Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11504 19. Wahlperiode 11.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10795 – PFC-Kontaminationen in Standorten und Liegenschaften der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als „schleichendes Gift“ bezeichnet die „ARD“ die Chemikalie PFC (www. tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/bundeswehr-pfc-101.html). PFC ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Dieses chemische Mittel wird weltweit bei bestimmten Bränden in Form von PFC-haltigen Schaumlöschmitteln zur Brandbekämpfung durch Feuerwehren eingesetzt und wurde auch bis zur Änderung der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung im Jahre 2007, die die Nutzung der PFC-Substanz „Perfluoroctansulfonsäure – (PFOS)“ reglementiert, bei der Bundeswehr verwendet. Löschschäume mit einer Maximalkonzentration für PFOS auf 0,001 Massenprozent werden noch heute eingesetzt. Bei PFC handelt es sich um Verbindungen aus Kohlenstoffketten, bei denen Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt werden. Als Löschmittel hat PFC einen sehr hohen Wirkungsgrad bei der Brandbekämpfung von brennenden Flüssigkeiten oder schmelzenden Feststoffen. Deshalb wurde auch bei der Bundeswehr-Feuerwehr PFC-haltiger Löschschaum eingesetzt. Zwar setzt die Bundeswehr aktuell ausschließlich Löschmittel ein, die den gesetzlichen Anforderungen (EU-Richtlinie 757/2010/EU) entsprechen. Dennoch wurden bis zum Verbot der Nutzung von PFC-haltigem Löschschaum durch die Bundeswehr-Feuerwehren Liegenschaften wie Truppenübungsplätze, aber auch vor allem Flugplätze und Munitionsdepots über Jahrzehnte verunreinigt, wie der „Bayerische Rundfunk“ (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundestagbeschaeftigt -sich-mit-pfc-problem-der-bundeswehr,RPnubgk) und die „ARD“ im April 2019 aufdeckten. Aktuelle Stellungnahmen der Bundesregierung zum Sachverhalt sucht man vergebens. Die Informationsseite der Bundeswehr (www.iud.bundeswehr.de/ portal/a/iudbw/start/aktuell/infopfc/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9beKyg-NuJAI BglDEIXU6AWTKGkVPDzxTCZaDzbeeYAhRRoy4ZaMFOrlsmJZ9S9urtV4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11504 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode NsJHk_RwcY4iQPHCW0bfYTLvwCdbPwBDyEpOWTTxub3xhISoEDvbGB P0iltJDeEFe-HkFWsLSU_q8KbhRCokCqfr3tt7mwFUM1vXHNNHnqSK2O6 fm-hheM4EqGUkJwUqrHwW6VSvYH0Mwldk47orOUQeYsXq5Lo5g!!/dz/ d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_694IG2S0MOLC20QSQI33J220G1) verweist lediglich auf Dokumente aus den Jahren 2014 und 2018. Über das genaue Ausmaß der PFC-Kontaminationen und die Gefahren für die Anwohner der betroffenen Standorte sowie die Umwelt gibt es keine Auskünfte. Zwar ist es unklar, ab welcher Konzentration PFC Auswirkungen auf die Gesundheit hat; so gibt es auch bisher keine Grenzwerte, dennoch reichert sich PFC in einigen Organismen laut Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de/themen/ chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/per-polyfluorierte-chemikalienpfc ) an und wirkt gesundheitsschädlich auf den Menschen. Deshalb benötigen die Fragesteller dringend bessere Aufklärung für die Bürgerinnen und Bürger und Sanierungen müssen bei Kontaminationen schnellstmöglich angegangen werden. Den Fragestellern liegt ein internes Papier der Bundeswehr vor, in dem die Bundeswehr vermutete und bekannte PFC-Kontaminationen bei genutzten Bundeswehrliegenschaften unterscheidet. Diese Liste führt 136 Bundeswehrliegenschaften auf unter Nennung der Liegenschaft und des Status der PFC-Bearbeitung mit der Einteilung „bekannt“, „Verdacht“ und „Verdacht nicht bestätigt “. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) sind synthetische Kohlenstoffverbindungen , die nicht natürlich vorkommen. Die Stoffgruppe umfasst mehrere tausend Einzelsubstanzen. Wegen ihrer besonderen Eigenschaften (wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil) finden sie weltweit in vielen Produkten Anwendung. Von besonderer Bedeutung für die Bundeswehr sind PFC-haltige Schaumlöschmittel. Die Bundeswehr hält sich bei der Verwendung von PFC stets an die gesetzlichen Vorgaben und verwendet nur die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Stoffe und Produkte. PFC-Kontaminationen sind kein spezielles Problem der Bundeswehr, und nicht jede PFC- Kontamination ist automatisch auch sanierungsbedürftig. Zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen weltweit sind auf die Verwendung von PFC-haltigen Schaumlöschmitteln zurückzuführen. Zivile und militärische Feuerwehren gleichermaßen verwenden bei starken Flüssigkeitsbränden (Benzin oder Kerosin) mit hoher Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen sogenannte „Aqueous Film Forming Foams“ (AFFF), die verschiedene PFC enthalten. Da bisher marktfähige Alternativen fehlen, kann nur durch den Einsatz dieser AFFF der bestmögliche Schutz von Menschenleben im Ernstfall sichergestellt werden. Seit 2011 dürfen nur noch Schaumlöschmittel verwendet werden, die weniger als 0,001 Gewichtsprozent Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) enthalten. Der Gehalt an anderen PFC-Verbindungen ist bisher nicht begrenzt. Moderne Schaummittel enthalten insgesamt weniger PFC als die in der Vergangenheit verwendeten, sind aber nach wie vor nicht PFC-frei. Daher setzt die Bundeswehr PFC-haltige Schaumlöschmittel nur noch bei Einsätzen mit Flüssigkeitsbränden ein. Bei anderen Bränden werden PFC-freie Löschmittel benutzt. Übungen und Ausbildungen dürfen nur in speziellen, dafür vorgesehenen Anlagen durchgeführt werden, die eine vollständige Aufnahme und gefahrlose Entsorgung der PFC-haltigen Schaumlöschmittel gewährleisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11504 Die Bundeswehr bearbeitet Boden-und Gewässerkontaminationen durch verschiedene Schadstoffe, einschließlich PFC, auf den von ihr genutzten Liegenschaften über das dreiphasige Altlastenprogramm der Bundeswehr. Grundlage hierfür sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) erfasst und bewertet. Die Phase II umfasst eine orientierende Untersuchung (Phase IIa) und eine Detailuntersuchung (Phase IIb). Am Ende der Phase II erfolgt eine abschließende Gefährdungsabschätzung, auf deren Grundlage die zuständige Landesbehörde entscheidet, ob und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen (Phase III) erforderlich sind. Ein Verdacht auf eine Kontamination besteht bereits, wenn durch die Nutzung der Liegenschaft ein Hinweis vorliegt, dass PFC-haltige Substanzen gelagert oder verwendet wurden oder dies nicht absolut ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet nicht, dass für jede Verdachtsfläche ein Hinweis auf eine direkte Verunreinigung von Boden oder Grundwasser vorliegt. Jede Verdachtsfläche wird im Rahmen des dreiphasigen Altlastenprogramms bearbeitet. Kann der Verdacht auf eine Kontamination mit PFC in Phase I des Altlastenprogramms (Ersterfassung und Bewertung) auch nach intensiver Recherche nicht absolut ausgeräumt werden , wird die kontaminationsverdächtige Fläche in Phase II überführt. 1. Wie definiert die Bundesregierung eine bekannte PFC-Kontamination? Welche Tatbestände müssen erfüllt sein, um als „bekannt“ sprich bestätigt eingestuft zu werden? Im Sinne der Systematik der von den Fragestellern zitierten internen Liste der Bundeswehr gilt eine PFC-Kontamination dann als bekannt, wenn mittels Probennahme und chemischer Laboranalytik PFC im Boden, im Grundwasser oder in einem Oberflächengewässer nachgewiesen wurden. Ob eine Kontamination eine sanierungsbedürftige Altlast oder schädliche Bodenveränderung im Sinne des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) darstellt, entscheiden die zuständigen Bodenschutzbehörden der Länder auf Grundlage der Ergebnisse der hierzu erforderlichen Untersuchungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11504 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Bei welchen von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung eine bekannte PFC-Kontaminationen vor (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, des übergeordneten Organisationsbereiches sowie seit welchem Jahr dies bekannt ist aufschlüsseln )? lfd. Nr. Bundesland Liegenschaft Organisationsbereich/ Hauptnutzer PFC-Kontamination bekannt seit 1 Baden-Württemberg Heeresflugplatz Niederstetten Heer 2019 2 Bayern Flugplatz Ingolstadt/Manching Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 2012 3 Bayern Flugplatz Neuburg Luftwaffe 2013 4 Bayern Otto-Lilienthal-Kaserne Roth Luftwaffe 2012 5 Bayern Fliegerhorst Penzing Luftwaffe 2012 6 Bayern Flugplatz Lechfeld Luftwaffe 2016 7 Bayern Fliegerhorst Kaufbeuren Luftwaffe 2015 8 Bayern Fliegerhorst Erding Luftwaffe 2016 9 Bayern Luttenseekaserne Mittenwald Heer 2015 10 Brandenburg Flugplatz Holzdorf Luftwaffe 2018 11 Brandenburg HIL-Werk Doberlug-Kirchhain Heer 2018 12 Hessen Major-Plagge-Kaserne, Pfungstadt Heer 2018 13 Mecklenburg- Vorpommern Greifen-Kaserne, Torgelow Streitkräftebasis 2019 14 Mecklenburg- Vorpommern Truppenübungsplatz Jägerbrück Streitkräftebasis 2019 15 Niedersachsen NATO-Flugplatz Nordholz Marine 2018 16 Nordrhein-Westfalen Flugplatz Nörvenich Luftwaffe 2014 17 Nordrhein-Westfalen Luftwaffenkaserne Köln-Wahn Luftwaffe 2014 18 Rheinland-Pfalz NATO-Flugplatz Büchel Luftwaffe 2016 19 Rheinland-Pfalz Kurmainz-Kaserne, Mainz Streitkräftebasis 2017 20 Sachsen-Anhalt Truppenübungsplatz Altengrabow Heer 2018 21 Sachsen-Anhalt Truppenübungsplatz Altmark Heer 2018 22 Sachsen-Anhalt Truppenübungsplatz Klietz Heer 2018 23 Schleswig-Holstein Marinekaserne Neustadt Marine 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11504 3. Bei welchen in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften wurden bisher Boden- oder Grundwasseruntersuchungen hinsichtlich einer PFC- Kontaminationen durchgeführt (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, Zeitpunkt der Untersuchung, sowie Ergebnis der Untersuchung aufschlüsseln)? Auf allen Liegenschaften mit bekannten PFC-Kontaminationen wurden bereits Untersuchungen in Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässern durchgeführt . Die Aufzählung jedes einzelnen Untersuchungsergebnisses ist aufgrund der immensen Anzahl (in Manching z. B. mehr als 3 000) im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht möglich. Zu jeder Liegenschaft werden zu den einzelnen Untersuchungsabschnitten Fachgutachten erstellt. In diesen werden alle Untersuchungsergebnisse, im Einzelfall mehrere tausend Analysewerte in verschiedenen Umweltmedien, zusammengefasst, ausgewertet und bewertet. Grundsätzlich gilt, dass auf allen in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften PFC nachgewiesen wurden, auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Untersuchungen bestehen aus vielen aufeinander aufbauenden Einzelschritten (z. B.: Probenahmen, Laboranalysen, geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen und Modellrechnungen). Sie dauern u. U. mehrere Jahre an, so dass die Nennung der genauen Untersuchungszeitpunkte aller Einzelschritte einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde. In der Regel fanden die ersten Untersuchungen in dem Jahr, welches in der Antwort zu Frage 2 als Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Kontamination angegeben ist, statt. 4. Für welche in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften wurden bisher abschließende Gefährdungsabschätzungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) durchgeführt? Mit welchem Ergebnis? Abschließende Gefährdungsabschätzungen zu Kontaminationen mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) gemäß § 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) liegen bisher für den Flugplatz Ingolstadt/Manching und den NATO-Flugplatz Büchel vor. Im Ergebnis wurden bei beiden Liegenschaften schädliche Bodenveränderungen und in Manching zusätzlich eine schädliche Veränderung des Grundwassers durch PFC festgestellt, so dass Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich sind. 5. Wann werden bei den in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften, die nicht in Frage 4 genannt wurden, diese abschließende Gefährdungsabschätzungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) veranlasst? In allen in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Liegenschaften laufen bereits Untersuchungen zur Gefahrerforschung mit dem Ziel einer abschließenden Gefährdungsabschätzung . Die Untersuchungen sind unterschiedlich weit fortgeschritten . Die abschließende Gefährdungsabschätzung wird von den zuständigen Bodenschutzbehörden der Länder auf Grundlage der in einem Gutachten zur abschließenden Gefährdungsabschätzung zusammengefassten Untersuchungsergebnisse vorgenommen. Wann dies für die einzelnen Liegenschaften der Fall sein wird, ist von der Anzahl der erforderlichen Untersuchungen und der Bewertung der Ergebnisse durch die zuständigen Landesbehörden abhängig und kann daher nicht im Voraus angegeben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11504 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und welche Sanierungsarbeiten sind an den in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften veranlasst bzw. geplant? a) Wann werden die Sanierungsarbeiten an den in der Antwort zu Frage 2 benannten Liegenschaften begonnen (bitte nach Liegenschaft und Sanierungsbeginn aufschlüsseln)? b) Wann werden die Sanierungsarbeiten an den in der Antwort zu Frage 2 benannten Liegenschaften voraussichtlich beendet (bitte nach Liegenschaft und geplanter Sanierungsabschluss aufschlüsseln)? Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können Sanierungsmaßnahmen (Dekontaminations - oder Sicherungsmaßnahmen) oder sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sein. Die Planung solcher Maßnahmen ist erst möglich, wenn für eine kontaminierte Fläche eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorliegt. Insofern sind bisher nur für die in der Antwort zu Frage 4 genannten Liegenschaften Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorgesehen. Für den Flugplatz Ingolstadt /Manching wurden zunächst durch das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen erlassen, indem die Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung im Bereich der Grundwasserkontamination im Umfeld des Flugplatzes untersagt wurde. Die Sanierungsplanungen für diese Liegenschaft laufen noch. Aussagen zu einzelnen Maßnahmen oder zum Zeitpunkt der Umsetzung sind noch nicht möglich. Für den Hauptkontaminationsbereich in dieser Liegenschaft liegt seit Ende Mai 2019 eine Vorplanung für eine Abstromsicherung vor, die von den zuständigen Landesbehörden geprüft wird. Für den NATO-Flugplatz Büchel ist in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde geplant, bei demnächst anstehenden Baumaßnahmen eine Sicherung des kontaminierten Bodens durchzuführen. 7. Welche Gemeindeflächen (Grundwasser, Weiher, Seen etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die PFC-Kontamination der Bundeswehr ebenfalls kontaminiert, und was wurde getan, um die Kommunen zu informieren und zu schützen? Bei folgenden Liegenschaften wurden im Umfeld PFC-Kontaminationen nachgewiesen , die aller Wahrscheinlichkeit nach ursächlich auf eine Kontamination im Liegenschaftsbereich zurückzuführen sind: Flugplatz Ingolstadt/Manching (Grundwasser, Oberflächengewässer), Otto-Lilienthal-Kaserne Roth (Oberflächengewässer ), Fliegerhorst Penzing (Grundwasser). Bei den folgenden Liegenschaften wurden im Umfeld PFC-Kontaminationen nachgewiesen, die ursächlich bisher nicht eindeutig auf Kontaminationen im Liegenschaftsbereich zurückzuführen sind: NATO-Flugplatz Neuburg/Donau (Grundwasser, Oberflächengewässer), Truppenübungsplatz Klietz (Oberflächengewässer ). Die Bundeswehr stellt den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden der Länder alle ihr vorliegenden Informationen zur Verfügung, damit diese ihre Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und deren Abwehr wahrnehmen können. Ihnen obliegt die Information der Bevölkerung und die Warnung vor Gefahren, und nur sie können die erforderlichen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen verfügen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11504 8. Wie definiert die Bundesregierung einen Verdachtsfall einer PFC-Kontamination ? Welche Tatbestände müssen erfüllt sein, um als Verdachtsfall eingestuft zu werden? Bei der durch die Bundeswehr durchgeführten Überprüfung aller von ihr genutzten Liegenschaften auf mögliche PFC-Kontaminationen wurden Flächen bereits als Verdachtsflächen klassifiziert, wenn nur aufgrund der Nutzung Hinweise vorliegen , dass dort PFC-haltige Substanzen gelagert oder verwendet wurden oder dies nicht völlig ausgeschlossen werden kann. 9. Bei welchen von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verdachtsfall einer PFC-Kontamination vor (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, des übergeordneten Organisationsbereiches und seit welchem Jahr dieser Verdacht besteht aufschlüsseln)? lfd. Nr. Bundesland Liegenschaft Organisationsbereich/ Hauptnutzer Verdacht seit 1 Baden-Württemberg Materiallager Hardheim Heer 2014 2 Baden-Württemberg Truppenunterkunft Heuberg Heer 2014 3 Baden-Württemberg Lager Übende Truppe („Kasernenkomplex“ Stetten) Heer 2014 4 Baden-Württemberg Luftverteidigungsanlage Martin Bauwerk I/II, Meßstetten Heer 2014 5 Baden-Württemberg Flugplatz Laupheim (inkl. Kurt-Georg- Kiesinger-Kaserne Laupheim) Luftwaffe 2014 6 Baden-Württemberg Materiallager Neckarzimmern – Untertageanlage Streitkräftebasis 2014 7 Baden-Württemberg Eingang II/III -Untertageanlage, Neckarzimmern Streitkräftebasis 2014 8 Baden-Württemberg Munitionslager Setzingen Streitkräftebasis 2014 9 Baden-Württemberg Nibelungen-Kaserne Walldürn Streitkräftebasis 2014 10 Baden-Württemberg Munitionsdepot Altheim Streitkräftebasis 2014 11 Bayern Wehrtechnische Dienststelle 52, Oberjettenberg Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 2015 12 Bayern Franz-Josef-Strauß-Kaserne Altenstadt Heer 2015 13 Bayern Allgäu-Kaserne, Füssen Heer 2015 14 Bayern Saaleck-Kaserne, Hammelburg Heer 2015 15 Bayern Kaserne „Am Goldenen Steig“, Freyung Heer 2015 16 Bayern Bauinstandsetzungszentrum Pioniere Münchsmünster Heer 2018 17 Bayern Welfenkaserne Landsberg-Lech Luftwaffe 2015 18 Bayern Fliegerhorst Fürstenfeldbruck Luftwaffe 2015 19 Bayern Universität der Bundeswehr München Personal 2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11504 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Bundesland Liegenschaft Organisationsbereich/ Hauptnutzer Verdacht seit 20 Bayern Standortübungsplatz Traunstein/ Kammer Streitkräftebasis 2015 21 Bayern Standortübungsplatz Ingolstadt-Hepberg Streitkräftebasis 2015 22 Bayern Truppenübungsplatz Hammelburg Streitkräftebasis 2015 23 Bayern Rhön-Kaserne Wildflecken Streitkräftebasis 2015 24 Bayern Truppenübungsplatz Wildflecken Streitkräftebasis 2015 25 Bayern Gäubodenkaserne Feldkirchen Zentraler Sanitätsdienst 2015 26 Bayern Luftwaffenmunitionsdepot 11 Weichering Luftwaffe 2018 27 Bayern NATO- Munitionsniederlage 14 Weichering Luftwaffe 2018 28 Berlin Flughafen Tegel, militärischer Teil Luftwaffe 2018 29 Berlin General-Steinhoff-Kaserne, Berlin Luftwaffe 2016 30 Brandenburg Truppenübungsplatz Lehnin (inkl. Fläming Kaserne Brück) Heer 2017 31 Brandenburg Luftwaffenkampfführungsanlage Schönewalde Luftwaffe 2018 32 Hamburg Hubschrauberflugplatz/Marine SAR Helgoland Marine 2014 33 Hessen Georg Friedrich-Kaserne, Fritzlar Heer 2015 34 Hessen Standortübungsplatz Schwarzenborn Heer 2015 35 Hessen Knüll-Kaserne Heer 2015 36 Hessen Dienstgebäude BwDLZ M Werkstatt Kammer, Homberg-Efze Heer 2015 37 Hessen HIL-Werk Starkenburg-Kaserne, Darmstadt Heer 2015 38 Mecklenburg- Vorpommern Flugplatz Laage Luftwaffe 2014 39 Mecklenburg- Vorpommern Marinestützpunkt Hohe Düne Marine 2014 40 Mecklenburg- Vorpommern Kaserne Demminer Land/Betriebsstoffdepot Utzedel Streitkräftebasis 2017 41 Mecklenburg- Vorpommern Munitionslager Seltz Streitkräftebasis 2019 42 Niedersachsen Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz, Munster Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 2016 43 Niedersachsen Verwaltungszentrum Oldenburg Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 2016 44 Niedersachsen Dienstgebäude BwDLZ Munster Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11504 lfd. Nr. Bundesland Liegenschaft Organisationsbereich/ Hauptnutzer Verdacht seit 45 Niedersachsen Dienstliegenschaft Giesen Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 2017 46 Niedersachsen Fallschirmjäger-Kaserne Seedorf Heer 2017 47 Niedersachsen Hindenburg-Kaserne Munster Heer 2017 48 Niedersachsen Immelmann-Kaserne Celle Heer 2017 49 Niedersachsen Schäfer-Kaserne Bückeburg Heer 2017 50 Niedersachsen Flugplatz Wittmundhafen (NATO) Luftwaffe 2017 51 Niedersachsen Flugplatz Jever (NATO) Luftwaffe 2017 52 Niedersachsen Luftverteidigungsanlage Brockzetel Luftwaffe 2016 53 Niedersachsen Flugplatz Fassberg Luftwaffe 2017 54 Niedersachsen Flugplatz Diepholz Luftwaffe 2017 55 Niedersachsen Flugplatz Wunstorf Luftwaffe 2017 56 Niedersachsen Marinestützpunkt Wilhelmshaven Marine 2016 57 Niedersachsen Marinearsenal Wilhelmshaven Marine 2017 58 Niedersachsen Lucius-D.-Clay-Kaserne, Osterholz- Scharmbeck Streitkräftebasis 2017 59 Niedersachsen Truppenübungsplatz Bergen Streitkräftebasis 2017 60 Niedersachsen Standortübungsplatz Ostenholzer Moor Streitkräftebasis 2018 61 Niedersachsen Wehrtechnische Dienststelle 91 Meppen Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 2018 62 Nordrhein-Westfalen Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik, Radartechnik, Wachtberg Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 2016 63 Nordrhein-Westfalen Fraunhofer Institut für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen, Euskirchen Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 2016 64 Nordrhein-Westfalen Hardthöhe, Bonn BMVg 2016 65 Nordrhein-Westfalen Mobilmachungsstützpunkt, Düsseldorf Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 2016 66 Nordrhein-Westfalen Dienstgebäude Düsseldorf Wilhelm-Raabe- Str., Düsseldorf Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 2016 67 Nordrhein-Westfalen Mercartor-Kaserne, Euskirchen Cyber- und Informationsraum 2016 68 Nordrhein-Westfalen Schill-Kaserne, Wesel Cyber- und Informationsraum 2017 69 Nordrhein-Westfalen Luftverteidigungsanlage Radarstation Auenhausen, Brakel Luftwaffe 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11504 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Bundesland Liegenschaft Organisationsbereich/ Hauptnutzer Verdacht seit 70 Nordrhein-Westfalen Luftverteidigungsanlage Udo – Bunker Uedem, Uedem Luftwaffe 2016 71 Nordrhein-Westfalen Theodor-Blank-Kaserne (mit Heeresflugplatz), Rheine Luftwaffe 2016 72 Nordrhein-Westfalen Materialdepot Untertageanlage, Mechernich Streitkräftebasis 2016 73 Nordrhein-Westfalen Munitionslager Rheinbach, Euskirchen Streitkräftebasis 2016 74 Nordrhein-Westfalen Munitionsdepot Wulfen, Dorsten Streitkräftebasis 2017 75 Nordrhein-Westfalen Materialdepot, Mechernich Streitkräftebasis 2016 76 Rheinland-Pfalz Artillerie-Schule Idar-Oberstein Heer 2015 77 Rheinland-Pfalz Truppenübungsplatz Baumholder Heer 2015 78 Rheinland-Pfalz Gräfin-von Maltzan-Kaserne Heer 2015 79 Saarland Munitionsdepot Eft-Hellendorf – Feuerwehr Heer 2015 80 Saarland HIL-Werk St. Wendel – Feuerwehr Heer 2015 81 Sachsen Truppenübungsplatz Oberlausitz Heer 2014 82 Sachsen-Anhalt Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne, Blankenburg Zentraler Sanitätsdienst 2014 83 Schleswig-Holstein Marinearsenal Kiel Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 2018 84 Schleswig-Holstein NATO-Flugplatz Schleswig Luftwaffe 2014 85 Schleswig-Holstein Patriot-Stellung Schwesing Luftwaffe 2016 86 Schleswig-Holstein NATO-Flugplatz Hohn Luftwaffe 2014 87 Schleswig-Holstein Meierwik-Kaserne, Glücksburg Marine 2016 88 Schleswig-Holstein Marinestützpunkt Kiel-Tirpitzhafen Marine 2014 89 Schleswig-Holstein Marinestützpunkt Eckernförde Marine 2014 90 Schleswig-Holstein Julius-Leber-Kaserne, Husum Streitkräftebasis 2016 91 Schleswig-Holstein Standortübungsplatz Seeth Streitkräftebasis 2017 92 Schleswig-Holstein Munitionsdepot Laboe Streitkräftebasis 2014 93 Schleswig-Holstein Standortübungsplatz Lübeck/Wüstenei Streitkräftebasis 2016 94 Schleswig-Holstein Truppenübungsplatz Putlos/Wagrien- Kaserne Putlos Streitkräftebasis 2014 95 Schleswig-Holstein Truppenübungsplatz Todendorf-Putlos Streitkräftebasis 2017 96 Schleswig-Holstein Standortübungsplatz Boostedt Streitkräftebasis 2014 97 Thüringen Standortübungsplatz Ohrdruf Heer 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11504 10. Wie und wann wird das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und nachgeordnete Bereiche diese Verdachtsfälle überprüfen (bitte Konzept und Zeitplan darlegen)? Die Bearbeitung der PFC-Kontaminationsverdachtsfälle erfolgt im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr. Die Reihenfolge der Bearbeitung der einzelnen Liegenschaften wird nach fachlichen Gesichtspunkten, wie z. B. vermutete oder bekannte Menge der verwendeten PFC, Eintragswahrscheinlichkeit, ungünstige geologische Verhältnisse, Risiko einer Grundwasserkontamination, Risiko der Verfrachtung von PFC über die Liegenschaftsgrenze, festgelegt. Die einzelnen Bearbeitungsschritte, deren Zeitdauer zu Beginn der Arbeiten nicht absehbar ist, bauen aufeinander auf. Der Großteil der Tätigkeiten wird von Stellen außerhalb der Bundeswehr durchgeführt und muss jeweils mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmt werden. Wegen dieser umfangreichen Abhängigkeiten ist die Aufstellung eines belastbaren Gesamtplans für die Bundeswehr nicht möglich. Die Arbeiten werden seitens der Bundeswehr so rasch wie möglich durchgeführt bzw. beauftragt. Für zahlreiche Liegenschaften konnte durch dieses Verfahren der Verdacht bereits ausgeräumt werden (diese sind in der Antwort zu Frage 9 (Tabelle) bereits nicht mehr aufgeführt), so dass hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. 11. Bei welchen in der Antwort zu Frage 9 genannten Liegenschaften wurden bisher Boden- oder Grundwasseruntersuchungen hinsichtlich einer PFC- Kontaminationen durchgeführt (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, Zeitpunkt der Untersuchung, sowie Ergebnis der Untersuchung aufschlüsseln)? Bei Liegenschaften, bei denen bisher nur ein Verdacht besteht, wurden noch keine Untersuchungen im Gelände durchgeführt. 12. Bei welchen in der Antwort zu den Fragen 2 und 9 genannten Liegenschaften sind noch Boden- oder Grundwasseruntersuchungen hinsichtlich einer PFC- Kontaminationen geplant (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft sowie voraussichtlichem Zeitpunkt der Untersuchung aufschlüsseln )? Bei allen in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften sind noch Untersuchungen erforderlich, um entweder die Grundlage für eine abschließende Gefährdungsabschätzung zu schaffen oder Sanierungsmaßnahmen zu planen. Bei allen in der Antwort zu Frage 9 genannten Liegenschaften sind noch Untersuchungen erforderlich, es sei denn, die Recherchen der Phase I bestätigen den ersten Kontaminationsverdacht nicht. Zur Frage der voraussichtlichen Untersuchungszeitpunkte wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 verwiesen. 13. Wie viel Geld war im Haushalt der Bundesregierung 2014 bis 2018 für die Überprüfung und Sanierung von PFC-Kontaminationen der Bundeswehr eingestellt (bitte unter Nennung der Jahresscheiben, Einzelpläne und Kapitel sowie des tatsächlichen Mittelabflusses auflisten)? 14. Wofür wurde das Geld genutzt, und für welche Liegenschaften (bitte das Bundesland nennen) wurde es abgerufen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11504 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie viel Geld ist aktuell im Haushalt 2019 der Bundesregierung für die Überprüfung und Sanierung von PFC-Kontaminationen Bundeswehr eingestellt (bitte unter Nennung der Jahresscheiben, Einzelpläne und Kapitel auflisten )? 16. Wie viel Geld plant die Bundesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung für die Überprüfung und Sanierung von PFC-Kontaminationen der Bundeswehr ein? Die Fragen 13 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bearbeitung der PFC-Kontaminationen auf den von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften erfolgt im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr. Maßnahmen des Altlastenprogramms werden nach den Vorgaben der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) finanziert. Ein eigener Haushaltstitel existiert nicht. Die sogenannten Ingenieurleistungen der von den Bauverwaltungen der Länder beauftragten freiberuflich Tätigen werden nach der zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land getroffenen Kostenerstattungsvereinbarung über die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes erstattet. Eine gezielte Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Untersuchungsmaßnahmen an Kontaminationen auf Bundeswehrliegenschaften erfolgt daher nicht. Die im Rahmen des Altlastenprogramms verausgabten Haushaltsmittel für Ingenieurleistungen werden nicht getrennt nach Schadstoffen nachgehalten, so dass nicht angegeben werden kann, welche Ausgaben ausschließlich auf die Untersuchung von PFC-Kontaminationen zurückzuführen sind. Eine Trennung wäre auch technisch nicht möglich, da im Bedarfsfall die Recherchen und Untersuchungen zusammengefasst mit anderen Schadstoffen oder Schadstoffgruppen durchgeführt werden oder beispielsweise im Zusammenhang mit standardmäßig vor regulären Baumaßnahmen durchzuführenden Altlastenuntersuchungen der Baufelder stattfinden . Die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen werden nach RBBau als Kleine oder Große Baumaßnahmen durchgeführt und die Ausgaben bei Kapitel 1408, Titel 558 11 bzw. Titel 558 13 gebucht. Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Altlastenprogramms wurden bei PFC-Kontaminationen bisher noch nicht durchgeführt , daher sind Ausgaben noch nicht angefallen. Beim derzeitigen Stand der Sanierungsplanungen für die in der Antwort zu Frage 6 genannten Liegenschaften ist derzeit noch keine Kostenschätzung möglich. Die Haushaltmittel für alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Untersuchungen und ggf. Sanierungen der PFC-Kontaminationen werden bedarfsgerecht im Rahmen des Haushaltsvollzuges bereitgestellt. 17. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um zu klären, inwiefern die durch die Bundeswehr verursachten PFC-Kontaminationen gesundheitsschädlich sind? Ist der Bundesregierung bekannt, ob PFC für den Menschen schädlich ist und welche Auswirkungen PFC auf den menschlichen Organismus hat? Die durch die Bundeswehr im Rahmen ihres Altlastenprogramms veranlassten Maßnahmen verfolgen das Ziel, zu ermitteln, ob die auf ihren Liegenschaften vorhandenen Kontaminationen Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG darstellen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11504 Das Altlastenprogramm basiert auf dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), das uneingeschränkt auch für die Bundeswehr gilt. Die Bundeswehr geht hier weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Sie beauftragt und finanziert aus eigener Initiative die Ersterfassung und orientierende Untersuchung von Verdachtsflächen , die gemäß BBodSchG als sogenannte Amtsermittlung eigentlich in der Zuständigkeit der Umweltbehörden der Länder liegt. Die Bundeswehr hat bereits 2015 einen eigenen Leitfaden zur Bearbeitung von PFC-Kontaminationen herausgegeben, der inzwischen gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überarbeitet wurde. Seit 2018 legt er die Vorgehensweise auf allen Liegenschaften des Bundes fest und ist Bestandteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz. Insofern leistet die Bundeswehr im Hinblick auf den Umgang mit PFC-Kontaminationen mehr als viele zivile Organisationen. Ihr Vorgehen stimmt sie dabei eng mit den zuständigen Landesbehörden ab und stellt diesen alle Informationen zeitnah, transparent und umfassend zur Verfügung , damit diese ihre Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und deren Abwehr wahrnehmen können. Den Ländern obliegt die Information der Bevölkerung und die Warnung vor Gefahren und nur sie können die ggf. erforderlichen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen verfügen. Der Bundesregierung sind die Eigenschaften der Stoffgruppe und die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus entsprechend des aktuellen Forschungsstandes bekannt. Nähere Informationen finden sich beispielsweise unter: www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/ per-polyfluorierte-chemikalien-pfc www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffe-ihreeigenschaften /stoffgruppen/per-polyfluorierte-chemikalien-pfc/risikomanagement massnahmen-fuer-pfc www.bfr.bund.de/cm/343/perfluorierte-verbindungen-pfos-und-pfoa-sind-inlebensmitteln -unerwuenscht.pdf 18. Mit welchen Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene arbeitet das BMVg und nachgeordnete Behörden zusammen, um die Auswirkungen der PFC-Kontaminationen zu untersuchen? Bei den Untersuchungen der PFC-Kontaminationen arbeitet die Bundeswehr mit den Bauverwaltungen der Länder sowie den je nach Verwaltungsgliederung in den einzelnen Ländern zuständigen Bodenschutz- und Wasserbehörden und ggf. weiteren Fachbehörden der Länder zusammen. 19. Wurden im vergangenen September beim Moorbrand auf dem Bundeswehrgelände bei Meppen PFC-haltige Löschschäume verwendet? Wenn ja, durch wen, in welchem Umfang, und wo genau? Durch die Bundeswehr-Feuerwehren wurden zur Bekämpfung des Moorbrandes in Meppen keine PFC-haltigen Schaumlöschmittel eingesetzt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass andere Feuerwehren PFC-haltige Schaumlöschmittel eingesetzt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11504 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche gesetzlich geltende Höchstkonzentration bei PFC-haltigen Löschschäumen ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zulässig? Schaumlöschmittel dürfen maximal 10 mg/kg Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) enthalten. Die Gehalte an anderen PFC sind gesetzlich nicht geregelt. 21. Wie hoch ist aktuell der PFC-Gehalt in durch die Bundeswehr verwendeten Löschschäumen? Die Bundeswehr setzt ausschließlich handelsübliche Schaumlöschmittel ein, welche die in der Antwort zu Frage 20 genannten gesetzlichen Vorgaben einhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333