Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11346 19. Wahlperiode 02.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas L. Kemmerich, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP –Drucksache 19/10938 – Reduzierung von Statistikpflichten und Arbeit der ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht unter anderem eine Reduzierung der Statistikpflichten für Unternehmen vor (Zeile 2864). Hierzu wurde eigens eine ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe geschaffen . In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 78 und 79 auf Bundestagsdrucksache 19/8434 wurden bereits Angaben zur Arbeitsweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe getätigt. Deren Arbeit nimmt in der fortlaufenden Debatte eine zentrale Rolle ein. Besonders die unterschiedlichen Themenschwerpunkte Modernisierung, Digitalisierung und Reduzierung stehen dabei im Vordergrund (Antwort auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 19/8434). Eine verlässliche Datengrundlage stellt eine tragende Säule guter Politik dar. Die Verringerung des bürokratischen Aufwandes kann aus Sicht der Fragesteller zu einer Entlastung von Unternehmen führen. Zur Verbesserung der Ergebnisse sollte zusätzlich die Akzeptanz der Unternehmen für die Bereitstellung von Daten gesteigert werden. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist dabei nicht immer ersichtlich, welchen Nutzen die jeweils erhobenen Daten besitzen. 1. Wann haben Sitzungen der ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe seit der dritten Sitzung (Februar 2019) stattgefunden? Am 21. Mai 2019 und am 19. Juni 2019 fanden die vierte und fünfte Sitzung der ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten statt. 2. Wie viele Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind bis zu ihrem Abschluss geplant, und wann sollen diese stattfinden? Derzeit ist für September eine weitere Sitzung geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11346 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Ist entgegen der Frage 2 geplant, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe als feste Institution zu etablieren, welche sich mit der Absenkung und Vereinheitlichung von Statistikpflichten befasst? Sollte das nicht der Fall sein, existieren andere von der Bundesregierung initiierte Programme oder Arbeitsgruppen, die sich mit diesem Schwerpunkt befassen? Es ist nicht geplant die ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu institutionalisieren . 4. Welche Verbände, Sozialpartner und Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft nahmen an der zweiten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe teil (bitte auflisten)? An der zweiten Sitzung nahmen folgende Institutionen teil: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Bundesverband der Deutschen Industrie Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 5. Welche Verbände, Sozialpartner und Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft oder anderer externer Akteure nahmen an möglichen weiteren Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe seit Februar 2019 teil oder sind für weitere Sitzungen vorgesehen (bitte auflisten)? Keine. 6. Wie definiert die Bundesregierung den Themenschwerpunkt „Modernisierung “ innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Welche Bereiche sieht sie hierbei als besonders reformbedürftig an, und welche Ergebnisse und Lösungen wurden bereits erarbeitet? Der Themenschwerpunkt „Modernisierung“ umfasst vor allem Maßnahmen zur Modernisierung der deutschen Registerlandschaft. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht vorweggenommen werden, da diese nicht abschließend beraten worden sind. 7. Wie definiert die Bundesregierung den Themenschwerpunkt „Digitalisierung “ innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Welche Bereiche sieht sie hierbei als besonders reformbedürftig an, und welche Ergebnisse und Lösungen wurden bereits erarbeitet? Der Themenschwerpunkt „Digitalisierung“ befasst sich mit dem Erschließen neuer digitaler Datenquellen und digitalen Erhebungswegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht vorweggenommen werden, da diese nicht abschließend beraten worden sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11346 8. Wird innerhalb der Definition von „Digitalisierung“ der Themenbereich der Automatisierung mit eingeschlossen oder wird dieser gesondert behandelt? Wie wird dabei innerhalb der Arbeitsgruppe der Bereich der Automatisierung definiert? Der Themenbereich Automatisierung wird nicht gesondert behandelt bzw. definiert . 9. Wie definiert die Bundesregierung den Themenschwerpunkt „Reduzierung“ innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Welche Bereiche sieht sie hierbei als besonders reformbedürftig an, und welche Ergebnisse und Lösungen wurden bereits erarbeitet? Im Themenschwerpunkt „Reduzierung“ werden konkrete Abbaumöglichkeiten von Statistikpflichten diskutiert. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht vorweggenommen werden, da diese nicht abschließend beraten worden sind. 10. Welchen Stellenwert nimmt die praktische Umsetzung der Statistikpflichten in der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein? Werden hierbei auch unterschiedliche Unternehmensgrößen berücksichtigt? 11. Welchen Stellenwert oder besonderen Fokus besitzen kleine und mittlere Unternehmen in der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Gibt es Bestrebungen, gesonderte Regelungen für KMU einzuführen oder auszubauen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 12. Welchen Stellenwert nehmen Kleinstbetriebe in der Arbeit der Bund-Länder -Arbeitsgruppe ein? Gibt es Bestrebungen, gesonderte Regelungen für diese einzuführen oder auszubauen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Die praktische Umsetzung von Statistikpflichten wird im Rahmen verschiedener Vorschläge diskutiert. Unterschiedliche Unternehmensgrößen wurden bezüglich der praktischen Umsetzung nicht differenziert betrachtet. Die bestehenden Statistikpflichten orientieren sich aber bereits heute schon an der Unternehmensgröße. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11346 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, die praktische Umsetzbarkeit von Statistikpflichten durch verbesserte Formulare zu erhöhen ? Wie bewertet die Bundesregierung dabei die Möglichkeit sogenannter Formularkonferenzen zwischen Verwaltung und Unternehmen, um die Anwendbarkeit zu vereinfachen? Maßnahmen zur Erhöhung der praktischen Umsetzbarkeit von Statistikpflichten durch verbesserte Formulare werden im Statistischen Bundesamt permanent umgesetzt . Regelmäßig werden Auskunftgebende über Interviews oder Expertengespräche bei der Gestaltung der Fragebogen (in sogenannten Pretests) einbezogen. Im Bereich der Unternehmensstatistiken werden einer Formularkonferenz ähnliche Formen bereits durchgeführt. 14. Welchen Stellenwert wird die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in einem möglichen Bürokratieentlastungsgesetz III einnehmen? Soweit sie dafür geeignet sind, sollen die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Bürokratieentlastungsgesetz III umgesetzt werden. 15. Wird innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Ausweitung der in § 6 des Bundesstatistikgesetzes festgesetzten Bestimmungen behandelt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Nein, ein solcher Vorschlag wurde nicht eingereicht. 16. Wie groß schätzt die Bundesregierung das Einsparpotenzial ein, welches durch die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Bereich der Bürokratieentlastung für die deutsche Wirtschaft entsteht? Zum jetzigen Zeitpunkt können die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht vorweggenommen werden, da diese nicht abschließend beraten worden sind. 17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastung für die deutschen Unternehmen ein, welche durch die Erfüllung bestehender Statistikpflichten anfallen ? Die derzeitigen Bürokratiekosten für deutsche Unternehmen, die durch Erhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus dem Bundesrecht anfallen, betragen rund 327,3 Mio. Euro pro Jahr. Dies entspricht rund 0,7 Prozent der jährlichen Bürokratiekosten aus Informationspflichten der Wirtschaft. Statistiken anderer staatlicher Institutionen wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Bundesbank sind nicht enthalten. 18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Statistikpflichten ein, welche durch Auflagen der Europäischen Union stammen oder durch deren Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden? Der Anteil der Statistikpflichten, die aus Auflagen der Europäischen Union stammen , beträgt 67,5 Prozent. Bezogen auf die in der Antwort zu Frage 17 genannten Bürokratiekosten pro Jahr lassen sich rund 221 Mio. Euro dem europäischen Recht zuschreiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11346 19. Welchen Stellenwert nehmen innerhalb der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Statistikpflichten ein? Gibt es Bestrebungen, diese in ihrer praktischen Umsetzung einander anzunähern (etwa durch die Vereinheitlichung von Berichtszeiträumen)? Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Statistikpflichten wurden in der Arbeitsgruppe intensiv diskutiert. 20. Plant die Bundesregierung, auf europäischer Ebene Initiativen voranzutreiben , welche die Statistikpflichten auf dieser Ebene modernisieren, digitalisieren oder reduzieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Derzeit gibt es keine Planungen für Initiativen auf europäischer Ebene, da die Ergebnisse der ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Einsparpotenzial bei Statistikpflichten abgewartet werden sollen. 21. Existieren vergleichbare Arbeitsgruppen zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Bereich Statistikpflichten, welche sich mit weiteren Bereichen der Bürokratieentlastung beschäftigen? Wenn ja, welche (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum Bürokratieentlastungsgesetz III eingerichtet. 22. Sieht die Bundesregierung einen Nutzen für KMU, wenn bei der Auferlegung von Statistikpflichten Hinweise zur Verwertung und zum Nutzen der erhobenen Daten für die Bundesregierung gegeben werden, um auf diese Weise für mehr Akzeptanz zu werben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Auskunftgebenden stärker vom Nutzen ihres Beitrages für die amtliche Statistik zu überzeugen, ist bereits ständiges Bestreben der Statistischen Ämter. Das Statistische Bundesamt prüft derzeit, wie den Auskunftgebenden dieser Nutzen noch stärker verdeutlicht werden kann. So soll z.B. in den Heranziehungsbescheiden deutlicher hervorgehoben werden, wozu diese Auskunft dient und wo man die daraus gewonnene Statistik findet. 23. Welche Formen elektronischer bzw. digitaler Datenübermittlung stehen den Unternehmen in Deutschland zur Übermittlung von statistischen Daten zur Verfügung, und wie stark werden diese Angebote genutzt? Den Auskunftgebenden stehen im Wesentlichen zwei Verfahren der elektronischen Datenübermittlung zur Verfügung, die die Auskunftgebenden bei der automatisierten Datengewinnung und Datenübermittlung an die Statistischen Ämter unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11346 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Ein webbasiertes Formular mit Ausfüllhilfe der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dient zur Onlineerhebung statistischer Daten. Die technische Umsetzung dieses Verfahrens entspricht aktuellen IT-Standards. b) Es können Daten direkt aus der Buchhaltungssoftware der Unternehmen entnommen und an die Statistischen Ämter übermittelt werden. Dieses Verfahren wird den Unternehmen von den Softwareanbietern in der Regel in Form von spezifischen Statistikmodulen zum Erwerb angeboten. Dieses Verfahren ist deutlich belastungsärmer. Bei einem Großteil der Erhebungen liegt der Anteil der Auskunftgebenden, die das kostenfreie webbasierte Formular verwenden, bei über 90 Prozent. Etwa 9 Prozent der Auskunftgebenden verwenden Statistikmodule. Ein sehr geringer Teil der Auskunftgebenden nutzt nicht-elektronische Meldewege (z .B. Papierfragebogen ). 24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Praktikabilität solcher digitalen Verfahren für KMU ein? Wie bewertet sie dabei den Kostenfaktor für Unternehmen (etwa durch das Erwerben von Software)? Die angebotenen digitalen Meldeverfahren sind grundsätzlich auch für kleine und mittlere Unternehmen praktikabel. Im Rahmen einer telefonischen Befragung von meldepflichtigen Unternehmen zu Aufwand, Erfahrungen und möglichen Verbesserungen bei den elektronischen Meldewegen zeigten sich Unternehmen größtenteils zufrieden. Für kleinere Unternehmen ist der Kostenfaktor ein wesentlicher Aspekt, der gegen den Kauf von spezifischer Statistiksoftware spricht. Die oben genannten Statistikmodule werden deshalb derzeit überwiegend von großen Unternehmen genutzt . 25. Wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen einheitlicher Ansprechpartner für die Erhebung von statistischen Daten ein? Sollten diese aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit besitzen, ihre erhobenen Daten an die jeweiligen Behörden weiterzuleiten? Ein einheitlicher Ansprechpartner für die Erhebung statistischer Daten wird als nicht zielführend angesehen. Ziel muss es vielmehr sein, dass die Daten unmittelbar aus den Wirtschafts- und Verwaltungssystemen der Unternehmen gewonnen werden und dass alle Daten nur einmal und digital sowie medienbruchfrei übermittelt werden. 26. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die statistischen Ämter und Behörden mit einer ausreichenden digitalen Infrastruktur auszustatten , welche diesen ein zukunftsorientiertes digitales Handeln ermöglicht? Verschiedene Digitalisierungs- und IT-Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung ermöglichen es, die Infrastruktur der Behörden der Bundesverwaltung – darunter auch das Statistische Bundesamt – auf die Anforderungen zukunftsorientierten digitalen Handelns auszurichten. Im Rahmen des Programms Dienstekonsolidierung sollen alle Bundesbehörden mit gemeinsamen IT-Lösungen in den Bereichen allgemeine IT-Infrastruktur, E-Government, Ressourcenverwaltung und allgemeines Verwaltungshandeln ausgestattet werden. Ressort- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11346 übergreifende Projekte sind z. B. die E-Akte Bund, der Bundesclient, eine Bundescloud , ein übergreifendes Identitätsmanagement, ein zentraler E-Rechnungseingang oder ein Personalverwaltungssystem. Zu den Maßnahmen zählen auch das Verwaltungsportal Bund, das Nutzerkonto Bund sowie das Digitalisierungsprogramm des Bundes. Im Digitalisierungsprogramm Bund werden zudem weitere Vorhaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetz gebündelt. Die IT der unmittelbaren Bundesverwaltung wird damit zukunftsfähig aufgestellt. 27. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der digitalen Agenda des Statistischen Bundesamtes allgemein und im Hinblick auf die Reduzierung der Belastung für Unternehmen im Speziellen (www.destatis.de/DE/ Service/OpenData/Publikationen/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile& v=5)? Die Bundesregierung begrüßt die Digitale Agenda des Statistischen Bundesamtes , auf deren Grundlage die Digitalisierung im Bereich der Bundesstatistik systematisch vorangetrieben wird. Positiv bewertet die Bundesregierung insbesondere auch die Maßnahmen, die zur Entlastung der Unternehmen beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333