Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11372 19. Wahlperiode 04.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10962 – Positionen der Europäischen Zentralbank zu Kryptoassets V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ein Positionspapier zu Kryptoassets veröffentlicht. In dem Papier legt die EZB ihre Einschätzung dar, wie sich Kryptoassets auf die Finanzmarktstabilität, die Geldpolitik, den Zahlungsverkehr und Kapitalmärkte auswirken (www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op223~3ce14e 986c.en.pdf?f2e9a2596a8f9c38c95f4735c05a0d47). Die Bundesregierung bemüht sich nach eigenen Angaben um einen europäisch abgestimmten Umgang hinsichtlich der Regulierung von Kryptoassets (www. blockchain-strategie.de/BC/Redaktion/DE/Downloads/online-konsultation-zurerarbeitung -der-blockchain-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=3). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Personen in Deutschland bzw. Europa Kryptoassets halten? Wie hoch ist der Wert (pro Kopf) dieser Kryptoassets? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Europäische Gesetzesinitiativen zu Kryptoassets“ auf Bundestagsdrucksache 19/10417 wird verwiesen. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl an Händlern in Deutschland, die Kryptoassets als Zahlungsmöglichkeit gewähren? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Wert der Waren bzw. Dienstleistungen, die mit Kryptoassets gekauft werden? Nach Einschätzung des Financial Stability Boards (FSB) sind Kryptowährungen u. a. auf Grund der regelmäßig bestehenden signifikanten Preisvolatilität bislang kein zuverlässiges Zahlungsmittel (vgl. www.fsb.org/wp-content/uploads/ P101018.pdf). Nach dem Bericht der EZB Task Force zu Kryptoassets „Crypto- Assets: Implications for financial stability, monetary policy, and payments and market infrastructures“ akzeptieren nur wenige Geschäfte Zahlungen in Kryptoassets , so dass ein Einfluss von Kryptoassets auf die allgemeine Preisbildung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11372 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nicht erkennbar ist. Nach einer öffentlich zugänglichen Quelle sollen im Zeitraum Januar 2019 bis April 2019 lediglich 1,3 Prozent aller Bitcoin-Transaktionen einen Bezug zu Händlern haben (vgl. www.bloomberg.com/news/articles/2019-05-31/ bitcoin-s-rally-masks-uncomfortable-fact-almost-nobody-uses-it). 3. Wie viele „Bitcoin-Automaten“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? Hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse, wie in Deutschland Kryptoassets erworben werden (www.btc-echo.de/btc-kaufen-bitcoinautomaten -atm-nun-auch-in-deutschland/)? Der Bundesregierung liegen mittlerweile Hinweise zu Bitcoin-Automaten an 14 Standorten in Deutschland vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Europäische Gesetzesinitiativen zu Kryptoassets“ auf Bundestagsdrucksache 19/10417 verwiesen . 4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen in Deutschland Kryptoassets „minen“ (generieren)? Wie hoch ist der Wert der jährlich in Deutschland generierten Kryptoassets? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EZB, dass Kryptoassets im Moment nur einen geringen Einfluss auf die Geldpolitik haben? a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EZB, dass Kryptoassets derzeit kein Geld darstellen? Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von sog. Stablecoins in diesem Bereich ein? Die derzeit am Markt befindlichen währungsähnlichen Kryptoassets erfüllen allenfalls sehr eingeschränkt die ökonomischen Funktionen für Geld im klassischen Sinn. Geld im ökonomischen Sinne definiert sich anhand seiner wesentlichen Funktionen: Tausch- und Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit . Das mit den gegenwärtigen währungsähnlichen Kryptoassets (bspw. Bitcoin ) abgewickelte Zahlungsvolumen ist verglichen mit staatlichen Währungen sehr gering. So wickelt das Bitcoin-Netzwerk weltweit ca. 350 000 Transaktionen täglich ab. Dem gegenüber stehen allein in Deutschland täglich rund 70 Millionen Transaktionen im unbaren Zahlungsverkehr. Außerdem eignen sich Kryptoassets aufgrund ihrer starken Wertschwankungen bislang nicht als Wertaufbewahrungsmittel . Mit sogenannten Stablecoins wird versucht, dies zu ändern, indem sie an eine bestehende Währung/einen Währungskorb gebunden und/oder im ausgegebenen Umfang mit bestehenden, möglichst wertstabilen Vermögenswerten unterlegt werden. Wie groß das entsprechende Marktpotenzial von Stablecoins werden könnte, lässt sich gegenwärtig nur schwer abschätzen. Der Grad der Verbreitung wird von der Akzeptanz der Coins abhängen. Es gibt durchaus Beispiele von digitalen Zahlungssystemen, z. B. in China, bei denen innerhalb weniger Jahre eine hohe Marktdurchdringung erreicht wurde. Allerdings entwickeln sich auch bestehende Zahlungsverkehrsinfrastrukturen dynamisch weiter, etwa durch die jüngst vom Eurosystem bereitgestellte Abwicklungsinfrastruktur TARGET Instant Payments Settlement (TIPS). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11372 b) Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Initiative, elektronisches Zentralbankgeld („central bank digital currency“ – siehe Annex 1) auszugeben? Die Entwicklung von Stablecoins zeigt, dass es grundsätzlich einen Bedarf an „digitalem Geld“ gibt. Die Einführung von digitalem Zentralbankgeld in Ergänzung zum traditionellen Zentralbankgeld wäre mit einer Vielzahl von Fragen verbunden . So könnte die Herausgabe von digitalem Zentralbankgeld an die breite Öffentlichkeit die Refinanzierung von Banken über Einlagen verteuern. Dies wiederum könnte die Höhe und Konditionen der Kreditvergabe beeinflussen und somit die geldpolitische Transmission beeinträchtigen. Auch könnte die Finanzstabilität im Krisenfall stärker gefährdet sein, da mit digitalem Zentralbankgeld eine zusätzliche, sehr liquide und sichere Anlagealternative zu Bankeinlagen bestünde . Eine „Flucht in Sicherheit“ oder ein digitaler Bank Run könnte schneller und in stärkerem Umfang stattfinden, was destabilisierende Effekte birgt. Vor diesem Hintergrund sollte eine verstärkte Auseinandersetzung der Notenbanken mit den Auswirkungen und dem Nutzen von digitalem Zentralbankgeld erfolgen. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EZB, dass Kryptoassets derzeit nur einen geringen Einfluss auf die Realwirtschaft und die Finanzmarktstabilität haben? Derzeit am Markt befindliche Kryptoassets erfüllen in der Breite nicht die wesentlichen Geldfunktionen; sie haben nur eine begrenzte Verbreitung und sind eher als Spekulationsobjekt denn als allgemeines Zahlungs- und Wertaufbewahrungsinstrument zu betrachten. Auch bestehen bisher nur beschränkte Verflechtungen mit dem Finanzsektor. Vor diesem Hintergrund teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Zentralbank, die sich auch mit den Einschätzungen des FSB und der G20 deckt. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EZB, dass es einer kontinuierlichen Überprüfung des Marktes für Kryptoassets bedarf, um etwaige Risiken für die Realwirtschaft und den Finanzmarkt rechtzeitig zu identifizieren ? Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen geplant, um entsprechende Risikoanalysen vorzunehmen? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es einer kontinuierlichen Überprüfung des Marktes für Kryptoassets bedarf (vgl. auch Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die Position der Bundesregierung zur Regulierung von Kryptowährungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/2452). Im Juni 2018 hat der FSB zusammen mit anderen Standardsetzern u. a. ein Rahmenwerk entwickelt, mit dem die Auswirkungen der Entwicklungen auf den Märkten für Kryptoassets auf die Finanzstabilität überwacht werden können (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Position der Bundesregierung beim G20-Gipfel bezüglich Kryptoassets“ auf Bundestagsdrucksache 19/10454). Im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen bei Stablecoins richtet die G 7 mit Unterstützung von Deutschland derzeit eine Arbeitsgruppe ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333