Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11429 19. Wahlperiode 08.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Jan Korte, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11016 – Beschäftigte bundeseigener Unternehmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das bestehende Ungleichgewicht bei der geografischen Verteilung von Dienstsitzen der Bundesbehörden ist nach Ansicht der Fragesteller ein Problem. Laut dem Ostbeauftragten der Bundesregierung liegt der Durchschnitt bei 2,3 Bundesbeschäftigten auf 1 000 Einwohner, während es in Sachsen 0,9 und in Thüringen sogar nur 0,7 sind (www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Bundwill -weitere-Behoerden-in-Ostdeutschland-ansiedeln). Hier besteht aus Sicht der Fragesteller dringender Handlungsbedarf auch im Hinblick auf den Beschluss des Deutschen Bundestages von 1992, neue Bundesbehörden grundsätzlich im Osten anzusiedeln, bis eine vergleichbare Quote an Bundesbeschäftigten erreicht ist. Bislang unbekannt ist die Verteilung der Beschäftigten pro Bundesland bei den ganz oder teilweise im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen. Ausschlaggebend ist hier der Beschäftigungsort der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 9 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch . Auch die massive Unterrepräsentanz von Menschen ostdeutscher Herkunft in Führungsposition in Wirtschaft und Verwaltung ist ein Problem, das mittlerweile auch wissenschaftlich untersucht und dabei vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt wird (www.haz.de/Nachrichten/ Politik/Deutschland-Welt/Ostdeutsche-in-den-Eliten-unterrepraesentiert). Auch hier interessiert die Fragesteller die Verteilung in Führungspositionen der ganz oder teilweise in Bundesbesitz befindlicher Unternehmen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Bundesregierung ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet von sehr hoher politischer Bedeutung. In den bald 29 Jahren seit Wiederherstellung der deutschen Einheit sind dank großer Aufbauleistungen der Menschen im Osten Deutschlands und der solidarischen Gesamtleistung des vereinten Deutschlands eindrucksvolle Erfolge erzielt worden. Seit der Wiedervereinigung haben sich die neuen und die alten Bundesländer kontinuierlich aufeinander zu bewegt. Die Angleichung der Lebensverhältnisse ist insgesamt weit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11429 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vorangeschritten. Auch wenn der Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet noch nicht abgeschlossen ist, sieht die Bundesregierung viel mehr Grund zum Stolz auf das Erreichte als zum Verdruss. Die Wirtschaftsleistung im Osten Deutschlands hat sich seit der Wiedervereinigung mehr als verdoppelt und die wirtschaftliche Lage ist besser als je zuvor. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Lebensqualität einsetzen. Dass sich die Lebensverhältnisse in den östlichen Bundesländern an diejenigen im Westen weiter angenähert haben, zeigt sich insbesondere bei der Infrastruktur, der Umweltqualität, den Stadt- und Dorfbildern, den Wohnverhältnissen und bei der Gesundheitsversorgung. Auch die rechtlichen und sozialpolitischen Anpassungen sind weitgehend vollendet, zuletzt durch die Regelung zur Rentenangleichung . Im Jahre 2017 sind die Löhne in Deutschland um 2,3 Prozent gestiegen. Im Osten Deutschlands waren es sogar 3,9 Prozent. Die Tariflöhne im Osten Deutschlands liegen mittlerweile bei 98 Prozent des Westniveaus. Allerdings bleiben die durchschnittlich gezahlten Löhne und die Wirtschaftskraft in den östlichen Bundesländern weiterhin gegenüber den übrigen Bundesländern zurück. Dies hat zahlreiche Gründe. In Deutschland entwickeln sich Regionen differenziert. Neben kontinuierlich wachsenden Städten und Regionen – in den neuen Bundesländern insbesondere im Raum Berlin, Potsdam, Leipzig, Dresden, Rostock, Magdeburg oder Erfurt – finden sich beidseits der Elbe strukturschwache Regionen. Ein besonderer Schwerpunkt der Bundesregierung stellt daher die Förderung ländlicher Räume und von Regionen mit Strukturdefiziten dar, von denen sich viele im Osten Deutschlands befinden. Zum Abbau von Standortnachteilen strukturschwacher Regionen fließen rund 80 Prozent der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in ostdeutsche Regionen. Die Bundesregierung hat dabei eine gezielte Förderung des Mittelstands, die Stärkung des Forschungs- und Innovationspotenzials und die Fachkräftesicherung zu Schwerpunkten gemacht. Da es nur wenige Großunternehmen in den östlichen Bundesländern gibt, bildet der Mittelstand dort mehr noch als in vielen anderen Regionen das Rückgrat der Wirtschaft. Überdies wird der Bund den mit dem Braunkohleausstieg verbundenen Strukturwandel aktiv begleiten. Insgesamt stellt der Bund hierfür zur Verstärkung 2,5 Mrd. Euro bis 2023 zur Verfügung. Hiervon werden die Braunkohleregionen in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt profitieren. Lebenszufriedenheit setzt aber auch eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung, gute Bildung, eine ausreichende Zahl und gute Qualität von Betreuungsplätzen für Kinder, bedarfsgerechte Unterstützungs-, Hilfe- sowie Teilhabeangebote für ältere Menschen oder im Nahbereich liegende Versorgungs- und Kultureinrichtungen voraus. Wichtig sind auch bezahlbares Wohnen, Verlässlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs und Zugang zu digitalen Netzen. Für die Bundesregierung hat daher die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen eine hohe Priorität. Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 und des Finanzplans bis 2023 sieht daher nochmals erhöhte Investitionen in ein modernes Land und in den sozialen Zusammenhalt vor. Einen Schwerpunkt bilden dabei Investitionen in die Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, Bildung und Forschung sowie den Klimaschutz. Vorgesehen sind 5 Mrd. Euro allein für den DigitalPakt Schule bis 2024, je 1 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021 und eine Erhöhung der Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr bis 2022 um 1,7 Mrd. Euro. Drucksache 19/11429 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11429 Zugleich ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die Umbrucherfahrungen der Menschen in den östlichen Bundesländern nach dem Mauerfall für nahezu jeden eine vollständige Veränderung der Lebenswirklichkeit bedeuteten. Sowohl der wirtschaftliche, aber auch vor allem der soziale Umbruch waren für viele Bürgerinnen und Bürger mit schmerzlichen Erfahrungen verbunden, die Spuren hinterlassen haben. Nach Auffassung der Bundesregierung ist daher die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse mehr als eine Frage von Strukturen und Wirtschaftsentwicklung . Als genauso wichtig sieht es die Bundesregierung an, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in allen Regionen zu stärken. Hierzu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und der Respekt vor den Brüchen in der Biografie vieler Menschen in Ostdeutschland. Der Erfahrungsschatz aus dem Umgang mit Diktatur, aus Friedlicher Revolution, sozialer Umwälzung, Neuanfang und Selbstbehauptung, über den gerade die Menschen dort verfügen, dürfte sich bei der Bewältigung der durch die Globalisierung und Digitalisierung bedingten Umbrüche als besonders wertvoll erweisen. Hingewiesen sei darauf, dass zur Beantwortung der Fragen 1 und 4 für die Bevölkerungszahlen des jeweiligen Bundeslandes die Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für 2018 verwendet worden sind (vgl. www.statistikbw .de/VGRdL/tbls/tab.jsp?rev=RV2014 &tbl=tab20&lang=de-DE). 1. Wie viele Beschäftigte hat die Deutsche Bahn AG inklusive aller Tochtergesellschaften zurzeit pro Bundesland (bitte auch nach Beschäftigten pro 1 000 Einwohnern des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)? Die Antwort der Bundesregierung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bundesland Anzahl der Beschäftigten der Deutschen Bahn AG inklusive aller Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2018 Beschäftigte pro 1.000 Einwohner Baden-Württemberg 20.524 0,19 Bayern 27.764 0,21 Berlin 20.049 0,55 Brandenburg 6.186 0,24 Bremen 2.406 0,35 Hamburg 8.184 0,44 Hessen 28.512 0,45 Mecklenburg-Vorpommern 3.593 0,22 Niedersachsen 13.548 0,17 Nordrhein-Westfalen 31.542 0,18 Rheinland-Pfalz 6.877 0,17 Saarland 2.420 0,24 Sachsen 12.367 0,30 Sachsen-Anhalt 6.880 0,31 Schleswig-Holstein 3.335 0,12 Thüringen 3.798 0,18 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11429 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11429 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Beschäftigte die Deutsche Telekom AG inklusive aller Tochtergesellschaften zurzeit jeweils pro Bundesland hat (wenn ja, bitte nach Beschäftigten pro 1 000 Einwohnern des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)? Die Deutsche Telekom AG hat auf ihrer Internetseite (vgl. www.telekom.com/ resource/blob/566260/6f2170f970e9125df477d7bce042331d/dl-personalberichthr -factbook-2018-data.pdf) Angaben zu ihren Beschäftigten in Deutschland nach Bundesland in Vollzeitbeschäftigten (FTE) veröffentlicht (vgl. auch Anlage). Dies ergibt folgende Aufschlüsselung nach Beschäftigten pro 1 000 Einwohner: Bundesland Beschäftigte pro 1.000 Einwohner Baden-Württemberg 0,09 Bayern 0,09 Berlin 0,16 Brandenburg 0,05 Bremen 0,23 Hamburg 0,20 Hessen 0,17 Mecklenburg-Vorpommern 0,06 Niedersachsen 0,07 Nordrhein-Westfalen 0,17 Rheinland-Pfalz 0,08 Saarland 0,11 Sachsen 0,16 Sachsen-Anhalt 0,07 Schleswig-Holstein 0,06 Thüringen 0,06 Darüber hinaus gehende Kenntnisse hat die Bundesregierung nicht. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Beschäftigte die Deutsche Post AG inklusive aller Tochtergesellschaften zurzeit jeweils pro Bundesland hat (wenn ja, bitte nach Beschäftigten pro 1 000 Einwohnern des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis hiervon. 4. Wie viele Beschäftigte haben alle anderen ganz oder teilweise im Bundesbesitz (mittelbar oder unmittelbar) befindlichen Unternehmen inklusive aller Tochtergesellschaften entsprechend der Auflistung im Bundesbeteiligungsbericht zurzeit jeweils pro Bundesland (bitte auch nach Beschäftigten pro 1 000 Einwohnern des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)? Zur Beantwortung dieser Frage haben alle beteiligungsführenden Ressorts eine Abfrage bei allen nicht bereits in den Fragen 1 bis 3 angesprochenen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit, an denen der Bund derzeit ganz oder teilweise beteiligt ist sowie bei den wirtschaftlich agierenden bundesunmittelbaren Anstalten des öffentlichen Rechts auf Basis des Beteiligungsberichts des Bundes 2018 Drucksache 19/11429 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11429 durchgeführt. Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle schließen alle Tochtergesellschaften ein. Mit Ausnahme eines Unternehmens beziehen sich die Beschäftigtenangaben auf den 31. Dezember 2018. Für die Forschungszentrum Jülich GmbH sind hingegen die Zahlen zum 31. März 2019 eingeflossen, weil nur diese verfügbar waren. Bundesland Anzahl der Beschäftigten inklusive aller Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2018 Beschäftigte pro 1.000 Einwohner Baden-Württemberg 2.481 0,02 Bayern 15.957 0,12 Berlin 10.387 0,29 Brandenburg 2.275 0,09 Bremen 545 0,08 Hamburg 397 0,02 Hessen 12.153 0,19 Mecklenburg-Vorpommern 1.750 0,11 Niedersachsen 4.480 0,06 Nordrhein-Westfalen 17.558 0,10 Rheinland-Pfalz 940 0,02 Saarland 812 0,08 Sachsen 3.100 0,08 Sachsen-Anhalt 907 0,04 Schleswig-Holstein 1.277 0,04 Thüringen 1.091 0,05 5. Wie viele Menschen ostdeutscher Herkunft (Menschen, die zwischen 1961 und 1989 in der DDR geboren sind oder dort gelebt haben) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit als Vorstände oder Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer sowie in den Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der ganz oder teilweise in Bundesbesitz befindlichen Unternehmen vertreten (bitte pro Unternehmen in absoluten und prozentualen Anteilen aufschlüsseln )? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis hiervon. Die Herkunft ist weder Kriterium bei der (Aus-)Wahl von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern sowie von Bundesvertreterinnen bzw. Bundesvertretern in den Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der ganz oder teilweise in Bundesbesitz befindlichen Unternehmen, noch wird sie bei diesem Personenkreis erfasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11429 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11429 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333