Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11290 19. Wahlperiode 01.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10909 – Rückzahlungsforderungen im Rahmen des Elterngeldes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Elterngeld mit „ElterngeldPlus“ und den Partnerschaftsmonaten gehört zu den beliebtesten Familienleistungen in Deutschland (vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/ themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752). Für jede Form des Elterngeldes gibt es entsprechende Bestimmungen und Voraussetzungen , die von den Beziehern zu erfüllen sind. So sieht unter anderem der Bezug des Partnerschaftsbonus einen monatlichen Zeitkorridor der Erwerbstätigkeit von 25 bis 30 Wochenstunden für jeden Elternteil vor. Dass sich beim Partnerschaftsbonus ein erheblicher Nachbesserungsbedarf gezeigt hat für Familien , bei denen Unvorhergesehenes wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit eingetreten ist oder betrieblich angeordnete Mehrarbeit geleistet werden muss, bestätigte auf Nachfrage auch die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren , Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley am 17. Januar 2018 im Plenum des Deutschen Bundestages: „Aus meiner Sicht besteht hier Änderungsbedarf. Man sollte Nachbesserungen vornehmen, um die Anspruchsbezieher zu entlasten, falls sich die persönliche Situation unverschuldet ändert“ (Plenarprotokoll 19/6). In diesen Fällen müssen die Eltern den gesamten Partnerschaftsbonus zurückzahlen . Beim ElterngeldPlus muss sich unter anderem ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig im ElterngeldPlus-Bezug befinden , damit der andere Elternteil seine Bezugsmonate mit ElterngeldPlus auch nach dem 15. Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehmen kann. Selbst beim Basiselterngeld gibt es eine 30-Wochenstunden-Grenze bei der Erwerbstätigkeit . Überschreitet man diese Grenze in einem Bezugsmonat, entfällt der Anspruch auf Elterngeld für diesen betroffenen Lebensmonat des Kindes. Die Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen haben aktuell einen Umfang von 425 Seiten (abrufbar unter: www.bmfsfj.de/blob/119692/7a5fd1b8ca002fd9b682460b31a1a640/ richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11290 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In den Tabellen der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 werden Ergebnisse für Geburten ab dem 1. Juli 2015 dargestellt, da erst für diese Geburten Ansprüche auf Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus bestehen. Die vorliegende Auswertung geht grundsätzlich nicht, wie in der Kleinen Anfrage formuliert, von der Anzahl der Haushalte, sondern von der Anzahl der Beziehenden aus, da das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einen individuellen Elterngeldanspruch vorsieht. Die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) liegt nach Maßgabe des Artikels 85 GG bei den Ländern und wird dementsprechend von den Ländern eigenverantwortlich umgesetzt. Die Bewirtschaftung der Bundesmittel – und damit auch die Rückforderung von Elterngeld – erfolgt bundesweit in rd. 290 Elterngeldstellen auf Landes- oder kommunaler Ebene. Für die Bearbeitung der Elterngeldanträge und die Bewirtschaftung der Bundesmittel nutzen die Elterngeldstellen automatisierte Verfahren (IT-Fachverfahren). Bundesweit gibt es im Bereich des Elterngeldes acht unterschiedliche IT-Fachverfahren. Sofern der Vollzug des BEEG auf kommunaler Ebene erfolgt, werden in diesen Bundesländern auch unterschiedliche Fachverfahren genutzt. Die Rückforderung von Elterngeld wird in den Fachverfahren normalerweise allein betragsmäßig erfasst. Inhaltliche Differenzierungen – wie hier in der Kleinen Anfrage mit einer Unterscheidung nach den drei Elterngeldvarianten – erfolgen bei der Erfassung von Rückforderungen insofern nicht. Eine inhaltliche Auswertung von Elterngeld-Rückforderungen erfordert daher eine technisch aufwendige Programmierung der Software der Fachverfahren, die ggf. mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Aus diesem Grund konnten die Länder Berlin, Brandenburg , Bremen (2. Elterngeldstelle), Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die abgefragten Daten nicht liefern. Das Saarland konnte nur Näherungswerte liefern, die als solche mit einer Fußnote in den Tabellen gekennzeichnet wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11290 1. Bei wie vielen Haushalten und mit welchem durchschnittlichen Betrag ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Elterngeld (Basiselterngeld) seit dem Jahr 2015 zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 2015 2016 2017 2018 Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € BW 22 143,38 1.044 424,52 3.318 473,28 3.847 552,30 BY 26 61,78 1.361 231,95 4.342 365,24 5.670 512,97 HB 1 0 0,00 0 0,00 4 3.928,81 5 357,93 HH 0 0,00 28 204,07 282 477,40 616 595,76 SL2 434 328,74 365 351,06 296 448,25 238 470,50 SN 8 310,00 387 519,00 1.161 636,00 1.522 687,00 ST 1 81,90 77 250,63 386 395,29 471 553,19 SH3 6 86,14 236 278,99 706 412,79 775 515,51 TH 2 87,30 131 265,51 440 427,01 525 442,56 Elterngeldbeziehende mit Rückforderungen beim Basiselterngeld (für Geburten ab 1. Juli 2015) 1 Im Land Bremen gibt es zwei Elterngeldstellen. Die Angaben in der Tabelle betrifft die Höhe der Rückforderungen der Elterngeldstelle Bremerhaven. Der Durchschnittsbetrag von 2017 ist verzerrt durch einzelne hohe Rückforderungen bei Selbstständigen. Die Auswertung erfolgte bezogen auf Haushalte. 2 unverbindliche Überschlagswerte 3 Die Auswertung erfolgte bezogen auf Haushalte. 2. Bei wie vielen Haushalten ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 beim ElterngeldPlus zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen, und wie hoch war der durchschnittliche Betrag (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Länder 2015 2016 2017 2018 Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € BW 1 18,76 203 176,36 1.313 466,07 1.776 587,30 BY 0 0,00 251 253,06 1.595 366,27 2.131 530,75 HB 1 0 0,00 0 0,00 4 312,46 5 112,94 HH 0 0,00 7 298,96 71 577,30 208 655,11 SL2 12 318,63 142 201,77 202 227,17 148 198,76 SN 3 416,00 73 325,00 345 365,00 607 431,00 ST 0 0,00 9 273,70 76 406,40 115 523,80 SH3 0 0,00 35 152,35 247 332,94 353 505,90 TH 0 0,00 20 327,07 168 299,40 213 384,52 Elterngeldbeziehende mit Rückforderungen beim ElterngeldPlus (für Geburten ab 1. Juli 2015) 1 Im Land Bremen gibt es zwei Elterngeldstellen. Die Angaben in der Tabelle betrifft die Höhe der Rückforderungen der Elterngeldstelle Bremerhaven. Die Auswertung erfolgte bezogen auf Haushalte. 2 unverbindliche Überschlagswerte 3 Die Auswertung erfolgte bezogen auf Haushalte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11290 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Bei wie vielen Haushalten und mit welchem durchschnittlichen Betrag ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Partnerschaftsbonus seit dem Jahr 2015 zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Länder 2015 2016 2017 2018 Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € Anzahl Betrag in € BW 0 0,00 11 200,86 486 287,18 779 401,61 BY 0 0,00 8 370,29 563 374,29 774 512,55 HB 1 0 0,00 0 0,00 0 0,00 1 376,64 HH 0 0,00 1 425,52 50 621,94 157 482,95 SL2 2 692,36 22 471,82 39 271,65 30 204,95 SN 0 0,00 9 385,00 189 395,00 415 423,00 ST 0 0,00 1 330,80 33 313,24 76 448,23 SH3 0 0,00 0 0,00 114 367,32 163 514,12 TH 0 0,00 1 280,11 79 412,42 116 330,29 Elterngeldbeziehende mit Rückforderungen beim Partnerschaftsbonus (für Geburten ab 1. Juli 2015) 1 Im Land Bremen gibt es zwei Elterngeldstellen. Die Angaben in der Tabelle betrifft die Höhe der Rückforderungen der Elterngeldstelle Bremerhaven. Die Auswertung erfolgte bezogen auf Haushalte. 2 unverbindliche Überschlagswerte 3 Die Auswertung erfolgte bezogen auf Haushalte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333