Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11486 19. Wahlperiode 11.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11134 – Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in der Bundespolizeidirektion Pirna V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 27. Mai 2019 angekündigt, dass die Bundespolizei in Sachsen aufgestockt wird. Laut dem BMI wird die Zahl der Beamtinnen und Beamten im Freistaat schrittweise um 250 erhöht, ohne Personal von anderen Stellen abzuziehen. Es sollen drei gemeinsame Fahndungs- und Kompetenzzentren mit Standorten entlang der sogenannten Ost-West-Fahndungsachse Bautzen-Chemnitz-Plauen eingerichtet werden. Gemeinsame polizeiliche Maßnahmen an Schwerpunkten und Hauptverkehrswegen sollen zudem ausgeweitet werden (LVZ vom 28. Mai 2019, www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsen-bekommt-250-neue- Bundespolizisten, abgerufen am 6. Juni 2019). Gleichzeitig sind in der Bundespolizeidirektion Pirna zahlreiche Planstellen nicht besetzt bzw. Beamte aufgrund von Krankheit, Dienstunfähigkeit, Elternzeit oder Abordnungen ins Ausland nicht einsatzfähig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7004). Wie Anfang April 2019 bekannt wurde, ist die Schließung des Standortes der Bundespolizei in Altenberg/Sachsen geplant (MDR Sachsen vom 4. April 2019, www.mdr.de/sachsen/dresden/dippoldiswalde-sebnitz/kritik-umzug-bundespolizeialtenberg -100.html, abgerufen am 6. Juni 2019). 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage finden die Kooperation von Bundesund Landespolizei in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren sowie die gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen statt? Die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen erfolgt auf Basis der am 28. Mai 2018 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Vertiefung der Zusammenarbeit der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11486 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen im Rahmen der Sicherheitskooperation . Die polizeilichen Maßnahmen beruhen auf den einschlägigen präventiven und repressiven Rechtsnormen des Bundes und des Freistaates Sachsen . 2. Welche gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen sind hierbei vorgesehen? Die Fahndungs- und Kompetenzzentren konzentrieren sich auf folgende Aufgaben : Informationssammlung/-bewertung/-steuerung (behördenübergreifend), Initiierung/Intensivierung behördenübergreifender Fahndungseinsätze, Einsatzkoordinierung an erkannten Schnittstellen bzw. bei erkanntem Optimierungsbedarf , Beratung und Initiierung der Anforderung vorhandener Fachlichkeit und Ressourcen beider Behörden, Initiierung gegenseitiger Unterstützungen für fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen , Austausch und Abgleich der technischen Weiterentwicklung von Fahndungshilfsmitteln . 3. Wie ist das Verhältnis der neuen gemeinsamen Kompetenzzentren sowie der vorgesehenen gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen zu den bereits bestehenden Gemeinsamen Ermittlungsgruppen? Aufgrund der präventiven Ausrichtung der Fahndungs- und Kompetenzzentren bestehen keine Schnittstellen zu den repressiven Aufgaben der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen . 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte von Bundespolizei und wie viele der Landespolizei Sachsen bzw. Thüringen bzw. Sachsen-Anhalt sind in den gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren vorgesehen (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Folgende Fahndungs- und Kompetenzzentren wurden eingerichtet, bzw. existieren bereits: FKZ Ostsachsen (Sitz Bautzen), eröffnet am 12. November 2018, FKZ Mittelsachsen (Sitz Stollberg), FKZ Westsachsen (Sitz Plauen). In jedem Fahndungs- und Kompetenzzentrum ist bedarfsabhängig zunächst der Einsatz eines/einer Beamten/Beamtin der Bundespolizei und eines/einer Beamten /Beamtin der Polizei des Freistaates Sachsen vorgesehen. In Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es keine vergleichbaren Zentren der Bundespolizei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11486 5. Wie viele Fälle grenzüberschreitender Kriminalität wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie zum Stichtag 31. Mai 2019 im Verantwortungsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna festgestellt? Die nachfolgend aufgeführten statistischen Angaben (Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei) beinhalten sämtliche Delikte, die im 30-km-Grenzgebiet bzw. an den zugelassenen Grenzübergangsstellen festgestellt wurden. Inwiefern das Delikt mit einem tatsächlichen Überschreiten/Verbringen über die Grenze in Verbindung steht, wird statistisch nicht erfasst. Straftaten der grenzüberschreitenden Kriminalität in der Bundespolizeidirektion Pirna 2015 2016 2017 2018 27.042 17.530 15.000 15.097 Mit Jahresbeginn 2019 wurde eine neue statistische Erhebung in der Bundespolizei eingeführt. Aufgrund der Überarbeitung der Erfassung ist eine vollumfängliche Vergleichbarkeit zu den bisherigen statistischen Erhebungen nicht mehr gegeben . Nach der neu eingeführten statistischen Erhebung sind im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2019 insgesamt 4 916 Straftaten der grenzüberschreitenden Kriminalität festgestellt worden (Delikte im Zusammenhang mit einer Einreise, Ausreise bzw. Durchreise ). 6. Wie viele der Fälle in Frage 5 konnten durch gemeinsame Einsatzmaßnahmen von Bundes- und Landespolizei aufgeklärt werden? 7. Wie viele der Fälle in Frage 5 konnten durch Kooperation mit den polnischen bzw. tschechischen Behörden aufgeklärt werden? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die im Rahmen von gemeinsamen Kooperationsformen festgestellten Straftaten werden statistisch der örtlich und sachlich zuständigen Dienststelle zugeordnet. Eine gesonderte Erhebung mit Blick auf die gemeinsamen Einsatzmaßnahmen erfolgt nicht. 8. Um welche Art grenzüberschreitender Kriminalität handelt es sich in den Fällen in Frage 5, bzw. auf welchen Straftaten lag der Schwerpunkt? Bei den in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Angaben handelt es sich im Wesentlichen um Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstahl- und Urkundendelikte und Sachbeschädigungen. Der Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Kriminalität der Bundespolizeidirektion Pirna liegt bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz . 9. Wie viele Fälle illegaler Grenzübertritte wurden im Verantwortungsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie zum Stichtag 31. Mai 2019 festgestellt? In der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei werden unerlaubte Einreisen statistisch erfasst. Die Feststellungen der Jahre 2015 bis 2018 können folgender Tabelle entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11486 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unerlaubte Einreisen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna 2015 2016 2017 2018 2019 (Januar – Mai) 13.219 5.199 3.222 3.200 1.258 10. Wie viele Schwerpunkteinsätze im grenznahen Bereich wurden in Kooperation mit den polnischen bzw. tschechischen Behörden im Jahr 2018 durchgeführt ? Im Rahmen der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen haben im Jahr 2018 bereits sechs gemeinsame , mehrtägig andauernde sowie behördenübergreifende Fahndungseinsätze stattgefunden. Hierbei wurden auch Einsatzkräfte der polnischen und tschechischen Behörden in Abstimmung mit den einsatzführenden Dienststellen eingebunden . 11. Werden die 250 neuen Stellen vorrangig zu den bisher 310 unbesetzten Planstellen in der Bundespolizeidirektion Pirna (Stand: 1. Dezember 2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7004) besetzt? Die im Freistaat Sachsen präsenten Kräfte der Bundespolizei werden zunächst durch die Besetzung von vakanten Dienstposten um rund 250 erhöht. Daran anschließend werden bis 2024 in den in Sachsen gelegenen Dienststellen der Bundespolizei rund 250 zusätzliche Dienstposten eingerichtet und besetzt. Im Ergebnis werden damit gegenüber Sommer 2018 insgesamt rund 500 zusätzliche Beschäftigte der Bundespolizei im Freistaat Sachsen ihren Dienst verrichten. Die Besetzung vakanter Dienstposten erfolgt auf der Grundlage der polizeifachlichen Bedarfe. 12. Was plant die Bundesregierung, um das derzeitige Überstundenaufkommen in der Bundespolizeidirektion Pirna von derzeit 168 752 Stunden (Stand: 1. Dezember 2018, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Dr. Jürgen Martens auf Bundestagsdrucksache 19/7585 zu reduzieren? Auf den Ausgleich von Überstunden wirken Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter gemeinsam hin. Die Überstunden werden unter Berücksichtigung der dienstlichen Möglichkeiten sowie der privaten Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine finanzielle Abgeltung für Mehrarbeitsstunden gemäß § 88 Satz 4 des Bundesbeamtengesetzes. Es wird erwartet, dass sich durch die Besetzung vakanter Dienstposten mehr verstärkt Möglichkeiten zur Gewährung von Freizeitausgleich ergeben. 13. Zu welchem Zeitpunkt ist eine Schließung des Bundespolizeireviers in Altenberg /Sachsen geplant? Derzeit wird die Verlagerung des Revieres von Altenberg nach Dippoldiswalde geprüft. Der Zeitpunkt der angedachten Organisationsänderung steht gegenwärtig noch nicht fest. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11486 14. Aus welchen Gründen erfolgt die Schließung? Der zentral gelegene Standort Dippoldiswalde stellt aufgrund der Nähe zum Brennpunkt der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel zur Bundesautobahn 17 einen erheblichen kriminalgeographischen Vorteil dar und erlaubt einen effizienteren Kräfteansatz für die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung nach § 2 des Bundespolizeigesetzes und ist insbesondere für die Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreisen und illegaler Migration von Bedeutung. 15. Wurde im Vorfeld der Entscheidung der zusätzliche Kosten- und Zeitaufwand aufgrund der Schließung bzw. Verlagerung des Bundespolizeireviers in Altenberg/Sachsen geprüft? Mit welchem Ergebnis? Die Unterbringung der Bundespolizei im Polizeirevier der Polizei des Freistaates Sachsen in Dippoldiswalde ist die Schlussfolgerung aus einer ergebnisoffenen Erkundung des Bundes und im Ergebnis die wirtschaftlichste Alternative. Die Höhe der zu erwartenden Miet-/Nebenkosten beträgt demnach ca. 131 000 Euro pro Jahr (Grundmiete: 87 000 Euro; Nebenkosten 44 000 Euro). Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geht nach Unterzeichnung des Mietvertrages von einer Bauzeit zwischen neun und zwölf Monaten aus, wodurch eine Nutzung Mitte 2020 beginnen könnte. Im Weiteren sprechen folgende wirtschaftliche Überlegungen für die geplante Verlagerung: Die Kosten zur Umsetzung der BKA-Empfehlungen zur baulichen Sicherung am Standort Altenberg, führen zu einer jährlichen Kostenmiete in Höhe von 49 500 Euro. Rechnet man noch die in Altenberg weit höheren Nebenkostenzuzahlungen von ca. 95 000 Euro pro Jahr hinzu, stellt die geringere Grundmiete (6 000 Euro) auch unter monetären Gesichtspunkten keinen Standortvorteil für Altenberg dar. Zusätzliche – noch näher zu untersuchende – Notwendigkeiten für die dauerhafte Ertüchtigung des Dienstgebäudes in Altenberg wären kumulativ zu berücksichtigen. 16. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung trotz der Schließung des in Frage 15 genannten Bundespolizeireviers die Sicherheit an der Grenze im Gebiet Osterzgebirge sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität gewährleistet werden? Die Bundespolizeidirektion Pirna hat mit der Polizeidirektion Dresden ein abgestimmtes Einsatzkonzept erarbeitet. Dabei wird unter anderem die sichtbare polizeiliche Präsenz und das damit verbundene subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Osterzgebirge erhöht. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 13 bis 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333