Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11313 19. Wahlperiode 02.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10908 – Ehrenamt vereinfachen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zivilgesellschaft ist neben Staat und Markt die dritte Ebene, die Ausdruck des demokratischen Gemeinwesens ist. Getragen wird sie durch bürgerschaftliches Engagement, das sich durch Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung ausdrückt. Das Engagement in Vereinen, Verbänden, in Institutionen und Initiativen des Gemeinwesens, für andere Menschen und die Umwelt ist ein wichtiger Faktor für die Vitalität eines demokratischen Staates. Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann durch diesen Einsatz gestärkt werden, was bedeutet, dass es das Ziel eines demokratisch verfassten Staates sein sollte, dieses zu fördern. Dieser Zusammenhang wurde erkannt und hat zu einem gesteigerten Interesse von politischen Institutionen geführt. Inzwischen wird bürgerschaftliches Engagement allerdings staatlicherseits vermehrt als „problematisch“ wahrgenommen , „als etwas gesellschaftlich Nützliches und Positives, das aber nicht mehr selbstverständlich ist und kaum mehr voraussetzungslos angenommen werden kann“ (Helmut K. Anheier/Stefan Toepler: Bürgerschaftliches Engagement zur Stärkung der Zivilgesellschaft im internationalen Vergleich, in: Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ Deutscher Bundestag (eds) Bürgerschaftliches Engagement im internationalen Vergleich. Enquete- Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des 14. Deutschen Bundestages, vol 11, Wiesbaden 2003, S. 13 – 14). Das Ziviz-Survey 2017 des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zeigt, dass besonders Menschen mit niedriger Schulbildung und mit Migrationshintergrund weniger in ehrenamtlicher Tätigkeit vertreten sind (Deutscher Freiwilligensurvey). Darüber hinaus nennen 28 bis 30 Prozent der ehrenamtlich Tätigen laut eines Forschungsberichts zum Ehrenamt aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart Überlastung als eines der größten Probleme und 31 bis 36 Prozent der Befragten sehen Verbesserungsbedarf bei der fachlichen Unterstützung (Forschungsbericht: Ehrenamt in der Diözese Rottenburg-Stuttgart). Schlechte Vereinbarkeit ist der Hauptgrund, warum Menschen ihr kirchliches Ehrenamt niederlegen – für 30 Prozent ist ihr Engagement nicht mit ihrem Beruf vereinbar, 22 Prozent können dies nicht mit ihrer Familie in Einklang bringen (Forschungsbericht: Ehrenamt in der Diözese Rottenburg-Stuttgart). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11313 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins- und Verbandswesens zu ergreifen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16). Dazu werden folgende Maßnahmen aufgezählt: „Entbürokratisierung Ehrenamt, Gründung Ehrenamtsstiftung , Ausbau Mehrgenerationenhäuser, Stärkung Bundes- und Jugendfreiwilligendienst “ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16). Weiter heißt es in Kapitel XI Absatz 3 Stadtentwicklung und Baukultur: „Wir werden die ressortübergreifende Zusammenarbeit ausbauen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wollen wir ehrenamtliches Engagement und gemeinwohlorientierte Initiativen stärken. Dafür wollen wir bestehende Rechtsgrundlagen sowie Finanzierungs- und Beratungsinstrumente überprüfen und, wo nötig, verbessern“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 113). In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stärkung und Entbürokratisierung des Ehrenamts “ auf Bundestagsdrucksache 19/9579 heißt es: „Daher unterstützt und stärkt die Bundesregierung mit geeigneten Maßnahmen das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement“, es wird allerdings nicht aufgelistet, welche Maßnahmen hierunter fallen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Rund 30 Millionen Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis hin zur Übernahme von Ämtern und Funktionen, z. B. in Sportvereinen, Kirchen, Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen und der Wohlfahrtspflege. Ehrenamtliches Engagement ist damit eine tragende Säule eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens – gerade auch in ländlichen Regionen. Die Bundesregierung unterstützt und fördert ehrenamtliches Engagement mit guten Rahmenbedingungen und stärkt die Anerkennungskultur . 1. Welche konkreten Maßnahmen, die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9579 genannt werden, hat die Bundesregierung wann ergriffen, um Erfahrungswerte aus der Praxis ehrenamtlich Tätiger in den Gesetzgebungsprozess mit einzubeziehen? Durch das „Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ (Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz) vom 6. Mai 2019 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Ableistung eines Teilzeit-Jugendfreiwilligendienstes bzw. eines Teilzeit-Bundesfreiwilligendienstes für junge Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres geschaffen, sofern ein berechtigtes Interesse der Freiwilligen an einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann z. B. bei Personen mit familiären erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen sowie Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung oder anderen schwer wiegenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Dieses Gesetz und seine Kriterien orientieren sich ausdrücklich an Erfahrungswerten aus der Praxis ehrenamtlich Tätiger. Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet steuerliche Handlungsbedarfe im Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Die Bundesregierung beabsichtigt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für das ehrenamtliche Engagement und für die ehrenamtlich Engagierten in dieser Legislaturperiode vorzulegen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11313 2. Welche Problemfelder, Hürden und Herausforderungen identifiziert die Bundesregierung hinsichtlich der Ausübung eines Ehrenamtes bzw. bürgerschaftlichen Engagements? Für unentgeltliche ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit sind der Bundesregierung keine bürokratischen Hürden bekannt, die eine Ausübung grundsätzlich verhindern . Bei entgeltlicher Ausübung wird vor allem von kleineren Organisationen und Trägern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die Beantragung von Zuwendungen und die Verwendungsnachweisprüfung beklagt. 3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann dafür ergriffen , dass die Gruppe von Menschen mit geringer Schulbildung unter den ehrenamtlich Tätigen stärker vertreten ist? Nach den bisherigen Erfahrungen werden die Chancen, die die Jugendfreiwilligendienste als Bildungs- und Orientierungsjahr beinhalten, gerade von jenen jungen Menschen, die davon sehr viel profitieren könnten (z. B. mit geringer Schulbildung ), zu wenig genutzt. Ziel von Bund, Ländern und Trägern ist es, insbesondere auch diese jungen Menschen für einen Freiwilligendienst zu gewinnen. Soweit erhebliche schulische Leistungsprobleme, Schulabbruch oder weitere Probleme in Bezug auf die Schulausbildung vorliegen, kann ein besonderer Förderbedarf für Freiwilligendienstleistende in Betracht kommen. Die damit verbundene zusätzliche Förderung beträgt monatlich bis zu 100 Euro. Die Bundesregierung hat außerdem Anstöße durch modellhafte Erprobungen gegeben : Das Bundesprogramm „Freiwilliges Soziales Trainingsjahr (FSTJ)“ (Laufzeit: 1. Juli 1999 bis 31. Dezember 2004) hatte zum Ziel, Jugendliche in sozialen Brennpunkten, die besondere Schwierigkeiten und Probleme beim Übergang in eine berufliche Ausbildung bzw. ins Arbeitsleben hatten, durch eine systematische Verknüpfung von Arbeits- und Lernangeboten so zu fördern, dass ihre berufliche und soziale Integration möglichst gelingen würde. Das ESF-Programm „Freiwilligendienste machen kompetent“ (2007 bis 2013) richtete sich an benachteiligte junge Menschen ohne oder mit niedrigem Bildungsabschluss sowie mit sonstigen individuellen Problemlagen und Förderbedarfen . Diese sollten über den Zugang zum Freiwilligen Sozialen - bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahr mit flankierenden berufsorientierenden oder bildenden Angeboten in ihren Ausbildungs- und Berufschancen gestärkt werden. Daneben zielte das Programm darauf ab, neue Trägerstrukturen im Bereich FSJ/FÖJ zu fördern und Migrationsselbstorganisationen als Projektpartner oder -träger zu gewinnen . Das Bundesfamilienministerium fördert und unterstützt mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften. Seit 2018 unterstützt das Programm neben Geflüchteten auch Patenschaften für Menschen, die sich in benachteiligenden Lebenssituationen befinden . In „Chancenpatenschaften“ erhalten somit auch junge Menschen, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die auch durch andere Angebote schwer zu erreichen sind, die Möglichkeit zu verstärkter Integration und gleichberechtigter Teilhabe. Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist auch im Sport vielfältig vertreten . Rund 8,6 Millionen Engagierte in ca. 90 000 Sportvereinen machen das deutlich . Es ist die Kernaufgabe der Deutschen Sportjugend (dsj) und ihrer Mitglieds- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11313 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode organisationen, freiwilliges Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu ermöglichen, zu fördern und zu unterstützen und sich für gute Rahmenbedingungen einzusetzen. Beispielhaft zu nennen sind an dieser Stelle die Engagementformate „Juniorteam“ und „Juniorbotschafter*innen“ der dsj, die sich auch in den Strukturen des gemeinnützigen, organisierten Sports etabliert und teilweise verselbstständigt haben. Das bundesweite Förderprojekt ZI:EL+ „Zukunftsinvestition: Entwicklung jungen Engagements im Sport!“, das bis Ende 2018 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des KJP in Höhe von zuletzt jährlich 1,5 Mio. Euro gefördert wurde und nunmehr ab 2019 in die Infrastrukturförderung integriert wurde, verfolgte die Zielstellung, junges Engagement für und mit jungen Menschen mit erschwerten Zugangsbedingungen in den Strukturen des Sports zu fördern. In dem Förderprogrammzeitraum haben die Deutsche Sportjugend und rund 40 weitere Organisationen des gemeinnützigen, organisierten Kinder- und Jugendsports über 620 – modellhafte – Maßnahmen in den Themenfeldern Integration, Inklusion und Bildungsbenachteiligung durchgeführt . Die Zielgruppen des Förderprogramms ZI:EL+ waren dementsprechend junge Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund, Bildungsbenachteiligung und Fluchterfahrung. Mit den Maßnahmen wurden mehr als 23 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter 27 Jahren erreicht. Schwerpunkt der durchgeführten Aktivitäten bildete neben einer Strukturförderung auch die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die genannten Zielgruppen sowie die Weiterentwicklung von Engagementformaten für Kinder und Jugendliche. Zudem wurden (neue) Multiplikatorinnen und Multiplikatoren qualifiziert und junge Menschen in den Zielgruppen für ein freiwilliges Engagement und Ehrenamt gewonnen. Viele Engagement- und Qualifizierungsformate für junge Menschen mit und ohne erschwerte Zugangsbedingungen sind entstanden oder wurden weiterentwickelt, Netzwerke aufgebaut und erweitert sowie insgesamt die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Aufgrund des großen Erfolges dieses befristeten o. a. Projektes wurde eine jährliche Weiterförderung für die Engagementförderung ab 2019 in Höhe von 750 000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) in der Infrastrukturförderung ermöglicht. 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann dafür ergriffen , dass die Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund unter den ehrenamtlich Tätigen stärker vertreten ist? Konkrete Maßnahmen, um das bürgerschaftliche Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern, können dem Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) entnommen werden, der 2012 verabschiedet wurde (www.bundes regierung.de/resource/blob/992814/441026/136cdd0c82e45766265a0690f6534a a9/2012-01-31-nap-gesamt-barrierefrei-data.pdf?download=1). Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einer Weiterentwicklung des NAP-I. BMFSFJ betreut federführend das Themenforum „Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt als Scharnier von Teilhabe“, das am 12. Juni 2019 mit einer Auftaktveranstaltung gestartet wurde. An der Veranstaltung haben neben Bund, Ländern, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden vor allem Vertreterinnen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11313 Vertreter von Migrantenorganisationen teilgenommen. Die Ergebnisse des Themenforums werden auf einem Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt im Herbst 2020 vorgestellt. Zur Erhöhung der Zahl der Freiwilligen mit Migrationshintergrund sowie der Anzahl der Einsatzstellen bei Migrantenorganisationen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) fördert das BMFSFJ seit Februar 2019 ein zweijähriges Modellprojekt „BFD für alle – Interkulturelle Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes (IKÖ BFD)“. Dieses wird von der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) in Kooperation mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt. Das Modellvorhaben verfolgt das Ziel, durch den Abbau von Zugangsbarrieren und zielgruppenorientierte Akquise und Begleitung die Zahl der Einsatzstellen bei Migrantenorganisationen wie auch die Zahl der Freiwilligen mit Migrationshintergrund bundesweit signifikant zu erhöhen. Parallel dazu sollen am Beispiel des BUND e. V. Maßnahmen der Interkulturellen Öffnung im Hinblick auf Strukturen und Prozesse einer etablierten BFD-Zentralstelle erprobt werden. Auf diese Weise soll das BFD derzeit noch bestehende Teilhabedefizit von Migrantinnen und Migranten schrittweise abgebaut werden. Die Erfahrungen aus dem (am 31. Dezember 2018 ausgelaufenen) Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ dienen dabei als Referenz und Ausgangspunkt . Zu diesem Zwecke wurde vom BUND eine „Evaluation über Prozesse der Organisationsentwicklung im BFD unter besonderer Berücksichtigung der Einsatzstellen mit Flüchtlingsbezug“ (Stand Dezember 2018) erhoben. Ziel dieser Studie war es, einen systematischen Einblick in die Organisations-Entwicklung der Einsatzstellen zu erhalten, um Erfolgsfaktoren festzustellen und zukünftig die Einsatzstellen noch besser beraten und begleiten zu können. Zusammenfassend ließ sich feststellen, dass eine große Mehrzahl der Einsatzstellen in Zukunft die Anzahl der BFDlerinnen und BFDlern erhöhen möchte, insbesondere im Bereich Migration/Flüchtlingsbezug. Von Juli 2016 bis Ende Juni 2018 hatte der Landesjugendring Brandenburg mit Unterstützung durch Fördermittel des BMFSFJ eine bundesweit agierende „Fachstelle Freiwilligendienste mit Geflüchteten“ eingerichtet. Ziel der Fachstelle war es, Bedingungen zu fördern, unter denen Geflüchtete die gleichen Zugangschancen in die Freiwilligendienste haben wie andere junge Menschen. Im Kontext des Projektes ist u. a. eine Broschüre zu Freiwilligendiensten entstanden, die sich unmittelbar an junge Menschen mit Fluchtbiographie adressiert und seitdem in fünf Sprachen zur Verfügung steht. Außerdem wurden durch das „Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ (Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz) vom 6. Mai 2019 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass parallel zu einem Freiwilligendienst z. B. die Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz möglich ist. Darüber hinaus wurde in den zum 1. Mai 2019 aktualisierten Kostenerstattungsrichtlinien die Zielgruppe für die „Besondere Förderung“ um Freiwillige erweitert , deren Deutschkenntnisse unterhalb des Sprachniveaus B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) liegen. Auch für diese werden nun im BFD monatlich bis zu 100 Euro zusätzlich zum regulären Zuschuss zur pädagogischen Begleitung gewährt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11313 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert unterschiedliche Projekte und Programme zur gesellschaftlichen Integration, die auch das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement von Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass diese Integrationsmaßnahmen u. a. eine Stärkung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements fördern, aber auch darüber hinausgehende integrationspolitische Ziele verfolgen. Zu den Projekten und Programmen, die auch ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement unterstützen, gehören Multiplikatorenschulungen zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen, das Bundesprogramm „Integration durch Sport“, unterschiedliche Modellprojekte (u. a. Houses of Resources, Teilhabe durch Engagement , Students meet Society) sowie einzelne gemeinwesenorientierte Projekte . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/ 10046 verwiesen. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann dafür ergriffen , die Freiwilligengewinnung zielgruppengerecht über digitale Werbekanäle anzusprechen? Das BMFSFJ darf keine Werbung betreiben sondern stellt fachliche Informationen zur Verfügung. Um die Jugendfreiwilligendienste für die Zielgruppe potenzieller Freiwilliger stärker sichtbar zu machen aber auch um die Anerkennung zu erhöhen, wurde im August 2016 eine Website www.jugendfreiwilligen-dienste.de/ eingerichtet und freigeschaltet. Detaillierte Informationen zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) werden über die Website www.bundesfreiwilligendienst.de/ verbreitet. Darüber hinaus wurde für medienaffine Jugendfreiwilligendienstleistende im Förderjahrgang 2015/2016 das Modellprojekt „FSJ-digital“ ins Leben gerufen. Aktuell fördert das BMFSFJ das Projekt „FSJ Digital“ mit folgenden drei Teilen: • Netzwärts – Servicestelle f. Medienbildung i. FWD; Projektträger: Kulturbüro Rheinland-Pfalz; Laufzeit: 1. September 2018 bis 31. Dezember 2020 • freiwillig + digital – bundesweite Verbreitung; Projektträger: Deutsches Rotes Kreuz/DRK Generalsekretariat; Laufzeit: 1. September 2018 bis 31. August 2020 • freiwillig + digital – Vertiefung Sachsen-Anhalt; Projektträger DRK Landesverband Sachsen-Anhalt; Laufzeit: 1. September 2018 bis 31. August 2020 Ziel aller Teile der Maßnahme ist es, dass medienaffinen Jugendfreiwilligendienst - und nach Möglichkeit auch BFD-Leistenden Angebote unterbreitet werden , um sie durch zusätzliche Qualifikationen zu befähigen, im Rahmen ihres in der Regel zwölfmonatigen FSJ, eigenständig digitale Projekte in sozialen Einrichtungen zu initiieren. Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020) fördert das BMFSFJ bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser, in denen insgesamt fast 37 000 freiwillig Engagierte tätig sind. Das BMFSFJ unterstützt die Mehrgenerationenhäuser unter anderem im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Kontext wurden 2017 und 2018 Schulungen für die Häuser durchgeführt, die auch das Thema Öffentlichkeitsarbeit im Netz und in den sozialen Medien behandelten und damit hilfreich für deren digitale Gewinnung von freiwillig Engagierten sein kön- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11313 nen. Zudem wurde eine Website-Vorlage zum Selbstbefüllen für die Mehrgenerationenhäuser entwickelt, im Rahmen derer die Möglichkeit zur Werbung für und Information über freiwilliges Engagement besteht. Den Mehrgenerationenhäusern wurde ferner ein gebrandetes Social Media Motiv zur Verfügung gestellt, mit dem sie online für Engagement werben können. Das BMFSFJ fördert in diesem Jahr das Projekt des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) „#gleichimNetz – Chancen der Digitalisierung nutzen, Engagement stärken“ aus dem Titel 684 07. Mit dem Projekt will der DPWV Menschen, die sich in sozialen Organisationen organisieren, motivieren und unterstützen, sich selbstbestimmt in den sozialen Medien zu vernetzen. Das Projekt richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Engagierte in den Paritätischen Mitgliedsorganisationen. 6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, damit eine wirksame Kultur der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in ein Gesamtkonzept eingebettet wird, das die Engagierten in den Mittelpunkt stellt und ihr Wirken der Öffentlichkeit bekannter macht? Gesellschaftliche Anerkennung ist ein ganz entscheidender Faktor für die Förderung des Ehrenamtes. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zeichnet deshalb bereits seit 2009 mit dem Förderpreis „Helfende Hand“ jedes Jahr eine Vielzahl von Projekten engagierter Ehrenamtlicher aus. Ziel des Preises „Helfende Hand“ ist es, herausragende Beispiele für ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz zu würdigen, das ehrenamtliche Engagement stärker in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken und gleichzeitig zukunftsweisende Ideen und Projekte bekannt zu machen. Das BMI macht damit auch auf die Leistungen der Menschen hinter den Projekten aufmerksam - auch stellvertretend für die Leistungen aller ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Aktiven. Preise werden auch an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ausgelobt, die das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter unterstützen . Zudem wird der Deutsche Engagementpreis seit 2009 jährlich in zeitlicher Nähe zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember verliehen und hat sich zwischenzeitlich als die deutschlandweit wichtigste Würdigung für bürgerschaftliches Engagement etabliert. Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Er würdigt das freiwillige Engagement von Menschen in unserem Land und all jene, die dieses Engagement durch die Verleihung von Preisen unterstützen. Mehr als 700 Wettbewerbe und Preise gibt es in Deutschland für freiwilliges Engagement. Sie können ihre Preisträgerinnen und Preisträger für den Deutschen Engagementpreis nominieren. Als Preis der Preise ist der Deutsche Engagementpreis auch Servicestelle für die Ausrichter von Engagementpreisen. Ziel ist es, die Anerkennungskultur in Deutschland zu stärken und mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu begeistern." Der Deutsche EngagementTag findet seit 2016 am 5./6. Dezember statt und wird seit 2017 in Zusammenarbeit mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement durchgeführt. Der EngagementTag soll den Stellenwert von bürgerschaftlichen Engagement als einen zentralen Gelingensfaktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbar machen und eine Plattform für Diskussionen , Wissenstransfer und Vernetzung für die vielfältigen Akteure aus dem Engagementbereich bieten. Zudem dient die zweitägige Veranstaltung der Stärkung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11313 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Anerkennungskultur. Durch die Zusammenlegung mit dem Deutschen Engagementpreis im Jahr 2017 werden die verschiedenen Maßnahmen des BMFSFJ gebündelt und Synergien geschaffen. Zentrales Anliegen der öffentlichkeitswirksamen Wertschätzungskampagne „Du bist unersetzlich“ des BMFSJ im Jahr 2017 war es, Anerkennung und Wertschätzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auszudrücken, die sich in vielen Bereichen der Gesellschaft ehrenamtlich engagieren und so über die Würdigung dieses Rückgrats der Gesellschaft den demokratischen Zusammenhalt indirekt stärken. Zudem sollten auch bislang noch nicht engagierte Menschen angesprochen und für ein Engagement motiviert werden. Übergeordnet sollte die stabilisierende Wirkung des bürgerschaftlichen Engagements dauerhaft verfestigt werden . Das BMFSFJ fördert seit 2005 die vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftlichen Engagement (BBE) jährlich veranstaltete Woche des Bürgerschaftlichen Engagements mit der das Engagement der über 30 Millionen freiwillig Engagierten in Deutschland gewürdigt wird. Ein Teil der bundesweiten Kampagne ist die Ernennung der Engagementbotschafter/-innen. Die Botschafter/-innen verleihen dem Thema mehr öffentliche Aufmerksamkeit und erfüllen eine motivierende Vorbildfunktion . 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Haftungsfolgen für ehrenamtliche Vorstände sowie für geringfügig Beschäftigte gemeinnütziger Vereine aufgrund der Arbeitszeitdokumentation gemäß § 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu reduzieren (zur Anwendung vgl. § 1 Absatz 1 und 2 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – MiLoDokV)? 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ehrenamtlich tätige Vorstände gemeinnütziger Vereine vor Haftungsfolgen hinsichtlich der Arbeitszeitdokumentation zu schützen? Falls keine Maßnahmen in Planung sind, wie begründet die Bundesregierung , dass keine Maßnahmen geplant sind? Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten speziell für ehrenamtliche Vorstände gemeinnütziger Vereine zu verändern . Die Verpflichtung zur Arbeitszeitdokumentation nach § 17 des Mindestlohngesetzes /MiLoG trifft ausschließlich den Arbeitgeber, nicht aber den sozialversicherungsrechtlich geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit aufzuzeichnen ist. Die Aufzeichnungspflichten unterliegen keinerlei Formvorschriften, handschriftliche Aufzeichnungen sind ebenso zulässig wie eine Erfassung über eine App oder sonstige elektronische Aufzeichnungsformen. Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnung auch auf den Arbeitnehmer delegieren, bleibt dabei aber für die Richtigkeit der Aufzeichnung verantwortlich. Dementsprechend ist auch nur der Arbeitgeber im Falle von Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht möglicher Adressat eines Bußgeldes nach § 21 Absatz 1 Nummer 7 MiLoG; für Organe des Vereins finden insoweit die allgemeinen Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts Anwendung. Die in der Frage erwähnte Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung/MiLoDokV hat für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11313 den Fall, dass gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit eines sozialversicherungsrechtlich geringfügig Beschäftigten verstoßen wird, keine Bedeutung . 9. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gerade regionale Vereine vor unverhältnismäßigen Folgen des MiLoG wie den Entzug der Gemeinnützigkeit zu schützen? Das MiLoG kennt als Sanktion für einen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nur die Verhängung eines Bußgeldes (§ 21 MiLoG) und in bestimmten Fällen den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG). Den Entzug der Gemeinnützigkeit sieht MiLoG demgegenüber nicht vor. Die Tätigkeiten einer gemeinnützigen Körperschaft müssen sich allerdings im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung halten, da die Rechtsordnung als selbstverständlich das gesetzestreue Verhalten aller Rechtsunterworfenen voraussetzt . Insoweit ist der mögliche Entzug der Gemeinnützigkeit keine Besonderheit des MiLoG, sondern stellt eine ganz allgemeine Reaktion auf rechtswidriges Verhalten dar. Inwiefern bei Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten des MiLoG ein Entzug der Gemeinnützigkeit in Betracht kommt, ist anhand des jeweiligen Einzelfalls durch die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde zu entscheiden. Im Übrigen ist der Bundesregierung kein Fall bekannt, in dem ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten des MiLoG konkret mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit geahndet worden wäre. 10. Welche konkreten Erleichterungen plant die Bundesregierung für ehrenamtlich tätige Vorstände gemeinnütziger Vereine, die nicht auf Zuarbeit hauptamtlicher Mitarbeiter zurückgreifen können? Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet für eine Gesetzesinitiative steuerliche Handlungsbedarfe im Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Die Bundesregierung beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für das ehrenamtliche Engagement und für die ehrenamtlich Engagierten in dieser Legislaturperiode vorzulegen. 11. Plant oder ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um steuerrechtliche Erleichterungen für gemeinnützige Vereine zu schaffen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass keine Maßnahmen geplant oder ergriffen werden? Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit steuerliche Handlungsbedarfe im Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Die Bundesregierung beabsichtigt , die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für das ehrenamtliche Engagement und für die ehrenamtlich Engagierten in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11313 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie begründet die Bundesregierung, dass Sportvereine gegenüber Wohlfahrtsverbänden mit Blick auf die Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen im Bereich des Freiwillen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes anders gestellt sind? Eine generelle Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen der Träger im Bundesfreiwilligen - und Jugendfreiwilligendienst – unabhängig davon, ob im Bereich des Sports oder in anderen Bereichen – ist nach den für die Mitgliedstaaten verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts und den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht möglich. Vielmehr können insoweit nur Leistungen im sozialen Bereich als eng mit der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen umsatzsteuerfrei sein (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 2009, V R 93/07). Zum anderen erfordert die Steuer-befreiung, dass die Einsatzstelle selbst als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, d. h. die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung u. a. nach § 4 Nummer 16 oder 18 UStG erfüllt (vgl. BMF-Schreiben vom 18. August 2015 – IV C 4-S 0184/11/10001:001/III C 3-S 7175/08/10003 (2015/0319179) – BStBl I 2015, 659). Dies ist bei Sportvereinen in der Regel nicht der Fall. 13. Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2 400 Euro auf 3 000 Euro und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anzuheben, geprüft? a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung des Vorschlages? b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben, nicht gefolgt? c) Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. 14. Hat die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35 000 Euro auf 45 000 Euro“ geprüft? a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung? b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates , einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, nicht nachgekommen? c) Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333