Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11428 19. Wahlperiode 08.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Fabio De Masi, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11010 – Privatisierungen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit mehr als drei Jahrzehnten werden in Deutschland wesentliche Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert und damit dem direkten und oft korrektiven Einfluss des Staates entzogen. Am Beginn der Privatisierungswelle standen vor allem die großen nationalen Netzwerkindustrien wie Energie, Post, Telekommunikation, Bahn usw. im Zentrum der Privatisierungsbemühungen. Nachdem diese weitgehend privatisiert waren, hat sich der Fokus seit den 2000er Jahren auf die kommunale Ebene verlagert, wo immer mehr soziale Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Wohnungen, Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser veräußert oder in Privatunternehmen umgewandelt wurden (vgl. www.vsa-verlag.de/uploads/media/www-vsa-verlag.de-Matecki- Schulten-Zurueck-zur-oeffentlichen-Hand.pdf). Die am häufigsten angeführte Begründung für die Privatisierungspolitik in Deutschland lautet, durch sie würden öffentliche Haushalte wesentlich entlastet oder entschuldet. Ob, und wenn ja, in welchem Umfang sich derart pauschale Erfolgsbehauptungen tatsächlich bestätigen lassen, ist bislang aus Sicht der Fragesteller weitgehend ungeklärt. Stattdessen gibt es zahlreiche Beispiele für Preissteigerungen und Personalabbau infolge einzelner Privatisierungsvorhaben : Das Land Niedersachsen verkaufte im Jahr 2007 insgesamt 10 Krankenhäuser . Nach einer Prüfung des Landesrechnungshofes kam heraus, dass diese weit unter Wert verkauft wurden und die Kosten für Beraterverträge unverhältnismäßig hoch waren. Der Schaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll sich auf über 200 Mio. Euro belaufen (vgl. www.ndr.de/der_ndr/presse/ mitteilungen/pressemeldungndr11573.html). Im Jahre 2015 stellte der Hessische Landesrechnungshof fest, dass das deutschlandweit größte ÖPP-Projekt (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft) im Schulbereich im Landkreis Offenbach bis zum Ende des Jahres 2019 zu einer Kostensteigerung in Höhe von 367 Mio. Euro (47 Prozent) führen wird und schon jetzt den Landkreis finanziell erheblich mehr belastet (vgl. https://rechnungshof.hessen.de/sites/rechnungshof. hessen.de/files/content-downloads/UEPKK_27_Bericht.pdf). Aktuell stehen mögliche Privatisierungen im Bereich des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Seit einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes können sich private Unternehmen den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11428 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zuschlag für die Verkehrsdienstleistung sichern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di befürchtet, dass Billiganbieter das Geschäft des kommunalen Bus- und Bahnverkehrs zu Lasten der Beschäftigten übernehmen könnten und warnt vor Massenentlassungen (vgl. www.merkur.de/politik/verdi-warntvor -massenentlassungen-im-nahverkehr-zr-11014193.html). Auf Bundesebene gilt aus Sicht der Fragesteller u. a. der Verkauf der Bundesdruckerei an einen Privatinvestor als ein Beispiel für misslungene Privatisierungsvorhaben . Im Post- und Paketmarkt ist es infolge von Privatisierungen und Liberalisierungen insbesondere im Paketbereich zu einer Ausbreitung von Dumpinglöhnen und prekären Beschäftigungsbedingungen gekommen und der Deutschen Bahn AG werden 25 Jahre nach Inkrafttreten der Bahnreform und der damit einhergehenden Überführung in einen privatrechtlichen Konzern „ein marodes Netz, unzuverlässiger Verkehr, Personal- und Zugmangel, verärgerte Kunden, frustrierte Mitarbeiter […] und Finanzlöcher in Milliardenhöhe“ bescheinigt (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/25-jahre-deutsche-bahn-ag-einstaatskonzern -in-prekaerer-verfassung/23829978.html). Das Ausmaß und die Folgen der Privatisierungen von Infrastrukturen bleiben mangels hinreichender empirischer Daten aus Sicht der Fragesteller undurchsichtig . Während die Vorzüge für Investoren offensichtlich sind, sind die Vorund Nachteile für den Staat und der Nutzen für seine Bürgerinnen und Bürger fragwürdig. Bis heute existiert von Seiten der Bundesregierung keine sachliche Bilanz ihrer Privatisierungstätigkeit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert deshalb bereits seit Langem von der Bundesregierung, einen Privatisierungsbericht vorzulegen, in dem regelmäßig die ökonomischen und sozialen Folgen analysiert werden. Dass die öffentliche Daseinsvorsorge eine anhaltend hohe Bedeutung für die Gesellschaft hat, zeigt sich u. a. in den zahlreichen lokalen Bündnissen und Initiativen , in denen sich immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner gegen den Verkauf öffentlichen Eigentums engagieren. Hinter dieser breiten Unterstützung für den öffentlichen Sektor steht nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem der Anspruch an eine nach sozialen und gemeinwohlorientierten Kriterien organisierte öffentliche Daseinsvorsorge, die nicht primär privatem Gewinnstreben unterliegt. Auch eine aktuelle Umfrage von forsa belegt , dass sich die Mehrheit der Bevölkerung eine umfassende, durch den Staat abgesicherte Erfüllung öffentlicher Aufgaben wünscht. Zur Rolle des Staates gaben 72 Prozent der Befragten an, dass es „in einer globalisierten Gesellschaft einen starken Staat [braucht], der die Bürger vor ausufernden Entwicklungen schützen kann“ (vgl. www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/forsa_2016.pdf). 1. Welche Veräußerungen von unmittelbaren und mittelbaren Bundesbeteiligungen inklusive Sondervermögen gab es seit 1990 (bitte nach Branche, Jahr, Anzahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Veräußerung, Veräußerungsanteil , Veräußerungserlös ab einem Nennkapital von 50 000 Euro aufschlüsseln )? Eine Übersicht zur Veräußerung/Verwertung von unmittelbaren Beteiligungsunternehmen des Bundes (ohne Tätigkeit der Treuhandanstalt), die auch den erfragten Zeitraum umfasst, ist der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bundesvermoegen/ Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Privatisierungspolitik/privatisierungspolitik. html zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11428 a) Welche dieser Unternehmen waren bzw. sind im Bereich der Daseinsvorsorge aktiv? b) Welche dieser Unternehmen hatten bzw. haben eine monopolähnliche Stellung auf dem Markt inne? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Begriffe „Daseinsvorsorge“ und „monopolähnliche Stellung“ sind nicht eindeutig abgrenzbar, eine Beantwortung der Fragen 1a und 1b ist der Bundesregierung daher nicht möglich. Darüber hinaus wird die Entscheidung zur Veräußerung einer unternehmerischen Beteiligung des Bundes unabhängig von den genannten Faktoren maßgeblich durch den Wegfall des wichtigen Bundesinteresses gemäß § 65 der Bundeshaushaltsordnung bestimmt. c) Bei welchen dieser Unternehmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums staatsanwaltschaftliche Ermittlungen mit welchem Ausgang gegeben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. d) Welche der Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin existent, welche wurden wann von anderen Unternehmen gekauft oder fusionierten zu welchem Zeitpunkt mit weiteren Unternehmen? Die Bundesregierung erhebt keine systematischen Informationen zur weiteren Entwicklung der rechtlichen und unternehmerischen Struktur von Unternehmen mit vormaliger Bundesbeteiligung nach ihrer (teilweisen) Veräußerung oder Privatisierung . e) Für welche der Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wofür staatliche Unterstützungen (etwa in Form von Beihilfen o. Ä.) in jeweils welcher Höhe gezahlt? Staatliche Unterstützungsleistungen zugunsten von Unternehmen sind beihilferechtlich nur in Ausnahmefällen zulässig und wurden von der Bundesregierung nur in Absprache und nach den Vorgaben der Europäischen Kommission (etwa im Rahmen der Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen) geleistet. f) Welche der Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Folge der Veräußerung in welchem Umfang und mit welchen Folgen für die Region die Anzahl der Beschäftigten reduziert? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. g) In welchen Unternehmen haben sich die Beschäftigten gegen die Privatisierung ausgesprochen, wann, und wie hat die Bundesregierung davon erfahren , und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat sie daraus gezogen? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11428 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) In welche der Vorstände oder Geschäftsführungen der Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Privatisierung des jeweiligen Unternehmens frühere Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre oder leitende Beamte aus den Bundesministerien wann genau und in jeweils welcher Funktion gewechselt (bitte entsprechend auflisten)? Die Bundesregierung erhebt keine Informationen zum Wechsel von früheren Mitgliedern der Bundesregierung, Parlamentarischen Staatssekretären oder leitenden Beamten aus den Bundesministerien in Vorstände oder Geschäftsführungen der Unternehmen nach ihrer Privatisierung seit 1990. Unbeschadet dessen sind im Falle von Funktionsübernahmen die Compliance-Regeln einzuhalten. Seit Juli 2015 müssen es amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sowie Parlamentarische Staatssekretäre anzeigen, wenn sie beabsichtigen, innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Bislang ist der Bundesregierung kein Wechsel im Sinne der Fragestellung angezeigt worden. 2. In welchen Fällen wurden bundeseigene Einrichtungen oder Unternehmen in eine Rechtsform des Privatrechts unter Beibehaltung der Eigentumsrechte umgewandelt (bitte seit 1990 aufschlüsseln)? Die öffentlich-rechtlichen Unternehmen Deutsche Bundespost TELEKOM, Deutsche Bundespost POSTDIENST sowie Deutsche Bundespost POSTBANK wurden im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation mit Wirkung zum 1. Januar 1995 in Aktiengesellschaften (Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG) umgewandelt. Zum 1. Januar 1994 sind die Sondervermögen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zu einem Sondervermögen des Bundes zusammengeführt und von diesem unter dem Namen Bundeseisenbahnvermögen verwaltet worden (§ 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen ). Durch die Ausgliederung der für die Erbringung der Schienenverkehrsleistungen und für das Betreiben der Schieneninfrastruktur erforderlichen Bestandteile aus dem Bundeseisenbahnvermögen wurde die Deutsche Bahn in Form einer Aktiengesellschaft gegründet (§ 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes ). Nach Änderung des Artikels 87d des Grundgesetzes am 14. Juli 1992 wurde im Oktober 1992 die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gegründet, die am 1. Januar 1993 die Aufgaben der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) übernahm . Zum 1. Juli 1994 wurde die Bundesdruckerei, die bis dahin als Bundesbehörde zum Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Post und Telekommunikation gehörte, in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Der Bund wurde alleiniger Gesellschafter. Im Jahr 2007 wurde die IIC The New German Länder Industrial Council GmbH auf die zu diesem Zeitpunkt bundeseigene Invest in Germany GmbH verschmolzen . Im Jahr 2009 wurden die Aufgaben der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI) unter Auflösung der Behörde auf die Invest in Germany übertragen. Zudem wurde die Tochtergesellschaft der BfAI, die Gesellschaft für Aussenhandels- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11428 information mbH, auf die Invest in Germany GmbH verschmolzen, die fortan als Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing firmiert. Im Dezember 2017 wurde die Asse GmbH – Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) verschmolzen. Der Bund war zum Zeitpunkt der Verschmelzung Alleineigentümer beider Gesellschaften. 3. In welchen Fällen wurden bundeseigene Unternehmen oder Anteile nach der Veräußerung zurückerworben, und welches waren die jeweiligen Gründe für den Rückkauf (bitte entsprechend auflisten)? Im Oktober 2009 wurden die Anteile an der Bundesdruckerei GmbH zurückerworben . Hintergrund hierfür waren sicherheitspolitische Erwägungen. Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL): Die HIL wurde im Jahr 2005 unter Minderheitsbeteiligung des Bundes (49 Prozent) mit einer mehrheitlich privaten Beteiligung einer Industrieholding (51 Prozent) bestehend aus den Industriewerken Saar (IWS), Krauss-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall Landsysteme gegründet. Aus kartellrechtlichen Gründen hat der Bund im Jahr 2013 alle Anteile erworben. Seitdem ist die HIL GmbH eine Inhousegesellschaft des Bundes . BwBekleidungsmanagement GmbH (BwBM) (ehemals LHBw): Im Jahr 2015 hat der Bund die Gesellschaftsanteile der privaten Gesellschafter des LHBw-Konzerns aufgrund wirtschaftlicher Schieflage des Konzerns zur Sicherstellung der Versorgung mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung (zurück-) erworben. BWI Informationstechnik GmbH (BWI): Die bis zum 27. Dezember 2016 von der Siemens AG (50,05 Prozent) bzw. der IBM Deutschland GmbH (0,05 Prozent ) gehaltenen Anteile an der BWI GmbH (damals: BWI Informationstechnik GmbH) wurden zum 28. Dezember 2016 auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen, die zu diesem Zeitpunkt bereits die verbleibenden 49,9 Prozent der Anteile hielt. Die Geschäftstätigkeit der damaligen BWI Informationstechnik GmbH wurde am 28. Dezember 2006 mit Unterzeichnung des Vertragswerkes Herkules aufgenommen. Das Unternehmen wurde bis zum 27. Dezember 2016 gemeinschaftlich von der Siemens AG (50,05 Prozent), der Bundesrepublik Deutschland (49,9 Prozent) und der IBM Deutschland GmbH (0,05 Prozent) geführt . Wie vertraglich vorgesehen, ist mit Ablauf des Vertragswerkes Herkules die BWI seit dem 28. Dezember 2016 im alleinigen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird als Inhousegesellschaft des Bundes weitergeführt. 4. Wie hat sich der Anteil des Bundes und der Sondervermögen am Nennkapital von Beteiligungen insgesamt zwischen 1990 und heute entwickelt (bitte für die einzelnen Jahre in Prozent ausweisen)? Der Bundesregierung liegt keine Auswertung der Veränderungen des Anteils des Bundes und der Sondervermögen des Bundes am Nennkapital von Beteiligungsunternehmen im Zeitverlauf vor. Derartige Veränderungen können aber anhand der jährlich veröffentlichten Beteiligungsberichte des Bundes nachvollzogen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11428 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft seit 1990 entwickelt (bitte jeweils die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie für die vergangenen Jahre jeweils einzeln darstellen und nach West- und Ostdeutschland aufschlüsseln)? Zu den Zahlen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 und auf die Fachserie 14 Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes, Tabellen 8 und 9 (Stand: 30. Juni 2017) verwiesen. Die Daten zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden durch das Statistische Bundesamt jährlich zum Stichtag 30. Juni – zuletzt zum 30. Juni 2018 – erhoben. Diese sind allgemein zugänglich und können unter www.destatis.de abgerufen werden. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass der öffentliche Dienst in der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sowie der Mikrozensuserhebung des Statistischen Bundesamtes zu Grunde liegt, nicht eindeutig abgrenzbar ist. In der WZ 2008 erfolgt die Klassifikation von wirtschaftlichen Einheiten nach deren wirtschaftlicher Tätigkeit. Es wird dabei nicht nach Besitzverhältnissen, rechtlicher Organisation oder Operationsformen einer Einheit unterschieden. Einheiten, die die gleiche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, werden in gleicher Weise zugeordnet , gleichgültig ob es sich um (Teile von) Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen oder öffentliche Unternehmen handelt. Eine Zeitreihe zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen ist in der Publikation „Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen WZ 2008 – Deutschland, West/Ost und Länder – Zeitreihe Quartalszahlen“ unter dem folgenden Link im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: https://statistik.arbeitsagentur. de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigte/ Beschaeftigte-Nav.html. 6. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält, seit 1990 entwickelt (bitte jeweils die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie für die vergangenen Jahre jeweils einzeln darstellen, bitte nach West- und Ostdeutschland aufschlüsseln)? 7. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält, stehen in einem tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnis (bitte für die Jahre seit 1990 bis heute und nach Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)? 8. In welchen bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält, gibt es Betriebsratsgremien oder Personalvertretungen , und seit wann existieren diese (bitte für die Jahre seit 1990 entsprechend aufschlüsseln), und in welchen Unternehmen existieren keine Betriebsratsgremien oder Personalvertretungen? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Arbeitsverhältnisse bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“, auf Bundestagsdrucksache 19/3255 verwiesen . Hierbei handelt es sich um die aktuellsten Zahlen, die der Bundesregierung vorliegen. Die Bundesregierung erfasst nicht Veränderungen dieser Zahlen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11428 im Zeitverlauf und nimmt insoweit keine Aufschlüsselung nach Ost- und Westdeutschland vor. Ergänzend wird zu Frage 6 darauf hingewiesen, dass die Veränderung der Beschäftigtenzahl in den Beteiligungsunternehmen des Bundes im Zeitverlauf anhand der Beteiligungsberichte des Bundes nachvollzogen werden kann. 9. Verfügt die Bundesregierung über wissenschaftliche Erhebungen zur Beschäftigungsentwicklung der in Deutschland von Privatisierung und Liberalisierung betroffenen Bereiche der Daseinsvorsorge oder hat sie in der Vergangenheit einen entsprechenden Auftrag zur Erforschung der Beschäftigungsentwicklung erteilt? Falls ja, wo sind die Ergebnisse abrufbar, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den erfassten Daten? Falls nein, warum nicht? 10. Hat die Bundesregierung die Auswirkungen der in der Antwort zu Frage 1 erfassten Privatisierungen seit 1990 systematisch und im Hinblick auf die sozialen, sozioökonomischen und demokratietheoretischen Auswirkungen erfasst und ausgewertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich Preise und Qualität von Dienstleistungen in den einzelnen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge seit 1990 entwickelt haben? Wenn ja, welche Bereiche wurden erfasst, wo sind die Ergebnisse abrufbar, und welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus diesen? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 1d und 1f verwiesen. Die Bundesregierung bewertet zudem die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Privatisierungspolitik seit 1990 insgesamt positiv. So konnten insbesondere bei bedeutenden Privatisierungsvorhaben, bei denen staatliche Beteiligungen veräußert und die Märkte für private Wettbewerber geöffnet wurden (etwa im Bereich Post und Telekommunikation) sinkende Preise aufgrund verstärkten Wettbewerbs sowie eine Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen im Interesse der Verbraucher beobachtet werden. Zu den Beschäftigungswirkungen bei Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge kann die Bundesregierung keine Aussage treffen, da dazu weder statistische Erhebungen noch wissenschaftliche Untersuchungen vorliegen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11428 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wen hat die Bundesregierung ggf. mit Prognosen über die möglichen Auswirkungen der in Frage 1 erfragten Privatisierungen beauftragt (bitte aufführen , wann, mit welchem konkreten Auftrag, mit welchem Prognosezeitraum, zu welchem Preis, in Bezug auf welche angestrebte Privatisierung und mit welchem konkreten Ergebnis – bitte einzeln auflisten und ggf. das Gutachten angeben und wo es veröffentlicht worden ist)? Veräußerungen von unternehmerischen Beteiligungen des Bundes sind zu prüfen, wenn das wichtige Bundesinteresse gemäß § 65 der Bundeshaushaltsordnung entfallen ist. Gutachten über mögliche Auswirkungen von Privatisierungsmaßnahmen wurden nicht in Auftrag gegeben. 13. Wann, und in welchen konkreten Fällen haben ggf. die mit angestrebten und/ oder durchgeführten Privatsierungen seit 1990 betrauten Mitglieder der Bundesregierung , Beamtinnen und Beamte der Bundesministerien oder des Bundeskanzleramtes Zweifel an Prognosen geäußert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung jeweils daraus gezogen? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Welche Veräußerungen von unmittelbaren und mittelbaren Landesbeteiligungen inklusive Sondervermögen gab es seit 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Land, Branche, Jahr, Veräußerungsanteil, Veräußerungserlös ab einem Nennkapital von 50 000 Euro aufschlüsseln)? Veräußerungen von Beteiligungen der Länder liegen nicht im Verantwortungsbereich des Bundes. Daher äußert sich die Bundesregierung dazu nicht. 15. Welche messbaren und nachweislichen Erfolge gehen aus Sicht der Bundesregierung auf die Privatisierungstätigkeiten des Bundes in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück (bitte begründen und wenn möglich belegen )? 16. Welches Fazit zieht die Bundesregierung aus den Privatisierungen wesentlicher Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Bunderepublik Deutschland in den letzten drei Jahrzehnten? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hinsichtlich der Einschätzung und Bewertung der Privatisierungspolitik der Bundesregierung seit 1990 wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit und entsprechende Möglichkeiten für eine Re-Verstaatlichung von für die öffentliche Daseinsvorsorge tätigen Unternehmen (bitte begründen)? Der Erwerb von Beteiligungen des Bundes unterliegt den Regelungen des Haushaltsrechts , insbesondere § 65 der Bundeshaushaltsordnung. Zum Erwerb von Unternehmen durch andere Gebietskörperschaften (Länder, Kommunen) äußert sich die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11428 18. Plant die Bundesregierung, einen Privatisierungsbericht vorzulegen, der Kosten, Nutzen und soziale Folgen von Privatisierungen und Ausgliederungen der Gebietskörperschaften einschließlich der Konsequenzen für die Beschäftigten darstellt? Wenn ja, wann wird dies der Fall sein? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium der Finanzen berichtet dem Bundestag und Bundesrat jährlich mit dem Beteiligungsbericht zum Stand der Beteiligungen des Bundes mit privatrechtlicher Rechtsform und seiner Sondervermögen (Beteiligungsbericht ). Ein weitergehender Bericht ist nicht vorgesehen. 19. Wie viele Volks- und Bürgerbegehren, die sich gegen ein bestimmtes Privatisierungsvorhaben oder gegen Privatisierungen öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen im Allgemeinen ausgesprochen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 angestrebt, wie viele davon führten zu einem Volksentscheid und wurden positiv beschieden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Volks- und Bürgerbegehren oder Volksentscheide auf Bundesebene sind gesetzlich nicht vorgesehen. Zu möglichen Begehren auf Landes- und Kommunalebene, die Privatisierungsvorhaben zum Gegenstand haben, äußert sich die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333