Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11442 19. Wahlperiode 09.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10828 – Geplante DIN-Norm für Start-ups V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Start-ups sind junge Firmen mit einer innovativen Geschäftsidee und hohem Wachstumspotential. Sie sind oft Treiber neuer Geschäftsmodelle und Produkte. Sie sind geprägt von Disruption, die sogar ganze Märkte neu aufrollen und bestehende Systeme massiv verändern. Dazu gehören auch starke Abweichungen von bekannten Normen und Prozessen, Ausweitung auf neue Märkte und Formen des Wirtschaftens sowie Grenzüberschreitungen, gerade im digitalen Bereich aber auch bei Social Start-ups. Ein Konsortium aus unterschiedlichen Projektpartnern hat innerhalb eines PAS- Verfahrens (Publicly Available SPECification) die DIN SPEC 91354 als Leitfaden für Start-ups ausgearbeitet. Laut Pressemeldungen soll diese DIN SPEC nun in eine DIN-Norm umgewandelt werden. Im Zuge dessen scheint es Gespräche zwischen dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu geben (www.handelsblatt. com/unternehmen/mittelstand/jungunternehmen-auch-start-ups-sollen-eine-DINnorm -bekommen-gruender-sind-empoert/24360404.html). Start-ups sind hochvolatile und agile Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell schnell an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Auch das Scheitern von Geschäftsideen und Neuauflegen von gewonnenen Erkenntnissen nach dem Scheitern ist Bestandteil der Start-up-Kultur. Diese Unternehmen in eine einheitliche Norm fassen zu wollen, ist nach Ansicht der Fragesteller eine enorme Herausforderung. 1. Seit wann finden Gespräche zum Thema DIN SPEC 91354 und möglicherweise daraus folgender DIN-Norm und deren Anwendung mit dem Bundeswirtschaftsministerium statt? Die Normung ist in Deutschland Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft und nicht Aufgabe der Bundesregierung. Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ist ein privatrechtlicher Verein, der aufgrund des Vertrages mit der Bun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11442 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode desrepublik Deutschland von 1975 als nationale Normungsorganisation auch auf internationaler Ebene fungiert und als gemeinnütziger Verein seine satzungsmäßigen Zwecke ohne Gewinnerzielungsabsichten verfolgt. Die Anwendung von DIN-Normen und -Standards ist grundsätzlich freiwillig. Ihre Relevanz erwächst aus der Akzeptanz bei Anwendern und am Markt. Die Erarbeitung von DIN-Normen und -Standards findet konsensbasiert in den interessierten Kreisen statt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist federführendes Ressort für die Normung. Es finden daher regelmäßig Gespräche zwischen den Beteiligten auf allen Arbeitsebenen statt. Am 5. April 2019 wurde das Thema anlässlich eines Routinegesprächs mit der zuständigen Abteilung im BMWi seitens DIN thematisiert. a) Wer führt als Vertreter des DIN oder der Planungsgruppe zur DIN SPEC 91354 die Gespräche mit wem im Bundeswirtschaftsministerium? b) Was sind hauptsächliche Inhalte und Ziele der Gespräche? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Bei der DIN SPEC 91354 „Startups – Leitfaden für technologie- und wissensbasierte Gründungen“ handelt es sich um keine Norm, sondern um eine Spezifikation (DIN SPEC). Dies ist ein schnelles Standardisierungsinstrument, bei dem im Gegensatz zur klassischen DIN-Norm Konsens und die Einbeziehung aller interessierten Kreise nicht zwingend erforderlich sind. DIN gibt an, dass es noch keine Entscheidung darüber gibt, wer künftig seitens DIN auf Fachebene die Gespräche weiter führen wird. Gleiches gilt für das BMWi. Zum aktuellen Zeitpunkt sind weder Gesprächspartner festgelegt, noch Termine vereinbart. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Inhalte der DIN SPEC 91354, und welchen Vorteil sieht sie darin für Beraterinnen und Berater einerseits und Start-ups und Gründerinnen und Gründer andererseits? Bei der DIN SPEC 91354 handelt es sich um einen Leitfaden, der auf Initiative eines interessierten Kreises aus der Gründerszene nach dem DIN SPEC-Verfahren (analog DIN 820) bei DIN erarbeitet und verabschiedet wurde. Die Bundesregierung hat die Erarbeitung dieser Spezifikation weder in Auftrag gegeben noch finanziert. Auch diese DIN SPEC ist kostenfrei und kann als Leitfaden Empfehlungen geben, worauf Gründerinnen und Gründer gerade in der Anfangsphase achten sollten, damit sich ihr Startup langfristig am Markt etablieren kann. Es steht jeder und jedem frei, ob sie bzw. er diese Empfehlungen berücksichtigen möchte oder nicht. Das BMWi selbst stellt auf seinem Existenzgründerportal (www.existenzgruender.de) umfangreiche Informationen, praxisrelevante Unterstützungstools sowie ein Expertenforum für Gründerinnen und Gründer bereit. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zu einzelnen Normen oder Standards keine Haltung ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11442 3. Wurden an die Bundesregierung auch seitens anderer Akteure (ausgenommen der Beteiligten im DIN-SPEC-91354-Prozess oder Vertreterinnen bzw. Vertreter des DIN e. V.) Forderungen nach einer DIN-Norm im Bereich Unternehmensgründungen herangetragen, und wenn ja, von wem konkret? Dem BMWi ist hierzu nichts bekannt. 4. Welche Ergänzung verspricht sich die Bundesregierung von einer DIN SPEC im Bereich Gründungen oder einer daraus eventuell folgenden DIN-Norm, besonders gegenüber dem Gründungsportal des BMWi (www. existenzgruender.de/DE/Home/inhalt.html)? Gründerinnen und Gründer müssen im Rahmen ihrer unternehmerischen Verantwortung selbst entscheiden, welche Informationsmedien und ggf. Ratgeber sie nutzen. Die Befolgung der DIN SPEC könnte ggf. bei Fremdfinanzierern de facto die Wirkung eines Qualitätssiegels entwickeln. Letztlich entscheidend ist ein erfolgversprechendes Geschäftskonzept und seine Umsetzung. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt für das DIN der Mehrwert der DIN SPEC erweisen und genügend Interessierte für eine entsprechende mehrjährige Normungsarbeit generiert werden (grundsätzlich für alle zugänglich), so könnte daraus eine vollständige DIN-Norm im Konsens entstehen, wenn der zuständige Ausschuss bei DIN dies entscheidet. Auch diese wäre nicht bindend und würde nach den Statuten erst dann veröffentlicht, wenn in einem formellen Verfahren nach DIN- und ISO-Regeln etwaige Widersprüche anderer geklärt wären. 5. Sieht die Bundesregierung einen Vorteil darin, aus der DIN SPEC 91354 eine DIN-Norm zu entwickeln (falls ja, bitte begründen)? 6. Will die Bundesregierung den Prozess zur Weiterentwicklung der DIN SPEC 91354 zu einer DIN-Norm unterstützen, und falls ja, wie soll diese Unterstützung aussehen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Da die Normung in Deutschland Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft und nicht der Bundesregierung ist, liegt die Entscheidung über die Erarbeitung einer Norm auf Grundlage der DIN SPEC 91354 bei den Fachexpertinnen und Fachexperten der interessierten Kreise (Stakeholder). 7. Welche Verbreitung und Nutzung der DIN SPEC 91354 oder einer möglicherweise daraus folgenden DIN-Norm hält das Bundeswirtschaftsministerium für sinnvoll, und was davon ist bereits konkret in Planung? Die DIN SPEC kondensiert das Wissen zu einer technologiegetriebenen Gründung und bringt dieses, den Menschen in den Mittelpunkt stellend, auf den Punkt. Sie kann somit eine gute Ergänzung zu umfangreichen Handbüchern und Ratgebern sein. Ob aus der DIN SPEC eine Norm wird, entscheidet nicht die Bundesregierung sondern die betroffenen Beteiligten, die sich an der Normungsarbeit beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11442 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwiefern ist geplant, eine Zertifizierung im Rahmen der DIN SPEC 91354 oder einer möglichen DIN-Norm für die Vergabe von staatlicher Förderung obligatorisch zu machen, und falls ja, für welche Förderprogramme könnte dies konkret der Fall sein? Als Leitfaden bietet DIN SPEC 91354 Informationen, die freiwillig angewendet werden können. Planungen zu Zertifizierungsoptionen gibt es nach Kenntnis der Bunderegierung nicht. 9. Gibt es noch andere Bereiche, in denen die Zertifizierung im Rahmen einer DIN SPEC 91354 oder einer daraus folgenden DIN-Norm aus Sicht der Bundesregierung für Unternehmen einerseits und Beraterinnen und Berater andererseits obligatorisch werden sollte? Nein. 10. Sieht die Bundesregierung in einer DIN SPEC oder einer möglichen DIN- Norm im Bereich Gründungen einen Widerspruch zur Forderung vieler Gründerinnen und Gründer nach Bürokratieentlastung, insbesondere im Gründungsprozess (www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/jung unternehmen-auch-start-ups-sollen-eine-DIN-norm-bekommen-gruender-sindempoert /24360404.html)? Nein. Wie viele Angebote auf dem entsprechenden Markt der Informationen (Webseiten unterschiedlicher Träger, Bücher, Seminare etc.) handelt es sich hier um einen Leitfaden, der freiwillig angewendet werden kann, aber nicht angewendet werden muss. Er beschreibt empfohlene Mindestanforderungen in Form von offenen Fragen, welche die Gründerinnen und Gründer zusammen mit ihren Beraterinnen und Beratern sich selbst beantworten können. Gründerinnen und Gründer, die davon überzeugt sind, dass Marktlösungen nur kooperativ erarbeitet werden können, wenden sich an DIN und arbeiten gemeinsam mit relevanten Marktteilnehmern an Regeln für Innovationen. Dadurch wird das Vertrauen in Innovationen gesteigert und neue Lösungen werden schneller akzeptiert. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren DIN-Initiativen zum Thema Gründung oder Nachfolge, und wenn ja, welche? Laut DIN ist am 16. Mai 2019 die Erarbeitung der DIN SPEC 90051, welche Anforderungen für die Bewertung des Nachhaltigkeitspotenzials von Startups festlegen soll, gestartet. Sie wendet sich sowohl an Gründerinnen und Gründer und Startups als auch an Kapitalgeber und Gründungsfördereinrichtungen. Initiiert vom Borderstep Institut, geht die Idee zu dieser DIN SPEC zurück auf den praxisorientierten „Leitfaden zur Nachhaltigkeitsbewertung von Startups“, der im Rahmen des von der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Projektes „Green Startup Investment Alliance“ im Zeitraum von 2016 bis 2018 entwickelt wurde. 12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei europäischen Normungsorganisationen Initiativen für eine europäische Norm für Gründungen vorgesehen ? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333