Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11369 19. Wahlperiode 04.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10645 – Überwachung der zentralen Mittelmeerroute durch EUNAVFOR MED, Frontex und die sogenannte libysche Küstenwache V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ab Juni 2017 erhielt die italienische Küstenwache Gelder der EU-Kommission zur weiteren Aufrüstung der libyschen Küstenwache (Antwort der Europäischen Kommission auf die Anfrage der MEP Sabine Lösing vom 20. Mai 2019, E-000190/2019). Im Rahmen des EU-Fonds für die innere Sicherheit (ISF) erstellte die Küstenwache zunächst für 1,8 Mio. Euro im Projekt „Aurora“ eine Durchführbarkeitsstudie für die „technischen und betrieblichen Anforderungen “, um die sogenannte libysche „Küstenwache“ bei der Überwachung und Ausweisung einer Such- und Rettungszone zu unterstützen. Zu den gewünschten Kapazitäten gehörten dabei auch die „Wiederherstellung“ des Telekommunikationsnetzes . Hierzu gehören eine Funkausrüstung, ein Steuerungs- und Kontrollsystem, Satellitenkommunikationsgeräte, ein Überwachungssystem für den Seeverkehr und Schulungen. Auch der notwendige „rechtliche Rahmen“ wurde dabei bewertet. Die Ergebnisse der Studie wurden der EU-Kommission im Januar 2019 übermittelt . Im Rahmen des EU-Nothilfe Treuhandfonds für Afrika (EUTF) erhält Italien bereits 42 Mio. Euro für die „Unterstützung eines integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen, erste Phase“. Dabei geht es in einem der vier Ziele um die Aufrüstung der libyschen „Küstenwache“. Mindestens zehn weitere Schulungen und Trainings erfolgen im Jahr 2019 im Rahmen der EU- Militärmission EUNAVFOR MED (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 11). Der Bau eines militärischen Koordinierungszentrums ist mit 45 Mio. Euro Teil der zweiten Phase des EUTF-Programms. Die Vertragsverhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem italienischen Innenministerium über den Bau des Zentrums sind noch nicht abgeschlossen. Die Ausschreibungsverfahren für technischen Anlagen und Systeme der Anlage sollen „im Laufe der Jahre 2019 und 2020“ eingeleitet werden. Dann soll sie an das europäische Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden. Vorübergehend hat die libysche Regierung ein weiteres Lagezentrum eingerichtet , in dem alle Behörden, die Aufgaben der Flug- und Seesicherheit übernehmen , zusammengeschlossen sind. Diese libysche „Rettungsleitstelle“ (JRCC) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11369 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode befindet sich in der Nähe des Flughafens in Tripolis (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 7). Dort sind Mitarbeiter des Außenministeriums, der Küstenwache, der Hafen- und der Flughafenbehörde sowie des Fernmeldeamtes vertreten. Bis zu dessen Fertigstellung übernimmt das JRCC die Funktion einer Behelfs-Seenotrettungsleitstelle, die allerdings für Rettungseinsätze oft gar nicht erreichbar ist (Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 24). Im Falle eines am 10. April 2019 in Seenot geratenen Bootes konnte die „Küstenwache “ erst über die nach Tunesien evakuierte Deutsche Botschaft erreicht werden (Bundestagsdrucksache 19/9822, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Michel Brandt). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 2, 8b, 9 bis 9b, 16 und 16a, 18, 21 und 25 kann ganz oder in Teilen nicht offen erfolgen. Da die zugrundeliegenden Informationen bereits von einem anderen Staat oder der Europäischen Union als Verschlusssache eingestuft wurden, ist die Bundesregierung aus Gründen des Vertrauensschutzes gehalten, die Informationen ebenfalls einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Beantwortung der Frage 2 würde darüber hinaus Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die Informationen werden „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert übermittelt.* 1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die zentrale Mittelmeerroute für eine Flucht nach Europa genutzt, und wie viele starben bei der Überfahrt (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 10)? Nach Informationen der Europäischen Union waren vom 1. Januar 2019 bis zum 19. Juni 2019 insgesamt 3 309 Ankünfte von Flüchtlingen und Migranten in Malta und Italien über die zentrale Mittelmeerroute zu verzeichnen. Vom 1. Januar 2019 bis zum 13. Juni 2019 kam es nach Informationen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) auf der zentralen Mittelmeerroute zu 343 Todesfällen bei insgesamt 5 488 Abfahrtsversuchen (https://missingmigrants.iom. int/region/mediterranean). 2. Über wie viele Schiffe welcher Klassen verfügen die libysche Marine und die „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung, um welche Typen handelt es sich dabei, und wie viele davon sind laut EUNAVFOR MED einsatzbereit (vgl. http://gleft.de/2RY von 2016, bitte aktuellen Stand mitteilen )? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 15a der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 und zu Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 19/8354 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11369 3. Welche genauen Kontaktdaten liegen der Bundesregierung zur Erreichbarkeit der libyschen „Küstenwache“ vor, und inwiefern ist belegt, dass diese auch erfolgreich durch das Auswärtige Amt (oder in Einzelfällen auch durch die deutsche Seenotleitstelle in Bremen) genutzt wurden? Kontaktdaten sind im globalen Such- und Rettungsverzeichnis der Internationalen See-Schifffahrtsorganisation (IMO) (Global SAR Plan; https://gisis.imo. org/Public/Default.aspx) aufgeführt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 wird verwiesen. Das Auswärtige Amt hatte am 10. April 2019 Kontakt mit der libyschen Küstenwache, nachdem es von einer Nichtregierungsorganisation mit dem Hinweis auf sofortigen Handlungsbedarf kontaktiert worden war. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Michel Brandt auf Bundestagsdrucksache 19/9822 verwiesen . a) Befindet sich die libysche Rettungsleitstelle (JRCC) nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin im Gebäude der Libyan Post, Telecommunication & IT Company (LPTIC) in der Azzawiya-Straße in Tripolis (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 7)? b) Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung den von ihr angegebenen Standort und die Kontaktinformationen des JRCC? c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass im „Global SAR Plan“ der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) abweichend von Bundestagsdrucksache 19/5387 (Antwort zu Frage 7) angegeben eine andere Adresse des JRCC eingetragen ist? d) Welche weiteren Kontaktdaten sowie Funktionen bzw. Aufgabenbereiche sind der Bundesregierung bekannt, und existieren demnach weitere Standorte bzw. Büros des JRCC? Die Fragen 3a bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Den der Bundesregierung aus ihrer Zusammenarbeit mit der IMO vorliegenden Informationen zufolge ist der Standort des im Aufbau befindlichen libyschen Rettungsleitstelle („Joint Rescue Coordination Centre“/JRCC) unverändert im Gebäude der „Libyan Post, Telecommunication & IT Company“ (LPTIC). Der Bundesregierung sind zudem weitere Kontaktdaten von einzelnen Angehörigen der Libyschen Küstenwache bekannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Informationen vor. e) Inwiefern waren die Flughäfen Tripolis von den jüngsten Kämpfen betroffen , und wurde das JRCC deshalb (auch temporär) ausgelagert? Der seit 2014 stillgelegte Internationale Flughafen von Tripolis (TIA) befindet sich unmittelbar an der Frontlinie der Kampfhandlungen im Süden von Tripolis und ist direkt von den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Kräften der Regierung des Nationalen Einvernehmens und Kräften der sogenannten Libyschen Nationalen Armee betroffen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über etwaige Auswirkungen auf das im Aufbau befindliche libysche JRCC vor. Der Bundesregierung sind Berichte über mindestens drei Luftangriffe auf den einzigen für den Luftverkehr genutzten Flughafen von Tripolis (Mitiga) im Rahmen der aktuellen Kampfhandlungen bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11369 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Sind der Bundesregierung Störungen oder Defizite der Telekommunikation der libyschen „Küstenwache“ bekannt (Antwort der Europäischen Kommission auf die Anfrage der MEP Sabine Lösing vom 20. Mai 2019, E-000190/2019)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Wo genau befindet sich das ortsfeste seegestützte Hauptquartier der Mission in Rom (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 3), und inwiefern ist dieser Standort nunmehr identisch mit dem Operationshauptquartier? Das Force Headquarter (FHQ) befindet sich derzeit in einer Militärliegenschaft der italienischen Marine in Rom. Diese ist nicht identisch mit der Militärliegenschaft der italienischen Luftwaffe in Rom, in der sich das Operationshauptquartier (OHQ) befindet. 6. Inwiefern führte die Mandatsänderung von EUNAVFOR MED auch zur Auflösung der unterstützenden Häfen für die seegehenden Einheiten, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem in Griechenland (Kreta) und Italien (Augusta) eingerichtet waren? Die Unterstützung für seegehende Einheiten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in Häfen erfolgte für einige EU-Mitgliedstaaten mit Hilfe von sogenannten „Forward Logistic Bases“. Die Erbringung von Unterstützungsleistungen verblieb dabei im Wesentlichen in nationaler Verantwortung. Auf Einrichtungen und Leistungen der Häfen im Gastland wurde bei Bedarf im Rahmen des sogenannten „Host Nation Support“ zurückgegriffen. Die dafür genutzte Infrastruktur und die Kapazitäten werden in den entsprechenden Häfen jederzeit und unabhängig von der Nutzung durch seegehende Einheiten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA vorgehalten. Auflösungen im Sinne der Fragestellung erfolgen in diesem Zusammenhang daher nicht. 7. Wie viele deutsche Militärs bzw. Beamtinnen und Beamten sind aktuell für EUNAVFOR MED in welchen Positionen bzw. an welchen Orten im Einsatz ? Auf die Unterrichtung des Parlaments Nummer 22/19 vom 31. Mai 2019 wird verwiesen. 8. Wie viele weitere Personen aus welchen EU-Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Mandatsänderung von EUNAVFOR MED für die EU-Mission tätig? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit insgesamt 361 Personen aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern beteiligt (Stichtag 1. Juli 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11369 a) Welche logistische Unterstützung stellt Italien nach Kenntnis der Bundesregierung für die luftgestützten Einheiten von EUNAVFOR MED bereit, und welche Rolle übernimmt dabei der Militärstützpunkt Sigonella? Die logistische Unterstützung von Luftfahrzeugen im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA erfolgt grundsätzlich analog zu der von seegehenden Einheiten. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Details zu konkreten italienischen Unterstützungsleistungen liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Welche Drohneneinsätze des italienischen Militärs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Budget von EUNAVFOR MED finanziert, welche Kosten entstanden dafür im Jahr 2018, und welche Gelder sind für 2019 veranschlagt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Wie viele Seenotfälle wurden von EUNAVFOR MED im Rahmen der luftgestützten Aufklärung im Jahr 2019 festgestellt, und ist es möglich, diese nach Monaten aufzuschlüsseln? a) Wann kamen die von Italien zuletzt als temporäre Eilmeldung geflogenen Militärdrohnen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz, und um welchen Typ handelte es sich dabei (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 3)? b) Was ist der Bundesregierung aus der Aufklärung in EUNAVFOR MED darüber bekannt, von welchen Küstenregionen in Libyen (etwa Zuwarah, Al Khums, Tripolis) vorwiegend Holz-, Fiberglas- oder Schlauchboote ablegen? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Aufklärungsflugzeuge im Rahmen von EUNAVFOR MED auch Informationen über verdächtige Aktivitäten an die libysche Küstenwache bzw. die dortige militärische Seenotrettungsleitstelle geben, wenn es sich nicht um Flüchtlingsboote handelt oder sich diese offensichtlich nicht in Seenot befinden? a) Welche irregulären Pumpstationen und andere Infrastrukturen für den Schmuggel von Benzin oder anderen Ölprodukten sind EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung an libyschen Küsten bekannt geworden, und an welche libyschen Stellen wurden diese gemeldet? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchem Umfang EUNAVFOR MED auch Informationen an tunesische Behörden übermittelt, und wer sind die dortigen Partner? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es bisher zu keinem Informationsaustausch zwischen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und tunesischen Behörden gekommen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10125 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11369 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse eines Besuchs von EUNAVFOR MED im November 2018 in Tripolis bekannt, und inwiefern mündet dieser in langfristige Planungen für eine Verbesserung der Überwachung libyscher Küsten durch EU-Missionen bzw. Einheiten der EU-Mitgliedstaaten ? Vom 12. bis 15. November 2018 befanden sich zwei Angehörige der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in Tripolis, um Möglichkeiten der Wiederaufnahme periodischer Treffen in Libyen zum Zwecke der Nachhaltung des Ausbildungserfolges der libyschen Küstenwache im Rahmen des sogenannten „Monitoring and Advising“-Mechanismus zu erkunden. Dabei wurden im Schwerpunkt Handlungsoptionen bezüglich der Zusammenarbeit mit der „leichten Präsenz“ der zivilen GSVP-Mission EUBAM Libyen geprüft. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11033 wird verwiesen. 12. Kommunizieren EUNAVFOR MED (und damit auch die Bundeswehr) sowie Frontex (und damit auch die Bundespolizei) über das Kommunikationssystem SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs (http://gleft.de/2ut)? Hinsichtlich der Nutzung durch die Bundeswehr wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9f der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1118 verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung nutzt EUNAVFOR MED Operation SOPHIA das Kommunikationssystem SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) zum Informationsaustausch mit der libyschen Küstenwache. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob es im Rahmen von durch Frontex koordinierten Einsätzen zu einer Nutzung des Kommunikationssystems SMART kommt. 13. Welche Aufgaben übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Classified Mission Networks“ (CMN) bei EUNAVFOR MED, wo sind diese eingerichtet, und wer nimmt daran teil (http://gleft.de/2RX)? Das speziell für die Operation EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingerichtete geschlossene „Classified Mission Network“ (CMN) stellt verschiedene ITbasierte , für die Operationsführung erforderliche Funktionalitäten zur Verfügung. Das Netzwerk dient der Informationsbereitstellung, dem Meldewesen und der Beauftragung von seegehenden und fliegenden Einheiten. Eingebunden sind neben den bei EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten Einheiten der Mitgliedstaaten unter anderem das Operationshauptquartier (OHQ) und das ehemals seegestützte Force Headquarter (FHQ). 14. Auf welche Weise beteiligen sich die Agenturen Europol und Frontex an dem CMN? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt keine Beteiligung der Agenturen Europol und Frontex am CMN der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11369 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die „Kriminalitätsinformationszelle “ bei EUNAVFOR MED die zuständigen Behörden von EU-Mitgliedstaaten über verdächtige Schiffe informiert hat, damit diese beim Anlaufen von deren Häfen kontrolliert werden? a) Welche Mitgliedstaaten wurden entsprechend informiert, und um welche Kriminalitätsphänomene handelte es sich bei den Meldungen (etwa Waffen -, Drogen oder „Migrantenschmuggel“)? b) In wie vielen Fällen erwiesen sich die Verdachtsfälle als begründet? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Eine Aufstellung im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor. 16. Führt EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung eine Liste verdächtiger Schiffe (Vessel of Interest List), und falls ja, wie viele Schiffe sind dort verzeichnet und inwiefern sind diese bestimmten Phänomenen zugeordnet (etwa Waffen-, Drogen oder „Migrantenschmuggel“; bitte auflisten )? a) Inwiefern basieren die in der Liste gesammelten Schiffe auch auf Geheimdienstinformationen ? b) Inwiefern wird die Liste auch mit Europol und Frontex geteilt, wie oft werden die Informationen aktualisiert, und wie ist das Procedere hierzu? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Wie viele Angehörige von EUNAVFOR MED sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Einrichtungen von Frontex oder der Europäischen Grenzund Küstenwache (EBCG) abgeordnet, und um welche handelt es sich dabei ? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden mit Stichtag 14. Juni 2019 insgesamt zwei Verbindungsoffiziere (LNO) der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bei Frontex eingesetzt. a) Inwiefern nutzt EUNAVFOR MED das System „Jora“ („Joint Operation reporting application“) von Frontex zur Verfolgung verdächtiger Schiffe? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist EUNAVFOR MED Operation SOPHIA an der Nutzung des Systems „Jora“ nicht beteiligt. b) Was ist der Bundesregierung über den Stützpunkt der EBCG bzw. dessen „International Coordination Centre“ (ICC) auf dem italienischen Militärflughafen Pratica di Mare bekannt (http://gleft.de/2RZ), und welche Aufgaben werden dort übernommen? Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich das internationale Koordinierungszentrum (ICC) für die durch Frontex koordinierte Operation THEMIS auf der Militärliegenschaft der italienischen Luftwaffe „Pratica di Mare“. Gemäß dem Einsatzplan erfolgt dort unter Federführung und Verantwortung des italienischen Innenministeriums die Koordination mit den italienischen Polizei- und Küstenwachbehörden sowie der italienischen Marine. Die genannten Behörden arbeiten dort im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zusammen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11369 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. In wie vielen Fällen hat EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterstützung bei der Aufklärung bzw. Analysen des EU-Satellitenzentrums angefragt (bitte für die einzelnen Jahre aufführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 19. Was ist der Bundesregierung über die Erfolge des von EUNAVFOR MED mit italienischen Behörden errichteten „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ bekannt (www.operationsophia.eu/ observatory/)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das sogenannte „European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zu einem systematischen Informationsaustausch mit nationalen italienischen Strafverfolgungsbehörden sowie den entsprechenden europäischen Agenturen und damit zu einem besseren Verständnis der Schleusernetzwerke und des Menschenhandels auf der zentralen Mittelmeerroute beigetragen. 20. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung ein „Second European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ geben, und falls ja, worum handelt es sich dabei, und wer nimmt nach gegenwärtigem Stand daran teil? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von derartigen Planungen. 21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen UN-Institutionen EUNAVFOR MED zusammenarbeitet und welche Abkommen hierzu abgeschlossen wurden und werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der Internationalen See- Schifffahrtsorganisation (IMO), dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Interpol, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), zusammen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11033 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a) Was ist der Bundesregierung über Zusammenarbeitsformen von EUNAVFOR MED mit der IMO bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung kommt es zu periodischen Treffen zwischen Angehörigen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der Internationalen See-Schifffahrtsorganisation (IMO). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11369 b) Was ist der Bundesregierung über Zusammenarbeitsformen von EUNAVFOR MED mit der International Chamber of Shipping (ICS) bekannt ? c) Welche Treffen oder Veranstaltungen haben EUNAVFOR MED und die ICS durchgeführt, und was waren die Ergebnisse? 22. Welche Angehörigen der Bundesregierung haben an einer Veranstaltung teilgenommen, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf Einladung des Verbandes Deutscher Reeder mit EUNAVFOR MED am 19. September 2018 in Hamburg stattfand, und was waren die Ergebnisse dieses Treffens? Die Fragen 21b und 21c sowie 22 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung nimmt die „International Chamber of Shipping “ (ICS) an dem halbjährlich durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA organisierten Koordinierungsforum SHADE MED teil. Darüber hinaus haben die ICS und Operation SOPHIA auch gemeinsame Workshops organisiert, wie etwa den Workshop zur Sicherheit im Mittelmeer in Hamburg beim Verband Deutscher Reeder (VDR) am 19. September 2018. Im Rahmen der Veranstaltung, an der ein Vertreter der Bundespolizei teilgenommen hat, wurde der aktuelle Stand der Operation SOPHIA inklusive deren Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache sowie das aktuelle Lagebild zur Kriminalität und zu Flucht- und Migrationsbewegungen auf dem zentralen Mittelmeer dargestellt. 23. Befürwortet die Bundesregierung eine Erleichterung des Informationsaustauschs von EUNAVFOR MED mit Militärs oder Geheimdiensten der USA (bitte erläutern)? 24. Welche Abkommen könnten aus Sicht der Bundesregierung mit US-Behörden geschlossen werden, welche Pläne existieren nach ihrer Kenntnis hierzu, und welche Rolle würde dabei das AFRICOM (United States Africa Command ) in Stuttgart übernehmen? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. 25. Welche zehn Lehrgänge sind im Rahmen von EUNAVFOR MED im Jahr 2019 für die libysche „Küstenwache“ anvisiert, welche sind bereits ausgeplant , und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 11)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333