Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11419 19. Wahlperiode 05.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Katrin Werner, Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11015 – Förderung der Dachverbände der Mobilen Beratung, der Opferberatungen und der Ausstiegsberatung durch das Programm „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und Beratungsstellen für Aussteiger und Aussteigerinnen sind zentrale Akteure in der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden. Alle drei haben in den letzten Jahren bundesweit agierende Dachverbände aufgebaut, die gemeinsame Qualitätsstandards der Arbeit etabliert und zu einer weiteren Professionalisierung des Berufsfeldes beigetragen haben. Darüber hinaus stehen die Dachverbände auch für eine bundesweite Wahrnehmung der Arbeit der Projekte, für die Vertretung gemeinsamer Interessen und für eine Ansprechbarkeit, die von Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft immer wieder genutzt wird. Mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und der neuen Förderrunde ab 2020 soll es zu Veränderungen kommen, die auch die Finanzierung der Dachverbände betreffen. Diese befürchten, nicht mehr über den Handlungsbereich „Bund“ des Bundesprogramms finanziert zu werden und müssen so um ihre Fortexistenz bangen. Geteilt wird diese Befürchtung auch von einer ganzen Reihe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die den möglichen Wegfall der Dachverbände kritisieren und das zuständige Bundesministerium zu einer Überarbeitung der Struktur des Bundesprogramms im Sinne des Erhalts der Dachverbände auffordern (vgl. http://kritnet.org/2019/ offener-brief-opferberatungen/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesverbände der Mobilen, Opfer- sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung werden derzeit im Rahmen einer Modellprojektförderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Programmbereich „Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger“) des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Zeitraum von 2015 bis 2019 gefördert und konnten aufgrund dessen bundesweit agierende Dachverbände aufbauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11419 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Strukturentwicklung ist in diesem Zusammenhang nicht mit „Strukturförderung“ gleichzusetzen. Es sollen nach dem Wortlaut der aktuellen Förderleitlinie für den oben genannten Programmbereich Strukturen in der Förderung entwickelt und nicht etwa bereits entwickelte Strukturen gefördert werden. Dazu heißt es in der entsprechenden Förderleitlinie unter 4.1 „[…] Es wird längerfristig die Strukturentwicklung gefördert, deren Ergebnisse auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein sollen und die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Ansätzen, Methoden und Konzeptionen im Sinne der Ziele des Programms .[…]“. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gab und gibt es somit keine „Strukturförderung “, und dies wird sich auch in der nächsten Förderperiode ab 2020 nicht ändern. Im Bundesprogramm werden ausschließlich Modellprojekte gefördert. Die Projektförderung für über 600 Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet spätestens zum 31. Dezember 2019. Alle aktuell noch im Bundesprogramm geförderten Träger können sich aber – wie alle anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – für die zweite Förderperiode bewerben. Nähere Informationen finden sich auf der Programmwebsite unter www.demokratie-leben.de/. 1. Trifft es zu, dass die Dachverbände der Mobilen Beratung (BMB), der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ (BAG Ausstieg) künftig nicht mehr über den Handlungsbereich „Bund“ in der Weiterführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020 gefördert werden können? Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Absicherung der genannten Dachverbände über den Handlungsbereich der Länder im Programm „Demokratie leben!“ plant? Wie sehen diese Planungen konkret aus, und welche Gespräche hat es dazu wann mit welchen Bundesländern gegeben? In der neuen Förderperiode will das BMFSFJ die Länder im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei der Mobilen, Opfer- sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung finanziell noch stärker unterstützen. Es sollen unter anderem auch die träger- und länderübergreifende Vernetzung, Fachaustausche, Weiterbildung, Entwicklung von Qualitätskriterien, Ausbau und Weiterentwicklung , die Entwicklung und Unterstützung von Dach- und Fachverbänden in ihren Themenfeldern ermöglicht werden. Hierzu gab es bereits seit dem dritten Quartal 2018 mehrere Gespräche im Rahmen von drei Bund-Länder-Treffen und einer Telefonkonferenz mit allen Ländern sowie mehreren bilateralen Treffen und Telefonaten auf Arbeitsebene. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der genannten Dachverbände in den vergangenen Jahren, welchen Stellenwert misst sie dieser Arbeit für Qualitätsstandards und Professionalisierung der damit verbundenen Berufsfelder zu, und wie sollen die Qualitätsstandards künftig gesichert werden? Eine valide Einschätzung der Arbeit der Dachverbände der Mobilen, Opfer- sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung ist erst nach dem Ende der aktuellen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11419 Förderperiode möglich, wenn unter anderem der abschließende Verwendungsnachweis vorliegt. Die Mobile, Opfer- sowie Distanzierungs- und Ausstiegsberatung, insbesondere die sehr wichtige Arbeit der Beratungsteams vor Ort, ist ein wesentlicher Bestandteil des Bundesprogramms und wird auch in der neuen Förderperiode von besonderer Bedeutung sein. Bereits jetzt sind für das laufende Haushaltsjahr für die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern insgesamt fast 11 Mio. Euro an Bundesmitteln bewilligt – davon rd. 2,3 Mio. Euro für die Opferberatung, fast 6,8 Mio. Euro für die Mobile Beratung sowie rd. 1,7 Mio. Euro für die Distanzierungs- und Ausstiegsberatung. Hieran soll sich auch in der neuen Förderperiode ab 2020 nichts ändern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Strebt die Bundesregierung eine Fortsetzung der Arbeit der genannten Dachverbände im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ an, und wie kann eine solche Fortsetzung bundesweiter Strukturen im Rahmen des Handlungsbereichs „Land“ des Bundesprogramms erfolgen? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden aktuell sogenannte Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl geeigneter Projekte für die neue Förderperiode ab 2020 durchgeführt. Hieran können sich alle zivilgesellschaftlichen Organisationen – und somit auch die Dachverbände der Mobilen, Opfer- sowie Ausstiegs - und Distanzierungsarbeit – beteiligen, sofern sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen – welche in den einzelnen Förderaufrufen genannt werden – erfüllen . Alle fristgerecht eingereichten Interessenbekundungen werden auf Grundlage der in den Förderaufrufen bekanntgegeben Kriterien geprüft und bewertet. Die abschließende Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sodass hierzu aktuell noch keine Aussagen getroffen werden können. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes kann es zwischen dem BMFSFJ und einzelnen Trägern keine Vereinbarungen oder Absprachen über eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020 geben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Was hat die Bundesregierung dazu veranlasst, die Förderung bundesweiter Strukturen, wie etwa die der genannten Dachverbände, aus der Förderung auszuschließen bzw. sie nicht mehr als Aufgabe des Bundes im Rahmen des Bundesprogramms zu verankern? Die in der Frage enthaltene Annahme eines Förderausschlusses trifft nicht zu. Selbstverständlich werden auch in der neuen Förderperiode ab 2020 Projekte auf Bundesebene gefördert, die bundeszentrale Aufgaben im Bereich der Demokratieförderung , Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention wahrnehmen sollen. Ein entsprechender Förderaufruf findet sich auf der Internetseite des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11419 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorgen der betroffenen Verbände, die in ihren Stellungnahmen davon ausgehen, keine Fördermöglichkeit ab 2020 mehr zu haben und ihre Geschäftsstellen zum Jahresende schließen zu müssen (vgl. taz, 21. Mai 2019)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Gab bzw. gibt es Gespräche der Bundesregierung mit den betroffenen Dachverbänden , und hat die Bundesregierung hier konkrete Vorschläge für eine Weiterfinanzierung der Dachverbände gemacht? Wie sahen diese gegebenenfalls aus? Es hat ein Gespräch mit Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Zierke stattgefunden. Des Weiteren gab es mehrere Gespräche mit den genannten Dachverbänden und dem BMFSFJ auf Referatsleiterebene. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem offenen Brief zahlreicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom 17. Mai 2019, in dem diese ihre Sorgen über das mögliche Aus der Dachverbände zum Ausdruck bringen, und plant die Bundesregierung, u. a. diesen Brief zum Anlass zu nehmen, die geplante Struktur der Fortführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ an dieser Stelle noch einmal zu überarbeiten ? Der Offene Brief geht aus Sicht der Bundesregierung von einer falschen Grundannahme aus. Es gab und gibt im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ keine „Strukturförderung“ und dies wird sich auch ab 2020 nicht ändern. Im Bundesprogramm werden ausschließlich Projekte gefördert. Dies wurde auch in der Antwort des BMFSFJ auf den genannten Offenen Brief deutlich. Eine Überarbeitung des Konzepts für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist vor diesem Hintergrund nicht angezeigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333