Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11547 19. Wahlperiode 12.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11141 – Ökobilanzielle Bewertung von Tragetaschen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stellt auf seiner Homepage einen Rückgang von Plastiktüten dar. Demnach waren 2017 1,3 Milliarden Plastiktüten weniger im Umlauf als noch im Vorjahr. Im Jahr 2017 verbrauchte jeder Einwohner pro Kopf 29 Tragetaschen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung – GVM –, www.bmu.de/pressemitteilung/ svenja-schulze-plastiktuete-wird-zum-auslaufmodell/). Die Reduzierung von Kunststofftragetaschen beruht auf der Richtlinie (EU) 2015/720. Dieser Richtlinie zufolge muss Deutschland seinen Verbrauch an Kunststofftragetaschen bis 2019 auf 90 Tragetaschen pro Kopf reduzieren und bis 2025 noch einmal weiter auf 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr reduzieren. Beide Ziele sind damit bereits 2017 erreicht worden. Deutschland hat das langfristige EU- Verbrauchsziel für 2025 um mehr als ein Drittel unterboten. Auch die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze äußert sich durchweg positiv: „Einweg-Plastiktüten haben sich als überflüssig erwiesen. Sie sind heute ein Auslaufmodell, auch weil es gute Alternativen gibt“ (www.bmu.de/pressemitteilung/svenja-schulze-plastiktuetewird -zum-auslaufmodell/). Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8071 liegen ökobilanzielle Vergleiche zwischen verschiedenen Arten der Tragetaschen (Papier und Baumwolle) nicht vor. Ebenso wenig sind nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8071 Kenntnisse über das Nutzerverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher von Papiertragetaschen – wie sie häufig in Einkaufsmärkten verwendet werden – vorhanden. Obwohl die Bundesregierung Vereinbarungen mit dem Handel getroffen hat, hat die Bundesregierung in ihrer vorgenannten Antwort eingeräumt, keine Kenntnisse darüber zu haben, welche Auswirkungen ihre Vereinbarung im Hinblick auf eine Gesamtökobilanz hat. Die Folge solcher Ausweichentwicklungen – wie z. B. vermehrt Papiertüten zu verwenden – wird nicht betrachtet. Drucksache 19/11547 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Auf welche Datenbasis und Bewertungskriterien stützt Bundesumweltministerin Svenja Schulze ihre Aussage, wonach sich Einweg-Plastiktüten als überflüssig erwiesen haben, weil es gute Alternativen gäbe (www.bmu.de/ pressemitteilung/svenja-schulze-plastiktuete-wird-zum-auslaufmodell/)? Einweg-Kunststofftragetaschen können ganz einfach durch mehrfach verwendbare Tragetaschen ersetzt werden. Hierzu bedarf es keiner „Datenbasis und Bewertungskriterien “. Die Nutzung von Mehrwegverpackungen vermeidet zweifelsfrei Verpackungsabfälle und entspricht somit der ersten Stufe der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. 2. Plant die Bundesregierung, einen Forschungsauftrag zur Erteilung nachhaltiger Handlungsempfehlungen für den Handel zur Erstellung einer umfassenden Ökobilanz für deutsche Randbedingungen zu vergeben? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Handel zur Erstellung von Ökobilanzen zu verpflichten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat den Handel jedoch aufgefordert, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten oder diese zum Beispiel durch mehrfach verwendbare Lösungen zu ersetzen. Hierzu sind keine Ökobilanz-Untersuchungen erforderlich. 3. Plant die Bundesregierung eine neue Bewertung der Umwelteinflüsse von Tragetaschen, da es laut dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu) keine belastbaren Aussagen hinsichtlich des Umweltprofils von konkreten, im deutschen Einzelhandel befindlichen Tragetaschen gibt“ (ifeu, „Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen“, 24. Februar 2014)? Die freiwillige Vereinbarung zur Verminderung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie (EU) 2015/720. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten zu konkreten Maßnahmen zur Verminderung des Aufkommens an leichten Einweg-Kunststofftragetaschen, jedoch nicht zum Erstellen von ökobilanziellen Untersuchungen. 4. Warum sind von der Bundesregierung seit 2014 keine neuen Studien zur ökobilanziellen Bewertung von Tragetaschen in Auftrag gegeben worden, und weshalb wird keine Bewertung der Umweltwirkung für alle Tragetaschen vorgenommen? Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2014 keine Studien zur ökobilanziellen Bewertung von Kunststofftragetaschen anfertigen lassen. Der Aufwand stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Studie, da die Notwendigkeit zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie (EU) 2015/720 hiervon unberührt bliebe (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11547 5. Ist eine Überwachung der Ausweichbewegungen am Markt von Plastiktüten zu ökologisch schlechteren Papiertüten von der Bundesregierung geplant? 6. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine entsprechenden Zahlen zu den Ausweichbewegungen am Markt seit des Inkrafttretens der freiwilligen Selbstverpflichtungen des Handels veröffentlicht? 7. Warum überwacht die Bundesregierung die Mengenentwicklung eines Produkts (Plastiktüte), nicht aber des Substituts (Papiertüte)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam beantwortet . Die Europäische Richtlinie (EU) 2015/720, deren Ziel die Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen ist, verpflichtet die Mitgliedstaaten, der Kommission den jährlichen nationalen Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen zu berichten. Das Monitoring von Einweg-Tragetaschen aus Papier wird nicht vorgeschrieben. Der Monitoringbericht des Handelsverband Deutschland e. V. untersucht jedoch die entsprechenden Verbrauchszahlen in grundlegender Form. 8. Ist das Ziel der Gespräche im Rahmen des „Runden Tisch Plastik“ allein die Reduzierung von Plastik oder im Rahmen einer ökobilanziellen Betrachtung eine verbesserte Umweltverträglichkeit von Verpackungen und Tragetaschen auch im Hinblick auf Ressourcenverbrauch, Energie- und Wassereinsatz aber auch Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Haltbarkeit ? Der Runde Tisch zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen im Handel hat das Ziel, mehr Nachhaltigkeit im Verpackungsbereich zu erreichen. Dabei geht es nicht nur um die Verminderung des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen. 9. Mit welchen eigenen Daten und Erkenntnissen prüft das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, ob die gemachten Vorschläge des „Runden Tisch Plastik“ der Zielsetzung der Nachhaltigkeit entsprechen ? Wenn nein, warum nicht? Bei dem Runden Tisch zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen geht es dem BMU darum, die Eigenverantwortung der Wirtschaft zu nutzen, um mehr Nachhaltigkeit zu erreichen. Dem liegt die Idee zugrunde, dass es zwar eines Anstoßes durch die Politik bedarf, die konkreten Maßnahmen aber von den betroffenen Unternehmen zu entwickeln sind, die selbst am besten beurteilen können, an welcher Stelle zum Beispiel der Verzicht auf eine Verpackung zu einem Anstieg von Lebensmittelabfällen führen würde. 10. Warum aktualisiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit seine Homepage nicht mit den aktuellen Zahlen von 2018 (Stand: 12. Juni 2019, 11.18 Uhr, www.bmu.de/pressemitteilung/svenjaschulze -plastiktuete-wird-zum-auslaufmodell/)? Eine Aktualisierung der Homepage mit den Zahlen des Jahres 2018 ist zeitnah vorgesehen. 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