Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11502 19. Wahlperiode 11.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11128 – Die Situation von Alleinerziehenden in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten 20 Jahren hat die Zahl der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Deutschland stetig zugenommen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2018, Alleinerziehende in Deutschland 2017, online verfügbar: www.destatis. de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2018/Alleinerziehende/pressebroschuerealleinerziehende .pdf?__blob=publicationFile&v=3), von 1,3 Millionen 1997 auf 1,5 Millionen im Jahr 2017. Dabei sind Alleinerziehende besonders häufig von Armut bedroht. Liegt die Armutsgefährdungsquote von Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und Kindern bei elf Prozent, so liegt diese bei Alleinerziehenden bei 32,6 Prozent (s. ebd. S. 40). Hinzu kommt, dass die Lebensrealität Alleinerziehender von besonderen Bedarfen und Herausforderungen geprägt ist. Neben finanziellen Problemen, haben sie es auch besonders schwer bei der Arbeitssuche, und Lücken in der angebotenen Kinderbetreuung können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. 1. Wie begründet die Bundesregierung, dass das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss voll angerechnet wird, beim Kindesunterhalt hingegen nur hälftig? Nach § 2 Absatz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) mindert sich die Unterhaltsleistung nach dem UVG um das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld . Da sich der Mindestunterhalt und die daran anknüpfende Unterhaltsleistung nach dem UVG unmittelbar nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes bestimmt, ist das zur Verfügung stehende Kindergeld hierfür vorrangig einzusetzen und deshalb in voller Höhe auf die Unterhaltsleistung nach dem UVG anzurechnen. Das bedeutet, dass den Alleinerziehenden durch den Unterhaltsvorschuss zusammen mit dem Kindergeld unabhängig von der Höhe ihres Einkommens jedenfalls der gesamte Mindestunterhalt zur Verfügung steht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11502 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie begründet die Bundesregierung, dass Alleinerziehende ihren Status als „alleinerziehend“ und die damit einhergehenden Sonderregelungen verlieren , sobald eines der Kinder keinen Kindergeldanspruch mehr hat? Soweit sich die Frage auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass alleinstehende Steuerpflichtige diesen nur beanspruchen können, solange zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Dabei wird darauf abgestellt, dass typischerweise Steuerpflichtigen, die ein Kind erziehen, das zu ihrem Haushalt gehört, ein Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld zusteht. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/757 verwiesen. 3. Wie begründet die Bundesregierung, dass Alleinerziehende ihren Status als „alleinerziehend“ und die damit einhergehenden Sonderregelungen verlieren , sobald (volljährige) zu pflegende Angehörige mit im Haushalt wohnen? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/757 verwiesen. 4. Welches Ergebnis brachte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Prüfung der Bundesregierung, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt werden können? a) Wenn noch nicht geprüft wurde, wann plant die Bundesregierung diese Prüfung? Die Prüfung dauert noch an. 5. Wie viele Elterngeldbezieher sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen, dass sie Krankenkassenbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse zahlen müssen, weil sie vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert waren (bitte nach Bundesland und Jahr, beginnend mit 2015 aufschlüsseln)? a) Wie viele davon sind alleinerziehend? Der Bundesregierung liegen keine validen Daten zu den Fragen 5 und 5a vor. 6. Wie viele Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind über ihre jeweiligen Partner in der Krankenversicherung kostenfrei mitversichert? Gemäß der Mitgliederstatistik KM 1 der gesetzlichen Krankenversicherung sind derzeit 3,13 Millionen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beitragsfrei mitversichert (Stand: Juni 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11502 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Alleinerziehenden (bitte nach Bundesland und Jahr, beginnend mit 2015 aufschlüsseln)? 8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Median beim Bruttoeinkommen von Alleinerziehenden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln , beginnend mit 2015)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zum Bruttoeinkommen von Alleinerziehenden aufgeschlüsselt nach Bundesländern liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Der Mikrozensus erfragt ein klassiertes Nettoeinkommen. Mit Hilfe eines speziellen Verfahrens kann hieraus ein spitzer Eurobetrag geschätzt werden. Bei der Interpretation der Werte ist zu beachten, dass die Angaben das tatsächliche Einkommen unterschätzen. So finden sich Hinweise, dass Haushalte dazu neigen, lediglich regelmäßige und wichtige Einkommen anzugeben. Die Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Alleinerziehende Väter und Mütter - nach dem Haushaltsnettoeinkommen1 - in Euro Durchschnitt Median Durchschnitt Median Durchschnitt Median Deutschland 1 945 1 647 2 053 1 732 2 067 1 777 Schleswig-Holstein 1 858 1 653 1 937 1 673 2 034 1 818 Hamburg 2 131 1 717 2 155 1 768 2 160 1 837 Niedersachsen 1 885 1 631 1 978 1 704 2 042 1 760 Bremen 1 607 1 391 1 921 1 611 1 859 1 579 Nordrhein-Westfalen 1 814 1 568 1 978 1 687 1 953 1 689 Hessen 2 049 1 709 2 125 1 760 2 162 1 858 Rheinland-Pfalz 1 997 1 699 1 982 1 697 2 018 1 682 Baden-Würtemberg 2 225 1 891 2 362 1 957 2 340 1 978 Bayern 2 175 1 843 2 267 1 903 2 271 1 948 Saarland 1 988 1 617 2 065 1 657 2 036 1 912 Berlin 1 988 1 679 2 093 1 789 2 160 1 813 Brandenburg 1 819 1 447 1 935 1 659 1 952 1 667 Mecklenburg-Vorpommern 1 687 1 469 1 695 1 423 1 663 1 439 Sachsen 1 776 1 504 1 886 1 641 1 923 1 689 Sachsen-Anhalt 1 563 1 379 1 652 1 457 1 647 1 447 Thüringen 1 737 1 507 1 877 1 581 1 944 1 648 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptw ohnsitz Der Mikrozensus unterschätzt w ahrscheinlich das Nettoeinkommen. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019 Das Haushaltsnettoeinkommen im Mikrozensus w ird in Klassen erhoben, der spitze Wert des Einkommens bzw . der daraus abgeleitete Durchschnitt und Media des Haushaltsnettoeinkommens w ird mit Hilfe einer Gleichverteilung in den Einkommensklassen erzeugt. Region 201720162015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11502 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Haushalte Alleinerziehender in Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln, beginnend mit 2015)? 10. Wie viele Haushalte von Ehepaaren und sonstigen Partnerschaften mit Kindern nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch (bitte nach Bundesland und Jahr beginnend mit 2015 aufschlüsseln)? 11. Wie viele Haushalte ohne Kinder in Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch (bitte nach Bundesland und Jahr beginnend mit 2015 aufschlüsseln)? Für die Beantwortung der Fragen 9, 10 und 11 wird das Sozioökonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) herangezogen. Tabellen: Anzahl der Haushalte, die eine Putz- oder Haushaltshilfe beschäftigen; Zahlen auf 1 000 gerundet. 2015 Alleinerziehende Paare mit Kindern Haushalte ohne Kinder Baden-Württemberg 11.000 102.000 491.000 Bayern 3.000 117.000 426.000 Berlin 5.000 26.000 85.000 Brandenburg x 17.000 35.000 Bremen x 1.000 43.000 Hamburg 1.000 12.000 121.000 Hessen 5.000 66.000 304.000 Mecklenburg-Vorpommern x 2.000 36.000 Niedersachsen 10.000 38.000 384.000 Nordrhein-Westfalen 10.000 137.000 890.000 Rheinland-Pfalz 4.000 9.000 154.000 Saarland 3.000 x 15.000 Sachsen 6.000 13.000 98.000 Sachsen-Anhalt x 3.000 31.000 Schleswig-Holstein 1.000 10.000 124.000 Thüringen x 3.000 44.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11502 2016 Alleinerziehende Paare mit Kindern Haushalte ohne Kinder Baden-Württemberg 8.000 109.000 388.000 Bayern 5.000 69.000 403.000 Berlin 2.000 26.000 90.000 Brandenburg x 14.000 28.000 Bremen x 2.000 54.000 Hamburg 6.000 35.000 64.000 Hessen 5.000 79.000 295.000 Mecklenburg-Vorpommern x 8.000 21.000 Niedersachsen 9.000 45.000 402.000 Nordrhein-Westfalen 8.000 89.000 738.000 Rheinland-Pfalz 5.000 19.000 172.000 Saarland x 6.000 35.000 Sachsen 2.000 17.000 92.000 Sachsen-Anhalt x 4.000 30.000 Schleswig-Holstein x 22.000 84.000 Thüringen x 6.000 53.000 2017 Alleinerziehende Paare mit Kindern Haushalte ohne Kinder Baden-Württemberg 6.000 103.000 487.000 Bayern 1.000 73.000 359.000 Berlin 2.000 24.000 110.000 Brandenburg x 14.000 29.000 Bremen x 2.000 44.000 Hamburg 4.000 32.000 108.000 Hessen 2.000 93.000 239.000 Mecklenburg-Vorpommern x 7.000 23.000 Niedersachsen 13.000 36.000 422.000 Nordrhein-Westfalen 13.000 98.000 780.000 Rheinland-Pfalz 5.000 16.000 136.000 Saarland 3.000 1.000 26.000 Sachsen 4.000 9.000 78.000 Sachsen-Anhalt 5.000 9.000 51.000 Schleswig-Holstein 1.000 18.000 96.000 Thüringen x 8.000 36.000 Quelle: Berechnungen des Fraunhofer Instituts auf Basis des SOEP. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11502 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle: Anzahl der Haushalte, die eine Putz- oder Haushaltshilfe beschäftigen; Angaben für Deutschland, Zahlen auf 1 000 gerundet. Alleinerziehende Paare mit Kindern Haushalte ohne Kinder 2015 58.000 557.000 3.282.000 2016 51.000 549.000 2.947.000 2017 59.000 542.000 3.025.000 Quelle: Berechnungen des Fraunhofer Instituts auf Basis des SOEP. 12. Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gemäß § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG)? Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9a und 9b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10743) wird verwiesen. 13. Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Alleinerziehende in besonderem Maße von Armut bedroht sind, dass der Entlastungsbetrag gemäß § 24 EStG für Alleinerziehende nicht dynamisiert ist? Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10561 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333