Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11507 19. Wahlperiode 11.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Olaf In der Beek, Stephan Thomae, weiterer Angeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10966 – Der externe Sachverstand im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen. In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096). Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik , eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag. Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt sie wirklich vorwegzudenken. Bestenfalls wis- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11507 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können. Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt. Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse. 1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhalten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die ihm nachgeordneten Bundesbehörden und die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit derzeit? 2. Gibt es beim BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit Expertengremien , die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche ? 3. Gibt es beim BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit Expertengremien , die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche? 4. Gibt es beim BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit Expertengremien , die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche? 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden? 6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien ? 7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind derzeit noch keine Expertengremien im Sinne dieser Fragen tätig. Über nachgeordnete Behörden verfügt das BMZ nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11507 8. Plant das BMZ in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien , und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben? Das Bundeskabinett hat am 3. Juli 2019 die Mitglieder der Fachkommission „Fluchtursachen“ der Bundesregierung berufen. Die Fachkommission wird mit Sekretariat im BMZ angesiedelt und voraussichtlich im September ihre Arbeit aufnehmen. Die Einrichtung einer Kommission „Fluchtursachen“ war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Sie soll Empfehlungen zur Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration erarbeiten und dem Deutschen Bundestag sowie der Bundesregierung bis Ende 2020 vorlegen. Die Fachkommission wird unabhängig arbeiten und sich aus renommierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzen. Das BMZ plant zudem die Einrichtung eines Multistakeholder-Beirates zur Weiterentwicklung der Kriterien des staatlichen Siegels „Grüner Knopf“. Einzelheiten zu den Mitgliedern und inhaltlichen Aufgaben sind derzeit noch in Erarbeitung . 9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig ? In die Fachkommission „Fluchtursachen“ der Bundesregierung wurden am 3. Juli 2019 24 Mitglieder berufen. Sie sind in der folgenden Liste aufgeführt: Name Funktion Vorsitzende 1 Gerda Hasselfeldt Präsidentin Deutsches Rotes Kreuz 2 Bärbel Dieckmann ehem. Präsidentin der Welthungerhilfe Mitglieder 3 Gerald Knaus European Stability Initiative (ESI) 4 Dr. Steffen Angenendt Leiter der Forschungsgruppe Globale Fragen, Stiftung Wissenschaft und Politik (Projekt „Fluchtbewegungen und Entwicklungszusammenarbeit“), Global Migration Data Analysis Centre (GMDAC), Stiftungsrat des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung 5 Prof. Dr. Dirk Messner Direktor des Institute for Environment and Human Security an der Universität der Vereinten Nationen (UNU-EHS), Co-Chair WBGU 6 Prof. Jürgen Scheffran Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit der Universität Hamburg, Leiter Forschungsgruppe Klimawandel und Sicherheit (CLISEC) der, DKN- Arbeitsgruppe Societal resilience and climate extremes 7 Victoria Rietig Senior Fellow Migration, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. 8 Prof. Anja Seibert- Fohr Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte, Universität Heidelberg, u. a. völkerrechtl. Grundlagen des Flüchtlingsrechts 9 Dr. Julia Steets Direktorin Global Public Policy Institute 10 Prof. Dr. Thomas K. Bauer Professor für Empirische Wirtschaftsforschung an der Ruhr-Universität Bochum und Vizepräsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, ehem. Vorsitzender des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11507 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Name Funktion Mitglieder 11 Alisa Kaps Ressortleiterin Internationale Demographie am Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 12 Dr. Boniface Mabanza Bambu Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), Koordinator, D. Sölle-Preis 2015 für konsequenten Einsatz für afrikanische Perspektiven in Europa 13 Dr. Cornelia Füllkrug-Weitzel Präsidentin Brot für die Welt 14 Dr. Bernd Bornhorst Vorsitzender von VENRO, Leitender Mitarbeiter bei MISEREOR (Politik und Globale Zukunftsfragen) 15 Christa Stolle Geschäftsführende Vorstandsfrau, TERRE DES FEMMES 16 Düzen Tekkal Hawar.Help.e. V. 17 Fred-Eric Essam Gründer, ident.africa.e. V. 18 Dr. Sylvie Nantcha Bundesvorsitzende TANG (The African Network Germany), CDU-Stadträtin in Freiburg 19 Rolf Huber Geschäftsführer Siemens-Stiftung zuständig für Entwicklungskooperation 20 Dr. Asfa-Wossen Asserate Unternehmensberater Autor, politischer Analyst, äthiopische Menschenrechtsorganisation 21 Dr. Volker Treier Stellvertretender Hauptgeschäftsführer DIHK, verantwortlich für die AHKs. Außerdem Hintergrund Berufliche Bildung 22 Dr. Annette Massmann Geschäftsführerin der Zukunftsstiftung Entwicklung, GLS (Geld leihen und schenken) Treuhand 23 Ute Klamert Beigeordnete Exekutivdirektorin World Food Programme 24 Dominik Bartsch Repräsentant des UNHCR in Deutschland 10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden? In die Fachkommission „Fluchtursachen“ der Bundesregierung wurden 24 Mitglieder berufen. Es handelt sich um renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis, die entsprechend ihrer Kompetenz und Expertise ausgewählt wurden. Bei der Zusammensetzung wurde Wert auf eine möglichst große Bandbreite relevanter Expertise gelegt und den Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes entsprechend auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern geachtet. 11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet? 12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Fachkommission „Fluchtursachen“ hat die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzlich externe Expertise zu diesem oder anderen Themenbereichen einzuholen. Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Verbraucher sind in der Fachkommission „Fluchtursachen“ voraussichtlich nicht betroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11507 13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Um die Chancen der Digitalisierung für die EZ zu nutzen, haben die Durchführungsorganisationen der EZ in den letzten Jahren gezielt Expertinnen und Experten rekrutiert. Im BMZ sind 7,3 Planstellen (Vollzeitäquivalente – VZÄ) unmittelbar dem Thema Digitalisierung in der EZ (von 954,3 VZÄ insgesamt) zugeordnet; im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Ressourceneinsatz der Bundesregierung bei der Implementierung der Umsetzungsstrategie ‚Digitalisierung gestalten‘“ auf Bundestagsdrucksache 19/9710 verwiesen. Durchführungsorganisation Mitarbeitende (in VZÄ) gesamt, Stand 24.06.2019 Mitarbeitende (in VZÄ) (Stand 24.06.2019), die sich mit Aspekten der Digitalisierung befassen GIZ 21.353,6 626,4 KfW Entwicklungsbank 687 16 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (bzw. mit Technischer Zusammenarbeit beauftragter Bereich) 30 3 Physikalisch-Technische Bundesanstalt (bzw. Fachbereich 9.3 Internationale Zusammenarbeit) 68 0,5 Darüber hinaus ist Digitalisierung in der EZ ein Querschnittsthema; eine Zahl der zusätzlich hiermit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMZ und in den staatlichen Durchführungsorganisationen lässt sich daher nicht exakt bestimmen. 14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Die Förderung des Verbraucherschutzes berührt eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsbereiche des BMZ und der Durchführungsorganisationen, eigene Arbeitseinheiten gibt es hierfür allerdings nicht; eine Zahl der hiermit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMZ und in den staatlichen Durchführungsorganisationen lässt sich daher nicht bestimmen. 15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der EZ ist ein Querschnittsthema; eine Zahl der hiermit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMZ und in den staatlichen Durchführungsorganisationen lässt sich daher nicht bestimmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11507 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form, und welchen zeitlichen Intervallen , ab wann? Die Fachkommission „Fluchtursachen“ wird als unabhängige Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt. Eine Evaluierung ihrer Arbeit durch das BMZ ist nicht vorgesehen. 17. Wie bemisst das BMZ den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien? Die Fachkommission „Fluchtursachen“ wird als erfolgreich bewertet, wenn der Abschlussbericht vorliegt und die Empfehlungen Anregungen für eine Verbesserung des deutschen Engagements im Bereich Fluchtursachen geben. 18. Machen das BMZ, die ihm nachgeordneten Bundesbehörden und/oder die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo? Die Fachkommission „Fluchtursachen“ soll ihren Abschlussbericht Ende 2020 dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung vorlegen. 19. Hält das BMZ es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen ? 20. Nach welchen Kriterien entscheiden das BMZ, die ihm nachgeordneten Bundesbehörden und/oder die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit , ob sie die Empfehlungen der Expertengremien aufgreifen? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Bei der Fachkommission „Fluchtursachen“ handelt es sich um eine unabhängige Fachkommission der Bundesregierung. Sie wird ihren Abschlussbericht dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung vorlegen, die dann über Konsequenzen aus den Empfehlungen entscheiden. 21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das BMZ, die nachgeordneten Bundesbehörden und die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Keiner. Die Fachkommission „Fluchtursachen“ ist erst am 3. Juli 2019 berufen worden. 22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das BMZ, die nachgeordneten Bundesbehörden und die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant ? Keiner. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11507 23. Welche Personen wurden seit dem Beginn der Amtszeit der Bundesregierung im BMZ als Beauftragte für welche konkreten Aufgaben benannt? Das BMZ hat keine externen Beauftragten im Sinne der Fragestellung. Das BMZ hat seit Beginn der Amtszeit der jetzigen Bundesregierung zwei externe ehrenamtliche Sachverständige, sogenannten Sonderberater, bestellt, die zu Ausbildung und Beschäftigung in den Ländern des Maghreb und Ägypten und zur Umsetzung des Marshallplans mit Afrika in Westafrika beraten. 24. Aus welchen Gründen werden für die oben genannten Aufgaben Beauftragte ernannt, und warum können diese nicht im Rahmen der normalen Aufgabenverteilung innerhalb des BMZ angesiedelt werden? 25. In welcher Form werden diese Beauftragten vom BMZ entlohnt bzw. erhalten eine Aufwandspauschale? 26. In welcher Höhe sind jeweils jährlich Kosten für Beauftragte des BMZ durch entsprechende Entlohnung bzw. Aufwandspauschalen angefallen, und aus welchen konkreten Haushaltstiteln werden diese finanziert (bitte die entsprechenden Kosten nach den geleisteten monatlichen und jährlichen Zahlungen und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Beauftragten angeben)? 27. Inwiefern und in welchem Umfang werden diese Beauftragten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ, nachgeordneter Bundesbehörden und/ oder der Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt (bitte jeweils den monatlichen Arbeitsaufwand von Mitarbeitern des BMZ, nachgeordneten Bundesbehörden und/oder Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit für die jeweils einzelnen Beauftragten in Vollzeiteinheiten und tatsächlich angefallenen Kosten angeben)? 28. In welcher Höhe fallen jeweils jährlich Verwaltungsausgaben für die Aufgabenwahrnehmung der in Frage 23 genannten Beauftragten beim BMZ, nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit an (bitte die entsprechenden Ausgaben nach den jeweiligen Beauftragten aufschlüsseln und angeben, aus welchem Haushaltstitel diese Ausgaben finanziert wurden)? 29. In welcher Höhe fallen jeweils jährlich Reisekosten für die Aufgabenwahrnehmung der in Frage 23 genannten Beauftragten beim BMZ, nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit an (bitte die entsprechenden Ausgaben nach den jeweiligen Beauftragten aufschlüsseln und angeben, aus welchem Haushaltstitel diese Ausgaben finanziert wurden)? Die Fragen 24 bis 29 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333