Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 8. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1150 19. Wahlperiode 12.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/743 – Haltung der Bundesregierung zu Abgasversuchen an Menschen und Affen durch die Autolobby V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Über eine eigens gegründete „Europäische Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor e. V.“ (EUGT) finanzierte die Autolobby Labortests an Affen und Menschen. In der mittlerweile aufgelösten Interessensvereinigung der Autolobby, EUGT, saßen u. a. Vertreter der VOLKSWAGEN AG, der Daimler AG und der BMW AG. In dem einen Fall geht es um eine Auftragsstudie an das Forschungsinstitut Lovelance Respiratory Research Institute (LRRI). Sie sollte beweisen, dass die Diesel-Schadstoffbelastung dank moderner Abgasreinigung erheblich abgenommen hat. Dabei wurden Affen bei Tests gezielt Schadstoffen ausgesetzt. Im anderen Fall geht es um das Sponsoring einer Studie an der Uniklinik RWTH Aachen zur Wirkung von Stickstoffdioxid auf den menschlichen Körper. Dazu wurden 25 Versuchspersonen unterschiedlichen Konzentrationen des Gases ausgesetzt (www.ukaachen.de/allebeitraege -aus-news/news/artikel/29012018-aachener-no2-studie-kein-bezug-zudieselskandal -grenzwerte-fuer-den-menschen-nicht-uebe.html). Die EUGT verfügte auch über einen Forschungsbeirat, den der Toxikologe Prof. Helmut Greim leitete. Helmut Greim war später u. a. Sachverständiger im Rahmen der Anhörung des Abgas-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. 1. Wann, in welchem Umfang und durch wen hat die Bundesregierung von Abgastests mit Affen am US-amerikanischen LRRI erfahren? 2. Wann, in welchem Umfang und durch wen hat die Bundesregierung erstmals von der Kurzzeit-Inhalationsstudie an der Uniklinik Aachen erfahren? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat im Rahmen der Presseberichterstattungen vom Wochenende des 27./28. Januar 2018 von beiden Studien erfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1150 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Ergebnisse aus den umstrittenen Versuchen mit Mensch und Tier sind der Bundesregierung konkret bisher bekannt? Die Studie des Forschungsinstituts Lovelace Respiratory Research Institute verlief Presseberichten zufolge ergebnislos. Bei der Studie der Uniklinik Aachen wurde Berichten zufolge die Wirkung unterschiedlicher NO2-Konzentrationen in der Atemluft auf 25 gesunde Probanden untersucht. Dabei seien funktionelle und biologische Parameter erfasst worden. Neben einem Leerwertversuch mit 0 ppm sollen drei verschiedene NO2-Konzentrationen zur Exposition der Probanden über jeweils 3 Stunden eingesetzt worden sein: 0,1 ppm (ca. 188 μg/m³), 0,5 ppm (ca. 940 μg/m³) und 1,5 ppm (ca. 2 820 μg/m³). Bei allen untersuchten Konzentrationen seien bei den Probanden keine Reaktionen auf das inhalierte NO2, d. h. keine entzündlichen Wirkungen von NO2 an den Atemwegen festgestellt worden. 4. Wann und in welchem Umfang hat sich die Untersuchungskommission Volkswagen mit den Abgasversuchen an Affen sowie den Tests mit Probanden und Probandinnen an der Uniklinik Aachen beschäftigt (bitte unter Angabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Ergebnisse)? Am 31. Januar 2018 hat eine vom geschäftsführenden Bundesverkehrsminister Christian Schmidt einberufene Sondersitzung der Untersuchungskommission unter Leitung von Staatssekretär Michael Odenwald stattgefunden. Zur Sondersitzung waren Vertreter der Automobilhersteller VW, Daimler und BMW geladen. Auf Seiten der Hersteller waren Vertreter der Vorstandsebene bzw. Ebene des leitenden Managements anwesend. Bei der Sitzung hat Staatssekretär Odenwald die Vorgänge für die Bundesregierung scharf verurteilt. Die Vertreter der Hersteller haben erklärt, dass sie die Vorgänge derzeit intern aufklären und prüfen, ob es ähnliche Vereine wie die „Europäische Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor“ (EUGT) gibt. Sie haben zugesagt, eigene Forschungen an Lebewesen zukünftig auszuschließen und sich direkt oder indirekt künftig nur an Studien zu beteiligen, bei denen die Einhaltung geltenden deutschen Rechts und deutscher Ethikgrundsätze gewährleistet seien. 5. Welche Treffen zwischen Vertretern bzw. Vertreterinnen der Bundesregierung und Prof. Greim gab es in den vergangenen acht Jahren (bitte unter Angabe des Datums, des Grundes des Treffens und Teilnehmer und Teilnehmerinnen seitens der Bundesregierung)? Am 16. Juni 2015 fand die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Greim durch die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks statt. Die Prüfung durch die Ressorts erfolgte auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse, Unterlagen und Aufzeichnungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1150 6. Welche Treffen zwischen Vertretern bzw. Vertreterinnen der Bundesregierung und Prof. Thomas Koch (Karlsruher Institut für Technologie – KIT) gab es in den vergangenen acht Jahren (bitte unter Angabe des Datums, des Grundes des Treffens und der Teilnehmer und Teilnehmerinnen seitens der Bundesregierung)? Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse, Unterlagen und Aufzeichnungen gab es keine Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Prof. Koch. Bei der Mitarbeit von Prof. Koch in Expertengruppen, die im Rahmen des Nationalen Forums Diesel eingesetzt wurden und seit September 2017 stattfanden, spielte das Thema dieser Kleinen Anfrage keine Rolle. 7. Von welchen Angaben bzw. Studienergebnissen ging die Bundesregierung bei den Ausführungen von Prof. Greim im Rahmen der Sitzung des Untersuchungsausschusses Abgasskandal vom 8. September 2016 aus, als er von „Langzeit-Tierversuchen und kurzen, mehrere Stunden dauernde[r] Exposition von Probanden“ schrieb (siehe www.bundestag.de/blob/438866/fee113 79350c2e582dc1e82d37713a19/sv_2_greim-data.pdf)? 8. Von welchem Forschungszeitpunkt, Forschungsanlass und welchen Forschungsergebnissen ging die Bundesregierung bei den Ausführungen von Prof. Greim im Rahmen der Sitzung des Abgas-Untersuchungsausschusses am 8. September 2016 aus, als er von „Information aus Tierversuchen, aus Erfahrungen beim Menschen“ sprach? 9. War der Bundesregierung sowohl auf Grundlage der Anhörung im Untersuchungsausschuss als auch seiner Stellungnahme bereits im Jahr 2016 klar, dass sich seine Aussagen auf die Befunde aus der Aachener Studie und gegebenenfalls auch auf die Schadstofftests an Affen beim LRRI bezogen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Studien der Uniklinik Aachen und des LRRI waren der Bundesregierung bei der Anhörung des Sachverständigen Prof. Greim im Rahmen des 5. Untersuchungsausschusses der 18. Legislaturperiode nicht bekannt. Es gab bei den Ausführungen von Prof. Greim keine Hinweise darauf, dass die von ihm zitierten Studienergebnisse möglicherweise wissenschaftlichen oder ethischen Standards widersprechen könnten. 10. Wurden die Zuwendungen der Automobilkonzerne Volkswagen, BMW und Daimler an die EUGT nach Informationen der Bundesregierung steuerlich abgesetzt, und wenn ja, wann, und in welchem Umfang? 11. Wurden seitens der EUGT Forschungsgelder steuerlich abgesetzt, und wenn ja, seit wann, und in welchem Umfang? Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die steuerlichen Einzelsachverhalte sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1150 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Haltung hat die Bundesregierung zum Vorschlag, das Bundesverdienstkreuz von Prof. Greim abzuerkennen, bzw. unternimmt sie aktuell Schritte, die Frage der Aberkennung zu überprüfen? 13. Wer hat Prof. Greim für das Bundesverdienstkreuz mit Stern vorgeschlagen, und von wem wurde der Vorschlag geprüft? 14. Wurde die schon 2015 seit vielen Jahren bekannte Kritik hinsichtlich Industrienähe und Gefälligkeitsgutachten an Prof. Greim dabei berücksichtigt (vgl. Monitor-Beitrag von 1994 sowie www.taz.de/!716471/ und www.berliner-zeitung.de/schattenseiten-der-wissenschaft--6---kaeuflicheforscher -und-gefaellige-gutachten-manipulierte-dioxin-studie-17587470)? 15. Wie kam es zu der Entscheidung, dass die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks den Orden überreicht? 16. War der Bundesumweltministerin die erwähnte Kritik an Prof. Greim zum Zeitpunkt der Ordensverleihung bekannt, bzw. wurde sie darüber unterrichtet ? Die Fragen 12 bis 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf Basis des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Justizmitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1430, 1433) (BGBl. III 1132-1). Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks hat am 25. Februar 2015 dem Bundespräsidenten vorgeschlagen, Prof. Greim den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland zu verleihen. Das Ordensvorschlagsrecht war zuvor von der Bayerischen Staatskanzlei mit Schreiben vom 28. Januar 2015 an Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks abgetreten worden. Der Vorschlag zur Verleihung des Verdienstordens wurde zudem im Vorfeld durch die zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fachlich und formal geprüft. Der Bundespräsident hat den Ordensvorschlag von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks gebilligt und ihr am 4. Mai 2015 die vollzogene Urkunde und die Ordensauszeichnung übersandt. Am 4. Mai 2015 hat der Bundespräsident den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Aushändigung der Ordenssignien erfolgte durch die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks. Zur angeführten Kritik an Herrn Prof. Greim wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 18/10202 und auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Harald Ebner auf Bundestagsdrucksache 18/10596 verwiesen. 17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit Ermittlungsverfahren gegen Beteiligte an den Versuchen bzw. deren Auftraggeber eingeleitet werden bzw. laufen, und wenn ja, gegen wen? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1150 18. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung national wie international unternehmen, damit vergleichbare Tests wie die jetzt bekannt gewordenen an Affen oder sogar Menschen, über die der Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert sagte, sie seien ethisch in keiner Weise zu rechtfertigen, zukünftig vermieden werden (siehe dpa-Meldung vom 29. Januar 2018: „Merkel verurteilt Schadstofftests mit Affen und Menschen“)? Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Automobilhersteller eigene Forschungen an Lebewesen zukünftig ausschließen und sich direkt oder indirekt künftig nur an Studien beteiligen, bei denen die Einhaltung geltenden deutschen Rechts und deutscher Ethikgrundsätze gewährleistet sind. Die Bundesregierung wird über die Einhaltung der gemachten Zusagen in engem Austausch mit den Automobilherstellern bleiben. 19. Wann wird die Bundesregierung den Abschlussbericht zur CO2-Untersuchung der Fahrzeuge aus der Felduntersuchung des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlichen, bzw. welche (Teil-)Ergebnisse gibt es bisher? Die Aufarbeitung der Untersuchungen dauert an. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist noch nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333