Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11440 19. Wahlperiode 09.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10777 – Exportfinanzierung im Kontext der chinesischen Herausforderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Aufstieg Chinas setzt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller vor allem in ökonomischer Hinsicht zunehmend unter Handlungsdruck. In der deutschen Außenpolitik hat der chinesische Aufstieg insbesondere mehrere Afrika -Initiativen zur Folge. Eine davon ist der „Marshall-Plan mit Afrika“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/marshallplan_mit_afrika/index.jsp). Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller die berechtigte Befürchtung, in Afrika gegenüber China und anderen Akteuren zu kurz zu kommen. Entsprechend klagte Bundesminister Dr. Gerd Müller darüber, wie wenig man hierzulande Afrika als Chancenkontinent wahrnehme, jedenfalls „[…] im Gegensatz zu China und Russland. Sie investieren massiv und sichern sich knappe Rohstoffe wie Coltan und Lithium für die Digital- und Elektroindustrie. Europa ist gerade dabei, Afrika als Jahrhundertchance zu verpassen“ (www.bpb.de/apuz/277735/ den-kolonialen-blick-ueberwinden-afrikabilder-und-afrikapolitik-essay?p=1). Vor dem Hintergrund ihres Einsatzes für „offene Märkte sowie freien, regelbasierten Handel […], um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche und europäische Unternehmen zu erreichen“, bewertet die Bundesregierung „durch staatliche Eingriffe verursachte Wettbewerbsverzerrungen, die sich auch auf Drittmärkte auswirken können, […] kritisch“ (Bundestagsdrucksache 19/9182). Dabei kommt der Finanzierung von Exporten eine immense Bedeutung zu. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur „Reaktion der Bundesregierung auf systemische Wettbewerber“ (Bundestagsdrucksache 19/9182) befindet die Bundesregierung: „Die Herstellung und Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Bereich der staatlich unterstützten Exportfinanzierung stehen aufgrund zunehmenden Wettbewerbs aus Staaten, die nicht dem OECD- Konsensus unterliegen, unter Druck. Die Bundesregierung setzt sich deshalb im Rahmen der International Working Group on Export Credits dafür ein, auch außerhalb der OECD, insbesondere unter Einbeziehung von China, internationale Finanzierungsstandards zu vereinbaren.“ Und weiter: „Die Bundesregierung entwickelt die Exportkreditgarantien des Bundes im engen Dialog mit der deutschen Exportwirtschaft stetig fort. Unter Beachtung der Vorgaben des OECD- Konsensus und des Haushaltsrechts werden bestehende Spielräume bei der Fortentwicklung des Instruments genutzt.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11440 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entsprechend berichtet die Bundesregierung in ihrem Jahresbericht zu den Exportkreditgarantien des Jahres 2018 über die International Working Group: „Um weltweit einen fairen Wettbewerb aller staatlichen Exportkreditagenturen zu erreichen , ist es von entscheidender Bedeutung, dass auch wichtige Handelsnationen außerhalb der OECD in ein internationales Regelwerk eingebunden werden . Dieses Ziel verfolgt die 2012 ins Leben gerufene International Working Group (IWG). Ihr gehören neben der EU fast alle OECD-Staaten sowie u. a. Brasilien, China, Indien, Indonesien, Malaysia, Russland und Südafrika an. Mittlerweile haben 17 Treffen der IWG stattgefunden. Seit Ende 2017 wird in verschiedenen Arbeitsgruppen u. a. über die Themen lokale Kosten, Kreditlaufzeiten , Prämiengestaltung, Zinssätze und Deckungsquoten diskutiert. Auf Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen werden die weiteren Diskussionen geführt “ (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d 979f20822/jb_2018.pdf). Darüber hinaus konkretisiert die Bundesregierung die Weiterentwicklung internationaler OECD-Regelungen: „Staatliche Exportkreditagenturen treffen zunehmend auf andere – nichtkommerzielle – Akteure, die ebenfalls grenzüberschreitenden Handel finanzieren. Vor allem international operierende Entwicklungsbanken spielen insoweit eine bedeutende und zunehmende Rolle. In einem solchen Umfeld steigt die Notwendigkeit, das internationale Regelwerk zu modernisieren und der sich wandelnden Exportfinanzierungslandschaft anzupassen “ (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d 979f20822/jb_2018.pdf). 1. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich einer Angleichung der staatlich gedeckten Exportfinanzierung gemäß des OECD-Konsensus und den deutschen Zielen im Rahmen der IWG, und verfolgt sie dabei das Ziel der Harmonisierung mit den Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (bitte begründen)? a) Wenn nicht, weshalb (bitte detailliert auf die jeweiligen Unterschiede eingehen , diese nachweisen und jeweils begründen; im Falle von Unterschieden von OECD-Konsensus und Haushaltsrecht z. B. bitte auf einzelne Textstellen eingehen)? b) Wenn nicht, was kann die Bundesregierung tun, um diese Harmonisierung jeweils zu erreichen, und wann gedenkt sie dies erreicht zu haben? c) Für welche Regelwerke und Formate setzt sich die Bundesregierung über die „grundlegende Überarbeitung des OECD-Regelwerks und des Erfolgs der International Working Group on Export Credits“ hinaus, ein (bitte vollständig aufzählen und benennen; www.agaportal.de/_Resources/ Persistent/5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d979f20822/jb_2018.pdf)? Das OECD-Übereinkommen für staatlich geförderte Exportkredite (sog. OECD- Konsensus), das 1978 in Kraft trat, hat zum Ziel, einen Konditionenwettlauf bei der staatlichen Exportförderung weitgehend auszuschließen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um so einen auf Qualität und Preis fußenden Wettbewerb zwischen Exporteuren zu unterstützen. Für dieses Ziel setzt sich die Bundesregierung gleichermaßen sowohl im Rahmen der OECD als auch bei den Verhandlungen in der International Working Group on Export Credits (IWG) ein. Die Bundesregierung erachtet die Harmonisierung der Verhandlungsstränge in der IWG und im Rahmen der Modernisierung des OECD-Konsensus insgesamt als sinnvoll und erstrebenswert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11440 2. Welche Verhandlungsmasse hat die Bundesregierung angesichts der Herausforderung durch chinesische Entwicklungsbanken in Verhandlungen mit entsprechenden Herausforderern und Partnern im Rahmen der Weiterentwicklung internationaler OECD-Regelungen und der IWG aufzuweisen (bitte begründen )? In beiden Gremien ist die EU Mitglied, vertreten durch die Europäische Kommission . In den Abstimmungsprozess der EU bringt sich die Bundesregierung aktiv ein und gibt maßgebliche Impulse zur Anpassung und Modernisierung der internationalen Rahmenbedingungen für die Exportförderung. 3. Wie schätzt die Bundesregierung im Kontext der Weiterentwicklung internationaler OECD-Regelungen und der IWG die Tatsache ein, dass die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) vollständig in die internationale Finanzarchitektur eingebettet ist und angesichts des „Best in Class Rating“ (Bundestagsdrucksache 19/9182, Antwort zu Frage 39a) höchst erfolgreich agiert? a) Wie betätigt sich die AIIB nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Seidenstraßeninitiative (BRI) und der „EU-Asien-Konnektivitätsstrategie “ (bitte quantifizieren und qualifizieren)? Offizielle Listen von Projekten der BRI existieren nicht. Nach Kenntnisstand der Bundesregierung ist die AIIB derzeit lediglich an einem Projekt mit unmittelbarem BRI-Bezug beteiligt, und zwar mit 150 Mio. US-Dollar am – von der zur Weltbankgruppe gehörenden International Finance Corporation (IFC) als „Lead Financer“ geführten – Emerging Asia Fund (640 Mio. US-Dollar), an dem u. a. auch der von China eingerichtete Silk Road Fund mit 100 Mio. US-Dollar beteiligt ist. Eine Zusammenarbeit zwischen AIIB und der Europäischen Kommission zur Förderung von Projekten im Rahmen der EU-Asien Konnektivitätsstrategie besteht nicht. b) Betätigt sich eine deutsche Entwicklungsbank nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Seidenstraßeninitiative (BRI) und der „EU- Asien-Konnektivitätsstrategie“ (bitte quantifizieren und qualifizieren)? Nein. c) Wie erklärt sich im Falle einer Betätigung der AIIB im Rahmen der BRI nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die AIIB im internationalen System verregelt ist, die BRI jedoch nicht (Bundestagsdrucksache 19/9182, Antwort zu Frage 39a; bitte begründen)? Grundsätzlich beteiligt sich die AIIB nur an Projekten, die den Standards der Bank entsprechen. Dies gilt auch für das in der Antwort zu Frage 3a genannte Projekt des Emerging Asia Funds. Bei diesem finden die Vorgaben der IFC Anwendung . Diese Standards sind von der AIIB als gleichwertig mit den eigenen Standards eingestuft worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11440 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Entspricht das „Best in Class Rating“ nach Auffassung der Bundesregierung den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (www.bmz.de/de/ ministerium/ziele/2030_agenda/historie/rio_plus20/index.html; bitte begründen )? Das genannte „Best in Class Rating“ bezieht sich auf die Beurteilung der drei großen Ratingagenturen (Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch) bezüglich der finanziellen Tragfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit der AIIB, die diese Agenturen mit ihrer jeweiligen Bestnote bewerten. Eine Aussage über Nachhaltigkeit im Sinne o. g. Definition wird durch diese Ratings nicht getroffen. e) Von welchen chinesisch dominierten Entwicklungsbanken hat die Bundesregierung über die AIIB hinaus noch Kenntnis (bitte vollständig aufzählen )? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. f) An welchen chinesischen Entwicklungsbanken ist die Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der AIIB, beteiligt (bitte nach Beteiligungsvolumen aufschlüsseln)? Die Bundesrepublik Deutschland ist an keiner chinesischen Entwicklungsbank beteiligt. Es wird darauf hingewiesen, dass die AIIB keine chinesische Entwicklungsbank , sondern eine multilaterale Entwicklungsbank ist. g) An welchen deutschen Entwicklungsbanken ist China beteiligt (bitte nach Beteiligungsvolumen aufschlüsseln)? An keiner. h) Entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen chinesischen Entwicklungsbanken, ausschließlich der AIIB, ebenfalls dem „Best in Class Rating“ (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Ratings chinesischer Entwicklungsbanken . i) Welche deutschen Entwicklungsbanken außer der KfW existieren? Keine. j) Entsprechen die deutschen Entwicklungsbanken dem „Best in Class Rating “? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die KfW ist bei relevanten Ratingagenturen mit der Bestnote geratet. k) Können chinesische und deutsche Entwicklungsbanken nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des „Best in Class Rating“ vergleichend gewertet werden (wenn ja, bitte vollständig auflisten und hierarchisieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3h verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11440 l) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres Einsatzes für eine „nachhaltige Finanzindustrie, die global wettbewerbsfähig ist“, wie der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz auf dem Forum Future Europe betonte, sowie der Gespräche des Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundesministeriums der Finanzen (Bundestagsdrucksache 19/8068) mit unter anderem der Commerzbank und der Deutschen Bank, in diesem Kontext das Scheitern der Fusionsgespräche zwischen der Deutschen Bank und der Commerzbank (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/ finanzaufsicht-bundesregierung-wirbt-fuer-fusion-von-deutscher-bank-undcommerzbank /23870178.html?ticket=ST-431940-m7XC2Pgy7aNxDcf EN7YJ-ap6)? Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Entscheidungen privatwirtschaftlicher Unternehmen vor. Unabhängig davon muss die differenzierte und international aktive deutsche Realwirtschaft mit einem ebenso differenzierten und internationalen Angebot an Finanzdienstleistungen auch im Rahmen von Exportfinanzierungen versorgt werden. Im internationalen Wettbewerb besteht die Herausforderung für deutsche Banken insbesondere darin, ihr Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland zu halten und auszubauen – trotz hohen Wettbewerbs, Konkurrenz durch FinTechs und derzeit bestehender Finanzierungsüberschüsse der deutschen Unternehmen. Daher ist es aus Sicht der Bundesregierung wichtig, dass die deutschen Kreditinstitute ihre Geschäftsmodelle überprüfen und bei Bedarf anpassen, um auch langfristig eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu unterstützen. 4. Welche internationalen bzw. supranationalen Organisation und Formate (OECD, EU, G7, G20, WTO) stehen für die Bundesregierung derzeit im Fokus ihrer Bemühungen, China ökonomisch zu begegnen, angesichts verschiedener Problemlagen in diesen Organisationen bzw. Formaten (bitte begründen , bitte nach derzeitigem Stand hierarchisieren; Bundestagsdrucksache 19/9182, Antwort zu Frage 38)? Die Bundesregierung nutzt sämtliche etablierten internationalen bzw. supranationalen Organisationen und Formate (u. a. WTO, G20, G7, OECD), um sich im Interesse Deutschlands für weltweit offene Märkte sowie fairen und gleichen globalen Wettbewerb einzusetzen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Unterstützung der Arbeit der Europäischen Kommission sowie der engen Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und weiteren Partnern Deutschlands zu. 5. In welchen internationalen bzw. supranationalen Organisation und Formaten (OECD, EU, G7, G20, Welthandelsorganisation WTO) ist nach Kenntnis der Bundesregierung China formal oder informell vertreten bzw. hat dort Einfluss (bitte nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des jeweils geschätzten Einflusses hierarchisieren)? China ist seit 2001 Vollmitglied der WTO. Die 164 Vollmitglieder sind gleichberechtigt und verfügen über jeweils eine Stimme. China ist Mitglied der G20. China ist kein OECD-Mitglied, arbeitet jedoch – wie auch andere OECD-Nichtmitglieder – mit Zustimmung der OECD-Mitgliedstaaten in verschiedenen Gremien der Organisation mit. China ist nicht Mitglied der EU und G7. Eine Hierarchisierung entlang des unbestimmten Begriffs „geschätzter Einfluss“ ist aus Sicht der Bundesregierung nicht möglich.   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11440 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Staaten der OECD und der EU sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Teil der Seidenstraßeninitiative (BRI) Chinas, wie zuletzt Italien (www.tagesschau.de/ausland/italien-seidenstrasse-101.html)? a) Sieht die Bundesregierung, angesichts ihrer Auffassung, dass nach Meinung vieler Beobachter die BRI nicht den internationalen Standards von Transparenz und Nachhaltigkeit entspricht und diese in zahlreichen Ländern zu zum Teil massiven Verschuldungsproblemen geführt hat (Bundestagsdrucksache 19/9182, Antwort zu Frage 39a), in einer partiellen Konvergenz der BRI einerseits und OECD und EU andererseits, eine Schwächung der OECD und der EU im Allgemeinen und im Besonderen eine Erschwerung der nationalen Zielerreichung hinsichtlich der IWG (bitte konkret begründen)? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Regelungen zur Exportfinanzierung der BRI denjenigen der OECD widersprechen (bitte nennen)? c) Sind der Bundesregierung entsprechende Staaten mit OECD-Mitgliedschaft bekannt in denen derartige Regelungen gelten (bitte nennen)? d) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen von diesen unterschiedlichen Exportfinanzierungsregeln negativ betroffen (bitte Unternehmen nennen und Schaden beziffern und nach Schwere des entstandenen Schadens aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sowie die OECD-Mitglieder Chile, Israel, Südkorea und Türkei mit China Absichtserklärungen zur Seidenstraßeninitiative unterzeichnet. Die Bundesregierung erkennt deutlich den kompetitiven Druck auf die deutsche Exportwirtschaft, der durch die schnelle Entwicklung der Seidenstraßeninitiative entsteht. Zugleich sieht die Bundesregierung Beteiligungschancen für die deutsche Exportwirtschaft. Einen direkten Zusammenhang zwischen der BRI und den Verhandlungen in der IWG sieht die Bundesregierung nicht. Grundsätzlich steht der Anspruch, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der staatlichen unterstützten Exportfinanzierung zu gewährleisten auch ungeachtet der BRI erheblich unter Druck, da systemische und politische Unterstützung sowie umfassende Finanzierungsangebote nicht nur von chinesischer Seite an die Stelle von der traditionellen regelbasierten Exportförderung treten. 7. Wie ist das Verhältnis der „EU-Asien-Konnektivitätsstrategie“ und der OECD-Politik der Bundesregierung zueinander (bitte auf etwaige Ergänzungen , Widersprüche und negative Auswirkungen eingehen)? a) Welche Haltung nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die chinesische Führung zu der „EU-Asien-Konnektivitätsstrategie“ ein, und wie lässt sich diese Haltung empirisch belegen (bitte begründen und belegen)? b) Welche Haltung nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die OECD- Mitglieder zu der „EU-Asien-Konnektivitätsstrategie“ ein, und wie lässt sich diese Haltung empirisch belegen (bitte begründen und belegen)? Sowohl der EU-Asien-Konnektivitätsstrategie als auch der OECD kommen eine wichtige Bedeutung zu, wenn es darum geht, das deutsche Interesse an einem offenen und regelbasierten Weltwirtschaftssystem zu befördern und international gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen. Dabei stellt auch die OECD mit ihren Gremien ein wichtiges Forum zur Diskussion der EU-Asien- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11440 Konnektivitätsstrategie dar. Die chinesische Führung hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung zur EU-Asien-Konnektivitätsstrategie bislang nicht geäußert. Nach Kenntnis der Bundesregierung begrüßen die OECD-Mitglieder grundsätzlich die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie. 8. Warum scheiterten die Verhandlungen für ein „Multilateral Agreement on Investment“ im Jahr 1998 in der OECD, und wieso gibt es in dieser Hinsicht gegenwärtig nach Meinung der Bundesregierung immer noch keine Erfolgsaussichten (Bundestagsdrucksache 19/9182, Antwort zu Frage 40; bitte begründen )? Die Verhandlungen für das Multilateral Agreement on Investment scheiterten in der OECD 1998 u. a. an unterschiedlichen Ansichten der Verhandlungsparteien über die Ausgestaltung der Schutzstandards für Investitionen. Da diese unterschiedlichen Ansichten weiterhin bestehen, sieht die Bundesregierung weiterhin keine Erfolgsaussichten für ein derartiges Abkommen. 9. Sieht die Bundesregierung grundsätzlich die Möglichkeit die KfW oder deren Tochtergesellschaft DEG o. Ä. zu einer international konkurrenzfähigen „Staatsbank“ auszubauen (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/ 5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d979f20822/jb_2018.pdf; S. 10; bitte begründen)? Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Die KfW als Anstalt öffentlichen Rechts und Förderbank des Bundes und der Länder hat die Aufgabe im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen etwa im Bereich des Mittelstandes, in der Wohnungswirtschaft oder des Umweltschutzes durchzuführen (vgl. § 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KredAnstWiAG). Die KfW IPEX-Bank ist innerhalb der KfW Bankengruppe für die internationale Projekt- und Exportfinanzierung verantwortlich. Die Bundesregierung beabsichtigt aktuell nicht, die Tätigkeiten der KfW über die im KredAnstWiAG definierten Aufgaben hinaus zu erweitern. 10. Sieht die Bundesregierung unabhängig von der Möglichkeit, die KfW oder deren Tochtergesellschaft DEG o. Ä. zu einer international konkurrenzfähigen „Staatsbank“ auszubauen, eine Notwendigkeit, auf diesem Gebiet international konkurrenzfähig zu sein, und hält die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland hier für konkurrenzfähig (bitte begründen)? Die Bundesregierung verfolgt einen breiten Ansatz, um global gleiche Wettbewerbsbedingungen und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Konkurrenzfähigkeit deutscher Exporteure sicherzustellen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 4 verwiesen. 11. Auf welche konkrete Informationen stützt die Bundesregierung die Annahme , internationalen Wettbewerbern, wäre an einem fairen Wettbewerb gelegen und diese würden sich entsprechend fair verhalten, angesichts des Ziels der Bundesregierung, „einen fairen Wettbewerb unter den Exportnationen zu ermöglichen“ (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/5c1cfa75d 5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d979f20822/jb_2018.pdf; S. 10) (bitte begründen)? Das OECD-Übereinkommen für staatlich geförderte Exportkredite (OECD-Konsensus ), das 1978 in Kraft trat, hat zum Ziel, einen Konditionenwettlauf bei der staatlichen Exportförderung weitgehend auszuschließen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um so einen auf Qualität und Preis fußenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11440 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wettbewerb zwischen Exporteuren zu unterstützen. Für dieses Ziel setzt sich die Bundesregierung gleichermaßen sowohl im Rahmen der OECD als auch in den IWG-Verhandlungen ein. 12. In welchem Verhältnis stehen die sogenannten Small Tickets (www.aga portal.de/_Resources/Persistent/5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d979f20 822/jb_2018.pdf) jeweils zum „Marshall-Plan mit Afrika“, dem Entwicklungsinvestitionsgesetz , „AfricaConnect“ und „AfricaGrow“ (www.bmz.de/ de/presse/aktuelleMeldungen/2019/april/190412_Neue-Arbeitsplaetze-in- Afrika-Norbert-Barthle-stellt-deutsche-Finanzierungsangebote-an-den- Mittelstand-bei-der-Weltbank-vor/index.html)? a) Kann die Bundesregierung die Finanzierung kleinvolumiger Geschäfte im Kontext der „Small Tickets“ im Allgemeinen und hinsichtlich der oben genannten entwicklungspolitischen Instrumente bzw. Initiativen im Besonderen beziffern (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)? Die Bundesregierung finanziert keine Exportgeschäfte. Die Finanzierung obliegt der Kreditwirtschaft. Die Exportkreditgarantien des Bundes erleichtern vielmehr die Finanzierungen bzw. ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Ausfuhrgeschäfts. Im Small-Ticket-Bereich hat der Bund in den vergangenen fünf Jahren (2014 bis 2018) Exportkreditgarantien in folgender Höhe übernommen (Einzeldeckungen mit Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro): Einzeldeckung 2014 2015 2016 2017 2018 Deckungsvolumen in Mio. Euro 539 535 397 499 405 Eine hohe Förderwirkung für kleine und mittlere Unternehmen entfalten daneben auch die Sammeldeckungen (Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und revolvierende Deckungen). Da hierbei Gesamtportfolien abgesichert werden, ist keine Aussage über die konkrete Höhe der Einzeltransaktionen möglich. Sammeldeckung 2014 2015 2016 2017 2018 Deckungsvolumen in Mrd. Euro 11,3 9,8 8,1 8,2 8,7 Die genannten Afrika-Initiativen (Marshall-Plan mit Afrika, AfricaConnect, AfricaGrow) haben primär einen entwicklungspolitischen Fokus und sind insoweit komplementär zum Außenwirtschaftsförderinstrument der Exportkreditgarantien . b) Inwiefern wurden Exportfinanzierungsinstrumente hinsichtlich der Unterstützung des deutschen Mittelstandes weiter verbessert (bitte im Rahmen dieser Legislatur konkret benennen)? In der laufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen bei den Exportkreditgarantien eingeführt, um insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes auf den Exportmärkten zu erhöhen. Ausgewählte Maßnahmen: April 2018: Einführung eines digitalen Antrags für Lieferantenkreditdeckungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11440 Ab Juni 2018: Absenkung des Selbstbehaltes von 10 Prozent auf 5 Prozent für ausgewählte afrikanische Staaten im Rahmen der G20-Initiative „Compact with Africa“ bei staatlichen oder öffentlichen Bestellern Juni 2018: Verlängerung der zulässigen Kreditlaufzeit bei der Akkreditivbestätigungsrisikodeckung von einem auf fünf Jahre Juli 2018: Einführung einer standardisierten, digitalen Lieferantenkreditdeckung für Small Tickets (Hermesdeckungen click&cover EXPORT) Oktober 2018: Weitere Deckungserleichterungen für Exporte in ausgewählte afrikanische Staaten im Rahmen der G20-Initiative „Compact with Africa“ Februar 2019: Einführung eines digitalen Antrags für Finanzkreditdeckungen Februar 2019: Einführung einer standardisierten, digitalen Finanzkreditdeckung für Small Tickets (Hermesdeckungen click&cover BANK) c) Welche weiteren Schritte hinsichtlich der Unterstützung des deutschen Mittelstandes durch Exportfinanzierungsinstrumente hat die Bundesregierung geplant, und wann werden diese umgesetzt werden? Die Bundesregierung setzt sich fortwährend für Fortschritte bei den Exportkreditgarantien zur Unterstützung des deutschen Mittelstands ein. Gegenwärtig liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung des digitalen Zugangs im Rahmen der Antragsstrecken. Ziel ist es, in absehbarer Zeit eine digitale Beantragung aller wesentlichen Produkte zu ermöglichen. Ferner soll durch technische Verbesserungen die Handhabbarkeit der Anträge erleichtert werden. d) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannten Hidden Champions? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen die „Hidden Champions“ über besonders wettbewerbsfähige Technologien, die vielfach Alleinstellungsmerkmale aufweisen. Sie liefern Produkte „Made in Germany“, die auch in Entwicklungsund Schwellenländern sehr gefragt sind und die dortige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen können. Exportkreditgarantien kommt in vielen Fällen eine wichtige Bedeutung bei der Finanzierung dieser Geschäfte zu. e) Welche „Hidden Champions“ haben von den oben genannten entwicklungspolitischen Instrumenten bzw. Initiativen inklusive den „Small Tickets “ profitiert (bitte jeweils benennen und nach Beträgen aufschlüsseln )? „Hidden Champions“ als qualitative Bezeichnung für eine bestimmte Gruppe von Unternehmen werden statistisch im Bereich der Exportkreditgarantien des Bundes nicht näher erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11440 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche konkreten Ergebnisse konnten angesichts der „Treffen mit anderen Regierungsstellen und Institutionen der staatlichen Exportkreditversicherung und Exportfinanzierung […] mit Südkorea, Japan, Frankreich, Österreich , China, Marokko, den Vereinigten Staaten, Russland und der Schweiz“ im Jahr 2018 erzielt werden (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/ 5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d979f20822/jb_2018.pdf, S. 38)? Gab es insbesondere hinsichtlich der Weiterentwicklung der globalen Standards für Exportkredite konkrete Fortschritte (bitte jeweils benennen und pro Staat aufschlüsseln)? Die regelmäßigen Treffen mit anderen Regierungsstellen und Institutionen der staatlichen Exportversicherung und Exportfinanzierung (Exportkreditagenturen) sind wesentliche Bestandteile der internationalen Kooperation der deutschen Exportförderung . Sie bilden wichtige Eckpfeiler zur Unterstützung der Verhandlungen in den verschiedenen Gremien zur Wiederherstellung und Sicherung der global gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Exportförderung. 14. Welche Exportgeschäfte wurden durch die Bundesregierung nicht gedeckt, da sie Umwelt- und Sozialstandards sowie der Einhaltung von Menschenrechten nicht genügten (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/5c1cfa 75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d979f20822/jb_2018.pdf, S. 40 f.; bitte für die letzten zehn Jahre, nach Antragsteller, Sektor, Projekt und Auftragsvolumen, im Rahmen des OECD-Regelwerks und darüber hinaus – z. B. durch den „Watchful Eye-Ansatz“ – und dem jeweiligen Grund aufschlüsseln)? Bei der Entscheidungsfindung der Bundesregierung über die Förderungswürdigkeit eines beantragten Exportgeschäfts spielen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte (USM) eine zentrale Rolle. Bevor die Bundesregierung über die Indeckungnahme eines Exportgeschäfts entscheidet, erfolgt eine dem potenziellen Risiko angemessene Prüfung, ob die Lieferungen und Leistungen aus Deutschland und das jeweilige Projekt im Ausland nationale und internationale USM-Standards (im Wesentlichen von der Weltbankgruppe) einhält oder in einem angemessenen Zeitraum einhalten wird. Dabei werden die Einflussmöglichkeiten auf das Projekt im Ausland berücksichtigt, die u. a. durch die Höhe des Auftragswertes im Verhältnis zum Gesamtinvestitionsvolumen bestimmt werden. Projekte, die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Bundesregierung über die Förderungswürdigkeit eines Exportgeschäfts noch nicht im Einklang mit den einschlägigen Standards stehen, werden mit Anforderungen versehen, deren Einhaltung , beispielsweise kreditvertraglich, im Monitoring durch unabhängige Sachverständige (z. B. Umwelt- und Sozialgutachter) überwacht wird. Bei besonders großen und kritischen Projekten werden Standortbesuche durchgeführt und die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu Rate gezogen. Bei potenziell kritischen Projekten erfolgt zudem bereits vor der Antragstellung ein intensiver Austausch der Bundesregierung mit Exporteuren und Banken, so dass nur sehr vereinzelt Exportgeschäfte beantragt werden, die von vornherein wenig Aussicht auf eine Indeckungnahme haben. Wenn sich im Rahmen der Antragsprüfung jedoch herausstellt, dass selbst unter Berücksichtigung von geplanten Mitigationsmaßnahmen für projektbezogene USM-Auswirkungen erhebliche Abweichungen von den einschlägigen Standards zu erwarten sind, wird das Exportgeschäft in den meisten Fällen der Bundesregierung gar nicht erst zur Entscheidung vorgelegt. In solchen Fällen zieht der Antragsteller in der Regel seinen Antrag zurück. Die Gründe für eine Antragsrücknahme können vielfältig sein und sind der Bundesregierung in der Regel auch nicht bekannt. USM-Aspekte sind dabei aber meistens nur ein Grund von mehreren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11440 Exportgeschäfte werden daher lediglich in Einzelfällen aufgrund nicht ausreichender Förderungswürdigkeit nicht gedeckt. Die Beurteilung der Förderungswürdigkeit umfasst neben USM-Belangen eine Vielzahl von weiteren Erwägungen . Daher kann keine Aussage über beantragte Exportgeschäfte gemacht werden , die ausschließlich aufgrund von USM-Aspekten nicht in Deckung genommen wurden. 15. Gab es angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung „das Mandat für die Geschäftsführung der Investitionsgarantien […] der Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen“ hat, für diese Mandatierung durch die Bundesregierung eine Ausschreibung (www. agaportal.de/_Resources/Persistent/5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b1b5c9d979 f20822/jb_2018.pdf, S. 43)? a) Wenn ja, wer waren die Bewerber? b) Wenn ja, auf welcher Grundlage hat sich die Bundesregierung für die PricewaterhouseCoopers GmbH entschieden? c) Wird die PricewaterhouseCoopers GmbH und ihre Arbeit von Unabhängigen evaluiert (bitte begründen)? Wenn ja, von wem? Investitionsgarantien sind integraler Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Mit Investitionsgarantien sichert der Bund deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken ab und erhebt hierfür sein Risiko abdeckende Prämien. Die Entscheidung über die Übernahme von Investitionsgarantien trifft auf Antrag ein Interministerieller Ausschuss (IMA). Im IMA entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorsitz) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Neben den genannten Ressorts gehören dem IMA 15 Sachverständige aus der deutschen Wirtschaft sowie Vertreter der mit der Verwaltung der Investitionsgarantien mandatierten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) an. PwC wird für den Bund auf Basis eines bestehenden Rahmenvertrags tätig. Für eine Ausschreibung besteht keine Veranlassung, weil der bestehende, ungekündigte Rahmenverstrag fortbesteht. Die zuständigen Ministerien überprüfen jährlich die Erbringung der Mandatarleistungen durch PwC. 16. Was sind die konkreten Gründe für die wirtschaftlichen und politischen Schadenszahlungen der letzten fünf Jahre im Kontext der Exportkreditgarantien (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/5c1cfa75d5c5bb65a1ffccb7b 1b5c9d979f20822/jb_2018.pdf, S. 60; bitte nach entstandenem Schaden, Verursacher, Projekt, Partner und Staat aufschlüsseln)? Bezogen auf die Jahre 2014 bis 2018 stellen sich die Entschädigungsschwerpunkte wie folgt dar: Im Jahr 2014 (Entschädigungsvolumen rund 500 Mio. Euro) entfielen die höchsten Entschädigungszahlungen (rund 287 Mio. Euro) auf Ausfuhren in den Iran. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11440 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Jahr 2015 lagen die Auszahlungen bei rund 400 Mio. Euro. Die höchsten Entschädigungszahlen entfielen auf die Russische Föderation, die Ukraine und Ghana. Bei der Russischen Föderation war dies maßgeblich bedingt durch Zahlungsausfälle bei einzelnen Großbanken russischer Abnehmer auf dem Gebiet der Schwerindustrie sowie durch einzelne Schäden im russischen Bankensektor . Im Jahr 2016 lagen die Auszahlungen bei rund 550 Mio. Euro. Maßgeblich für die Steigerung gegenüber 2015 war der Anstieg von Auszahlungen für wirtschaftliche Schäden in mehreren Ländern. Hierbei war der Anstieg bei der Ukraine hauptsächlich bedingt durch Zahlungsausfälle im Agrar- sowie im Bankensektor. In Brasilien führte die verschlechterte wirtschaftliche Lage zu einem Anstieg der Schäden vor allem im Kurzfristgeschäft. Bedingt durch zwei größere Schadenfälle im Stahlbereich und in der Baubranche stiegen die Auszahlungen für Spanien. Politische Schäden dagegen gingen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück, die höchsten diesbezüglichen Entschädigungszahlungen waren für Iran, Irak und Ägypten zu leisten. Im Jahr 2017 betrug das Gesamtentschädigungsvolumen rund 430 Mio. Euro. Davon entfielen auf die wirtschaftlichen Schäden rund 400 Mio. Euro. Betroffen waren insbesondere zwei größere Projekte im Schiffbau und im Stahlbereich im Vereinigten Königreich sowie Geschäfte im Stahl- und Energiebereich in Dubai. Darüber hinaus kam es in Indien zu gestiegenen Auszahlungen bedingt durch Schadenfälle im Textilsektor und Maschinenbau. Die Auszahlungen für politische Schäden entfielen auf Irak, Gabun, Libyen und Algerien. Im Jahr 2018 betrug das Entschädigungsvolumen rund 730 Mio. Euro. Wirtschaftliche Schäden gab es u. a. in Singapur (Auszahlungen für ein Gaskraftwerk sowie ein Offshore-Schiff) und Aserbaidschan (Entschädigungen für Finanzkredite im Bereich Windkraft). Schadenszahlungen für die Russische Föderation betrafen u. a. eine Anlage zur Herstellung von Baustoffen. In Indien kam es zu Auszahlungen für Schadenfälle im Textilmaschinenbereich sowie im Stahlsektor. Die Auszahlungen für politische Schäden stiegen vor allem aufgrund eines Schadenfalls in Venezuela auf rund 320 Mio. Euro. Die Gründe für die Zahlung von Entschädigungsleistungen lagen in der großen Mehrzahl der Fälle in der (teilweisen) Uneinbringlichkeit der gedeckten Forderung beim ausländischen Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit. a) Wurde seitens der Bundesregierung jeweils versucht, die entstandenen Kosten von den Verursachern zurückzufordern? Wie in den jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für Exportkreditgarantien des Bundes festgelegt, werden nach Leistung der Entschädigung regelmäßig Maßnahmen durchgeführt, die zur Einziehung der entschädigten Forderung, zur Verwertung von Sicherheiten oder in sonstiger Weise zur Erzielung von Rückflüssen geeignet und sinnvoll sind. Diese Rechtsverfolgung nach Leistung der Entschädigung obliegt jedoch nicht dem Bund, sondern dem Deckungsnehmer in Abstimmung mit dem Bund, ggf. unter Befolgung seiner Weisungen. Einen Sonderfall können politisch bedingte Schadenfälle darstellen. Hier kann es zu einer Rückflussregelung über multilaterale Umschuldungen im Pariser Club kommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11440 b) Wenn ja, in welchen Fällen gelang dies, und mit welchem Ergebnis? Für die zwischen 2014 und 2018 eingetretenen Schadenfälle konnten im selben Zeitraum bezüglich der zehn Länder mit den höchsten Schadenauszahlungen Rückflüsse in Höhe von rund 676 Mio. Euro erzielt werden. Die in den veröffentlichten Jahresberichten für die Exportkreditgarantien des Bundes für denselben Zeitraum dargestellten Rückflüsse in Höhe von insgesamt rund 2,3 Mrd. Euro (ohne Zinsen) beziehen sich auf alle Länder sowie auch auf Schäden, deren Auszahlung bereits längere Zeit zurückliegt. Die Forderungsverfolgung im Ausland erstreckt sich oft über einen (jahre-)langen Zeitraum. Die Deckungsnehmer verfolgen dabei verschiedene Wege, wie etwa außergerichtliches und gerichtliches Inkasso oder die Verwertung von Sicherheiten, um eine Rückführung der Forderung zu erreichen. In geeigneten Fällen erfolgt eine politische Flankierung, z. B. über die Auslandsvertretungen des Bundes. Daneben besteht ggf. die Möglichkeit einer Umschuldung (s. o.). Insofern ist auch bezüglich der zwischen 2014 und 2018 eingetretenen Schadenfälle in den kommenden Jahren mit weiteren Rückflüssen zu rechnen. c) Wenn nein, warum nicht? Eine Nichtverfolgung von auf den Bund übergegangenen entschädigten Forderungen ist nur auf Grundlage der Voraussetzungen der §§ 58 f. der Bundeshaushaltsordnung bzw. im Rahmen eines Schuldenerlasses bei einer Umschuldung möglich. So wird z. B. eine Forderung nach den Grundsätzen des § 59 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung nicht weiter verfolgt, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen. Fälle, in denen die Einziehung keinen Erfolg haben wird, liegen etwa dann vor, wenn eine Vollstreckung mehrmals fruchtlos geblieben ist oder wenn ein Insolvenzverfahren ohne Befriedigung der Forderung abgeschlossen wurde. 17. Welche Staaten oder Organisationen gehören nach der Kenntnis der Bundesregierung der IWG an (bitte vollständig aufzählen und nach Beitrittsdatum sowie Exportvolumen aufschlüsseln)? Mitglieder der IWG sind Brasilien (Exportvolumen [Quelle: https://data.world bank.org/indicator/BX.GSR.GNFS.CD, Exportvolumen per 2017]: rund 252 Mrd. US-Dollar), China (Exportvolumen: rund 2 423 Mrd. US-Dollar), Indien (Exportvolumen: rund 490 Mrd. US-Dollar), Indonesien (Exportvolumen: rund 194 Mrd. US-Dollar), Israel (Exportvolumen: rund 103 Mrd. US-Dollar), die Russische Föderation (Exportvolumen: rund 411 Mrd. US-Dollar), Südafrika (Exportvolumen: rund 103 Mrd. US-Dollar), Malaysia (Exportvolumen: rund 225 Mrd. US-Dollar), Australien (Exportvolumen: rund 297 Mrd. US-Dollar), Kanada (Exportvolumen: rund 512 Mrd. US-Dollar), Japan (Exportvolumen: rund 875 Mrd. US-Dollar), Neuseeland (Exportvolumen: rund 55 Mrd. US-Dollar ), Norwegen (Exportvolumen: rund 144 Mrd. US-Dollar), die Schweiz (Exportvolumen : rund 438 Mrd. US-Dollar), Südkorea (Exportvolumen: rund 670 Mrd. US-Dollar), Türkei (Exportvolumen: rund 210 Mrd. US-Dollar), USA (Exportvolumen: rund 2 351 Mrd. US-Dollar) und die EU (Exportvolumen: rund 7 959 Mrd. US-Euro). Alle sind seit Gründung der IWG im Jahr 2012 Mitglied. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11440 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Nichtteilnahme einiger OECD-Mitglieder, aber aller EU-Mitglieder an der IWG? Maßgeblich für die Teilnahme an der IWG ist nicht die Mitgliedschaft in der OECD, sondern die Teilnahme am OECD-Konsensus. Alle Teilnehmer des OECD-Konsensus sind Mitglieder der IWG. Die EU ist gleichermaßen Teilnehmerin des OECD-Konsensus und Mitglied in der IWG. Insofern werden die EU- Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission in den jeweiligen Gremien vertreten. 19. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung die treibende Kraft hinter dem Format IWG, und welche Rolle spielen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesregierung dabei (bitte begründen)? Im Rahmen des „U.S.-China Strategic and Economic Dialogue“ fanden Gespräche zwischen dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama und dem chinesischen Vizepräsidenten Xi Jinping statt, die zur Verständigung auf die Entwicklung internationaler Standards für staatliche Exportförderung geführt haben. Aus dieser US-China-Initiative ist die IWG hervorgegangen. Die Steering Group der IWG setzt sich aus Brasilien, der EU, USA und China zusammen. 20. Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der IWG, einschließlich der lokalen Kosten, Kreditlaufzeiten, Prämiengestaltung , Zinssätze und Deckungsquoten, besprochen (bitte vollständig aufzählen )? a) An welchen Arbeitsgruppen und durch wen war die Bundesregierung vertreten (bitte hinsichtlich sämtlicher Sitzungen aufschlüsseln)? b) Gab es Arbeitsgruppen, an denen nicht alle Mitglieder der IWG vertreten waren (bitte nennen)? c) Wie ist der jeweils themenspezifische derzeitige Ergebnisstand (bitte begründen )? d) Wie ist der themenspezifische Fortschritt, seitdem es die IWG gibt (bitte begründen)? e) Wie wertet die Bundesregierung Ergebnisstände und Fortschritte (bitte begründen)? f) Was sind die jeweils themenspezifischen Ziele der Bundesregierung (bitte begründen)? g) Bis wann gedenkt die Bundesregierung diese Ziele zu erreichen? h) Welche Partner gehen mit diesen nationalen Zielen konform, bzw. gibt es eine gemeinsame Position einer Staatengruppe inklusive Deutschlands? Wenn ja, welchen Inhalts ist diese Position, und wie setzt sich diese Gruppe zusammen? i) Welche Staaten oder Staatengruppen stehen diesen nationalen Zielen entgegen , und welche Staaten sind nach Auffassung der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass nationale Ziele bisher noch nicht erreicht werden konnten? Die im Rahmen der IWG besprochenen Themen sind entsprechend der Exportprojekte , die es zu fördern gilt, facettenreich. Ziel der Bundesregierung ist es, ein einfaches und effizient gestaltetes, der aktuellen modernen Finanzierungsland- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11440 schaft entsprechendes, modernes Regelwerk zu kreieren, um global gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Konditionenwettlauf in der Exportförderung zu unterbinden. Die Ziele der Teilnehmer des OECD-Konsensus stimmen grundsätzlich mit denen der EU überein, sodass hier entsprechende Partnerschaften vorliegen. Die Bundesregierung ist in keiner der Arbeitsgruppen vertreten. Sie hat keinen unmittelbaren Einfluss auf das Verhandlungstempo in der IWG, da Deutschland nicht Mitglied ist. (siehe die Antwort zu Frage 18). Aufgrund zum Teil stark divergierender Interessenlagen gestalten sich Beratungen innerhalb der IWG herausfordernd. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333