Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11484 19. Wahlperiode 11.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Kai Gehring, Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10848 – Studentisches Wohnen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wohnraum für die immer weiter steigende Zahl Studierender ist an vielen Universitätsstandorten knapp (www.iwkoeln.de/presse/presseveranstaltungen/bei trag/pressegespraech-studentenwohnpreisindex-274882.html). Allein seit 2015 ist die Zahl der Studierenden um über 100 000 auf knapp 2,9 Millionen gestiegen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/221/umfrage/anzahl-derstudenten -an-deutschen-hochschulen/). Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Mietpreise für Studierende deutlich gestiegen, besonders in Wohngemeinschaften (https://dok-cms.dkb.de/pdf/ produkte/geschaeftskunden/wissenswertes/studentisches-wohnen.pdf). Für den Teil der Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, ist es deshalb unverzichtbar , am Studienort preisgünstigen Wohnraum zu finden. Besonders für Studierende mit geringem Einkommen stellt deshalb öffentlich geförderter Wohnraum eine Notwendigkeit dar. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist festgehalten: „Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern.“ Dieser Satz bedeutet, dass der Bund selbst bei diesem Thema aktiv werden möchte. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung – also auch den Bau von Studentenwohnheimen – liegt seit der Föderalismusreform 2006 ausschließlich bei den Ländern. Als Ausgleich für den Wegfall früherer Bundesfinanzhilfen gewährt der Bund den Ländern bis einschließlich 2019 Kompensationsmittel, die allein in diesem Jahr 1 518,2 Mio. Euro betragen. Die aufgabenspezifische Zweckbindung für diese Mittel ist – wie auch bei den Kompensationsmitteln für die weggefallene Gemeinschaftsaufgabe „Allgemeiner Hochschulbau“ – seit 2014 entfallen (vgl. Artikel 143c des Grundgesetzes – GG). Für den Zeitraum ab 2020 sieht der Beschluss des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Juli 2017 vor, dass die Kompensationsmittel/Entflechtungsmittel in Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder umgewandelt werden. Mit dem Inkrafttreten des neu eingefügten Artikels 104d des Grundgesetzes am 4. April 2019 hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände ) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Hierfür sind in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 1 Mrd. Euro Programmmittel vorgesehen . Der Wohnungsbedarf von Studierenden ist ein mögliches Einsatzfeld der künftigen Bundesfinanzhilfen. Trotz der neuen (Mit-)Finanzierungskompetenz des Bundes liegt die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau nach wie vor ausschließlich bei den Ländern. Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zu Studentenwohnheimen beruhen im Wesentlichen auf Angaben des Deutschen Studentenwerks, dem die Länder ihre Zahlen melden. In dem Bericht zum Wohnraum für Studierende werden jährlich die aktuellen Statistiken über die öffentlich geförderten Wohnplätze für Studierende dargestellt (DSW-Wohnraumstatistik1).Eine weitere Quelle bilden die Ergebnisse der 21. Sozialerhebung 2016, die vom Deutschen Zentrum für Hochschul - und Wissenschaftsforschung durchgeführt wurde. 1. Wie viele Studierende wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke oder in privat betriebenen beziehungsweise finanzierten Wohnheimen (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung betrug die Unterbringungsquote in öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2018 insgesamt 9,6 Prozent. Es standen 242 7402 öffentlich geförderte Studentenwohnplätze zur Verfügung. In den öffentlich geförderten Wohnheimen der Studenten- und Studierendenwerke lebten zum Stichtag 1. Januar 2018 insgesamt 193 952 Studierende. In privat finanzierten Wohnheimen waren laut der 21. Sozialerhebung von 2016 3,8 Prozent der Studierenden untergebracht. 2. Wie hoch ist der Anteil internationaler Studierender in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke oder in privat betriebenen beziehungsweise finanzierten Wohnheimen (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Ausweislich des Sonderberichtes „Ausländische Studierende 2016“ der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks leben ca. 35 Prozent der Bildungsausländer in Wohnheimen. Bei ausländischen Studierenden wurde in der 21. Sozialerhebung nicht nach der Trägerschaft des Wohnheims differenziert. 1 www.studentenwerke.de/de/content/wohnraum-fProzentC3ProzentBCr-studierende-statistische-0 2 Diese Zahl umfasst Wohnraum in Studentenwohnheimen mit öffentlicher Belegungs- und Mietbindung, öffentlich geförderten Wohnraum für Studierende außerhalb von Wohnheimen in der Trägerschaft Privater (z. B. Privatzimmerförderung) und Wohnraum außerhalb von Wohnheimen, der durch öffentliche Träger, wie Studentenwerke, für Studierende angemietet wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11484 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchschnittspreise pro Quadratmeter für Zimmer in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke als auch in privat betriebenen beziehungsweise finanzierten Wohnheimen, seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern sowie von Studierendenwerken bzw. privat betriebenen Wohnheimen aufschlüsseln)? 4. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Mietkosten für ein Zimmer in einem öffentlich geförderten Wohnheim der Studierendenwerke bzw. in privatwirtschaftlich betriebenen Wohnheimen (bitte getrennt ausweisen), und wie haben sich diese Werte seit 2010 entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)? 5. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Mietkosten für eine Wohnung in einem öffentlich geförderten Wohnheim der Studierendenwerke bzw. in privatwirtschaftlich betriebenen Wohnheimen (bitte getrennt ausweisen)? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die durchschnittliche monatliche Bruttowarmmiete pro Wohnheimplatz in einer Studentenwohnanlage der Studenten- und Studierendenwerke lag zum 31. Dezember 2017 einschließlich aller Nebenkosten bei 246,13 Euro. Zahlen für die einzelnen Bundesländer liegen der Bundesregierung nicht vor. Die durchschnittlichen Mietkosten in Euro pro Wohnheimplatz der Studierendenwerke haben sich wie folgt entwickelt: 2010 208,66 2011 213,62 2012 220,13 2013 228,69 2014 233,45 2015 237,92 2016 240,61 2017 246,13 Umfassende und systematische Erkenntnisse zur Miethöhe für privat finanzierte Wohnheimplätze liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil des Einkommens von Studierenden, der für Wohnkosten aufgebracht werden muss, und wie hat sich dieser Anteil seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Nach der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben Studierende im Sommersemester 2016 durchschnittlich rund 33 Prozent ihres monatlichen Einkommens für die Miete ausgegeben. Nach Ländern differenziert stellt sich die Lage folgendermaßen dar: Baden-Württemberg: 33,8 Prozent Bayern: 34,5 Prozent Berlin: 32,0 Prozent Brandenburg: 30,6 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bremen: 33,8 Prozent Hamburg: 33,6 Prozent Hessen: 32,8 Prozent Mecklenburg-Vorpommern: 31,7 Prozent Niedersachsen: 33,6 Prozent Nordrhein-Westfalen: 32,2 Prozent Rheinland-Pfalz: 31,9 Prozent Saarland: 28,7 Prozent Sachsen: 30,4 Prozent Sachsen-Anhalt: 30,4 Prozent Schleswig-Holstein: 32,2 Prozent Thüringen: 30,5 Prozent 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Studierenden , die Wohngeld erhielten, und wie hat sich dieser Anteil seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Studierende werden in der Wohngeldstatistik nicht separat ausgewiesen. Es liegen nur gemeinsame Zahlen für Studierende und Auszubildende vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11484 Anzahl Personen in Wohngeldhaushalten mit Merkmal „Student/Auszubildender mit Einkommen nach § 14 Abs. 2 Nrn. 27 - 29 WoGG“ (erfasst wurden Haupteinkommensbezieher sowie weitere Personen im Haushalt ) Jahr Bundesland 2015 2016 2017 Schleswig-Holstein 2.007 2.159 1.855 Hamburg 1.474 1.651 1.543 Niedersachsen 3.797 4.212 3.997 Bremen 635 527 400 Nordrhein-Westfalen 12.512 13.888 12.753 Hessen 3.530 3.587 3.341 Rheinland-Pfalz 2.006 2.256 1.947 Baden-Württemberg 5.482 5.913 5.173 Bayern 3.243 3.721 3.087 Saarland 170 174 168 Berlin 3.301 3.351 3.268 Brandenburg 1.585 1.557 1.357 Mecklenburg-Vorpommern 2.305 2.168 1.945 Sachsen 5.607 5.142 4.192 Sachsen-Anhalt 2.241 2.175 1.806 Thüringen 1.553 1.481 1.129 Insgesamt 51.448 53.962 47.961 Quelle: Wohngeldstatistiken 2015 - 2017, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 8. Warum hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf des 26. BAföG-Änderungsgesetzes , das der Deutsche Bundestag am 16. Mai 2019 mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD beschlossen hat, die Wohnpauschale auf nur 325 Euro angehoben und auch keine dynamische Erhöhung verankert , obwohl mit diesem einmaligen Schritt nur die nach der 21. Sozialerhebung im Jahr 2016 ermittelte durchschnittliche Miete von 325 Euro gerade eben ausgeglichen wird und die zwischenzeitliche Mietentwicklung in den letzten drei Jahren seit 2016, die v. a. Studienanfänger bzw. Studierende in den unteren Semestern trifft, gar nicht berücksichtigt? 9. Warum erhalten BAföG-Empfänger, deren Eltern nachweislich zu wenig Geld haben, um für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, eine ausweislich der 21. Sozialerhebung unzureichende Wohnpauschale, während gleichzeitig eine Wohngeldnovelle auf den Weg gebracht wird, mit der künftig die Höhe des Wohngelds alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Zur Begründung der überproportionalen Anhebung der Wohnkostenpauschale durch das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes , das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wurde, verweist die Bundesregierung auf ihre hierzu bereits im Besonderen Teil der Begründung des Regierungsentwurfs ausgeführte Erläuterung (Bundestagsdrucksache 19/8749, S. 32). Auch zur Frage einer Dynamisierung von Bedarfssätzen , wie sie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme generell angeregt hatte, hat sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung mit eingehender Begründung bereits geäußert, auf die daher ebenfalls verwiesen wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8749, S. 57). Auch insoweit hat sich der Deutsche Bundestag durch die mit großer Mehrheit beschlossene Gesetzesfassung der Argumentation der Bundesregierung ersichtlich anschließen können. 10. Ist es politischer Wille der Bundesregierung, einkommensarme Studierende und BAföG-Empfänger dazu zu bewegen, zum Studium nicht in Städte mit besonders hohen Mieten zu gehen (siehe Interview mit Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL vom 8. Februar 2019, „Die Verantwortung liegt bei den Eltern “)? Wenn nein, wie sollen einkommensarme Studierende und BAföG-Empfänger aus Sicht der Bundesregierung die Mieten in Städten mit besonders hohen Mieten finanzieren? Die Bundesregierung verfolgt nicht das Ziel, bestimmte Gruppen von Studierenden zur Wahl bestimmter Studienorte zu bewegen. Die Bundesregierung unterstützt vielmehr die für den sozialen Wohnungsbau – auch für Studierende – zuständigen Länder mit Bundesfinanzhilfen. Für die Jahre 2020 und 2021 sind hierfür insgesamt zwei Milliarden Euro Programmmittel vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzen-Verordnung auf studentisches Wohnen vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Vorschriften zur Mietpreisbremse und die von den Ländern erlassenen Verordnungen zur Absenkung der Kappungsgrenze gelten gemäß § 549 Absatz 3 BGB nicht für Wohnraum in einem Studentenwohnheim. Grund hierfür ist, dass sich das Preisgefüge und die Leistungen in einem Studentenwohnheim von sonstigen Wohnraummietverhältnissen unterscheiden. 12. Um welche absoluten und prozentualen Zahlen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Studierenden und die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätz zwischen 2005 und 2019 erhöht (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbringungsquote von Studierenden in geförderten Studentenwohnungen sowie in öffentlich oder privat finanzierten Wohnheimen seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Die Zahl der Studierenden ist laut Statistischem Bundesamt vom WS 2004/2005 von 1 963 598 auf 2 844 978 im WS 2017/2018 gestiegen. Dies schließt Studierende privater Hochschulen mit ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11484 Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze stieg im selben Zeitraum von 223 581 auf 242 740. Die Unterbringungsquote entwickelte sich in diesem Zeitraum laut Wohnbericht des Deutschen Studentenwerks von 11,84 Prozent auf 9,60 Prozent. Der Berechnung der Quote im Bericht liegen dabei folgende Studierendenzahlen zugrunde: 2005 1 858 409 sowie 2018 2 527 7873. 2015 lag die Unterbringungsquote bei 9,86 Prozent. Die nachfolgende Übersicht enthält die Unterbringungsquote nach Ländern: Bundesland Unterbringungs-quote in % 2015 Unterbringungsquote in % 2016 Unterbringungsquote in % 2017 Unterbringungsquote in % 2018 Baden- Württemberg 12,58 12,46 12,62 12,86 Bayern 10,20 9,99 10,45 10,33 Berlin 5,98 5,34 5,65 5,90 Brandenburg 14,27 14,54 13,68 15,19 Bremen 6,33 6,27 6,28 6,15 Hamburg 8,05 7,73 7,37 7,72 Hessen 7,17 6,85 6,97 6,92 Mecklenburg -Vorp. 12,07 11,80 11,59 11,23 Niedersachsen 9,93 9,58 9,42 9,41 Nordrhein- Westfalen 8,94 9,10 8,58 8,21 Rheinland- Pfalz 10,55 10,40 10,06 10,38 Saarland 6,71 7,25 7,45 7,26 Sachsen 14,56 14,47 14,68 14,79 Sachsen- Anhalt 9,47 9,24 9,35 9,66 Schleswig- Holstein 6,72 6,36 5,94 6,19 Thüringen 14,95 14,98 15,38 14,70 Gesamt 9,86 9,69 9,63 9,60 3 Bei den Studierendenzahlen in der DSW-Wohnraumstatistik wurden Studierende an der Fernuniversität Hagen, Studierende an den Bundeswehrhochschulen und an den Verwaltungsfachhochschulen der Länder sowie berufsbegleitende Studierende nicht erfasst. Private Hochschulen sind nur berücksichtigt, sofern eine staatliche Zuständigkeit vorliegt. Die ausgewiesene Gesamtzahl der Studierenden ist daher entsprechend niedriger als in der amtlichen Studierendenstatistik. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Studierenden , der bei den Eltern wohnt, seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Nach Daten der 21. Sozialerhebung haben 2012 rd. 23 Prozent der Studierenden bei ihren Eltern gewohnt, 2016 rd. 20 Prozent. Der Anteil der bei den Eltern wohnenden in der Gruppe der unter 21-jährigen Studierenden lag 2016 bei 32 Prozent. Dieser Anteil nimmt mit zunehmendem Alter ab. Nach Bundesländern wurde nicht differenziert. 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohnplätze der Studierendenwerke seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Zu den Jahren 2015 und 2016 liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da vor 2017 die Gesamtzahlen der Wohnheimplätze der Studierendenwerke sowie die der öffentlich geförderten, privaten Wohnheimplätze erhoben wurden, nicht also gesondert die Plätze der Studierendenwerke. Für 2017 und 2018 sind folgende Angaben verfügbar: Bundesland Studentenwohnplätze der Studentenwerke 2017 Studentenwohnplätze der Studentenwerke 2018 Baden- Württemberg 33.959 34.012 Bayern 24.941 26.231 Berlin 9.399 9.428 Brandenburg 6.597 6.614 Bremen 1.922 1.922 Hamburg 3.946 4.223 Hessen 11.609 11.707 Mecklenburg- Vorpommern 3.774 3.612 Niedersachsen 15.375 15.666 Nordrhein- Westfalen 39.270 39.004 Rheinland-Pfalz 9.385 9.413 Saarland 1.115 1.115 Sachsen 16.197 16.187 Sachsen-Anhalt 5.022 4.990 Schleswig- Holstein 3.023 3.141 Thüringen 7.105 6.687 Gesamt 192.639 193.952 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11484 16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohnplätze in privaten Wohnheimen seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bestand an Wohnheimplätzen privat betriebener Wohnanlagen, die in der Regel aufgrund der fehlenden Zweckbindung nicht nur Studierenden offenstehen, hat sich nach Berechnungen des Deutschen Studentenwerks zwischen 2010 und 2016 von 12 000 auf 40 000 Plätze erhöht. 17. Wie hat sich die Zahl der a) bewohnbaren bzw. bewohnten Wohnplätze und b) Wohnplätze, die in Sanierung befindlich sind bzw. wegen Sanierungsbedarfs nicht zur Verfügung stehen, seit 2015 in Wohnheimen der Studierendenwerke und privaten Wohnheimen entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern auflisten)? c) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Trägerwechsel von studentischen Wohnheimen seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln ausweisen)? Die Zahl der Wohnheimplätze hat sich von 224 763 im Jahr 2010 auf 242 740 im Jahr 2018 erhöht. Für die Zahlen nach Bundesländern wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Da die Wohnheime der Studenten- und Studierendenwerke überwiegend durch diese selbst erbaut worden sind und in deren Eigentum stehen, kommt ein Trägerwechsel fast nie vor. Während der Sanierungsphasen fallen zeitweilig Wohnheimplätze aus der Vermietung heraus, sie werden nach deren Abschluss entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Studentenwerke wieder an Studierende vermietet . 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität des studentischen Wohnraums seit 2015 nach a) baulichem Zustand, b) Größe und Belegung der Plätze und c) Zustand und Anzahl der Küchen und sanitären Anlagen pro Mieter verändert (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 19. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten privaten Betreiber und Eigentümer von Wohnheimen für Studierende, und über wie viele Wohnungen verfügen sie? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die größten Betreiber die Campus Viva Service GmbH, die GBI Wohnungsbau GmbH; die International Campus AG (IC Campus), die i-Live Holding II GmbH; die Lambert Immobilien GmbH; die VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH und die Youniq-UPARTMENTS Real Estate GmbH. Genaue Daten zur Zahl der Wohnungen und Wohnplätze dieser Anbieter liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Sieht die Bundesregierung in der Rückschau die gemeinsamen Wohnheimbauprogramme von Bund und Ländern aus den 1970er und 1980er Jahren als Erfolg? Aus Sicht der Bundesregierung waren die Programme erfolgreich. Mit dem Bund- Länder-Programm von 1969 bis 1982 wurde das Angebot an preiswertem Studentenwohnraum in den alten Bundesländern um rund 80 000 Plätze erhöht. Mit dem Bund-Länder-Programm von 1989 bis 1993 kamen weitere rund 40 000 Wohnplätze in den alten Bundesländern hinzu. Insgesamt wurde damals so mehr als die Hälfte der öffentlich geförderten Wohnplätze in den alten Bundesländern geschaffen. In den neuen Bundesländern konnte mit einem Bund- Länder-Sanierungsprogramm ab 1994 ein großer Teil der dortigen Bestandsplätze saniert und strukturell modernisiert und als studiengerechter und preiswerter Wohnraum erhalten werden. Bund-Länder-Programme sind seit der Föderalismusreform I von 2006 nicht mehr möglich. Seitdem liegt die Kompetenz für die soziale Wohnraumförderung ausschließlich bei den Ländern. Daran ändert auch die Mitfinanzierungskompetenz für den sozialen Wohnungsbau nach Artikel 104d des Grundgesetzes nichts. 21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Sanierungsbedarf bei öffentlich geförderten Wohnheimplätzen (bitte nach Ländern aufschlüsseln ), und in welcher Höhe wurden Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Sanierung von Wohnheimanlagen eingesetzt (bitte nach Ländern aufschlüsseln sowie Finanzierungssumme nach Anteil Bund und Anteil des jeweiligen Landes nennen)? Der Bundesregierung liegen zum Sanierungsbedarf keine eigenen Kenntnisse vor. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden die energetische Modernisierung der Wohnanlagen der Studentenwerke mit ca. 156 Mio. Euro und der Neubau mit 16 Mio. Euro gefördert. Nachfolgend ist die Fördersumme gesamt pro Bundesland dargestellt. Grundsätzlich galt nach dem Konjunkturpaket II ein Finanzierungsanteil von 75 Prozent für den Bund und 25 Prozent für die Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11484 Förderung Konjunkturpaket II von Aufgabenbereichen der Studentenwerke Stand: 21. Juli 2009 Wohnheime Bundesland Neubau Sanierung Baden-Württemberg 10.000.000 € Bayern Berlin 3.500.000 € Brandenburg 16.000.000 € 1.200.000 € Bremen Hamburg 8.000.000 € Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 3.550.000 € Nordrhein-Westfalen 120.000.000 € Rheinland-Pfalz 4.020.000 € Saarland Sachsen 4.050.000 € Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein 900.000 € Thüringen 1.900.000 € Summe 16.000.000 € 157.120.000 € 22. Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an studentischem Wohnraum ein (bitte nach Ländern und für die nächsten fünf Jahre einzeln auflisten), oder teilt sie die Auffassung des Deutschen Studentenwerks (siehe z. B. Kampagne „Kopf braucht Dach“), dass es des Baus von 25 000 zusätzlichen Wohnheimplätzen in den nächsten Jahren bedürfe? Der genaue Bedarf an studentischem Wohnraum vor Ort kann nur von den Ländern eingeschätzt werden. Die Bundesregierung berechnet mit der Wohnungsmarktprognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Wohnungsbedarf in Deutschland insgesamt und unterscheidet hierbei nicht nach Nachfragergruppen. Dies ist mit Blick auf die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für die Wohnraumförderung sachgerecht. 23. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher unternommen, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Ziel zu erreichen , die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze , zu fördern? Mit dem Inkrafttreten des neu eingefügten Artikels 104d des Grundgesetzes am 4. April 2019 hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände ) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Hierfür Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sind in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 1 Mrd. Euro Programmmittel vorgesehen . Der Wohnungsbedarf von Studierenden ist ein mögliches Einsatzfeld der künftigen Bundesfinanzhilfen. Zu beachten ist, dass trotz der neuen (Mit-)Finanzierungskompetenz des Bundes die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau ausschließlich bei den Ländern liegt. Im Rahmen der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ hat die Bundesregierung bereits in der letzten Legislaturperiode im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms ein „Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bauen von Variowohnungen “ initiiert. Ziel ist die Erkundung neuer Wohnformen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung beim Wohngipfel im September 2018 eine Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen auf den Weg gebracht , die ein umfassendes Maßnahmenpaket zu folgenden Themenfelder umfasst : investive Impulse für den Wohnungsbau, Bezahlbarkeit des Wohnens sichern , Baukostensenkung und Fachkräftesicherung sowie Baulandmobilisierung und Baulandentwicklung. Dies kommt auch der Schaffung studentischen Wohnraums zugute. 24. Wie viele der auf dem „Wohngipfel 2018“ angekündigten 1,5 Millionen neuen Wohnungen, die in dieser Wahlperiode errichtet werden sollen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung öffentlich geförderte Wohnheimplätze für Studierende sein? Welches Investitionsvolumen des Bundes und der Länder ist dafür jeweils vorgesehen, und wie hoch soll der Zuschussanteil sein? Die Bundesregierung hat insoweit keine Festlegungen getroffen. Hinsichtlich der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau werden die Einzelheiten für jedes Programmjahr in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt; hierzu gehört auch die Finanzierungsbeteiligung von Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarung wird derzeit mit den Ländern verhandelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung zugesagt, einen Teil der zweckgebundenen Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in Wohnraum für Studierende einzusetzen (bitte nach Ländern und Summen aufschlüsseln sowie Art der Zusage, z. B. Beschluss der Landesregierung etc., jeweils nennen)? 26. Welche Länder überlegen noch, einen Teil der zweckgebundenen Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in Wohnraum für Studierende einzusetzen? 27. Welche Länder wollen nach Kenntnis der Bundesregierung explizit keinen einzigen Euro aus den zweckgebundenen Finanzhilfen des Bundes in Wohnraum für Studierende investieren, und was nennen diese zur Begründung? Die Frage 25 bis 27 werden gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen 25 bis 27 liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11484 28. Welche weiteren konkreten eigenständigen Maßnahmen und Programme plant die Bundesregierung zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Ziels, die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, zu fördern? 29. Sind Förderprogramme, insbesondere KfW-Förderprogramme, dazu geplant ? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 28 bis 29b werden zusammen beantwortet. Da die Zuständigkeit für das Wohnungswesen ausschließlich bei den Ländern liegt, sind eigenständige Förderprogramme des Bundes zum Bau von studentischem Wohnraum aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Unabhängig davon unterstützt der Bund die Schaffung von studentischem Wohnraum durch die in der Antwort zu Frage 23 dargelegten Maßnahmen. 30. Welche Bundesgrundstücke plant die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Bau von Wohnungen für Studierende an welche Akteure und zu welchen Konditionen zu verkaufen oder zu verpachten (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Verkauf entbehrlicher Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgt an die Kommunen insbesondere im Wege des Erstzugriffs , die als Trägerinnen der Planungshoheit auch über die künftige Nutzung etwa für studentisches Wohnen entscheiden. Die BImA selbst hat daher keinen Einfluss, welche ihrer veräußerten Liegenschaften zum Bau von Wohnungen für Studierende verwendet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Verkauf von Liegenschaften zum Bau von Wohnungen für Studierende wird bei der BImA systemisch nicht erfasst, daher liegen vollständige Daten nicht vor. Gleichwohl war nach Kenntnis der BImA bei den nachfolgend genannten Verkaufsfällen im Rahmen des Verkaufs (auch) studentisches Wohnen geplant: Bundesland /Kommune Lage Bezeichnung der Liegenschaft Geplante Anzahl der Wohnungen Erwerber Bayern Neuburg /Donau Donauwörther Straße Teilfläche aus ehem. Lassigny- Kaserne (Gebäude 4 und 5) 80 (geschätzt ) Studentenwerk Nürnberg Baden-Württemberg Heidelberg Sickingenstraße 15- 25, Holbeinring 1-35 Mark-Twain- Village/ Holbeinring (noch) nicht bekannt Studierendenwerk Heidelberg AöR Berlin Berlin General- Pape- Straße 2- 66 (noch) nicht bekannt Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH Nordrhein-Westfalen Herford Gebäude 2, 3 und 4 der ehem. Hammersmith- Kaserne 361 Studentenapparte - ments Stadt Herford In der BImA wird nicht nachgehalten, ob BImA-eigene Liegenschaften an Studierende verpachtet sind bzw. ob geplant wird, Liegenschaften zum Zwecke studentischen Wohnens zu verpachten. Die erfragten Daten liegen der BImA nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11484 31. Welche Bundesgrundstücke hat die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Bau von Wohnungen für Studierende an welche Akteure und zu welchen Konditionen seit 2013 verkauft oder verpachtet (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Darüber hinaus ist nach Kenntnis der BImA bei den nachfolgend genannten Verkaufsfällen im Rahmen des Verkaufs (auch) der Bau von Wohnungen für Studentinnen und Studenten geplant: Bundesland/ Kommune Lage Bezeichnung der Liegenschaft Geplante Anzahl der Wohnungen Erwerber Bayern Kempten Haubensteinweg Teilfläche des ehem. Fachsanitätszentrums Kempten 42 Sozialbau Wohnungs- und Städtebau GmbH Kempten Aschaffenburg Medicustraße/ Schoberstraße 14/4 und 6 ehem. Travis-Park II 126 Studentenwerk Würzburg Schweinfurt Niederwerrner Straße ehem. Ledward- Kaserne 96 Stadt Schweinfurt Baden-Württemberg Villingen- Schwenningen Kirnacher Str: 37/39, 41/43, 45/47; Dattenbergstr. 1/3, 9/11, 13/15; Pictoriusstr. 2, 3, 4 130 Bündnis für faires Wohnen GmbH & Co. KG Berlin 13088 Berlin Indira-Gandhi- Straße 6 80 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 10243 Berlin Frankfurter Tor 8A nicht bekannt Cresco Capital Frankfurter Tor S.à r.l. Société à responsabilité limitée Registered office Hessen 60320 Frankfurt /M., Adickesallee 40 ehem. BLE - südlicher Bereich nicht bekannt HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH 65197 Wiesbaden , Jean-Monnet- Straße 3 ehem. Sprachenschule der Bundeswehr WBV West nicht bekannt Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) 65189 Wiesbaden , Frankfurter Str./Martinstr. Parkplatz des ehem. American- Arms-Hotel nicht bekannt Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland/ Kommune Lage Bezeichnung der Liegenschaft Geplante Anzahl der Wohnungen Erwerber Nordrhein-Westfalen Herford Gebäude A der ehem. Wentworth- Kaserne 54 Studenten-/Dozenten -Wohnungen Stadt Herford Herford Ulmenstraße 1, 3, 5 und 7 insges. 96 Zimmer (jeweils in 4er Studentenwohnge - meinschaften) WWS (Wohn- und Wirtschafts -Service Herford GmbH) 32. Werden Liegenschaften des Bundes bzw. der BImA aktuell für die Unterbringung von Studierenden genutzt? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 33. Wie viele Wohneinheiten der BImA werden aktuell an Studierende zum Zwecke der Unterbringung vermietet? Die Fragen 32 bis 33 werden im Zusammenhang beantwortet. Die erfragten Daten werden bei der BImA nicht gesondert erfasst und liegen daher nicht vor. 34. Wie viele Wohnungen für Studierende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Variowohnen-Programms seit 2015 bisher errichtet bzw. befinden sich in Planung (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Das „Modellvorhaben Nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende“ wird auch als „Variowohnen-Programm“ bezeichnet. Die Fragen 34 und 36 sind demzufolge identisch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11484 Bundesland Standort/ Gemeinde Jahr der Fertigstellung Anzahl Wohneinheiten Status Nordrhein-Westfalen Heiligenhaus 2018 42 Fertiggestellt Nordrhein-Westfalen Meschede 2019 33 Fertiggestellt Hamburg H-Steilshoop 2019 42 Fertiggestellt Nordrhein-Westfalen Wuppertal 2019 132 In Bau Nordrhein-Westfalen Bochum 2019 258 In Bau Berlin B-Grunewald 2019 50 In Bau Sachsen Chemnitz 2019 54 In Bau Thüringen Jena 2019 148 In Bau Bremen Bremerhaven 2019 26 In Bau Brandenburg Frankfurt/Oder 2019 129 In Bau Berlin B-Marzahn 2019 112 In Bau Hamburg H-Harburg 2019 191 In Bau Thüringen Gera 2019 102 In Bau Thüringen Erfurt 2019 58 In Bau Thüringen Erfurt 2019 247 In Bau Sachsen-Anhalt Halle-Neustadt 2020 308 In Bau Hessen Kassel 2020 123 In Bau Nordrhein-Westfalen Wuppertal-Elberfeld 2020 224 In Bau Baden-Württemberg Heidelberg 2020 164 In Planung 35. Wie erfolgt der Erkenntnistransfer aus dem Variowohnen-Programm, bei dem es sich laut Bundesregierung nicht um ein investives Bauprogramm zur primären Wohnraumversorgung, sondern um ein Modellvorhaben zur Erkundung neuer Wohnformen handelt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wirksamkeit geplanter BAföG-Änderungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/7454), in Vorhaben der öffentlichen Wohnraumförderung, und wie soll der Erkenntnistransfer in den privaten Sektor erfolgen? Die mit dem Programm geförderten 19 Vorhaben werden wissenschaftlich begleitet . Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt auf drei Ebenen: Zum einen wird jedes Modellvorhaben durch eine forschende Einrichtung wissenschaftlich begleitet (Einzelevaluation). Parallel dazu nimmt ein vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragtes Forscherteam eine projektübergreifende Querauswertung sämtlicher Modellvorhaben vor (Begleitforschung). Ergänzt wird die wissenschaftliche Begleitung durch eine architektursoziologische Evaluierung. Die Erkenntnisse werden in Form von Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Akteurinnen und Akteure aufbereitet und zum Abschluss des Programms 2020 als Leitfaden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 36. Wie viele Wohnungen wurden an welchen Standorten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Modellvorhabens „nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurz meldungen/DE/2019/02/modulares-bauen.html) bisher errichtet bzw. befinden sich in Planung (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. 37. Welchen KfW-Energiestandards entsprach neu errichteter Wohnraum in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke seit 2015 (bitte einzeln nach Standards und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegt hierzu keine systematische und vollständige Auswertung vor. Nachfolgende Informationen zu den KfW-Energiestandards neu errichteten Wohnraums in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke sind vorhanden. Bundesland Studentenwerk Wohnheim Energiestandard Fertigstellung BaWü Heidelberg Mosbach, Odenwaldstr. 16 KfW Energiestandard 2017 Tübingen-Hohenheim Reutlingen KfW 70 2015 Tübingen-Hohenheim Hohenheim, Egilolfstr. 41,43,45, Campus KfW 70 2018 Bayern Niederbayern Oberpfalz Bürgermeister-Zeiler-Str. 8 - 12, Landshut KfW 70 2017 Hamburg Hamburg Sophie-Schoop-Haus KfW Effizienzhaus 40 2017 Hafencity Helmut Schmidt Passivhaus 2018 Hessen Frankfurt am Main Campus Riedberg, Max von Laue Str. Passivhaus 2016 Cubity in Frankfurt Niederrad Plusenergie 2016 Niedersachsen Hannover Klaus Bahlsen KfW Effizienzhaus 40 2017 Osnabrück Bei den Linden, zwischen Natruper Str. und Berghoffstr . KfW 40 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/11484 Bundesland Studentenwerk Wohnheim Energiestandard Fertigstellung NRW Bochum Heiligenhaus, Campusallee Passivhaus 2018 Bochum Wohncampus Laerheidestr. Passivhaus 2018 Bonn Neu Tannenbusch, Posener Weg Tabu I Passivhaus 2016 Düsseldorf Ludwig-Jahn-Str./Kleve Passivhaus 2016 Köln Leverkusen-Opladen, neue bahnstadt opladen Passivhaus 2017 Paderborn Querweg Alois-Fuchs-Weg KfW 55 2015 Wuppertal Fuhlrottstr./Max-Horkheimer -Str Passivhaus 2018 Rheinland-Pfalz Trier Enercase KfW 40 2015 Schleswig- Holstein Schleswig-Holstein Flensburg, Emmy-Hennings- Haus KfW 70 2017 38. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung alternativer Wohnformen durch Studierende wie „Wohnen gegen Hilfe“, Mietshäusersyndikate oder Ähnliches vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Alternative bzw. gemeinwohlorientierte Wohnformen wurden in der Studie „Gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik. Stiftungen und weitere gemeinwohlorientierte Akteure: Handlungsfelder, Potenziale und gute Beispiele.“ untersucht, in der es um verschiedene Zielgruppen ging. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ReFo/Wohnungswesen/2017/gemeinwohlwohnungspolitik /start-node.html. 39. In welchen zehn Hochschulstädten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuvermietungsmieten am höchsten? Hochschulstädte mit den höchsten Mieten Stadt Angebotsmiete 2018 in Euro je Qm Freiburg im Breisgau 12,26 Konstanz 12,13 Heidelberg 11,75 Tübingen 11,75 Mainz 11,15 Darmstadt 11,10 Regensburg 10,95 Ulm 10,45 Münster 10,39 Potsdam 10,23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11484 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 40. In welchen zehn Hochschulstädten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuvermietungsmieten am niedrigsten? Hochschulstädte mit den niedrigsten Mieten Stadt Angebotsmiete 2018 in Euro je Qm Kiel 7,93 Greifswald 7,70 Kassel 7,62 Paderborn 7,58 Bielefeld 7,42 Saarbrücken 6,98 Siegen 6,79 Kaiserslautern 6,77 Bochum 6,61 Hildesheim 6,50 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333