Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/115 19. Wahlperiode 22.11.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/34 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: drittes Quartal 2017) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend . So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537) sowie vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249). Stichtag 30. September 2017. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154) , vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/115 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723) sowie vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364) verwiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Fragen 1, 1a, 1b, 1c und 1e werden gemeinsam beantwortet. Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende UNMIK Kosovo 132 2 2 Pristina offen EUMM Georgien 212 10 10 Gori, Zugdidi, Mtskheta 14. Dezember 2018 UNMIL Liberia 1.580 (davon 727 Zivilpersonal ). 2 2 Monrovia 30. März 2018 UNAMID Darfur/Sudan 19.685 6 6 El Fasher, Nyala, El Daein 30. Juni 2018 UNSOM Somalia 141 3 2 Mogadishu 1 Mogadishu 31. März 2018 MINUSTAH Haiti 1.255 3 3 Port-au- Prince 15. Oktober 2018 EUPOL COPPS Palästinensische Gebiete 56 1 1 Ramallah 30. Juni 2018 EUBAM Moldau/Ukraine 80 8 1 Kuchurhan 7 Kuchurhan, Odessa, Chisinau, Cherno-morsk 30. November 2017 EULEX Kosovo 421 20 1 Mitrovica 19 Pristina, Mitrovica 14. Juni 2018 MINUSMA Mali 14.382 15 1 Bamako 14 Bamako, Gao, Mopti 30. Juni 2018 EUAM Ukraine 126 3 3 Kiew, Brüssel 1. Juni 2019 EUCAP Sahel Mali 95 2 2 Bamako 14. Januar 2019 EUCAP Sahel Niger 94 2 1 Niamey 1 Niamey 15. Juli 2018 EUBAM Libyen 20 1 1 Tunis 31. Dezember 2018 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung neu hinzugekommen und es hat keine Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben. 1 nur Polizei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/115 f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung ist unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und finanzieller Spielräume an einem stärkeren Engagement Deutschlands bei der Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale Polizeiprojekte interessiert. Die Europäische Union (EU) hat am 16. Oktober die zivile Beratungsmission EUAM Iraq beschlossen. Die Bundesregierung beabsichtigt , sich personell an der Mission zu beteiligen. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet. Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT AFG 50 Funktionen: Sicherheit, Administration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Masar-e-Sharif) 18 1 0 31 0 Bilaterales Projekt Saudi Arabien 5 Funktion: Projektleitung und Administration (Standort: Riad) 5 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Tunesien 3 Funktion: Projektleitung und Administration (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) 3 0 0 0 0 Twinning-Projekt Ukraine 8 Funktion: Projektleitung und Kurzzeitexperten Twinning (Standort: Kiew) 8 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Bosnien und Herzegowina 8 Funktion: Projektleitung und Kurzzeitexperten (Standort: Sarajewo) 8 0 0 0 0 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Im Berichtszeitraum ereigneten sich keine sicherheitsrelevanten Ereignisse, in welche deutsche Polizistinnen und Polizisten im Sinne der Fragestellung unmittelbar involviert waren. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europarat, die EU)und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden. OSZE SMM Ukraine Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/115 Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen , da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Den Taliban ist es gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen weiter auszubauen. Ein Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ in Afghanistan konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, jedoch bisher hinreichend begegnet werden. Sprengstoffanschläge vor deutschen Auslandsvertretungen in Masar-e Scharif (November 2016) und Kabul (Mai 2017) zeigen, dass internationale Kräfte, auch Deutsche zum Zielspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte in Afghanistan gehören . Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil, bleibt aber weiterhin angespannt. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) und Al-Qaida ist insgesamt hoch. In den letzten Monaten hatte sich die Sicherheitslage in der schiitisch geprägten Stadt Awamiyah in der saudischen Ostprovinz verschlechtert. Dort kam es auf beiden Seiten auch mehrfach zu Toten bei Auseinandersetzungen zwischen saudischen Sicherheitskräften und Angehörigen der schiitischen Bevölkerung. Als Auslöser der Auseinandersetzungen gelten u. a. Neubaupläne für die Altstadt von Awamiyah, die auf Widerstand der örtlichen Bevölkerung stoßen. Nach der erfolgten Räumung von Awamiyah hat sich die dortige Sicherheitslage inzwischen wieder entspannt. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. UNMIL (Liberia) Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL gute Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hat sich stabilisiert, gleichwohl bleibt Liberia ein wirtschaftlich wie politisch fragiler Staat. Auf Grundlage der VNSR-Resolution 2239 (2015) hat die Regierung Liberias die Sicherheitsverantwortung zum 30. Juni 2016 vollständig von UNMIL übernommen. Die VN-Mission ist letztmalig bis 30. März 2018 verlängert (VNSR-Resolution 2333 (2016)), die militärische Komponente wurde von 1 240 auf maximal 434 reduziert. Auch die Polizeikomponente wurde um gut 50 Prozent auf 310 Personen verringert. Die Mission konzentriert sich auf den Schutz der Zivilbevölkerung mit Fokus auf die Präsidentschafts - und Parlamentswahlen im Herbst 2017 sowie auf die Reform des Justizund Sicherheitssektors. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode UNAMID (Sudan) Das Friedensabkommen für Darfur wird umgesetzt, gleichzeitig stocken die Friedensverhandlungen weiterhin. Seit dem Jahr 2016 hat sich die Sicherheitslage beruhigt , bleibt aber angespannt und instabil; Ende Mai 2017 kam es zu weiteren Kämpfen im Jebel Marra-Gebiet. Die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung ist zudem anhaltend prekär. Kernaufgaben von UNAMID sind weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs. In Folge der Neuausrichtung von UNAMID wird aktuell phasenweise insb. die militärische Komponente der Mission verkleinert und der Fokus verstärkt auf Peacebuilding gelegt. UNSOM Mit der letzten Gliedstaatengründung im Jahr 2016 tritt Somalia in eine neue Phase des Föderalisierungsprozesses, in der der Schwerpunkt auf dem Aufbau einer dezentralen Verwaltung des Landes liegt. Mit den Präsidentenwahlen am 8. Februar 2017 wurden Fortschritte auf dem Weg hin zu den ersten direkten demokratischen Wahlen – „one person, one vote“ – erzielt, die für das Jahr 2020 avisiert sind. Die Londoner Somalia-Konferenz im Mai stellte wichtige Weichen für die künftige Sicherheitsarchitektur des Landes. Nach den Anschlägen im Oktober bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben der Gestaltung der Beziehungen der Zentralregierung zu den Gliedstaaten die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit dem Jahr 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Auch wenn die Krise um den Tempelberg/Haram al-Sharif mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten beigelegt werden konnte, bleibt die Sicherheitslage angespannt. Fortschritte gibt es bei der Frage der Aussöhnung der beiden wichtigsten palästinensischen Parteien, Fatah und Hamas: am 12. Oktober unterzeichneten sie unter ägyptischer Vermittlung in Kairo ein neues Aussöhnungsabkommen . Zum 1. November übernahm die Palästinensische Behörde die Kontrolle der Grenzübergänge, zum 1. Dezember soll die Konsensregierung von Premierminister Hamdallah die Regierungsverantwortung in Gaza übernehmen. Das Abkommen selbst verweist auf frühere, nie vollständig umgesetzte Vereinbarungen. Die Vereinten Nationen (VN), EU und Deutschland (DEU) haben es als Schritt in die richtige Richtung begrüßt und die Verbesserung der humanitären Lage angemahnt . Nach der Sprengung eines Tunnels durch die israelische Armee und mehr als 10 Toten bei Hamas/Islamischer Dschihad unterblieb bislang die befürchtete Eskalation. Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für den Gaza- Streifen wird weitgehend eingehalten. Die Palästinensische Behörde wäre interessiert an EU-Unterstützung für die Öffnung des Grenzübergangs Rafah zu Ägypten, der bislang meistens geschlossen bleibt. Für den Gaza-Streifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/115 EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt , aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert. Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung , Zugang zu Archiven). Die Schließung von zwei der vier Übergänge an der Verwaltungslinie (Abchasien) wird als problematisch angesehen. MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage v. a. im Norden Malis bleibt weiter fragil. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistisch-terroristische Gruppierungen vor, welche aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und in Mali eingesetzte ausländische Streitkräfte durchführen. EUBAM Libyen (z. Zt. Tunesien) Die Sicherheitslage bleibt in weiten Teilen Libyens unverändert angespannt. Rivalisierende Gruppen und Milizen ringen um ihren jeweiligen Einfluss. Der Kommandeur der sogenannten Libyschen Nationalen Armee Haftar konnte in den vergangenen Monaten seinen Einfluss kontinuierlich ausbauen. Der VN-Sondergesandte Salameh, der seit August 2017 im Amt ist, hat eine Roadmap vorgestellt und strebt eine Paketlösung mit Änderungen des Politischen Abkommens, Verfassungsreferendum und Wahlen an. Es herrscht wegen der Wirtschaftslage zunehmende Unzufriedenheit in der Bevölkerung. MINUSTAH (Haiti) Seit 7. Februar 2017 ist Staatspräsident Moïse im Amt, der über eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments von Haiti verfügt. Die Sicherheitslage in Haiti bleibt in weiten Teilen fragil, vor allem kommt es immer wieder zu Vorfällen im kriminellen Bereich. Am 16. Oktober 2017 ist die Mission MINUSTAH in die UN Mission for Justice Support in Haiti (MINUJUSTH) übergegangen und ist zunächst für den Zeitraum bis 15. April 2018 mandatiert. MINUJUSTH übernimmt einen Teil der zivilen Aufgaben von MINUSTAH, arbeitet aber ohne Militär- und mit deutlich reduzierter Polizeikomponente. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum zweiten Quartal 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten angeben)? Bundeskriminalamt: Das Bundeskriminalamt verfügte im dritten Quartal 2017 über 63 Verbindungsbeamte (VB) an 52 Standorten in 50 Staaten im Ausland. Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Afghanistan Kabul 1* Marokko Rabat 1 Ägypten Kairo 1 Mexiko Mexiko-City 1 Albanien Tirana 1 Niederlande Den Haag 1 Algerien Algier 1 Österreich Wien 1 Argentinien Buenos Aires 1 Pakistan Islamabad 1 Belgien Brüssel 1 Panama Panama-City 1 Brasilien Brasilia 1 Nigeria Lagos 1 Brasilien Sao Paulo 1 Peru Lima 1 Bulgarien Sofia 1 Polen Warschau 1 China Peking 2 Portugal Lissabon 1 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Rumänien Bukarest 2 Frankreich Paris 2 Russische Föderation Moskau 2 Georgien Tiflis 1 Saudi-Arabien Riad 1 Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1 Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1 Großbritannien London 1 Spanien Madrid 2 Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1 Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2 Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1 Jordanien Amman 2 Tschechische Republik Prag 1 Kasachstan Astana 1 Türkei Ankara 1 Kenia Nairobi 2 Türkei Istanbul 1 Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1 Kosovo Pristina 1 USA Washington 2 Kroatien Zagreb 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Lettland Riga 1 Libanon Beirut 1 * Der BKA-VB Kabul versieht seinen Dienst für die Deutsche Botschaft Kabul derzeit in Berlin. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/115 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 48 Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei (BPOL) an 32 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 3 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 1 Indonesien Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 1 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Nigeria Lagos 2 Pakistan Islamabad 1 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Süd Korea Seoul 1 Südafrika Pretoria 2 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 V.A.E. Dubai 2 Vietnam Hanoi 1 Weißrussland Minsk 1 Gesamt 48 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Sicherheitsbeamte, Zum Stichtag waren 200 Sicherheitsbeamte der BPOL zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Ägypten/Kairo 5 Albanien/Tirana 1 Algerien/Algier 4 Armenien/Eriwan 1 Aserbaidschan/Baku 2 Äthiopien/Addis Abeba 1 Belarus/Minsk 4 Belgien/Brüssel 7 Bosnien/Sarajewo 1 Bulgarien/Sofia 1 Burkina Faso/Ouagadougou 2 Burundi/Bujumbura 1 China/Peking 8 Côte d'Ivoire/Abidjan 1 Frankreich/Paris 6 Georgien/Tiflis 1 Griechenland/Athen 2 Großbritannien/London 4 Indien/New Delhi 3 Indonesien/Jakarta 2 Irak/Bagdad 8 Irak/Erbil 6 Iran/Teheran 7 Italien/Rom 1 Jordanien/Amman 3 Kasachstan/Almaty 1 Kasachstan/Astana 1 Kenia/Nairobi 2 Kirgisistan/Bischkek 3 Kongo/Kinshasa 1 Korea DR/Pjöngjang 1 Kosovo/Pristina 1 Kuba/Havanna 2 Kuwait/Kuwait 1 Libanon/Beirut 7 Mali/Bamako 3 Mauretanien/Nouakchott 2 Mazedonien/Skopje 1 Moldau/Chisinau 1 Niger/Niamey 1 Nigeria/Abuja 2 Nigeria/Lagos 3 Pakistan/Islamabad 4 Pakistan/Karachi 2 Palästinensische Autonomiegebiete/Ramallah 1 Russland/Kaliningrad 1 Russland/Moskau 10 Russland/Nowosibirsk 2 Russland/St. Petersburg 1 Saudi Arabien/Riad 4 Senegal/Dakar 1 Serbien/Belgrad 2 Spanien/Madrid 1 Sri Lanka/Colombo 1 Sudan /Khartum 1 Thailand/Bangkok 1 Tschechische Republik/Prag 1 Tunesien/Tunis 3 Türkei/Ankara 7 Türkei/Istanbul 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/115 Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Türkei/Izmir 2 Ukraine/Kiew 3 Ungarn/Budapest 1 USA/New York 5 USA/Washington 12 Usbekistan/Taschkent 1 Vietnam/Hanoi 1 Vietnam/Ho-Chi-Minh-City 2 Gesamt 200 Ferner setzte die BPOL zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen 28 Polizeibeamte als Sicherheitsberater, 13 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 und 27 Personenschutzbeamte an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 PSA Ägypten/Kairo 1 Afghanistan/Masar-e- Sharif 6 PSA Irak/Erbil 1 Irak/Bagdad 10 PSA Libyen/DO Tunis 1 PSA Afghanistan/Kabul 1 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Äthiopien/Addis Abeba 1 China/ Peking 1 Frankreich/Paris 1 Griechenland/Athen 1 Guatemala/Guatemala-Stadt 1 Indien/New Delhi 1 Indonesien/Jakarta 1 Irak/Bagdad 2 (je 1, abwech-selnd) Iran/Teheran 1 Kenia/Nairobi 1 Kolumbien/Bogota 1 Venezuela/Caracas 1 Libanon/Beirut 1 Mali/Bamako 1 Pakistan/Islamabad 1 Russland/Moskau 1 Saudi Arabien/Riad 1 Südafrika/Pretoria 1 Türkei/Ankara 1 USA/New York 1 Usbekistan/Taschkent 1 Großbritannien/London 1 (SAV 2.0) Algerien/Algier 1 (SAV 2.0) Israel/Tel Aviv 1 (SAV 2.0) Libanon/Beirut 1 Marokko/Rabat 1 (SAV 2.0) Bahrain/Manama 1 (SAV 2.0) Nigeria/Lagos 1 Polen/Warschau 1 (SAV 2.0) Vietnam/Hanoi 1 (SAV 2.0) Tadschikistan/Duschanbe 1 (SAV 2.0) Tschad/N´Djamena 1 (SAV 2.0) Türkei/Istanbul 1 (SAV 2.0) Kongo/Kinshasa 1 SAV 2.0 Bangladesh/Dhaka 1 SAV 2.0 Brasilien/Sao Paolo 1 SAV 2.0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 27 VB BPOL sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Spanien 1 Ungarn 1 Bosnien- und Herzegowina 1 Marokko 1 Frankreich 1 Tunesien 2 Albanien 1 Italien 1 Serbien 1 Ukraine 1 Rumänien 1 Bulgarien 1 Kroatien 1 Griechenland 2 Tschechische Republik 1 Türkei 1 Polen 1 Russland 1 Litauen 1 China 1 Libanon 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Ägypten 1 Belgien 1 Nigeria 1 Jordanien 1 Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierung in 12 Ländern: Malta, Slowakei , Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, ejRMazedonien, Niger, Niederlande. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden )? Zum Stichtag waren 14 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. Berater eingesetzt . Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt . Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Griechenland Athen 5 Bilateral Griechenland Thessaloniki 1 Bilateral Griechenland Heraklion 1 Bilateral Griechenland Patras 1 Bilateral Griechenland Igoumenitsa 2 Bilateral Italien Ancona 1 Bilateral Italien Bergamo 1 Bilateral Frankreich Paris 1 Bilateral Kroatien Split 1 Bilateral Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 7e und 7g verwiesen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/115 e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in der Frage 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden ? VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (International Liaison Officer) gemäß Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten Ägypten, Indien, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien , ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern für FRONTEX. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Funktion Anzahl Head of Operations Division 1 Training Unit 1 Return Support 1 Pooled Resources 1 Risk Analysis Unit 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Poseidon 2017 den griechischen Behörden zur Verfügung gestellt. Seit dem 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017 zur Verfügung gestellt . Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX- Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017 zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 44 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ eingesetzt . e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) waren zum Stichtag insgesamt 268 Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei wurde dabei durch 92 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Bundeszollverwaltung unterstützt. Maßnahme Anzahl Frontex JO Triton 46 Frontex JO Poseidon 122 Frontex FOA Land 68 Frontex FP Land 25 Frontex FP Air 4 Frontex FP Sea 3 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte Kosovo Deutschland, Österreich 13 Albanien Deutschland, Spanien 22 Pakistan Deutschland, Belgien, Ungarn, Schweiz, Slowenien, Bulgarien, Griechenland 21 Nigeria Deutschland, Österreich, Belgien, Ungarn, Dänemark, Niederlande, Schweiz, Norwegen 13 Armenien, Georgien Deutschland, Österreich, Ungarn 9 Pakistan Deutschland, Österreich, Litauen, Griechenland, Belgien 4 Albanien, Georgien Deutschland, Spanien 10 Russland Deutschland, Österreich 30 Pakistan Deutschland, Griechenland, Belgien, Ungarn, Polen 20 Nigeria, Gambia Deutschland, Österreich, Schweiz, Norwegen, Finnland, Schweden 13 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/115 g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben) eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. September 2017 sind insgesamt 494 Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie , eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 494 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 132 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise 87 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch 4 Fälle Verdacht Visumerschleichung 44 Fälle Kfz-Kriminalität 1 Fälle Identitätsfeststellung (Verdacht OK-Zugehörigkeit, Verdacht IS-Zugehörigkeit) 6 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche 4 Fälle Missbrauch Verdacht Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 7 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 13 Fälle Verdacht Reise in den Verfolgerstaat 2 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 12 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/Zurückweisung 160 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 22 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zusätzlich wurde eine Erkenntnisanfrage bearbeitet. In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend zusätzlich die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten: Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Griechenland Lesbos JO Poseidon 67 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos JO Poseidon 32 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Leros JO Poseidon 4 Registrierung Griechenland Kos JO Poseidon 5 Grenzüberwachung Grenzkontrolle Griechenland Chios JO Poseidon 6 Registrierung Griechenland Pylos JO Poseidon 5 Grenzüberwachung Grenzkontrolle Griechenland Piräus JO Poseidon 3 Organisation Griechenland Kipi JO FP Land 2 Grenzkontrolle Griechenland Kilkis JO FOA Land 22 Grenzüberwachung Italien Pozzallo JO Triton 10 Grenzkontrolle Registrierung Italien Taranto JO Triton 4 Organisation Registrierung Italien Trapani JO Triton 7 Grenzkontrolle Registrierung Italien Lampedusa JO Triton 2 Grenzkontrolle Registrierung Italien Syracuse JO Triton 11 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO Triton 2 Organisation Italien Messina JO Triton 7 Grenzkontrolle Registrierung Italien Cagliari JO Triton 3 Grenzkontrolle Registrierung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 28 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Bulgarien Malko Tarnovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Bulgarien Kalotina JO FP Land 1 Grenzkontrolle Ungarn Röszke JO FP Land 5 Grenzkontrolle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/115 Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Ungarn Tompa JO FP Land 2 Grenzkontrolle Ungarn Zahony JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Bajakovo JO FP Land 3 Grenzkontrolle Kroatien Karasovici JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Nova Sela JO FP Land 1 Grenzkontrolle Rumänien Moravita JO FP Land 1 Grenzkontrolle Spanien Algeciras JO FP Sea 3 Grenzkontrolle Frankreich Paris JO FP Air 1 Grenzkontrolle Norwegen Oslo JO FP Air 1 Grenzkontrolle Niederlande Amsterdam JO FP Air 1 Grenzkontrolle Albanien Tirana JO CP Air 1 Grenzkontrolle Finnland Vaalimaa JO FP Land 1 Grenzkontrolle Moldawien Otaci JO Coordination Points 1 Grenzkontrolle Montenegro Bozaj JO Coordination Points 2 Grenzkontrolle Serbien Mali Zvornik JO Coordination Points 1 Grenzkontrolle 8. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die BPOL stellt FRONTEX im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: einen mobilen Herzschlagdetektor drei Einsatzhubschrauber ein Einsatzschiff zwei Kontroll- und Streifenboote zehn Wärmebildkameras zwei Einsatzfahrzeuge Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der BPOL von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2017 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt. Ein Polizeihubschrauber wurde mit Besatzung der BPOL von den italienischen Grenzbehörden im Seegebiet „Ionisches Meer“ seit Juni 2017 im Rahmen der FRONTEX JO Triton 2017 zur Wahrnehmung von Überwachungsflügen eingesetzt . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien, Bundespolizei und BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/115 Bundespolizei Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/Einsatzmittel Russland FIFA Confederations Cup- Flughäfen SVO und DME; Gewinnung und Weiterleitung von Erkenntnissen sowie die Beratung zu grenzüberschreitenden Reisebewegungen von deutschen (Risiko)Fans nach Russland. Ziel: Einreise von Risikofans nach Russland zu unterbinden und eine Ansehensschädigung der BR Deutschland durch die Beteiligung dieser an hooligantypischen Ausschreitungen zu verhindern. 3 grenzpolizeiliche Experten (Szenekundige Beamte) 1 Grenzpolizeipolizeilicher Verbindungsbeamter 1 Grenzpolizeilicher Beamter Einladung des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (FSB) Nein Die Beamten waren in Uniform eingesetzt, es wurden keine Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen mitgeführt . Italien Zugstreifen trilateral DEU- AUT-ITA: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich 2 PVB, partielle Beteiligung von Beamten des Freistaat Bayern DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray , Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Ungarn Zugstreifen trilateral DEU- AUT-HUN: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Je Streife 1 PVB DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray , Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Italien Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA am Brenner: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich 4 PVB, unter Beteiligung von Beamten ITA und Beamten AUT DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray , Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Darüber hinaus gab es deutsch-französische Zugstreifen: Gemischte Zugstreifen zur Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben finden entsprechend konkreter bilateraler Absprachen mindestens einmal monatlich, auf vereinbarten Strecken, z. B. den Bahnstrecken Stuttgart–Paris, Frankfurt/Main– Paris und Kaiserslautern–Paris statt. 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Die Fragen 10 bis 10f werden gemeinsam beantwortet. Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Albanien Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 4.163,39 € Kap. 0610 Tit. 68707 Albanien Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden 23.08.2017 - 30.08.2017 Albanien 13.715,86 € Kap. 0610 Tit. 68707 Albanien Lehrgang Operative Analyse 19.09.2017 - 27.09.2017 Albanien 1.000,00 € Kap. 0610 Tit. 68707 Aserbaischan Lehrgang Cybercrime 17.07.2017 - 18.07.2017 Deutschland 0,00 € Kap. 0624 Tit. 53204 Aserbaischan Lehrgang Management 27.09.2017 - 28.09.2017 Deutschland 0,00 € Kap 0624 Tit. 53204 Benin Lehrgang Rauschgiftbe-kämpfung 18.09.2017 - 22.09.2017 Nigeria 3.000,00 € Kap 0624 Tit. 68701 Bolivien Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 5.730,53 € Kap. 0610 Tit. 68707 Dominikanische Republik Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 5.750,73 € Kap 0610 Tit. 68707 Ecuador Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 7.001,52 € Kap. 0610 Tit. 68707 Indonesien Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 2.714,08 € Kap 0610 Tit. 68707 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/115 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Indonesien Arbeitsbe-such Terrorismusbekämpfung 18.08.2017 - 18.08.2017 Deutschland 500,00 € Kap. 0624 Tit. 68701 Irak Arbeitsbe-such Einweisung Entschärfertechnik 02.07.2017 - 17.07.2017 Deutschland 4.266,99 € Kap. 6002 Tit. 68703 Irak Lehrgang Terrorismusbe-kämpfung 10.09.2017 - 20.09.2017 Jordanien 18.161,22 € Kap. 6002 Tit. 68703 Jordanien Arbeitsbe-such Terrorismusbekämpfung 01.07.2017 - 06.07.2017 Deutschland 79,70 € Kap. 0624 Tit. 68701 Jordanien Arbeitsbe-such Projektberater 05.07.2017 - 20.08.2017 Jordanien 0,00 € Kap. 0610 Tit. 68707 Jordanien Lehrgang Terrorismusbe-kämpfung 21.08.2017 - 29.08.2017 Jordanien 13.123,72 € Kap. 0501 Tit. 68723 Jordanien Arbeitsbe-such Terrorismusbekämpfung 12.09.2017 - 14.09.2017 Jordanien 4.740,00 € Kap. 0501 Tit. 68723 Kolumbien Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 4.503,91 € Kap. 0610 Tit. 68707 Kosovo Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 4.185,56 € Kap. 0610 Tit. 68707 Libanon Lehrgang Operative Analyse 18.07.2017 - 26.07.2017 Libanon 8.292,22 € Kap. 0610 Tit. 68707 Libanon Arbeitsbe-such Terrorismusbekämpfung 16.08.2017 - 16.08.2017 Deutschland 379,10 € Kap. 0624 Tit. 68701 Libanon Lehrgang Terrorismusbe-kämpfung 19.09.2017 - 27.09.2017 Libanon 4.901,13 € Kap. 0610 Tit. 68707 Marokko Lehrgang Terrorismusbe-kämpfung 05.07.2017 - 13.07.2017 Marokko 8.714,87 € Kap. 0501 Tit. 68723 Marokko Arbeitsbe-such Internetauswertung Terrorismus 18.09.2017 - 20.09.2017 Marokko 6.284,68 € Kap. 0501 Tit. 68723 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Marokko Arbeitsbe-such Schulpartnerschaft DGSN – 7.BPA der Bayrischen Landespolizei 24.09.2017 - 28.09.2017 Deutschland 7.581,69 € Kap. 0501 Tit. 68723 Marokko Arbeitsbe-such Monitoring/ Evaluierung 28.09.2017 - 30.09.2017 Marokko 4.600,00 € Kap. 0501 Tit. 68723 Mexiko Lehrgang Diensthund-wesen 16.09.2017 - 14.11.2017 Deutschland/ Mexiko 82.407,84 € Kap. 0610 Tit. 68707 Mexiko Lehrgang Ermittlungen und Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen 18.09.2017 - 29.09.2017 Mexiko 21.535,87 € Kap. 0610 Tit. 68707 Nigeria Lehrgang Diensthundführer-ausbildung 03.04.2017 - 08.07.2017 Deutschland 38.185,40 € Kap. 0501 Tit. 68723 Nigeria Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 4.768,88 € Kap. 0501 Tit. 68723 Nigeria Lehrgang Wirtschaftskrimi-nalität/Korruption 17.07.2017 - 28.07.2017 Nigeria 25.853,97 € Kap. 0501 Tit. 68723 Nigeria Arbeitsbe-such Monitoring/ Evaluierung 23.07.2017 - 25.07.2017 Nigeria 6.958,89 € Kap. 0501 Tit. 68723 Nigeria Lehrgang Rauschgiftbe-kämpfung 18.09.2017 - 23.09.2017 Nigeria 7.022,00 € Kap. 0501 Tit. 68723 Palästinensische Gebiete Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 4.227,05 € Kap. 0501 Tit. 68723 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Kriminalstatistik und Lagebild 08.09.2017 - 15.09.2017 Palästinensische Gebiete 2.000,00 € Kap. 0501 Tit. 68723 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Monitoring/ Evaluierung 08.09.2017 - 12.09.2017 Palästinensische Gebiete 1.173,22 € Kap. 0501 Tit. 68723 Panama Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 6.076,55 € Kap. 0610 Tit. 68707 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/115 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Peru Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 / Deutschland 1 5.300,21 € Kap. 0610 Tit. 68707 Peru Lehrgang interinstitutionelle Kompetenz und Kommunikation 01.08.2017 - 03.08.2017 Peru 0,00 € Kap. 0624 Tit. 53204 Peru Arbeits-be-such Schiffs- und Containerkontrollen 21.08.2017 - 01.09.2017 Peru 0,00 € Kap. 0624 Tit. 53204 Russische Föderation Arbeitsbesuch Konsultationen Politisch motivierte Kriminalität 22.08.2017 - 24.08.2017 Deutschland 2.159,38 € Kap. 0610 Tit. 68707 Saudi-Arabien Arbeitsbesuch Cybercrime 18.07.2017 - 19.07.2017 Deutschland 2.304,00 € Kap. 0624 Tit. 68701 Serbien Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 4.257,89 € Kap. 0610 Tit. 68707 Serbien Lehrgang Synthetische Dro-gen 05.09.2017 - 07.09.2017 Serbien 0,00 € Kap. 0624 Tit. 53204 Serbien Lehrgang Methoden der Va-lidierung 11.09.2017 - 15.09.2017 Belgrad 0,00 € Kap. 0624 Tit. 53204 Serbien Arbeitsbe-such Midterm Review (Halbzeitbilanz /- Rückschau) 20.09.2017 - 21.09.2017 Slowenien 0,00 € Kap. 0624 Tit. 53204 Serbien Lehrgang Handel mit Rauschgift via Internet / Darknet 26.09.2017 - 28.09.2017 Serbien 0,00 € Kap. 0624 Tit. 53204 Tunesien Stipendiat Vorbereitungsmo-dul 01.07.2017 - 31.12.2017 Deutschland 1 3.863,74 € Kap. 0501 Tit. 68723 Tunesien Lehrgang rechtsstaatliches Verwaltungshandeln – Verkehr 03.07.2017 - 07.07.2017 Tunesien 3.993,34 € Kap. 0501 Tit. 68723 Tunesien Lehrgang Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln – Selbstverteidigung , Einsatztraining , Eigensicherung 25.09.2017 - 29.09.2017 Tunesien 580,48 € Kap. 0501 Tit. 68723 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Ukraine Arbeitsbe-such Cybercrime I 14.08.2017 - 25.08.2017 Deutschland 1.740,00 € Kap. 0610 Tit. 68707 Ukraine Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden 13.09.2017 - 20.09.2017 Ukraine 8.242,92 € Kap. 0610 Tit. 68707 Ukraine Arbeitsbe-such Cybercrime II 18.09.2017 - 29.09.2017 Deutschland 1.500,00 € Kap. 0610 Tit. 68707 Vereinigte Arabische Emirate Arbeitsbesuch Terrorismusbekämpfung 31.07.2017 - 02.08.2017 Deutschland 63,80 € Kap. 0624 Tit. 68701 Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes können detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe): Aus der folgenden Tabelle gehen die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-Mitgliedstaates) finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/115 Förderprogramm Ausgaben (HH- Stelle Kap. 0624 Tit. 53202) Bezeichnung ISEC 2013 ca. 50.000,00 € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421 SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market development of NPS by forensic analysis of the composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE) 01.04.2015 – 31.07.2017 ISF-zentral 2014 0,00 €. HOME/2014/ISFP/AG/ENFS/4000007822 Towards the development of Pan-European databases in forensic science – TDPEDFS (ENFSI) 01.01.2016 – 31.12.2017 ISF-zentral 2014 ca. 18.000,00 €. HOME/2014/ISFP/AG/RADX/400007532 Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness (CONTRA) 01.03.2016 – 28.02.2018 ISF-zentral 2014 ca.26.000,00 € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982 Universal Message Format 3 (UMF 3) 01.11.2015 – 30.04.2018 ISF-dezentral 2015 ca. 20.000,00 € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)“ 01.07.2016 – 30.06.2018 ISF-zentral 2015 0,00 €. HOME/2015/ISFB/AG/VISA/0001 Development of the next generation uniform format EU visa sticker (NEVIS) 01.02.2016 – 31.10.2017 ISF-zentral 2016 ca. 11.000,00 € EMPACT/01/OAP.2016/CCA OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA) 15.04.2016 – 31.12.2017 ISF-dezentral 2016 ca. 34.000.00 € IK25-5793-2016-09 Projekt Prinz - Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität 01.09.2016 – 31.08.2019 ISF-dezentral 2016 ca. 45.000.00 € IK25-5793-2016-14 Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB ETUTU 2017-2019 01.01.2017 – 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 1.000.00 € IK25-5793-2016-11 Research Network on Organized Crime 2017-2019 01.01.2017 – 31.12.2019 ISF-dezentral 2016 ca. 7.000.00 € IK25-5793-2016-07 Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug -Identifizierungs-Datei (EuFID) 01.01.2017 – 31.12.2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Afghanistan ABH Schulung Luftsicherheit, Urkunden- und Dokumentenprüfung 28. 09. - 22. 10. 2017 Afghanistan Mazar-e Sharif Airport Afghanische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 7.906,82 € Albanien ABH Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Streifendienst (Identitätsüberprüfung , Fahndungsmaßnahmen , Kontrollstellen , etc.) 24. - 29.09. 2017 Albanien Albanische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 1601,75 € Algerien ABH Internationaler Workshop “The role of the national reconciliation in preventing and fighting violent extremism and terrorism” 9. - 12.07.2017 Algerien Algier Algerische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 1.545,00 € Mazedonien ABH Luftsicherheit für Führungskräfte mit Fortbildungsaufgaben 11. - 15 09. 2017 Mazedonien Flughafen Skopje Mazedonische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 1.695,00 € Moldau ABH „Vorbereitung von Fachkräften zur Multiplikatorenausbildung Dokumenten - und Urkundensicherheit sowie Polizeiliche Identitätsprüfung ab 2018“ 25. - 29.09.2017 Deutschland Moldawische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 2.496,62 € Republik Moldau ABH Schulung zur Anwendung polizeistrategischer Auswerteprodukte 3. - 14.07.2017 Republik Moldau Moldawische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 5.560,02 € Montenegro ABH Grenzkontrolle für Führungskräfte mit Fortbildungsaufgaben 11. - 15.09.2017 Montenegro Montenegrinische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 2.542,27 € Kosovo ABH Schulung Fachkraft Polizeiliche Identitätsprüfung 11. - 15.09. 2017 Kosovo Flughafen Pristina Kosovo Police Service Kap. 0610 Tit. 68707 3.878,96 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/115 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Serbien ABH Zusammenarbeit in (Grenz-) Polizeikooperationszentren (Rahmenbedingungen , Rechtsgrundlagen , Informationsaustausch , Gemeinsame Streifen); Nutzung der FRONTEX Focal Points Landborder - 18. - 22.09.2017 Serbien - Belgrad Serbische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 1.437,64 € Serbien ABH Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Streifendienst (Identitätsüberprüfung , Fahndungsmaßnahmen , Kontrollstellen , etc.) 25.09.- 1. 10.2017 Serbien Grenze SRB/BGR Dimitrovgrad Serbische Grenzpolizei Kap. 0610 Tit. 68707 961,31 € Ukraine ABH Lehrgang Urkundenfachkraft 24. - 28.07.2017 Ukraine Staatlicher Grenzschutzdienst der Ukraine Kap. 0610 Tit. 68707 2.046,40 € Ukraine ABH Einweisung in den Kriminaltechnischen Dienst einer Bundespolizei Urkundenprüfstelle 12. - 14.09.2017 Deutschland Frankfurt/Main Staatlicher Grenzschutzdienst der Ukraine Kap. 0610 Tit. 68707 1.950,13 € Ukraine ABH Besuch der Diensthundeschule Veliki Most UKR - Aus- und Fortbildung Diensthundewesen 25. - 29.09.2017 Ukraine Veliki Most Staatlicher Grenzschutzdienst der Ukraine Kap. 0610 Tit. 68707 1.077,24 € Vereinigte Arabische Emirate ABH Hospitation des Leiters des URK-Labors des Flughafen Dubai bei der BPOLI KB FRA 26.09. - 7.07.2017 Deutschland Frankfurt/Main Polizei VAE Kap. 0610 Tit. 68707 487,05 € Palästina ABH Lehrgang: Deeskalation/ Konfliktmanagement (ETR/PTR) 07.-21.09.17 Palästinensische Gebiete Guards Department Kap. 0501 Tit. 68723 11.269,48 € Palästina ABH Hospitation bei der Reiterstaffel 25.-27.09.17 Berlin Zivilpolizei Kap. 0501 Tit. 68723 715,55 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Marokko ABH Grundlehrgang: Polizeiliche Identitätsprüfung 26.-28.09.17 Marokko Direction general de la Sûreté nationale Kap. 0501 Tit. 68723 2.126,24 € Marokko ABH Grundlehrgang: Dokumenten - u. Urkundensicherheit 10.-15.09.17 Marokko Flughafen Direction general de la Sûreté nationale Kap. 0501 Tit. 68723 1.109,09 € Jordanien ABH Grundlehrgang 1: Dokumenten - u. Urkundensicherheit (Flughafen) 15.-30.08.17 Flughafen Amman General Intelligence Department Kap. 0501 Tit. 68723 Keine Kosten entstanden Jordanien ABH Grundlehrgang 2: Dokumenten - u. Urkundensicherheit (Flughafen) 15.-30.08.17 Flughafen Amman General Intelligence Department Kap. 0501 Tit. 68723 Keine Kosten entstanden Jordanien ABH Grundlehrgang 3: Dokumenten - u. Urkundensicherheit (Flughafen) 15.-30.08.17 Flughafen Amman General Intelligence Department Kap. 0501 Tit. 68723 Keine Kosten entstanden Jordanien ABH Grundlehrgang 4: Dokumenten - u. Urkundensicherheit (Flughafen) 15.-30.08.17 Flughafen Amman General Intelligence Department Kap. 0501 Tit. 68723 Keine Kosten entstanden Jordanien ABH Aufbauschulung: Dokumenten -/Urkundensicherheit für Mitarbeiter der Urkundenprüfstelle 23.-29.09.17 Amman General Intelligence Department Kap. 0501 Tit. 68723 744,65 € Jordanien ABH Aufbauschulung: Dokumenten -/Urkundensicherheit für Mitarbeiter der Urkundenprüfstelle 23.-29.09.17 Amman General Intelligence Department Kap. 0501 Tit. 68723 744,64 € Nigeria ABH Koordinierungsreise: Sicherstellung der Projektbetreuung durch Bundespolizei 21.-25.08.17 Lagos Nigerianische Grenz- und Polizeibehörden Kap. 0501 Tit. 68723 8.199,34 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/115 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Tunesien ABH Schulung von Multiplikatoren für Dokumenten -und Urkundensicherheit 18.-22.07.17 Tunesien Tunesische Grenzpolizei Kap. 0501 Tit. 68723 sowie Kap. 6002 Tit. 68703 insgesamt ca. 15.000 € Tunesien ABH Schulung Grenze / Komplexe Einsatzlagen 24.07.-04.08.17 Tunesien Garde National Tunesien ABH Einweisung Krankentransportwagen für Rettungssanitäter 31.07.-04.08.17 Tunesien Garde National Tunesien ABH Zwischenevaluierung des Teilprojekts Grenzmanagement 08.-09.08.17 Tunesien Tunesische Grenzpolizei Tunesien ABH Ausbildung von Trainern für das Erkennen von Urkundenfälschungen 11.-15.09.17 Tunesien Tunesische Grenzpolizei Tunesien ABH Fact finding IT Funk 18.-21.09.17 Tunesien Tunesische Grenzpolizei Tunesien ABH Koordinierungsreise zur Sicherstellung der Projektbetreuung durch Bundespolizei 26.-28.09.17 Tunesien Tunesische Grenzpolizei Tunesien ABH Schulung von Multiplikatoren als Fahrsicherheitslehrer 18.-30.09.17 Tunesien Garde National Ergänzung: Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben werden. Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes sowie das Twinning-Projekt in der Ukraine dauern weiterhin an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Teiln. Anzahl DEU Teiln. Kosten in € Serbien Kroatien Polen ABH Einsatzbeobachtung G 20 Hamburg 05.07.-09.07.2017 9 2 13.881,04 € Rumänien ABH Workshop öffentliche Ordnung, Präventionsarbeit zur Bekämpfung der Straßenkriminalität Berlin 21.07.-24.07.2017 1 566,16 € Kroatien ABH Bilaterale polizeiliche Ausbildungshilfe für Kroatien KRO/ Zagreb/Varazdin 26.07.-28.07.2016 4 1.069,99 € Kroatien ABH Arbeitstreffen Organisation und Arbeitsweise von Polizeipräsidien Mainz 28.08.-31.08.2017 2 1.159,00 € Moldau ABH Seminar Mobile Präventionsarbeit Moldau 03.09.-06.09.2017 2 2.716,44 € Kroatien Serbien ABH Arbeitstreffen und Festakt 25 Jahre Bereitschaftspolizeien Berlin Berlin 04.09.-06.09.2017 14 2 4819,82,32 Kroatien ABH Seminar Einsatzlehre /Workshop Verhandler- / Beratergruppe Berlin 12.09.-18.09.2017 13 2 13.059,84 Die Kosten werden aus dem Titel 0610 687070 - Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Mittel- und Osteuropäischen Staaten sowie der polizeilichen Ausbildungs - und Ausstattungshilfe getragen. 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Die für das vierte Quartal 2017 geplanten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/115 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA und Bundespolizei aufgliedern)? Zoll: Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.“. Bundeskriminalamt Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Belgien Brüssel Interpol - Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0 Frankreich Lyon Interpol - Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 3 0 Niederlande Den Haag Europol - Verbin-dungsbeamte 6 1 1 3 0 Palästinensische Gebiete Ramallah Polizeiberater 1 0 0 0 0 Serbien Belgrad Langzeitberater 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Vereinte Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen USA/New York Europäische Union Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU Belgien/Brüssel Europol Entsendung von nationalen Experten sowie Verbindungsbeamten Niederlande/Den Haag KAIPTC Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung beim Kofi Anan Peace Keeping Trainingscenter Accra/Ghana Polizeikooperationszentrum Austausch, Analyse und Steuerung von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet (Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien) Österreich/Thörl-Maglern Belgien Expertentreffen Arbeitstreffen zwischen FIOM und GASIM Potsdam Bulgarien Schulungsmaßnahme Fortbildung im Bereich Urkunden- / und Dokumentensicherheit zu Gunsten Bulgariens Bulgarien Bulgarien Vorstellung relevanter Konzeptionen für den Einsatz an einer Schengen Binnengrenze Bulgarien Bulgarien Urkundenlehrgang: Fortbildung zur Urkundenfachkraft für Beamte der 2. Kontrolllinie Bulgarien Schweiz ExpertentreffenErfahrungsaustausch zum Thema BFE+ mit der Fachgruppe 5 des Polizeikonkordates Nordwest-schweiz (PKNW) Deutschland Schweiz Hospitation Arbeitsbesuch des stellv. Leiters des Entschärfungs-dienstes der Kantonspolizei vom Flughafen Zürich bei der Bundespolizeidirektion Frankfurt Frankfurt am Main Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/115 Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Tschechien Expertentreffen Erstellung DEU-CZE-Lagebild München Tschechien Fortbildungsveranstaltung Hospitation zur Sprachfortbildung bei der tschechischen Polizeischule Holesov /Tschechien Tschechien Fortbildungsveranstaltung DEU - CZE Fortbildung/ Training "Komplexe Lebensbedrohliche Einsatzlagen" für Polizeitrainer Deutschland Tschechien Expertentreffen 39. Sitzung der Regionalen bayerisch -tschechischen Arbeitsgruppe bei der Bezirksdirektion in Pilsen. Halbjährliches Leitungstreffen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit mit den Themen Erstellung Leitfaden, Übung Fahndungsmaßnahmen , Darstellung Kriminalitätslage und Kriminalitätsphänomene . Pilsen /Tschechien Tschechien Fortbildungsveranstaltung Seminar "Gemeinsame Einsatzformen " Bublava /Tschechien Tschechien Expertentreffen Sitzung der Unterarbeitsgruppe Schutzpolizei der Regionalen sächsisch-Tschechischen Arbeitsgruppe Chemnitz Tschechien Fortbildungsveranstaltung Seminar "Gemeinsame Einsatzformen " unter Leitung der Bezirksdirektion Pilsen Zelezna Ruda/Tschechien Tschechien Fortbildungsveranstaltung Hospitation von 2 PVB BPOL zur Sprachfortbildung bei der Cz-Polizeischule Holesov/ Tschechien Tschechien Hospitation von CZE-Beamten der Polizeischule Holesov im Rahmen der Gemeinsamen Streifen Passau und München Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Tschechien Fortbildungsveranstaltung Seminar "Gemeinsame Einsatzformen " bei der BPOLABT DEG unter Leitung des PP Niederbayern Deggendorf / Deutschland Tschechien Expertentreffen Gemeinsame Besprechung des ANACEN mit dem GASIM Potsdam /Deutschland Tschechien Fortbildungsveranstaltung Lehrgang für Angehörige Gemeinsamer Streifen Jöhstadt /Deutschland Tschechien Fortbildungsveranstaltung DEU - CZE Seminar der Urkundenfachkräfte Jöhstadt /Deutschland Tschechien Übung Teilnahme an der Übung RAILEX 7 Nymburk /Tschechien Tschechien Expertentreffen Sitzung der Unterarbeitsgruppe Aus- und Fortbildung der Regionalen sächsisch-Tschechischen Arbeitsgruppe Berggießhübel Tschechien Expertentreffen Sitzung der Unterarbeitsgruppe Schutzpolizei der Regionalen sächsisch-Tschechischen Arbeitsgruppe Chemnitz Polizeiliche Behörden EU-Staaten Fortbildungsveranstaltung Symposium „Bewältigung komplexer lebensbedrohlicher Einsatzlagen (KLE)“ mit Führungskräften und Experten der BPOL, des BKA, Vertretern des Kommando Streitkräfte Basis der Bundeswehr, des Bundesamtes für Verfassungsschutz , Polizeien der Länder und benachbarter europäischer Staaten Fuldatal Frankreich Fortbildungsveranstaltung Teilnahme am DHPol Seminar - Einsatz gegen eine gefährliche und bewaffnete Person Frankreich Frankreich Fortbildungsveranstaltung Schulung für dt. und franz. Polizeibeamte , insbesondere für Mitglieder der gemeinsamen Streifen, Themen: Urkunden, Neue Notwehr - und Nothilferechte in Frankreich Saarbrücken Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/115 Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Frankreich Fortbildungsveranstaltung Deutsch-französischer Sprachaustausch , 2 Wochen Sprachschulung „Polizeiliches Französisch“ in Clermont-Ferrand, 1 Woche Hospitation Saint-Malo/Frankreich Kroatien Fortbildungsveranstaltung EBCGT Land Border Surveillance Officer Training IV/2017 Valbandon/Kroatien Kroatien Beteiligung am Projekt „Sichere Touristische Saison“ Kroatien Italien Expertentreffen Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen Bozen /Italien Italien/ Österreich Expertentreffen Besprechung zu Trinationalen Streifen sowie zur Migrationslage Bozen /Italien Italien Expertentreffen Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen Bozen /Italien Island Hospitation Einweisung von Angehörigen der isländischen Metropolitan Police und der Unterstützungseinheit in die Ausbildung zum Personenbegleiter Luft Deutschland Lettland Expertentreffen ATA II Meeting - Nordic Network Kopenhagen/Dänemark Lettland Erfahrungsaustausch Arbeitsgruppe „Nordic Network“ Norreköping/Schweden Niederlande Expertentreffen Besprechung zum Deutsch Niederländischen grenzpolizeilichen Lagebild Bad Bentheim Niederlande Expertentreffen Informationsaustausch hinsichtlich aktueller Einsatzschwerpunkte. Treffen der grenzpolizeilichen Sachbearbeiter der BPOLI BBH und KMar am Flughafen Enschede/Niederlande Niederlande Erfahrungsaustausch Abstimmungsgespräch BFE+ Apeldoorn /Niederlande Norwegen Seminar BSRBCC Seminar Oslo/Norwegen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Polen Fortbildungsveranstaltung Einweisung von Angehörigen des polnischen Grenzschutzes in den Ablauf der Schießaus- und -fortbildung der Bundespolizei Deutschland Polen Fortbildungsveranstaltung Teilnahme am Seminar CEPOL (European Union Agency for Law Enforcement Training), Course 42/2017 Kattovice/Polen Polen Expertentreffen DEU / POL Führungskräftetagung Neustrelitz Polen Expertentreffen 1. Arbeitstagung der Unterarbeitsgruppe Rückführung im Rahmen der AG Grenze Swiecko /Polen Schweden Arbeitstreffen zum polizeilichen Informationsmanagement mit SWE Polizei Göteborg/Schweden 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt: Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstat-tungshilfe Albanien IT-Datenbank SECURIS Albanische Staatspolizei 50.000,00 € Dominikanische Republik 8 Pakete Drug Wipe-Tests Dirección Nacional de Control de Drogas 8.296,68 € Ghana 3 Diensthunde Narcotics Control Board 12.000,00 € Irak portable GPS-Systeme (mit Kartenmaterial Irak) Innenministerium Counter Explosives Directorate 5.600,00 € Irak Zündmaschinen Innenministerium Counter Ex-plosives Directorate 14.105,00 € Irak Einsatzrucksäcke Innenministerium Counter Explosives Directorate 56.420,00 € Irak Laser-Kopierer-Drucker Innenministerium Counter Explosives Directorate 910,00 € Irak Transportkisten für Zündmittel Innenministerium Counter Explosives Directorate 10.192,00 € Irak EOD-Arbeitsgerät, Sandsackfüller, Schaufeln, Lötgerät Innenministerium Counter Explosives Directorate 4.422,60 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/115 Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstat-tungshilfe Irak EOD-Werkzeugkoffer Innenministerium Counter Explosives Directorate 21.840,00 € Irak EOD-Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Klebeband, Sandsäcke) Innenministerium Counter Explosives Directorate 1.493,25 € Irak Spreng- und Zündmittel für div. Ausbildungsvorhaben Innenministerium Counter Explosives Directorate 6.500,00 € Irak Spurensicherungskoffer und Material für IED-Nachbauten Innenministerium Counter Explosives Directorate 19.186,00 € Irak 20 Digitalkameras Innenministerium Counter Explosives Directorate 7.065,99 € Irak 3 Ausbildungssätze inerte Darstellungsmunition (ohne jegliche Spreng- und Zündmittel ) Innenministerium Counter Explosives Directorate 69.377,24 € Irak Transportkosten Ausstattungs-hilfen Innenministerium Counter Explosives Directorate 7.250,93€ Jordanien Röntgengerät zur Gepäckkon-trolle Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 62.000,00 € Jordanien Kopierer und Peripherie Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 4.625,00 € Jordanien Faxgeräte und Peripherie Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 437,50 € Jordanien Medical Care Kit/ Erste Hilfe Set Gendarmerie 25.704,00 € Jordanien Transportkosten Ausstattungs-hilfen Public Security Directorate 4.357,74 € Kambodscha Verbrauchsmaterialien zur Tatortarbeit Commissariat General, Department of Anti-Humantrafficking & Juvenile Protection 4.840,63 € Kambodscha Digitalkameras Commissariat General, Department of Anti-Humantrafficking & Juvenile Protection 2.057,51 € Libanon Kartenlaserdrucker mit Zube-hör Internal Security Forces Akademie 9.028,37 € Libanon 20 Laptops Internal Security Forces Akademie 11.251,32 € Libanon Multimediastudio Internal Security Forces Akademie 112.662,18€ Marokko sondergeschütztes Kraftfahrzeug Direction Générale de la Sûreté Nationale 333.938,16 € Mauretanien Notebook Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN) 1.290,85 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstat-tungshilfe Nigeria 6 Diensthunde Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 24.422,70 € Nigeria Drug Wipe Tests Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 6.927,23 € Nigeria 1 Hundetransporter Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 33.000,00 € Nigeria Raumüberwachungs-system Nigeria Police Force, National Agency for the Prohibition of Trafficking in Persons 15.600,00 € Nigeria 20 Tatortkoffer Nigeria Police Force / Forensiklabor 16.600,00 € Nigeria Drogensubstanztests Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 1.962,71 € Palästinensische Gebiete AFIS Verlängerung Garantie Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 50.000,00 € Palästinensische Gebiete Labortisch Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 33.000,00 € Palästinensische Gebiete Tatortkoffer Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 15.247,37 € Palästinensische Gebiete Beschaffung von zwei IT-Experten Kriminalstatistik Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 38.997,00 € Peru Co-Finanzierung Flüge Peruanische Nationalpolizei, Zoll, Küstenwache, Ministerio Publico (Staatsanwaltschaft) 35.000,00 € Ruanda 20 Tatorttaschen Rwanda National Police 2.330,43 € Serbien Referenzmaterial Kriminaltechnik National Criminalistic Technical Center (NCTC) 0,00 € Serbien Informationstechnik (PC, Beamer, Drucker) Nationale Polizeipräsidien, serbisches Innenministerium: Abteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (SBPOK), Rauschgiftabteilung (SPNSKN), koordinierende Abteilung für Allgemeinkriminalität (SSK), Abteilung für Staatsschutz , Dienststellen für Einbruchsdelikte bei den Polizeipräsidien 80.000,00 € Serbien 7 Dienst-Kfz Polizeipräsidium Belgrad, serbisches Mobiles Einsatzkommando , OK-Abteilung im serbischen Innenministerium (SBPOK) 123.157,35 € Somalia 20 Tatortkoffer Somalia Police Force 50.000,00 € Somalia 20 Laptops Somalia Police Force 17.457,22 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/115 Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstat-tungshilfe Tunesien pädagogische Hilfsmittel zur Ausbildungsunterstützung Garde Nationale 10.791,68 € Tunesien pädagogische Hilfsmittel zur Ausbildungsunterstützung Police Nationale 3.500,00 € Tunesien Internetverbindung Interpol Tunis 7.500,00 € Tunesien 2 Mikroskope (Spurenidentifi-kation) Police Nationale 76.230,20 € Tunesien 3 zivile Fahrzeuge inkl. Vi-deo-Ausstattung Police Nationale 78.549,24 € Tunesien 2 zivile Fahrzeuge Police Nationale, Generaldirek-tion Kriminalpolizei 35.780,10 € Tunesien 15 Computer mit Druckern Police Nationale 12.189,47 € Tunesien Bürostühle Garde Nationale 2.338,99 € Tunesien AFIS Erweiterung Datensysteme Innenministerium/ Police scientifique et technique 2.499.000,00 € Tunesien AFIS 100 mobile Abfragege-räte Innenministerium/ Police scientifique et technique 599.000,00 € Tunesien AFIS 4 stationäre Endgeräte Innenministerium/ Police scientifique et technique 79.000,00 € Ukraine Kameratechnik Kriminalpolizei Kiew 1.804,19 € Ukraine Informationstechnik Nationalpolizei, Abteilung Cybercrime 54.750,00 € Bundespolizei Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde Wert der Ausstattungshilfe Jordanien ASH Beschaffung u. Versand von 400 Dokumentenprüfgeräten (Docu Viewer inkl. Tragetasche ) September 2017 Flughafen (Schwerpunkt) General Intelligence Department 10.362,66 € Jordanien ASH Beschaffung Urkunden - Schu-lungszertifikate Juli 2017 Jordanien General Intelligence Department 621,95 € Nigeria ASH Beschaffung u. Versand von 120 Dokumentenprüfgeräten (Docu Viewer inkl. Tragetasche ) für Kontrollbeamte zur Unterstützung der ABH August 2017 Lagos, Abuja, Port Harcourt Nigeria Immigration Service 3.287 € Tunesien ASH Stubenausstattung (Betten, Tische , Stühle, Tische) für 450 Angehörige Tunesien Garde National 137.508 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/115 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum / Ort Begünstigte Partnerbehörde Wert der Ausstattungshilfe Tunesien ASH 37 Nachtsichtgeräte Tunesien Garde National 245.866 € Tunesien ASH 6 Computerarbeitsplätze (PC, Monitor, Drucker) Tunesien Garde National 6.060 € Tunesien ASH 150 Paar Einsatzstiefel Tunesien Garde National 22.800 € Ägypten ASH 100 Dokumentenprüfgeräte (Docu-Viewer) Ägypten Ägypti-sche Border and Harbour Police 2.852,00 € Montenegro ASH 6 Dacia Duster Montenegro Motenegrinische Grenzpolizei 79.998,00 € Indien ASH 60 Dokumentenprüfgeräte für Kontrollbeamte Indien Indische Border Security Force 3.830,06 € Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Die Maßnahmenplanung befindet sich aktuell in der Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333