Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11469 19. Wahlperiode 10.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10574 – Zeitsouveränität, Arbeitszeitflexibilisierung und Entgrenzung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeitgeberverbände fordern seit mehreren Jahren, den Acht-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten aufzuweichen (vgl. www.arbeitgeber.de/www %5Carbeitgeber.nsf/res/BDA_Chancen_Digitalisierung.pdf/$file/BDA_Chancen_ Digitalisierung.pdf). Nach Wunsch der Bundesregierung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA soll „das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden“, um „mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden“. Diese Forderung verwundert , denn bereits heute sind umfassende Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit für Unternehmen vorhanden: Arbeitszeitkonten, Vertrauensarbeitszeit , flexible Arbeitszeiten oder Schichtsysteme ermöglichen es Unternehmen, die Arbeitszeit der Beschäftigten an den betrieblichen Bedarf anzupassen . Im Gegenzug sind Flexibilisierungsmöglichkeiten, die den Beschäftigten zugutekommen und die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben erleichtern, rar gesät und kommen in erster Linie Hochqualifizierten mit entsprechendem Einkommen zugute (vgl. Bundestagdrucksache 19/369). Arbeitswissenschaftler halten die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit für unverzichtbar (vgl. Nachreiner, Friedhelm (2016): Arbeitszeit 4.0. In Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e. V. (Hrsg.), Arbeit in komplexen Systemen – Digital, vernetzt, human?! Bericht über den 62. Kongress der GfA). Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) bewirken „lange werktägliche Arbeitszeiten […] eine Ausdehnung der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Belastungsexposition und verkürzen die zur Verfügung stehende Zeit zur Erholung und für außerberufliche Belange. Konkret zeigt sich, dass eine Ausdehnung der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit auf 9 bzw. 10 Stunden oder darüber hinaus mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sicherheitsbezogenen Risiken einhergehen“. Laut Prof. Dr. Nachreiner von der Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e. V. (GAWO) steigt „das Risiko von Fehlhandlungen (auch bei sog. Wissensarbeit ) mit der Dauer der täglichen Arbeitszeit exponentiell“ an. Lange, ununterbrochene Arbeitszeiten führten zu einer überproportionalen Zunahme der Beanspruchungsfolgen (vgl. Nachreiner, Friedhelm in der Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 25. Juni 2018; Ausschussdrucksache 19(11)69). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB sieht die ständige Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und überlange Arbeitszeiten als kritische Belastungsfaktoren für Beschäftigte. „Digitalisierungsprozesse werden derzeit so durchgeführt, dass sie mit erhöhter Arbeitshetze verbunden sind“ (DGB-Index Gute Arbeit 2016). Lediglich solche Beschäftigten, die im Rahmen dieser Digitalisierungsprozesse Einfluss auf ihre Arbeitsmenge nehmen können, seien weniger belastet und gehetzt: „Partizipationsmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Arbeitsgestaltung gehen mit geringeren Belastungsniveaus einher. Unter den Beschäftigten , die keinen Einfluss auf den Einsatz der digitalen Technik an ihrem Arbeitsplatz haben, berichtet etwa jede/-r Zweite über das Gefühl des Ausgeliefertseins. Unter den Beschäftigten, die in sehr hohem Maße Einfluss nehmen können, sind es hingegen nur halb so viele. Und dort wo Beschäftigte Einfluss auf die zu bewältigende Arbeitsmenge haben, ist die Arbeitsintensität geringer ausgeprägt “ (vgl. http://index-gute-arbeit.dgb.de/++co++70aa62ec-2b31-11e7-83c1- 525400e5a74a). Die Studie einer Forschungskooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergab 2015, dass rund 40 Prozent der Angestellten, die gelegentlich in der Freizeit per Telefon oder E-Mail für den Arbeitgeber erreichbar sind, sich durch die Nutzung der modernen Kommunikationsmitteln von einer schwer zu bewältigenden Menge an Informationen belastet fühlen. Bei Angestellten, die regelmäßig erreichbar sind, steigt der Anteil sogar auf zwei Drittel (Forschungskooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2015): Mobiles und entgrenztes Arbeiten, Forschungsbericht 460). 1. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung flexible Arbeitszeiten und wie viele ein starres Arbeitszeitmodell (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Beschäftigten angeben; bitte nach Geschlecht, Alter, Qualifikation, beruflicher Stellung, Einkommen, sowie nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen, Betriebsgröße bis zehn, elf bis 50, 51 bis 500 und mehr als 500 Mitarbeiter differenzieren)? Wie haben sich diese Zahlen seit 2002 entwickelt? Die Frage wird auf Basis des IAB-Betriebspanels beantwortet. Das IAB-Betriebspanel ist eine jährlich stattfindende Arbeitgeberbefragung von rund 15 500 Betrieben aller Wirtschaftszweige und Größenklassen. Die Angaben sind repräsentativ für die rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Insgesamt waren 2018 in diesen Betrieben etwa 40,6 Millionen Personen beschäftigt. Zu den Beschäftigten des IAB-Betriebspanels werden außer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch Beamte, tätige Inhaber, geringfügig und sonstige Beschäftigte gezählt. Eine Differenzierung der Ergebnisse nach diesen Personengruppen ist ebenso wenig möglich wie nach Qualifikation, Alter, Geschlecht, Einkommen oder beruflicher Stellung der Beschäftigten , da es sich um eine Betriebsbefragung handelt. Die Anzahl und den Anteil der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesländern und insgesamt können der Tabelle 1 entnommen werden. Im Jahr 2018 hatten insgesamt 21,4 Millionen Beschäftigte Regelungen zu Arbeitszeitkonten . Dies entsprach 55 Prozent der Beschäftigten. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Flexibles Arbeiten in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/506 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11469 Tabelle 1: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesländern 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 Tsd. 430 324 367 328 412 458 525 543 556 Schleswig-Holstein % 39 32 36 32 38 42 47 47 45 Tsd. 376 366 348 393 469 391 411 449 526 Hamburg % 42 43 41 40 48 37 39 46 46 Tsd. 1227 1197 1181 1311 1449 1554 1735 1899 2092 Niedersachsen % 42 40 40 42 48 48 52 55 57 Tsd. 148 150 162 162 173 217 227 257 249 Bremen % 45 45 47 50 52 61 62 67 62 Tsd. 2583 2799 2838 2973 3473 3647 3711 4000 4127 Nordrhein-Westfalen % 37 40 40 41 48 48 48 50 50 Tsd. 1033 1164 1169 1221 1244 1351 1589 1633 1662 Hessen % 39 44 45 46 46 48 53 55 56 Tsd. 473 561 485 548 674 692 780 931 1006 Rheinland-Pfalz % 32 38 35 37 42 43 47 55 56 Baden-Württemberg Tsd. 2156 2226 2207 2557 2640 2897 3269 3479 3322 % 46 48 48 54 55 58 63 65 62 Tsd. 2205 2226 2324 2646 2893 2917 3354 3780 3856 Bayern % 42 42 44 48 52 50 56 60 59 Tsd. 173 194 176 194 191 228 230 247 196 Saarland % 39 45 39 43 44 50 51 56 44 Tsd. 487 550 542 587 676 579 599 717 843 Berlin % 39 44 43 45 49 42 45 49 52 Tsd. 284 304 311 346 428 469 441 509 432 Brandenburg % 32 36 37 40 48 52 50 55 48 Mecklenburg-Vorpommern Tsd. 188 215 222 257 295 291 311 339 376 % 30 35 36 42 48 47 51 55 57 Tsd. 648 692 668 763 805 868 919 960 1148 Sachsen % 40 43 43 47 50 52 54 57 63 Tsd. 329 3235 330 360 438 465 412 507 477 Sachsen-Anhalt % 38 37 39 41 50 52 47 57 55 Tsd. 344 351 341 422 415 427 453 505 524 Thüringen % 39 41 40 48 48 48 51 56 56 Tsd. 13086 13642 13671 15070 16676 17454 18966 20756 21391 Gesamt % 40 42 42 45 49 49 52 56 55 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Auswertung nach Betriebsgrößen kann der folgenden Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Betriebsgröße 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 1 bis 10 Beschäftigte Tsd. 975 1117 972 1054 1231 1402 1560 1673 1657 % 14 16 15 16 18 21 23 25 25 11 bis 50 Beschäftigte Tsd. 2569 2748 2485 2963 3594 3924 4090 4748 4774 % 31 34 31 35 41 42 44 49 47 51 bis 500 Beschäftigte Tsd. 5402 5785 6168 6703 7064 7500 8250 8935 9324 % 48 51 53 55 58 60 63 65 64 Mehr als 500 Beschäftigte Tsd. 4140 3992 4046 4350 4786 4629 5065 5400 5636 % 62 64 63 68 74 70 72 75 74 Tsd. 13086 13642 13671 15070 16676 17454 18966 20756 21391 Gesamt % 40 42 42 45 49 49 52 56 55 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Für die Auswertung nach Wirtschaftszweigen wird zunächst auf Tabelle 3 in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Flexibles Arbeiten in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/506 verwiesen. Die Tabelle wird durch die folgenden Daten für das Jahr 2018 ergänzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11469 Tabelle 3: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Wirtschaftszweigen (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % Land-/Forstwirtschaft 145 36 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 453 80 Nahrung/Genuss 446 54 Verbrauchsgüter 334 60 Produktionsgüter 1093 73 Inv./Gebrauchsgüter 3182 75 Baugewerbe 1088 49 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 1048 44 Einzelhandel 1606 50 Verkehr und Lagerei 1068 53 Information und Kommunikation 462 44 Gastgewerbe 629 37 Finanz- und Versicherungsdienstl. 535 58 Wirtschaftl., wiss. und freiberufl. DL 2960 50 Erziehung und Unterricht 698 45 Gesundheits- und Sozialwesen 3105 56 Sonstige Dienstleistungen 327 33 Interessenvertretungen 281 48 Öffentliche Verwaltung 1930 75 Gesamt 21391 55 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. 2. Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung flexible Arbeitszeitmodelle an, wie viele ein starres Arbeitszeitmodell und wie viele beides (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Betrieben angeben; sowohl nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen als auch Betriebsgröße bis zehn, elf bis 50, 51 bis 500 und mehr als 500 Mitarbeiter differenzieren; bitte ebenfalls nach Bundesländern differenzieren; siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1402)? Wie haben sich diese Zahlen seit 2002 entwickelt? Die folgenden Tabellen basieren auf Daten des IAB-Betriebspanels. Für Auswertungen vor 2018 wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage „Flexibles Arbeiten in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/506 verwiesen. Die folgenden Tabellen umfassen die Aktualisierung der Anzahl und des Anteils der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesland (Tabelle 4), Wirtschaftszweig (Tabelle 5) und Betriebsgröße für 2018 (Tabelle 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 4: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesländern (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % Schleswig-Holstein 19 24 Hamburg 14 27 Niedersachsen 70 36 Bremen 5 34 Nordrhein-Westfalen 122 29 Hessen 52 32 Rheinland-Pfalz 38 37 Baden-Württemberg 123 44 Bayern 130 36 Saarland 6 25 Berlin 28 30 Brandenburg 22 33 Mecklenburg-Vorpommern 18 39 Sachsen 47 42 Sachsen-Anhalt 19 34 Thüringen 18 32 Gesamt 733 35 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11469 Tabelle 5: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Wirtschaftszweigen (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % Land-/Forstwirtschaft 18 30 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 11 61 Nahrung/Genuss 11 43 Verbrauchsgüter 9 40 Produktionsgüter 13 55 Inv./Gebrauchsgüter 48 47 Baugewerbe 88 38 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 46 28 Einzelhandel 83 33 Verkehr und Lagerei 30 37 Information und Kommunikation 21 35 Gastgewerbe 41 27 Finanz- und Versicherungsdienstl. 12 19 Wirtschaftl., wiss. und freiberufl. DL 131 33 Erziehung und Unterricht 22 35 Gesundheits- und Sozialwesen 88 39 Sonstige Dienstleistungen 28 25 Interessenvertretungen 13 29 Öffentliche Verwaltung 21 72 Gesamt 733 35 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Tabelle 6: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Betriebsgröße (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % 1 bis 10 Beschäftigte 378 25 11 bis 50 Beschäftigte 261 52 51 bis 500 Beschäftigte 88 73 mehr als 500 Beschäftigte 6 85 Gesamt 733 35 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In wie vielen Betrieben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte Vertrauensarbeitszeitregelungen, bei denen die Arbeitszeit der Mitarbeiter üblicherweise nicht vom Arbeitgeber erfasst wird (bitte jährlich für den Zeitraum seit 2002 sowie differenziert aufgelistet nach Wirtschaftszweigen , Bundesländern, Betriebsgröße bis zehn, elf bis 50, 51 bis 500 und mehr als 500 Mitarbeiter angeben)? Die folgenden Tabellen basieren auf Daten des IAB-Betriebspanels. Nach Regelungen zu Vertrauensarbeitszeiten wird im IAB-Betriebspanel seit dem Jahr 2004 in einem zweijährigen Rhythmus in den geraden Jahren gefragt. Für Auswertungen vor 2018 wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage „Flexibles Arbeiten in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/506 verwiesen . Tabelle 7 stellt die Anzahl und den Anteil der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Wirtschaftszweigen für das Jahr 2018 dar, Tabelle 8 differenziert nach Betriebsgrößenklassen und Tabelle 9 nach Bundesländern. Tabelle 7: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Wirtschaftszweigen (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % Land-/Forstwirtschaft 19 32 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 4 25 Nahrung/Genuss 6 21 Verbrauchsgüter 5 20 Produktionsgüter 6 25 Inv./Gebrauchsgüter 30 29 Baugewerbe 40 17 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 43 26 Einzelhandel 46 19 Verkehr und Lagerei 23 28 Information und Kommunikation 34 57 Gastgewerbe 24 16 Finanz- und Versicherungsdienstl. 27 43 Wirtschaftl., wiss. und freiberufl. DL 154 39 Erziehung und Unterricht 17 27 Gesundheits- und Sozialwesen 74 32 Sonstige Dienstleistungen 30 27 Interessenvertretungen 23 53 Öffentliche Verwaltung 10 34 Gesamt 614 29 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11469 Tabelle 8: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Betriebsgröße (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % 1 bis 10 Beschäftigte 424 28 11 bis 50 Beschäftigte 135 27 51 bis 500 Beschäftigte 52 43 mehr als 500 Beschäftigte 4 56 Gesamt 614 29 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Tabelle 9: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Bundesland (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % Schleswig-Holstein 23 30 Hamburg 25 47 Niedersachsen 66 34 Bremen 10 62 Nordrhein-Westfalen 118 28 Hessen 42 26 Rheinland-Pfalz 30 30 Baden-Württemberg 63 23 Bayern 108 30 Saarland 10 42 Berlin 34 37 Brandenburg 16 24 Mecklenburg-Vorpommern 13 27 Sachsen 32 29 Sachsen-Anhalt 12 21 Thüringen 13 22 Gesamt 614 29 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte Vertrauensarbeitszeitregelungen, bei denen die Arbeitszeit der Mitarbeiter üblicherweise nicht vom Arbeitgeber erfasst wird (bitte jährlich für den Zeitraum seit 2002 in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Beschäftigten angeben; bitte, soweit möglich, nach Qualifikation, Einkommen, beruflicher Stellung, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht, Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Betriebsgröße bis zehn, elf bis 50, 51 bis 500 und mehr als 500 Mitarbeiter differenzieren)? Die folgenden Tabellen basieren auf Daten des IAB-Betriebspanels. Seit dem Jahr 2018 liegen erstmals über die Anzahl der Betriebe hinaus Daten dazu vor, wie viele Beschäftigte Vertrauensarbeitszeitregelungen nutzen. Auswertungen für frühere Zeiträume sind daher nicht möglich. Tabelle 10 stellt insgesamt und nach Wirtschaftszweigen die Anzahl und den Anteil der Beschäftigten dar, die Vertrauensarbeitszeitregelungen nutzen können. Tabelle 11 differenziert nach Bundesländern, Tabelle 12 nach Betriebsgröße. Differenziertere Auswertungen als die hier vorgenommen sind nicht möglich. Tabelle 10: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Vertrauensarbeitszeit nach Wirtschaftszweigen (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % Land-/Forstwirtschaft 75 18 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 59 10 Nahrung/Genuss 55 6 Verbrauchsgüter 41 7 Produktionsgüter 169 11 Inv./Gebrauchsgüter 502 11 Baugewerbe 240 10 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 347 14 Einzelhandel 323 10 Verkehr und Lagerei 210 10 Information und Kommunikation 547 48 Gastgewerbe 123 7 Finanz- und Versicherungsdienstl. 287 30 Wirtschaftl., wiss. und freiberufl. DL 1351 22 Erziehung und Unterricht 332 21 Gesundheits- und Sozialwesen 705 12 Sonstige Dienstleistungen 164 16 Interessenvertretungen 193 32 Öffentliche Verwaltung 206 8 Gesamt 5928 15 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11469 Tabelle 11: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Vertrauensarbeitszeit nach Bundesland (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % Schleswig-Holstein 169 13 Hamburg 228 19 Niedersachsen 696 19 Bremen 107 26 Nordrhein-Westfalen 1170 14 Hessen 469 15 Rheinland-Pfalz 302 16 Baden-Württemberg 658 12 Bayern 953 14 Saarland 91 19 Berlin 407 24 Brandenburg 115 12 Mecklenburg-Vorpommern 98 14 Sachsen 236 13 Sachsen-Anhalt 105 11 Thüringen 124 13 Gesamt 5928 15 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Tabelle 12: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Vertrauensarbeitszeit nach Betriebsgröße (2018) Anzahl in Tsd. Anteil in % 1 bis 10 Beschäftigte 1519 22 11 bis 50 Beschäftigte 1660 16 51 bis 500 Beschäftigte 1868 12 mehr als 500 Beschäftigte 881 11 Gesamt 5928 15 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Basis: Alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. 5. Wie viele Überstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung a) von Beschäftigten mit Vertrauensarbeitszeit und b) von Beschäftigten ohne Vertrauensarbeitszeit pro Woche geleistet? Zur Beantwortung von Frage 5 liegen der Bundesregierung keine ausreichend differenzierten Daten vor. Zwar enthält das Linked Personnel Panel (LPP) im Rahmen der Beschäftigtenbefragung Angaben zu Überstundenvolumina sowie dazu, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeben, eine feste Arbeitszeit zu haben. Die Angabe, keine festen Arbeitszeiten zu haben, ist aber nicht deckungsgleich mit dem Vorhandensein von Vertrauensarbeitszeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie häufig sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte c) mit Vertrauensarbeitszeit und d) ohne Vertrauensarbeitszeit von überlangen Arbeitszeiten betroffen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aller Erwerbstätigen , die in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten (bitte absolute Zahlen sowie Anteil an allen Beschäftigten angeben; bitte, soweit möglich, nach Qualifikation , Einkommen, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht, Bundesländern , Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen differenzieren)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ergänzend zeigt eine Sonderauswertung der Daten der Arbeitszeitbefragung 2017 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017), dass gut die Hälfte der Beschäftigten (51 Prozent) ein starres Arbeitszeitmodell – also sowohl feste Anfangs- als auch Endzeiten – hat. Knapp die Hälfte der Beschäftigten (49 Prozent) hat damit flexible Arbeitszeiten (flexible Anfangs- und/oder Endzeiten). Die Auswertungen nach Qualifikation, Einkommen , vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht, Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Betriebsgröße können der untenstehenden Tabelle 13 entnommen werden. Es ist zu beachten, dass die berichteten Ergebnisse für abhängig Beschäftigte bis zum Alter von 65 Jahren mit mindestens zehn Arbeitsstunden pro Woche gelten. (Absolute Zahlen zu Beschäftigten mit flexiblen/starren Arbeitszeiten können mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht dargestellt werden.) Tabelle 13: Starre und flexible Arbeitszeiten Starres Arbeitszeitmodell: vom Arbeitgeber vorgegebene feste Zeiten für Arbeitsbeginn und -ende. Flexible Arbeitszeiten: keine vom Arbeitgeber vorgegebenen festen Zeiten für Arbeitsbeginn und/oder -ende. starre/flexible Arbeitszeiten starres Arbeitszeitmodell flexible Arbeitszeiten Zeilen % Zeilen % Gesamt 51 49 Qualifikation nach ISCED mittel 59 41 hoch 38 62 Monatlicher Bruttoverdienst bis 1.499 Euro 56 44 1.500 - 2.499 Euro 60 40 2.500 - 3.499 Euro 56 44 3.500 - 4.499 Euro 43 57 4.500 Euro und mehr 30 70 Vertragliche Wochenarbeitszeit 10-19 49 51 20-34 55 45 35-39 54 46 40-47 48 52 Geschlecht männlich 50 50 weiblich 52 48 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11469 Starres Arbeitszeitmodell: vom Arbeitgeber vorgegebene feste Zeiten für Arbeitsbeginn und -ende. Flexible Arbeitszeiten: keine vom Arbeitgeber vorgegebenen festen Zeiten für Arbeitsbeginn und/oder -ende. starre/flexible Arbeitszeiten starres Arbeitszeitmodell flexible Arbeitszeiten Zeilen % Zeilen % Bundesland Schleswig-Holstein 41 59 Hamburg 41 59 Niedersachsen 53 47 Nordrhein-Westfalen 53 47 Hessen 48 52 Rheinland-Pfalz 52 48 Baden-Württemberg 48 52 Bayern 51 49 Berlin 41 59 Brandenburg 58 42 Mecklenburg-Vorpommern 57 43 Sachsen 53 47 Sachsen-Anhalt 58 42 Thüringen 55 45 Wirtschaftszweig C Verarbeitendes Gewerbe 54 46 F Baugewerbe 66 34 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 64 36 H Verkehr und Lagerei 38 62 I Gastgewerbe 45 55 J Information und Kommunikation 16 84 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 33 67 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen 35 65 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 51 49 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 43 57 P Erziehung und Unterricht 50 50 Q Gesundheit und Sozialwesen 67 33 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 45 55 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017, Berechnungen BAuA, abhängig Beschäftigte bis 65 Jahre, ab 10 Wochenstunden, 7824 ≤ n ≤ 8729 Separate Auswertungen zu Beschäftigten mit niedrigem Qualifikationsniveau, zu Beschäftigten mit einer vertraglichen Arbeitszeit über 47 Stunden, zu Bremen und dem Saarland sowie zu den Wirtschaftszweigen A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, D Energieversorgung, E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschmutzung , L Grundstücks- und Wohnungswesen, R Kunst, Unterhaltung und Erholung, T Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen und U Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften sind aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht möglich. Lesebeispiel: Von den Beschäftigten mit einem Einkommen bis zu 1 499 Euro haben 56 Prozent starre / feste Arbeitszeiten und 44 Prozent flexible Arbeitszeiten. 8. Wie viele Beschäftigte können nach Kenntnis der Bundesregierung über Gleitzeit Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeit an ihre Belange anpassen (bitte absolute Zahlen sowie Anteil an allen Beschäftigten angeben; bitte, soweit möglich, nach Qualifikation, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht, Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen differenzieren)? Eine Sonderauswertung der Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 zeigt, dass etwas weniger als die Hälfte der Beschäftigten (44 Prozent) angibt, in Gleitzeit zu arbeiten, während 56 Prozent nicht in Gleitzeit arbeiten. Die Auswertungen nach Qualifikation, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht, Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Betriebsgröße können untenstehender Tabelle 14 entnommen werden. Es ist zu beachten, dass die berichteten Ergebnisse für abhängig Beschäftigte bis zum Alter von 65 Jahren mit mindestens zehn Arbeitsstunden pro Woche gelten. Absolute Zahlen zu Beschäftigten mit Gleitzeit können mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht dargestellt werden. Starres Arbeitszeitmodell: vom Arbeitgeber vorgegebene feste Zeiten für Arbeitsbeginn und -ende. Flexible Arbeitszeiten: keine vom Arbeitgeber vorgegebenen festen Zeiten für Arbeitsbeginn und/oder -ende. starre/flexible Arbeitszeiten starres Arbeitszeit-modell flexible Arbeitszeiten Zeilen % Zeilen % Betriebsgröße bis 9 Beschäftigte 52 48 10 bis 49 Beschäftigte 56 44 50 bis 499 Beschäftigte 50 50 mehr als 500 Beschäftigte 47 53 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11469 Tabelle 14: Gleitzeit Frage: „Arbeiten Sie in gleitender Arbeitszeit?“ Gleitzeit ja nein Zeilen % Zeilen % Gesamt 44 56 Qualifikation nach ISCED mittel 36 64 hoch 55 45 Vertragliche Wochenarbeitszeit 10-19 37 63 20-34 38 62 35-39 49 51 40-47 45 55 Geschlecht männlich 45 55 weiblich 43 57 Bundesland Schleswig-Holstein 39 61 Hamburg 48 52 Niedersachsen 43 57 Nordrhein-Westfalen 43 57 Hessen 47 53 Rheinland-Pfalz 42 58 Baden-Württemberg 50 50 Bayern 45 55 Berlin 50 50 Brandenburg 42 58 Mecklenburg-Vorpommern 35 65 Sachsen 38 62 Sachsen-Anhalt 35 65 Thüringen 36 64 Wirtschaftszweig C Verarbeitendes Gewerbe 49 51 F Baugewerbe 22 78 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 26 74 H Verkehr und Lagerei 35 65 J Information und Kommunikation 74 26 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 82 18 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen 65 35 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 37 63 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 72 28 P Erziehung und Unterricht 26 74 Q Gesundheit und Sozialwesen 24 76 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 48 52 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage: „Arbeiten Sie in gleitender Arbeitszeit?“ Gleitzeit ja nein Zeilen % Zeilen % Betriebsgröße bis 9 Beschäftigte 28 72 10 bis 49 Beschäftigte 33 67 50 bis 499 Beschäftigte 47 53 mehr als 500 Beschäftigte 58 42 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017, Berechnungen BAuA, abhängig Beschäftigte bis 65 Jahre, ab 10 Wochenstunden, 8234 ≤ n ≤ 8565 Separate Auswertungen zu Beschäftigten mit niedrigem Qualifikationsniveau, zu Beschäftigten mit einer vertraglichen Arbeitszeit über 47 Stunden, zu Bremen und dem Saarland sowie zu den Wirtschaftszweigen A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, D Energieversorgung, E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschmutzung , I Gastgewerbe, L Grundstücks- und Wohnungswesen, R Kunst, Unterhaltung und Erholung, T Private Haushalte: Hauspersonal , Herstellung u. Dienstleistungen und U Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften sind aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht möglich . Lesebeispiel: Von Beschäftigten mit mittlerer Qualifikation (nach ISCED) geben 36 Prozent an, über Gleitzeit zu verfügen, während 64 Prozent angeben, nicht in Gleitzeit zu arbeiten. 9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Belastung durch Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und der Häufigkeit der Erreichbarkeit in der Freizeit (bitte, wenn möglich, Belastungsformen mit angeben und nach Häufigkeit der Erreichbarkeit differenzieren ; bitte, soweit möglich, nach Branche, Alter, Geschlecht, beruflicher Stellung, Qualifikation und Einkommen differenzieren)? Im Rahmen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 wurde erhoben, ob Beschäftigte bei der Arbeit Informations- und Kommunikationsmittel wie z. B. das Internet , E-Mail oder Smartphone verwenden. Zudem wurde erfasst, wie häufig Beschäftigte wegen Arbeitsbelangen im Privatleben kontaktiert werden. Eine Sonderauswertung der Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 zeigt, dass 13 Prozent der Beschäftigten, die bei der Arbeit Informations- und Kommunikationsmittel nutzen, und 12 Prozent der Beschäftigten, die diese nicht nutzen, häufig im Privatleben wegen Arbeitsbelangen kontaktiert werden. Die Auswertungen nach Branche, Alter, Geschlecht, beruflicher Stellung, Qualifikation und Einkommen können untenstehender Tabelle 15 entnommen werden. Es ist zu beachten, dass die berichteten Ergebnisse für abhängig Beschäftigte bis zum Alter von 65 Jahren mit mindestens zehn Arbeitsstunden pro Woche gelten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11469 Tabelle 15: Informations- und Kommunikationstechnologie und Häufigkeit der Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig Manchmal Selten Nie Zeilen % Zeilen % Zeilen % Zeilen % Gesamt Nutzung moderner IKT Ja 13 24 44 19 Nein 12 21 40 28 Wirtschaftszweig C Verarbeitendes Gewerbe Nutzung moderner IKT Ja 9 22 48 21 Nein 7 17 37 38 F Baugewerbe Nutzung moderner IKT Ja 21 25 43 11 Nein * * 51 20 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Nutzung moderner IKT Ja 13 28 44 15 Nein 13 23 42 22 H Verkehr und Lagerei Nutzung moderner IKT Ja 14 23 37 25 Nein * 16 43 31 J Information und Kommunikation Nutzung moderner IKT Ja * 23 51 20 Nein * * * * K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Nutzung moderner IKT Ja 8 18 45 28 Nein * * * * M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen Nutzung moderner IKT Ja 11 24 44 22 Nein * * * * N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Nutzung moderner IKT Ja 15 25 40 19 Nein * * 25 33 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen Nutzung moderner IKT Ja 8 19 49 25 Nein * * 34 41 P Erziehung und Unterricht Nutzung moderner IKT Ja 19 35 37 9 Nein * 27 49 * Q Gesundheit und Sozialwesen Nutzung moderner IKT Ja 16 27 43 14 Nein 16 26 38 20 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Nutzung moderner IKT Ja 18 28 39 * Nein * * 41 * Alter 15 - 29 Nutzung moderner IKT Ja 16 24 40 19 Nein 14 28 36 22 30 - 49 Nutzung moderner IKT Ja 13 25 43 19 Nein 13 20 39 28 50 - 65 Nutzung moderner IKT Ja 11 23 48 18 Nein 9 18 43 31 Geschlecht männlich Nutzung moderner IKT Ja 13 24 46 17 Nein 10 17 42 31 weiblich Nutzung moderner IKT Ja 13 24 42 21 Nein 13 24 38 25 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig Manchmal Selten Nie Zeilen % Zeilen % Zeilen % Zeilen % Stellung im Beruf Arbeiter Nutzung moderner IKT Ja 13 23 44 20 Nein 9 18 39 34 Angestellte Nutzung moderner IKT Ja 13 24 45 19 Nein 13 22 41 24 Beamte Nutzung moderner IKT Ja 15 30 40 15 Nein * * * * Qualifikation nach ISCED niedrig Nutzung moderner IKT Ja * * * * Nein * 24 34 28 mittel Nutzung moderner IKT Ja 13 22 43 21 Nein 11 20 41 29 hoch Nutzung moderner IKT Ja 12 26 46 16 Nein 12 25 40 23 Monatlicher Bruttoverdienst bis 1.499 Euro Nutzung moderner IKT Ja 13 26 43 18 Nein 14 24 37 26 1.500 - 2.499 Euro Nutzung moderner IKT Ja 15 22 41 21 Nein 12 21 42 25 2.500 - 3.499 Euro Nutzung moderner IKT Ja 13 23 43 21 Nein 10 21 39 30 3.500 - 4.499 Euro Nutzung moderner IKT Ja 11 24 47 18 Nein * 16 43 32 4.500 Euro und mehr Nutzung moderner IKT Ja 13 27 47 13 Nein * * * * Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015, Berechnungen BAuA, abhängig Beschäftigte bis 65 Jahre, ab 10 Wochenstunden, 15422 ≤ n ≤ 18090, * Fallzahl zu gering, Rundungsfehler möglich Separate Auswertungen zu den Wirtschaftszweigen A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, D Energieversorgung, E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschmutzung, I Gastgewerbe, L Grundstücks- und Wohnungswesen, R Kunst, Unterhaltung und Erholung, T Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen und U Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften sind aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht möglich. Lesebeispiel: Von allen Beschäftigten (Gesamt), die moderne IKT nutzen (Nutzung moderner IKT „Ja“), geben 13 Prozent an häufig, 24 Prozent manchmal, 44 Prozent selten und 19 Prozent nie wegen Arbeitsbelangen im Privatleben kontaktiert zu werden. Für die Betrachtung des Zusammenhangs mit Beanspruchungsfolgen werden verschiedene gesundheitliche Beschwerden in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Kontaktierung im Privatleben dargestellt. Dabei werden nur jene Beschäftigte betrachtet , die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Arbeit nutzen. Es zeigt sich, dass gesundheitliche Beschwerden häufiger von Beschäftigten berichtet werden, die häufig im Privatleben kontaktiert werden im Vergleich zu Beschäftigten, die manchmal, selten oder nie kontaktiert werden. Die Auswertungen nach Branche, Alter, Geschlecht, berufliche Stellung, Qualifikation und Einkommen können untenstehender Tabelle 16 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/11469 Tabelle 16: Häufigkeit der Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben und gesundheitliche Beschwerden Nur Beschäftigte, die moderne IKT nutzen Gesundheitliche Beschwerden Rücken-, Kreuzschmerzen Schlafstörungen Müdigkeit, Erschöpfung Niedergeschlagenheit Körperliche Erschöpfung % % % % % Gesamt Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 59 47 66 32 52 Manchmal 51 36 57 25 41 Selten 43 30 49 20 32 Nie 42 27 46 20 29 Wirtschafts - zweig C Verarbeitendes Gewerbe Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 60 41 63 34 42 Manchmal 47 34 51 26 35 Selten 38 27 46 17 27 Nie 39 24 40 16 24 F Baugewerbe Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 67 * 65 * 63 Manchmal 67 * 56 * 50 Selten 49 22 43 * 34 Nie * * * * * G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 77 * 74 * 62 Manchmal 54 36 52 33 42 Selten 48 31 52 27 38 Nie 50 * 50 * * H Verkehr und Lagerei Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig * * * * * Manchmal 54 41 64 * 43 Selten 53 31 52 * 32 Nie 58 * 48 * 40 J Information und Kommunikation Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig * * * * * Manchmal 40 33 55 * 29 Selten 37 27 51 16 28 Nie * * 53 * * K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienst - leistungen Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig * * * * * Manchmal 44 41 47 * * Selten 41 27 49 17 27 Nie 34 * 46 * * M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig * * * * * Manchmal 46 30 56 * 38 Selten 38 31 50 25 25 Nie 41 * 47 * 25 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig * * * * * Manchmal * * 56 * * Selten 38 * 54 * * Nie * * * * * O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung , Sozialversicherungen Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 57 53 70 * 51 Manchmal 48 35 62 20 41 Selten 47 38 56 23 33 Nie 43 30 50 21 28 Häufig 50 44 71 27 51 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nur Beschäftigte, die moderne IKT nutzen Gesundheitliche Beschwerden Rücken-, Kreuzschmerzen Schlafstörungen Müdigkeit, Erschöpfung Niedergeschlagenheit Körperliche Erschöpfung % % % % % P Erziehung und Unterricht Kontaktierung wegen Arbeits-belangen im Privatleben Manchmal 44 34 59 22 45 Selten 43 33 49 20 33 Nie * * 51 * * Q Gesundheit und Sozialwesen Kontaktierung wegen Arbeits-belangen im Privatleben Häufig 64 55 75 41 59 Manchmal 59 42 63 26 48 Selten 47 34 52 18 37 Nie 45 28 46 * 34 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Kontaktierung wegen Arbeits-belangen im Privatleben Häufig * * * * * Manchmal 57 * 52 * * Selten 44 * 44 * * Nie * * * * * Alter 15 - 29 Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 61 48 72 36 54 Manchmal 52 28 61 24 43 Selten 41 25 53 19 33 Nie 31 * 55 * 27 30 - 49 Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 57 46 69 32 52 Manchmal 49 35 58 26 41 Selten 41 27 51 20 32 Nie 44 27 45 21 30 50 - 65 Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 59 50 58 32 49 Manchmal 53 42 53 23 40 Selten 47 36 45 19 30 Nie 44 31 42 18 28 Geschlecht männlich Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 56 42 60 31 48 Manchmal 47 32 53 22 37 Selten 41 26 46 17 29 Nie 39 24 41 18 27 weiblich Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 61 54 73 34 56 Manchmal 55 41 61 28 46 Selten 46 36 54 23 35 Nie 45 29 50 21 30 Stellung im Beruf Arbeiter Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 67 44 65 * 55 Manchmal 54 36 54 27 39 Selten 53 28 49 19 34 Nie 51 35 44 * 37 Angestellte Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 59 48 66 34 51 Manchmal 52 36 57 25 41 Selten 42 30 49 20 31 Nie 41 26 45 20 27 Beamte Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 47 48 70 * 51 Manchmal 43 36 59 20 42 Selten 44 36 55 21 33 Nie 41 26 50 * 27 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/11469 Nur Beschäftigte, die moderne IKT nutzen Gesundheitliche Beschwerden Rücken-, Kreuzschmerzen Schlafstörungen Müdigkeit, Erschöpfung Niedergeschlagenheit Körperliche Erschöpfung % % % % % Qualifikation nach ISCED niedrig Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig * * * * * Manchmal * * * * * Selten * * * * * Nie * * * * * mittel Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 65 49 66 34 54 Manchmal 57 37 56 26 44 Selten 48 32 51 22 34 Nie 45 27 46 21 30 hoch Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 50 45 66 30 49 Manchmal 45 34 56 23 38 Selten 39 28 48 17 28 Nie 36 25 44 16 25 Monatlicher Bruttoverdienst bis 1.499 Euro Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 60 58 71 * 56 Manchmal 56 39 55 29 46 Selten 45 30 48 20 36 Nie 48 28 51 * 32 1.500 - 2.499 Euro Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 67 50 63 37 54 Manchmal 61 38 62 31 50 Selten 49 34 54 25 37 Nie 49 28 47 28 33 2.500 - 3.499 Euro Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 62 46 71 32 54 Manchmal 55 37 62 29 43 Selten 50 32 54 22 37 Nie 44 28 48 22 30 3.500 - 4.499 Euro Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 52 43 67 29 44 Manchmal 43 34 54 20 35 Selten 42 29 49 19 29 Nie 39 28 48 19 29 4.500 Euro und mehr Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben Häufig 49 46 63 28 46 Manchmal 39 33 50 18 34 Selten 35 28 45 13 24 Nie 32 25 40 * 20 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015, Berechnungen BAuA, abhängig Beschäftigte bis 65 Jahre, ab 10 Wochenstunden, die IKT bei der Arbeit nutzen; 10412 ≤ n ≤ 12280, * Fallzahl zu gering; Zeilen-% der gesundheitlichen Beschwerden sind unabhängig (jeweils prozentualer Anteil der von Beschwerden betroffenen, Mehrfachantworten möglich) Separate Auswertungen zu den Wirtschaftszweigen A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, D Energieversorgung, E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschmutzung, I Gastgewerbe, L Grundstücks- und Wohnungswesen, R Kunst, Unterhaltung und Erholung, T Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen und U Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften sind aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht möglich. Lesebeispiel: Von allen Beschäftigten (Gesamt), die angeben häufig wegen Arbeitsbelangen im Privatleben kontaktiert zu werden (Kontaktierung wegen Arbeitsbelangen im Privatleben „häufig“) geben 59 Prozent an, unter Rückenschmerzen zu leiden, 47 Prozent berichten Schlafstörungen, 66 Prozent Müdigkeit bzw. Erschöpfung, 32 Prozent Niedergeschlagenheit und 52 Prozent körperliche Erschöpfung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Risiko der „interessierten Selbstgefährdung“ bei orts- und zeitflexiblem Arbeiten beziehungsweise bei dem Modell der Vertrauensarbeitszeit? Unter „Interessierter Selbstgefährdung“ werden Verhaltensweisen verstanden, bei welchen Beschäftigte aus dem Interesse am beruflichen Erfolg heraus ein Risiko für die eigene Gesundheit in Kauf nehmen. Studien der BAuA kommen zu der Einschätzung, dass orts- bzw. zeitflexible Arbeitsformen das Auftreten von interessierter Selbstgefährdung begünstigen können , da die räumlichen und zeitlichen Spielräume hohe Anforderungen an die Selbstregulation und das Selbstmanagement der Beschäftigten stellen. Insbesondere in Kombination mit weiteren persönlichen (z. B. starke Identifikation mit der Arbeit, hohe Eigeninitiative, Interesse am eigenen beruflichen Erfolg) und organisationalen Merkmalen (z. B. Verantwortungsverlagerung auf Beschäftigte durch ergebnisorientierte Vergütungssysteme oder indirekte Steuerungsmethoden , starke Leistungskultur) kann dies dazu führen, dass Erwerbstätige in Ruhepausen und Ruhezeiten trotz nachteiliger Folgen für die Gesundheit weiterarbeiten . 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Berufe oder Branchen besonders vom Risiko der „interessierten Selbstgefährdung“ betroffen sind, und warum? Der Bunderegierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Obwohl „interessierte Selbstgefährdung“ grundsätzlich in allen Branchen und Berufen auftreten kann, wird der Begriff in erster Linie im Kontext von Wissens- und Interaktionsarbeit verwendet. Auch deshalb ist es nur schwer möglich, Aussagen über die Prävalenz von „interessierter Selbstgefährdung“ in unterschiedlichen Branchen oder Berufen zu treffen. Verschiedene Studien, so bspw. von A. Krause u. a. aus dem Jahr 2012 weisen darauf hin, dass besonders bei hochgebildeten und hochdotierten Berufen bzw. in Führungspositionen das Risiko für eine interessierte Selbstgefährdung besteht. Auch bei Berufen und Branchen, in denen ergebnisorientierte Vergütungssysteme oder indirekte Steuerungsmethoden verbreitet sind, kann von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden. Repräsentative Zahlen zur Häufigkeit interessierter Selbstgefährdung bei Erwerbstätigen in Deutschland in verschiedenen Berufen und Branchen liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von gesundheitlichen Belastungen und ort- und zeitflexiblem Arbeiten? Welche Studien sind ihr hierzu bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen sie jeweils? Den Forschungsstand zu den gesundheitlichen Chancen und Risiken orts- und zeitflexibler Arbeit hat die BAuA im Jahr in einer Expertise zusammengefasst. Zur Zeitflexibilität besteht ein Scoping-Review der BAuA (Amlinger-Chatterjee, 2016; Amlinger-Chatterjee & Wöhrmann, 2017). Ortsflexibilität bzw. Telearbeit wurden zudem in weiteren Reviews bzw. Expertisen untersucht (Charalampous et al., 2018; Eurofound & ILO, 2017; Mandl & Curtarelli, 2017; Tavares, 2017). Die Ergebnisse der Expertisen bzw. Reviews werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/11469 Mit Mobilität und Ortsflexibilität steigt beispielsweise das Risiko für Arbeitsintensivierung , Stress, längere Arbeitszeiten, verschwimmende Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben. Mobilität und Ortsflexibilität kann zu einem erhöhten Stresserleben führen und kann langfristige negative gesundheitliche Auswirkungen haben. Diese Effekte können aber durch einen hohen Handlungsspielraum und ein hohes Maß an Selbstbestimmung abgeschwächt werden. Auf die Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9797 „Mobile Arbeit“ wird verwiesen. Zeitautonomie – also die Verfügbarkeit über die eigene Zeiteinteilung – stellt eine positive Ressource dar. Flexibilitätsmöglichkeiten der Beschäftigten gehen häufig mit weniger gesundheitlichen Beschwerden, einem reduzierten Stresserleben und verminderter Burnout-Symptomatik einher. Wissenschaftliche Studien belegen allerdings, dass unabhängig von den Rahmenbedingungen und der Motivlage von Beschäftigten eine Belastungsgrenze existiert, deren Überschreitung zu gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Risiken führt. Amlinger-Chatterjee, M. (2016). Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt: Atypische Arbeitszeiten (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Zugriff am 20.10.2018 unter www. baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2353-3a.html Amlinger-Chatterjee, M. & Wöhrmann, A. M. (2017). Flexible Arbeitszeiten. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, 71, 39-51. Beermann, B., Amlinger-Chatterjee, M., Brenscheidt, F., Gerstenberg, S., Niehaus, M. & Wöhrmann, A. M. (2017). Orts- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Zugriff am 19.04.2018 unter www.baua.de/dok/8729000 Charalampous, M., Grant, C. A., Tramontano, C. & Michailidis, E. (2018). Systemati -cally reviewing remote e-workers’ well-being at work: a multidimensional approach. European Journal of Work and Organizational Psychology, 28, 51-73. Eurofound & ILO. (2017). Working anytime, anywhere: The effects on the world of work. Luxembourg/Geneva: Publications Office of the European Union / International Labour Office. Mandl, I. & Curtarelli, M. (2017). Crowd Employment and ICT-Based Mobile Work—New Employment Forms in Europe. In P. Meil & V. Kirov (Hrsg.), Policy Implications of Virtual Work (S. 51-79). Cham: Springer International Publishing . Tavares, A. I. (2017). Telework and health effects review. International Journal of Healthcare, 3, 30-36. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbelastung von Beschäftigten, die mit e) Vertrauensarbeitszeit und Auswertungen des Statistischen Bundesamtes auf Grundlage der Arbeitskräfteerhebung 2010 zeigen, dass in flexiblen Arbeitszeitmodellen tendenziell länger gearbeitet wird, insbesondere wenn die Arbeitszeiten völlig flexibel gewählt werden können, wie beim Modell der Vertrauensarbeitszeit. Auf die Antwort zu Frage 39 der Kleinen Anfrage „Flexibilisierung der Arbeitszeit, atypische Arbeitszeiten und Anforderungen an die Politik“ auf Bundestagsdrucksache Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17/8531 wird verwiesen Im Rahmen der WSI-Betriebsrätebefragung 2015 berichteten Betriebsräte häufiger über Termin- und Leistungsdruck und einen hohen Verantwortungsdruck, wenn die Beschäftigten mehrheitlich in Vertrauensarbeitszeit arbeiten. f) ergebnisorientierten Vergütungssystemen arbeiten? Ergebnisorientierte Vergütungssysteme bilden einen Aspekt von Steuerungsformen , bei denen u. a. eine hohe Leistungs- und Ergebnisorientierung im Vordergrund steht. Die Bundesregierung hat dazu keine eine eigenen Erkenntnisse. Nach Untersuchungen des WSI ergibt sich ein ambivalentes Bild. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2010 betrachtet die Arbeitsbedingungen beim betrieblichen Einsatz neuer Arbeits- und Steuerungsformen. Aufbauend auf der PARGEMA/WSI-Betriebsrätebefragung 2008/09 zu Arbeitsbedingungen und Gesundheit im Betrieb zeige sich, dass die Arbeitsbedingungen ambivalent seien. Viele der neuen Arbeits- und Steuerungsformen zeichnen sich durch eine hohe Selbstorganisation der Beschäftigten aus. Flexibilität und Eigenverantwortung sind Attribute, die Beschäftigte dafür mitbringen müssen. Es zeige sich, dass beispielsweise bei Zielvereinbarungen im Betrieb häufiger überlang gearbeitet wird und Beschäftigte häufiger bei Krankheit nicht zuhause bleiben (Präsentismus). Auch im Rahmen der WSI-Betriebsrätebefragung 2015 berichteten Betriebsräte häufiger über Termin- und Leistungsdruck, eine hohe Arbeitsintensität und einen hohen Verantwortungsdruck, wenn mehr als die Hälfte der Beschäftigten ergebnisorientierte Arbeit im Rahmen von Zielvereinbarungen leisten. 14. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Belastungen von Beschäftigten durch häufige Überstunden und überlange Arbeitszeiten zu reduzieren ? Diese Verantwortung obliegt in der sozialen Marktwirtschaft besonders den Sozialpartnern , die insbesondere im Rahmen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen die Arbeitszeit entscheidend mitgestalten. Auch stehen die Aufsichtsbehörden der Länder hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in der Verantwortung. Die BAuA begleitet derzeit ein Experiment zum Umgang mit Überstunden: „Überstundenhelden – Eine Initiative für ein gesundes und wirtschaftlich sinnvolles Überstundenmanagement“ und hat sich dabei zum Ziel gesetzt, Unternehmen auf das Phänomen Überstunden besser aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren. Das Ziel des Projektes ist es, sowohl die teilnehmenden Unternehmen zu stärken, als auch für eine gesündere Arbeitswelt zu sorgen. Die einzelnen, aufeinander aufbauenden Lektionen können nach eigener Zeiteinteilung in den beruflichen Alltag integriert werden. Weitere Informationen zum Thema Überstunden(-management ) und zur E-Akademie sind online zu finden unter www.überstunden helden.de. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/11469 15. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen und Initiativen zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Schaffung von Möglichkeiten zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeiten und Verkürzung der gesetzlichen Ruhezeiten (vgl. „Orts- und zeitflexibles Arbeiten gestalten“, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/ a880-orts-und-zeitflexibles-arbeiten-gestalten.pdf und Bundestagdrucksache 19/1174), vor dem Hintergrund der von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 25. Juni 2018 (vgl. Ausschussdrucksache 19(11)83) angeführten Gefahren für die Beschäftigten und die Gesellschaft? Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen. Ziel ist eine Arbeitszeitgestaltung, die den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet, aber auch mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten ermöglicht und die Flexibilitätsinteressen der Arbeitgeber berücksichtigt. Auf Grundlage von entsprechenden Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden. 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Tarifbindung in den fünf Wirtschaftszweigen mit g) dem höchsten Anteil an Überstunden, h) dem höchsten Anteil an überlangen Arbeitszeiten und i) dem höchsten Anteil an Pausenausfällen (falls eine Antwort aufgrund unterschiedlicher Klassifikationen der Berufe beziehungsweise Branchen nicht möglich ist, bitte die fünf Wirtschaftszweige mit der höchsten Tarifbindung und die fünf Berufsgruppen oder Branchen mit den jeweils höchsten Werten an Überstunden, überlangen Arbeitszeiten und Pausenausfällen angeben)? 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Tarifbindung in den fünf Wirtschaftszweigen mit j) dem geringsten Anteil an Überstunden, k) dem geringsten Anteil an überlangen Arbeitszeiten und l) dem geringsten Anteil an Pausenausfällen (falls eine Antwort aufgrund unterschiedlicher Klassifikationen der Berufe beziehungsweise Branchen nicht möglich ist, bitte die fünf Wirtschaftszweige mit der höchsten Tarifbindung und die fünf Berufsgruppen oder Branchen mit den jeweils höchsten Werten an Überstunden, überlangen Arbeitszeiten und Pausenausfällen angeben)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Zur vollständigen Beantwortung liegen der Bundesregierung keine ausreichend differenzierten Informationen vor. Dennoch werden im Folgenden, wie von den Fragestellern erbeten, separate Auswertungen zu den unterschiedlichen erfragten Aspekten aus unterschiedlichen Datensätzen zur Verfügung gestellt, soweit verfügbar . Die BAuA-Arbeitszeitbefragung enthält alle erfragten Aspekte, aber nicht das Merkmal Tarifbindung. Daher wird die Frage nach den Wirtschaftszweigen mit der höchsten Tarifbindung auf Basis des IAB-Betriebspanels beantwortet. Bei der Interpretation der im Folgenden dargestellten Auswertungen sind die unterschiedlichen Branchenabgrenzungen und Grundgesamtheiten zu beachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die über die Website der BAuA abrufbare Publikation „BAuA Arbeitszeitbefragung : Vergleich 2015-2017“ enthält Auswertungen der Überstunden (Anhang B, Tab. 3) und überlangen Arbeitszeiten (Anhang B, Tab. 2) nach Wirtschaftsabschnitten aus den Arbeitszeitbefragungen 2015 und 2017. Im Folgenden werden die Ergebnisse einer Sonderauswertung zu Pausenausfällen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 dargestellt. Tabelle 17 und Tabelle 18 enthalten, nach Wirtschaftszweigen, die Anteile der Beschäftigten, die angeben, dass an Arbeitstagen mit über sechs Stunden häufig bzw. nicht häufig Arbeitspausen über 15 Minuten Dauer ausfallen. Bei den Analysen ist zu berücksichtigen , dass die Grundgesamtheit abhängig Beschäftigte bis 65 Jahre und ab zehn Wochenstunden umfasst. Für die Frage nach Pausenausfall ist zudem entscheidend , dass die volljährigen Befragten Arbeitstage mit sechs Stunden und mehr haben. Volljährige Befragte, die angaben, keine Arbeitstage von mindestens sechs Stunden zu haben, sind nicht Teil der Auswertungen. Tabelle 17: Wirtschaftszweige absteigend sortiert nach Anteil mit häufigem Ausfall von Arbeitspausen Wirtschaftszweig- Klassifikation (WZ 2008) Wirtschaftszweige Anteil in Zeilen-% Wirtschaftszweig A-U1, Haupttätigkeit, absteigend sortiert2 nach Anteil mit häufigem Ausfall von Arbeitspausen Q Gesundheit und Sozialwesen 39 P Erziehung und Unterricht 36 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 32 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 27 H Verkehr und Lagerei 27 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 27 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen 26 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 25 F Baugewerbe 24 J Information und Kommunikation 23 C Verarbeitendes Gewerbe 23 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 18 Wirtschaftszweig, 6 Hauptgruppen3, Haupttätigkeit, absteigend sortiert2 nach Anteil mit häufigem Ausfall von Arbeitspausen O - U Öffentliche und private Dienstleistungen 34 G - J Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Information 27 K - N Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister 26 F Baugewerbe 24 B - E Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) 22 Alle Wirtschaftszweige 28 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017, Berechnungen BAuA, abhängig Beschäftigte bis 65 Jahre, ab 10 Wochenstunden; Beschäftigte, die keine Arbeitstage mit min. 6 Stunden haben, wurden ausgeschlossen; n = 8 208 Anmerkungen: 1 Auswertungen für die Wirtschaftszweige A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, D Energieversorgung, E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschm., I Gastgewerbe, L Grundstücks- und Wohnungswesen, R Kunst, Unterhaltung und Erholung, T Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen , U Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften können aufgrund zu geringer Zellenbesetzungen nicht ausgewiesen werden. 2 Absteigende Sortierung nur bei ausreichender Fallzahl, ansonsten nachfolgend alphabetisch sortiert. 3 Auswertungen für die Hauptgruppe A Land, Forstwirtschaft, Fischerei können aufgrund zu geringer Zellenbesetzungen nicht ausgewiesen werden. Lesebeispiel: Im Wirtschaftszweig Gesundheit und Sozialwesen beträgt der Anteil Beschäftigter mit häufigem Ausfall von Pausen 39 Prozent . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/11469 Tabelle 18: Wirtschaftszweige, absteigend sortiert nach Anteil ohne häufigen Ausfall von Arbeitspausen Wirtschaftszweig- Klassifikation (WZ 2008) Wirtschaftszweige Anteil in Zeilen-% Wirtschaftszweig A-U, Haupttätigkeit, absteigend sortiert1 nach Anteil ohne häufigen Ausfall von Arbeitspausen K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 82 C Verarbeitendes Gewerbe 77 J Information und Kommunikation 77 D Energieversorgung 76 F Baugewerbe 76 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 75 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen 74 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 73 H Verkehr und Lagerei 73 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 73 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 68 I Gastgewerbe 66 P Erziehung und Unterricht 64 Q Gesundheit und Sozialwesen 61 Wirtschaftszweig, 6 Hauptgruppen, Haupttätigkeit, absteigend sortiert1 nach Anteil ohne häufigen Ausfall von Arbeitspausen B - E Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) 78 F Baugewerbe 76 K - N Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister 74 G - J Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Information 73 O - U Öffentliche und private Dienstleistungen 66 Alle Wirtschaftszweige 72 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017, Berechnungen BAuA, abhängig Beschäftigte bis 65 Jahre, ab 10 Wochenstunden; Beschäftigte, die keine Arbeitstage mit min. 6 Stunden haben, wurden ausgeschlossen; n = 8 208 Anmerkungen: 1 Auswertungen für die Wirtschaftszweige A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschm., L Grundstücks- und Wohnungswesen, R Kunst, Unterhaltung und Erholung, T Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen, U Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften können aufgrund zu geringer Zellenbesetzungen nicht ausgewiesen werden. 2 Absteigende Sortierung nur bei ausreichender Fallzahl, ansonsten nachfolgend alphabetisch sortiert 3 Auswertungen für die Hauptgruppe A Land, Forstwirtschaft, Fischerei können aufgrund zu geringer Zellenbesetzungen nicht ausgewiesen werden. Lesebeispiel: Im Wirtschaftszweig der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen beträgt der Anteil Beschäftigter ohne häufigen Ausfall von Pausen 82 Prozent. In Tabellen 19 und 20 sind die Anteile der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten , die in diesen Betrieben arbeiten, nach Wirtschaftszweigen dargestellt . Datenbasis ist das IAB-Betriebspanel. Die grau markierten Zeilen kennzeichnen die Branchen mit den höchsten Anteilen tarifgebundener Betriebe bzw. Beschäftigter. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 19: Anteil (in Prozent) der Betriebe mit und ohne Tarifbindung nach Wirtschaftszweigen (2018) Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Kein Tarifvertrag davon Orientierung Land-/Forstwirtschaft 23 0* 77 39 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 48# 11 41 54 Nahrung/Genuss 34 # 3 63 51 Verbrauchsgüter 20 1* 79 55 Produktionsgüter 29 5 66 56 Inv./Gebrauchsgüter 18 3 79 53 Baugewerbe 47 # 1 52 52 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 20 2 78 47 Einzelhandel 20 2 78 41 Verkehr und Lagerei 20 4 76 34 Information und Kommunikation 5 1* 94 26 Gastgewerbe 21 1* 78 35 Finanz- und Versicherungsdienstl. 26 1* 74 37 Wirtschaftl., wiss. und freiberufl. DL 17 1 83 30 Erziehung und Unterricht 45# 7 48 54 Gesundheits- und Sozialwesen 24 5 71 53 Sonstige Dienstleistungen 25 1* 74 33 Interessenvertretungen 27 12 61 42 Öffentliche Verwaltung 85# 6 9 44 Gesamt 25 2 73 41 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018 Die mit * gekennzeichneten Angaben sind aufgrund der geringen Fallzahl in der Stichprobe wenig belastbar. Die mit # gekennzeichneten Werte kennzeichnen die Branchen mit der höchsten Tarifbindung der Betriebe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/11469 Tabelle 20: Anteil (in Prozent) der Beschäftigen in Betrieben mit und ohne Tarifbindung nach Wirtschaftszweigen (2018) Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Kein Tarifvertrag davon Orientierung Land-/Forstwirtschaft 36 2* 63 46 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 63# 18 18 59 Nahrung/Genuss 50 8 42 64 Verbrauchsgüter 31 7* 62 48 Produktionsgüter 57 12 32 60 Inv./Gebrauchsgüter 42 11 47 63 Baugewerbe 60# 2 38 63 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 32 4 64 52 Einzelhandel 30 6 64 58 Verkehr und Lagerei 35 16 49 42 Information und Kommunikation 11 9* 80 20 Gastgewerbe 39 1* 60 42 Finanz- und Versicherungsdienstl. 78# 3* 20 42 Wirtschaftl., wiss. und freiberufl. DL 45 5 49 36 Erziehung und Unterricht 59# 13 28 65 Gesundheits- und Sozialwesen 43 13 44 62 Sonstige Dienstleistungen 34 5* 61 35 Interessenvertretungen 46 12 41 62 Öffentliche Verwaltung 88# 10 3 54 Gesamt 46 8 46 51 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018 Die mit * gekennzeichneten Angaben sind aufgrund der geringen Fallzahl in der Stichprobe wenig belastbar. Die mit # gekennzeichneten Werte kennzeichnen die Branchen mit den höchsten Anteilen von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben. 18. Sind der Bundesregierung betriebliche Praxislabore bekannt, wie sie von der Plattform „Digitale Arbeitswelt“ des Nationalen IT-Gipfels in der Broschüre „Orts- und zeitflexibles Arbeiten gestalten“ (www.bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/PDF-Publikationen/a880-orts-und-zeitflexibles-arbeitengestalten .pdf?__blob=publicationFile&v=1) vorgeschlagen werden, oder sind der Bundesregierung Vorbereitungen entsprechender Projekte bekannt? Falls ja, wie und von welchen Wissenschaftlern werden diese Projekte begleitet , und wie wird sichergestellt, dass die Projekte nicht vornehmlich interessengeleitet nach betrieblichen Interessen ausgewertet werden? Wie viele dieser Projekte arbeiten nach explorativem, wie viele nach wirkungsbezogenem Ansatz? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Idee der betrieblichen Praxislabore, wie sie in der zitierten Broschüre dargestellt werden, aufgegriffen und weiterentwickelt. Mit der Internetseite www.experimentierräume.de Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wurde eine Online-Plattform für die Vernetzung und den Austausch geschaffen, auf der Betriebe eigene Lern- und Experimentierräume präsentieren und sich über die Konzepte anderer Unternehmen informieren können. In den dort dargestellten betrieblichen Lern- und Experimentierräumen entwickeln Unternehmensleitung und Beschäftigte gemeinsam neue Ideen für die Arbeit von morgen und probieren sie aus. Das Thema orts- und zeitflexibles Arbeiten ist dabei nur eines von vielen Themen. Hinweise zu einer möglicherweise wissenschaftlichen Begleitung der einzelnen Lern- und Experimentierräume finden sich ebenfalls auf der genannten Internetseite. 19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die oben genannten betrieblichen Praxislabore mit wissenschaftlicher Begleitung Ausnahmen von Regelungen , wie zum Beispiel Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und/oder Öffnungsklauseln von Tarifverträgen und/ oder Betriebsvereinbarungen erforderlich beziehungsweise vorgesehen, und wenn ja, inwieweit? Die auf der Seite www.experimentierräume.de dargestellten Beispiele werden auf der Grundlage des geltenden Arbeitszeitgesetzes durchgeführt. Abweichungen bei der Tageshöchstarbeitszeit oder der Ruhezeit über die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen etwa für die Tarifvertragsparteien hinaus sind daher nicht zulässig . 20. Welche Initiativen und Projekte zur Erforschung orts- und/oder zeitflexiblen Arbeitens werden derzeit und wurden bislang von der Bundesregierung initiiert , finanziert oder finanziell unterstützt (bitte das jeweilige Projekt, die ausführende Organisation, die Verbundpartner sowie die Höhe und den Zeitraum der finanziellen Unterstützung auflisten)? Welche Unterstützung plant die Bundesregierung für das kommende Haushaltsjahr ? Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bisher folgende Projekte zur Erforschung orts- und/oder zeitflexiblen Arbeitens finanziert: Vorhabentitel Durchführende Organisation Laufzeit Kurzexpertise: Verbreitung und Auswirkungen von mobiler Arbeit und Homeoffice IZA - Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit 2019 Beschäftigtenbefragung zu Wünschen und Einstellungen zum Thema mobiles Arbeiten und Homeoffice (per CATI-Omnibusbefragung) Kantar Deutschland 2019 Studie Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg – vierte Befragungswelle* Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung 2017-2020 * Hinweis: Fragen zur orts- und zeitflexiblen Arbeit machen nur einen (geringen) Teil der im Rahmen des Vorhabens „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ bearbeiteten Fragestellungen aus. Die Forschungsvorhaben haben einen Gesamtwert von 915 000 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/11469 21. Zu welchen Erkenntnissen ist das von der Bundesregierung unterstützte Projekt „MASTER“ (www.erreichbarkeit.eu) hinsichtlich entgrenzter Arbeit und deren Auswirkungen auf die Zufriedenheit, das Wohlbefinden und die psychische und physische Gesundheit von Beschäftigten gekommen? Weshalb wurde das Projekt „MASTER“ bis 2019 verlängert? Welche Erkenntnisse und Ergebnisse erhofft sich die Bundesregierung aus dieser Verlängerung, und was plant sie mit diesen anzufangen? Welche Evaluationen gab es oder soll es geben, um die Handlungsempfehlungen und Maßnahmen des „MASTER“-Projektes hinsichtlich der Wirksamkeit zu überprüfen? Wer und was wurden beziehungsweise werden bei diesen Evaluationen geprüft ? Im Rahmen des Projekts „MASTER – Management ständiger Erreichbarkeit – Neue Wege zum Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmedien “ befasste sich die Arbeitsgruppe Wirtschaftspsychologie der Uni Freiburg in Kooperation mit dem Institut für sozialwissenschaftliche Forschung (ISF München ) mit der Thematik arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit. Das Projekt wurde vom BMAS im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit gefördert und unter fachlicher Betreuung der BAuA durchgeführt. Zielgruppe des Projekts waren im ersten Teil Beschäftigte in Unternehmen der IT-Dienstleistungen, weil sich in Voranalysen hier eine hohe Betroffenheit von arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit gezeigt hatte. Im Fokus des Projektes standen Ursachen, Auswirkungen , individuelle und betriebliche Umgangsweisen sowie Gestaltungsmöglichkeiten arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit. Es wurden qualitative Interviews mit Beschäftigten und betrieblichen Experten und eine schriftliche Befragung durchgeführt, an der 207 Beschäftigte teilnahmen . Des Weiteren wurden fünf Workshops mit insgesamt 30 Beschäftigten und sechs Führungskräften gestaltet. In diesen Workshops wurden auf Basis der Ergebnisse der Interviews und der Beschäftigtenbefragung betriebs- bzw. abteilungsspezifische Maßnahmen zur gesunden Gestaltung ständiger Erreichbarkeit erarbeitet. Diese wurden dann in den Kooperationsunternehmen umgesetzt und einige Monate später mit einer zweiten Online-Befragung sowie fünf Gruppendiskussionen hinsichtlich deren Wirkung evaluiert. Die Ergebnisse des ersten Projekts sind in der Broschüre „Ständige Erreichbarkeit – Ursachen, Auswirkungen , Gestaltungsansätze“ zusammengefasst, weitere Informationen finden sich unter www.erreichbarkeit.eu. Das Projekt wurde verlängert, um zu überprüfen, ob die erarbeiteten Instrumente auch in anderen Branchen wirken. In der zweiten Projektphase sollten deshalb explorative Untersuchungen von ständiger Erreichbarkeit in weiteren Branchen (z. B. Lehre und Erziehung, Gastronomie, Finanzdienstleistungen) durchgeführt werden. Des Weiteren soll ein Workshop im Bereich Erziehung und Unterricht durchgeführt werden, da Beschäftigte in dieser Branche hohe Erreichbarkeitserwartungen aufweisen. Im Gegensatz zu den Beschäftigtenworkshops im IT- Sektor und im Finanzdienstleistungsbereich wird es hier weniger um betriebliche Regelungen und Absprachen gehen, sondern eher um persönliche Strategien im Umgang mit ständiger Erreichbarkeit, da der Lehrerberuf in einem außerordentlich hohen Maße durch eine selbstständige Arbeits- und Zeiteinteilung geprägt ist und betriebliche Regelungen und Absprachen daher zu kurz greifen würden. Flankiert wird der Workshop durch eine quantitative Erhebung dieser Berufsgruppe im Rahmen einer Masterarbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11469 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welches Ziel hat das von der Bundesregierung unterstützte Projekt „Zeitreich “ (http://projekt-zeitreich.de)? Gibt es schon Zwischenergebnisse? Das Projekt Zeitreich wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft- Mitarbeiterorientierte Personalpolitik als Schlüssel für Innovations-, Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit“ vom 1. Juni 2015 vom BMAS gefördert. ZEITREICH verfolgt in einem kooperativen Ansatz der Sozialpartner im Betrieb das Ziel, durch Entwicklung und Umsetzung konfliktarmer Arbeitszeitmodelle für KMU in der Metall- und Elektroindustrie, im Einzelhandel, in der Chemieindustrie sowie in der öffentlichen Verwaltung Zielkonflikte in der betrieblichen Arbeitszeitpolitik zu lösen. Diese entstehen durch die Notwendigkeit auf betrieblicher Ebene, angesichts drohender Fachkräfteengpässe alle Personal- und Zeitreserven zu heben, bei gleichzeitig steigendem Bedarf der Beschäftigten nach konfliktfreier Ausbalancierung privater und beruflicher Zeitanforderungen in unterschiedlichen Phasen ihrer Lebens- und Erwerbsbiografie. Die Projektziele sind 1. Erhöhung der Zeitsouveränität, Ermöglichung einer weitgehend eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestaltung der Arbeitszeit für die Beschäftigten , 2. Bedarfsgerechte, lebensphasenorientierte Umverteilung von Arbeitszeiten zwischen den Geschlechtern und Generationen, 3. Bessere Zeitsynchronisation, Abstimmung inner- und außerbetrieblicher zeitlicher Anforderungen und Zeitstrukturen, 4. Erhöhung der Zeitkompetenz, Förderung der Fähigkeiten, mit Zeit als knapper Ressource optimal umzugehen, 5. Verbesserung der Arbeitszeit- und Arbeitsgestaltung, um Überlastungen vorzubeugen und Gesundheit zu fördern. Am 27. Mai 2019 fand die Abschlussveranstaltung des Projektes statt. Hier wurden die gewonnenen Projekt-Erkenntnisse und Praxisbeispiele in Form zweier Leitfäden jeweils für Arbeitgeber- und Personalvertreter und Arbeitnehmervertreter als Broschüre präsentiert. Die entsprechenden Dokumente stehen zum Download auf der Projekthomepage http://projekt-zeitreich.de (Rubrik „Ergebnisse “) zur Verfügung und können dort z. T. ebenfalls als Druckexemplare bestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333