Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11430 19. Wahlperiode 08.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10786 – Verhinderung der Durchleitung von KfW-Krediten durch Geschäftspolitik der Banken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist im Bereich „Unser Förderangebot für Privatpersonen“ ein Videofilm zur Erläuterung zur Erlangung eines KfW-Kredites eingestellt (www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/index-2.html). In dem Videofilm heißt es unter anderem: – „Wir [sic. die KfW] helfen Ihnen mit attraktiven Förderkrediten in Ihre Zukunft zu investieren. So einfach geht das.“ – „Die KfW betreibt keine eigenen Filialen. Sie beantragen Ihren Förderkredit ganz bequem bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. So gibt es garantiert einen Ansprechpartner ganz in Ihrer Nähe.“ – „Der Berater [sic. der Hausbank] hilft bei der Antragstellung und sichtet Ihre Unterlagen. Dann leitet Ihr Berater die Unterlagen an uns [sic. die KfW] weiter.“ – „Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und geben Ihrer Bank die Förderzusagen.“ – „Nun können Sie Ihren Kredit abschließen. Ihr Finanzierungspartner zahlt Ihnen die Fördermittel aus und nimmt später auch die Rückzahlung entgegen .“ Bei einzelnen KfW-Kreditprogrammen ist gar vorgesehen, dass bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten mit einem KfW-Kredit finanziert werden können. Dies gilt etwa für die KfW-Programme 151, 152. Hier beträgt der maximale Kreditbetrag – 50 000 Euro pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen einschließlich der Heizungs- und Lüftungspakete im „Anreizprogramm Energieeffizienz“ beziehungsweise – 100 000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11430 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gefördert werden mithin etwa auch Sanierungsmaßnahmen, sofern die Programmbedingungen erfüllt werden. Die Fraktion der FDP erreichen Berichte von potentiellen Kreditnehmern, wonach insbesondere bei der Finanzierung von kleineren Projekten Schwierigkeiten bei der sog. vollständigen Durchleitung eines KfW-Kredits bestehen. Obgleich dem Grunde nach die KfW-Förderbedingungen erfüllt seien, würden die Hausbanken die KfW-Kredite bei kleineren Kreditsummen nur bei einer Mischfinanzierung aus Hausbank- und KfW-Kredit anbieten. Bei Unterschreitung einer bestimmten Mindestkreditsumme sähe die Geschäftspolitik von Hausbanken vor (je nach Bank 25 000 Euro bis 50 000 Euro), jegliche Durchleitung eines KfW-Kreditanteils zu versagen. Für die potentiellen KfW-Kreditkunden erweisen sich die KfW-Kreditkonditionen als deutlich günstiger. Von den Hausbanken werden diese Angaben bestätigt. Die Versagung der vollständigen Durchleitung von KfW-Krediten wird damit begründet, dass die ausschließliche bzw. vollständige Durchleitung von KfW-Krediten für die Hausbanken aus Ertragsgesichtspunkten wenig attraktiv sei. Der Verwaltungsaufwand für die Abwicklung eines KfW-Kredits lohne sich bei einer vollständigen Durchleitung eines KfW-Kredits erst bei höheren Kreditsummen, da die Hausbank hier allein an der Bearbeitungsgebühr verdienen könne. Ziel der KfW-Kreditprogramme zur energetischen Sanierung ist es, einen Anreiz zu bieten, damit möglichst viele Hausbesitzer beispielsweise ihre Heizung oder ihre Fenster erneuern und ihren Energieverbrauch deutlich senken. Oftmals liegen die Kosten für diese Maßnahmen allerdings unterhalb der von den Banken selbst gesetzten Mindestkreditsummen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aufgrund der Ausführungen der Fragesteller in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, die sich auf die KfW-Förderangebote für Privatkunden beziehen, wird bei der Beantwortung ausschließlich auf die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KfW abgestellt. 1. Wie viele KfW-Kreditprogramme sehen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Finanzierung von über 25 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten vor? Welche KfW-Programme erfüllen die Voraussetzung? 2. Wie viele KfW-Kreditprogramme sehen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Finanzierung von über 50 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten vor? Welche KfW-Programme erfüllen die Voraussetzung? 3. Wie viele KfW-Kreditprogramme sehen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Finanzierung von über 75 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten vor? Welche KfW-Programme erfüllen die Voraussetzung? 4. Wie viele KfW-Kreditprogramme sehen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten vor? Welche KfW-Programme erfüllen die Voraussetzung? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11430 In allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW können 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden. Dabei darf aber der programmindividuelle Förderhöchstbetrag nicht überschritten werden: Dieser beläuft sich auf maximal 50 000 Euro (pro Wohneinheit) in den Förderprogrammen : Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen (152), Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167), Altersgerecht Umbauen (159) und Wohneigentumsprogramm (124) und auf maximal 100 000 Euro (pro Wohneinheit) in den Förderprogrammen: Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus (151) und Energieeffizient Bauen (153). 5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hausbanken über Geschäftspolitiken verfügen, die eine Durchleitung von KfW-Krediten erst ab einer bestimmten Mindestsumme oder hilfsweise erst bei einer Mischfinanzierung vorsehen? a) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis bzw. nach Schätzung der Bundesregierung über eine solche entsprechende Geschäftspolitik (bitte Anzahl der Banken nennen)? b) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 10 000 Euro? c) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 15 000 Euro? d) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 20 000 Euro? e) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 25 000 Euro? f) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 50 000 Euro? 6. Ist der KfW bekannt, dass Hausbanken über Geschäftspolitiken verfügen, die eine Durchleitung von KfW-Krediten erst ab einer bestimmten Mindestsumme oder hilfsweise erst bei einer Mischfinanzierung vorsehen? a) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis bzw. nach Schätzung der KfW über eine solche entsprechende Geschäftspolitik (bitte Anzahl der Banken nennen)? b) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der KfW über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 10 000 Euro? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11430 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der KfW über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 15 000 Euro? d) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der KfW über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 20 000 Euro? e) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der KfW über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 25 000 Euro? f) Wie viele Banken verfügen nach Kenntnis der KfW über eine entsprechende Geschäftspolitik mit einem (Mindest-)Schwellenwert von 50 000 Euro? Die Fragen 5 bis 5f und 6 bis 6f werden zusammen beantwortet. Die Kenntnisse der Bundesregierung decken sich mit denen der KfW. Die Durchleitung von Förderkrediten ist eine freiwillige Leistung der Kreditinstitute. Sollten einzelne Kreditinstitute Schwellenwerte festgelegt haben, so handelt es sich hierbei um individuelle geschäftspolitische Entscheidungen. Es liegen der KfW/Bundesregierung keine strukturierten Informationen über ggf. bestehende Schwellenwerte der Geschäftsbanken bei der Vergabe von Förderkrediten der KfW vor. Das Beschwerdemanagement der KfW verzeichnet für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KfW pro Geschäftsjahr nur sehr wenige Beschwerden, bei denen potentielle Förderdarlehensnehmer äußern, sie hätten aufgrund der geringen Kreditbeträge keine Durchleitungsbank finden können. Aufgrund dieser geringen Anzahl geht die KfW/Bundesregierung davon aus, dass es sich hierbei um Einzelfälle und nicht um ein systemisches Problem handelt. Erfahrungsgemäß werden kleine Investitionsvorhaben oft eigenfinanziert. Hierfür stellt die KfW als Alternative zum Förderkredit Investitionszuschüsse bereit (z. B. Programm „Altersgerecht Umbauen (455)“ und „Energieeffizient Sanieren (430)“). 5. g) Wie verträgt sich dies nach Auffassung der Bundesregierung mit der Aussage in dem Werbefilm auf der KfW-Homepage „Wir [sic. die KfW] helfen Ihnen mit attraktiven Förderkrediten in Ihre Zukunft zu investieren. So einfach geht das“? 6. g) Wie verträgt sich dies nach Auffassung der KfW mit der Aussage in dem Werbefilm auf der KfW-Homepage „Wir [sic. die KfW] helfen Ihnen mit attraktiven Förderkrediten in Ihre Zukunft zu investieren. So einfach geht das“? Die Fragen 5g und 6g werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Das Video „So beantragen Sie Ihren KfW-Kredit“ hat das Ziel, Privatpersonen auf einfache und verständliche Weise den Antragsweg der Bankendurchleitung zu erklären. Es dient der reinen Information. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11430 7. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von unter 5 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 8. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 5 000 Euro und unter 10 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 9. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 10 000 Euro und unter 15 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 10. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 15 000 Euro und unter 20 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 11. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 20 000 Euro und unter 25 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 12. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 25 000 Euro und unter 30 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11430 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 13. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 30 000 Euro und unter 35 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 14. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 35 000 Euro und unter 40 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 15. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 40 000 Euro und unter 45 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? 16. Wie viele Kreditvorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 45 000 Euro und unter 50 000 Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der KfW zumindest auch durch einen KfW-Kredit gefördert? a) Bei vielen dieser Kreditvorhaben wäre grundsätzlich eine 100-prozentige Förderfähigkeit der Kosten einschließlich Nebenkosten theoretisch möglich gewesen? b) Bei wie vielen dieser Kreditvorhaben ist es zu einer Durchleitung des KfW-Kredits gekommen, der das gesamte Finanzierungsvolumen abgedeckt hat (sog. vollständige Durchleitung)? Die Fragen 7 bis 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Strukturierung und Ausgestaltung der Gesamtfinanzierung eines jeden Investitionsvorhabens erfolgt individuell zwischen Finanzierungspartner und Kunden. Der KfW und der Bundesregierung liegen keine strukturierten und vollständigen Informationen über das Gesamtfinanzierungsvolumen der Investitionsvorhaben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11430 vor, da neben einem KfW-Förderkredit auch Darlehen der Hausbank oder eines anderen Kreditinstitutes oder Eigenmittel enthalten sein können. Erfolgt eine reine Betrachtung der KfW-Förderkredite, so wurden im Kalenderjahr 2018 in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen bezogen auf die angefragten Größenklassen folgende KfW-Förderkredite zugesagt: Kreditbetrag Anzahl bis 5.000 Euro 105 > 5.000 Euro bis 10.000 Euro 1.428 >10.000 Euro bis 15.000 Euro 2.465 >15.000 Euro bis 20.000 Euro 2.727 >20.000 Euro bis 25.000 Euro 2.344 >25.000 Euro bis 30.000 Euro 2.567 >30.000 Euro bis 35.000 Euro 1.734 >35.000 Euro bis 40.000 Euro 2.209 >40.000 Euro bis 45.000 Euro 1.362 >45.000 Euro bis 50.000 Euro 67.683 Informationen dazu, welche weiteren Finanzierungsbausteine (Hausbankdarlehen , Fremddarlehen, Eigenmittel) neben den KfW-Förderkrediten eingebunden werden, liegen der KfW nicht vollständig und strukturiert vor. 17. Wenn diese Schwierigkeiten bei der Durchleitung von KfW-Krediten bestehen und die Kreditprojekte letztlich doch anderweitig durchgeführt bzw. andersartig finanziert werden als über eine theoretisch möglich vollständige und ausschließlich Finanzierung durch KfW-Kredite, spräche dies aus Sicht der Bundesregierung bzw. der KfW eher dafür, a) dass in den entsprechenden Bereich kein Marktversagen (mehr) besteht und die Programme im Hinblick auf die KfW-Satzung zu überprüfen wären , oder Die sehr hohe Inanspruchnahme bei großvolumigen Investitionsvorhaben mit einem entsprechend hohen Investitionsbedarf zeigt, dass Förderkredite notwendig sind und in der Breite ankommen. Um auch kleinere Sanierungsvorhaben zu unterstützen , honoriert die KfW zusätzlich zur Bankenmarge Kleinkredite mit einer sogenannte Up-Front-Fee für die Durchleitungspartner. Dennoch aber zeigt sich hier, dass häufig kein Finanzierungsbedarf besteht und die Investitionsvorhaben aus Eigenmitteln finanziert werden. b) dass in den entsprechenden Bereich verstärkt bzw. ausschließlich auf Zuschüsse gesetzt werden sollte? Als Alternative zur Kreditfinanzierung (z. B. für geringinvestive oder anders finanzierte Maßnahmen) besteht die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss zu beantragen (z. B. Programme „Altersgerecht Umbauen (455)“ und „Energieeffizient Sanieren (430)“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11430 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass vor dem Hintergrund der Verfehlung der Klimaschutzziele 2020 die Einführung von Mindestkreditsummen durch die Hausbanken die Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erschwert? Aufgrund der hohen Inanspruchnahme von KfW-Förderkrediten sowie der ausgesprochen geringen Anzahl von Beschwerden werden keine systematischen Schwierigkeiten bei der Durchleitung von KfW-Förderkrediten erkannt. 19. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass die von einigen Hausbanken benannten Mindestkreditsummen von 25 000 bzw. 50 000 Euro deutlich über den Kosten für den Einbau einer neuen Heizung in ein Einfamilienhaus liegen? Es liegen der KfW und der Bundesregierung keine strukturierten Informationen über Schwellenwerte einzelner Kreditinstitute bei der Vergabe von Förderkrediten der KfW vor. Erfahrungsgemäß werden geringinvestive Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Heizungserneuerung, tendenziell durch Eigenmittel in Kombination mit bestehenden Zuschussangeboten finanziert. 20. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den geringen Mittelabflüssen in dem Anreizprogramm Energieeffizienz Titel 6092 686 11 im Energie- und Klimafonds (EKF), bei dem 2017 rd. 42 Prozent und 2018 rd. 33 Prozent der bereitgestellten Gelder nicht verausgabt werden konnten und der Einführung von Mindestkreditsummen durch die Hausbanken? Nein, ein solcher Zusammenhang besteht nicht. Aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz werden bei der KfW nur Zuschüsse finanziert. Gründe für den noch nicht vollständigen Mittelabfluss sind einerseits Verzichte oder Stornierungen von Förderzusagen sowie anderseits eine Auszahlungsfrist von bis zu drei Jahren (d. h. der Mittelabfluss erfolgt gestreckt über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Zusage). 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Hausbanken in Bezug auf KfW-Förderkredite, kommt ihnen eine systemrelevante Funktion zu oder ist die Durchleitung von KfW-Krediten eine rein freiwillige Leistung? Gemäß § 3 Absatz 1 des KfW-Gesetzes sind bei der Gewährung von Finanzierungen im Bereich Wohnungswirtschaft Kreditinstitute oder andere Finanzierungsinstitutionen einzuschalten. Die Durchleitung von Förderkrediten ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung der Kreditinstitute. Dabei sind die Banken und Sparkassen wesentliche Multiplikatoren für ein bundesweites Angebot von Förderkrediten. Förderkredite sind wichtige Bausteine, um insgesamt günstige Finanzierungen anbieten zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333