Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11476 19. Wahlperiode 10.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11062 – Betriebliche Mitbestimmung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Betriebsräte vertreten in den Betrieben die Interessen der abhängig Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern. Ob Arbeitsschutz, Lage der Arbeitszeit oder einfach nur Kantinennutzung: Im Betrieb ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle , er berät und bestimmt mit. Die betriebliche Mitbestimmung ist als Teil des dualen Systems der Interessenvertretung parallel zur Tarifautonomie unverzichtbar. Sie sorgt aus Sicht der Fragestellenden dafür, dass Demokratie und Mitbestimmung nicht am Werktor enden und der kurzfristigen Profitlogik der Unternehmen eine langfristige Betriebs - und Personalpolitik im Sinne der Beschäftigten entgegengesetzt wird. Trotz Verpflichtung zur Betriebsratswahl im § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes gab es 2017 lediglich in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in den alten und nur ein Drittel der Beschäftigten in den neuen Bundesländern wurden 2017 durch einen Betriebsrat vertreten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2778). Diese Zahlen sind nicht nur auf mangelnde Initiative der Beschäftigten zurückzuführen. Auch Arbeitgeber versuchen , Betriebsratswahlen zu verhindern (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/ 2019-04/biosupermaerkte-dennree-alnatura-betriebsrat-arbeitgeber-lebensmittel einzelhandel, aufgerufen am 18. Juni 2019). Seit 2015 fördert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Projekt „Fair im Betrieb“. Das Projekt unterstützt Personal- und Betriebsräte, die durch den Arbeitgeber u. a. behindert, gemobbt oder haltlos gekündigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11476 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In wie vielen Betrieben in Deutschland, die die Voraussetzungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat (bitte die letzten 16 Jahre darstellen und nach Betriebsgröße , Branchen, Ost bzw. West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nicht tarifgebundenen Betrieben differenzieren)? 2. Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Betriebsrat vertreten (bitte die letzten 16 Jahre in absoluten und prozentualen Werten ausweisen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost bzw. West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nicht tarifgebunden differenzieren)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellten Fragen nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). Das IAB weist dazu die in der Anlage 1 beigefügten statistischen Auswertungen für das Jahr 2018 aus. Die Werte für die Vorjahre finden sich in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3191). 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Wahlbeteiligung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen (bitte die absolute Zahl und prozentuale Anteile darstellen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost bzw. West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nicht tarifgebunden differenzieren )? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen (Rudolph/Wassermann für 2006; Greifenstein/Kißler/ Lange für 2010 und 2014; Demir/Funder/Greifenstein/Kißler/Maschke, Trendreport Betriebsratswahlen 2018, Erste Befunde, Stand Herbst 2018 für 2018), die jedoch nicht repräsentativ sind. Danach betrug die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei den Betriebsratswahlen: 2006 80,61 Prozent 2010 79,5 Prozent 2014 76,9 Prozent 2018 75,5 Prozent Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) weist nach seiner Wahlumfrage zu den Betriebsratswahlen 2018 eine Wahlbeteiligung von durchschnittlich 74,8 Prozent aus (Kestermann/Lesch/Stettes: Betriebsratswahlen 2018 – Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung, IW-Trends 4/2018). Das IW konstatiert : „Insgesamt entspricht die Wahlbeteiligung etwa der Wahlbeteiligung in den vergangenen Wahlen“. Drucksache 19/11476 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11476 4. Wie häufig kam nach Kenntnis der Bundesregierung das vereinfachte Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen in den letzten 16 Jahren zur Anwendung (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln )? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen (Rudolph/Wassermann für 2006; Greifenstein/Kißler/ Lange für 2010 und 2014; Demir/Funder/Greifenstein/Kißler/Maschke, Trendreport Betriebsratswahlen 2018, Erste Befunde, Stand Herbst 2018 für 2018), die jedoch nicht repräsentativ sind. In Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten ist das vereinfachte Wahlverfahren obligatorisch. In Betrieben mit 51 bis 100 Beschäftigten kann das vereinfachte Wahlverfahren nach Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber angewendet werden. Den Trendreports zu den Betriebsratswahlen 2006 bis 2018 sind folgende Quoten zur Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben zwischen 51 und 100 Beschäftigten zu entnehmen : 2006 54,97 Prozent 2010 60,0 Prozent 2014 60,3 Prozent 2018 48,3 Prozent Es wird darauf hingewiesen, dass nach eigenen Angaben der Verfasser des Trendreports „nicht alle gewerkschaftlichen Datensätze nach den Indikatoren des Trendreports einem Eins-zu-Eins-Vergleich unterzogen werden, wenn sich die gewerkschaftlichen Erhebungskriterien unterscheiden“ (Trendreport 2014). Für 2018 handelt es sich noch um erste Befunde. Das IW kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Unternehmen, die zwischen den beiden Wahlverfahren wählen durften, sich jeweils zur Hälfte für das normale bzw. das vereinfachte Verfahren entschieden haben (Kestermann/Lesch/Stettes: Betriebsratswahlen 2018 – Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung, IW-Trends 4/2018. 5. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen zu einer Listenwahl (bitte nach Branche, Betriebsgröße , Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen, die jedoch weder repräsentativ sind noch in jedem Fall durchgängige Ergebnisse bieten. Greifenstein/Kißler/Lange geben für die Wahlen im Jahr 2014 eine diesbezügliche Quote von 8 Prozent an (Trendreport 2014). Das IW stellt nach seiner Wahlumfrage zu den Betriebsratswahlen 2018 fest, dass in 30 Prozent der Unternehmen eine Listenwahl stattgefunden habe (Kestermann/ Lesch/Stettes: Betriebsratswahlen 2018 – Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung , IW-Trends 4/2018). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11476 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11476 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gewerkschaftliche Organisationsgrad von gewählten Betriebsratsmitgliedern (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen 2014 (Greifenstein/Kißler/Lange), die jedoch nicht repräsentativ sind. Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) werden dazu folgende Quoten zum „durchschnittlichen gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Betriebsräte in identischen Betrieben 2010 und 2014“ ausgewiesen: 2010 2014 ver.di 63,3 Prozent 61,6 Prozent NGG 72,1 Prozent 72,4 Prozent gesamt 65,6 Prozent 64,4 Prozent. Angaben für andere Gewerkschaften werden nicht gemacht. Das IW stellt nach seiner Betriebsratswahlerhebung 2018 fest, dass im Betriebsdurchschnitt rund 59 Prozent der Betriebsräte gewerkschaftlich organisiert sind. Das IW weist darauf hin, dass die bei der Wahlerhebung antwortenden Personen nicht immer über den Mitgliedsstatus der Betriebsräte unterrichtet sein müssen (Kestermann/Lesch/Stettes: Betriebsratswahlen 2018 – Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung , IW-Trends 4/2018). 7. In wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren die Wahl eines Betriebsrates durch den jeweiligen Arbeitgeber behindert (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellten Fragen nicht über eigene Erkenntnisse. Erkenntnisse ergeben sich dazu u. a. aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung (Behrens/Dribbusch, Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter aus IG Metall, IGBCE und NGG, 2016) sowie einer Studie der Otto- Brenner-Stiftung (Rügemer/Wigand, Union-Busting in Deutschland, 2014). 8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl von Beschäftigten , die unter die besonderen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) im fünften Teil fallen? Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/110095. 9. Wie viele Beschlussverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren bei Arbeitsgerichten eingeleitet (bitte nach Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Betriebsräten, Wahlvorständen, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden aufschlüsseln; bitte nach Ost bzw. West, und Bundesländern differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine Daten zu eingeleiteten Beschlussverfahren mit der gewünschten Aufgliederung vor. Seit dem Jahr 2007 werden die erledigten Beschlussverfahren nach Ländern und Einleitungsart erfasst – siehe Anlage 2. Darüber hinaus gehende Differenzierungen werden statistisch nicht erhoben. Drucksache 19/11476 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11476 10. Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren die Verfahrensdauer bei Beschlussverfahren? Der Bundesregierung liegen Zahlen zur durchschnittlichen Verfahrensdauer der Beschlussverfahren an den Arbeitsgerichten ab dem Jahr 2007 vor. Jahr Durchschnittsdauer in Monaten 2007 3,4 2008 3,2 2009 3,4 2010 3,8 2011 4,0 2012 3,6 2013 3,8 2014 3,7 2015 3,6 2016 3,7 2017 4,2 Quelle: Statistisches Bundesamt 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren die Anzahl der Abgeurteilten und Verurteilten nach einer Straftat gegen das Betriebsverfassungsgesetz (bitte nach Alter, nach Art der Entscheidung, nach Dauer der Freiheitsstrafe, nach Zahl und Höhe der Tagessätze, nach Grund und Dauer der Untersuchungshaft differenzieren)? Der Bundesregierung liegen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Daten vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2017 vor. Für das Berichtsjahr 2018 liegen die Daten noch nicht vor. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die Ab- und Verurteilungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nur insgesamt und nicht differenziert nach einzelnen Straftatbeständen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11476 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11476 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BetrVG. (Betriebsverfassungsgesetz ) Erwachsene Alter der Verurteilten Einstellung des Verfahrens Freispruch Zahl der Tagessätze zur Geldstrafe Abgeur . Verur. 25 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 31 bis 90 91 bis 180 un-ter 30 unter 40 unter 50 unter 60 unter 70 2007 i 6 3 1 1 1 3 3 2008 i 11 1 1 7 3 1 2009 i 12 0 11 1 2010 i 5 0 5 2011 i 6 2 1 1 4 1 1 2012 i 2 0 2 2013 i 1 0 1 2014 i 7 3 2 1 2 1 1 2 2015 i 6 0 6 2016 i 7 2 1 1 5 2 2017 i 6 3 1 2 3 3 Quelle: Statistisches Bundesamt Fachserie 10 Reihe 3 aus den Jahren 2007-2017 12. Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren aufgrund von Verstößen gegen § 119 BetrVG eingeleitet , wie oft wurden Geldstrafen in welcher Höhe bzw. Freiheitsstrafen in welchem Maß verhängt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost bzw. West und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Anzahl an staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wird durch die vom Statistischen Bundesamt jährlich, zuletzt für das Berichtsjahr 2017, herausgegebene Fachserie 10, Reihe 2.6 „Staatsanwaltschaften“ erfasst. Die Aufschlüsselung der Daten erfolgt hierbei nach Sachgebietsschlüsseln, sodass Einzelangaben zu Tatbeständen, wie hier dem § 119 BetrVG, nicht möglich sind. Anzahl und Höhe bzw. Maß an Geldund Freiheitsstrafen erfasst die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt jährlich, zuletzt für das Berichtsjahr 2017, herausgegebene Fachserie 10, Reihe 3 „Strafverfolgung “ anhand eines ausführlichen Straftatverzeichnisses. Die Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden jedoch nur aggregiert erfasst. Aus der Statistik ist daher nicht ersichtlich, ob es sich um Verurteilungen nach § 119 BetrVG handelt. Im Land Nordrhein-Westfalen sind zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2017 insgesamt 47 Strafanzeigen nach § 119 Absatz 2 BetrVG gestellt worden. 31 dieser Anzeigen wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, sieben Verfahren nach § 153 Absatz 1 StPO (LT-Drucksache NRW 17/2052). Drucksache 19/11476 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11476 13. Welche Studien zur Behinderung von Betriebsratswahlen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus? 14. Welche Studien zur Behinderung oder Bekämpfung von Betriebsräten sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlüsse zieht sie aus diesen? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens auszuweiten und dadurch auch der Behinderung von Betriebsratswahlen entgegenzuwirken. 15. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über das Projekt „Fair im Betrieb “, und plant die Bundesregierung, ähnliche Projekte bundesweit zu fördern , und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung begrüßt Aktivitäten der Länder zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und zur Gestaltung der Mitbestimmung im Betrieb. Das Projekt „Fair im Betrieb“ wird über Mittel des Europäischen Sozialfonds des Landes NRW gefördert . Jedem Bundesland stehen ESF-Landemittel zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die nachhaltige und hochwertige Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte fördern soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung fördern oder Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen fördern. Neben den ESF-Mitteln für die Bundesländer gibt es ESF-Mittel für den Bund. Auf gemeinsamer Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes wird die ESF-Richtlinie „Fachkräfte sichern“ aus Mitteln des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF-Bundes-OP) gefördert. Mit der ESF-Richtlinie „Fachkräfte sichern : weiter bilden und Gleichstellung fördern“ werden die Anstrengungen der Sozialpartner zur Verankerung systematischer Weiterbildung in Unternehmen, Organisationen und Branchen unterstützt sowie die Chancengleichheit in den Unternehmen gefördert. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung mit weiteren Programmen und Initiativen, um die Arbeitsqualität zum Nutzen von Beschäftigten und Unternehmen zu verbessern. So z. B. mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), die Bestandsaufnahmen und Handlungshilfen bis hin zu Beratungs- und Auditierungsprogrammen in vier personalpolitischen Handlungsfeldern (Führung , Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz) für Beschäftigte und Arbeitgeber zur Verfügung stellt, um gesunde, sichere und motivierende Arbeitsbedingungen zu gestalten, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit fördern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11476 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11476 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten aus, welche Daten liegen ihr hierzu vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen? 17. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Gesundheit der Beschäftigten aus, welche Daten liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlüsse zieht sie aus diesen? 18. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Produktivitätsentwicklung der entsprechenden Betriebe aus, welche Daten liegen ihr hierzu vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen? Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellten Fragen nicht über eigene Daten. Sie zieht ihre Kenntnisse zur Wirkung von Betriebsräten insbesondere aus Gesprächen und Diskussionen, einzelbetrieblichen Informationen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Exemplarisch verweist die Bundesregierung auf Uwe Jirjahn, Stephen C. Smith: Nonunion Employee Representation: Theory and the German Experience with Mandated Works Councils, IZA Discussion Paper Nr. 11066, Oktober 2017 mit weiteren Nachweisen zu Studien, die die verschiedenen Wirkungen von Betriebsräten belegen. Im Rahmen der Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (1. Zwischenbericht – Auswertung der Betriebs- und Beschäftigtenbefragungen , Stand: 2. März 2018, herausgegeben von der Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz) konnten darüber hinaus verschiedene systematisch positive Zusammenhänge zwischen der Existenz eines Betriebsrats und den folgenden Gegebenheiten ermittelt werden: eine höhere Wahrscheinlichkeit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen , ein höherer Anteil bei der sicherheitstechnischen Betreuung, ein höherer Grad an Unterweisung der Beschäftigten sowie bei der Qualifizierung von Führungskräften sowie eine höhere Wahrscheinlichkeit der Existenz eines Arbeitsschutzausschusses. Drucksache 19/11476 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 1: Verbreitung eines Betriebsrats nach Betriebsgröße 2018 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* 5 - 50 51 - 100 101 - 199 200 - 500 501 u.m. Insgesamt Anteile in % Besch. Besch. Besch. Besch. Besch. (ab 5 Besch.) Betriebe mit BR 5 32 53 73 87 9 Beschäftigte mit BR 8 33 54 73 90 42 Betriebe mit BR 6 36 45 69 88 10 Beschäftigte mit BR 10 37 45 72 86 35 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2018 Betriebsgrößenklassen Westdeutschland Ostdeutschland Tabelle 2: Verbreitung eines Betriebsrats nach Branche 2018 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Energie/ Verarb. Bau- Handel Verkehr/ Informat./ Finanz-/ Gastgew. Gesundheit Wirtschaftl. Insgesamt Wasser/Abfall Gewerbe gewerbe Lagerei Kommunikat. Versich.- sonst. Erziehung/ wissenschaftl. (ab 5 Besch.) Anteil in % Bergbau DL DL Unterricht freiberufl. DL Betriebe mit BR 43 17 2 9 11 9 17 3 12 6 9 Beschäftigte mit BR 81 67 17 30 43 37 66 11 50 28 42 Betriebe mit BR 30 12 3 8 7 9 51 3 18 8 10 Beschäftigte mit BR 74 52 14 19 35 19 63 9 47 31 35 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck e: IAB-Betriebspanel 2018 Wirtschaftszweige Westdeutschland Ostdeutschland Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11476 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 3: Verbreitung eines Betriebsrats nach Bundesland 2018 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Anteil in % Betriebe (in %) Beschäftigte (in %) Schleswig-Holstein/ Hamburg 9 44 Niedersachsen 11 44 Bremen 12 48 Nordrhein-Westfalen 9 44 Hessen 11 46 Rheinland-Pfalz 7 35 Baden-Württemberg 8 40 Bayern 7 41 Saarland 6 32 Berlin 7 29 Brandenburg 11 35 Mecklenburg-Vorpommern 13 37 Sachsen 9 36 Sachsen-Anhalt 9 37 Thüringen 12 36 Gesamt 9 41 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2018 Tabelle 4: Verbreitung eines Betriebsrats nach Tarifbindung 2018 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Anteil der Betriebe mit Betriebsrat (in %) Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat (in %) Betriebe mit Tarifbindung** 19 61 Betriebe ohne Tarifbindung** 4 21 Alle Betriebe 9 41 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck **Branchen- und Firmentarifbindung Quelle: IAB-Betriebspanel 2018 Drucksache 19/11476 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. z u Fr ag e 9 Vo r de m Ar be its ge ric ht e rle di gt e Be sc hl u ss v e rfa hr e n 20 07 5 90 5 81 6 . . . 19 8 65 1 . 66 77 5 2 02 1 52 7 11 8 22 9 19 4 22 0 90 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 2 57 5 52 4 . . . 8 10 6 . 24 16 1 1 29 1 45 14 48 11 0 21 1 33 20 08 6 42 5 81 2 . . . 25 0 61 4 . 12 5 85 0 2 14 5 59 2 13 7 28 0 29 0 26 7 63 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 2 82 3 66 0 . . . 25 10 7 . 43 18 0 1 46 2 58 20 26 52 14 5 45 20 09 7 94 6 94 9 1 49 7 51 4 32 3 25 0 56 6 . 85 76 9 1 65 3 41 3 15 1 21 5 22 1 21 2 12 8 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 2 65 0 50 7 14 7 34 7 59 17 80 . 64 14 7 97 8 48 37 28 52 10 5 34 20 10 8 59 8 87 0 1 67 5 47 0 46 7 34 0 59 0 . 77 77 9 1 67 2 34 8 23 2 29 4 47 2 22 0 92 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 3 14 9 70 8 11 9 43 7 98 18 20 5 . 57 20 6 96 3 34 27 48 41 16 4 24 20 11 8 30 1 96 1 1 62 9 40 3 35 8 37 9 49 9 . 13 0 75 9 1 57 2 31 5 32 6 33 2 26 0 24 7 13 1 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 3 10 9 83 9 11 2 29 3 10 1 21 15 6 . 18 17 2 1 07 3 40 7 30 59 15 9 29 20 12 7 60 2 79 7 1 41 2 33 2 27 5 31 8 54 3 . 10 3 85 1 1 57 8 26 5 16 9 27 8 36 1 21 0 11 0 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 2 85 2 63 9 15 1 24 0 63 24 13 5 . - 23 2 1 01 9 50 6 45 66 14 7 35 20 13 8 73 1 68 9 1 36 9 35 7 28 4 25 5 56 7 1 63 2 11 1 70 2 1 56 8 29 8 15 1 25 1 22 1 16 6 11 0 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 3 07 8 61 9 14 7 29 3 84 18 15 6 19 8 2 18 5 99 2 29 1 35 51 23 4 34 20 14 8 51 9 64 1 1 43 3 37 6 26 5 23 2 53 4 1 43 7 15 7 73 9 1 52 1 26 3 93 28 0 25 1 19 2 10 5 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 3 05 2 60 7 13 4 27 1 88 7 14 4 16 7 1 24 8 1 05 0 43 4 34 31 18 1 42 20 15 9 12 2 78 3 1 40 7 37 3 24 2 27 4 59 2 1 65 8 22 4 73 3 1 55 7 25 7 11 5 28 3 33 0 19 3 10 1 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 3 19 2 49 9 14 7 28 1 84 9 11 3 13 5 - 36 4 1 13 2 31 7 36 46 24 2 66 20 16 9 15 0 66 6 1 66 4 35 4 22 7 27 3 49 9 1 58 0 19 1 83 6 1 59 3 27 8 11 1 28 1 29 5 19 4 10 8 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 2 94 3 50 6 16 5 25 8 71 23 96 13 7 - 20 9 1 14 0 42 2 29 47 17 9 39 20 17 8 93 5 61 7 2 10 6 31 6 19 9 25 0 48 3 1 58 5 23 5 64 1 1 36 4 29 4 10 1 24 2 24 7 15 7 98 Ar be itg eb er , Ar be itg eb er ve rb än de 2 48 6 41 9 19 0 24 9 43 14 75 12 1 - 22 7 90 1 59 3 27 27 10 2 29 1) D e u ts ch la n d s o w e it D a te n de r Lä n de r vo rh a n de n . 4) Ei n s ch l. s o n s tig e Ar be itn e hm e rv e rtr e te r. Qu el le : St at is tis ch es Bu n de sa m t Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Ar be itn eh m er , G ew er ks ch af te n , Be tri eb sr ät e, W ah lvo rs tä n de 2) Th ür in ge n Sa ch se n - An ha lt Sc hl es w ig - Ho ls te in No rd rh ei n - W es tfa le n M ec kl en - bu rg - Vo rp om m er n Ni ed er - sa ch se n Rh ei n la n d- Pf al z Sa ar la n d Ei n le itu n gs ar t Br an de n - bu rg Sa ch se n Br em en Ha m bu rg He ss en Ja hr De u ts ch - la n d 1) Be rli n Ba de n - W ür tte m - be rg Ba ye rn Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11476 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333