Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11439 19. Wahlperiode 09.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10929 – Studien des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung gibt verschiedene Studien bei externen Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen in Auftrag , um ihre Arbeit fakten- und wissenschaftsbasiert ausführen zu können und dauerhaft auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu sein. Für eine fundierte politische Arbeit ist das unabdingbar. Das Bundesministerium muss über die Entwicklungen in seinem Geschäftsbereich gut informiert sein, um auf Änderungen reagieren und Möglichkeiten der politischen Steuerung ausloten zu können . Gleichzeitig besteht nach Ansicht der Fragesteller bei in Auftrag gegebenen Studien die Gefahr politischer Färbung und eine unverhältnismäßige Einbindung externer Kräfte. Für diese Aufgaben werden dann Haushaltsmittel verwendet , für die eigentlich Planstellen im Bundesministerium vorhanden sind oder entsprechend geschaffen werden oder geschaffen werden könnten. Damit bei der Auftragsvergabe für Studien sowohl eine Neutralität in der Ausgestaltung und ein haushälterisch vernünftiges Maß gegeben sind, muss das Parlament darüber in Kenntnis sein, wie die Bundesregierung sich extern Informationen , Wissen und Daten organisiert. Ein Auswachsen solcher Verbindungen zu externen Beratern wie im Falle des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) darf sich nicht wiederholen (vgl. www.taz.de/!5579453/). 1. Mit welchen Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen , demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dessen Ressortforschung sowie sonstige nachgeordnete Behörden seit Oktober 2013 welche Institutionen, zu welchem Gegenstand, welcher Laufzeit und welchem Budget beauftragt (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)? Wann und wo werden oder wurden diese Studien veröffentlicht? 2. Welche Studien im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie sonstiger nachgeordneter Behörden sind seit September 2017 beendet bzw. fertiggestellt worden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11439 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche dieser Studien wurden wann und wo veröffentlicht? 4. Welche dieser Studien wurden bisher aus welchen Gründen noch nicht veröffentlicht , und wann wird die Bundesregierung diese Studien wo veröffentlichen ? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die erbetenen Angaben werden zusammengefasst als Tabelle in Anlage 1 dargestellt . Mit der Bitte um gleichzeitige Nennung der ausführenden Auftragnehmer und des Budgets/Auftragswerts üben die Fragesteller ihr Frage- und Informationsrecht aus, welches Verfassungsrang genießt. Diesem Informationsanspruch stehen Grundrechte Dritter gegenüber, hier mit Blick auf die Namensnennung bei gleichzeitiger Nennung der Höhe der Mittel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Widerspricht der Auftragnehmer bzw. Gutachter der Nennung seines Namens und der Höhe der ausgereichten Mittel und sind diese bislang nicht öffentlich bekannt, würde eine Übermittlung der entsprechenden Informationen in die vorbezeichneten Grundrechte eingreifen. Ein solcher Grundrechtseingriff ist nur dann zulässig, wenn er in überwiegendem Allgemeininteresse erfolgt und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. Hierzu sind das parlamentarische Informationsinteresse und das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse der Dritten gegeneinander abzuwägen und im Wege der praktischen Konkordanz in Ausgleich zu bringen. Im Rahmen dieser Abwägung ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls insbesondere zu prüfen, ob eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages in Betracht kommt, die Antwort also nicht veröffentlicht, sondern ausschließlich dem entsprechend ermächtigten Personenkreis zugänglich gemacht wird. Im Ergebnis dieser Abwägung ist daher die Antwort der Anlage 1 als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird gesondert übermittelt.* 5. Wie sind die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien in den entsprechenden politischen Themenfeldern in die entsprechenden politischen Entscheidungen (Gesetzentwürfe, Verordnungserlasse, Verordnungsänderungen , Abstimmungsverhalten in nationalen, internationalen und EU-Gremien, Fördermittelvergabe, Fördermittelausgestaltung etc.) eingeflossen und sichtbar geworden, bzw. wie werden sie einfließen und sichtbar werden (bitte nach politischem Themenfeld, entsprechender politischer Handlung und entsprechender Studie auflisten)? Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 aufgezeigt, wurden bzw. werden die Studien im Sinne von Frage 1 überwiegend veröffentlicht. Auch nicht veröffentlichte Studien werden im digitalen Zeitalter mit anderen Ressorts regelmäßig geteilt . Es ist daher rein faktisch nicht möglich nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien bei der Fördermittelvergabe oder beim Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien in fast sieben Regierungsjahren eingeflossen sind. Zudem fließen regelmäßig zahlreiche Faktoren in die politische Entscheidungsfindung ein, die sich im Nachhinein typischerweise nicht entflechten lassen. Soweit Studien im besonderen * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestags hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11439 Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, ist dies regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten etc. ausdrücklich Bezug nimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333