Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1133 19. Wahlperiode 09.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Linda Teuteberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/866 – Grenzschutzpolizeien der Bundesländer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die bayerische Landesregierung plant die zeitnahe Einführung einer neuen Grenzpolizei des Bundeslandes. Eine Direktion soll sich nach aktuellen Planungen in Passau befinden. Weitere Inspektionen sollen an mehreren grenznahen Standorten im Bundesland eröffnet werden. Die neue Polizeibehörde soll mit einer Personalstärke von 500 Beamtinnen und Beamten und 160 Einsatzfahrzeugen ausgestattet sein (vgl. Passauer Neue Presse vom 14. Februar 2018 sowie Bayerischer Rundfunk vom 14. Februar 2018). 1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einführung eigener Grenzpolizeieinheiten durch einzelne Bundesländer? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/605 und die Antwort auf die Mündliche Frage 39 des Abgeordneten Stefan Schmidt (Plenarprotokoll 19/10) wird verwiesen. 2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Aufgaben die neue bayerische Grenzpolizei übernehmen soll? Wenn ja, welche? Über den in den Medien bekannten Vorstoß des bayerischen Finanzministers hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1133 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Hält die Bundesregierung die Pläne der bayerischen Landesregierung für mit der in Deutschland geltenden Rechtslage vereinbar? Falls ja, plant die Bundesregierung den Abschluss einer neuen Zuständigkeitsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/605 wird verwiesen. Überlegungen zur Änderung von Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Vorstoß des bayerischen Finanzministers bestehen nicht. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Kooperation der Bundespolizei und der bayerischen Landespolizei im Bereich des Grenzschutzes? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten die Bundespolizei und Bayerische Polizei im Bereich des Grenzschutzes auf Grund des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Bayerischen Staatsregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern vom 17. April 2008 eng und vertrauensvoll zusammen. 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind im Bereich des Bundeslandes Bayern mit welchen grenzpolizeilichen Aufgaben betraut? Wie hat sich die Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Freistaat Bayern zwischen 2012 und 2018 entwickelt (bitte nach Jahren und Aufgabengebieten aufschlüsseln)? Insgesamt sind derzeit nach Organisations- und Dienstpostenplan 1 874 Dienstposten für die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Freistaat Bayern vorgesehen . Diese teilen sich auf in 1 290 Dienstposten für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Binnengrenze sowie 584 Dienstposten für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Schengenaußengrenze. Eine weitergehende Differenzierung der Darstellung der Aufgabenwahrnehmung ist auf Grund der integrativen Ausübung nicht möglich. Die Veränderungen der vorgesehenen Dienstposten für die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Freistaat Bayern sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl Binnengrenze Anzahl Schengenaußengrenze Gesamt 2012 667 363 1030 2013 667 363 1030 2014 667 363 1030 2015 1290 584 1874 2016 1290 584 1874 2017 1290 584 1874 2018 1290 584 1874 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1133 6. Sind der Bundesregierung Probleme in der bisherigen Kooperation zwischen der Bundespolizei und der bayerischen Landespolizei bekannt? Falls ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Erwägt, und falls ja, mit welcher Aufgabenverteilung, die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit der geplanten Grenzpolizei des Freistaats Bayern im Bereich der a) polizeilichen Überwachung der Grenzen, b) polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, der Überprüfung von Grenzübertrittspapieren und der Berechtigung zum Grenzübertritt , c) Grenzfahndung, d) Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sowie e) Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität? Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet. Art und Umfang einer Zusammenarbeit der Bundespolizei und einer möglichen bayerischen Grenzpolizei sind erst dann zu definieren, wenn Aufgaben und der organisatorische Zuschnitt der bayerischen Grenzpolizei feststehen. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Zukunft der erst kürzlich eröffneten Inspektion der Bundespolizei in Freilassing unter Beachtung der geäußerten Pläne der bayerischen Landesregierung? Die Bundespolizei setzt ihre Kräfte für eigene Aufgaben nach dem Bundespolizei -gesetz ein. Änderungen im Bereich der Bundespolizeiinspektion Freilassing sind daher nach bisheriger Kenntnis nicht veranlasst. Auswirkungen auf die Organisation der Bundespolizei können zudem erst dann untersucht werden, wenn Aufgaben und der organisatorische Zuschnitt der bayerischen Grenzpolizei feststehen . 9. Plant die Bundesregierung im Falle der Realisierung der Pläne der bayerischen Landesregierung Beamte der Bundespolizei aus dem bayerischen Grenzgebiet abzuziehen und einer anderweitigen Verwendung im restlichen Bundesgebiet zuzuführen? Falls ja, in welcher Höhe? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Planungen zur Einrichtung eigener Grenzpolizeien seitens weiterer Bundesländer? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/775 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333