Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11546 19. Wahlperiode 12.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10959 – Belastungen für Banken in Europa durch die anhaltende Niedrigzinsphase und gestiegene Regulierung V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Forschungszentrum SAFE hat eine Studie über die Effekte der Reformen europäischer Finanzmarktregulierung seit der Finanzkrise herausgegeben, in der dieses zu dem Schluss kommt, dass die Regulierungsmaßnahmen seit der Finanzkrise in Deutschland (2008 bis heute) im Großen und Ganzen wirksam waren . Das Finanzsystem sei heute widerstandsfähiger als zuvor, auch wenn durch die Regulierung bei den Finanzinstitutionen teils hohe Kosten, insbesondere in den Bereichen Anlageberatung, Wertpapiergeschäft und Meldewesen, entstanden sind (https://safe-frankfurt.de/de/news-media/alle-news/einzelansicht/guteszeugnis -fuer-reformen-der-finanzmarktregulierung-seit-der-krise.html). Die Forschungsabteilung der Deutschen Bank AG kam auf der anderen Seite in einer nahezu zeitgleich erschienen Studie zu dem Ergebnis, dass die Rentabilität europäischer Banken durch die geringeren Zinsen auf der einen Seite und die stark zugenommene Regulierung auf der anderen Seite immer weiter sinkt. Dies könnte laut Deutscher Bank dazu führen, dass europäische Banken in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein werden, mit US-amerikanischen Banken im Wettbewerb zu bestehen (www.dbresearch.de/PROD/RPS_DE-PROD/ PROD0000000000488973/How_to_fix_European_banking%E2%80%A6_ and_why_it_matters.pdf). Die DK Bank geht in einer Veröffentlichung, ebenso aus dem März 2018, davon aus, dass allein die Umsetzungskosten von MiFID II (Zweite europäische Finanzmarktrichtlinie ), MiFIR (Finanzmarktverordnung) und PRIIPs (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products) bei rund 6 Mrd. Euro liegen würden, ohne einen nennenswerten Mehrwert für die Verbraucher zu generieren (https://die-dk.de/media/files/DK_Auswirkungsstudie_Mifid_Mifir_.pdf). Bislang sind im Falle einer Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht die damit verbundenen Kosten von der „One in, one out“-Regel ausgenommen . Die „One in, one out“-Regel sieht vor, dass für neue Vorgaben, die laufenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft hervorrufen, bis spätestens zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode Entlastung in gleicher Höhe geschaffen werden muss. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11546 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Finanzmarktstabilität innerhalb der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland? Aufgrund der umgesetzten Reformen der europäischen Finanzmarktregulierung haben die europäischen Banken nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Widerstandsfähigkeit deutlich erhöht. Im derzeitigen makroökonomischen Umfeld niedriger Zinsen, hoher Schuldenstände und geopolitischer Unsicherheiten haben sich die Finanzstabilitätsrisiken für Europa zuletzt erhöht. Auch vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung für einen substanziellen Risikoabbau in den europäischen Bankbilanzen ein. In Deutschland haben sich nach Einschätzung des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) als zentralem Gremium der makroprudenziellen Überwachung in der langen Phase wirtschaftlichen Wachstums und niedriger Zinsen langsam, aber stetig Verwundbarkeiten im Finanzsystem aufgebaut (siehe auch Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, abrufbar unter www.bundesfinanzministerium .de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27- AFS-Bericht-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Um die Widerstandskraft des deutschen Bankensystems gegenüber zyklischen Systemrisiken präventiv zu stärken, hat daher der AFS in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfohlen , den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben (siehe auch Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10592 „Antizyklischer Kapitalpuffer“ sowie AFS- Empfehlung AFS/2019/1 unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Empfehlung. pdf?__blob=publicationFile&v=2). 2. Wie hoch ist derzeit der Stand der notleidenden Kredite innerhalb der Europäischen Union (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung stehen in Bezug auf notleidende Kredite („non-performing loans“, NPLs) öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung. Diese werden von verschiedenen Institutionen bereitgestellt und umfassen abweichende Kreise von Banken bzw. basieren teilweise auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlicht regelmäßig Daten zu notleidenden Krediten in der Europäischen Union (siehe https://eba. europa.eu/risk-analysis-and-data/risk-dashboard). Auf Basis dieser Informationen beträgt das Gesamtvolumen notleidender Kredite für Dezember 2018 in der Europäischen Union 658 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Brutto-NPL-Quote von 3,2 Prozent. Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen nach Mitgliedsstaaten findet sich unter folgenden Link: https://eba.europa.eu/documents/10180/2666948/ EBA+Dashboard+-+Q4+2018.pdf/5836f313-b390-4f24-99bf-815fc036a7ce. Im Übrigen wird auf die Antwort der zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Notleidende Kredite in der Eurozone“ auf Bundestagsdrucksache 19/3600 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11546 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rentabilität deutscher bzw. europäischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die EBA veröffentlicht quartalsweise u. a. Indikatoren zur Rentabilität deutscher und europäischer Banken (siehe https://eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/ risk-dashboard). Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht jährlich einen detaillierten Bericht zur Ertragslage der deutschen Kreditinstitute (siehe Bericht zur Ertragslage im Jahr 2017 unter www.bundesbank.de/resource/blob/759806/ 73b1edc6d411dd1db2c079d26fb9c249/mL/2018-09-ertragslage-data.pdf). a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich die Rentabilität amerikanischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die US-Zentralbank The Federal Reserve System veröffentlicht jährlich einen „Supervision and Regulation Report“, der Informationen zur Entwicklung der Rentabilität amerikanischer Banken enthält. Der aktuelle Bericht für Mai 2019 ist verfügbar unter www.federalreserve.gov/publications/files/201905-supervisionand -regulation-report.pdf. b) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für eine unterschiedliche Entwicklung der Rentabilität? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Profitabilität deutscher Banken ist im europäischen Vergleich mit einer Eigenkapitalrentabilität von 1,6 Prozent im vierten Quartal 2018 vergleichsweise gering (EU-Durchschnitt 6,5 Prozent). Die im EU-Vergleich schwache Profitabilität deutscher Banken ist u. a. auf den intensiven Wettbewerb im deutschen Bankensektor und auch auf das historisch niedrige Zinsniveau zurückzuführen. Die hiervon abweichende Entwicklung amerikanischer Banken ist vor allem auf Unterschiede im Markt- und Wettbewerbsumfeld sowie auf unterschiedliche Geschäftsmodelle zurückzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Mögliche Interessenkonflikte im Bundesfinanzministerium bezüglich einer Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank“ auf Bundestagsdrucksache 19/9691 verwiesen . 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Marktkapitalisierung deutscher bzw. europäischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt? Informationen zur Marktkapitalisierung deutscher und europäischer Banken können den öffentlich verfügbaren Geschäftsberichten der jeweiligen Institute entnommen werden. Die Marktkapitalisierung der vier großen in Deutschland am Kapitalmarkt notierten Kreditinstitute hat sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11546 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie hat sich im Vergleich die Marktkapitalisierung amerikanischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt? Eine detaillierte Aufstellung der Entwicklung der Marktkapitalisierung amerikanischer Banken in den letzten zehn Jahren liegt der Bundesregierung nicht vor. b) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für eine unterschiedliche Entwicklung der Marktkapitalisierung? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Marktkapitalisierung ist der aktuelle Börsenwert eines Unternehmens und berechnet sich aus der Anzahl der Aktien und dem jeweiligen Kurs. In die Kurse fließen neben dem aktuellen ökonomischen Umfeld und der betriebswirtschaftlichen Lage des Unternehmens unter anderem auch die Erwartungen der Marktteilnehmer zur Entwicklung des jeweiligen Unternehmens ein, die zahlreichen Einflussfaktoren unterliegen. Für die Bewertung der Widerstandsfähigkeit oder der nachhaltigen Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle einzelner Banken ist die Marktkapitalisierung nur einer von vielen Indikatoren. Deutsche Bank Commerzbank Aareal Bank Group Deutsche Pfandbriefbank 2009 30,7 7,0 0,6 - 2010 36,3 6,6 1,0 - 2011 27,4 6,7 0,8 - 2012 30,6 8,4 0,9 - 2013 35,4 13,3 1,7 - 2014 34,5 12,5 2,0 - 2015 31,1 12,0 1,7 1,5 2016 23,8 9,1 2,1 1,2 2017 32,8 15,7 2,3 1,8 2018 14,7 7,2 1,6 1,2 Quelle: Deutsche Bank Annual Reports Quelle: Commerzbank Annual Reports Quelle: Aareal Bank Group Annual Reports Quelle: PBB Annual Reports Berichtsjahr Marktkapitalisierung (in Milliarden €) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11546 c) Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten Banken nach Marktkapitalisierung in Europa bzw. weltweit? Die zehn größten Banken nach Marktkapitalisierung in Europa sind zum 31. Mai 2018 die folgenden Institute (in Mrd. Euro): Quelle: Deutsche Bundesbank Die zehn größten Banken nach Marktkapitalisierung weltweit sind zum 31. Mai 2018 die folgenden Institute (in Mrd. US-Dollar): Quelle: Deutsche Bundesbank 5. Wie haben sich die Anzahl der Filialen und die Anzahl der Mitarbeiter im deutschen Bankensektor nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt? Nach Informationen der Deutschen Bundesbank ist in den letzten zehn Jahren die Anzahl der inländischen Filialen deutscher Banken von 39 565 im Jahr 2008 auf 27 887 im Jahr 2018 gesunken (-29,5 Prozent). Die Anzahl der hauptberuflich Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe hat sich nach Informationen der Deutschen Bundesbank von 674 250 im Jahr 2008 auf 585 892 im Jahr 2017 reduziert (-13,1 Prozent). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11546 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die niedrigen bzw. negativen Zinsen auf die Rentabilität deutscher bzw. europäischer Banken auswirken? a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen Bank, dass sich die niedrigen Zinsen negativ auf die Rentabilität deutscher bzw. europäischer Banken ausgewirkt haben? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Die Niedrigzinsumfrage 2017 der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gezeigt, dass das Niedrigzinsumfeld die Ertragssituation der kleinen und mittelgroßen Kreditinstitute in Deutschland weiterhin stark belastet. Auf Grundlage ihrer eigenen Plan- und Prognosedaten gaben die befragten Kreditinstitute im Sommer 2017 an, dass sie in fünf Jahren mit einem um 9 Prozent gesunkenen Jahresüberschuss vor Steuern rechnen. Da die Institute gleichzeitig von einem Bilanzwachstum ausgehen, entspricht dies einem Rückgang ihrer Gesamtkapitalrentabilität um 16 Prozent. Allerdings verfügt der deutsche Bankensektor im europäischen Vergleich mit einer harten Kernkapitalquote von 15,4 Prozent über eine gute Kapitalausstattung (Stand: Ende Dezember 2018, vgl. https://eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/risk-dashboard). Dies hilft den Banken, die Effekte aus dem Niedrigzinsumfeld abzufedern. Angesichts rückläufiger Margen im Zinsgeschäft erschließen die Banken zunehmend alternative Ertragsquellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einlagenerlöse deutscher bzw. europäischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte absolut und relativ angeben)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über „Einlagenerlöse“ deutscher bzw. europäischer Banken. Detaillierte Informationen zur Entwicklung der Zinserträge , Zinsaufwendungen und der Zinsmarge deutscher Kreditinstitute seit 1981 können dem jährlichen Bericht der Deutschen Bundesbank zur Ertragslage der deutschen Kreditinstitute entnommen werden (siehe www.bundesbank.de/resource/ blob/759806/73b1edc6d411dd1db2c079d26fb9c249/mL/2018-09-ertragslage-data. pdf). c) Wie viele „Strafzinsen“ zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche bzw. europäische Banken jährlich an die Europäische Zentralbank? Die in Deutschland ansässigen Banken haben nach Informationen der Deutschen Bundesbank 2018 insgesamt auf ihre bei der Bundesbank gehaltenen Einlagen Zinszahlungen von rund 2,4 Mrd. Euro geleistet. Die im Euroraum ansässigen Banken haben der Deutschen Bundesbank zufolge 2018 insgesamt auf ihre beim Eurosystem gehaltenen Einlagen Zinszahlungen von rund 7,5 Mrd. Euro geleistet. Diesen Belastungen stehen Zinserträge aus der zum Großteil zu negativen Zinssätzen aufgenommenen Liquidität im Rahmen der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der EZB (insb. „Targeted longer-term refinancing operations II (TLTRO-II)“) gegenüber. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11546 d) Wie viele Zinsen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die amerikanischen Banken jährlich von der FED (Federal Reserve System)? Aus den auf der Internetpräsenz der amerikanischen Zentralbank The Federal Reserve System veröffentlichen Bilanzdaten geht hervor, dass die FED auf bei ihr gehaltene Einlagen 2017 Zinszahlungen in Höhe von rund 26 Mrd. US-Dollar gezahlt hat (siehe auch www.federalreserve.gov/publications/2017-ar-federalsystem -audits.htm). Diese Position umfasst aber nicht nur Einlagen von Banken, sondern auch “deposits held at the Reserve Banks by international and multilateral organizations, government-sponsored enterprises, designated financial market utilities, and deposits held by depository institutions in joint accounts in connection with their participation in certain private-sector payment arrangements. Also includes certain deposit accounts other than the U.S. Treasury, General Account , for services provided by the Reserve Banks as fiscal agents of the United States.”. Weitergehende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzungskosten der Finanzmarktregulierung der letzten zehn Jahre? Das im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durch das Forschungszentrum SAFE an der Universität Frankfurt am Main erstellte Forschungsgutachten zur „Evaluierung gesamt- und finanzwirtschaftlicher Effekte der Reformen der europäischen Finanzmarktregulierung im deutschen Finanzsektor seit der Finanzkrise “ kommt auf Basis einer Umfrage unter 25 Banken zu dem Ergebnis, dass sich die jährlichen Regulierungskosten auf einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag belaufen (siehe auch https://safe-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/ SAFE_Studie_Finanzmarktregulierung.pdf). Dieser Betrag umfasst sowohl die laufenden Kosten als auch die Umsetzungskosten der Regulierungsmaßnahmen. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur „Evaluierung der Finanzmarktregulierungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/6360 verwiesen. a) Wie hoch waren die Kosten für MiFIR? Bei der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (MiFIR) handelt es sich um eine europäische Verordnung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gilt. Eines Umsetzungsgesetzes bedurfte es daher nicht. Aus diesem Grunde erfolgte auch keine Kostenschätzung für die Vorschriften der MiFIR auf der Grundlage eines Standardkostenmodells. Für die MiFIR hat die Europäische Kommission gemeinsam mit der MiFID II eine Kostenschätzung im Rahmen eines „Impact Assessment“ veröffentlicht, der europaweite Angaben enthält, also nicht nach Mitgliedstaaten differenziert (https://ec.europa.eu/info/law/marketsfinancial -instruments-mifir-regulation-eu-no-600-2014/legislative-history_de). Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, inwieweit die tatsächlichen Kosten von diesen durch die Europäische Kommission geschätzten Kosten abweichen. b) Wie hoch waren die Kosten für MiFiD II? Im Rahmen der Umsetzung der MiFID II durch das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz wurden die zu erwartenden Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Verwaltung geschätzt und jeweils nach einem Stan- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11546 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dardkostenmodell ermittelt (siehe Regierungsentwurf des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes , Bundestagsdrucksache 18/10936, dort insbesondere Seite 194 bis Seite 215). Im Ergebnis wurden dabei für die Bürgerinnen und Bürger keine Kosten, für die Wirtschaft einmalige Kosten in Höhe von ca. 61,6 Mio. Euro bzw. jährliche Kosten in Höhe von ca. 64,7 Mio. Euro aufgrund von EU- Regelungen und 770 040 Euro aufgrund von nationalen Vorgaben prognostiziert. Für die Verwaltung auf Bundesebene wurden jährliche Kosten in Höhe von ca. 12 Mio. Euro, ein einmaliger Umstellungsaufwand von ca. 120 000 Euro und für Länder und Kommunen keine Kosten errechnet. Eine Nachmessung der laufenden Kosten erfolgt regelmäßig zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes, im Falle des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes also Anfang 2020 (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Studie der deutschen Kreditwirtschaft zum Handlungsbedarf bei MiFID II und PRIIPs auf Bundestagsdrucksache 19/10429 sowie zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente auf Bundestagsdrucksache 19/1543). c) Wie hoch waren die Kosten für PRIIPs? Bei der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-VO) handelt es sich um eine europäische Verordnung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gilt. Ein umfassendes Umsetzungsgesetz zu dieser Verordnung war daher nicht erforderlich. Lediglich einige Teile der Verordnung, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, bedurften einer nationalen Umsetzung im Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz und wurden in dessen Regierungsentwurf als Erfüllungsaufwand abgebildet. Für die PRIIPs-VO selbst hat die Europäische Kommission eine Kostenschätzung im Impact Assessment zum Verordnungsentwurf veröffentlicht, der europaweite Angaben enthält, also nicht nach Mitgliedstaaten differenziert (https://ec.europa. eu/info/law/key-information-documents-packaged-retail-and-insurance-basedinvestment -products-priips-regulation-eu-no-1286-2014/legislative-history_de). Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, inwieweit die tatsächlichen Kosten von diesen durch die Europäische Kommission geschätzten Kosten abweichen. 8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft: „MiFID II/MiFIR und die PRIIPs-VO bedingen erhebliche direkte und indirekte Kosten sowie weitere Belastungen auf Seiten der Institute. Ein (zusätzlicher ) Nutzen, der die regulatorischen Belastungen rechtfertigen könnte, ist bestenfalls zweifelhaft und tendenziell sogar negativ“? Wenn ja, welche Änderungen strebt die Bundesregierung an? Zu den von der Bundesregierung prognostizierten einmaligen und jährlichen Kosten , die der Wirtschaft durch die MiFID II/MiFIR-Regulierung und die PRIIPs- VO entstehen, wird auf die Antworten zu Frage 7 verwiesen. Hinsichtlich des Nutzens der Regulierung zeigen die Ergebnisse einer von der BaFin in Auftrag gegebenen Verbraucherumfrage, die auf der Internetseite der BaFin abrufbar sind (siehe www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/ Meldung/2019/meldung_190607_Umfrageergebnisse_MiFIDII.html;jsessionid= 8E4C538544F0ADACD811CAE993C9750A.1_cid290), dass ein überwiegender Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11546 Anteil der Befragten den neuen regulatorischen Pflichten weitgehend positiv gegenübersteht . Insofern weichen die Ergebnisse dieser Erhebung von den Ergebnissen der von der Deutschen Kreditwirtschaft in Auftrag gegebenen Studie ab. Das Bundesministerium der Finanzen hat zudem eine Konsultation zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die MiFID II und MiFIR durchgeführt. Die Bundesregierung wird möglichen Nachbesserungsbedarf gegenüber der Europäischen Kommission adressieren (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Studie der deutschen Kreditwirtschaft zum Handlungsbedarf bei MiFID II und PRIIPs auf Bundestagsdrucksache 19/10429). 9. Gibt es bei der Bundesregierung konkretisierende Überlegungen, den weitergehenden Ansatz zur Schaffung einer „Small Banking Box“ fortzuentwickeln , nachdem im Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum SAFE-Gutachten ausgeführt wird, dass die zukünftige europäische Umsetzung des im Dezember 2017 vom Baseler Ausschuss beschlossene Paket zur Vollendung von Basel III hierzu eine gute Gelegenheit bietet (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/ 2019-03-15--eckpunkte-gutachten-SAFE.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Im Rahmen der Verhandlungen zur letzten Überarbeitung der Bankenverordnung - und Richtlinie (CRR/CRD, sogenannte Bankenpaket) wurden – insbesondere auch auf Betreiben der Bundesregierung – mit der Einführung einer Definition für „kleine und nicht komplexe Institute“ und daran anknüpfende Erleichterungen erste, wichtige Fortschritte hin zu einer stärkeren Beachtung des Proportionalitätsgrundsatzes und einer Entlastung kleiner Banken mit weniger komplexem Geschäftsmodell gemacht. Aus Sicht der Bundesregierung bieten die anstehenden Verhandlungen zur erneuten Überarbeitung von CRR/CRD eine gute Gelegenheit , auf das bislang Erreichte aufzubauen. 10. Wurden bereits konkrete Maßnahmen zur Prüfung der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) auf Redundanzen, der erweiterten Nutzung von Ermessensspielräumen in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Schaffung eines modernen, flexiblen und ganzheitlichen Meldewesens eingeleitet, wie im BMF-Eckpunktepapier skizziert? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung setzt sich für ein modernes, integriertes und effizientes Meldewesen ein, das den bankstatistischen und aufsichtlichen Anforderungen gerecht wird. Unter Berücksichtigung laufender bzw. geplanter europäischer Projekte (EBA-Machbarkeitsbericht für ein integriertes europäisches Meldewesen sowie die Projekte „Integrated Reporting Framework (IReF)“ und „Banks‘ Integrated Reporting Dictionary (BIRD)“ des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)) werden derzeit Konzepte diskutiert, um Bürokratiekosten im Bankensektor langfristig zu reduzieren und die Datenbasis zur Risikoanalyse durch die Aufsicht zu verbessern. Zudem gibt es einen Austausch von Deutsche Bundesbank , BaFin, BMF und der Deutschen Kreditwirtschaft zu Fragen der Weiterentwicklung des Meldewesens. Eine grundlegende Überarbeitung der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) wird im Hinblick auf die Umsetzung der Bankenrichtlinie (CRD) und die Anpassung des deutschen Rechts an die überarbeitete Bankenverordnung (CRR) erfolgen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe liegen derzeit noch nicht vor. Die Anpassung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11546 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der PrüfbV soll im Nachgang zur Verabschiedung der Umsetzungsgesetze erfolgen . Im selben Zusammenhang werden auch mögliche Überarbeitungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geprüft. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Kosten, die für die Erstellung von Abwicklungsplänen und Stresstests anfallen? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Höhe der Kosten, die bei weniger bedeutenden oder bedeutenden Banken oder Bankengruppen im Zusammenhang mit der Durchführung von Stresstests oder der Erstellung von Abwicklungsplänen anfallen. Die nationalen Stresstests bei weniger bedeutenden Banken in Deutschland werden von BaFin und Deutscher Bundesbank gemeinsam durchgeführt. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine hohe Datenqualität sicherzustellen, wurde ein Fachgremium mit Vertretern von Banken, Verbänden und Rechenzentren eingerichtet. In Bezug auf bedeutende Banken oder Bankengruppen werden die Stresstests innerhalb der Europäischen Union oder des einheitlichen Aufsichtsmechanismus von der Europäischen Bankenaufsicht oder der Europäischen Zentralbank geleitet. 12. Sieht die Bundesregierung Spielraum für eine Ausweitung proportionaler Regelungen im Kontext der Sanierung und Abwicklung von Instituten (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive –/SRMR – Single Resolution Mechanism Regulation –)? Die proportionale Anwendung der Regelungen ist zentraler Bestandteil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). So gibt es beispielsweise für weniger bedeutende Institute bereits vereinfachte Anforderungen bei der Erstellung von Abwicklungsplänen, Pauschalbeiträge für die Bankenabgabe und individualisierte Vorgaben im Rahmen der „Minimum requirements for own funds and eligible liabilitiesbis (MREL)“ bis hin zu einem Verzicht auf MREL-Anforderungen , die über die Eigenmittelanforderungen hinausgehen. 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bankenabgabe für die Finanzierung des Abwicklungsfonds für deutsche bzw. europäische Banken jährlich? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Finanzierung des Abwicklungsfonds tatsächlich 2023 abgeschlossen ist, oder erwartet sie die dauerhafte Fortführung der Bankenabgabe? Deutsche Institute haben im Jahr 2019 rund 2 Mrd. Euro Bankenabgabe an den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) gezahlt (siehe Pressemitteilung der BaFin vom 7. Juni 2019, abrufbar unter www.bafin.de/SharedDocs/ Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2019/meldung_190607_Bankenabgabe_ 2019_Erhebung_Beitraege.html). Der Gesamtbetrag der an den SRF zu leistenden Bankenabgaben beträgt im Jahr 2019 rund 7,8 Mrd. Euro (siehe SRF Fact Sheet 2019, abrufbar unter https://srb.europa.eu/sites/srbsite/files/2019_ fact_sheet.pdf). Die Berechnung der Bankenabgabe beruht auf Daten aller Banken der Eurozone, die jährlichen Schwankungen unterliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11546 Die geltende gesetzliche Regelung sieht vor, dass die achtjährige Aufbauphase des Einheitlichen Abwicklungsfonds grundsätzlich bis zum Jahr 2023 abgeschlossen ist. Im SRF sollen dann Mittel in Höhe von mindestens 1 Prozent der gesicherten Bankeinlagen aller SRM-Mitgliedstaaten verfügbar sein. 14. Sieht die Bundesregierung Unzulänglichkeiten bei der Berechnung des Beitrags zum Abwicklungsfonds bzw. der zu Zahlung verpflichteten Institute, zum Beispiel a) im Hinblick auf die Einbeziehung von Instituten, die überhaupt nicht abgewickelt werden? Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant? b) im Hinblick auf eine fehlende Dynamisierung der statischen Grenzen für Pauschalbeitragsinstitute? Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant? c) im Hinblick auf den allenfalls mangelhaften Abzug von politisch erwünschten Förderdarlehen (z. B. im Immobilien- oder Gründungsbereich ) vom Grundbeitrag der Beiträge bzw. einzelnen Risikofeldern? Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant? d) im Hinblick auf eine nur unzureichende Berücksichtigung der Mitgliedschaft von Instituten in einem institutsbezogenen Sicherungssystem bei der Ermittlung der Höhe der Bankenabgabe? Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant? Die Fragen 14a bis 14d werden gemeinsam beantwortet. Die Berechnung der Bankenabgabe durch den SRB beruht auf einem europäischen Rechtsrahmen, der einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten darstellt. Die Berechnungslogik gilt für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen und berücksichtigt auch nationale und geschäftsmodellbezogene Besonderheiten und ist bereits sehr ausdifferenziert und komplex. Handhabbarkeit, Vorhersehbarkeit und Transparenz setzten den Möglichkeiten einer noch weitergehenden Ausdifferenzierung Grenzen. Das Initiativrecht für Änderungen des zugrunde liegenden europäischen Rechtsrahmens liegt bei der Europäischen Kommission . 15. Findet die Vorgabe der Bundesregierung, die in ihrem Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlossen hat, bei der Umsetzung in nationales Recht europäische Vorgaben nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen zu versehen, Anwendung im Bereich der Finanzmarktregulierung ? Die Vorgabe der Bundesregierung (Kabinettbeschluss vom 12. Dezember 2018) findet im Bereich der Finanzmarktregulierung grundsätzlich Anwendung. 16. Plant die Bundesregierung mit Blick auf die hohen Belastungen der Kreditwirtschaft durch die EU-Finanzmarktregulierung, künftig die Kosten im Falle einer Eins-zu-eins-Umsetzung in nationales Recht in die Gesamtkosten (und damit in die „One in, one out“-Regel) einzubeziehen? Die von der Bundesregierung im Jahr 2015 beschlossene „Konzeption einer One in, one-out-Regel“ sieht vor, dass Belastungen grundsätzlich jeweils vom federführenden Ressort selbst zu kompensieren sind. Dabei sieht die „One in, one- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11546 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode out“-Regel in bestimmten Fällen Ausnahmen vor. Ausgenommen sind Vorhaben nur, soweit sie EU-Vorgaben, internationale Verträge, Rechtsprechung des BVerfG sowie des EuGH jeweils 1:1 umsetzen. In den Jahren 2015 bis 2018 hat sich der unter die Bürokratiebremse fallende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um knapp 2 Mrd. Euro pro Jahr verringert. Im selben Zeitraum war für die Wirtschaft laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von 498 Mio. Euro auf die 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben zurückzuführen. Ohne diesen Ausnahmetatbestand würden die Einsparungen für die deutsche Wirtschaft durch die Bürokratiebremse damit immer noch bei rund 1,5 Mrd. Euro liegen. Innerhalb der Bundesregierung wird regelmäßig die Frage erörtert, wie die Bürokratiebremse weiterentwickelt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333