Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11344 19. Wahlperiode 02.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dieter Janecek, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10915 – Batteriezellfertigung in Deutschland in industriepolitischer Hinsicht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ohne Batteriezellfertigung gibt es keine Elektromobilität. Wenn die Transformation der europäischen Automobilindustrie gelingen soll, ist der Aufbau einer wettbewerbsfähigen Batteriezellfertigung entscheidend. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt, entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Fördersumme von 1 Mrd. Euro angekündigt. Zum strategischen Ansatz der Bundesregierung für die Batteriezellfertigung, den dafür nötigen Standortbedingungen und der Wirtschaftlichkeit der Batteriezellproduktion in Deutschland richtete die fragestellende Fraktion im Dezember 2018 eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/7406) an die Bundesregierung. Obwohl die Bundesregierung aufgrund laufender Auswahlverfahren auch nach wiederholter Nachfrage der fragestellenden Fraktion und anderer Fraktionen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7406, Fragen 3 bis 5, 10 sowie Bundestagsdrucksache 19/9654) keine Informationen zu Bewerbern und möglichen Konsortien bekannt geben möchte, sind aus der Presse bereits erste Details bekannt, beispielweise die mögliche Zusammenarbeit von PSA, der PSA-Tochter Opel und dem französischen Batteriehersteller Saft (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“) sowie entsprechende finanzielle Unterstützung. Hinsichtlich dessen und auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen wie Meldungen über einen vermeintlich drohenden Rohstoffmangel bei der Batteriefertigung („Tesla warnt vor Rohstoffmangel für Batterie-Produktion“, Handelsblatt vom 3. Mai 2019), die jüngsten deutsch-französischen Gespräche zum Thema (Treffen des Bundesminister mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire und dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič am 2. Mai2019) und die bekannt gewordene Pläne der Volkswagen AG, in Salzgitter ein Werk zur Batteriezellfertigung zu errichten (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“), ergeben sich Nachfragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11344 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Förderanträge interessierter Unternehmen wurden bislang gestellt (vgl. Pressemitteilung des BMWi, laut der zum Stand 18. März 2019 „mehr als 30“ Unternehmen Interesse bekundet hatten: www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Pressemitteilungen/2019/20190502-altmaier-wollen-zuegige-unterstuetzungfuer -unternehmen.html)? 39 Unternehmen haben im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Projektskizze eingereicht . 2. Wie viele Unternehmen sind an den Förderanträgen insgesamt beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Prüfung und Bewilligung der Anträge? Mitgliedstaaten, die eine Beihilfe zu gewähren beabsichtigen, sind verpflichtet, der Europäischen Kommission ihr Vorhaben anzuzeigen oder zu notifizieren, bevor sie diese Maßnahme durchführen („Anmelde- und Stillhalteerfordernis“). Die betreffende staatliche Beihilfe kann im Fall einer Notifizierung also erst nach Abschluss bzw. Entscheidung eines Verfahrens gewährt werden, in dessen Verlauf die Europäische Kommission prüft, ob die Voraussetzungen des Artikel 107 Absatz 2 oder 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfüllt sind. Basierend auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV hat die Europäische Kommission in einer Mitteilung Kriterien festgelegt, die die Mitgliedstaaten beachten müssen, wenn sie im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften transnationale Vorhaben fördern wollen, die von strategischer Bedeutung für die EU und für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 sind. Wieviel Zeit die beihilferechtliche Prüfung der Europäischen Kommission vorliegend in Anspruch nehmen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. 4. Nach welchen Kriterien wird die Höhe der bereitgestellten Fördermittel seitens des BMWi für die ausgewählten Unternehmen bemessen? Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wurden Projektskizzen eingereicht . Das BMWi fordert die Einreicher auf Basis einer fachlichen Einschätzung dieser Skizzen ggf. zur Einreichung eines Vollantrags auf. Die Entscheidung über die Höhe der Fördermittel erfolgt erst auf Basis der Vollanträge. Hierzu werden die Art und Höhe der Aufwendungen sowie die Art der geplanten Arbeiten anhand von vorab festgelegten Kriterien bewertet. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Forschungs- und Entwicklungsinhalte, die Innovationshöhe und das mit den Arbeiten verbundene technisch-wissenschaftliche und wirtschaftliche Risiko. 5. An wie vielen Förderanträgen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beteiligt, und wie viele KMU sind an den Förderanträgen insgesamt beteiligt ? Insgesamt haben elf kleine und mittlere Unternehmen über eine Skizzeneinreichung Interesse an einer Förderung bekundet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11344 6. An wie vielen Förderanträgen sind Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern beteiligt, und wie viele Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern sind an den Förderanträgen insgesamt beteiligt? Insgesamt haben zwölf Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern über eine Skizzeneinreichung Interesse an einer Förderung bekundet. 7. Wie viele Standorte zur Batteriezellfertigung werden nach Einschätzung der Bundesregierung bis zum Jahr 2025 in der EU benötigt, um die avisierten Zellproduktionskapazitäten von 200 GWh bis hin zu 600 GWh (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7406) herzustellen und damit die prognostizierte Nachfrage zu decken? Die Anzahl der Standorte ist von der jeweils vorhandenen Batteriezellproduktionskapazität abhängig. Deren Umfang ist in jedem Einzelfall eine unternehmerische Entscheidung. 8. Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Konsortium aus PSA, Opel und Saft bereits vor Bekanntgabe der offiziellen Bewilligung eine Förderung fest zugesagt hat, wie einem Artikel in der „Frankfurter Allgemeine“ zu entnehmen ist (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“)? 9. Trifft es zu, dass dem Konsortium aus PSA, Opel und Saft etwa die Hälfte der bereitgestellten Gesamtfördersumme von 1 Mrd. Euro bereits zugesagt wurde (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“), und nach welchen Kriterien wurde die Höhe der Förderung festgelegt? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Nein, da alle beihilferelevanten Maßnahmen zunächst bei der Europäischen Kommission förmlich angemeldet („notifiziert“) und von ihr genehmigt werden müssen . 10. Trifft es zu, dass im gemeinsamen Brief von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bruno Le Maire an die EU-Kommission zum Thema deutsch-französisches Batteriezellkonsortium konkret für das Konsortium aus PSA, Opel und Saft geworben wurde (www.afp.com/de/nachrichten/ 3960/altmaier-und-le-maire-werben-bruessel-fuer-batteriezellkonsortium-doc- 1g215i1)? Falls ja, wie hoch sind die zugesagten Anschubfinanzierungen seitens Deutschland und seitens Frankreich, und wie begründet die Bundesregierung die Auswahl gerade dieses möglichen Konsortiums? In einer sozialen Marktwirtschaft ist es primär die Aufgabe privater Unternehmen , neue Technologien und damit auch eine industriell wettbewerbsfähige Batteriezellproduktion zu entwickeln, aufzubauen und marktfähig zu machen. Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, hierfür notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen und sofern notwendig eine zeitlich begrenzte Anschubhilfe zu leisten. Die Bundesregierung wird Unternehmen aus Deutschland fördern, die mit europäischen Partnern kooperieren. Der gemeinsame Brief diente dazu, das Engagement der beiden Regierungen deutlich zu machen, eine Anschubfinanzierung leisten zu wollen, wenn und soweit die Europäische Kommission ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Konkrete Förderbeträge wurden nicht genannt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11344 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben Frankreich noch weitere Staaten, die mit konkreten Projekten und Unternehmen als Konsortienpartner in Frage kommen, und falls ja, werden hier bereits konkrete Verhandlungen geführt? Aus Sicht der Bundesregierung ist ein europäisch breit abgestimmtes Vorgehen die Grundbedingungen für die beihilferechtliche Genehmigung eines sog. wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) durch die Europäische Kommission. Hierzu finden Abstimmungsgespräche mit Frankreich und aktuell zehn weiteren EU-Mitgliedstaaten statt, die Interesse an der Teilnahme an einem IPCEI bekundet haben. 12. Fanden im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung der Volkswagen AG vom 13. Mai 2019 und der Entscheidung des Konzerns, am Standort Salzgitter eine Batteriezellfertigung zu errichten, Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertretern des Unternehmens statt, und wenn ja, wurde dabei über die Förderung der geplanten Batteriefertigung durch die Bundesregierung gesprochen? Über die unternehmerische Entscheidung der Volkswagen AG zur Errichtung einer Batteriezellproduktion am Standort Salzgitter hat die Bundesregierung über Presseberichterstattung und durch nachfolgende eigene Recherche Kenntnis erhalten . 13. Inwieweit plant die Bundesregierung die Forderung von Volkswagen nach „finanziellen Zugeständnissen der Politik“ und konkret die „Befreiung von der EEG-Umlage“ im Zuge der Ansiedlung von Batteriezellfertigungen aufzugreifen (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“)? Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern die Rahmenbedingungen für attraktive Standortbedingungen der Batteriezellfertigung weiterentwickeln und aktiv gestalten, um eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung ansässiger Unternehmen und/oder von Neuansiedlungen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist es so, dass die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren schon heute zu den Branchen zählen, welche ihre EEG-Umlage entsprechend den Regelungen der Besonderen Ausgleichsregelung begrenzen können. 14. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus Teilen der Automobilindustrie (siehe Äußerungen der Sarah Maryssael, Global Supply Manger Battery Metals, von Tesla, www.n-tv.de/wirtschaft/Tesla-befuerchtet- Rohstoffmangel-article21001857.html), dass infolge der steigenden Nachfrage für die Batteriezellproduktion ein weltweiter Mangel an Rohstoffen, insbesondere von Nickel und Kupfer, drohen könnte? Im Auftrag der Bundesregierung analysiert die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) im Rahmen des Rohstoffmonitoring die Märkte mineralischer Rohstoffe . Dabei werden die Marktparameter Angebot, Nachfrage und Preisentwicklung kontinuierlich beobachtet um potentielle Preis- und Lieferrisiken auf den internationalen Rohstoffmärkten frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen dieses Rohstoffmonitoring werden speziell auch die Rohstoffe analysiert, die aktuell für Zellen moderner Lithium-Ionen-Batterien benötigt werden. Die Arbeiten der DERA zeigen, dass durch den Markthochlauf der Elektromobilität insbesondere die Nachfrage nach den Rohstoffen Lithium, Kobalt, Graphit, Nickel und Kupfer in den kommenden Jahren stark steigen wird. Insbesondere die schnell steigenden Bedarfe könnten eine Herausforderung für die Marktversorgung darstellen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11344 zu entsprechenden Preissteigerungen führen. Nach Einschätzung der DERA sind bei allen oben genannten Batterierohstoffen temporäre Angebotsdefizite, z. B. aufgrund von Verzögerungen in der Inbetriebnahme neuer Projekte möglich. Entsprechend der heutigen Szenarien sind strukturelle Versorgungsengpässe jedoch nicht zu erwarten. Steigende Rohstoffpreise führen stets zu verstärkten Investitionen in neue Bergbauprojekte, die das weltweite Angebot wiederum erhöhen . Diese Zyklizität ist ein charakteristisches Merkmal für den Bergbau. 15. Welche industriepolitische Bedeutung misst die Bundesregierung geschlossenen Kreisläufen in der Batteriezellproduktion vor dem Hintergrund bei, dass die Deutsche Rohstoffagentur geschlossene Kreisläufe als oberstes Ziel nennt (www.deutsche-rohstoffagentur.de/DE/Gemeinsames/Produkte/ Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-36.pdf?__ blob=publicationFile&v=2), und welche Vorkehrungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung dafür bereits beim Aufbau einer Batteriezellenproduktion getroffen werden? In der zitierten Studie der DERA handelt es sich um eine Studie zur Versorgungsrisikobewertung von Kobalt. Das Fazit der Autoren der Studie lautet: „Die Rückgewinnung von Kobalt durch das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien wird heute bereits durchgeführt; entsprechende großtechnische Prozesse stehen zur Verfügung. Bei einem Markthochlauf der E-Mobilität werden, unter Berücksichtigung der potenziellen Lebensdauer der Batterien, das Recycling und die Wiederverwertung in Zukunft eine wichtige Komponente im Rohstoffkreislauf darstellen . Jedoch wird vor dem Jahr 2030 kein signifikanter Beitrag des Recyclings von LIB-Zellen aus der E-Mobilität für die Rohstoffversorgung zu erwarten sein. Ein geschlossener Kreislauf sollte dennoch oberstes Ziel sein.“ Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung, die bezüglich des Recyclings von Lithium-Ionen- Batterien genauso für andere Batterierohstoffe, wie Lithium oder Nickel, gilt. Entsprechend ist die nachhaltige und umweltverträgliche Wiederverwendung auch Bestandteil in der Bekanntmachung des Interessensbekundungsverfahrens zur Batteriezelle. Diese sieht u. a. vor, die Wertschöpfungskette von der Gewinnung der Ressourcen und den Elektroden-Materialien über die eigentliche Batteriezellproduktion bis zur Integration der Zellen und der nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung zu berücksichtigen. Die nach Beendigung der Förderung herzustellenden Batteriezellen sollen sich durch exzellente Leistungsdaten sowie durch eine nachhaltige und umweltverträgliche Fertigung auszeichnen und sich dadurch gegenüber Wettbewerbern abheben und Wettbewerbsvorteile generieren. 16. Welche Forschungsvorhaben fördert oder plant die Bundesregierung im Bereich der Recyclingfähigkeit von Batteriezellen, der Technologieentwicklung für hochwertiges Batterierecycling sowie der Rückgewinnung wichtiger Industriemineralien aus Batteriezellen, und in welcher Höhe werden diese Vorhaben gefördert? Die Recyclingfähigkeit und die Rückgewinnung von Rohstoffen sind für die Etablierung einer Batteriezellproduktion in Deutschland von besonderer Bedeutung . Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert beispielsweise ein Vorhaben im Bereich des Batteriezellrecyclings (Zuwendung 1,2 Mio. Euro): Im Projekt „ReAlBatt“ (BMBF-Fördermaßnahmen Batterie 2020) wird ein Verfahren entwickelt, um aus „end-of-life“-Lithiumbatterien das noch funktionsfähige Kathoden- und Anodenmaterial (Lithium, Nickel, Mangan, Kobalt) im industriellen Maßstab zurückzugewinnen. Damit soll Recyclat-Elek- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11344 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode trodenmaterial auf einem Qualitätsniveau bereitgestellt werden, das zur Herstellung von sogenannten second-use-Lithiumbatterien für industrierelevante Anwendungen wie beispielsweise Gabelstapler, Flurförderzeuge oder stationäre Speicher unmittelbar einsetzbar ist. Das BMWi unterstützt dieses Thema im Energieforschungsprogramm. Beispiele für Projekte, die FuE-Beiträge zum Batterie-Recycling enthalten, sind „ZnPLUS“ und „ZnMobil“ (für Zink-Luft-Batterien, Zuwendung 4,7 Mio. Euro), „OptiKera- Lyt“ (Recyclingfähigkeit einer Festkörperelektrolytzelle, Zuwendung 3 Mio. Euro) und „IMoBatt“ (Berücksichtigung der späteren Wiederverwendbarkeit von Komponenten und Materialien schon bei der Erstellung eines Designs für Li-Ionen -Zellen, Zuwendung 1,8 Mio. Euro). 17. Inwiefern spielen Kriterien zur sozialverträglichen, menschenrechtlichen sowie umweltgerechten Beschaffung bzw. beim Abbau der für die Zellen nötigen Rohstoffe, wie u. a. Lithium, Kupfer und Nickel, bei der Vergabe der Förderung durch die Bundesregierung eine Rolle? Elektromobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor . Die CO2-ärmere Produktion von Batterien ist ein wesentliches Ziel der verfolgten Förderung der Batteriezellfertigung der Bundesregierung. Batteriezellen aus hiesiger Produktion sollen daher die internationalen Benchmarks bilden in Bezug auf nachhaltige und umweltverträgliche Produktions- und Entsorgungsbedingungen , z.B. geringe CO2-Ausstöße bei Produktion und Logistik und eine hohe Recyclingquote. Im Übrigen erwartet die Bundesregierung, dass deutsche Unternehmen beim Bezug von Rohstoffen die zentralen Rahmenwerke der UN, der ILO und der OECD sowie die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllen. 18. Wann wird die Bundesregierung Standards festlegen, die eine Nutzung von Ökostrom im Produktionsprozess der Batteriezellfertigung nachweisen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3288, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42)? Angesichts des hohen europäischen Vernetzungsgrads eines wichtigen Projekts von gemeinsamen europäischem Interesse sowie der EU-weit hohen industrieund umweltpolitischen Bedeutung des Themas Batteriezellfertigung erscheinen hier europaweit einheitliche Regeln und Standards zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Produktion und Entsorgung sinnvoll. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des „Strategic Action Plan on Batteries “ einen Prozess zur Erarbeitung solcher Regeln und Standards begonnen. Er soll sich auf jede einzelne Wertschöpfungsstufe, also von der Förderung der Rohstoffe über die Produktion der Zellen bis hin zum Recycling, erstrecken. Die Bundesregierung unterstützt die Ziele dieses Prozesses und wird sich aktiv ins weitere Verfahren einbringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11344 19. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom auf Dauer unabhängig von der Situation in den Stromnetzen in ganz Deutschland wie bei der sogenannten Kupferplatte jederzeit gleichermaßen gegeben sein wird, und welche Auswirkung hat dies auf die Bedeutung der Erneuerbaren für die Standortentscheidung einer geförderten Batteriezellfertigung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3288, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42)? Die Entscheidung über die Standortauswahl für eine Batteriezellfertigung obliegt dem jeweiligen Unternehmen, das hierbei eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigt . Hierzu kann auch die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom zählen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333