Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11342 19. Wahlperiode 02.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Enrico Komning, Tino Chrupalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10896 – Mögliche Gefährdung des Baus von Nord Stream 2 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 13. Mai 2019 erschien in den US-Medien ein Artikel, der über eine neue Welle möglicher US-Sanktionen gegen die Pipeline Nord Stream 2 berichtet (https://foreignpolicy.com/2019/05/13/us-senate-threatens-sanctions-over-russianpipeline -nord-stream-two-geopolitics-energy-germany-europe-gazprom/). Laut der Berichterstattung bestehen aktuell Pläne der Gesetzgeber aus dem US-amerikanischen Senat, wonach die am Bau von Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen mit Sanktionen belegt werden sollen. Der Gesetzentwurf findet sich unter www. barrasso.senate.gov/public/_cache/files/a1c8952e-77ef-43e4-a624-18953b0a0 c95/ros19505.pdf. Die Umsetzung der Sanktionspläne der USA stellt nach Ansicht der Fragesteller eine Gefahr der Energiesicherheit Deutschlands und Europas dar und wirft die Frage auf, inwiefern die Bundesregierung bereit ist, die beteiligten Unternehmen zu schützen. 1. Sind der Bundesregierung die o. g. Sanktionspläne des US-Senats bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? In der Vorbemerkung der Fragesteller wird Bezug genommen auf den Gesetzentwurf „Protecting Europe’s Energy Security Act of 2019“ von Mitte Mai. Dieser Gesetzentwurf ist der Bundesregierung bekannt. Er sieht Sanktionen gegen Unternehmen vor, die die Verlegung von Röhren für den Bau von russischen Energieexportpipelines ermöglichen und würde damit auch Nord Stream 2 betreffen. Ob und ggf. in welcher Form dieser Gesetzentwurf angenommen werden wird, ist derzeit – auch angesichts mehrerer konkurrierender US-Gesetzentwürfe – völlig unklar. Auch ist unklar, ob die Gesetzentwürfe noch weitere Änderungen erfahren werden. Sollte ein Gesetz verabschiedet werden, wird die Bundesregierung ihre Schlussfolgerungen hieraus ziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11342 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Steht die Bundesregierung bereits im Austausch mit der US-Administration oder mit Vertretern des Senates bezüglich dieser Pläne? Ja, die Bundesregierung steht in Kontakt mit den federführenden Mitgliedern des US-Senates sowie mit der US-Administration. 3. Welche weiteren Erkenntnisse zu den US-amerikanischen Sanktionsplänen liegen der Bundesregierung vor? Es kursieren derzeit im US-Kongress fünf Gesetzentwürfe, von denen die Bundesregierung Kenntnis hat. Ob und ggf. wann einer dieser Entwürfe angenommen werden könnte, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 4. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung die US-amerikanische Politik oder gesetzliche Bestimmungen das Projekt Nord Stream 2 gefährden, verzögern oder sogar stoppen? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Falle von Sanktionen ergreifen? Der Bundesregierung sind keine US-amerikanischen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, die das Projekt Nord Stream 2 zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefährden könnten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 6 verwiesen. 5. Inwiefern könnte ein solches Sanktionsgesetz aus Sicht der Bundesregierung die betroffenen Unternehmen behindern oder schädigen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. 6. Welche Gegenmaßnahmen plant die Bundesregierung, um die am Bau von Nord Stream 2 beteiligten europäischen Firmen, wenn nicht auf nationaler, dann auf EU-Ebene zu schützen? Die Bundesregierung ist im ständigen Gespräch mit der US-Seite, wo sie auf die Unverzichtbarkeit von Nord Stream 2 für die Erdgasversorgungssicherheit Deutschlands und Europas hinweist. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung direkt und über die Botschaft Washington deutsche Unternehmen in ihren Kontakten zu US-Stellen. Im europäischen Rahmen tritt die Bundesregierung für ein gemeinsames Vorgehen zugunsten von europäischen Unternehmen, die sich durch extraterritorial wirkende US-Sanktionen vor Probleme gestellt sehen, ein. 7. Wird die Bundesregierung einen Aktionsplan für den Fall erstellen, wenn diese Sanktionen der USA Nord Stream 2 gefährden? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, einen Aktionsplan zu erstellen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11342 8. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung aufgrund der Sanktionspolitik der USA hinsichtlich a) der Gasversorgung für Deutschland und Europa, b) des Imports von teurem und aus Sicht der Fragesteller umweltpolitisch bedenklichen Frackinggas aus den USA, c) der Entwicklung der Gaspreise, d) des Vertrauensverlustes in eine faire US-Handelspolitik, e) der Gefährdung der Versorgungssicherheit für Deutschland und Europa, f) des gesamtwirtschaftlichen Effekts für Deutschland, g) der Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung? Die Bundesregierung sieht die Gasversorgung und die Versorgungssicherheit Deutschlands und der EU nicht gefährdet. Der europäische Gasmarkt verfügt über eine gut ausgebaute Pipeline- und LNG-Infrastruktur für Erdgasimporte aus unterschiedlichsten Quellen. Die Bundesregierung ist sich der Unterschiede bei den umwelt- und klimapolitischen Folgen von konventioneller und nichtkonventioneller Förderung bewusst und sie tritt dafür ein, auf europäischer und internationaler Ebene Standards zu entwickeln, mit denen diese Unterschiede beziffert werden können. Die bekannten US-Sanktions-Gesetzesentwürfe sehen Hindernisse für den Transport von Erdgas aus der Russischen Föderation in die EU, bislang aber keine Lieferunterbrechung vor. Die Bundesregierung rechnet deshalb auch nicht mit einem Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und das Erreichen der Klimaziele . Die Bundesregierung schließt aber nicht aus, dass Sanktionen einen Einfluss auf die Entwicklung der Gaspreise haben könnten. Auch über eine faire Handelspolitik führt die Bundesregierung Gespräche mit der US-Seite. 9. Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn die USA nach Ansicht der Fragesteller gegen wettbewerbliche Regeln verstößt? Der Konnex zum Wettbewerbsrecht wird aus der Frage nicht klar. Eine Bewertung der nicht näher konkretisierten Ansicht der Fragesteller ist daher nicht möglich . 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung von Nord Stream 2 für den Kohleausstieg und die geplante Umstellung auf Gaskraftwerke? Durch den Kohleausstieg wird sich die Stromerzeugung durch den Einsatz von Kohle reduzieren. Die wegfallende Stromproduktion wird größtenteils durch erneuerbare Energien ersetzt. In Zeiten, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, werden zunehmend Gaskraftwerke die Stromerzeugung sicherstellen . Zudem wird über das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz schon heute die Umrüstung von KWK-Steinkohle- auf KWK-Gaskraftwerke gefördert. Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass Deutschland übergangsweise, das heißt bis zur nahezu vollständigen Dekarbonisierung des Stromsektors im Jahr 2050, mehr Erdgas im Stromsektor verbraucht. Ob und inwieweit der Gasverbrauch insgesamt steigt, hängt jedoch auch von der Effizienzentwicklung im Gebäudesektor und in der Industrie ab. Unabhängig davon wird Nord Stream 2 neben anderen Transportrouten und -optionen, wie beispielsweise dem Import von LNG, einen wichtigen Beitrag leisten, den zukünftigen Verbrauch von fossilen und erneuerbaren Gasen in Deutschland zu decken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333