 1,5 1,0 1,7 0,9 65 und älter 0,5 0,2 0,5 0,2 0,6 0,3 Insgesamt 7,0 3,8 7,7 3,8 8,1 3,6 15 - 24 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 25 - 34 . . 0,1 0,0 0,1 0,1 35 - 44 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 45 - 54 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 55 - 64 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 65 und älter . . 0,0 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 0,5 0,3 0,4 0,3 0,5 0,3 15 - 24 1,5 0,6 1,2 0,5 0,9 0,3 25 - 34 1,6 0,8 2,1 1,0 2,3 1,0 35 - 44 2,3 1,4 1,8 1,1 1,7 1,0 45 - 54 3,5 2,2 3,3 2,1 3,2 2,0 55 - 64 3,1 1,5 3,4 1,7 3,3 1,8 65 und älter 0,3 0,1 0,3 0,1 0,4 0,2 Insgesamt 12,2 6,6 12,1 6,5 11,7 6,2 15 - 24 0,9 0,3 0,7 0,2 0,7 0,1 25 - 34 1,2 0,4 1,5 0,4 1,7 0,5 35 - 44 1,9 0,8 1,5 0,6 1,4 0,6 45 - 54 3,2 1,6 3,1 1,5 3,0 1,5 55 - 64 2,6 1,0 2,9 1,1 3,0 1,3 65 und älter 0,2 0,1 0,3 0,1 0,4 0,1 Insgesamt 10,0 4,1 10,0 3,9 10,1 4,1 15 - 24 1,2 0,4 1,2 0,3 1,0 0,3 25 - 34 1,2 0,4 1,5 0,6 1,6 0,6 35 - 44 1,6 0,7 1,5 0,6 1,3 0,5 45 - 54 1,7 0,7 1,9 0,8 1,7 0,8 55 - 64 0,9 0,3 1,2 0,4 1,3 0,4 65 und älter 0,3 0,1 0,3 / 0,3 / Insgesamt 6,9 2,5 7,6 2,8 7,2 2,8 15 - 24 1,1 0,4 0,8 0,3 0,7 0,2 25 - 34 1,1 0,6 1,4 0,7 1,6 0,6 35 - 44 1,8 1,0 1,4 0,7 1,2 0,7 45 - 54 2,9 1,7 2,8 1,6 2,5 1,5 55 - 64 2,4 1,1 2,5 1,2 2,5 1,4 65 und älter 0,2 0,0 0,2 0,1 0,3 0,1 Insgesamt 9,5 4,9 9,1 4,6 8,8 4,5 Thüringen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Anm.: Allgemeine Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 und repräsentative Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016. 1) Einschl. Stadtstaaten. - 2) Prozentualer Frauenanteil an den Betriebsleitungen der jeweiligen Kategorie. Zeichenerklärung: 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug · = Zahlenwert geheim zu halten - = nichts vorhanden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 6 Auszubildende im Bereich der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei nach Bundesländern (2017) Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Baden-Württemberg 2 781 924 3 705 402 114 519 Bayern 3 852 1 209 5 061 1 260 204 1 464 Brandenburg 894 327 1 221 375 45 420 Hessen 1 335 354 1 689 369 66 435 Mecklenburg-Vorpommern 768 183 951 402 51 453 Niedersachsen 3 861 1 104 4 965 1 650 330 1 980 Nordrhein-Westfalen 5 400 1 137 6 537 1 329 210 1 539 Rheinland-Pfalz 1 362 381 1 743 216 39 258 Saarland 246 87 333 27 3 30 Sachsen 1 278 555 1 833 459 81 540 Sachsen-Anhalt 810 204 1 017 330 36 366 Schleswig-Holstein 1 473 492 1 965 711 144 855 Thüringen 741 234 972 402 51 453 Stadtstaaten 678 225 906 - - 3 Deutschland 25 479 7 419 32 898 7 932 1 374 9 309 Ausbildungsberufe der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei zusammen darunter: Landwirt/-in Bundesland Anm.: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Quelle: Statistisches Bundesamt, BLE, BMEL (723). Drucksache 19/11276 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 7 Ergänzende Angaben zu Frage 14 Forstner, B.; Grajewski, G.; Bathke, M.; Bergschmidt, A.; Dickel, R.; Eberhardt, W. et al. (2016): Ex-post-Bewertung Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2007 bis 2013. Thünen-Institut. Braunschweig. Online verfügbar unter https://www.elerevaluierung .de/fileadmin/eler2/Publikationen/Projektberichte/7-Laender- Bewertung/2016/HE/0-Ex-post-Bewertung_Hessen_EPLR_Endbericht.pdf, zuletzt geprüft am 26.09.2018. Moser, A.; Grajewski, R.; Bathke, M.; Bergschmidt, A.; Dickel, R.; Eberhardt, W. et al. (2016): Ex-post-Bewertung NRW-Programm Ländlicher Raum 2007 bis 2013. Thünen- Institut. Braunschweig. Online verfügbar unter https://www.elerevaluierung .de/fileadmin/eler2/Publikationen/Projektberichte/7-Laender- Bewertung/2016/NRW/NRW_0_Ex-Post_Bewertung_Endbericht.pdf, zuletzt geprüft am 26.09.2018. Peter, H.; Grajewski, R.; Bathke, M.; Bergschmidt, A.; Dickel, R.; Eberhardt, W. et al. (2016): Ex-post-Bewertung Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg- Vorpommern 2007 bis 2013. Braunschweig. Online verfügbar unter https://www.elerevaluierung .de/fileadmin/eler2/Publikationen/Projektberichte/7-Laender- Bewertung/2016/MV/0_Ex-post-Bewertung_EPLR_M-V_Endbericht.pdf, zuletzt aktualisiert am 2016. Pollermann, K.; Grajewski, R.; Bathke, M.; Bergschmidt, A.; Dickel, R.; Eberhardt, W. et al. (2016): Ex-post-Bewertung. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Schleswig-Holstein 2007 bis 2013. Thünen-Institut. Braunschweig. Online verfügbar unter https://www.eler-evaluierung.de/fileadmin/eler2/Publikationen/Projektberichte/7-Laender- Bewertung/2016/SH/Ex-post-ZPLR_Bericht.pdf, zuletzt geprüft am 26.09.2018. Tietz, A.; Grajewski, R.; Bathke, M.; Bergschmidt, A.; Dickel, R.; Eberhardt, W. et al. (2016): Ex-post-Bewertung PROFIL 2007 bis 2013 - Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen. Thünen-Institut. Braunschweig. Online verfügbar unter https://www.eler-evaluierung.de/fileadmin/eler2/Publikationen/Projektberichte/7-Laender- Bewertung/2016/NI/0_Ex-post-Bewertung_PROFIL_Endbericht.pdf, zuletzt geprüft am 26.09.2018. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 8 Ergänzende Angaben zu Frage 14 Raue, P. (2017) Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in der Förderung der ländlichen Entwicklung. Vortrag im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung „Gleichstellung und Nichtdiskriminierung“ bei Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) am 10.10.2017 in Kiel, deutsch, https://www.elerevaluierung .de/fileadmin/eler2/Publikationen/Vortraege_Poster/Vortraege/2017/05_Raue__Gl eichstellung_im_ELER_SH_20171010_Kiel.pdf Raue, P (2019) Gleichstellung in der Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen. Vortrag im Rahmen des Workshop: Sag mir, wo die Frauen sind — Förderung von Frauen im ländlichen Raum der Akademie für den ländlichen Raum Hessen am 21.02.2019 in Fulda, https://www.elerevaluierung .de/fileadmin/eler2/Publikationen/Vortraege_Poster/Vortraege/2019/Gleichstellun g_ELER_Hessen_endg.pdf Drucksache 19/11276 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 9 - Vollzeitbeschäftigte - Frauen Männer Differenz Frauen Männer Differenz Frauen Männer Differenz in % in % in % Insgesamt 1 840 2 177 -15 1 937 2 308 -16 1 738 2 007 -13 Leistungsgruppe 1 Leitende Stellung (3439) 4 212 (-18) / 4 980 . (2934) 3 515 (-17) 2 Herausgehobene Fachkräfte 2 603 3 149 -17 2 901 3 386 -14 2 420 2 821 -14 3 Fachkräfte 1 796 2 074 -13 2 063 2 358 -13 1 615 1 858 -13 4 Angelernte 1 626 1 860 -13 1 695 1 920 -12 1 449 1 604 -10 5 Ungelernte (1355) (1550) (-13) (1358) (1566) (-13) / (1447) . / = Zahlenwert nicht sicher genug ( ) = Aussagewert eingeschränkt - Vollzeitbeschäftigte - Frauen Männer Differenz Frauen Männer Differenz Frauen Männer Differenz in % in % in % Insgesamt 1 663 1 915 -13 1 813 2 115 -14 1 615 1 830 -12 Leistungsgruppe Qualifizierte Beschäftigte 2 195 2 672 -18 2 450 2 949 -17 2 143 2 562 -16 Landarbeiter 1 545 1 741 -11 1 862 2 193 -15 1 483 1 643 -10 Nichtqualifizierte Beschäftigte 1 432 1 628 -12 1 563 1 688 -7 1 257 1 516 -17 Angaben in Euro: arithmetische Mittelwerte. "Differenz": prozentualer Abstand der Verdienste von Frauen zu denen von Männern. 1) ohne Angaben für Berlin, Bremen, Hamburg und das Saarland 2) Ohne Angaben für Berlin-West, Bremen, Hamburg und das Saarland Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 16 Heft 1-3, Verdienststrukturerhebung 2014, Fachserie 16, Reihe 1, 2010; BMEL (723) Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei im April 2014 Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder in Euro in Euro in Euro Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste in der Landwirtschaft im September 2010 Deutschland1) Früheres Bundesgebiet2) Neue Länder in Euro in Euro in Euro Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/11276 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333