Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1 Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11449 19. Wahlperiode 09.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10953 – Auswirkungen auf Warenkreditversicherungen durch den Brexit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Um sich gegen Ausfälle von Forderungen abzusichern, können Lieferanten eine Warenkreditversicherung abschließen. Damit schützt sich das Unternehmen gegen das Risiko, dass Waren bzw. Dienstleistungen nicht bzw. zu spät gezahlt werden. Eine andere Möglichkeit, mit dem Risiko von Forderungsausfällen umzugehen , ist, im Vorwege von Lieferungen Bonitätsauskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Es besteht nach Kenntnis der Fragesteller derzeit die Gefahr, dass Warenkreditversicherer aufgrund des bevorstehenden Brexits die Forderungen an Unternehmen mit britischer Muttergesellschaft nicht mehr versichern bzw. Wirtschaftsauskunfteien für Gesellschaften mit britischer Muttergesellschaft keine Bonitätseinschätzungen mehr ausgeben. Dadurch kann es passieren, dass die dazugehörigen Unternehmen nicht mehr beliefert werden. 1. Wie viele Warenkreditversicherungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich abgeschlossen (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)? Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt sich der gemeldete Versicherungsbestand für den Versicherungszweig Kredit- und Kautionsversicherungen der letzten fünf Jahre (zum Ende des Geschäftsjahres) wie folgt dar: 2014: 485 413 2015: 513 853 2016: 514 924 2017: 628 228 2018: 667 573 (vorläufige Zahl) Eine weiter aufgeschlüsselte Zeitreihe zur Anzahl der abgeschlossenen Warenversicherungsverträge liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11449 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie hoch ist die Versicherungssumme für diese Warenkreditversicherungen ? Zur Höhe der Versicherungssumme von Warenkreditversicherungen liegen folgende öffentlich zugänglichen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vor (Deckungssumme in der Warenkreditversicherung zum September des jeweiligen Jahres): 2013: 368 Mrd. Euro 2014: 387 Mrd. Euro 2015: 386 Mrd. Euro 2016: 391 Mrd. Euro 2017: 396 Mrd. Euro (Siehe: www.gdv.de/de/zahlen-und-fakten/versicherungsbereiche/kreditversicherung- 24084). b) Wie hoch sind die durchschnittlichen Schadensfälle bei Warenkreditversicherungen ? Der BaFin wurden für den Versicherungszweig Kredit- und Kautionsversicherung von den von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen folgende Durchschnittsschäden gemeldet: 2014: 15 740 Euro 2015: 16 237 Euro 2016: 14 973 Euro 2017: 14 254 Euro 2018: Daten liegen noch nicht vor. Eine weitere Aufschlüsselung des Versicherungszweigs in Warenkreditversicherungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) Für welche Branchen werden primär Warenkreditversicherungen abgeschlossen (bitte die wichtigsten Branchen aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Ein Großteil der Deckungsvolumina dürfte auf die Branchen Stahl, Bau, Lebensmittel, Maschinen - und Anlagenbau sowie Dienstleistungen entfallen. d) Wie viele Anbieter von Warenkreditversicherungen gibt es in Deutschland (bitte die wichtigsten Anbieter aufschlüsseln)? Nach Informationen der BaFin zu den von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen stellte sich die Anzahl der Versicherungsunternehmen, die zur Kreditbzw . Kautionsversicherung zugelassen waren, wie folgt dar: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11449 2014: 35 2015: 36 2016: 38 2017: 38 2018: 40 Eine weitere Aufschlüsselung des Versicherungszweigs in Warenkreditversicherungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die wichtigsten von der BaFin beaufsichtigten Kredit- und Kautionsversicherer gemessen an den gebuchten Bruttobeitragseinnahmen des selbst abgeschlossenen Geschäfts sind aktuell die R+V Allgemeine Versicherung AG, die VHV Allgemeine Versicherung AG und die AXA Versicherung AG. Zusätzlich waren im Jahr 2016 29 Versicherungsunternehmen und im Jahr 2017 42 Versicherungsunternehmen in Deutschland im Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsgeschäft in der selbst abgeschlossenen Kredit- und Kautionsversicherung tätig. Die wichtigsten von ihnen gemessen an den gebuchten Bruttobeitragseinnahmen waren im Jahr 2016 Euler Hermes, Atradius und Coface sowie im Jahr 2017 Euler Hermes, Atradius und Zurich Insurance. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass durch einen drohenden Brexit keine Warenversicherungen mehr für Unternehmen mit britischer Muttergesellschaft angeboten werden? a) Wie stark ist der entsprechende Rückgang von Lieferungen durch die Ablehnung von Warenkreditversicherungen? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine Ablehnungsfälle von Warenkreditversicherungen bzw. eines durch Ablehnung bedingten Lieferungsrückgangs aufgrund eines möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bekannt . b) Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um einer möglichen Versicherungslücke bei Warenkreditversicherungen entgegenzuwirken ? Wenn ja, welche? Nein. Zum Brexit-Steuerbegleitgesetz siehe auch die Antwort zu Frage 5b. 3. Wie viele Bonitätsprüfungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich abgeschlossen (bitte für die letzten fünf Jahre angeben )? a) Für welche Branchen werden primär solche Bonitätsprüfungen abgeschlossen (bitte die wichtigsten Branchen aufschlüsseln)? b) Wie viele Anbieter von entsprechenden Bonitätsprüfungen gibt es in Deutschland (bitte die wichtigsten Anbieter aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11449 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fragestellerinnen und Fragesteller hier Bonitätsprüfungen für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit Warenlieferungen ins In- oder Ausland meinen. Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass durch einen drohenden Brexit keine Bonitätseinschätzungen durch Wirtschaftsauskunfteien mehr für Unternehmen mit britischer Muttergesellschaft angeboten werden? a) Wie stark ist der entsprechende Rückgang von Lieferungen durch die fehlenden Bonitätseinschätzungen? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich erscheint es aus Sicht der Bundesregierung unwahrscheinlich, dass durch ein Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union Wirtschaftsauskunfteien keine Bonitätseinschätzungen für Unternehmen mit britischer Muttergesellschaft mehr abgegeben werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. b) Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um einem möglichen Ausfall von Bonitätseinschätzungen entgegenzuwirken? Wenn ja, welche? Nein. Zum Brexit-Steuerbegleitgesetz siehe auch Antwort zu Frage 5b. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es in anderen Bereichen zu Versicherungslücken im Zuge eines drohenden Brexit kommt? a) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden im Zuge der Versicherungslücken? b) Wenn ja, welche gesetzgeberischen Maßnahmen plant die Bundesregierung , um entsprechenden Versicherungslücken entgegenzuwirken? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Maßnahmen zur Vermeidung von Versicherungslücken für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wurden bereits getroffen. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Auswirkungen des Brexits auf den deutschen Logistiksektor“ auf Bundestagsdrucksache 19/9485 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333