Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11295 19. Wahlperiode 28.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10829 – Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Große Koalition streitet seit Verabschiedung der US-Steuerreform über eine mögliche Antwort der Bundesrepublik Deutschland (www.stuttgarter-nachrichten. de/inhalt.steuerwettbewerb-laender-wollen-unternehmenssteuern-pruefen. 17946480-8e8d-4d33-a4af-39ed66304189.html). Teile der Unionsfraktion haben ein Impuls-papier zur Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen , was seitens des Koalitionspartners SPD zurückgewiesen wurde (www. finanznachrichten.de/nachrichten-2019-01/45855532-unions-plaene-zurunternehmensteuer -sorgen-fuer-zwist-in-der-koalition-015.htm). Auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier machte Vorschläge, die Unternehmenssteuern zu senken (www.handelsblatt.com/politik/ konjunktur/nachrichten/konjunktur-altmaier-korrigiert-prognose-und-willunternehmenssteuern -senken/24229988.html?ticket=ST-3027924-1HhrgveozN1X3I aVp7C1-ap2). Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat diese Pläne abgelehnt (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/scholz-lehnt-altmaier-plan-fuermilliardenentlastung -ab-15833907.html). Stattdessen hat er eigene Vorschläge für Steuerentlastungen von Personengesellschaften angekündigt (www. welt.de/wirtschaft/article193725013/Olaf-Scholz-plant-Steuererleichterungen-fuer- Mittelstand.html) und zwischenzeitlich einmal die Erhöhung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer vorgeschlagen, den Gesellschafter von Personengesellschaften ebenfalls zahlen müssten (www.zeit.de/wirtschaft/2019- 01/olaf-scholz-spitzensteuersatz-einkommen-anstieg). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für Unternehmen wird die Bundesregierung wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. So setzt die Bundesregierung derzeit u. a. eine erste wichtige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung um. Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen , insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11295 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche konkreten Erleichterungen für Personengesellschaften und Familienunternehmen plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF) (www. welt.de/wirtschaft/article193725013/Olaf-Scholz-plant-Steuererleichterungenfuer -Mittelstand.html), und welche Unternehmen (z. B. nach Rechtsform, Gesellschafterstruktur etc.) fasst Bundesfinanzminister Scholz mit den geplanten Änderungen konkret ins Auge? 2. Welches Ziel verfolgt das Bundesfinanzministerium mit diesen geplanten Änderungen, und mit welchen Folgen für den Bundeshaushalt und die Haushalte anderer Gebietskörperschaften kalkuliert das Bundesfinanzministerium ? 3. Welche Veränderungen sehen die Pläne der Bundesregierung in Bezug auf die sog. Thesaurierungsbegünstigung vor, insbesondere auf den anzuwendenden Steuersatz als auch die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung kann zu diesen Fragen keine Angaben machen, da die internen Abstimmungsprozesse hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 4. Wie viele Steuerpflichtige haben in den Jahren seit der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung diese jeweils genutzt, und wie verteilen sich die Nutzer auf verschiedene Rechtsformen? 5. In wie vielen Fällen wurde dabei der Gewinn bzw. Gewinnanteil vollständig, das heißt in maximal möglicher Höhe, thesauriert? 6. Welche Grenzsteuersätze wiesen die Nutzer der Thesaurierungsbegünstigung im Durchschnitt auf (bitte pro Jahr seit Einführung angeben)? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet. Aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik stehen Daten zu den Steuerpflichtigen mit Steuer auf den Thesaurierungsbetrag gemäß § 34a EStG zur Verfügung. Die aktuellste Statistik betrifft das Jahr 2015. Es ist allerdings zu beachten, dass in den Daten bis 2010 keine und in 2011 nur teilweise Daten des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten sind. Insoweit sind die Fallzahlen der Jahre 2008 bis 2011 unterzeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11295 Die Ergebnisse einer Auswertung nach Rechtsform und zum durchschnittlichen Grenzsteuersatz aus den jährlichen Einkommensteuerstatistiken (Geschäftsstatistiken ) 2008, 2009 und 2011 sowie den amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistiken 2010, 2012 bis 2015 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Veranlagungs - jahr Rechtsform Durchschnitt - licher Grenzsteuer - satz in Prozent 12 = Sonst. Einzelgewerbe - treibende 13 = Landund Forstwirte 14 = Angehörige der freien Berufe 15 = Sonst. selbständig tätige Personen 16 = Personen mit Beteilg . an Pers.Ges. 19 = Sonstige natürliche Personen nicht angegeben Insgesamt 20081) 1.759 316 307 94 2.040 1.362 9 5.887 43 20091) 1.490 277 290 77 1.979 1.230 9 5.352 43 20101) 1.473 268 293 96 2.164 1.474 10 5.778 43 20111) 1.595 352 305 111 2.326 1.952 9 6.650 44 2012 1.530 448 322 96 2.230 2.130 6 6.762 43 2013 1.480 444 334 93 2.067 2.013 . 6.431 44 2014 1.380 335 330 101 2.035 2.090 . 6.271 44 2015 1.312 305 328 90 1.845 2.154 . 6.034 44 1) In den Veranlagungsjahren 2008 bis 2010 ohne Nordrhein-Westfalen, 2011 teilweise mit Nordrhein-Westfalen. Angaben darüber, in wie vielen Fällen der Gewinn bzw. Gewinnanteil vollständig thesauriert wurde, liegen nicht vor. 7. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Absenkung der Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften vor, und auf welchen Prozentsatz soll die Steuerbelastung gesenkt werden? 8. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass ihre Pläne zur Reform einer Unternehmensbesteuerung bei Umsetzung negative finanzielle Auswirkungen für Städte und Gemeinden hätten? 9. Welche konkreten Ideen und Pläne existieren innerhalb der Bundesregierung für etwaige Änderungen an der Gewerbesteuer? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet: Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 10. Plant die Bundesregierung im Bereich des Solidaritätszuschlages eine weitergehende Regelung als die Abschaffung für 90 Prozent der Soli-Zahler, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU, und SPD vereinbart (https:// dynamic.faz.net/download/2018/koalitionsvertrag.pdf)? Wenn ja, soll der Solidaritätszuschlag auch für Kapitalgesellschaften abgeschafft oder verringert werden? Laut Koalitionsvertrag wird eine schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags angestrebt. Als erster Schritt wird die dort angesprochene 90-Prozent-Regelung mit Wirkung ab dem Jahr 2021 umgesetzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11295 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Änderungen sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer vor, welches Ziel verfolgt die Bundesregierung damit, und mit welchen Folgen für den Bundeshaushalt kalkuliert das BMF? Plant die Bundesregierung die Schaffung eines Optionsmodells, um eine rechtsformneutrale Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften zu ermöglichen? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 12. Welche Auswirkungen hätte die Schaffung eines Optionsmodells für die öffentlichen Haushalte? 13. Welche Auswirkungen hätte die Schaffung eines Optionsmodells für die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Gebietskörperschaften (unter der Maßgabe, dass der aktuelle Verteilungsschlüssel gilt)? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet: Die Auswirkungen hängen von der jeweiligen Ausgestaltung ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 14. Plant die Bundesregierung Änderungen am Außensteuergesetz, und wenn ja, an welchen konkreten Stellen (z. B. Hinzurechnungsbesteuerung), und mit welchem Ziel? 15. Plant die Bundesregierung Änderungen bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (z. B. Steuersatz, Zeitpunkt der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Willensbildung der Bundesregierung hierzu ist noch nicht vollständig abgeschlossen . Beim Bundesverfassungsgericht ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes gemäß § 233a i. V. m. § 238 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) in zwei Verfahren (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) anhängig . Über diese Frage soll nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden werden. Grundlage für eventuelle gesetzgeberische Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung die noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 16. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren (bitte pro Jahr angeben) das Saldo für die öffentlichen Haushalte (bitte nach Bund, Ländern und Kommunen aufschlüsseln) durch die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattung ? Dem Bundesministerium der Finanzen liegen folgende Daten über das saldierte kassenmäßige Aufkommen aus der Verzinsung von Steuererstattungen und Steuerforderungen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) über die Jahre 2009 bis 2018 vor: Jahr 2009 Zinsen zur Einkommensteuer 171.480.711,41 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 617.523.227,13 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11295 Zinsen zur Umsatzsteuer 153.281.045,11 Euro Zinsen zur Vermögensteuer 2.084.635,07 Euro Jahr 2010 Zinsen zur Einkommensteuer 703.556.146,79 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 179.068.914,40 Euro Zinsen zur Umsatzsteuer 203.230.560,29 Euro Zinsen zur Vermögensteuer 1.693.884,69 Euro Jahr 2011 Zinsen zur Einkommensteuer 249.804.381,10 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 325.043.688,14 Euro Zinsen zur Umsatzsteuer 394.498.969,23 Euro Zinsen zur Vermögensteuer -1.940.599,19 Euro Jahr 2012 Zinsen zur Einkommensteuer 114.066.422,56 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 363.451.744,69 Euro Zinsen zur Umsatzsteuer 350.580.677,84 Euro Zinsen zur Vermögensteuer - 353.235,08 Euro Jahr 2013 Zinsen zur Einkommensteuer 383.549.617,94 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 701.492.386,99 Euro Zinsen zur Umsatzsteuer 203.224.138,23 Euro Zinsen zur Vermögensteuer - 560.572,31 Euro Jahr 2014 Zinsen zur Einkommensteuer 634.246.376,48 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 361.991.152,08 Euro Zinsen zur Umsatzsteuer 173.940.175,78 Euro Zinsen zur Vermögensteuer - 1.174.175,22 Euro Jahr 2015 Zinsen zur Einkommensteuer 480.268.271,82 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 19.187.972,44 Euro Zinsen zur Umsatzsteuer 249.760.815,57 Euro Zinsen zur Vermögensteuer - 688.130,71 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11295 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2016 Zinsen zur Einkommensteuer 228.250.370,02 Euro Zinsen zur Körperschaftsteuer 311.726.319,03 Euro Zinsen zur Umsatzsteuer 130.656.225,74 Euro Zinsen zur Vermögensteuer - 115.261,48 Euro Für das Jahr 2017 wird auf die Antwort auf die Schriftlichen Fragen 12 und 13 auf Bundestagsdrucksache 19/2766, für das Jahr 2018 auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10535 verwiesen. Informationen zum kassenmäßigen Aufkommen von Zinsen zur Gewerbesteuer liegen dem Bundesministerium der Finanzen nicht vor. Die Aufteilung auf Bund, Länder und Gemeinden entspricht der Aufteilung des Gesamtaufkommens der Steuerarten, auf die die Zinsen sich jeweils beziehen. 17. Plant die Bundesregierung die Einführung einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle, die über die Vorgaben von Europarecht hinausgeht , und wenn ja, an welchen Stellen, und mit welchem Ziel? Die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU ist bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen . Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden hierdurch verpflichtet , eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen und einen daran anknüpfenden verpflichtenden automatischen Informationsaustausch einzuführen. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen . 18. Plant die Bundesregierung eine Reduktion der Erklärungspflichten sowie Aufbewahrungsfristen zur Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, und wenn ja, bei welchen Angaben plant die Bundesregierung einen Verzicht oder eine Reduktion der Meldepflicht? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, die Bürokratiekosten für Unternehmen zu senken. In diesem Kontext werden mögliche gesetzliche Maßnahmen erörtert und Gespräche zwischen den Ressorts geführt. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. 19. Plant die Bundesregierung Änderungen bei den Abschreibemöglichkeiten für so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter, und wenn ja, welche, und mit welchem Ziel? 20. Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung der degressiven Abschreibemöglichkeit bei beweglichen Wirtschaftsgütern, und wenn ja, mit welchem Ziel, und mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet: Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11295 21. Welche Änderungen bei der Abschreibung digitaler Innovationsgüter plant die Bundesregierung, mit welchem Ziel, und mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung? Der Koalitionsvertrag sieht eine Prüfung vor, ob zugunsten digitaler Innovationsgüter die Abschreibungstabellen überarbeitet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 22. Auf welche Summe belaufen sich die derzeit aufgelaufenen und festgesetzten Verluste von Kapitalgesellschaften zum 31. Dezember 2018, und wie viele dieser Verluste entfallen auf inländische Kapitalgesellschaften, deren Anteilseigner im EU-Ausland oder im Drittland? Statistische Daten zum Bestand der Verlustvorträge liegen aktuell nur bis zum Jahr 2014 vor. Der Bestand und die Entwicklung des verbleibenden Verlustvortrags der Körperschaftsteuerpflichtigen zum 31. Dezember 2014 können der Tabelle 1.8 der veröffentlichten Körperschaftsteuerstatistik unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Unternehmenssteuern/Publikationen/ Downloads-Koerperschaftsteuern/koerperschaftsteuerstatistik-2140720147004.pdf?__ blob=publicationFile&v=2 entnommen werden. Welcher Anteil auf inländische Kapitalgesellschaften entfällt, deren Anteilseigner im EU-Ausland oder im Drittland ansässig sind, ist nicht bekannt. 23. Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der steuerlichen Behandlung von Verlustvorträgen, insbesondere hinsichtlich der Vortragsmöglichkeiten und der Anwendung der derzeit geltenden Mindestbesteuerungsregelung , und mit welcher Aufkommenswirkung kalkuliert die Bundesregierung für die öffentlichen Haushalte, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit? Aktuell sind im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Änderungen enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333