Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 2. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1136 19. Wahlperiode 06.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Frank Pasemann, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/790 – Ausfallstunden an öffentlich allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die sich in Fach- und Dienstaufsicht der Ministerien für Bildung in den einzelnen Bundesländern befinden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung in Sachsen-Anhalt (Drucksache KA 7/1281) stellte der Abgeordnete Andreas Mrosek die Frage, wie viele Ausfallstunden es in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 an allgemeinund berufsbildenden Schulen gab, aufgeschlüsselt in den einzelnen Schulformen . Die Antwort der Landesregierung vom 5. Januar 2018 auf Drucksache 7/2284 zeigte aus Sicht des Fragestellers eine katastrophale Situation: Schuljahr Schuljahr 2015/2016 2016/2017 Grundschulen: 73 605 93 013 Sekundarschulen: 78 081 98 702 Gemeinschaftsschulen: 15 528 24 207 Gymnasien: 93 396 109 060 Schulen des zweiten Bildungsweges: 1 126 708 Gesamtschulen: 17 722 19 106 Förderschulen: 57 336 61 764 Berufsbildende Schulen: 75 401 86 566. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1136 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie die Situation in anderen Bundesländern ist (bitte ggfs. ausführen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Ausfallstunden an allgemeinund berufsbildenden Schulen in den Ländern vor. Statistische Erhebungen zur Unterrichtsverteilung (darunter zu Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. 2. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Situationen entgegenzuwirken ? Die Unterrichtsversorgung an allgemein- und berufsbildenden Schulen fällt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die alleinige Zuständigkeit der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333