Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11446 19. Wahlperiode 09.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11008 – Gleichstellung und Diversität im Spitzensport V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Fortschritt der Gleichberechtigung von Mann und Frau steht auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts immer noch auf der politischen Tagesordnung . Auch wenn auf politischer und auf gesellschaftlicher Ebene Fortschritte verzeichnet werden können, so gibt es immer noch gesellschaftliche Bereiche , in denen Frauen nicht nur unterrepräsentiert sind, sondern in denen sie auch nach wie vor diskriminiert werden. Der Bereich des Spitzensportes steht in bestimmten Sportarten auch heute noch symptomatisch für Diskrepanzen in der Chancengleichheit der Geschlechter (www.nzz.ch/sport/gleichstellung-imsport -so-gleichberechtigt-sind-athletinnen-ld.1470602). So lassen zum Beispiel die fehlende Berichterstattung und das geringe öffentliche Interesse an der Fußball -Weltmeisterschaft der Frauen im Sommer 2019 in Frankreich die Ungleichheiten im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung und die mediale Aufmerksamkeit wieder sichtbar werden. Bezeichnend für die Asymmetrien zwischen den Geschlechtern im Sport ist zunächst die ungleiche Bezahlung. Anders als in skandinavischen Ländern, müssen sich beispielsweise die Spielerinnen der Frauenfußball-Nationalmannschaft mit deutlich geringeren Prämien zufrieden geben als ihre männlichen Kollegen der Nationalelf. Hätte die Männer-Fußballnationalelf 2016 den EM-Titel gewonnen , hätten die Spieler jeweils 300 000 Euro Prämie vom Deutschen Fußball -Bund (DFB) kassiert. Die Frauen-Nationalmannschaft hingegen hätte für einen EM-Erfolg 2017 nur 37 500 Euro pro Spielerin vom DFB bekommen. Der „Gender Pay Gap“ bei den Prämien beträgt demnach 87,5 Prozent (www. deutschlandfunkkultur.de/sport-und-gleichberechtigung-raus-aus-dem-abseits. 966.de.html?dram:article_id=444474). Die ungleiche Bezahlung ist dabei nur ein Aspekt der Ungleichbehandlung der Geschlechter im Sport. In manchen Sportarten müssen Frauen bis heute um ihre Sichtbarkeit kämpfen. So mussten etwa die deutschen Skispringerinnen bis 2019 warten, bis sie überhaupt an einer WM teilnehmen durften. Ein bedeutender Schritt für mehr Gendergerechtigkeit im Spitzensport wurde erst vergangen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11446 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Winter getätigt. Frauen dürfen nun bei internationalen Wettkämpfen 10 von 29 Wettbewerben auf der Großschanze bestreiten (www.zeit.de/sport/2019-01/ski springen-frauen-gleichberechtigung-katharina-althaus). In der Nordischen Kombination hingegen soll erst ab dem Jahr 2020 ein Weltcup für Frauen etabliert werden. An der Weltmeisterschaft in der Nordischen Kombination dürfen sie dann im Jahr 2021 teilnehmen. Die Einrichtung einer Weltmeisterschaft der Frauen geschah nur unter massivem Druck des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) auf den internationalen Ski-Verband (FIS), der den Kombinierern im Falle einer Nichtaufnahme der Frauenwettbewerbe in der Nordischen Kombination mit dem Ausschluss drohte (www.focus.de/sport/wintersport/ nordische-kombination-nordische-kombination-der-frauen-feiert-2021-inoberstdorf -wm-premiere_id_8954652.html). Den Frauen wurde aus Sicht der Fragesteller hier unverständlich lange und systematisch ein gleicher Zugang zur Austragung von internationalen Wettkämpfen verwehrt. Darüber hinaus befinden sich auch Team-Sportarten bei den Frauen seit einiger Zeit auf dem Rückzug (www.taz.de/!5573214/). So zogen sich letztes Jahr die Fireballs Bad Aibling, Vorjahres-Vierter in der Tabelle, freiwillig aus der Basketball -Bundesliga der Frauen zurück. In der zweiten Damen-Basketball-Bundesliga hat sich im Frühjahr 2018 der TuS Lichterfelde zurückgezogen, weil die Einnahmen für das kommende Jahr nicht mehr gewährleistet werden konnten. In der Eishockey-Bundesliga der Frauen hat 2016 der SC Garmisch-Partenkirchen sein Team vom Spielbetrieb abgemeldet. In der Handball-Bundesliga meldeten 2017 die sechsmaligen Meisterinnen vom HC Leipzig Insolvenz an und stiegen in die dritte Liga ab. Im Jahr 2016 konnten die Frauen der Füchse Berlin die Handball-Bundesliga ebenfalls nicht mehr bezahlen und gingen in Liga drei. In der zweiten Handball-Bundesliga zogen sich 2017/2018 die HSG Badenstedt und die SVG Celle freiwillig zurück; Celle musste nach dem Abstieg aus der Bundesliga ebenfalls Insolvenz anmelden. Nach Ansicht der Fragesteller zeigen die oben genannten Beispiele, dass es im Hinblick auf Gendergerechtigkeit im Spitzensport auch im Jahr 2019 noch Handlungsbedarf gibt. Dies gilt nicht nur für Sensibilität im Umgang mit Diskrepanzen und Asymmetrien zwischen Frauen und Männern, sondern im Hinblick auf die gleichberechtigte Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen und Identitäten. Denn authentische gesellschaftliche Diversität und gesellschaftliche Vielfalt brauchen Vorbilder und Akteure. Fehlen diese im Spitzensport, fehlen sie auch als Vorbilder und als Identifikationsfiguren in der Gesellschaft. Der Spitzensport und die Bundesregierung, die diesen mit finanziert, haben aufgrund der großen medialen und gesellschaftlichen Reichweite von sportlichen Wettbewerben hier eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Sport – ob als aktiver sportlicher Teilnehmer oder als Fan und Zuschauer auf der Tribüne – ist der gesellschaftliche Raum, in dem verschiedene Menschen aufeinander treffen . Der Spitzensport kann aufgrund seiner großen Popularität Raum dafür sein, gesellschaftlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Dafür braucht es jedoch angemessene Repräsentation und gleiche Sichtbarkeit von allen Menschen. Der 14. Sportbericht der Bundesregierung bleibt nach Ansicht der Fragesteller im Hinblick auf die wichtige gesamtgesellschaftliche Frage von gleicher Teilhabe aller Geschlechter im Spitzensport unkonkret, obwohl sich die die Bundesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf verständigt haben, die Gleichstellung von Mann und Frau auf allen gesellschaftlichen Ebenen voranzutreiben (www.bundesregierung.de/resource/ blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14- koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 23 f.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11446 1. Wie viele Frauen und wie viele Männer werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit trainiert a) im Olympiakader des Deutschen Olympischen Sportbundes, b) im paralympischen Kader des Deutschen Behindertensportverbandes und c) in den jeweiligen Perspektivkadern? Die Spitzensportförderung der Bundesregierung erfolgt funktionsbezogen. Von der Bundesregierung werden aus diesem Grund hierzu keine Statistiken geführt. 2. Werden oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Olympiakader, im paralympischen Kader oder in einem der Perspektivkader auch Menschen trainiert, die sich nicht in ein binäres Geschlechterverhältnis einordnen lassen ? Wenn ja, wie viele? 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis von Frauen und Männern in den letzten beiden Jahrzehnten verändert a) im Olympiakader des Deutschen Olympischen Sportbundes, b) im paralympischen Kader des Deutschen Behindertensportverbandes und c) in den jeweiligen Perspektivkadern? 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis zwischen Trainerinnen und Trainern in den letzten zwei Jahrzehnten gewandelt a) im Olympiakader des Deutschen Olympischen Sportbundes, b) im paralympischen Kader des Deutschen Behindertensportverbandes und c) in den jeweiligen Perspektivkadern? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Wie viele Frauen und wie viele Männer haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine Sportförderstelle bei Bundeswehr, Zoll oder Polizei inne? Bei der Zollverwaltung werden derzeit 31 Sportlerinnen und 35 Sportler (insgesamt 66) gefördert. Die Spitzensportförderung der Bundeswehr stellt derzeit 744 Förderplätze für olympische und nichtolympische Sportarten zur Verfügung. Davon sind 256 Frauen und 488 Männer. Bei der Bundespolizei besteht für insgesamt 160 Sportlerinnen und Sportler die Möglichkeit der Spitzensportförderung. Aktuell sind die Förderplätze mit 85 Sportlern und 64 Sportlerinnen besetzt. Die Differenz zur Gesamtanzahl an Förderplätzen entsteht durch das Ausscheiden der Sportler/Sportlerinnen aus der Sportförderung im laufenden Kalenderjahr und die Neueinstellung zu einem festen Termin im August/September des Kalenderjahres. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11446 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hat sich das Verhältnis zwischen Frauen und Männern in Sportförderstellen bei Bundeswehr, Zoll oder Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahrzehnten verändert? Bei der Zollverwaltung ist das Verhältnis zwischen Frauen und Männern seit Beginn der Sportförderung nahezu ausgeglichen. Für den genannten Zeitraum von zwei Jahrzehnten liegen dem BMVg keine belastbaren Zahlen vor, die die Beurteilung der Entwicklung des Verhältnisses von Frauen und Männern im Bereich des Spitzensports erlauben würden. Für den Bereich der Spitzensportförderung in der Bundespolizei ist der Anteil der Sportler zwar höher als der Anteil der Sportlerinnen, tendenziell gleicht sich die Anzahl von Sportlerinnen und Sportlern aber an. 7. Wie viele Frauen und wie viele Männer profitieren derzeit durch eine Förderung aus der Athletenförderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe? Von der Deutschen Sporthilfe werden aktuell 4 056 Athletinnen und Athleten gefördert . Davon sind 2 082 Männer (51,33 Prozent und 1 974 Frauen (48,67 Prozent ). 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bezahlung von Frauen im Bereich des Spitzensports in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt (bitte nach Sportart aufschlüsseln)? a) Wie groß ist hierbei der Abstand zu den jeweiligen Männersportarten? b) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung dieser Gender Pay Gap auf den Spitzensport? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bezahlung der Sportlerinnen und Sportler sowie des Leistungssportpersonals liegt in der Verantwortung des autonomen Sports. Die Athletenförderung des Bundes ist für alle Geschlechter gleich. 9. Steht die Bundesregierung im Hinblick auf das Thema Frauen im Spitzensport mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und mit dem Deutschen Behindertensportverband im Austausch? a) Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und Programme wird darauf hingearbeitet, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern voranzutreiben ? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse Das Gleichstellungsgebot bzw. das Diskriminierungsverbot setzt der Sport in eigener Verantwortung um. b) Welche Ressorts sind hierbei innerhalb der Bundesregierung federführend ? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist das für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständige Ressort. Dem Ansatz des sog. Gender-Mainstreaming folgend ist die Gleichstellung von Frauen und Männern aber durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11446 verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert wer-den (§ 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, GGO), so dass die jeweiligen fachpolitischen Verantwortlichkeiten unberührt bleiben. 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch jungen Mädchen der Zugang zum Breitensport und zum Spitzensport offensteht? Welche Programme fördert die Bundesregierung bei der Unterstützung von jungen Frauen und Mädchen im Sport? Breitensport ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetztes den Ländern zugeordnet. Die Bundesregierung ist für den Spitzensport zuständig. Da die Spitzensportförderung der Bundesregierung funktionsbezogen erfolgt, findet keine Differenzierung nach Geschlechtsidentitäten bei der Förderung des Spitzensports statt. 11. Inwiefern ist zum Beispiel die satzungsmäßige Selbstverpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Sportvereinen ein Kriterium für die Vergabe von Fördermitteln des Bundes? Die ausdrückliche satzungsmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern in Sportvereinen ist kein Kriterium für die Vergabe von Fördermitteln des Bundes. Das Diskriminierungsverbot nach Geschlecht ist Bestandteil der geltenden Rechtsordnung und von jedem Zuwendungsempfänger zu erfüllen. 12. Plant die Bundesregierung im Hinblick auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen in Frankreich Kampagnen oder Initiativen, die auf die schwierige Situation von Frauen in Teamsportarten aufmerksam machen ? Nein. 13. Da laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Bundesstiftung gegründet werden soll, die sich wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet, gibt es bereits konkrete Pläne für diese Stiftung ? Zu dieser im Koalitionsvertrag beabsichtigten Maßnahme liegen noch keine konkretisierten Pläne vor. a) Wenn ja, welches Ressort ist hierbei federführend? Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. b) In welcher Höhe werden finanzielle Mittel dafür bereitgestellt? Zurzeit wird ein Vorschlag mit dem Ziel der Etatreife erarbeitet. c) Inwiefern soll diese Stiftung auch den Bereich des Sports in den Blick nehmen, und mit welchen gesellschaftlichen Akteuren soll dafür zusammengearbeitet werden? Das Aufgabenportfolio ist noch nicht festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11446 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Verfolgt das Auswärtige Amt Strategien und Kampagnen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport international vorantreiben? Wie viele Mittel werden dafür aufgewandt? Die Förderung der Gleichstellung ist eines der Hauptziele der Internationalen Sportförderung des Auswärtigen Amts (AA). Im Gegensatz zur Spitzensportförderung erfolgt dies nicht funktionsbezogen. Einige spezielle, auf die Förderung von Mädchen und Frauen im Sport ausgerichtete Maßnahmen werden gefördert (z. B. Frauenfußballprojekt in Gambia, Frauenfußball in Sambia). Für diese Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 469 775,38 Euro (Planungstand) aufgewendet, 2018 waren es 403 810,90 Euro Darüber hinaus wird bei allen Projekten auf eine große Beteiligung von Sportakteurinnen geachtet. Bewerberinnen werden für die vom AA finanzierten Internationalen Trainerkurse in Leipzig und Mainz bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. 15. Sind der Bundesregierung innerhalb der durch die Spitzensportförderung geförderten Athletinnen und Athleten Fälle bekannt, die sich nicht in binäre Geschlechterrollen einordnen lassen möchten? Wie wird mit solchen Fällen umgegangen? Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. 16. Wie viele Spitzenvereine (erste und zweite Bundesliga) haben in Teamsportarten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Insolvenz angemeldet (bitte nach Sportarten aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung im Frauen-Teamsport in Deutschland? Da der Bundesregierung keine entsprechenden Daten vorliegen, kann eine Bewertung nicht erfolgen. 18. Setzt sich die Bundesregierung im Rundfunkrat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in dem sie derzeit mit drei Mitgliedern vertreten ist, für eine höhere Sichtbarkeit des Frauensports und für eine Steigerung der Zuschauerquoten ein? Wenn ja, wie? Für die Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass die Frage auf den Rundfunkrat der Deutsche Welle zielt, in dem die Bundesregierung mit drei Mitgliedern vertreten ist. Die Mitglieder des Rundfunkrats sind weisungsunabhängig. Dies gilt auch für die durch die Bundesregierung entsandten Vertreter. Einlassungen der durch die Bundesregierung entsandten Vertreter im Rundfunkrat werden aufgrund der gebotenen Staatsferne nicht mit der Bundesregierung abgestimmt . Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis darüber, ob und wie sich die von der Bundesregierung entsandten Mitglieder im Rundfunkrat für eine höhere Sichtbarkeit des Frauensports und eine Steigerung ihrer Zuschauerquoten positionieren. Entsprechendes gilt für den ZDF-Fernsehrat, in dem die Bundesregierung derzeit mit einem Mitglied vertreten ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11446 19. Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteuren arbeitet die Bundesregierung zusammen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport voranzutreiben ? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist Mitglied in der „Arbeitsgruppe Vielfalt“ beim Deutschen Fußball-Bund. Die ADS ist überdies Erstunterzeichnerin der „Berliner Erklärung“ der Initiative „Fußball für Vielfalt“ der Magnus-Hirschfeld-Stiftung (2013). Im Themenjahr „Gleiches Recht, Jedes Geschlecht “ 2015 wurde folgenden Vereinen eine Standfläche zur Verfügung gestellt beim Aktionstag der ADS am Brandenburger Tor am 16. September 2015 „Discover Football“ www.discoverfootball.de und Seitenwechsel e. V. www.seiten wechsel-berlin.de. 20. Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber Staaten, in denen Frauen wegen ihres Geschlechts vom Sport ausgeschlossen werden können (wie z. B. Saudi-Arabien oder dem Iran)? Die Bundesregierung spricht auch gegenüber Staaten, in denen Frauen wegen ihres Geschlechts vom Sport ausgeschlossen werden können, Fragen der Menschenrechte , insbesondere der Frauenrechte, immer wieder an. Dies gilt auch gegenüber Ländern wie Saudi-Arabien und Iran. Was Saudi-Arabien betrifft, so fördert die saudi-arabische Regierung im Rahmen der Reformagenda „Vision 2030“ auch den Frauen- und Mädchensport, einschließlich des Schulsports. Für Frauen sind aber weiterhin einzelne Sportarten oder gemischtgeschlechtlicher Sport nicht offiziell zugänglich. In Iran werden einige Sportarten für Frauen – unter Beachtung der Bekleidungsvorschriften – zugelassen und auch gefördert, beispielsweise Fußball, Volleyball oder verschiedene Kampfsportarten. Viele andere Sportarten – darunter Tanzen und Gymnastik – sowie auch gemischt -geschlechtlicher Sport sind jedoch für Frauen nicht zugelassen. 21. Wie viele Anfragen (absolut und prozentual) an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beziehen sich auf das Thema Gleichstellung von Frauen im Sport beziehungsweise die Diskriminierung von Frauen im Sport seit ihrer Einrichtung im Jahr 2006? Die an die ADS gerichteten Beratungsanfragen werden nicht nach dem Merkmal „Sport“ erfasst, so dass keine genauen Zahlen vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333