Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1153 19. Wahlperiode 12.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/879 – Mutmaßliche deutsch-britische Neonazinetzwerke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. Januar 2018 nahm die Polizei in Großbritannien laut Medienberichten sechs Neonazis fest, die im Verdacht stehen, als Aktivisten der dort verbotenen neonazistischen Terrorgruppe „National Action“ (NA) u. a. Anschläge geplant und ein internationales Netzwerk von militanten Neonazistrukturen aufgebaut zu haben (vgl. www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83032114/deutscheneonazis -in-kontakt-mit-britischer-terrorgruppe.html). Medienberichten zufolge beteiligten sich Aktivisten der NA, die bspw. den Mord an der britischen Labour-Abgeordneten befürworten und Gewalttaten gegen weitere Labour-Abgeordnete geplant haben sollen, im Mai 2016 an einer Schändung im ehemaligen Krematorium der Gedenkstätte Buchenwald. Nach der Aktion veröffentlichte die Gruppe bei Twitter ein Foto mit zwei unkenntlich gemachten Kadern, die im ehemaligen Krematorium den so genannten Hitlergruß zeigen. Zudem nahmen Aktivisten der britischen Gruppe am 1. Mai 2016 an einem Aufmarsch der Neonazipartei „Der III. Weg“ und des „Antikapitalistischen Kollektivs“ (AKK) aus der militanten Kameradschaftsszene in Plauen (Sachsen) teil. Anschließend veröffentlichte die NA auf ihrer mittlerweile abgeschalteten Website ein Interview mit einem anonymen Aktivisten des AKK, indem eine internationale neonazistische Zusammenarbeit propagiert wird. Laut Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter in Thüringen und Baden-Württemberg sind durch die Kontakte zwischen NA-Aktivisten und deutschen Neonazis , insbesondere aus Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg, inzwischen enge grenzüberschreitende Verbindungen entstanden, mit deren Hilfe das erstmals in den 1980er Jahren in Großbritannien gegründete und in Deutschland verbotene Netzwerk von „Blood & Honour“ und dessen immer noch legalem bewaffnetem Arm „Combat 18“ wieder aufgebaut wird (vgl. www.theguardian. com/world/2018/feb/02/uk-fascists-modelled-on-jihadis-are-prepared-to-kill-saycampaigners ). In der Ausgabe Nr. 113/4. beschreibt das „Antifaschistische Infoblatt“ (AIB) die bundesdeutschen Strukturen des AKK, dessen Entstehungsgeschichte und zentrale Akteure in Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg wie folgt: „Die Gruppe selbst sieht sich als Plattform, die verschiedenste neonazistische Gruppen aus der ‚freien‘ Kameradschaftsszene verbindet. Ursprünglich geht das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1153 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ‚Kollektiv‘ auf die Strukturen der Gruppierung ‚Freies Netz Hessen‘ zurück, welches sich wiederum aus führenden Köpfen der NPD-Jugendorganisation zusammensetzte . Als wesentliche Akteure in Hessen wurden Maximilian Reich, JN-Vorsitzender in Baden-Württemberg, sowie Thassilo Hantusch, Vorsitzender der JN in Hessen bekannt. In einem Interview mit der faschistischen NA aus England (Vgl. AIB Nr. 107), datiert ein Mitglied der AKK die Initialzündung des ‚Kollektivs‘ auf den 1. Mai 2015 in Saalfeld. Neonazis aus ganz Deutschland hatten sich dort zu einem ‚antikapitalistischen Block‘ formiert, um im Stil des linksradikalen ‚Schwarzen Blockes‘ aktionsorientiert agieren zu können. Die Gruppen, die 2015 diesen Block dominierten, entstammten den verbliebenen AN-Strukturen [AN: Autonome Nationalisten, Anm. d. Verf.], wie etwa die ‚Weisse Wölfe Terrorcrew‘ [...] Bereits vor dem Aufmarsch in Saalfeld fielen vor allem die hessischen AktivistInnen des heutigen AKK mit der Teilnahme an den Protesten gegen die EZB-Eröffnung in Frankfurt im März 2015 auf. [...] Der Aufmarsch der Neonazi-Partei ‚Der III. Weg‘ am 1. Mai 2016 in Plauen sollte erneut die Bühne des AKK werden und ihnen Aufwind innerhalb der extremen Rechten geben. Bereits die Anreise der Teilnehmer erfolgte koordiniert, sodass der Block bereits zu Beginn abgeschottet mit Regenschirmen, vermummt und Pyrotechnik zündend ohne Vorkontrollen zum Aufmarsch gelangen konnte. [...] Gruppen wie das ‚Kollektiv 56‘ aus Erfurt, der ‚Aktionsblog Rostock‘, die ‚AN Groß-Gerau‘ und die ‚AG Nord-West‘ beziehen sich seitdem vermehrt auf das AKK als Plattform. In Berlin und Brandenburg hat sich vor einigen Monaten eine Sektion der AKK gegründet, unter Beteiligung verbliebener ‚Autonomen Nationalisten‘ wie dem früheren NPD-Kandidaten Kai Schuster, Marcel R. und Lukas L. [...] Unter dem Label ‚Anticapitalist Network‘ sucht man Verbündete in anderen Ländern. So waren englische AktivistInnen der ‚National Action‘ am ‚Antikap- Block‘ in Plauen beteiligt. AKK-AktivistInnen nahmen wiederum mehrmals an den sozialen Protesten der ‚Nuit debout‘-Bewegung in Frankreich teil.“ (vgl. www.antifainfoblatt.de/artikel/instagram-%E2%80%9Enazikiez%E2%80%9Cund -%E2%80%9Eschwarze-bl%C3%B6cke%E2%80%9C). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) keine Behörden, sondern Informations- und Kommunikationsplattformen aller beteiligten Behörden sind. Demnach verfügen weder das GTAZ noch das GETZ über eigene Informationen. Insofern kann eine Beantwortung der Fragen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 im Hinblick auf „Kenntnisse des […] GTAZ“ sowie – phänomenologisch zutreffend – im Hinblick auf das GETZ nicht erfolgen. 1. Wann haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals Kontakte von Aktivisten der britischen „National Action “ (NA) und deutschen Neonazis festgestellt (bitte unter Angabe des Datums )? Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erfuhren im Mai 2016 über eine Aktivität der „National Action“ (NA) in Deutschland und Verbindungen zu deutschen Rechtsextremisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1153 2. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) zu Besuchen von Aktivisten der NA in Deutschland (bitte unter Angabe von Datum , Ort und Bundesland)? 3. Mit welchen bundesdeutschen Neonazigruppierungen, Vereinen und Parteien der extremen Rechten haben Aktivisten der NA seit 2014 nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ Kontakte (bitte unter Angabe von Gruppen /Vereins-, Parteibezeichnungen sowie des Bundeslandes)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach vorliegenden Erkenntnissen nahmen im Jahr 2016 Aktivisten der NA am „1. Mai Aufmarsch“ des sogenannten „nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai“ (Partei „Der III. Weg“) in Plauen/Sachsen teil. Während dieses Aufenthaltes besuchten sie auch die Gedenkstätte Buchenwald. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Waren Aktivisten der NA nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ an Straftaten in Deutschland beteiligt (bitte unter Angabe von Straftatbestand, Datum, Ort und Bundesland)? Am 25. Mai 2016 wurde im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) bekannt, dass in der Gedenkstätte Buchenwald in Weimar/Thüringen zwei männliche Personen den „Hitlergruß “ im ehemaligen Krematorium Buchenwald zeigten. Dabei hatten sie eine Fahne der NA entfaltet. Es wird wegen der Straftatbestände „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86a StGB und „Störung der Totenruhe“ gemäß § 168 des Strafgesetzbuchs (StGB) ermittelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Waren Aktivisten der NA nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ an Konzerten der extremen Rechten in Deutschland beteiligt (bitte unter Angabe von Datum, Ort, Bundesland und Konzertveranstalter)? Der Bundesregierung liegen über eine Teilnahme von NA-Aktivisten an Konzerten und Musikveranstaltungen in Deutschland keine Erkenntnisse vor. Ebenso liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass NA-Aktivisten rechtsextremistische Konzert- und Musikveranstaltungen in Deutschland (mit-)organisiert oder veranstaltet haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Gibt es gegen Aktivisten der NA nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ strafrechtliche Ermittlungen in Deutschland (bitte unter Angabe des Straftatbestands und der ermittlungsführenden Behörde)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1153 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ zu Besuchen von deutschen Neonazis bei Aktivisten der NA in Großbritannien (bitte unter Angabe von Datum, Ort und Herkunftsort /Bundesland der deutschen Neonazis)? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ zu Kontakten von deutschen Neonazis mit Aktivisten der NA in Deutschland und im west- und osteuropäischen Ausland (bitte unter Angabe von Datum, Ort sowie Herkunftsort/Bundesland der deutschen Neonazis)? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Wann genau, zu welchen konkreten Anlässen und wie oft hat sich das GTAZ mit den Kontakten, der Zusammenarbeit und den Aktivitäten der britischen NA und deutschen Neonazis befasst, und welche Ergebnisse konnten jeweils festgestellt werden? Weder das GTAZ noch das GETZ haben sich bisher mit der britischen neonazistischen Gruppierung NA befasst. 10. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des des BfV, BND und GTAZ zu Kontakten von deutschen Neonazis mit Aktivisten des britischen „Blood & Honour“-Netzwerks in Deutschland und im west- und osteuropäischen Ausland (bitte unter Angabe von Datum, Ort sowie Herkunftsort/Bundesland der deutschen Neonazis)? Seit dem Jahr 2014 kam es zu vereinzelten Kontakten deutscher Neonazis mit Aktivisten des britischen „Blood & Honour“-Netzwerks, die ausschließlich in Großbritannien stattfanden. Weitere Angaben sind nicht möglich, da es sich um Informationen deutscher und ausländischer Nachrichtendienste handelt und eine Gefährdung laufender operativer Maßnahmen sowie Gefahren für Leib und Leben von Quellen nicht ausgeschlossen werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes, ausländischer Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1153 11. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ zu Kontakten von deutschen Neonazis mit Aktivisten des britischen „Combat 18“-Netzwerks (C18) in Deutschland und im westund osteuropäischen Ausland (bitte unter Angabe von Datum, Ort sowie Herkunftsort/Bundesland der deutschen Neonazis)? Seit dem Jahr 2014 kam es nach Erkenntnissen des BfV zu vereinzelten Kontakten deutscher Neonazis mit Aktivisten des britischen „Combat 18“-Netzwerks, die fast ausschließlich in Deutschland stattfanden. Lediglich ein Kontakt war in Großbritannien. Weitere Angaben sind nicht möglich, da es sich um Informationen deutscher und ausländischer Nachrichtendienste handelt und eine Gefährdung laufender operativer Maßnahmen sowie Gefahren für Leib und Leben von Quellen nicht ausgeschlossen werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes, ausländischer Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ zu Kontakten von deutschen Neonazis mit Aktivisten des französischen C18-Netzwerks in Frankreich (bitte unter Angabe von Datum , Ort sowie Herkunftsort/Bundesland der deutschen Neonazis)? Nach Kenntnissen der Bundesregierung kam es seit dem Jahr 2014 lediglich zu einem Kontakt deutscher Neonazis mit Aktivisten des französischen C18-Netzwerks in Frankreich. Weitere Angaben sind nicht möglich, da es sich um Informationen ausländischer Nachrichtendienste handelt und eine Gefährdung laufender operativer Maßnahmen sowie Gefahren für Leib und Leben von Quellen nicht ausgeschlossen werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes , ausländischer Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1153 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ zu Kontakten von deutschen Neonazis mit Aktivisten des tschechischen „Blood & Honour“-Netzwerks in Deutschland und im europäischen Ausland (bitte unter Angabe von Datum, Ort sowie Herkunftsort /Bundesland der deutschen Neonazis)? 14. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2014 nach Kenntnissen des BfV, BND und GTAZ zu Kontakten von deutschen Neonazis mit Aktivisten des tschechischen C18-Netzwerks in Deutschland und im europäischen Ausland (bitte unter Angabe von Datum, Ort sowie Herkunftsort/Bundesland der deutschen Neonazis)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333