Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11434 19. Wahlperiode 09.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11021 – Geheimdienstliche Beobachtung von Musikerinnen und Musikern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hat in der Vorabversion des Verfassungsschutzberichts 2018 (www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/ Vorabfassung_Saechsischer_Verfassungsschutzbericht_2018.pdf, Seite 190) über die Musikveranstaltung „Wir sind mehr“ am 3. September 2018 in Chemnitz berichtet und dabei die Auftritte der Bands Feine Sahne Fischfilet und K.I.Z. sowie Teile des Publikums bzw. Verhaltensweisen von Teilen des Publikums als linksextremistisch beschrieben. Hierbei wurde, neben (nicht näher dargelegten ) Redebeiträgen, Fahnen der Antifaschistischen Aktion und Bannern der YPG, explizit das Rufen der Parole „Alerta, alerta Antifascista!“ („Alarm, Alarm Antifaschistinnen und Antifaschisten!“ – Übersetzung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen) als „linksextremistisch“ charakterisiert. 1. Wie viele und welche „linksextreme Musikgruppen“ sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt und werden beobachtet? 2. Welche Konzerte wurden vom BfV, aufgrund ihres „linksextremistischen“ oder „teilweise linksextremistischen“ Charakters seit 2002 beobachtet, und mit welchen Mitteln? 3. Wurde die Veranstaltung „Wir sind mehr“ vom BfV beobachtet, und wenn ja, mit welchen Mitteln? 4. Werden Veranstaltungen, wie das Highfield-Festival (www.highfield.de/de/ line-up/#/artists/headliners), das Rock-im-Park-Festival (www.rock-im-park. com/lineup), das Rock-am-Ring-Festival (www.rock-am-ring.com/lineup) oder andere Festivals, auf denen Feine Sahne Fischfilet auftreten, vom BfV beobachtet (bitte mit Begründung beantworten; gleiches gilt für das Kosmonaut Festival, www.kosmonaut-festival.de/lineup/, auf dem K.I.Z. auftreten )? Drucksache 19/11434 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele und welche „nichtextremistische Veranstaltungen“ wurden aus Sicht der Bundesregierung von „linksextremistischen Bands für die Vermittlung ihrer extremistischen Ideologie“ genutzt, um auf „Nichtextremisten einzuwirken “ (vgl.: Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Verfassungsschutzbericht 2018, Seite 190)? 6. Werden bzw. wurden die Musikgruppen K.I.Z. und Feine Sahne Fischfilet vom BfV beobachtet (bitte mit Begründung beantworten)? Die Fragen 1 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus, § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG). Durch eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der Verfassungsschutzberichte könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf , den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergibt sich, dass eine Beantwortung hinsichtlich einer etwaigen Beobachtung „linksextremer Musikgruppen“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht erfolgen kann. 7. Liegen dem BfV Quellenmeldungen mit Bezug zur „Wir sind mehr“-Veranstaltung , zu den Bands Feine Sahne Fischfilet und K.I.Z. und/oder zu anderen Konzerten dieser Bands vor? Eine Auskunft unterbleibt, da sie geeignet wäre, die Effektivität nachrichtendienstlicher Taktik und Methodik zu mindern. Ansonsten könnten aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendienste bzw. Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand sowie Aufklärungsbedarf des Bundesamtes für Verfassungsschutz gezogen werden. Dies würde die Arbeit von Nachrichtendiensten in erheblichem Maße gefährden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. 8. Sind die Aussagen „Nazis Raus“ und/oder „Alerta, alerta Antifascista!“ laut BfV Indikatoren für „Linksextremismus“ (bitte mit Begründung beantworten )? Die Einstufung als linksextremistisch richtet sich nach den für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz maßgeblichen Rechtsgrundlagen der §§ 3 und 4 BVerfSchG. Zentrale Voraussetzung ist das Vorliegen von hinreichend tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO). Bestrebungen gegen die fdGO sind nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der Verfassungsgrundsätze der fdGO zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Bei der Beurteilung, ob die Beobachtungstätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz begründet ist, nimmt dieses demnach keine losgelöste Bewertung einzelner abstrakter Rechtsfragen vor. Vielmehr kommt es darauf an, ob in der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11434 Gesamtschau tatsächliche Anhaltspunkte für die genannten Bestrebungen vorliegen . Maßgeblich ist, ob im jeweiligen Fall das Vorliegen einer Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bejaht werden kann. Es bedarf einer sorgfältigen Prüfung, wann Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333