Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11388 19. Wahlperiode 04.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10980 – Kleiner Waffenschein und Straftaten 1. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Waffen, die mit dem kleinen Waffenschein geführt werden dürfen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen), seit 2013 in der Bundesrepublik Deutschland begangen (bitte nach Deliktsgruppen und Jahr aufschlüsseln)? Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) enthält keine Informationen zur Verwendung der angefragten Waffen. Die der Beantwortung zugrunde liegenden Informationen basieren auf dem vormaligen kriminalpolizeilichen Meldedienst Waffen -/Sprengstoffkriminalität, der im Mai 2016 durch die operative Komponente des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) abgelöst wurde. Die in Rede stehenden Informationen werden seitdem nicht mehr zentral durch das Bundeskriminalamt erfasst, sondern durch die einzelnen Verbundteilnehmer als eigene Daten im PIAV-Operativ bereitgestellt und können derzeit nicht statistisch ausgewertet werden. Jahr StGB-Delikt Sichergestellte Gas-Alarmwaffen gesamt 2013 § 241 Bedrohung § 129 Bildung krimineller Vereinigung § 244 Diebstahl mit Waffen § 239 Freiheitsberaubung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 240 Nötigung § 255 Räuberische Erpressung § 226 Schwere Körperverletzung § 251 Schwerer Raub § 177 Sexuelle Nötigung § 212 Totschlag § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 104 1 7 1 28 1 31 1 59 1 1 1 236 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11388 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr StGB-Delikt Sichergestellte Gas-Alarmwaffen gesamt 2014 § 241 Bedrohung § 244 Diebstahl mit Waffen § 239a Erpresserischer Menschenraub § 229 Fahrlässige Körperverletzung § 239 Freiheitsberaubung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 240 Nötigung § 255 Räuberische Erpressung § 226 Schwere Körperverletzung § 251 Schwerer Raub § 177 Sexuelle Nötigung § 212 Totschlag 105 3 1 2 1 35 1 29 1 35 1 5 219 2015 § 241 Bedrohung § 244 Diebstahl mit Waffen § 239a Erpresserischer Menschenraub § 229 Fahrlässige Körperverletzung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 255 Räuberische Erpressung § 251 Schwerer Raub § 240 Nötigung § 226 Schwere Körperverletzung § 212 Totschlag § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 116 3 1 2 45 16 26 2 1 3 1 216 2. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Delikte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Inhabern eines kleinen Waffenscheins seit 2013 begangen (bitte nach Deliktsgruppen und Jahr aufschlüsseln)? 3. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Gewalt über die Waffe bei Tatbegehung außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausgeübt (bitte nach Deliktsgruppen und Jahr aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333