Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11373 19. Wahlperiode 04.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Margit Stumpp, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10957 – Digitale Schieneninfrastruktur im Land Brandenburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Digitalisierung des Schienensektors bietet aus Sicht der Fragesteller zahlreiche Chancen für eine Steigerung der Effizienz des Personen-, Güter- und Warentransports . Hierdurch können Treibhausgasemissionen effektiv vermieden werden. Außerdem besteht somit die Chance, das sich abzeichnende Verkehrswachstum des Personen- und Güterverkehrs durch Kapazitätserweiterungen transportieren zu können. Um die Potenziale der Digitalisierung auch auf der Schiene heben zu können, muss die Verkehrsinfrastruktur in Brandenburg mit den entsprechenden digitalen Technologien ausgestattet werden. Eine Verbesserung des Mobilfunkstandards an den Schienenstrecken und den Bahnhöfen kommt allen Verkehrsteilnehmern ebenso zugute wie Güterverkehrsunternehmen. 1. An wie vielen Streckenkilometern des Schienenverkehrsnetzes im Land Brandenburg ist der Mobilfunkstandard LTE/4G verfügbar (bitte absolute Zahlen und Anteile am Gesamtstreckennetz auflisten), und um welche konkreten Strecken handelt es sich (bitte Strecken benennen und die Streckenkilometer , an denen der LTE/4G-Mobilfunkstandard verfügbar ist, nach Landkreisen aufschlüsseln)? 2. An wie vielen Streckenkilometern des Schienenverkehrsnetzes im Land Brandenburg ist der Mobilfunkstandard 3G verfügbar (bitte absolute Zahlen und Anteile am Gesamtstreckennetz auflisten), und um welche konkreten Strecken handelt es sich (bitte Strecken benennen und die Streckenkilometer, an denen der 3G-Mobilfunkstandard verfügbar ist, nach Landkreisen aufschlüsseln )? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/11373 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. An wie vielen Streckenkilometern des Schienenverkehrsnetzes im Land Brandenburg sind – im Hinblick auf die aus der 5G-Frequenzauktion resultierenden Versorgungsauflagen – derzeit 100 Mbit/s verfügbar (bitte absolute Zahlen und Anteile am Gesamtstreckennetz auflisten), und um welche konkreten Strecken handelt es sich (bitte Strecken benennen und die Streckenkilometer , an denen 100 Mbit/s verfügbar ist, nach Landkreisen aufschlüsseln )? 4. Wie viele Streckenkilometer des Schienenverkehrsnetzes im Land Brandenburg und welche konkreten Bahnstrecken sollen bis zu welchem konkreten Zeitpunkt mit 100 Mbit/s, 3G und LTE/4G ausgestattet werden, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung hierfür (bitte detailliert aufschlüsseln und für jede Strecke konkrete Zeitpunkte der geplanten Ausstattung und die Art der Ausstattung sowie die zu erwartenden Kosten darstellen)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen von Versorgungsauflagen ist unter Berücksichtigung von Kooperationen mit den Betreibern der Schienenwege sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum 31. Dezember 2022 eine Versorgung der Schienenwege, auf denen täglich mehr als 2 000 Fahrgäste befördert werden, mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downlink im Antennensektor zu erreichen. Für alle übrigen Schienenwege ist unter Berücksichtigung von Kooperationen mit den Betreibern der Schienenwege sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum 31. Dezember 2024 eine Versorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downlink im Antennensektor zu erreichen. Bei der Versorgung von Schienenwegen können die Mobilfunknetzbetreiber Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen. Die Versorgung durch andere Zuteilungsinhaber ist anzurechnen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 5. Welche Bahnhöfe mit mehr als 50 000 Besuchern bzw. Reisenden pro Tag und Haltestationen mit mehr als 5 000 Besuchern bzw. Reisenden pro Tag im Land Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit 100 Mbit/s, 3G und LTE/4G ausgestattet (bitte alle Bahnhöfe und Haltestationen mit der entsprechenden technologischen Ausstattung detailliert auflisten und nach Landkreisen aufschlüsseln)? Die Deutsche Bahn AG (DB AG) wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten, die in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. 6. Welche Güterbahnhöfe und Terminals des Kombinierten Verkehrs im Land Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit 100 Mbit/s, 3G und LTE/4G ausgestattet (bitte konkrete Güterbahnhöfe und Terminals des Kombinierten Verkehrs benennen und darstellen, welcher Mobilfunkstandard verfügbar ist sowie nach Landkreisen aufschlüsseln)? Die DB AG wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten , die in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. Drucksache 19/11373 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11373 7. Ist der Bundesregierung bekannt, an welchen Güterbahnhöfen und Terminals des Kombinierten Verkehrs im Land Brandenburg bis zum Jahr 2025 mindestens 100 Mbit/s, 3G oder LTE/4G/5G zur Verfügung stehen sollen? 9. Welche Bahnhöfe mit mehr als 50 000 Besuchern bzw. Reisenden pro Tag und Haltestationen mit mehr als 5 000 Besuchern bzw. Reisenden pro Tag im Land Brandenburg sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkten mit 50 Mbit/s, 100 Mbit/s, 3G und LTE/4G/5G ausgestattet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und differenziert nach Bahnhöfen und Haltestationen darstellen), und inwiefern plant die Bundesregierung den Ausbau von Bahnhöfen und Haltestationen im Land Brandenburg zu fördern bzw. zu unterstützen, und welche Haushaltsmittel stellt sie hierfür in den Jahren 2020 bis 2023 bereit? Die Fragen 7 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Rahmen der Versorgungsauflagen für Schienenwege auch die an den Schienenwegen liegenden Bahnhöfe, Haltestationen , Güterbahnhöfe und Terminals des Kombinierten Verkehrs entsprechend versorgt werden. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. In Bezug auf die Förderung und Unterstützung des Mobilfunkausbaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 8. In welcher Form und mit welchen finanziellen Mitteln wird die Bundesregierung den Ausbau von Mobilfunktechnologien und insbesondere von 100 Mbit/s, 3G oder LTE/4G/5G an Güterbahnhöfen und Terminals des Kombinierten Verkehrs im Land Brandenburg bis 2025 fördern? Die Bundesregierung sieht derzeit keine finanzielle Förderung des Mobilfunkausbaus vor. Im Übrigen erarbeitet die Bundesregierung eine Gesamtstrategie, die Maßnahmen aufzeigen soll, mit denen verbleibende Funklöcher geschlossen werden können. Dabei wird eine Vielzahl an Maßnahmen geprüft, einschließlich eines Mobilfunkförderprogramms. 10. Ist der Tunnel für die S-Bahn- und Fernbahnstrecke unter dem Flughafen Berlin Brandenburg (unterbrechungsfrei) mit 100 Mbit/s, 3G und LTE/4G ausgestattet (bitte den Mobilfunkstandard angeben), und falls nicht, bis wann und zu welchem Zeitpunkt soll das passieren, wie ist der konkrete Planungsstand , und welche Mittel stellt die Bundesregierung dafür bereit? Die DB AG wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten , die in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. 11. Wie gestaltet sich oder hat sich die Kooperation der am Markt operierenden öffentlichen Netzbetreiber bei der funktechnischen Ausrüstung des Tunnels für die S-Bahn- und Fernbahnstrecke unter dem Flughafen Berlin Brandenburg im Netz der Deutschen Bahn AG konkret gestaltet? Die DB AG wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten , die in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Besteht für den Bahntunnel eine entsprechende Kooperation beim Betrieb der funktechnischen Ausstattung? Wenn nein, warum nicht, und können alle Mobilfunkkunden das Angebot uneingeschränkt nutzen, und wenn nein, was unternimmt die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung dafür? Die DB AG wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten , die in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. Drucksache 19/11373 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Mobilfunkversorgung an Schienenwegen in Brandenburg in Kilometern Raumeinheit Versorgt mit ≥ 1 Mbit/s (UMTS und LTE) Versorgt mit ≥ 1 Mbit/s (UMTS) Versorgt mit ≥ 2 Mbit/s (LTE) Versorgt mit ≥ 6 Mbit/s (LTE) Gesamt Brandenburg 3015,8 2053,3 2983,9 2818,1 3203,2 Landkreis Prignitz 159,3 93,3 159,2 154,6 165,5 Landkreis Uckermark 280,6 171,2 280,3 254,4 301,8 Landkreis Oberspreewald- Lausitz 205,8 135,3 205,5 189,1 211,5 reisfreie Stadt Frankfurt (Oder) 36,2 35,5 32,5 28 39,5 Landkreis Spree-Neiße 211,8 130,5 196,7 172,2 248 Landkreis Märkisch- Oderland 185,1 113,1 184,5 177,7 196,2 Landkreis Teltow-Fläming 207,4 132,6 207,4 202,5 211,6 Landkreis Oder-Spree 190,4 120,7 187,8 174,4 209,5 Landkreis Oberhavel 212,8 167,3 211 201,3 226,4 Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel 62,8 61,1 62,8 61,6 64,2 Landkreis Dahme- Spreewald 217,8 131,9 217,8 209,2 219,1 Kreisfreie Stadt Cottbus 38,8 29,8 38,8 35,5 49,3 Landkreis Potsdam- Mittelmark 196,9 137 196,9 188,3 212,8 Landkreis Elbe-Elster 232,8 160,3 228,7 208,2 259,8 Kreisfreie Stadt Potsdam 51,5 51,2 51,5 51,5 51,5 Landkreis Barnim 147,1 106 143,9 142,7 149,9 Landkreis Havelland 182,1 148 182 176,4 183,3 Landkreis Ostprignitz- Ruppin 196,7 128,6 196,7 190,4 203,4 Anlage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11373 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/11373 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333