Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11287 19. Wahlperiode 27.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10813 – Chancengleichheit von jungen Männern und Frauen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland gibt es große Unterschiede im Hinblick auf die Bildungserfolge von Jungen und Mädchen. Jungen haben im deutschen Bildungssystem zunehmend das Nachsehen (Diefenbacher/Klein 2002, Bringing boys back in, Zeitschrift für Pädagogik 48 [2002] 6, S. 938–958). Sie werden häufig später als Mädchen eingeschult und es kommen doppelt so oft Jungen wie Mädchen in eine Förderschule (Bildungsbericht 2018, S. 83). Jungen haben häufiger keinen oder nur einen Haupt- oder Realschulabschluss (Bildungsbericht 2018, Tab B5-1A). Dafür haben Mädchen im Alter von 20 bis 25 Jahren mit 56 Prozent deutlich häufiger eine Hochschulreife als Jungen mit 48 Prozent (ebd.). Auch unter jungen Erwachsenen hält diese Ungleichheit an. Es gibt mehr Männer ohne beruflichen Bildungsabschluss im Alter von 20 bis 30 Jahren als Frauen (Bildungsbericht 2018, Tab. B5-2A). Es gibt zwar noch immer mehr männliche Studenten im deutschen Hochschulsystem (www.klischee-frei.de/ dokumente/pdf/a31_frauen_und_m%C3%A4nner_an_hochschulen_in_deutschland_ FB06.pdf); es finden sich aber mehr weibliche als männliche Erstabsolventen (Bildungsbericht 2018, Tab. F5-3web). Entsprechend können im Altersbereich von 30 bis 34 Jahren 29 Prozent der Frauen und nur 27 Prozent der Männer einen Hochschulabschluss vorweisen (Bildungsbericht 2018, S. 55). Ein Grund hierfür dürften aus Sicht der Fragesteller die signifikant höheren Studienabbrecherquoten unter männlichen Studenten sein. An Universitäten brechen 36 Prozent der Studenten ihr Studium ab, während es nur 28 Prozent der Studentinnen sind. An Fachhochschulen stehen einer Studienabbrecherquote von 30 Prozent bei Männern 18 Prozent bei Frauen gegenüber. Dieser Trend gilt fächerübergreifend , einschließlich der MINT-Fächer (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwis-senschaft und Technik – Bildungsbericht 2018, Tab. F4-1A). Die häufigsten Gründe für einen Studienabbruch sind mit 28 Prozent vor allem Leistungsprobleme und mit 20 Prozent mangelnde Studienmotivation Bildungsbericht 2018, Tab. F4-6web). Trotz dieses Befundes sieht der Haushaltsplan der Bundesregierung für 2019 vor, dass 32 Mio. Euro für „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerech- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11287 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ investiert werden (Bundeshaushaltsplan 2019 Einzelplan 30 BMBF, S. 29). Mittlerweile scheint es aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen im Bildungsbereich aus Sicht der Fragesteller aber eher angezeigt, junge Männer mit gezielten Programmen zu fördern als junge Frauen. 1. An welchen aktuellen statistischen Erhebungen oder Studien der letzten fünf Jahre macht die Bundesregierung eine mangelnde Chancengerechtigkeit von Frauen im Bildungsbereich fest? Nach Angaben aus dem Bildungsbericht 2018 kann eine mangelnde Chancengerechtigkeit für Frauen im Bildungsbereich nicht generell festgestellt werden. Allerdings zeigen sich im Bildungsverlauf nach wie vor in einzelnen Bereichen geschlechterspezifische Unterschiede. Zu Beginn ihrer Bildungskarriere sind Mädchen zunächst erfolgreicher (z. B. hinsichtlich des Alters bei der Einschulung, des Besuchs einer Förderschule oder der Lesekompetenz im Primarbereich), dies nimmt jedoch im weiteren Verlauf ab. Bereits im Sekundarbereich sind die Leistungsunterschiede zwischen den Geschlechtern in den letzten Jahren zurückgegangen . Nur in Mathematik und Naturwissenschaften schneiden die Jungen besser ab als die Mädchen. Beim Übergang zur Berufstätigkeit haben junge Frauen geringere Chancen als junge Männer, ihre Bildungsabschlüsse am Arbeitsmarkt zu verwerten (z. B. Teilhabe an Führungspositionen, Entgeltlücke). a) Falls hierfür keine aktuellen Studien zugrunde gelegt wurden, warum nicht? b) Hat die Bundesregierung ggf. selbst Studien in Auftrag gegeben, die eine mangelnde Chancengerechtigkeit von Mädchen oder Frauen im Bildungsbereich belegen? Die Fragen 1a und 1b werden im Zusammenhang beantwortet. Aufgrund der Angaben aus den Berichten zum Thema „Chancengleichheit von Frauen in Bildung und Forschung“, der Veröffentlichung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung; 22. Fortschreibung des Datenmaterials (2016/2017) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“ (2018) sowie dem Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 und dem Bildungsbericht 2018 ist eine entsprechende Auftragsvergabe aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich . Im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) haben verschiedene Vorhaben etwa im Rahmen der Förderlinie „Frauen an die Spitze“ eine zeitlich befristete, auf die Durchführung des Vorhabens begrenzte Zuwendung erhalten (vgl. Verwaltungsvorschrift Nummer 2 zu § 23 Bundeshaushaltsordnung), um beispielsweise die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft und in Spitzenpositionen der Wirtschaft zu untersuchen. 2. Was genau versteht die Bundesregierung unter „Chancengerechtigkeit“? Das Ziel der Bundesregierung ist, das in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen . Bezogen auf den Bildungsbereich setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Bildungschancen junger Menschen nicht von individuellen Grunddispositionen , vom Geschlecht oder von sozialer oder kultureller Herkunft abhängen . Eine chancengerechte Bildungsbeteiligung erhöht nicht nur die Teilhabe in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11287 vielen gesellschaftlichen Bereichen, sondern auch die Integration auf dem Arbeitsmarkt . Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz macht es der Politik zur Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Entsprechend ergreift die Bundesregierung in verschiedenen Bildungsbereichen Maßnahmen zur Verbesserung der Repräsentanz des im jeweiligen Feld unterrepräsentierten Geschlechts. Damit soll die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gefördert werden. Für die Bundesregierung bedeutet dieser verfassungsmäßige Auftrag, dass Gleichstellung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommen muss. Entsprechend der Ressortzuständigkeit entwickelt das BMBF gezielte Maßnahmen und Initiativen zur Erhöhung der Zahl der MINT-Studentinnen und MINT-Absolventinnen sowie zur Gewinnung von Frauen für Karrieren im MINT-Bereich (z. B. Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag, Nationaler Pakt für Frauen in MINT-Berufen oder Nationaler Aktionsplan MINT). Mit der Fortführung des Professorinnenprogramms tragen Bund und Länder zur Erhöhung des Frauenanteils auf allen Stufen der wissenschaftlichen Karriere ab der Promotion bei. 3. Kann die Bundesregierung Kriterien angeben, an denen eine mangelnde Chancengerechtigkeit von Frauen abgelesen werden kann? a) Für wie aussagekräftig hält die Bundesregierung diese Kriterien? b) Inwieweit hat die Bundesregierung ggf. Kenntnis von Kritik an der Aussagekraft dieser Kriterien? Mangelnde Chancengerechtigkeit für Frauen lässt sich an einer Vielzahl von Kriterien ablesen. Zu nennen sind hier folgende allgemeine Aspekte: Die anhaltende Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in Politik , Wirtschaft sowie Wissenschaft, die geringere Erwerbsbeteiligung und der geringere Erwerbsumfang von Frauen, die Entgeltlücke und der Unterschied in den eigenen Alterssicherungsleistungen zwischen Frauen und Männern, das erhöhte Armutsrisiko für Frauen sowie die ungleiche Verteilung unbezahlter Arbeiten (u. a. Sorgetätigkeiten) zu Lasten von Frauen. Weitere spezifische Kriterien liegen den Zielstellungen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Maßnahmen bzw. Programme zu Grunde. Dazu zählen z. B. die Anzahl der berufenen Professorinnen an deutschen Hochschulen, der Studentinnen und Absolventinnen oder der mit Frauen besetzten Leitungsfunktionen im Wissenschaftssystem. Die Bundesregierung hält diese Kriterien für sehr aussagekräftig. Auf ihrer Grundlage werden durch zielgerichtete Maßnahmen politische Impulse zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit im Bildungskontext und Wissenschaftssystem sowie in anderen gesellschaftlichen Feldern gegeben. In ähnlicher Form werden sie z. B. im Gleichstellungsbericht der Bundesregierung seit 2011 verwendet sowie auch in anderen Ländern herangezogen. Der Gleichstellungsindex (Gender Equality Index) des European Institute for Gender Equality (EIGE) etwa ist ein Maß, welches seit 2013 erfasst, wie nah die Mitgliedstaaten der Europäischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11287 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Union der Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft sind. Er untergliedert sich in die sechs Kernbereiche: Bildung, Arbeit, Macht, Geld, Zeit und Gesundheit. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über eine Kritik an der Aussagekraft der genannten Kriterien. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit diese Kriterien in den letzten fünf Jahren modifiziert worden sind? a) Falls ja, welcher Art waren diese Modifikationen? b) Falls nein, inwieweit kann sich dann die Bundesregierung sicher sein, ob diese Kriterien dann noch wissenschaftlich abgesicherten Ansprüchen standhalten? Die Vergleichbarkeit statistischer Daten besitzt eine hohe Relevanz in der Wissenschaft . Um Entwicklungen hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft über einen Zeitverlauf abbilden oder auch Ländervergleiche anstellen zu können, ist es erforderlich, die gleichen Kriterien wie etwa die Anteile von Frauen an Hochschulabschlüssen, Promotionen, Habilitationen, Professuren und Führungspositionen in den Hochschulen zu erheben. Diese Angaben werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und veröffentlicht. Auch Indikatoren wie etwa das Einkommen sind soziostrukturelle Erhebungsmerkmale, die seit Jahrzehnten in Bevölkerungsumfragen etwa vom Statistischen Bundesamt erhoben werden. Eine Modifikation hat es in den letzten Jahren daher nicht gegeben. 5. Wie erklärt sich die Bundesregierung die geringeren Bildungserfolge von jungen Männern im Vergleich zu jungen Mädchen, gemessen an den Bildungs - und Berufsbildungsabschlüssen und Abbruchquoten? a) Inwieweit hat die Bundesregierung aus diesem Befund bereits Konsequenzen gezogen? b) Falls nein, warum wurden bisher keine Konsequenzen gezogen? Aufgrund der Datenlage des Bildungsberichts 2018 zu Bildungs- und Berufsbildungsabschlüssen und Abbruchquoten kann die Bundesregierung nicht feststellen , dass die Bildungserfolge von jungen Männern im Vergleich zu jungen Frauen generell geringer sind. Vielmehr ergibt sich ein differenziertes Bild. In der Altersgruppe von 25 bis 30 Jahren haben mehr weibliche Personen (29,4 Prozent) als männliche Personen (27,6 Prozent) einen mittleren Abschluss (Bildungsbericht 2018, Tab. B5-1A). 3,1 Prozent der Frauen und 3,9 Prozent der Männer dieser Altersgruppe haben keinen allgemeinbildenden Abschluss (ebd.). Die Aussage der Fragesteller, dass Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren häufiger keinen beruflichen Bildungsabschluss haben als Frauen, beruht für die Altersgruppe von 20 bis 25 Jahren lediglich auf einem Unterschied von 0,2 Prozentpunkten (Männer: 58,7 Prozent, Frauen: 58,5 Prozent) (Tab. B5-2A). Im Hinblick auf die duale Ausbildung zeigt sich für das Berichtsjahr 2017 eine geringfügig höhere Lösungsquote von Ausbildungsverträgen für Frauen (26,0 Prozent; Männer 25,6 Prozent) (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019, S. 158). Hierbei ist zu beachten, dass eine Vertragslösung nicht zugleich unbedingt einen endgültigen Abbruch der Berufsausbildung bedeutet; auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des dualen Systems können mit Vertragslösungen einhergehen. Ein Großteil der Jugendlichen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Die Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11287 rufsbildungsstatistik enthält keine Hinweise darauf, bei welchen Vertragslösungen es sich um Ausbildungsabbrüche handelt. Es zeigt sich für Männer (92,3 Prozent der Teilnehmer) und Frauen (93,4 Prozent der Teilnehmerinnen) eine ähnlich hohe Prüfungserfolgsquote. Bei den 30- bis unter 35-Jährigen mit Abschluss im Tertiärbereich lag der Anteil der Männer mit 33,4 Prozent leicht höher als der der Frauen mit 33,0 Prozent (Tab. B5-10web). Im Verantwortungsbereich des Bundes bestehen vielfältige Maßnahmen, um den Erwerb von Abschlüssen zu unterstützen sowie Abbruchquoten zu reduzieren (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache. 19/10096). Die Bundesregierung plant darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Reduktion des Anteils früher Schulabgängerinnen und Schulabgänger. So ist vorgesehen, die Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe weiter zu stärken, auch an allen Gymnasien. 6. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung trotz der aus Sicht der Fragesteller signifikant schlechteren Bildungserfolge junger Männer ausschließlich an Förderprogrammen für Frauen fest? Die Datenlage des Bildungsberichts stellt auch hier ein differenziertes Bild dar: Es gibt Teilbereiche, insbesondere im Primarbereich, in denen geringere Bildungserfolge von jungen Männern im Vergleich zu den jungen Frauen gegeben sind (z. B. hinsichtlich des Alters bei der Einschulung, des Besuchs einer Förderschule oder der Lesekompetenz im Primarbereich). Auch der Anteil von jungen Männern, die eine allgemeinbildende Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen , ist höher als der von jungen Mädchen. An dieser Stelle setzt beispielsweise die Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “ der Bundesregierung an und unterstützt junge Menschen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. So differenziert wie die Datenlage, so umfassend ist das Förderangebot des Bundes für Jugendliche – sowohl für junge Männer als auch für junge Frauen. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Förderprogrammen, die die Verbesserung der Bildungserfolge von Jungen oder jungen Männern während der Schulzeit zum Ziel haben? a) Falls ja, welche Projekte sind das? b) Falls nein, muss daraus geschlossen werden, dass weder Land noch Bund die Notwendigkeit gesonderter Förderprogramme für junge Männer sehen ? Die Schulbildung liegt nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes im Verantwortungsbereich der Länder. Für die Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen sind daher die Länder zuständig. Beispielhaft wird hier auf Nordrhein-Westfalen und Sachsen verwiesen; dort wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die gezielt zu einer Verbesserung der Bildungserfolge der Jungen beitragen sollen. Bund und Länder haben gemeinsam verschiedene Maßnahmen zur individuellen, geschlechtersensiblen Förderung aufgelegt, welche auch gezielt Jungen adressieren und etwa die Lesekompetenz stärken. Die Kultusministerkonferenz hat dazu die Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Oktober 2016 / Beschluss der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11287 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder vom 15./16. Juni 2016) beschlossen. Zu den Förderaktivitäten der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . 8. Welche Bestrebungen oder Programme gibt es derzeit seitens der Bundesregierung , die Chancengerechtigkeit für junge Männer im Bildungsbereich zu erhöhen? a) Falls es derartige Bestrebungen oder Programme gibt, kann die Bundesregierung hierzu detailliertere Angaben machen? b) Falls nein, warum nicht? Die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung berücksichtigt die Interessen beider Geschlechter. Ausgehend von der Überzeugung, dass Geschlechterstereotype sowohl Frauen als auch Männer in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung beeinträchtigen, wurden verschiedene Bundesprojekte auf den Weg gebracht . Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit“ e. V. hat sich im Dezember 2010 gegründet und vernetzt aktuell bundesweit etwas mehr als 30 Träger und Institutionen, die im Kontext geschlechterbezogener Pädagogik mit Jungen übergreifend im Sinne von Beratung, Lobbyarbeit, Qualifizierung und (Weiter-)Entwicklung tätig sind. Das „Bundesprogramm Neue Wege für Jungs“ ist ein bundesweites Vernetzungsprojekt , welches Jungen neue Perspektiven für ihre Berufs- und Lebensplanung aufzeigen möchte. Es besteht seit 2005 und ist inzwischen in den „Boys’Day“ integriert. Seit 2011 findet jährlich der bundesweite „Boys’Day – Jungen-Zukunftstag“ statt, dessen Ziel die Erweiterung des Berufswahlspektrums von Jungen hin zu zukunftssicheren Berufen, wie z. B. im sozialen und erzieherischen Bereich und der Gesundheitsbranche, ist. Zudem ist 2016 die bundesweite „Initiative Klischeefrei“ ins Leben gerufen worden. Ziel der vom BMBF und vom Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend gemeinsam geförderten Initiative ist es, erstmalig alle Akteure im Berufsorientierungsprozess, angefangen bei der Frühen Bildung über Schulen, Eltern, Hochschulen, Unternehmen, Institutionen bis zur Berufsberatung, zu unterstützen und zu vernetzen. Hierfür werden zielgruppenorientierte Informationen und Arbeitsmaterialien zur klischeefreien Berufs - und Studienwahl auf der Internetseite www.klischee-frei.de zur Verfügung gestellt, Beratung angeboten sowie eine jährliche Fachtagung organisiert . Um möglichst jedem ausbildungsreifen und ausbildungswilligen jungen Menschen eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen, werden durch die Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “ Förderinstrumente von Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt. Neben präventiven Maßnahmen wie der Vermeidung von Studienabbrüchen unter den Studierenden (z. B. über den Qualitätspakt Lehre oder den Hochschulpakt ), der Erhöhung der Entscheidungskompetenz bei der Berufs- und Studienwahl (z. B. über eine vertiefte Berufsorientierung auch an Schulen, die zu einer Hochschulzugangsberechtigung führen) und der Konzipierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11287 und Erprobung von Übergängen aus der akademischen in die berufliche Bildung (z. B. über den Bund-Länder-Wettbewerb „Offene Hochschulen“) hat das BMBF im Mai 2014 die „Initiative zur Gewinnung von Studienabbrechern für die berufliche Bildung“ gestartet. Die Bundesregierung fördert das Forschungsverbundprojekt „Jungen und Bildung“ (1. Dezember 2017 bis 30. September 2021). Es soll eine neue wissenschaftliche Grundlage zu Männlichkeitskonstruktionen und Bildungsprozessen von Jungen erarbeiten und Wissenslücken schließen. Neue theoretische Zugänge zum gesamten Entwicklungsverlauf von Jungen und Männern und zu deren zukunfts-, bildungs- und berufsbezogenen Relevanzen werden erwartet. Möglichkeiten und Blockaden für eine Entstereotypisierung und damit für die Realisierung von Chancengleichheit sollen identifiziert werden und in Handlungsempfehlungen münden. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Bildungserfolge von jungen Männern und Frauen aus unterschiedlicher sozialer Herkunft und Nationalität vor? a) Falls ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse? b) Falls nein, warum nicht? Internationale Bildungsvergleichsstudien wie PIAAC (Programme for the International Assessment of Adult Competencies) liefern Erkenntnisse über die Bildungserfolge von jungen Männern und Frauen unterschiedlicher sozialer Herkunft und Nationalität. Demnach weisen 16- bis 65-jährige Männer mit Migrationshintergrund in allen Altersgruppen höhere Kompetenzen in Lesen und Alltagsmathematik auf als Frauen mit Migrationshintergrund. Dieser Geschlechterunterschied zugunsten der Männer trifft auch auf die 16- bis 65-jährige Bevölkerung ohne Migrationshintergrund zu und ist in beiden Gruppen bei der Alltagsmathematik stärker ausgeprägt als bei der Lesekompetenz (vgl. PIAAC 2012: „Grundlegende Kompetenzen Erwachsener mit Migrationshintergrund im internationalen Vergleich“, S. 89 f.). Allerdings ist der Geschlechterunterschied nach Kontrolle weiterer Merkmale wie beispielsweise soziale Herkunft, Bildung und Erwerbsstatus nur noch gering. Einer auf der Berufsbildungsstatistik basierenden Sonderauswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung kann für das Berichtsjahr 2017 entnommen werden, dass die Vertragslösungsquote bei Männern mit deutscher Staatsangehörigkeit geringer ausfällt (24,6 Prozent) als bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit (25,5 Prozent), während sie bei Männern mit ausländischer Staatsangehörigkeit (35,5 Prozent) höher ausfällt als bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (31,7 Prozent). Die Prüfungserfolgsquote von Männern mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt bei 92,8 Prozent, die von Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei 94,1 Prozent . Bei Männern mit ausländischer Staatsangehörigkeit beträgt die Prüfungserfolgsquote 84,5 Prozent, bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 85,2 Prozent (Uhly, A.: Vorzeitige Vertragslösungen nach Zeitpunkt der Vertragslösung – Zuständigkeitsbereiche und Bundesländer, Berichtsjahr 2017, Stand: 8. April 2019). Eine Differenzierung nach sozialer Herkunft erfolgt in der Berufsbildungsstatistik nicht, sodass hierzu keine Aussagen getroffen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333