Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11371 19. Wahlperiode 04.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10838 – Elbe in Sachsen – naturnahe Flusslandschaft im Spannungsfeld von Klimawandel, Gesamtkonzept Elbe und Staustufenbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Baumaßnahmen, Klimaveränderungen und Sohlerosion bedrohen das wertvolle Ökosystem der Elbe, die letzte naturnahe Flusslandschaft in Mitteleuropa. Der Bau der Staustufe Děčín in der Tschechischen Republik hätte erhebliche negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft, auch in Sachsen (Stellungnahme Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vom 6. Mai 2016). Daneben wird die Entwicklung der Elbe in Sachsen als Bundeswasserstraße zum großen Teil durch Rahmenbedingungen des Bundes bestimmt. Der im Sommer 2017 durch die Regierungsfraktionen gefasste Beschluss zum Gesamtkonzept Elbe sieht die Beschränkung auf bestandserhaltende Unterhaltungsmaßnahmen , wie seit dem Hochwasser 2002 praktiziert, als hinfällig an. Gleichzeitig sollen flussbauliche Maßnahmen zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen, obwohl in der Vergangenheit jeweils die einzelnen Ziele nicht erreicht werden konnten. 1. Wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der aktuelle Stand der Staustufen-Planung in Tschechien? Zum geplanten Bau einer Staustufe bei Děčín wird vom tschechischen Umweltministerium seit 2010 mit grenzüberschreitender Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. 2. Inwiefern hat die Bundesregierung die Angelegenheit bezüglich der unterbliebenen grenzüberschreitenden Beteiligung (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/887) im Rahmen der strategischen Umweltprüfung für das tschechische Binnenschifffahrtskonzept weiterverfolgt, und welche Ergebnisse resultierten daraus? Die Bundesregierung hat die unterschiedlichen Auffassungen in dieser Angelegenheit mit dem tschechischen Umweltministerium diskutiert. Da das laufende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11371 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verfahren der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Staustufe bei Děčín noch nicht beendet ist, hat das tschechische Umweltministerium zugesichert, die deutsche Seite in diesem Verfahren weiterhin eng einzubinden. 3. Inwiefern wurden mit der Regierung der Tschechischen Republik Verhandlungen zu Fahrrinnenparametern und deren Pflege vereinbart bzw. aufgenommen , und ist derzeit ein Regierungsabkommen dazu geplant, und wie ist der entsprechende Zeitplan bis zur Verabschiedung bzw. Unterzeichnung? Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen mit der Tschechischen Regierung bereits? Soll eine bestimmte Fahrrinnentiefe angestrebt werden? Wenn ja, welche, und wie kann diese durch die Bundesregierung, auch unter Berücksichtigung des natürlichen Wasserdargebotes, garantiert werden? Ein Regierungsabkommen wird derzeit, entsprechend der Aufforderung des Deutschen Bundestags, verhandelt. Die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss . Im Rahmen der Verhandlungen wurde durch die deutsche Seite klar zum Ausdruck gebracht, dass Festlegungen für das Hoheitsgebiet Deutschlands im Regierungsabkommen nur auf der Grundlage des Gesamtkonzepts Elbe möglich sind. Feste Fahrrinnenparameter können an einem freifließenden Gewässer nicht vereinbart werden, weil diese an einem freifließenden Gewässer von der zukünftigen Niederschlags- und Abflussentwicklung sowie der Veränderungen im Gewässerbett abhängig sind und deshalb fortgeschrieben werden müssen (alle 10 Jahre). 4. Welche Verpflichtungen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung aus einem möglichen Regierungsabkommen für Deutschland und Tschechien jeweils? Welche Kündigungsklausel ist vorgesehen? Das Abkommen wird die in den beiden Staaten jeweils angestrebten Fahrrinnenparameter auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Konzepte wiedergeben. Es wird ein gemeinsamer Ausschuss gegründet, der dem Austausch zwischen beiden Staaten dienen soll. Das Abkommen soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Jede Vertragspartei kann das Abkommen schriftlich kündigen. 5. Könnte der durch die Staustufe verursachte Eingriff in Natur und Landschaft nach Auffassung der Bundesregierung ausgeglichen werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 11 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) vom 30. Januar 2019 auf Plenarprotokoll 19/76, S. 8906 f. verwiesen. 6. Welchen konkreten Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschäftsordnung des Anschlussprozesses des Gesamtkonzepts Elbe vom 25. Januar 2019? Die Geschäftsordnung regelt den Folgeprozess (u. a. die Prinzipien der Arbeitsweise und die jeweiligen Beteiligungsprozesse) zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe (GKE). Sie wurde unter aktiver Mitwirkung von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden von den Elbeanliegerländern und dem Bund entwickelt und verabschiedet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11371 7. Welche Baumaßnahmen werden 2019 und 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung an der Elbe umgesetzt? Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen werden derzeit entwickelt ? Hat die Bundesregierung Kenntnis von entsprechenden Planfeststellungsverfahren ? Welche Maßnahmen werden zur Baureife geführt? Die nachfolgende Auflistung enthält die seitens der WSV geplanten Baumaßnahmen im Rahmen der Unterhaltung (Instandsetzung bestehender Bauwerke) entlang der Elbe. WSA Dresden: El-km 36,864 - 37,271 Deckwerkinstandsetzung (Ausführung bis in 2020) El-km 108,400 Böschungssanierung „Pegel Riesa“ (Ausführung 2019) El-km 130,085 - 130,488 Buhneninstandsetzung 8 Buhnen (Ausführung bis in 2020) El-km 169,437 - 177,481 Buhneninstandsetzung zehn Buhnen (Ausführung 2019) El-km 190,051 - 193,919 Buhneninstandsetzung in der Vorplanung für 2020 El-km 200,760 - 202,226 Buhneninstandsetzung 8 Buhnen (Ausführung bis in 2020) El-km 225,800 - 227,900 Deckwerkinstandsetzung inkl. 11 Grund- schwellen (Ausführung 2019) El-km 232,300 - 232,900 Deckwerkinstandsetzung (Ausführung 2019) El-km 256,080 - 257,880 Deckwerkinstandsetzung in Vorplanung für 2020 El-km 275,000 - 280,000 Buhneninstandsetzung 14 Buhnen (Ausführung bis in 2020) El-km 275,000 - 280,000 Buhneninstandsetzung in Vorplanung für 2020 WSA Magdeburg: El-km 332,800 - 343,900 Instandsetzung von drei Buhnen der Schadensklassen 1 und 2 El-km 340,000 Deckwerksinstandsetzung bei Glindenberg El-Km 338,000 Wiederherstellung des südlichen Abflussgerinnes der Hochwasser- entlastungsanlage des Mittellandkanals Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11371 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode El-km 370,800 - 371,400 Deckwerksinstandsetzung El-km 421,800 - 422,200 Deckwerksinstandsetzung El-km 343,900 - 422,800 Instandsetzung von vier Buhnen der Schadensklassen 1 und 2 El-km 422,800 - 502,250 Instandsetzung von 58 Buhnen der Schadensklassen 1 und 2 WSA Lauenburg: El-km 506,000 - 507,000 Instandsetzung von sieben Buhnen El-km 554,000 - 555,000 Instandsetzung von sieben Buhnen El-km 577,000 - 579,000 Instandsetzung von bis zu 12 Buhnen El-km 598,000 - 600,000 Instandsetzung von vier Buhnen El-km 570,000 - 573,000 Instandsetzung von bis zu zehn Buhnen El-km 585,000 - 586,000 Kolkverbau El-km 502,000 - 566,000 Instandsetzung von bis zu 15 Buhnen El-km 578,000 Deckwerksinstandsetzung In 2019/2020 werden keine planfeststellungsbedürftigen Maßnahmen durch die WSV an der deutschen Binnenelbe umgesetzt. 8. Welche konkreten Fragestellungen hinsichtlich langfristiger Entwicklungsziele werden im Anschlussprozess des Gesamtkonzeptes Elbe behandelt? Die Entwicklungsziele für den Anschlussprozess ergeben sich aus der durch das GKE vorgegebenen Leitlinie. Diese gliedert sich in fünf Themenfelder: „Erosionsbekämpfung und Geschiebehaushalt“, „Verbesserung des Hochwasserschutzes, Wasserrückhalt, Wasserhaushalt“, „Reduzierung der Stoffeinträge“, „Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse“ und „Erhaltung und Wiederherstellung von Habitaten und Lebensraumtypen in Gewässer , Ufer und Aue“. Ergänzend erfolgt im Themenfeld „Z“ die Prüfung weiterer Ziele. Alle hier benannten Themen sind Gegenstand des Anschlussprozesses. 9. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende 2018 vorgelegt werden, wie es das Gesamtkonzept Elbe vorsieht? Gibt es einen Zeit- und Arbeitsplan für das weitere Vorgehen? Die Maßnahmenumsetzungen und Zeitvorgaben zum Gesamtkonzept wurden unter der Voraussetzung von ausreichend verfügbarem Planungs- und Umsetzungspersonal formuliert. Nach Abschluss der Personalgewinnung wird ein Zeit- und Arbeitsplan erstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11371 10. Welche Ergebnisse brachte nach Kenntnis der Bundesregierung der Untersuchungsauftrag zur Erarbeitung von Szenarien zum Stopp der Erosion an unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen? Beziehungsweise wann ist mit den Ergebnissen von welcher Einrichtung zu rechnen? 11. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Sohlstabilisierungskonzept und die entsprechenden Maßnahmen an das übergeordnete Ziel des Stopps und der Umkehr der Sohlerosion angepasst? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Definiertes Ziel des GKE ist unter anderem die Reduzierung der Erosion. Ein darüber hinaus gehendes Ziel in Richtung Stopp oder Rückführung der Erosion an der Elbe steht unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der noch zu beauftragenden Untersuchungen und der sich daraus für den Bund und die Länder ergebenden Schlussfolgerungen. Hierzu befindet sich derzeit ein zwischen dem Bund und den Ländern zu entwickelnder Untersuchungsauftrag in der Erarbeitung. 12. Wie wird nach Planung der Bundesregierung mit offenen Fragen aus dem Gesamtkonzept umgegangen? Wie werden diese bearbeitet? Offene Fragen sind im Themenfeld „Z“ Zukunftsbetrachtungen des GKE aufgenommen und werden im Anschlussprozess sukzessive bearbeitet. 13. In welchen konkreten Arbeitsbereichen in welchen Behörden sind die 34,5 neu geschaffenen Stellen angesiedelt, und wie ist der Stand (Pressemitteilung 28. Januar 2019 Projektseite Gesamtkonzept Elbe)? Anzahl Behörde Verwendungszweck Besetzungsstand 8,0 GDWS Fachaufsicht freifließende Flüsse ökol. Begleitung rechtl. Begleitung Planfeststellung administrative Unterstützung 3,0 besetzt bzw. Besetzung steht bevor 2,0 lfd. Auswahlverfahren 3,0 Vorbereitung Ausschreibungsverfahren 7,0 WSA Lauenburg GKE-Projektabwicklung 1,0 besetzt 1,0 lfd. Auswahlverfahren 5,0 Vorbereitung Ausschreibungsverfahren 6,0 WSA Magdeburg GKE-Projektabwicklung 3,0 lfd. Auswahl-verfahren 3,0 Vorbereitung Ausschreibungsverfahren 9,5 WSA Dresden Projektleitung GKE-Projektabwicklung 1,5 besetzt 1,0 lfd. Ausschreibungsverfahren 7,0 Vorbereitung Ausschreibungsverfahren 2,0 BAW Flussbau 2,0 besetzt bzw. Besetzung steht bevor 2,0 BfG Ökologische Grundsatzfragen 1,0 besetzt 1,0 lfd. Auswahlverfahren 34,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11371 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der erforderliche Personalund Sachmittelbedarf für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes? Welche Mittel wurden für welche Projekte in welchem Zeitrahmen im Haushalt verankert? Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen des Gesamtkonzepts Elbe geregelt? Der zusätzlich erforderliche Personalbedarf für die durch den Bund im Rahmen des GKE umzusetzenden Maßnahmen wurde mit 34,5 Dienstposten ermittelt. Davon entfallen 30,5 Dienstposten auf die WSV und jeweils zwei Dienstposten auf die Bundesanstalt für Wasserbau und die Bundesanstalt für Gewässerkunde. Mit dem neuen Planungspersonal und nach Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplanes , erfolgt die Ermittlung des konkreten Sachmittelbedarfs mit den jeweils notwendigen Haushaltsanmeldungen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern ergibt sich aus dem GKE selbst, der Geschäftsordnung und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 15. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die weitere Beteiligung der beratenden Wirtschafts- und Umweltverbände, Bürgerinitiativen und Kirche ausgestaltet? Dies ist in der Geschäftsordnung des GKE geregelt. 16. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Bundesländern zur Sohlstabilisierung? Das Sohlstabilisierungskonzept für die Elbe wurde vom Bund gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt entwickelt. Die Umsetzungsplanungen erfolgen in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder Sachsen und Sachsen- Anhalt. 17. Welche Maßnahmen zur Auenrenaturierung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen Ländern bereits eingereicht? 20. Welche Renaturierungsmaßnahmen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an der Elbe wo durchgeführt und vorbereitet? Die Fragen 17 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Renaturierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Verantwortung der Länder erarbeitet. 18. Welche Möglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer , Vorschläge für Maßnahmen zur Sohlstabilisierung sowie zur Renaturierung in das GKE einzubringen oder selbst umzusetzen? Das GKE ist ein gemeinsames Konzept des Bundes und der Länder. Die Maßnahmenplanungen zur Sohlstabilisierung und zu Renaturierungen erfolgen im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und in Koordinierung über die „Bund-Länder-Kommission“ (BLK) und ggf. notwendige Unterstrukturen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11371 19. Welche Gewässerabschnitte der Elbe eignen sich nach Auffassung der Bundesregierung für welche Renaturierungs- bzw. Naturschutzmaßnahmen? Es wird auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12844) verwiesen. Renaturierungsmaßnahmen, auch Auenrenaturierungen, werden im Rahmen der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verantwortung der Länder erarbeitet. 21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand der Auen (Umfang Überschwemmungsflächen, Auenverlust, Auenzustand, Nutzungsformen ) entlang der Elbe seit 2002 jeweils in den einzelnen Bundesländern entwickelt ? An der Elbe wurden im Zeitraum 2002 bis 2018 sieben Deichrückverlegungen umgesetzt, darunter die bundesweit größten Maßnahmen. Dabei wurden 1539 Hektar überschwemmbarer Auenfläche zurückgewonnen. Maßnahmen wurden in den Ländern Brandenburg (eine Maßnahme), Mecklenburg-Vorpommern (eine Maßnahme), Niedersachsen (eine Maßnahme) und Sachsen-Anhalt (vier Maßnahmen ) umgesetzt. Die Umsetzung von Projekten aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm und dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ wird künftig zu einer weiteren Rückgewinnung von natürlichen Überflutungsräumen an der Elbe beitragen. Durch die Maßnahmen hat sich der Auenzustand an der Elbe lokal im Bereich der Renaturierung verbessert. Der erste Auenzustandsbericht des Bundes wurde im Jahr 2009 vorgelegt. Für 2020 ist eine Fortschreibung der bundesweiten Ergebnisse zum Auenzustand geplant . 22. Welche konkreten Maßnahmen des Förderprogramms Blaues Band werden nach Kenntnis der Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Elbe an welchen Elbestrecken durch wen durchgeführt? Das Förderprogramm Auen des BMU im Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ (BBD) ist zum 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Der Beginn erster Maßnahmen an Bundeswasserstraßen und in deren Auen ist ab Herbst 2019 geplant . 23. Wie hat sich der Zustand der Biodiversität nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der Elbe in den letzten 30 Jahren entwickelt, und welche Elbestrecken weisen aus welchen Gründen hohe Artenverluste auf (bitte auch die betroffenen Arten auflisten)? Der Bundesregierung liegen zur Veränderung der Biodiversität entlang der Elbe in den letzten 30 Jahren keine eigenen Erkenntnisse vor, da die Zuständigkeit aufgrund der Vollzugszuständigkeit für Naturschutzbelange bei den Ländern liegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11371 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Inwieweit ist die Elbe nach Kenntnis der Bundesregierung in Sachsen von der Sohlerosion in welchem Umfang betroffen, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür? Die definierte Erosionsstrecke an der Elbe liegt im Bereich zwischen El-km 120 bis El-km 290. Der Elbabschnitt von El-km 120 bis ca. El-km 180 liegt ganz bzw. anteilig in Sachsen. Der Erosionsschwerpunkt liegt in Sachsen-Anhalt mit einer maximalen Erosionsrate von bis zu 2 cm im Jahr. Die durchschnittliche Erosionsrate für den gesamten Abschnitt der Erosionsstrecke liegt bei ca. 1,25 cm/a. Ursachen der Erosion sind sowohl natürlicher Art, als auch anthropogen bedingter Art. Neben den natürlichen Ursachen, die in der sedimentologisch-morphologischen Charakteristik der Strecke begründet sind, handelt es sich um einen zu geringen Geschiebeeintrag bedingt durch Staustufen und Querbauwerke im Oberlauf und den einmündenden Nebengewässern der Elbe, Nutzungsänderungen im Einzugsgebiet der Elbe, der Verengung und Festlegung des Hochwasserbettes durch Deichbau, der Verengung des Mittelwasserbettes durch Regelungsbauwerke . Auch Vorlandaufhöhungen in Folge der Ablagerung von Sedimenten nach Hochwassern sowie dichter Bewuchs der Vorländer führen zu einer überproportional stärkeren Belastung der Gewässersohle und in der Folge zu einer Verschärfung der Erosionsanfälligkeit. 25. In welchem Umfang sind der Bundesregierung ökologische Schäden bekannt , die durch die Sohlerosion, Flussbettvertiefung und Austrocknung der Auen in Sachsen ausgelöst wurden (bitte konkrete Elbestrecken und die entsprechenden Schäden benennen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor, da die Erfassung ökologischer Schäden in der Zuständigkeit der Länder liegt. 26. Inwiefern wurden durch die Bundesregierung die sohlerosionsbedingten Grundwasserabsenkungen in den Elbauen quantitativ erfasst und mit welchen Resultaten ausgewertet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor, da die Erfassung des Grundwassers in der Zuständigkeit der Länder liegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11371 27. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Verwaltung , Bau, Betrieb, Investition und Unterhaltung, die seit 2010 für die Elbe ausgegeben wurden, für 2019 im Etat stehen und für 2020 geplant sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 28. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel, die konkret für die Unterhaltung der Elbe eingesetzt wurden, und für welche konkreten Unterhaltungsmaßnahmen wurden die Mittel eingesetzt (bitte ab 2010 aufgeschlüsselt nach Jahren inklusive Etat für 2019 und Planung für 2020 angeben )? Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Jahr ist [Euro] 2010 460 972 012,71 2011 53 983 829,52 2012 31 944 258,05 2013 22 687 224,81 2014 21 098 265,44 2015 18 502 767,61 2016* 9 365 911,75 2017 39 123 143,68 2018* 65 481 612,26 2019 170 884 2020 146 745 (Quelle: WSV) *Die Daten für das WSA Lauenburg waren aus technischen Gründen nicht verfügbar 29. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel, die konkret für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Elbe eingesetzt wurden (bitte ab 2010 aufgeschlüsselt nach Jahren inklusive Etat für 2019 und Planung für 2020 angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu den von den Ländern eingesetzten Mitteln an der Elbe vor. 30. Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für Ausbaumaßnahmen an der Bundeswasserstraße Elbe seit 2010 jährlich (bitte auch Vorbereitungen für Ausbaumaßnahmen z. B. Planungsleistungen einbeziehen)? An der Elbe fand seit 2010 kein Ausbau statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11371 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2000, 2010 und sind aktuell im Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt (WSA) Dresden, im WSA Magdeburg und im WSA Lauenburg, einschließlich der Außenstellen beschäftigt, und wie ist deren Altersstruktur derzeit (bitte aufgeschlüsselt nach WSA und Außenstelle angeben)? Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Außenstellen im WSA Dresden 31.12.2000 31.12.2010 heute X 211 179 Altersstruktur heute bis 30 Jahre 31 – 40 Jahre 41 – 50 Jahre 51 – 60 Jahre über 60 Jahre WSA Dresden < 5 8 17 11 < 5 Außenstellen 16 18 38 51 15 Altersstruktur 2010 Anzahl bis 30 Jahre 31 – 40 Jahre 41 – 50 Jahre 51 – 60 Jahre über 60 Jahre WSA Dresden < 5 20 10 11 < 5 Außenstellen 13 49 48 50 < 5 Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Außenstellen im WSA Magdeburg 31.12.2000 31.12.2010 heute X 398 294 Altersstruktur heute Anzahl bis 30 Jahre 31 – 40 Jahre 41 – 50 Jahre 51 – 60 Jahre über 60 Jahre WSA Magdeburg 5 18 19 13 5 Außenstellen 26 56 55 77 20 Altersstruktur 31. Dezember 2010 Anzahl bis 30 Jahre 31 – 40 Jahre 41 – 50 Jahre 51 – 60 Jahre über 60 Jahre WSA Magdeburg < 5 27 8 33 < 5 Außenstellen 38 93 79 106 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11371 Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Außenstellen im WSA Lauenburg 31.12.2000 31.12.2010 heute X 382 323 Altersstruktur heute Anzahl bis 30 Jahre 31 – 40 Jahre 41 – 50 Jahre 51 – 60 Jahre über 60 Jahre WSA Lauenburg 7 7 21 26 6 Außenstellen 27 59 55 93 22 Altersstruktur 31. Dezember 2010 Anzahl bis 30 Jahre 31 – 40 Jahre 41 – 50 Jahre 51 – 60 Jahre über 60 Jahre WSA Lauenburg 5 31 28 26 < 5 Außenstellen 31 88 82 86 < 5 32. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Elbehäfen seit 1990 gefördert (bitte in Jahresscheiben und differenziert nach einzelnen Häfen und entsprechende Maßnahmen aufführen)? Der Bund hat folgende Maßnahmen im Kombinierten Verkehr finanziell gefördert : 1. Hafen Aken Maßnahme: Neubau des Containerhafens Jahre: 2000 = 364 400,70 Euro; 2001 = 1 942 909,15 Euro; 2002 = 2 181 546,92 Euro. 2. Hafen Aken Maßnahme: Ersatzbeschaffung Reach-Stacker Jahre: 2006 = 180 625,00 Euro; 2007 = 148 786,29 Euro. 3. Dresden-Riesa Maßnahme: Bau einer RoRo – Anlage (Roll on Roll off) Jahre: 2006 = 3 006 511,20 Euro; 2007 = 245 829,49 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11371 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Magdeburg Maßnahme: Neubau eines KV-Terminals Jahre: 2004 = 2 000 000,00 Euro; 2005 = 2 500 000,00 Euro; 2006 = 5 813 050,00 Euro; 2007 = 2 249 500,00 Euro. 5. Dresden-Riesa Maßnahme: Neubau eines Containerterminals Alter Hafen Riesa Jahre: vsl. 2020/2021 = 18 850 249,26 Euro 33. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umschlagsmengen per Binnenschiff der einzelnen sächsische Häfen jeweils seit 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach Häfen und Jahren angeben), wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Gesamtgüterverkehrsentwicklung einzuordnen, und inwiefern besteht einen Zusammenhang zu den erreichten Fahrrinnentiefen der jeweiligen Jahre? Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt Güterumschlag ausgewählter Häfen nach Berichtsjahren in Tonnen Jahr Hafen Torgau Dresden Riesa 2010 46 535 49 218 135 335 2011 42 170 64 743 93 471 2012 19 528 60 303 93 762 2013 18 583 48 685 145 209 2014 9 809 50 500 58 924 2015 5 358 23 473 43 772 2016 - 40 134 42 147 2017 - 39 640 29 575 2018 - 27 151 34 190 Der Hafen Torgau wurde drei Jahre lang umgebaut, weshalb für diese Berichtsjahre (2016 bis 2018) keine Werte vorliegen. Erste Güterumschläge wurden dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen wieder im April 2019 gemeldet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen hinsichtlich eines Vergleichs der Umschlagmengen im Vergleich zur Gesamtgüterverkehrsentwicklung und hinsichtlich eines Zusammenhangs zu den erreichten Fahrrinnentiefen vor. 34. Für welche Bauvorhaben beabsichtigt die Bundesregierung eine Förderung der Elbehäfen (bitte differenziert nach einzelnen Hafen und Umfang je Maßnahme aufführen)? Der Bundesregierung liegen keine Förderanträge vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11371 35. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Unterhaltungsmaßnahmen artenschutzrechtlich geprüft, und welche naturschutzrechtlichen Bedenken gab es jeweils Seitens der Naturschutzbehörden? Die artenschutzrechtlichen Regelungen gelten für die WSV sowohl bei der verkehrlichen Unterhaltung nach Bundeswasserstraßengesetz als auch im Rahmen der rein wasserwirtschaftlichen Unterhaltung nach Wasserhaushaltsgesetz. Vor der Umsetzung von verkehrlichen Unterhaltungsmaßnahmen prüft die WSV die artenschutzrechtlichen Vorschriften im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde des Landes eigenverantwortlich. Im Rahmen von rein wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsmaßnahmen bedarf es bei Konflikten mit dem Artenschutz einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung oder Befreiung der zuständigen Landesbehörde. 36. Inwieweit können nach Kenntnis der Bundesregierung durch Vertiefungen der Fahrrinne oder sonstige Unterhaltungsmaßnahmen die Altsedimente und deren Schadstoffbelastungen wieder freigelegt bzw. mobilisiert werden, und welche Folgen für die Biodiversität erfolgen? 37. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur fachgerechten Entsorgung der Altsedimente als Sondermüll entstehen, falls die Schifffahrtsrinne durchgängig auf die anvisierte ganzjährige Tiefe von 1,40 m vertieft wird? 38. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Entsorgung der Altsedimente zur Herstellung der angestrebten Schifffahrtsrinnentiefe allein aus Finanzmitteln der Bundesrepublik Deutschland beglichen werden oder beteiligt sich die Tschechische Republik in angemessener Weise daran? Die Fragen 36 bis 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sedimente des Gewässerbettes der freifließenden Elbe setzen sich in Abhängigkeit des Streckenverlaufes aus sandig/kiesigem Material zu jeweils unterschiedlichen Anteilen zusammen. Die Gewässersohle ist ein naturgemäß hochdynamischer Gewässerbereich der in kontinuierlicher Umbildung/Veränderung ist. Eine Belastung durch Altsedimente im Fahrrinnenbereich ist daher nicht gegeben. Für gegebenenfalls notwendige Maßnahmen im Bereich der Buhnenfelder, so z. B. für Maßnahmen, die der Zielerreichung der WRRL dienen (z. B. stärkere Dynamisierung der Buhnenfelder), erfolgt die Maßnahmenumsetzung, wenn sie mit Eingriffen in Sedimente verbunden ist, gemäß der für die Bundeswasserstraßenverwaltung maßgeblichen „Handlungsanweisung Baggergut“. 39. An wie vielen Tagen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der GlW2010 (Gleichwertiger Wasserstand) in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils unterschritten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren darstellen)? 40. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Unterschreitung der Zielvorgaben des GlW2010 jeweils in den betroffenen Jahren? 41. Wie schätzt die Bundesregierung die Erreichbarkeit der Zielvorgaben für die Einhaltung des GlW2010 in den kommenden zehn, 20 und 50 Jahren ein, und mit welcher Begründung? Die Fragen 39 bis 41 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11371 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der gleichwertige Wasserstand GlW2010 wurde für die deutsche Binnenelbe von El-Km 0,0 bis El-Km 560,0 in 100m-Abständen ermittelt. Dies erfordert die Auswertung von ca. 16 352 000 Einzelwerten (560*10*365*8). Dies ist in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum zur Beantwortung von parlamentarischen Fragen nicht möglich. Der für die deutsche Binnenelbe aktuell gültige gleichwertige Wasserstand „GlW2010“ dient als normierte Grundlage dem Ziel, entlang des Flusses bei gegebenem Abfluss gleichwertige Schifffahrtsverhältnisse in Bezug auf ein definiertes Tiefenziel zu gewährleiten. Der GlW ist kein Zielwasserstand den es zu erreichen oder einzuhalten gilt. Der GlW wird auf der Grundlage einer möglichst langen zurückliegenden Abflussreihe (mind. 20-jährig) ermittelt, um daraus abgeleitet für eine kommende Zeitperiode als Bezugsgrundlage zu dienen. In Zeitintervallen von 10 Jahren erfolgt im Auftrag der WSV die Überprüfung des GlW durch die Bundesanstalt für Wasserbau und die Bundesanstalt für Gewässerkunde . Sollten sich infolge geänderter hydromorphologischer Verhältnisse (verändertes Wasserdargebot, Erosion, Sedimentation) oder baulicher Änderungen notwendige Anpassungen ergeben, erfolgt die notwendige Überarbeitung. 42. Welche Maßnahmen der Niedrigwasseroptimierung stehen nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Stopps und der Umkehr der Sohlerosion, den Zielsetzungen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie, und mit welcher Begründung? 43. Welche Maßnahmen der Niedrigwasseroptimierung sind nach Einschätzung der Bundesregierung möglicherweise problematisch in Bezug auf die Zielsetzungen des Stopps und der Umkehr der Sohlerosion, den Zielsetzungen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie? 44. Welche Maßnahmen der Niedrigwasseroptimierung stehen nach Auffassung der Bundesregierung im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Stopps und der Umkehr der Sohlerosion, den Zielsetzungen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie? 45. Welche Maßnahmen zum Stopp und zur Umkehr der Sohlerosion, den Zielsetzungen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie sind nach Auffassung der Bundesregierung möglicherweise problematisch zu den Zielsetzungen der Niedrigwasseroptimierung? Die Fragen 42 bis 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach dem GKE dürfen Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele einzelner Themenfelder nicht die Ziele andere Themenfelder behindern. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Erarbeitung der Maßnahmenoptionen, zu denen auch die der Niedrigwasseroptimierung und Maßnahmen zur Förderung der Ziele von Natura 2000 oder der WRRL gehören, auf der Grundlage einer Konflikt- und Synergieanalyse. Im nun folgenden Anschlussprozess werden die konkreten Maßnahmenplanungen durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11371 46. Sieht die Bundesregierung, ähnlich wie die sächsische Staatsregierung (Große Anfrage Drucksache 6/13315, Seite 19, Antwort zu Frage 8), die ganzjährige Schiffbarkeit der Elbe aufgrund der Berücksichtigung des natürlichen Wasserdargebotes als verzichtbar an? Wenn ja, inwiefern berücksichtigt dies die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zur Niedrigwasseroptimierung? Wenn nein, warum nicht? Jahreszeitlich bedingte mögliche Eisbildungen haben zur Folge, dass eine ganzjährige durchgängige Schifffahrt auf der Elbe nicht gegeben ist. Veränderungen im Wasserdargebot haben darüber hinaus Auswirkungen auf das Maß der Nutzbarkeit der Wasserstraße Elbe. Dies gilt gleichermaßen für Hochwasser- wie für Niedrigwassersituationen. Ziel der Niedrigwasseroptimierung ist es, der Schifffahrt möglichst gleichwertige Schifffahrtsverhältnisse über den gesamten Streckenverlauf der internationalen Wasserstraße Elbe zur Verfügung stellen zu können . 47. Welche öffentlichen Investitionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 in die Förderung der touristischen Schifffahrt, getrennt nach Personenschifffahrt (Fahrgastschifffahrt und Fahrgastkabinenschifffahrt) und Sportschifffahrt (aufgeschlüsselt in motorbetriebene und muskelbetriebene Boote) entlang der Elbe getätigt? Hierzu liegen der Bunderegierung keine eigenen Informationen vor. 48. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Personenschiffe und Sportboote, die jährlich die Elbe nutzen (Zählstelle Magdeburg, in den letzten zehn Jahren)? 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 Fahrgastschiffe/ FGKS 757 1454 1514 1303 1610 1527 1395 1386 1399 1347 Sportfahrzeuge 4248 4024 3312 3421 3089 2673 2871 3797 3913 5327 49. Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebote der Personenschifffahrt pro Jahr? Hierzu liegen der Bunderegierung keine eigenen Informationen vor. 50. Welche Informationen über die Nutzung der Elbe durch Paddlerinnen und Paddler und Ruderboote liegen der Bundesregierung vor, und welche Infrastrukturen existieren dafür? Hierzu liegen der Bunderegierung keine eigenen Informationen vor. 51. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Umsatzvolumen in Millionen Euro, das durch Personenschifffahrt bzw. Sportschifffahrt entlang der Elbe realisiert wird? Hierzu liegen der Bunderegierung keine eigenen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333