Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11379 19. Wahlperiode 04.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10633 – Standort und Personal der Cyberagentur des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. August 2018 beschloss das Bundeskabinett die Gründung einer neuen Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (auch genannt „Cyberagentur“), um die Forschung im Bereich Cybersicherheit zu fördern und den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis zu beschleunigen (siehe Pressemitteilung vom 29. August 2018, www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeskabinettbeschliesst -cyberagentur-27392 ). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Bezeichnung „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ verwendet. Im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) liegend, soll in Ergänzung zum „Cyber Innovation Hub“ (CIH) und der „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (ZITiS) durch die neue Agentur Wagniskapital in die Förderung und Erforschung von Schlüsseltechnologien und Sprunginnovationen investiert werden. Laut Bundesminister des Innern, Bau und Heimat Horst Seehofer soll Deutschland „mit der Einrichtung der Agentur […] bei der Cybersicherheit im internationalen Vergleich die Führung, aber zumindest eine Spitzenposition übernehmen“. Zudem dürfe die Bundesregierung nicht zusehen, „wenn der Einsatz sensibler Informationstechnik mit hoher Sicherheitsrelevanz in Deutschland von Drittstaaten kontrolliert wird“ (siehe www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/08/cyberagentur.html). Um dieses Ziel zu erreichen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die neue Cyberagentur als sog. Inhouse-Gesellschaft, eine GmbH in Verantwortung von BMI und BMVg, zu gründen (www.bmvg.de/de/aktuelles/techno logiesouveraenitaet-erlangen-die-neue-cyberagentur-27996). Standort der neuen Agentur wird die Region Leipzig/Halle, von 2019 bis 2023 ist ein Startkapital von 200 Mio. Euro vorgesehen (www.bmvg.de/de/aktuelles/standort-fuerneue -cyberagentur-30534). Kompetentes Fachpersonal im Bereich der IT-Sicherheit wird derzeit stark nachgefragt, sowohl von Behörden als auch von der Wirtschaft. Gerade Behörden haben es aufgrund der erhöhten generellen Nachfrage nach IT-Fachkräften zunehmend schwer, kompetentes Fachpersonal anzuwerben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11379 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Von welchem Bedarf an qualifizierten IT-Fachkräften der Cyberagentur geht die Bundesregierung bei Gründung sowie langfristigem Betrieb aus? Wie viele Stellen sind zu welchem Zeitpunkt vorgesehen? Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Cyberagentur innerhalb des Planungshorizontes insgesamt bis zu ca. 100 Mitarbeiter umfassen wird. Gut die Hälfte davon werden Programmmanager sein. Die Stellen für IT-Fachkräfte werden bis zum prognostizierten Zielzustand innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre sukzessive auf ca. 65 bis 80 anwachsen. Auch im Bereich der Trend- und Szenarioanalyse sowie im Anforderungsmanagement werden IT-Fachkräfte benötigt. 2. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um den identifizierten Bedarf an kompetentem Fachpersonal im Bereich der IT-Sicherheit für die Cyberagentur zu decken? Die Anreize für wissenschaftlich geprägtes Fachpersonal bestehen im Wesentlichen aus der Arbeit an sinnstiftenden Inhalten, einem attraktiven und innovativen Arbeitsumfeld und einer Weiterentwicklungsperspektive für IT-Fachpersonal, welches sich mit bahnbrechenden Zukunftsthemen innerhalb kürzester Zeit profilieren kann. 3. Wer leitet zum jetzigen Zeitpunkt die Aufbauorganisation für die zukünftige Cyberagentur? Der Aufstellungsstab Cyberagentur wird durch Frau Regierungsdirektorin Dr. Myriam Boeck geleitet. 4. Welche Mindestanforderungen in Bezug auf Berufserfahrung, Ausbildung oder Studium wurden für die Auswahl des Geschäftsführers der Cyberagentur festgelegt? Wann soll diese Position laut Planung der Bundesregierung spätestens besetzt sein? Der zukünftige Geschäftsführer der Cyberagentur verfügt idealerweise über: Berufserfahrung in (verschiedenen) Großunternehmen (im In- und Ausland ) und verschiedenen Positionen einschließlich Führungspositionen mit Budgetverantwortung; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Start-ups und Digitalen Labs (eventuell eigene Start-up Erfahrung/eigene Gründung), im Feld Digitalisierung /Innovation Management sowie in der Planung und Leitung von Innovations- und Transformationsprojekten; einen überdurchschnittlichen Abschluss eines naturwissenschaftlichen, technischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums; fundierte Kenntnisse der neuesten IT-Trends, Technologien, disruptiver Entwicklungen und Business Models sowie im Trendscouting (Identifikation von Markttrends und technischen Entwicklungen). Nach der Befassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Gründung der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit wird zunächst ein Interims-Geschäftsführer die Leitung der Agentur übernehmen, um die rechtlich erforderlichen Gründungsformalitäten abzuarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11379 Die Suche nach einer dauerhaften Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer erfolgt unmittelbar nach der Gründung. Dazu sollen Headhunter beauftragt werden, anhand objektiver Kriterien nach den am besten geeigneten Persönlichkeiten für die Leitung der Cyberagentur zu suchen. Nach etwa sechs Monaten sollte dies erfolgreich abgeschlossen sein. 5. Sind zum jetzigen Zeitpunkt geeignete Kandidaten identifiziert (sofern möglich , bitte geeignete Kandidaten auflisten)? Wie weit ist der aktuelle Verhandlungsstand fortgeschritten? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Welche Mindestanforderungen in Bezug auf Berufserfahrung, Ausbildung oder Studium wurden für die Auswahl der Programmmanager der Cyberagentur festgelegt? Die Programmmanager der Agentur müssen über tiefes, themenspezifisches Wissen und die ausgeprägte Fähigkeit verfügen, wissenschaftliche Projekte zu managen . In der Regel wird dies durch einen akademischen Grad (Promotion) bzw. einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen. Die Programmmanager der Agentur werden sich in Bezug auf ihre fachlichen Kompetenzen unterscheiden. Senior Manager verfügen im Unterschied zu Managern neben den themenspezifischen Kenntnissen über langjährige Erfahrungen im Multiprojekt- bzw. Programmmanagement , idealerweise ergänzend durch Methodenkompetenz im Innovationsmanagement . 7. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um kompetentes Fachpersonal für die Cyberagentur anzuwerben? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 8. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der Auswahl von Programmmanagern für die Cyberagentur? Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten werden über ein noch aufzubauendes Netzwerk in Wissenschaft und Wirtschaft identifiziert und angesprochen. Zusätzlich verfolgt die Cyber-agentur im Zielzustand permanent die Entwicklung von hochinnovativen Themen in Wissenschaft und Wirtschaft und stellt in diesem Zusammenhang fest, welche Persönlichkeiten sich mit relevanten Zukunftsthemen auseinandersetzen und sich fachlich besonders hervortun. Geeignete Kandidaten werden u. a. in der Erstellung und Verteidigung ihrer Abschlussarbeiten identifiziert, beobachtet, bewertet und gezielt angesprochen. Weitere Pfade zur Personalgewinnung werden Ideenwettbewerbe für konkrete Problemstellungen der Cyber-agentur sowie Initiativbewerber sein, die eigene Ideen für Forschungsthemen, Programme und Projekte in die Cyberagentur einbringen wollen. Nicht zuletzt werden auch der Bekanntheitsgrad und die Reputation der Geschäftsführerin /des Geschäftsführers und Forschungsdirektors sowie die Stellung der Agentur als einen attraktiven und erfolgreichen Arbeitgeber wesentliche Anreize für potenzielle Bewerber sein und mittel- bis langfristig einen Zulauf an Bewerbern sicherstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11379 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Werden die Mitarbeiter der Cyberagentur nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder außerhalb von Tarifverträgen vergütet werden ? Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Cyberagentur beauflagt, das Personal grundsätzlich in Anlehnung an das Besserstellungsverbot zu vergüten. Die Gehaltsbänder der Cyberagentur orientieren sich an der Vergütung gemäß dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD). Eine fixierte Stellenstruktur im Sinne des TVÖD wird den Qualifikationen der Bewerber nicht gerecht und ist demzufolge nicht vorgesehen. Für den Geschäftsführer, den Forschungsdirektor, zwei Büroleiter und drei Programmmanager hat das BMF für die Anlaufphase bereits ausdrücklich Ausnahmen vom Verbot der Besserstellung vorgesehen. Daneben besteht die Möglichkeit, für einzelne Mitarbeiter eine Ausnahme vom Verbot der Besserstellung zu beantragen. Mit dieser Möglichkeit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass IT-Spitzen- und Führungskräfte in allen Branchen sehr gefragt sind und die Bezahlung ein wichtiges Instrument der Personalgewinnung ist. 10. Welche Entgelt- oder Besoldungsgruppen im Rahmen des TVöD wird die Bundesregierung für die Stelle des Geschäftsführers der Cyberagentur und für die Stelle eines Programmmanagers der Cyberagentur bereitstellen? Welches Gehalt wird für die Stelle des Geschäftsführers der Cyberagentur und für die Stelle eines Programmmanagers der Cyberagentur im Fall einer Vergütung außerhalb des TVöD bereitgestellt werden? Die Vergütung des Geschäftsführers ist durch das BMF vom Verbot der Besserstellung ausgenommen worden und kann bis zu 175 000 Euro p. a. fix und bis zu 75 000 Euro p. a. variabel betragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Entspricht die Vergütungsstruktur der Mitarbeiter der Cyberagentur den Entgelt - und Besoldungsgruppen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), oder wurden hier höhere oder niedrigere Entgelt- oder Besoldungsgruppen gewählt? 12. Entspricht die Vergütungsstruktur der Mitarbeiter der Cyberagentur den Entgelt - und Besoldungsgruppen der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), oder wurden hier höhere oder niedrigere Entgelt - oder Besoldungsgruppen gewählt? Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Zusammenhanges gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 13. Plant die Bundesregierung eine übertarifliche IT-Fachkräftezulage für die Mitarbeiter der Cyberagentur zu zahlen? Wenn ja, bis zu welcher Maximalhöhe pro Monat und Person? Die Qualifikation der Mitarbeiter findet Berücksichtigung in deren Gehaltsbändern . Eine gesonderte Zulage ist aktuell nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11379 14. Hat die Bundesregierung andere Maßnahmen als die übertarifliche Fachkräftezulage zur Verbesserung der Attraktivität der geplanten Stellen geplant? Die Anreize für wissenschaftlich geprägtes Fachpersonal bestehen im Wesentlichen aus der Befassung mit bahnbrechenden, weit in die Zukunft gewandten Themen und Inhalten, mit denen sich keine andere Einrichtung befasst. Daneben spielt ein attraktives Arbeitsumfeld mit einer hervorragenden Weiterentwicklungsperspektive für junges IT-Fachpersonal, das sich mit Zukunftsthemen innerhalb kürzester Zeit profilieren kann, eine wesentliche Rolle. 15. Welche Maßnahmen wurden ergriffen und welche sollen noch ergriffen werden , um ein gegenseitiges Abwerben von Fachpersonal im Bereich IT- und Cybersicherheit zwischen BSI, CODE (Forschungsinstitut Cyber Defence), CISPA (Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit), CRISP (Nationales Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit), KASTEL (Kompetenzzentrum für angewandte Sicherheitstechnologie), ZITiS und der Cyberagentur zu vermeiden? Ein generelles Abwerben ist nicht vorgesehen und nicht absehbar, weil die Stellen für Programmmanager zeitlich befristet sind und ein räumlicher Zusammenhang nicht gegeben ist. Denkbar und wünschenswert ist ein Personalaustausch zwischen den Einrichtungen. 16. Welche alternativen Regionen, außer der Empfehlung der sog. Kohlekommission (Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Seite 287, Lfd. Nr. 110) für den Standort Leipzig/Halle, wurden geprüft? Neben Leipzig und Halle wurden die Standorte München, Darmstadt, Frankfurt am Main, Berlin, Dresden, Jena, Bochum, Köln/Bonn, Karlsruhe, Saarbrücken, Cottbus und Düren geprüft. 17. An welchem Standort innerhalb der Region Leipzig/Halle wird die Cyberagentur angesiedelt werden? Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 18. Plant die Bundesregierung, die Arbeit der Cyberagentur auf mehrere Standorte aufzuteilen? Wenn ja, auf welche? Wenn ja, aus welchem Grund? Derzeit wird zunächst ein Standort für die Zentrale gesucht. Eine davon zu trennende Ansiedelung von Programmbüros nach dem jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkt eines Programmes soll möglich sein. Es soll grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, dass Programme auch dort durchgeführt werden, wo die klugen Köpfe sind. 19. Wie schätzt die Bundesregierung die Verfügbarkeit von Fachpersonal im Bereich der Cybersicherheit am Standort Leipzig/Halle ein? Die Bundesregierung geht davon aus, dass Personal auch für diese wachsende Wirtschaftsregion gewonnen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11379 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie schätzt die Bundesregierung die Verfügbarkeit von Fachpersonal im Bereich der Cybersicherheit an den anderen geprüften Standorten (vgl. Frage 15) ein? Nicht in allen untersuchten Regionen und Standorten kann das Personal gleichermaßen in Qualifikation und Quantität zeitgerecht gewonnen werden. 21. Wie viele Fachkräfte aus dem Bereich der IT- und Cybersicherheit sind derzeit am Standort Leipzig/Halle arbeitssuchend? Dies wurde bislang nicht geprüft. Eine Arbeitssuche von Kandidaten ist nicht das relevante Kriterium für deren Auswahl. 22. Welcher Berufsgruppen der ehemals im Bereich des Kohleabbau Beschäftigten kommt aufgrund der beruflichen Qualifikation oder der Berufserfahrung für eine Stelle in der Cyberagentur in Betracht? Neben administrativem Personal kommen Kandidaten in Betracht, welche über nachgewiesene Erfahrungen im Bereich Programmmanagement verfügen. Aber auch Berufsgruppen aus den Bereichen Einkauf, Controlling, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Recht und Personalwesen könnten in Betracht kommen. 23. An welchem Standort innerhalb der Region Leipzig/Halle wird die Cyberagentur angesiedelt werden? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 24. Plant die Bundesregierung, die Arbeit der Cyberagentur auf mehrere Standorte aufzuteilen? Wenn ja, auf welche? Wenn ja, aus welchem Grund? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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