Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11381 19. Wahlperiode 04.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10833 – Lkw-Parksituation an Bundesautobahnen und Risiken durch Lang-Lkw V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 2018 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, dass im April 2018 eine bundesweite Erhebung aller Lkw-Parkstände auf den Rastanlagen erfolgt sei, die – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – in den folgenden Monaten aufgewertet werde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/3536). Am 5. April 2019 fasste die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Bundesländer einen einstimmigen Beschluss zur Parksituation von Lkw an Bundesautobahnen. In Ziffer 2 forderten die Verkehrsminister der Länder den Bund auf, die Stellplatzprognose für das Jahr 2030 „zügig fertigzustellen“ (vgl. Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 5. April 2019). Unter dem Titel „Auswirkungen von Lang-Lkw auf die Infrastruktur ausreichend untersuchen“ veröffentlichte der Bundesrechnungshof am 10. April 2019 seine Analyse u. a. zu den Risiken des Parkens von Lang-Lkw auf Rastanlagen. Hierzu stellten die Prüfer des Bundesrechnungshofes fest: „Die BASt [Bundesanstalt für Straßenwesen] erkannte im Feldversuch verschiedene Problemfelder für die In-frastruktur sowie die Verkehrssicherheit. Dazu gehörten das Parken auf Rastanlagen, zu kleine Nothaltebuchten und eine erhöhte Brandlast in Tunneln , das Durchfahren von Kreisverkehren, das Befahren von Baustellen und das Überholen auf Landstraßen“ (vgl. Bundesrechnungshof, Bemerkungen – Ergänzungsband Nummer 01 „Auswirkungen von Lang-Lkw auf die Infrastruktur ausreichend untersuchen“, S. 3). Konkret stellte die Bundesanstalt für Straßenwesen in ihrer Analyse der Feldversuche mit Lang-Lkw fest: „Auf Rastanlagen wurden Befahrungen der Schrägparkstände (als reguläre Parkanordnung) durchgeführt . Die Schrägparkstände haben eine maximale Länge von rund 22 m. Lang-Lkw mit einer Länge bis zu 25,25 m passen somit nicht in einen herkömmlichen Parkstand. Außerdem überfahren sie aufgrund ihrer breiten Schleppkurve die benachbarten Parkstände“ (vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen, 2016: Feldversuch mit Lang-Lkw, S. 108). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11381 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich die Anzahl an Lkw-Rastplätzen und Lkw-Parkständen an den Bundesautobahnen zwischen 2009 und 2018 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung der neu erstellten Lkw-Stellplätze auf den Rastanlagen in den Jahren 2009 und 2018 dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 und die Verkehrsinvestitionsberichte der jeweiligen Berichtsjahre verwiesen. neue Lkw- Stellplätze Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Baden-Württemberg 192 227 297 369 181 229 432 126 136 198 Bayern 507 380 521 536 271 522 407 201 283 89 Berlin 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Brandenburg 224 42 70 16 0 0 0 0 0 0 Bremen 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hamburg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hessen 369 436 125 64 103 185 222 0 0 110 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 54 18 104 17 106 48 0 0 Niedersachsen 341 664 581 362 46 179 206 66 152 122 Nordrhein-Westfalen 224 376 606 172 461 97 134 126 273 352 Rheinland-Pfalz 16 138 312 74 101 20 0 0 10 0 Saarland 0 49 73 0 14 14 0 15 0 17 Sachsen 26 56 107 0 0 0 38 23 0 0 Sachsen-Anhalt 76 0 48 0 63 0 0 0 12 95 Schleswig-Holstein 0 54 16 12 68 61 79 14 36 71 Thüringen 0 161 56 11 17 180 16 33 279 64 Summe 1.982 2.583 2.866 1.634 1.429 1.504 1.640 652 1.181 1.118 2. Wie hat sich die Anzahl an Lkw-Rastplätzen und Lkw-Parkständen an den Autohöfen in der Umgebung der Bundesfernstraßen zwischen 2009 und 2018 entwickelt (bitte nach Bundesländern sowie Bundesautobahnen und Bundesstraßen aufschlüsseln)? Über den Zuwachs der Lkw-Parkstände auf den privaten Autohöfen liegen der Bundesregierung keine detaillierten Angaben vor. Die Gesamtanzahl wurde durch die Bestandserhebungen 2008 und 2013 ermittelt. Hier wird auf den Bericht Lkw-Parken auf BAB, Auswertung der bundesweiten Erhebung der Parkstandnachfrage an BAB 2013 (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUnd Mobilitaet/Strasse/lkw-parken-auf-bab-bericht-erhebung.pdf?__blob=publicationFile) und die Infobroschüre Lkw- Parken in einem modernen, bedarfsgerechten Rastanlagensystem (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StB/lkw-parken-ineinem -modernen-bedarfsgerechten-rastanlagensystem.pdf?__blob=publicationFile) verwiesen. Der Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Lkw- Parksituation im Umfeld der BAB 2018 wird derzeit ausgewertet und anschließend veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11381 3. Wie viele Lkw-Rastplätze und Lkw-Parkstände stehen derzeit (Stand: Juni 2019) an den Bundesautobahnen zur Verfügung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf den Rastanlagen und Grenzzollanlagen des Bundes stehen rund 51 600 Lkw- Stellplätze zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wann wird die Bundesregierung die Studie bzw. Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Bedarf von Lkw-Rastplätzen bzw. Lkw-Parkständen an den Bundesautobahnen veröffentlichen, die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Anfang Mai 2019 vorliegt? Wenn die Bundesregierung eine Veröffentlichung der Studie nicht plant, was sind die Gründe hierfür? Warum hat die Bundesregierung die Studie bisher noch nicht veröffentlicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. An wie vielen Lkw-Rastplätzen, Lkw-Parkständen und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen stehen den Berufskraftfahrern Toiletten, Duschen und Übernachtungsmöglichkeiten wie Hostels oder Hotels zur Verfügung (bitte nach Anlagen mit Toiletten, Duschen und jeweiligen Übernachtungsmöglichkeiten unterscheiden , jeweils absolute Zahlen und Prozentanteile auflisten und nach Bundesländern differenzieren)? Nachfolgende Länderübersicht stellt die Serviceeinrichtungen auf den Rastanlagen dar. Serviceeinrichtung BE BW BY BB HB HE HH MV NI NW RP SL SN ST SH TH Rastanlagen nur mit WC 0 76 151 42 4 53 0 37 120 132 43 13 51 54 54 40 Rastanlagen mit Rast-stätten 0 43 64 35 0 49 2 12 43 79 29 5 11 13 15 14 Rastanlagen mit Motels 2 5 10 0 0 7 0 0 7 8 3 0 1 0 2 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11381 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Verkehrsministerkonferenz , dass angesichts der prognostizierten Verkehrsentwicklung im Güterverkehr die auf den Prognosedaten 2025 beruhenden Bedarfe für Lkw- Stellplätze nicht ausreichen werden (vgl. Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 5. April 2019, Ziffer 2)? 7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zukünftigen konkreten Bedarf an Lkw-Rastplätzen bzw. Lkw-Parkständen entlang von Bundesautobahnen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030 ein? An welchen Magistralen im Autobahnnetz bzw. an welchen Autobahnen mit erhöhtem Güterverkehrsanteil (bitte konkrete Autobahnen benennen) sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkten wie viele Lkw-Rastplätze und Lkw-Parkstände entstehen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der zukünftig erforderliche Lkw-Stellplatzbedarf ist aus der prognostizierten Lkw- Stellplatznachfrage für das Jahr 2030 und den vorhandenen regulären Lkw- Parkmöglichkeiten abzuleiten. Die BASt erarbeitet hierzu derzeit eine Lkw-Stellplatzprognose mit Zielhorizont 2030. Den Rahmen für zusätzliche Lkw-Stellplätze auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen bildet das Netzkonzept Lkw-Parken mit Zielhorizont 2030, welches in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen der Länder auf Basis der Prognoseergebnisse fortgeschrieben wird. 8. Welche Mittel für den Aus- und Neubau von Lkw-Rastplätzen, Lkw-Parkständen und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen plant die Bundesregierung für die Jahre 2020 bis 2025 konkret ein? 9. Inwiefern wird die Bundesregierung den Neu- und Ausbaus von Lkw-Rastplätzen und Lkw-Parkständen so vornehmen, dass für Berufskraftfahrer eine verbesserte Infrastruktur zum Einhalten der Ruhezeiten gewährleistet wird? Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung hierzu beim Neuund Ausbau von Lkw-Rastplätzen ergreifen, wie viele Mittel plant sie hierfür in den Jahren 2020 bis 2025 ein, und aus welchem Haushaltstitel sollen die jeweiligen Maßnahmen finanziert werden? Im Entwurf der neuen Finanzplanung bis zum Jahr 2023 sind im Kapitel 1201, Titel 741 34 „Bau von Rastanlagen an Bundesautobahnen“ nachfolgende Mittel eingeplant (in Mio. Euro): 2020 2021 2022 2023 100 100 100 100 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11381 10. Welche konkreten Erfahrungen in Bezug auf Benutzerakzeptanz und Effizienz hat die Bundesregierung bisher in den Pilotprojekten (insbesondere auf der Rastanlage Jura West an der A 3 und an der Rastanlage an der A 9) und in anderen Projekten sowie aufgrund internationaler Erfahrungen zur Erhöhung der Parkplatzkapazität mittels telematischer Einrichtungen bzw. mittels intelligenter Verkehrssysteme (z. B. telematisch gesteuertes Kompaktparken und telematisch gesteuertes Lkw-Kolonnenparken) gemacht? Durch den Einsatz von telematisch gestützten Parkverfahren auf Rastanlagen (Kolonnen- und Kompaktparken) können Kapazitätserhöhungen durch eine effektivere Flächennutzung erzielt werden. Mit Hilfe der technischen Ausstattung können im Idealfall anstatt zwei Lkw drei hintereinander auf der gleichen Länge parken, was einer Kapazitätserhöhung von 50 Prozent entspricht. Beide Systeme haben ihre Praxistauglichkeit und Funktionstauglichkeit unter Beweis gestellt. Erfahrungsgemäß werden die telematisch gesteuerten Parkverfahren von den Berufskraftfahrern nach einer Anlauf-Phase gut angenommen. 11. Inwiefern plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse eine Ausweitung des Einsatzes entsprechender telematischer Systeme auf Lkw-Rastplätzen, Lkw-Parkständen und Lkw-Abstellmöglichkeiten? 12. Aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung, obwohl verkehrstelematische Systeme zum effizienten Lkw-Parken in Deutschland bereits seit 2005 im Einsatz sind und die Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2014 einen umfassenden Bericht zur Verbesserung der Auslastung und Erhöhung der Kapazität von Rastanlagen an Bundesautobahnen durch Telematiksyteme vorgelegt hat (BASt-Bericht V 241, www.bast.de/BASt_2017/DE/ Publikationen/Berichte/unterreihe-v/2014-2013/v241.html) darauf, diese System in größerem Umfang entlang der Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände und Lkw-Abstellmöglichkeiten des Bundesfernstraßennetzes einzusetzen? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Planung und der Bau von Rastanlagen obliegt den Ländern im Rahmen der Auftragsverwaltung. Sie stimmen diese Maßnahmen mit dem BMVI ab. Erste Anlagen telematischer Parkverfahren sind bereits auf der A 93 (Rastanlage Inntal-West), A 3 (Rastanlage Jura-West) und A 61 (Rastanlage Montabaur) in Betrieb. Weitere Projekte befinden sich in Hessen auf der A 5, Saarland auf der A 6, Baden- Württemberg auf der A 5 und Nordrhein- Westfalen auf der A 3 in Planung bzw. Bauvorbereitung und werden sukzessive ab Mitte 2019 in Bau gehen . 13. Mit welcher Gesamtsumme hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Forschungsprojekte, Projekte und Feldversuche zum Einsatz verkehrstelematischer Systeme zum effizienten Lkw-Parken seit 2005 gefördert, und welche Einzelprojekte wurden über welchen Zeitraum mit jeweils welchen Summen gefördert? Pilotanlagen des Bundes und Forschungsvorhaben der BASt wurden vollständig durch den Bund finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11381 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Inwiefern haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und oder andere Bundesministerien die Potenziale der Digitalisierung für die Steigerung der Effizienz des Lkw-Parkens entlang des Bundesfernstraßennetzes seit 2009 – unabhängig von der Begleitung bestehender Feldversuche – systematisch wissenschaftlich untersuchen lassen, und welche Ergebnisse erzielten die beauftragten Studien und Untersuchungen (bitte einzeln jeweils die Studien mit Auftraggeber, Untersuchungsauftrag, Untersuchungszeitraum , Abschluss der Untersuchungen, Vorlage der Abschlussberichte und wesentliche Erkenntnisse auflisten)? Die BASt hat folgende wissenschaftliche Studien durchgeführt: Rastanlagen an BAB – Verbesserung der Auslastung und Erhöhung der Kapazität durch Telematiksysteme https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/ deliver/index/docId/785/file/V241b.pdf. Wirtschaftlichkeitsbewertung besonderer Parkverfahren zur Lkw-Parkkapazitätserhöhung an BAB https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/ index/docId/1849/file/V294_barrierefreies_Internet_PDF.pdf. Telematisch gesteuertes Kompaktparken für das Lkw-Parkraummanagement auf Rastanlagen an BAB – Anforderungen und Praxiserprobung https:// bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2152/file/V315_ barrierefr+Internet+PDF.pdf. Verlagerungspotential der Lkw-Parkraumnachfrage auf BAB (Prioritätszonen) (noch nicht veröffentlicht). 15. Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem 2014 vorgelegten Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt-Bericht V 241, www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-v/ 2014-2013/v241.html) für den Nutzen verkehrstelematischer Systeme zum effizienten Lkw-Parken in Deutschland gezogen, und inwiefern hat sie ihre Planungen des Lkw-Parkplatzbedarfs infolge der Studienergebnisse angepasst ? Die Einsatzmöglichkeiten telematischer Parkverfahren werden im Rahmen der Fortschreibung des Netzkonzeptes durch die Auftragsverwaltungen der Länder geprüft. 16. Wie viele Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen lassen sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung mittels verkehrstelematischen Systemen zum effizienten Lkw-Parken (z. B. Kompaktparken oder Kolonnenparken) in welchem Umfang erweitern (bitte die konkrete Anzahl an zusätzlichen Lkw-Parkplätzen bzw. die Anzahl der Einheiten benennen)? 22. Welche Tank- und Rastanlagen entlang von Bundesautobahnen, die seit 2009 errichtet wurden, sind so ausgebaut worden, dass Kompakt- und/oder Kolonnenparken auf Lkw-Parkständen möglich ist (bitte mit Jahr und konkreter Ortsangabe sowie Zuordnung zu einem Autobahnabschnitt auflisten)? Die Fragen 16 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Planung und der Bau von Rastanlagen obliegen den Ländern im Rahmen der Auftragsverwaltung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11381 17. Inwiefern hat die Bundesregierung seit 2009 die Möglichkeiten zur Mischnutzung von Pkw-Parkständen – vornehmlich für die Abend- und Nachtstunden – für Lkw-Parken entlang des Bundesfernstraßennetzes systematisch wissenschaftlich untersuchen lassen (bitte einzeln jeweils die Studien mit Auftraggeber, Untersuchungsauftrag, Untersuchungszeitraum, Abschluss der Untersuchungen und Vorlage der Abschlussberichte auflisten)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch entsprechende Untersuchungen gewonnen? Inwiefern hat die Bundesregierung die entsprechenden Erkenntnisse in ihre Planung zum weiteren Lkw-Parkplatzbedarf einfließen lassen? 20. Inwiefern hat die Bundesregierung seit 2009 die Potenziale des Parkplatz- Sharing bzw. virtueller Lkw-Park-Marktplätze für die effizientere Nutzung von Lkw-Parkständen untersuchen lassen (bitte einzeln jeweils die Studien mit Auftraggeber, Untersuchungsauftrag, Untersuchungszeitraum, Abschluss der Untersuchungen und Vorlage der Abschlussberichte auflisten)? Die sog. Mischnutzung kann unter planerischer Beachtung der Sicherheit des Verkehrs auf den Rastanlagen einen Beitrag zur Steigerung des Lkw-Stellplatzkapazität in den Nachstunden leisten und ist als moderner Planungsansatz in dem Regelwerk „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen“ verankert. Das BMVI hat zudem mit Allgemeinem Rundschreiben ARS Juli 2019 den Einsatz der Mischnutzung auf unbewirtschafteten Rastanlagen in den Nachtstunden eingeführt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 18. Wie viele der Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände und Lkw-Abstellmöglichkeiten entlang der Bundesautobahnen in Deutschland sind derzeit an ein digitales Parkraumnetz angeschlossen (bitte nach Bundesländern differenziert darstellen)? Es wird auf die diesbezüglichen Informationen auf der Plattform Mobilitäts Daten Marktplatz verwiesen (MDM – https://service.mdm-portal.de/mdm-portalapplication /). Dynamische Belegungsdaten von Lkw-Parkplätzen können auf den Webseiten der Auftragsverwaltungen Bayern (http://bayerninfo.de/parken), Baden-Württemberg (www.svz-bw.de/verkehrslage.html), Hessen (https:// verkehrsservice.hessen.de/) und Rheinland Pfalz (http://verkehr.rlp.de/?lang= 10&menu1=40&menu2=&menu3) eingesehen werden. 19. Inwiefern plant die Bundesregierung ein digitales Parkraumnetz, das die Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände und Lkw-Abstellmöglichkeiten entlang der bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen in Deutschland umfasst , welchen Planungsstand hat dieses digitale Parkraumnetz, und welche Kosten plant die Bundesregierung hierfür in den Jahren 2020 bis 2025 ein? Wenn die Bundesregierung ein solches digitales Parkraumnetz nicht plant, was sind die Gründe hierfür? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch entsprechende Untersuchungen gewonnen? Inwiefern hat die Bundesregierung die entsprechenden Erkenntnisse in ihre Planung zum weiteren Lkw-Parkplatzbedarf einfließen lassen? Die BASt erstellt derzeit ein „Konzept für ein bundeseinheitliches Lkw-Parkleitsystem (PLS) auf BAB“. In diesem Zusammenhang werden u. a. Vorgaben und Kriterien zur räumlichen Festlegung der auszustattenden Rastanlagen erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11381 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Inwiefern lässt die Bundesregierung neue Tank- und Rastanlagen entlang von Bundesautobahnen so ausbauen, dass die Detektion des Parkraumes als auch intelligentes Parken ermöglicht wird? Für den Einsatz einer Detektion des Parkraums ist ein Ausbau von Rastanlagen nicht erforderlich. 23. Wie viele Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände, Lkw-Abstellmöglichkeiten und Autohöfe entlang der Bundesautobahnen in Deutschland erfüllen die Mindestsicherheitsstandards des SETPOS (Secure European Truck Park Operational Services, 2007)? Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände , Lkw-Abstellmöglichkeiten entlang der Bundesautobahnen in Deutschland so auszubauen, dass sie die Mindestsicherheitsstandards des SETPOS erfüllen, und welche Mittel plant sie hierfür in den Jahren 2020 bis 2025 ein? Auf den Rastanlagen des Bundes wird ein Mindestmaß an Kriminalitätssicherheit durch die Beleuchtung der gesamten Rastanlage gewährleistet, sobald mehr als 30 Lkw-Parkstände vorhanden sind. Über die Ausstattung und Planung privat betriebener Autohöfe liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den gegenwärtigen Parkbedarf von Lang-Lkw auf Lkw-Rastplätzen, Lkw-Parkständen und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen ein, und wie wird sich nach Prognosen der Bundesregierung der spezifische Parkplatzbedarf von Lang-Lkw auf Lkw-Rastplätzen und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen in den Jahren 2020 bis 2025 entwickeln? Worauf basieren die Einschätzungen der Bundesregierung jeweils? 25. Welche Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen müssen in welchem konkreten Umfang baulich oder in sonstiger Form (Freigabe von GST-Parkständen, Ummarkierung an Zwischeninseln und Trenninseln, Nutzung von Trenninseln im Einfahrbereich oder temporäre Freigabe von Pkw-Parkständen) angepasst werden, sodass sie ohne Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit auch bei einer steigenden Anzahl an Lang-Lkw (Länge von bis zu 25,25 Meter) genutzt bzw. befahren werden können, und welche Kosten entstehen jeweils und insgesamt für die Anpassungen (bitte detailliert aufschlüsseln)? 30. Welche Risiken und konkreten Gefahren für die Verkehrssicherheit gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Lang-Lkw mit einer Länge von 25,25 Metern auf Parkplätzen und Rastanlagen an Bundesautobahnen aus, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Risiken und Gefahren zu reduzieren bzw. abzuwenden? Die Fragen 24, 27 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf den Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch Lang-Lkw verwiesen : www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-lang-lkw/ v-lang-lkw-abschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=3. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11381 25. Inwiefern hat die Bundesregierung den spezifischen Parkplatzbedarf von Lang-Lkw auf Lkw-Rastplätzen, Lkw-Parkständen und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen in ihren Prognosen für den Gesamtbedarf an Lkw-Rastplätzen, Lkw-Parkständen und Lkw-Abstellmöglichkeiten entlang des Bundesautobahnnetzes bis zum Jahr 2030 berücksichtigt? Wenn die Bundesregierung den Bedarf in ihrer Prognose für das Jahr 2030 nicht berücksichtigt hat, aus welchem Grund hat sie darauf verzichtet? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 24, 27 und 30 verwiesen. 26. Welche Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen sind auch bei einer steigenden Anzahl an Lang-Lkw (Länge von bis zu 25,25 Meter) ohne bauliche oder sonstige Anpassungen (wie beispielsweise die Freigabe von GST-Parkständen, der Ummarkierung an Zwischeninseln und Trenninseln sowie der temporären Freigabe von Pkw-Parkständen) geeignet (bitte konkrete Rastplätze und Abstellmöglichkeiten auflisten)? Die vorliegenden fahrgeometrischen Parameter auf allen Rastanlagen lassen ein Befahren von Lang-Lkw zu. 28. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Autoren des Abschlussberichtes der Bundesanstalt für Straßenwesen zu den Feldversuchen mit Lang- Lkw, dass „ein einfaches Ummarkieren der zur Verfügung stehenden Parkflächen […] mit einem Parkkapazitätsverlust verbunden [wäre], selbst wenn der Einsatz von Lang-Lkw theoretisch zu eingesparten Fahrten führt“ (vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen, 2016: Feldversuch mit Lang-Lkw, S. 147)? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Durch Ummarkierung von drei üblichen Schrägparkständen kann ein Parkstand für Lang-Lkw entstehen. Da die Schrägparkstände heute nicht durch einen Lkw, sondern aufgrund der Flottenzusammensetzung mit zwei oder drei Lkw beparkt werden, ist damit ein Parkkapazitätsverlust für normale Lkw verbunden. 29. Inwiefern reichen nach Ansicht der Bundesregierung Ummarkierungen zur Verfügung stehender Parkflächen für Lkw nicht aus, um die Lkw-Rastplätze, Lkw-Parkstände und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen für den sicheren Einsatz von Lang-Lkw anzupassen? 31. Plant die Bundesregierung, die Parkstände für Großraum- und Schwertransporte an Lkw-Rastplätzen, Lkw-Parkständen und Lkw-Abstellmöglichkeiten an den Bundesautobahnen für das Parken von Lang-Lkw freizugeben? Wenn ja, warum, in welchem Umfang, und welche Folgen erwartet die Bundesregierung für eine solche Änderung, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 29 und 31 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Freigabe der Längs- und Großraumstreifen der Parkbedarf für Lang-Lkw gedeckt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11381 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Plant die Bundesregierung, den von ihr identifizierten Bedarf an zusätzlichen Lkw-Stellplätzen auch durch die Errichtung von Rastanlagen an Autobahnanschlussstellen zu decken? Wenn ja, wie viele Rastanlagen an Autobahnanschlussstellen sollen bis zu welchen Zeitpunkten an welchen Standorten errichtet werden, und welche Mittel sind hierfür zwischen 2020 und 2025 eingeplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Folgen dieser Maßnahme rechnet die Bundesregierung für die an die Autobahnen angrenzenden Städte und Gemeinden , für die Umwelt, die Lärmentwicklung und die Belastung der Straßen von und zu den Autobahnanschlussstellen? Wenn nein, warum nicht? 33. Plant die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Erweiterung der Lkw- Stellplätz auf Autohöfen? Wenn ja, wann soll ein entsprechendes Förderprogramm starten, welchen finanziellen Umfang soll es haben, aus welchem Haushaltstitel soll es finanziert werden, und wie viele Lkw-Stellplätze auf Autohöfen sollen mit dem Programm bis zu welchen Zeitpunkten gefördert bzw. gebaut werden? 34. Plant die Bundesregierung, im Zuge dessen bei der Realisierung ergänzender bedarfsabhängiger zusätzlicher Lkw-Parkkapazitäten auch private Investoren einzubinden? Wenn ja, aus welchen Gründen, in welcher Form, und in welchem Umfang? Wenn ja, mit welchen konkreten Folgen dieser Maßnahme rechnet die Bundesregierung für die an die Autobahnen angrenzenden Städte und Gemeinden , für die Umwelt, die Lärmentwicklung und die Belastung der Straßen von und zu den Autohöfen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 32 bis 34 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Auftragsverwaltungen der Länder geeignete Projekte im Rahmen der Fortschreibung des Netzkonzepts auf den Bundesautobahnen zur Verbesserung des Lkw-Stellplatzbedarfs festlegen. Zusätzlich wird geprüft, ob Parkraummodelle abseits von Autobahnen ergänzend zur Anwendung kommen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333