Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1156 19. Wahlperiode 12.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/903 – „Europäische Trackinglösung“ bei Europol zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Peilsendern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Projekt „European Tracking Solution“ (ETS) sucht Europol seit mehreren Jahren an einer Lösung für die grenzüberschreitende Verfolgung von Peilsendern (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/706). Damit können Peilsender der beteiligten Behörden grenzüberschreitend verfolgt werden. Betreffen würde dies beispielsweise mit Ortungswanzen ausgestattete Fahrzeuge oder sogenannte kontrollierte Lieferungen , die Zollbehörden zur Nachverfolgung von Schmuggelrouten einsetzen. Das Ziel des ETS ist die Schaffung eines einheitlichen Datenprotokolls, damit die teils unterschiedlichen nationalen Systeme miteinander kommunizieren können. Der ursprüngliche Vorschlag für eine solche „Europäische Trackinglösung “ stammte vom Ostsee-Netzwerk der Grenzbehörden und wurde von Europol zunächst in einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe behandelt, an der zeitweise das Bundeskriminalamt (BKA) teilnahm. Bis Ende des Jahres 2016 wurde eine technische Lösung in einem Pilotprojekt getestet (Bundestagsdrucksache 19/28, Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko). Das Bundesministerium des Innern stuft sämtliche weiteren Angaben zu dem Projekt als Verschlusssache ein, darunter die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie, Teilnehmende und Orte des Pilotprojektes sowie die technischen Spezifikationen des Datenprotokolls. Zu den Gründen schrieb die Staatssekretärin Dr. Emily Haber, die Frage betreffe „den äußerst sensiblen Bereich der verdeckten polizeilichen Informationsgewinnung“ (Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 30. Oktober 2017 auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/28). Die Europäische Kommission ist diesbezüglich mitteilsamer (Antwort des EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos E-006852/2017 auf die Schriftliche Frage der MEP (Member of the European Parliament) Cornelia Ernst vom 8. Februar 2018). Demnach hätten sich Behörden aus Deutschland, Dänemark , Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden an dem Pilotprojekt beteiligt . Die Polizeiagentur Europol will noch in diesem Jahr die Beta-Version eines zentralen Ortungsservers in Betrieb nehmen. Daran sollen „bis zu zwölf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1156 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode europäische Partner“ andocken. Hierzu soll eine gesicherte Verbindung zwischen den Teilnehmenden und Europol genutzt werden. Laut der Europäischen Kommission werden für die ETS technische Standards der US-Vereinigung für Marineelektronik genutzt. 1. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Peilsendern bzw. der Einrichtung eines zentralen Ortungsservers bei Europol (bitte begründen)? Die Einrichtung von European Tracking Solution (ETS) kann durch Vereinheitlichung des technischen Übertragungsweges von Ortungsdaten zu einer Vereinfachung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung führen. a) Für welche Verkehrswege (Luft, Wasser, Straße) sollte eine „European Tracking Solution“ (ETS) aus Sicht der Bundesregierung die Nutzung von Ortungsdaten prioritär verbessern? Betroffen und dadurch verbessert werden können alle Verkehrswege. b) Inwiefern sollten auch Zollbehörden von einer ETS profitieren (etwa für „kontrollierte Lieferungen“ oder zur Nachverfolgung von Schmuggelrouten )? Der Zoll könnte entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften von ETS im gleichen Maße profitieren wie Polizeibehörden. 2. Inwiefern ist die Bundesregierung nach der Antwort des EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos E-006852/2017 auf die Schriftliche Frage der MEP Cornelia Ernst vom 8. Februar 2018 bereit, weitergehende Angaben zu den in der Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf die Bundestagsdrucksache 19/28 genannten Behörden zu machen , die an einem Pilotprojekt der ETS teilnahmen? Um welche einzelne Behörden der genannten Länder handelt es sich dabei (bitte für Deutschland auch die Abteilung angeben)? Innerhalb von Deutschland war sowohl in der Testphase als auch in der jetzigen „Planungs-/Aufbauphase“ für den Wirkbetrieb einzig das Bundeskriminalamt/ Abteilung OE als derzeitiger „Single Point of Contact“ (SPoC) für EUROPOL an ETS beteiligt. 3. Welche weiteren, wesentlichen Details enthält das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur ETS (Bundestagsdrucksache 18/706, Antwort zu Frage 14, Bundestagsdrucksache 19/28, Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Eine Machbarkeitsstudie zur ETS ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das System wurde im Rahmen eines Pilotprojektes in Bezug auf die technische Umsetzung und Funktionsfähigkeit mit positivem Ergebnis getestet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1156 4. Welche Behörden welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Test der Beta-Version eines Servers zum Austausch von Geopositionsdaten teil, der noch in diesem Jahr beginnen soll? Wann soll der Test beginnen? Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da weder feststeht, wann EUROPOL mit ETS starten kann, noch welche Staaten bis dahin ebenfalls ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben werden. 5. Welches Datenprotokoll der US-Vereinigung für Marineelektronik wurde bzw. wird in der ETS (im Pilotprojekt und im Test der Beta-Version) nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt, und aus welchen Erwägungen wurde sich hierfür entschieden? Welche Informationen welcher Sensoren lassen sich in das Protokoll einbinden ? Nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) resultierenden Informationsrecht des Deutschen Bundestages einerseits und den hier vorliegenden Geheimhaltungsinteressen andererseits ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass im Rahmen dieser Kleinen Anfrage zu Frage 5 aus Gründen des Staatswohls keine Auskunft erfolgen kann. Hierbei waren folgende Erwägungen leitend: Die taktischen und technischen Einzelheiten der Datenübertragung betreffen den Kernbereich verdeckter polizeilicher Informationsgewinnung. Die in Frage 5 angefragten Informationen betreffen Details der technischen Umsetzung von verdeckten operativen polizeilichen Maßnahmen. Je mehr Details hierzu offengelegt würden, desto mehr besteht die Gefahr, dass das polizeiliche Gegenüber das Einsatzmittel durch technische Gegenmaßnahmen aushebeln kann. Dies korrespondiert mit der Vorgabe an Beschäftigte des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Erscheinen als Zeuge vor Gericht, in der Einsatzgrundsätze und Einsatzmethoden von der grundsätzlichen Aussagegenehmigung ausgenommen sind. Im Falle einer Veröffentlichung könnte dies dazu führen, dass das Einsatzmittel so für verdeckte Maßnahmen nicht mehr eingesetzt werden kann. Hierdurch würde die öffentliche Sicherheit als Teil des Staatswohls maßgeblich gefährdet. Aus diesen Gründen sind die erfragten Informationen von solcher Bedeutung, dass auch ein nur geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann, weshalb selbst eine Einstufung der Antwort als Verschlusssache und deren Übermittlung über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht in Betracht kommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1156 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Arten von Ortungsdaten werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung getestet, und inwiefern betrifft dies auch GPS-Tracker mit SIM-Karten ? a) Über welche Verbindungen werden die Ortungsdaten an den Ortungsserver bei Europol geleitet? b) Über welche Verbindungen werden die Ortungsdaten anschließend von dem zentralen Ortungsserver bei Europol an weitere nationale Ortungsserver geleitet? c) Welche Bundesbehörden betreiben solche nationalen Ortungsserver, und welche dieser Behörden nehmen im Test der Beta-Version entsprechende Daten entgegen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche Netzwerke oder gesicherten Verbindungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die ETS von Europol bereitgestellt? a) Welche Festlegungen für die Datenverarbeitung sollen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten definiert werden? b) Wann sollen diese Verfahren festgelegt sein? Die Übertragung der Daten von und zu EUROPOL wird über einen VPN-Tunnel hergestellt, der zwischen EUROPOL und den jeweiligen zentralen nationalen Gateways aufgebaut wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist zu dem Verarbeitungsvorgang eine vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten entsprechend Artikel 39 der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 erfolgt. Darüber hinaus ist der Bundesregierung kein Verfahren zur Definition von Festlegungen für die Datenverarbeitung mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bekannt. Die einzelnen Staaten bleiben bei Nutzung der ETS selbst Datenbesitzer und entsprechend für die Daten verantwortlich. 8. Inwiefern werden die im Test der Beta-Version an nationale Ortungsserver weitergeleiteten Ortungsdaten nach Kenntnis der Bundesregierung über eine ETS-Weboberfläche ausgegeben, und wer hat diese entwickelt? Die ETS-Weboberfläche wird den EU-Staaten von EUROPOL zur Verfügung gestellt. Die ETS-Weboberfläche kann beispielsweise von EU-Staaten genutzt werden, die selbst nicht über nationale Ortungsserver mit entsprechend eigener Web- Oberfläche verfügen. Bei anderen Staaten wird in der Regel die jeweils bei der örtlichen Sachbearbeitung verwendete Visualisierungsoberfläche genutzt, also nicht die ETS-Weboberfläche. 9. Welche deutschen Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung nach dessen endgültiger Einrichtung von einem ETS bei Europol Gebrauch machen? Der Service, den EUROPOL mit ETS bietet, ist für alle deutschen Strafverfolgungsbehörden , die mit grenzüberschreitenden Einsatzlagen zu rechnen haben, nutzbar. Dazu zählen nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung zumindest das BKA, die Bundespolizei, der Zoll und alle Landeskriminalämter sowie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1156 ggf. darüber hinaus auch weitere zuständige Polizeidienststellen. In erster Linie werden hiervon die Dienststellen betroffen sein, die bereits mit Ortungstechnik arbeiten. a) Inwiefern sollte die Nutzung eines ETS durch andere Behörden technisch oder organisatorisch über das Bundeskriminalamt vermittelt werden? EUROPOL sieht vor, möglichst wenige nationale Gateways pro Mitgliedstaat zu ETS aufzubauen. Die Nutzung eines zentralen Gateways für Deutschland sowie dessen innerdeutsche Anbindung wird derzeit noch in der Kommission Einsatzund Ermittlungsunterstützung beraten. b) Welche deutschen Behörden können im Test der Beta-Version auf die ETS-Weboberfläche zugreifen? Nach aktuellem Planungsstand wird im Wirkbetrieb letztlich nur die Behörde Zugriff auf die ETS-Weboberfläche haben, die die Aufgabe des zentralen Gateways für Deutschland übernimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333