Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11552 19. Wahlperiode 12.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Hebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10819 – Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Effizienz der eingesetzten EU-Fördermittel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (vgl. EU-Dokument Nr. 2013/C 120/01, https://bit.ly/2WyGCMO) war u. a. der Ausgangspunkt für ein umfangreiches Maßnahmen- bzw. Förderpaket im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 mit dem Ziel der Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen in der Europäischen Union nach der Finanzkrise. Ein Teil der Finanzierungsquelle der Jugendgarantie (vgl. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes, Seite 13, Abbildung 2, https://bit.ly/2HcpoQ9) wurde unter dem Namen „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ (Youth Employment Initiative – YEI) mit Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds (VO 1304/2013) eingeführt (vgl. https://bit.ly/2HcnQWl). Danach sollen junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schulung befinden („NEET“ – Not in Education, Employment or Training), in Regionen der EU gefördert werden, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Bezugsjahr 2012 in dieser Altersgruppe bei mehr als 25 Prozent lag, bzw. Regionen in Mitgliedstaaten, deren Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 um mehr als 30 Prozent angestiegen ist (vgl. Artikel 16 VO 1304/2013). Die Mitgliedstaaten konnten auf freiwilliger Basis die Zielgruppe auf junge Menschen unter 30 Jahren erweitern. Deutschland gehörte trotz hoher Jugendarbeitslosigkeit in absoluten Zahlen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1, Bundestagsdrucksache 18/11563) in dieser Zeit nicht zum Kreis der förderfähigen Staaten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (vgl. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes, Seite 16, Abbildung 3, https://bit.ly/2HcpoQ9). Im Rahmen Beschäftigungsinitiative für junge Menschen soll die Zielgruppe mit unmittelbar an sie gerichteten Maßnahmen gefördert werden; so z. B.: Ermöglichung einer ersten Arbeitserfahrung durch Vermittlung von Praktika, personenbezogenes Jobcoaching, Mobilitätsmaßnahmen im Hinblick auf die Zusammenführung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, Start-up-Förderung für junge Unternehmer, direkte Unterstützung für Prakti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kums- und Ausbildungsplätze sowie Schulungen zum Erwerb digitaler Kompetenzen etc. (vgl. Erster Ergebnisbericht der EU-Kommission zur Beschäftigungsgarantie für junge Menschen, Seite 8 ff., https://bit.ly/2VPxLsY). Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde nach Artikel 92 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds […] (VO 1303/2013, https://bit.ly/2PTPNF5) eingangs mit mindestens 3 Mrd. Euro aus gezielten Investitionen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und 3 Mrd. Euro auf der Preisbasis des Jahres 2011 aus einer besonderen Mittelzuweisung ausgestattet. Im Juni 2014 entsprach das 6,422 Mrd. Euro in laufenden Preisen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3, Bundestagsdrucksache 18/1792). Diese Beträge wurden im Dezember 2017 durch Änderung der VO 1303/2013 auf fast 8,08 Mrd. Euro (vgl. konsolidierte Fassung der VO 1303/2013 vom 16. Dezember 2017) angehoben. Die letzte Erhöhung erfolgte zugunsten der besonderen Mittelzuweisung. Diese wurde aktuell durch Änderung von Artikel 92 Absatz 5 VO 1303/2013 um knapp 117 Mio. Euro in laufenden Preisen auf 4 143 225 010 Euro (https://bit.ly/2JUM6hd) angehoben . Die Aufteilung der besonderen Mittelzuweisung ergibt sich aus Anhang VIII der VO 1303/2013. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann u. a. der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3, zu Nummer 2, Bundestagsdrucksache 18/1792, entnommen werden. Der Anteil Spaniens lag danach bei 943,5 Mio. Euro zu laufenden Preisen. Die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen war nach Artikel 22 Absatz 3 VO 1304/2013 von den Anforderungen einer nationalen Kofinanzierung – wie sie für „reguläre“ ESF- Mittel gilt – ausgenommen. Nach Artikel 22a Absatz 1 VO 1304/2013 konnten die förderfähigen Mitgliedstaaten im Jahr 2015 bis zu 30 Prozent als Vorschuss für die Beschäftigungsinitiative aus der besonderen Mittelzuweisung erhalten. Regulär liegen die Vorschussbeträge nach Artikel 134 VO 1303/2013 zwischen 1 Prozent und 3 Prozent. In zwei Sonderberichten untersuchte der Europäische Rechnungshof (Nr. 03/ 2015, https://bit.ly/2HcpoQ9 und Nr. 05/2017, https://bit.ly/2DYRLz5) u. a. die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Im Sonderbericht 5/2017 kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass die geprüften Mitgliedstaaten (Ausnahme: Portugal) den ausgezahlten erhöhten Vorschussbetrag aus der besonderen Mittelzuweisung des Jahres 2015 nur zum Teil nutzten und nicht rechtfertigen konnten (vgl. Sonderbericht 05/2017, Seite 60 und 61). 1. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die besondere Mittelzuweisung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf die förderfähigen Mitgliedstaaten (nach der letzten Erhöhung auf 4 143 225 010 Euro durch die jüngste Änderung von Artikel 92 Absatz 5 VO 1303/2013 (bitte die Tabelle auf Bundestagsdrucksache 18/1792, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3, zu Nummer 2, aktualisieren)? Die europäischen Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative, die sich aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und aus Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds zusammensetzen, verteilen sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt auf die förderfähigen EU-Staaten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11552 2018 Belgien 125.787.924,00 Bulgarien 110.377.490,00 Kroatien 202.590.104,00 Zypern 36.273.586,00 Tschechische Republik 27.199.968,00 Frankreich 944.659.730,00 Griechenland 500.841.580,00 Ungarn 99.530.712,00 Irland 136.290.838,00 Italien 1.821.064.560,00 Lettland 58.021.278,00 Litauen 63.565.266,00 Polen 537.635.366,00 Portugal 446.719.608,00 Rumänien 302.237.196,00 Slowakei 206.715.082,00 Slowenien 18.423.072,00 Spanien 2.723.321.500,00 Schweden 88.326.192,00 Vereinigtes Königreich 397.264.892,00 Die Anhebung der Mittel im Jahr 2019 um rd. 116,7 Mio. Euro verteilt sich nach Angaben der Europäischen Kommission voraussichtlich wie folgt auf die einzelnen Mitgliedstaaten (in Mio. Euro): 2019 Belgien 2,747723 Kroatien 3,718289 Frankreich 15,155540 Griechenland 9,382134 Italien 31,523713 Polen 1,714715 Portugal 3,445901 Slowakei 1,595648 Spanien 47,383004 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Mittel der besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2013 bis einschließlich 2018 von den förderfähigen Mitgliedstaaten beantragt, genehmigt und ausgezahlt (bitte nach Kalenderjahren und förderfähigen Mitgliedstaaten getrennt angeben)? Die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI, Youth Employment Initiative) unterstützt die Umsetzung von Jugendgarantie-Maßnahmen in besonders stark von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Regionen (Jugenderwerbslosenquote >25 Prozent ). Dafür wurde für den Zeitraum 2014 bis 2018 ein Gesamtbudget von rd. 6,4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, welches sich zu gleichen Teilen aus einer spezifischen Haushaltslinie Jugendbeschäftigung im EU-Budget und länderspezifischen Zuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zusammensetzt. Im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens haben sich das Europäische Parlament und der Rat geeinigt, die Jugendbeschäftigungsinitiative bis 2020 zu verlängern und für die Zeit von 2017 bis 2020 zusätzlich mit 1,2 Mrd. Euro an YEI-Mitteln auszustatten. Das Gesamtbudget (YEI- und ESF-Mittel) der Jugendbeschäftigungsinitiative 2014 bis 2020 beträgt demnach rd. 8,8 Mrd. Euro. Die genehmigten Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative verteilen sich gemäß https://cohesiondata.ec.europa.eu/funds/yei wie folgt auf die einzelnen EU-Staaten und Kalenderjahre: Genehmigte Mittel/ EU-Mittelallokationen 2014 2015 2016 2017 2018 Belgien 84.870.140,00 84.870.140,00 84.870.140,00 125.787.924,00 125.787.924,00 Bulgaren 110.377.490,00 110.377.490,00 110.377.490,00 110.377.490,00 110.377.490,00 Kroatien 132.354.288,00 132.354.288,00 132.354.288,00 202.590.104,00 202.590.104,00 Zypern 23.144.202,00 23.144.202,00 23.144.202,00 36.273.586,00 36.273.586,00 Tschechische Republik 27.199.968,00 27.199.968,00 27.199.968,00 27.199.968,00 27.199.968,00 Frankreich 620.417.729,00 620.417.729,00 620.417.729,00 944.659.730,00 944.659.730,00 Griechenland 343.034.058,00 343.034.058,00 343.034.058,00 343.034.058,00 500.841.580,00 Ungarn 99.530.712,00 99.530.712,00 99.530.712,00 99.530.712,00 99.530.712,00 Irland 136.290.838,00 136.290.838,00 136.290.838,00 136.290.838,00 136.290.838,00 Italien 1.135.022.496,00 1.135.022.496,00 1.135.022.496,00 1.135.022.496,00 1.821.064.560,00 Lettland 58.021.278,00 58.021.278,00 58.021.278,00 58.021.278,00 58.021.278,00 Litauen 63.565.266,00 63.565.266,00 63.565.266,00 63.565.266,00 63.565.266,00 Polen 504.875.644,00 504.875.644,00 504.875.644,00 537.635.366,00 537.635.366,00 Portugal 321.544.338,00 321.544.338,00 321.544.338,00 321.544.338,00 446.719.608,00 Rumänien 211.988.630,00 211.988.630,00 211.988.630,00 302.237.196,00 302.237.196,00 Slowakei 194.350.518,00 194.350.518,00 194.350.518,00 206.715.082,00 206.715.082,00 Slowenien 18.423.072,00 18.423.072,00 18.423.072,00 18.423.072,00 18.423.072,00 Spanien 1.886.992.630,00 1.886.992.630,00 1.886.992.630,00 2.723.321.500,00 2.723.321.500,00 Schweden 88.326.192,00 88.326.192,00 88.326.192,00 88.326.192,00 88.326.192,00 Vereinigtes Königreich 412.196.248,00 412.196.248,00 412.196.248,00 412.196.248,00 397.264.892,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11552 Die Höhe der beantragten Zwischenzahlungen („declared expenditures“) kann den öffentlich zugänglichen jährlichen Syntheseberichten entnommen werden. Aktuell liegen der Synthesebericht 2016 für die Jahre 2014 bis 2015 und der Synthesebericht 2017 für das Jahr 2016 mit aggregierten Daten der Jahre 2014 bis 2016 vor. Dass in 2016 einige Mitgliedstaaten noch keine Ausgaben deklariert haben, führt die Europäische Kommission hauptsächlich darauf zurück, dass einige Mitgliedstaaten Ausgaben erst dann deklarieren, wenn die Maßnahmen beendet sind (vgl. Synthesebericht 2017, S. 67). Demnach sind folgende effektiv getätigte Ausgaben in Zahlungsanträge gebracht (in Mio. Euro): 2014-2015 2014-2016 Belgien 0 19,6 Bulgarien 0 7,9 Kroatien 0 10,5 Zypern 0 4,9 Tschechische Republik 0 1,1 Frankreich 0,1 138,5 Griechenland 86,5 125,5 Ungarn 0 9,9 Irland 0 0 Italien 8,4 320,9 Lettland 0 24 Litauen 0 2,5 Polen 40,1 227,2 Portugal 166 181,3 Rumänien 0 0 Slowakei 0 7,3 Slowenien 0 12 Spain 0 2 Schweden 5,6 33,8 Vereinigtes Königreich 0 8,8 Voraussetzung, um Mittel aus dem EU-Haushalt ausgezahlt zu bekommen (sog. Zwischenzahlungen), ist zunächst, dass ein von der Europäischen Kommission genehmigtes Operationelles Programm vorliegt und die Verwaltungs- und Kontrollsysteme designiert sind – das beinhaltet auch die Bereitstellung bestimmter Grundfunktionalitäten der IT-Systeme. Voraussetzung für eine Erstattung ist des Weiteren, dass Projekte bewilligt und begonnen, für diese Ausgaben (Rechnungen ) angefallen und gezahlt wurden und die Ausgaben national geprüft, in einem Zahlungsantrag bei der Europäischen Kommission geltend gemacht und unionsrechtlich geprüft wurden. Die Erfüllung dieser umfänglichen Voraussetzungen benötigt Zeit. Daher lagen die Zwischenzahlungen in 2015 EU-weit nur bei 2 Prozent . Sie sind in den Folgejahren stetig angewachsen und betragen zum 31. Dezember 2018 EU-weit rd. 38 Prozent. Die Daten hierzu sind öffentlich verfügbar und können über die Website https://cohesiondata.ec.europa.eu/funds/yei abgerufen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Zwischenzahlungen (im Verhältnis zur Gesamtallokation) verteilen sich in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt auf die einzelnen Staaten (Angaben in Prozent ). 2016 2017 2018 Belgien 13,41 19,06 20,44 Bulgarien 11,81 35,38 54,27 Kroatien 6,55 6,55 47,96 Zypern 18,02 21,86 13,95 Tschechische Republik 0,41 17,01 61,76 Frankreich 7,03 18,4 40,87 Griechenland 27,81 38,68 27,35 Ungarn 8,21 62,83 62,83 Irland 0 0 49,42 Italien 11,58 34,22 44,3 Lettland 19,88 47,89 62,59 Litauen 1,36 22,69 74,41 Polen 30,62 59,48 64,66 Portugal 42,86 46,36 52,53 Rumänien 0 0 0,08 Slowakei 3,74 11,51 38,58 Slowenien 0 37,32 84,87 Spanien 0 10,03 30,43 Schweden 8,57 29,82 60,78 Vereinigtes Königreich 0 1,04 6,63 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die für die besondere Mittelzuweisungen zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erforderliche nationale (nach Artikel 22 Absatz 3 VO 1304/2013 von der für reguläre ESF-Mittel abweichende) Kofinanzierung der förderfähigen Mitgliedstaaten in den Jahren 2013 bis 2018 (falls eine Kofinanzierung erforderlich war, bitte in Prozent sowie in absoluten Zahlen getrennt nach Mitgliedstaaten und Kalenderjahr angeben)? Alle Daten zur Mittelumsetzung bei der Jugendbeschäftigungsinitiative – auch bezogen auf die einzelnen EU-Staaten – sind auf der Website https://cohesiondata. ec.europa.eu/funds/yei öffentlich zugänglich. Dies gilt auch für die geplanten nationalen Kofinanzierungen. Die beantragten, genehmigten und ausgezahlten Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative sind in der Antwort zu Frage 2 bzw. Frage 7 dargestellt. Für den Anteil aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Jugendbeschäftigungsinitiative ist keine nationale Kofinanzierung erforderlich , wohl aber für den ESF-Anteil der Mittel. Nach den Angaben aus der Kohäsionsdatenbank https://cohesiondata.ec.europa.eu/funds/yei planen die förderfähigen Mitgliedstaaten folgende nationalen Mittel ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11552 2014 2015 2016 2017 2018 Belgien 42.435.070,00 42.435.070,00 42.435.070,00 62.893.962,00 62.893.962,00 Bulgarien 9.739.190,00 9.739.190,00 9.739.188,00 9.739.188,00 9.739.191,00 Kroatien 11.678.320,00 11.678.320,00 11.678.320,00 17.875.598,00 17.875.598,00 Zypern 2.042.136,00 2.042.136,00 2.042.136,00 3.200.611,00 3.200.611,00 Tschechische Republik 2.399.998,00 2.399.998,00 2.399.998,00 2.399.998,00 2.399.998,00 Frankreich 102.981.607,00 102.981.607,00 108.283.242,00 167.835.155,00 172.849.278,00 Griechenland 49.685.038,00 49.685.038,00 49.685.038,00 49.685.038,00 73.407.195,00 Ungarn 8.782.122,00 8.782.122,00 8.782.122,00 8.782.122,00 8.782.122,00 Irland 68.145.419,00 68.145.419,00 68.145.419,00 68.145.419,00 68.145.419,00 Italien 378.340.833,00 378.340.833,00 378.340.833,00 378.340.833,00 467.004.641,00 Lettland 5.119.525,00 5.119.525,00 5.119.525,00 5.119.525,00 5.119.526,00 Litauen 5.608.700,00 5.608.700,00 5.608.700,00 5.608.700,00 5.608.700,00 Polen 44.547.851,00 44.547.851,00 44.547.851,00 47.438.415,00 47.438.415,00 Portugal 28.371.559,00 28.371.559,00 28.371.559,00 28.371.559,00 39.416.436,00 Rumänien 18.704.880,00 18.704.880,00 18.704.880,00 26.667.988,00 26.667.988,00 Slowakei 21.560.340,00 21.560.340,00 21.560.340,00 21.560.340,00 21.560.340,00 Slowenien 2.302.884,00 2.302.884,00 2.302.884,00 2.302.884,00 2.302.884,00 Spanien 166.499.350,00 166.499.350,00 166.499.350,00 240.293.092,00 240.293.092,00 Schweden 44.163.096,00 44.163.096,00 44.163.096,00 44.163.096,00 44.163.096,00 Vereinigtes Königreich 187.832.238,00 187.832.238,00 187.832.238,00 187.832.238,00 181.096.027,00 4. Wie viele Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis der einmalig für das Jahr 2015 geltenden Vorschussregelung nach Artikel 22a Absatz 1 VO 1304/2013 von den förderfähigen Mitgliedstaaten beantragt, genehmigt und ausgezahlt (bitte nach Mitgliedstaaten getrennt angeben)? 5. Welche operationellen Programme der förderfähigen Mitgliedstaaten und Genehmigungsbeschlüsse der EU-Kommission (vgl. Antwort zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 18/1792) sind der Bundesregierung bekannt, nach denen Mittel entsprechend Frage 4 beantragt, genehmigt und schließlich ausgezahlt wurden (bitte auflisten und soweit nicht öffentlich zugänglich als Anlage übersenden)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Im Mai 2015 hat der europäische Gesetzgeber beschlossen, einmalig in 2015 einen erhöhten ersten Vorschussbetrag im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative zu leisten. Der Vorschlag erfolgte vor dem Hintergrund der in 2015 noch immer hohen Jugendarbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten. Ziel der Maßnahme ist zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten über ausreichend Haushaltsmittel verfügen, um Zahlungen an Begünstigte leisten zu können, die im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative Maßnahmen durchführen. Damit sollte mög- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lichen Haushaltszwängen der Mitgliedstaaten begegnet werden. Die den Mitgliedstaaten zugewiesenen Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative bleiben von der erhöhten Vorschussreglung für das Jahr 2015 unberührt. Der Bundesregierung liegt keine Übersicht vor, welche erklärten Ausgaben und Zwischenzahlungen den erhöhten Vorschussbeträgen des Jahres 2015 zuzurechnen sind. Die Hoheit liegt hier bei der EU-Kommission als ausführender Behörde des EU-Haushaltes. 6. Wie viele Mittel haben die förderfähigen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen aus gezielten Mitteln des ESF für die Jahre 2013 bis einschließlich 2018 beantragt , wie viele Fördermittel davon wurden genehmigt, in welcher Höhe ausgezahlt , und wie hoch war die jeweils erforderliche nationale Kofinanzierung (bitte nach Kalenderjahren und förderfähigen Mitgliedstaaten getrennt angeben )? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Wie viele Fördermittel wurden in den Kalenderjahren 2013 bis einschließlich 2018 den förderfähigen Mitgliedstaaten insgesamt im Rahmen der Finanzierungsquelle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ausgezahlt (bitte nach Kalenderjahren, förderfähigen Mitgliedstaaten, Anteil der Kofinanzierung der förderfähigen Mitgliedstaaten und Vorschuss- bzw. Erstattungszahlungen getrennt angeben)? Daten zu den ausgezahlten Mitteln und den Vorschüssen der einzelnen förderfähigen Staaten können auf der Website der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik https://cohesiondata.ec.europa.eu/funds/yei abgerufen werden. Dort finden sich neben prozentualen Werten auch absolute Zahlen. Die Erstattung von EU-Strukturfördermitteln erfolgt nach dem Gesamtkostenprinzip, so dass eine Aufschlüsselung nach EU- Mitteln und nationaler Kofinanzierung nicht möglich ist. Demnach wurden im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative folgende Vorschusszahlungen und Zwischenzahlungen geleistet: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11552 Die Ausgaben aus dem EU-Haushalt verteilen sich auf die Mitgliedstaaten und Jahre wie folgt. Für das Jahr 2013 liegen keine Werte vor, da Maßnahmen aus der Jugendbeschäftigungsinitiative der Förderperiode 2014 bis 2020 rückwirkend zwar seit 1. September 2013 förderfähig sind, Zahlungen aus dem EU-Haushalt grundsätzlich jedoch erst ab Beginn der Förderperiode und nach Annahme eines operationellen Programms geleistet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land / Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* Belgien 365.640 12.789.232 6.964.568 1.119.124 no ch ni ch t b ek an nt Bulgarien 551.887 16.556.624 8.173.963 0 Tschechien 4.215.995 463.966 1.026.670 Irland 21.465.807 2.044.363 1.788.817 Griechenland 2.572.755 51.455.108,7 52.851.912 5.244.446 Spanien 14.152.445 283.048.894,5 28.304.889 Frankreich 3.101.614 93.048.420,3 31.113.799 9.692.992 Kroatien 661.771 19.853.143,2 6.318.573 1.737.150 Italien 5.675.112 170.253.374,4 82.733.117 2.475.528 Zypern 3.645.212 2.432.572 503.521 Lettland 290.106 8.703.191,7 6.637.822 0 Litauen 317.826 9.534.789,9 1.384.176 422.930 Ungarn 15.427.260 5.580.415 1.306.341 Polen 2.524.378 75.731.347 84.865.584 2.965.361 Portugal 2.411.583 114.847.489 7.111.818 11.264.357 Rumänien 33.388.209 3.179.829 2.782.351 Slowenien 92.115 2.763.461 276.346 -181.127 Slowakei 721.753 21.652.578 4.867.391 2.816.574 Schweden 441.631 13.248.929 5.111.440 1.159.281 Vereinigtes Königreich 463.097 63.427.321 6.182.944 2.879.290 Summe 34.343.715 1.035.056.386 346.599.485 49.003.607 820.000.000 8. Wie hoch ist der fiktive (von Deutschland zu leistende) Anteil an den Fördermitteln im Rahmen der Finanzierungsquelle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014 bis 2020 (bitte absolut und in Prozent angeben)? Der durchschnittliche Finanzierungsanteil Deutschlands liegt in der aktuellen Finanzperiode bei 20,65 Prozent. Anhand der bisher geleisteten, aktuell eingesetzten und von der Europäischen Kommission geplanten Mittel ergibt sich für den aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen eine Gesamtsumme in Höhe von 3,52 Mrd. Euro. Deutschland trägt davon entsprechend seines durchschnittlichen BNE-Finanzierungssatzes einen Anteil in Höhe von 726 Mio. Euro. Die Ausgaben für die Jugendbeschäftigungsinitiative in den Jahren 2014 bis 2018 stellen sich wie folgt dar. Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Ausgabensumme 34.343.715 1.035.056.38 6 346.599.485 49.003.607 820.000.000 Finanzierungsanteil D in Prozent 21,38 19,89 20,75 20,52 20,78 Finanzierungsanteil D absolut 7.342.686 205.872.715 71.919.393 10.055.540 170.396.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11552 9. Welche Beträge nach Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 und 2020 voraussichtlich noch an die förderfähigen Mitgliedstaaten auszuzahlen , und wie hoch ist der fiktive Anteil Deutschlands (entsprechend Frage 8) daran? Die Werte für 2019 und 2020 beruhen auf dem verabschiedeten Haushalt und dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 der Europäischen Kommission vom 5. Juni 2019. Eine Aufgliederung nach Mitgliedstaaten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellbar, da dies von den Anträgen der Mitgliedstaaten abhängt. Jahr 2019 2020 Ausgabensumme 631.500.000 600.000.000 Finanzierungsanteil D in Prozent 20,83 20,65 Finanzierungsanteil D absolut 131.541.450 123.900.000 10. Haben die förderfähigen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kalenderjahren 2013 bis einschließlich 2018 zur Vorfinanzierung von Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Überbrückungskredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) erhalten, und wenn ja, a) in welcher Höhe und b) wie viel der erhaltenen Beträge wurde bereits zurückgezahlt (bitte nach förderfähigen Mitgliedstaaten und Kalenderjahr getrennt angeben)? Das Zahlenmaterial ist unterteilt in die jeweiligen Jahre, Länder und Sektoren. Es umfasst die Sektoren „Skills (Education and Training)“ und „Jobs (Loans to SMEs and MidCaps that employ young persons)“. Informationen zu Rückzahlungen liegen der Bundesregierung aktuell nicht vor. Quelle: EIB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Quelle: EIB 11. Wurde das vom damaligen EU-Sozialkommissar Laszlo Andor im April 2014 vorgeschlagene Fast-Track-Verfahren, nach dem spezifische operationelle Programme zur Jugendbeschäftigungsinitiative bzw. jugendbezogene ESF-Programmteile schneller geprüft und genehmigt werden sollten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 18/1792), in vorgeschlagener oder abgeänderter Form zur Anwendung gebracht, und wenn ja, wie wurde dabei vorgegangen? Nach anfänglichen Verzögerungen sind bis Mai 2015 33 von 34 Operationellen Programmen angenommen worden. Von der Möglichkeit, ein spezifisches Operationelles Programm vorzulegen, das nur Maßnahmen aus der Jugendbeschäftigungsinitiative enthält, haben Frankreich und Italien Gebrauch gemacht, was eine besonders schnelle Annahme dieser Programme ermöglichte. Bis Herbst 2015 konnten alle Operationellen Programme aus der Jugendbeschäftigungsinitiative von der Europäischen Kommission angenommen werden. 12. In welchen Mitgliedstaaten mussten nach Kenntnis der Bundesregierung gänzlich neue Strukturen zur Implementierung der Jugendgarantie geschaffen werden, und wenn Spanien zu diesen Ländern gehörte, ab welchem Zeitpunkt waren dort nach Ansicht der Bundesregierung zur Implementierung der Jugendgarantie geeignete Strukturen eingerichtet (auf die Antwort zu Frage 2, Bundestagsdrucksache 18/11563, wird hingewiesen)? Die Voraussetzungen zur Implementierung der Jugendgarantie waren in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Im Falle Spaniens wurden zur Implementierung der Jugendgarantie neue Strukturen mit dem Gesetz 18/2014 vom 15. Oktober 2014 („El título IV establece el régimen de implantación del Sistema Nacional de Garantía Juvenil y recoge otras medidas para favorecer la ocupación .”) geschaffen. Mit Rechtsverordnung vom 23. Dezember 2016 („Medidas urgentes para el impulso del Sistema de Garantía Juvenil”) hat die Regierung die Zugangsvoraussetzungen erleichtert. Ferner ist die Zuständigkeit für die Implementierung der Jugendgarantie in Spanien 2018 vom Arbeitsministerium auf die Arbeitsverwaltung übergegangen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11552 13. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die EU-Kommission im Jahr 2016 im Zusammenhang mit Nachweispflichten hinsichtlich der Verwendung von im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ausgezahlten Vorschüssen von Spanien die Rückerstattung von 273,6 Mio. Euro verlangte (vgl. Seite 60 und 61 des Sonderberichts Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs)? 14. Wenn Frage 13 mit ja zu beantworten war, a) wurde der Forderungsbetrag nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig zurückgezahlt, und wenn nicht, b) in welcher Höhe wurde er zurückgezahlt? 15. Inwieweit hat sich die Bundesregierung für eine Rückzahlung eingesetzt bzw. gab es Kürzungen für Spanien an anderer Stelle, sofern es eine Forderung entsprechend Frage 13 gab und diese nach Frage 14 nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wurde? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu diesem konkreten Fall keine eigenen Erkenntnisquellen vor. Die Hoheit liegt hier bei der EU-Kommission als ausführender Behörde des EU-Haushaltes. Nach Informationen der EU-Kommission wurde der Vorschuss in Höhe von 273,6 Mio. Euro in voller Höhe von Spanien an die EU- Kommission zurückerstattet. 16. Wie hat sich die Jugenderwerbslosigkeit in der EU 28 in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 entwickelt (bitte die Tabellen 1 und 2, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1, Bundestagsdrucksache 18/11563, aktualisieren)? Der Bundesregierung liegen auf Basis der europäisch vergleichbaren Daten aus dem Labour Force Survey (Quelle: Eurostat) die folgenden Angaben bezüglich der Entwicklung der Jugenderwerbslosigkeit in den EU-Mitgliedstaaten seit Einführung der Jugendgarantie vor. Diese sind unter den folgenden Links im Internet abrufbar: http://ec.europa.eu/eurostat/web/lfs/data/database. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 1: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre), Jahreswerte in Tausend 2013 2014 2015 2016 2017 2018 EU 28 5.600,6 5.156,5 4.660,6 4.253,0 3.801,3 3.411,1 Belgien 97,4 92,6 87,4 74,9 69,9* 60,2 Bulgarien 65,1 47,6 39,6 27,7 22,1 18,9 Tschechische Republik 68,7 56,4 43,7 34,6 25,1 20,0 Dänemark 57,2 55,6 48,7 57,8* 51,0* 42,9 Deutschland 339,8 327,5 296,2 295,2 286,3 262,8 Estland 11,4 8,4 7,4 7,6 7,1 7,0 Irland 75,3 63,9 54,9 48,9 39,6* 38,9 Griechenland 183,6 160,4 139,1 123,7 114,5 96,8 Spanien 951,1 850,9 750,9 656,1 578,2 517,4 Frankreich 655,4 663,0* 684,2 680,9 619,7 596,4 Kroatien 74,3 75,3 67,8 55,2 45,4 36,2 Italien 651,6 692,1 626,9 593,3 534,6 492,0 Zypern 15,7 15,2 12,2 10,3 8,7 7,6 Lettland 21,5 16,9 13,5 13,0 12,1 8,0 Litauen 27,4 25,4 20,4 17,8 15,0 12,3 Luxemburg 2,4 3,5 4,0* 3,9 3,3 3,3 Ungarn 83,5 67,6 58,9 44,7 36,3 33,6 Malta 3,7 3,4 3,3 3,0 3,0 2,7 Niederlande 185,9 175,3 157,8 152,3 126,4 103,7 Österreich 55,8 58,2 59,2 63,5 52,6 49,8 Polen 407,3 347,4 285,5 243,8 197,4 151,1 Portugal 148,4 131,4 118,1 101,8 88,6 75,5 Rumänien 167,2 160,7 148,2 125,1 117,1 100,9 Slowenien 15,9 14,2 11,7 10,3 8,7 6,6 Slowakei 73,0 62,7 55,3 45,8 38,3 28,4 Finnland 65,9 67,7 73,1 65,1 65,5 54,4 Schweden 157,2 153,3 133,9 121,6 114,2 105,7 Vereinigtes Königreich 938,8 760,0 658,6 575,1 520,6 478,0 Quelle: Eurostat *Bruch in der Zeitreihe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11552 Tabelle 2: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre), Jahreswerte in Prozent 2013 2014 2015 2016 2017 2018 EU 28 23,7 22,2 20,3 18,7 16,8 15,2 Belgien 23,7 23,2 22,1 20,1 19,3* 15,8 Bulgarien 28,4 23,8 21,6 17,2 12,9 12,7 Tschechische Republik 19,0 15,9 12,6 10,5 7,9 6,7 Dänemark 13,1 12,6 10,8 12,0* 11,0* 9,4 Deutschland 7,8 7,7 7,2 7,1 6,8 6,2 Estland 18,7 15,0 13,1 13,4 12,1 11,8 Irland 26,7 23,4 20,2 16,8 14,4* 13,8 Griechenland 58,3 52,4 49,8 47,3 43,6 39,9 Spanien 55,5 53,2 48,3 44,4 38,6 34,3 Frankreich 24,1 24,2* 24,7 24,6 22,3 20,8 Kroatien 50,0 45,5 42,3 31,3 27,4 23,7 Italien 40,0 42,7 40,3 37,8 34,7 32,2 Zypern 38,9 36,0 32,8 29,1 24,7 20,2 Lettland 23,2 19,6 16,3 17,3 17,0 12,2 Litauen 21,9 19,3 16,3 14,5 13,3 11,1 Luxemburg 15,5 22,6 17,3* 18,9 15,4 14,2 Ungarn 26,6 20,4 17,3 12,9 10,7 10,2 Malta 12,7 11,7 11,6 10,7 10,6 9,2 Niederlande 13,2 12,7 11,3 10,8 8,9 7,2 Österreich 9,7 10,3 10,6 11,2 9,8 9,4 Polen 27,3 23,9 20,8 17,7 14,8 11,7 Portugal 38,1 34,8 32,0 28,0 23,9 20,3 Rumänien 23,7 24,0 21,7 20,6 18,3 16,2 Slowenien 21,6 20,2 16,3 15,2 11,2 8,8 Slowakei 33,7 29,7 26,5 22,2 18,9 14,9 Finnland 19,9 20,5 22,4 20,1 20,1 17,0 Schweden 23,5 22,9 20,4 18,9 17,9 16,8 Vereinigtes Königreich 20,7 17,0 14,6 13,0 12,1 11,3 Quelle: Eurostat *Bruch in der Zeitreihe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche im Rahmen von Artikel 19 VO 1304/2013 erstellten Dokumente sind der Bundesregierung bekannt (bitte sortiert nach Datum angeben und Quellen benennen; soweit nicht öffentlich, bitte die Dokumente übersenden)? Bei den unter Artikel 19 VO (EU) Nummer 1304/2013 erstellten und bekannten Dokumenten handelt es sich um folgende Dokumente: a. Jährliche Durchführungsberichte gemäß Artikel 50 Absatz 2 der VO (EU) Nummer 1303/2013 sind Berichte, die sich mit dem jeweiligen nationalen operationellen Programm befassen. Diese werden gemäß Artikel 125 Absatz 2 von der jeweiligen nationalen Verwaltungsbehörde, und damit in Deutschland auf Bundes- und Länderebene, erstellt und der Europäischen Kommission vorgelegt . Sie sind gemäß Artikel 50 Absatz 9 VO (EU) Nummer 1303/2013 öffentlich abrufbar. Für das deutsche Operationelle Programm ESF Bund Deutschland 2014 bis 2020 findet sich der jeweilige Jahresbericht für 2017 unter www.esf.de/portal/SharedDocs/Publikationen/37918_buergerinfo_ durchfuehrungsbericht_2017.html; für 2016 unter www.esf.de/portal/Shared Docs/PDFs/DE/Publikationen/durchfuehrungsbericht_2016.pdf?__blob= publicationFile&v=1 für 2014/2015 unter www.esf.de/portal/SharedDocs/ PDFs/DE/Publikationen/durchfuehrungsbericht_2014_2015.pdf?__blob= publicationFile&v=2. Die Jahresberichte zu den Operationellen Programmen ESF der deutschen Bundesländer finden sich auf den jeweiligen ESF-Internetseiten , zusammengestellt unter www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/ESF- Kontaktstellen/inhalt.html. b. Zusammenfassungen dieser Berichte gemäß Artikel 53 Absatz 1 VO (EU) Nr. 1303/2013, die durch die Europäische Kommission erstellt und dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen übermittelt wird. Der Synthesebericht der Europäischen Kommission für die Jahre 2016 und 2017 sind abrufbar unter https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ 5585f520-3d3a-11e8-b5fe-01aa75ed71a1. Für den Zeitraum 2014 bis 2017 ist eine Zusammenfassung der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2018 unter http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=3&langId=en abrufbar. e.c. Den Fortschrittsbericht nach Artikel 52 VO (EU)1303/2013 zum 31. August 2017 über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung, der unter folgendem Link abrufbar ist: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/fortschrittsbericht - 2017-umsetzung-partnerschaftsvereinbarung-eu-strukturfoerderung.pdf?__ blob=publicationFile&v=6. f.d. Die Zusammenfassung des Berichts unter e) der Kommission als strategischer Bericht gemäß Artikel 53 Absatz 2 im Jahr 2017, der unter http://ec.europa .eu/ transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-755-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF abrufbar ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11552 18. Soweit der Bundesregierung Defizite bei der Umsetzung bzw. Implementierung von Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten bekannt wurden, a) um welche handelte es sich, b) wann erhielt sie Kenntnis davon und c) welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Die Jugendbeschäftigungsinitiative hat die Sichtbarkeit der Beschäftigungspolitik für junge Menschen erhöht. Ihre Umsetzung und finanzielle Abwicklung ist jedoch aufgrund der beiden Finanzierungsquellen, aus denen sie sich speist – die spezifische Mittelzuweisung für die Jugendbeschäftigungsinitiative und der ESF –, komplex und sie unterliegt den anspruchsvollen Regularien des Europäischen Sozialfonds, die eine ordnungsgemäße Umsetzung der Mittel gewährleisten . Um die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative zu Beginn der Förderperiode zu verbessern, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurde beispielsweise die Annahme der Programme mit YEI-Maßnahmen durch die Europäische Kommission beschleunigt und in 2015 eine zusätzliche Vorfinanzierung ausgereicht . Die Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative wurden nach dem anfänglichen Frontloading bis 2020 verstetigt. Diese Maßnahmen haben auch dazu beigetragen, dass der Umsetzungsstand bei der YEI höher ist als beim ESF. Doch auch die Umsetzung des ESF bedarf der Vereinfachung (siehe hierzu Antwort zu Frage 19). Aufgrund der beiden Finanzierungsquellen ist die Umsetzung der Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden. Daher sollen im Programmplanungszeitraum 2021 bis 2027 Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung über den ESF Plus und zu vereinfachten Bedingungen gefördert werden. 19. Wie hat die Bundesregierung den Länderbericht Spanien im Rahmen des 2016 veröffentlichten ersten Ergebnisberichtes der EU-Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen insbesondere vor dem Hintergrund bewertet, dass im November 2015 keine offiziellen Angaben seitens Spanien u. a. zu Teilnehmern sowie Art und Umfang des Angebots im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgelegen haben (vgl. First Results oft he Implementation oft he Youth Employment Initiative , Seite 7, Outputs and results achieved up to November 2015, https://bit.ly/2WP0Q4Z), und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen? Die Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa ist eine ausdrückliche Priorität der Bundesregierung. Sie setzt sich stets für die Beschleunigung eines zweckentsprechenden Mittelflusses im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative in allen partizipierenden Mitgliedstaaten ein und unterstützt entsprechende Vorschläge zum Gelingen der Jugendbeschäftigungsinitiative als Ganzes. Hierbei muss jedoch das Hauptaugenmerk der tatsächlichen Umsetzung vor Ort gelten, unabhängig vom Vorliegen zentral abrufbarer Daten und von Erstattungsanträgen. Insbesondere in der Anfangsphase geben diese wenig Aufschluss über die Qualität der Umsetzung und den Erfolg eines Programms. Mit Einbindung der Jugendbeschäftigungsinitiative in die Strukturen der ESF-Förderung unterliegt diese den anspruchsvollen Regularien des ESF, die eine ordnungsgemäße Umsetzung sicherstellen . Zur gleichzeitigen Ermöglichung von sorgsamer Kontrolle von Steuermitteln und praxisgerechter, zeitnaher Umsetzung wurden von deutscher Seite im Jahr 2016 erfolgreich Vereinfachungsvorschläge auch speziell für die Umsetzung im Bereich des Europäischen Sozialfonds vorgelegt (vgl. u. a. das Positionspapier Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11552 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes zur Ausgestaltung des ESF ab 2021 – Für ein neues „Lean Fund Management“ (LFM) – www.esf.de/portal/Shared Docs/PDFs/DE/FP%202014-2020/lfm_de.pdf?__blob=publicationFile&v=6). 20. Was hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG am ersten im Jahr 2016 veröffentlichten Ergebnisbericht zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (inklusive der einzelnen Länderberichte) der EU-Kommission gekostet? 21. War KPMG nach Kenntnis der Bundesregierung an der Erstellung der Dreijahresbilanz der EU-Kommission (vgl. Bundesratsdrucksache 610/16) beteiligt , und wenn ja, was hat die Beteiligung von KPMG gekostet? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass KPMG an dem Ergebnisbericht und der Dreijahresbilanz beteiligt war. 22. Aus welchem Grund hat man sich nach Kenntnis der Bundesregierung damals für ausgerechnet den Kreis der förderfähigen Mitgliedstaaten nach Artikel 16 VO 1304/2003 entschieden, obwohl es zu dieser Zeit in Deutschland (in Betrachtung der absoluten Zahlen) eine sehr große Zahl von erwerbslosen jungen Menschen gab? Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung werden – soweit es sich um europäische Mittel handelt – über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die ESF-Verordnung VO 1304/2013 sieht hierfür u. a. in Artikel 3 Absatz 1 a) ii) einen Interventionsbereich vor, nach dem die dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, darunter junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht, gefördert werden können. Hierüber werden im ESF-Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier auch junge Menschen in Deutschland gefördert. In der ersten Förderphase (2015-2018) wurden in 178 Kommunen 56 957 Jugendliche erreicht. 53 957 junge Menschen haben ihre Teilnahme beendet. Rund 59 Prozent davon absolvieren nun eine schulische oder berufliche Ausbildung oder haben einen Arbeitsplatz gefunden. In den Sozialräumen der jungen Menschen wurden rd. 1 300 Projekte umgesetzt. Auch beispielsweise unter der Interventionspriorität c) iv) zur Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung können junge Menschen aus ESF-Mitteln gefördert werden. Die Jugendbeschäftigungsinitiative hingegen ergänzt die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds. Ziel der Jugendbeschäftigungsinitiative ist es, zusätzlich zur Förderung aus dem ESF, gezielt Mittel für Staaten bereitzustellen, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen sind. Förderfähig sind Regionen , in denen die Arbeitslosigkeit im Jahr 2012 bei jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren mehr als 25 Prozent betrug, sowie Mitgliedstaaten, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 um mehr als 30 Prozent angestiegen war und mehr als 20 Prozent betrug. Deutschland hatte in 2013 mit 7,8 Prozent EU-weit die geringste Jugenderwerbslosigkeit. Ziel der Initiative ist es, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Mitgliedstaaten zu fördern, zu denen Deutschland nicht gehört. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/11552 23. Aus welchem Grund hat man sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für eine Vorschussregelung über 30 Prozent der Mittel im Jahr 2015 aus der besonderen Mittelzuweisung nach Artikel 22a VO 1304/2013 entschieden? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333