Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11591 19. Wahlperiode 12.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11146 – Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Brandunglück Notre-Dame de Paris am 15. April 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am Abend des 15. April 2019 verbreiteten Medien Bilder der brennenden Cathédrale Notre-Dame de Paris. Diese Kirche ist nicht nur geografischer Mittelpunkt Frankreichs. Dieses Wahrzeichen ist von unschätzbarem religiösen, kulturellen, architektonischen, historischen und symbolischen Wert für Paris, Frankreich und Europa und wurde entsprechend als UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen. Zwischenzeitlich steht fest, dass viele der Kulturschätze gerettet werden konnten und die engagierten Rettungskräfte auch die Substanz der Kathedrale so schützen konnten, dass sie wieder aufgebaut werden kann. Zuvor hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier die Europäer zu gemeinsamer Solidarität aufgerufen (www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschafts ticker/konjunktur-steinmeier-ruft-zur-unterstuetzung-fuer-wiederaufbau-vonnotre -dame-auf_id_10600166.html). Ebenso hat im Geiste der deutsch-französischen Verbundenheit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Hilfe angeboten. Deutschland sei „gerne bereit, dass wir gemeinsam an dem Wiederaufbau mitwirken , auch mit deutscher Expertise, mit deutscher Erfahrung“ (www.dw. com/de/spenden-für-wiederaufbau-von-notre-dame/a-48342108). Dies bekräftigte auch der Chef des Bundeskanzleramts Dr. Helge Braun: „Wenn Deutschland helfen kann, und sei es mit Unterstützung von Fachkräften und Restauratoren , um das, was verloren gegangen oder beschädigt worden ist, wieder aufzubauen , werden wir Frankreich dabei unterstützen“ (https://rp-online.de/ panorama/ausland/feuer-in-paris-die-welt-will-kathedrale-notre-dame-retten_ aid-38149655). Seitens der Bundesregierung ist daraufhin Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters am 30. April 2019 nach Paris gereist, um mit dem französischen Kulturminister Franck Riester über die durch den Brand verursachten Schäden zu sprechen. Begleitet wurde sie von der früheren Kölner Dombaumeisterin Prof. Barbara Schock-Werner, die von der Staatsministerin mit der Koordination der zahlreichen deutschen Hilfsangebote betraut worden ist. Laut Mitteilung der Bundesregierung hat die Staatsministerin mit Minister Franck Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11591 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Riester über die Frage gesprochen, wie Deutschland die Aufbauarbeiten konkret unterstützen kann. „Uns erreichen von überall her beeindruckende Zeichen der Solidarität und konkrete Hilfsangebote. Ich werde Franck Riester versichern, dass wir – sofern dies gewünscht ist – Frankreich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen“, zitiert die Bundesregierung Staatsministerin Monika Grütters. Bereits zuvor habe sie Frankreich der Solidarität Deutschlands versichert und fachliche sowie technische Unterstützung angeboten. Inzwischen hätten zahlreiche Unternehmen und Experten sowie Sachverständige aus Bund und Ländern signalisiert , den Wiederaufbau der Kathedrale auf allen Ebenen mit ihrem Fachwissen und mit tatkräftiger Hilfe unterstützen zu wollen (www.bundesregierung. de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/ kulturstaatsministerin-in-paris-gruetters-wir-bieten-hilfe-beim-wiederaufbauvon -notre-dame-an--1604344). Das ZDF zitierte Staatsministerin Monika Grütters am 30. April 2019 mit den Worten, allein in ihrem Bundesministerium seien mehr als 900 konkrete Angebote eingegangen. Deutschland könne Eichenholz für den abgebrannten Dachstuhl liefern. Konkrete Vereinbarungen gebe es noch nicht. Man müsse den Franzosen erstmal Zeit lassen, den Sachstand zu ermitteln, so Staatsministerin Monika Grütters (https://amp.zdf.de/nachrichten/ heute/kulturstaatsministerin-gruetters-deutsche-eiche-fuer-notre-dame-100.html). Nun gilt es unter anderem, der Bundesregierung anlässlich des Unglücks eine Reihe von Fragen zu Bauwerken von im weiteren Sinne vergleichbarer Bedeutung in Deutschland zu stellen. Auch Deutschland verfügt über Architektur von besonderer Bedeutung, was zum Teil in ihrer Auflistung als UNESCO-Weltkulturerbe zum Ausdruck kommt, wie nur beispielsweise den Aachener oder den Kölner Dom. 1. Hat die Bundesregierung eine Übersicht über alle aus Deutschland kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote bezüglich der Restauration von Notre-Dame, und wenn ja, welche Angebote sind das? Die Bundesregierung hat Frankreich angeboten, mit Expertise und Erfahrung am Wiederaufbau mitzuwirken. Dabei geht es vor allem um das Angebot fachlicher, technischer und ideeller Unterstützung, soweit Frankreich dies wünscht. Dachverbände aus Bau und Handwerk, Handwerker, Sachverständige, Universitäten und Unternehmen schlagen konkrete Hilfsangebote unterschiedlichster Art vor, so z. B. die Errichtung eines flexiblen Notdaches, Kranleistungen, Lieferung von (Eichen)-Holz, Bereitstellung von Kapazitäten in Holz-Trocknungsanlagen und Steinmetzleistungen. 2. Hat die französische Regierung zwischenzeitlich Interesse an Hilfen und Unterstützung seitens der Bundesregierung gezeigt bzw. konkret angefragt, und wenn ja, um welche Hilfen oder Unterstützungsleistungen handelt es sich? 3. Konnte aus Deutschland bislang tatsächlich Hilfe geleistet werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet . Über den Wiederaufbau der Kathedrale Notre-Dame in Paris entscheidet allein Frankreich. Die französische Regierung hat der Bundesregierung bislang keine konkrete Anfrage zu Hilfsangeboten aus Deutschland zugeleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11591 4. Bietet die Bundesregierung zur Koordinierung privater Hilfsangebote Unterstützung an, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen oder durch die Einrichtung oder Benennung einer konkreten Anlaufstelle für Anbieter von Unterstützungsleistungen gleich welcher Art? Falls ja, welche Hilfe stellt die Bundesregierung bereit? Die Bundesregierung hat die ehemalige Kölner Dombaumeisterin Prof. Barbara Schock-Werner mit der Koordination von Hilfsangeboten aus Deutschland für den Wiederaufbau der Kathedrale Notre-Dame beauftragt, soweit von Frankreich Unterstützung gewünscht wird. Private Hilfsanbieter in Deutschland können sich an Frau Prof. Barbara Schock-Werner wenden. 5. Wie geht die Bundesregierung um mit Hilfsangeboten wie den zitierten 900 Angeboten, beziehungsweise wie sind Reaktion und Verfahren der Bundesregierung gegenüber den Unterstützungen anbietenden privaten Einrichtungen , Unternehmen oder Privatpersonen? Hilfsangebote aus Deutschland für die Kathedrale Notre-Dame in Paris werden gesammelt und erhalten eine Nachricht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem Hinweis, dass auch Deutschland angeboten hat, mit Expertise und Erfahrung am Wiederaufbau der Kathedrale mitzuwirken, sofern dies von Frankreich gewünscht wird, und dass geprüft wird, inwiefern die übermittelten Hilfsangebote in diesen Gesamtkontext mit einbezogen werden können und bei Bedarf auf das jeweilige Hilfsangebot zurückgekommen wird. 6. Auf welche Personal- und Sachmittel der Bundesregierung kann die Koordinatorin Prof. Barbara Schock-Werner zur Erfüllung ihres Auftrags zurückgreifen ? Die Bundesregierung unterstützt die Koordinatorin Frau Prof. Barbara Schock- Werner und wird die Aufwendungen für ihre Tätigkeit erstatten. 7. Welche Gebäude bzw. baulichen Anlagen von gehobener kultureller Bedeutung und öffentlichem Zugang für Besucher befinden sich direkt im Eigentum bzw. der Verantwortlichkeit des Bundes? Im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen auch Gebäude bzw. bauliche Anlagen von gehobener kultureller Bedeutung. Der Bestand kann systembedingt aber nicht nach diesem Kriterium ausgewertet werden. Insoweit können in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit ohne Anspruch auf Vollständigkeit nur Beispiele für gehobene kulturelle Gebäude bzw. bauliche Anlagen und öffentlichem Zugang für Besucher im Eigentum der BImA genannt werden: Akademie der Künste (Berlin), Veranstaltungs- und Kulturzentrum „Haus der Kulturen der Welt“ (Berlin), Jüdisches Museum Berlin, Martin-Gropius-Bau (Berlin) Deutsches Historisches Museum (Berlin), Schloss Hohenaschau (Allgäu), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11591 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bonn), Alliierten Museum (Berlin) Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Bonn). 8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die zuständigen Landesbehörden Evakuierungspläne für Kunstschätze, die in in Deutschland befindlichen Objekten der UNESCO-Weltkulturerbe-Liste ausgestellt oder aufbewahrt werden, ausgearbeitet haben, und falls ja, wie zügig kann solch eine Evakuierung erfolgen ? 9. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, für wie viele der 44 in Deutschland befindlichen Weltkulturerbestätten ein Katastrophenschutzplan nach den Vorgaben des „Handbuch Katastrophenschutz“ des Deutsche UNESCO-Kommission e. V. erstellt worden ist? 10. Weiß die Bundesregierung, ob es Evakuierungspläne für die Umgebung der Weltkulturerbestätten gibt, damit Anwohner im Falle von Bränden oder Anschlägen schnell aus der Gefahrenzone in Sicherheit verbracht werden können ? 11. Falls es solche Pläne nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geben sollte, sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf, solche Pläne in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden erarbeiten zu lassen bzw. den Landesbehörden eine Empfehlung zur Erarbeitung dieser Pläne auszusprechen ? 12. Werden solche Pläne, wenn sie durch die Länder bzw. Gemeinden erstellt werden, bei der Bundesregierung zentral erfasst? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 12 gemeinsam beantwortet . Die Zuständigkeiten für den Katastrophenschutz und die Allgemeine Gefahrenabwehr liegen bei den Ländern, der Brandschutz in der Zuständigkeit der Kommunen . Eine zentrale Erfassung von Plänen der zuständigen Länder und Kommunen im Sinne der Fragestellung auf Bundesebene erfolgt nicht. Eine Abfrage bei den zuständigen Ländern war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit der Beantwortung nicht möglich. Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat liegen daher keine weitergehende Informationen vor. 13. Falls solche Evakuierungspläne der Bundesregierung nicht generell bekannt sind, werden sie dann situativ abgefragt, wenn es zu einem Ereignis kommt? 14. Wie lange dauert es in diesen Fällen, bis die Bundesregierung über den offiziellen Dienstweg über das Anlaufen und den Stand von Rettungs-, Löschoder Bergungsarbeiten informiert wird? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet . Die Einleitung der erforderlichen Evakuierungs-, Rettungs-, Lösch- oder Bergungsmaßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren erfolgt durch das zuständige Land oder die zuständige Kommune. Bei herausragenden Schadensereignissen wird auch das Lagezentrum des BMI unverzüglich über die zuständigen Leitstellen und Lagezentren der Länder informiert. Das Lagezentrum des BMI holt zudem bei herausragenden Schadensereignissen proaktiv aus allen verfügbaren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11591 Quellen Informationen ein, um die Bundesregierung mit den erforderlichen amtlichen Informationen zu versorgen. Die Art und Dauer der Informationszusammenstellung hängt vom konkreten Ereignis, den Meldezeitpunkten und den Quellenverfügbarkeiten ab. 15. Inwieweit überwacht das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zur Verhinderung solcher Unglücke die Ausführung von Arbeiten an historisch bedeutenden Gebäuden (z. B. die im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befindlichen), um sicherzustellen, dass bei Arbeiten keine Beschädigungen , Brandgefahren oder Ähnliches entstehen? Bei Baumaßnahmen an Baudenkmälern werden nach einer individuellen Risikobewertung Brandschutzkonzepte erarbeitet. Diese beinhalten bei bedeutenden Baudenkmälern nicht nur den Brandschutz in der Nutzungsphase, sondern auch die Sicherheit während des Bauablaufs mit seinen verschiedenen Bauphasen. Die Einhaltung brandverhindernder Maßnahmen wird von der beauftragten Bauleitung vor Ort überwacht. Verantwortlich für die Durchführung dieser Leistungen ist der Bauherr, in seinem Zuständigkeitsbereich damit auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Das Verhindern von Beschädigungen durch Baumaßnahmen an Bauteilen, Einbauten und beweglichen Teilen z. B. durch Ausbau und geeignete Schutzmaßnahmen ist gängige Praxis. 16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bei der Auftragsvergabe gesteigerte Anforderungen an die Fachkenntnisse von ausführenden Bau- bzw. Installationsunternehmen gibt, um sicherzustellen, dass Arbeiten immer mit der höchsten Sorgfalt und Kompetenz ausgeführt werden? Entsprechend § 6 Absatz 1 EU VOB/A werden öffentliche Bauaufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach § 6e EU VOB/A ausgeschlossen worden sind. Das heißt, dass bei jeder Bauauftragsvergabe die Eignung der anbietenden Unternehmen an Hand von Kriterien und dazugehörigen Nachweisen geprüft und eine Prognoseentscheidung über die Qualifikation des Unternehmens im Hinblick auf den konkreten Auftrag getroffen wird. Mithin werden die Fachkenntnisse von ausführenden Bau- und Installationsunternehmen bei jeder Auftragsvergabe geprüft, um sicherzustellen, dass Arbeiten immer mit der höchsten Sorgfalt und Kompetenz ausgeführt werden. 17. Hat die Bundesregierung einen Überblick über die in den Bundesländern geltenden besonderen Bauschutzmaßnahmen für historisch bzw. kulturell bedeutsame Gebäude, die bei Arbeiten zu berücksichtigen sind, und wenn ja, wie sind diese Anforderungen ausgestaltet? Es handelt sich um bauordnungsrechtliche Maßnahmen in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor. 18. Wie wird aus Sicht der Bundesregierung bestmöglich das Dilemma aufgelöst , den schnellen Zugang für schwere Löschfahrzeuge und sonstige Einsatzkräfte bis unmittelbar an besonders schützenswerte Gebäude zu gewährleisten und zeitgleich die Gefahr eines Terroranschlags mit schweren Fahrzeugen zu verhindern? Die in die Zuständigkeiten der Gefahrenabwehrbehörden und Polizeien der Länder fallenden präventiven Maßnahmen zum Schutz dieser Objekte können von der Bundesregierung nicht bewertet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11591 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es für alle in Deutschland befindlichen Objekte des UNESCO-Weltkulturerbes gesonderte Terrorschutzmaßnahmen gibt? 20. Wie wird der konkrete Bedarf dafür ermittelt, und wer legt den Bedarf fest? 21. Wer nimmt die Maßnahmen ab? 22. Werden die Pläne in regelmäßigen Abständen entsprechend sich ändernder Bedrohnungslagen angepasst? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 19 bis 22 gemeinsam beantwortet . Die Maßnahmen zum Schutz dieser Objekte fallen in die Zuständigkeiten der Gefahrenabwehrbehörden und Polizeien der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkennt-nisse dazu vor. 23. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Unterstützung monetärer oder fachlicher Art für die lokal verantwortlichen Betreiber oder Eigentümer der Kulturstätten (z. B. bei der Planung und Installation von Terrorabwehrmaßnahmen , wie versenkbaren Pollern, oder Brandschutzverhütern, wie automatischen Sprenkleranlagen)? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat den Beschluss des Deutschen Bundestages „Kulturgüterschutz stärken – Neuausrichtung des Kulturgüterschutzes in Deutschland jetzt beginnen“ (Bundestagsdrucksache 17/14115) vom 27. Juni 2013 zum Anlass genommen, das Themenfeld in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern einer grundsätzlichen Bestandsaufnahme zu unterziehen und hat im Jahr 2015 die „Bestandsaufnahme zu Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Kulturgut bei Katastrophen“ veröffentlicht (www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/478674/894406dc5dc792 f21388c26e2b281372/bestandaufnahme-kulturgutschutz-in-katastrophenfaellendata .pdf?download=1). Ein gesondertes Förderprogramm des Bundes für die Planung und Installation von Terror- oder Brandschutzmaßnahmen besteht nicht. Bei Zuwendungsbaumaßnahmen werden Maßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Anforderungen geplant und gebaut werden müssen, mitgefördert. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen während des Baus obliegt den Zuwendungsempfängern (in der Regel den Eigentümern), während der Nutzung den Betreibern. Für bundeseigene Gebäude hat der Bund den „Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes“ entwickelt, der auch privaten und kommunalen Bauherren zur fachlichen Unterstützung im Internet zu Verfügung steht. Bei Zuwendungsbaumaß-nahmen unterstützt und berät die zuständige Bauverwaltung des Bundes gemäß der Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) baufachlich , auch in Bezug auf Terrorabwehr und Brandschutz. 24. Hat die Bundesregierung für bedeutende Bauwerke, insbesondere für die in Deutschland befindlichen Weltkulturerbestätten, Kenntnisse darüber, ob in diese Stoffe verbaut sind, deren Freisetzung im Rahmen eines Katastrophenfalls zu einer Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung werden kann (z. B. Asbest )? Der Bund führt keine Baustoffdatenbank für bedeutende Bauwerke hinsichtlich der verwendeten Baustoffe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11591 25. Gibt es neben Brandschutzplänen für diese herausgehobenen Gebäude auch Erdbebenschutzpläne, und falls ja, welche Behörde erstellt diese? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 26. Wer prüft die Objekte auf Einhaltung der Brandschutz- und Erdbebenschutzpläne , und in welchen Intervallen? Gemäß DIN 14095 sind Feuerwehrpläne (im Sinne von Brandschutzplänen) auf aktuellem Stand zu halten. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person (Sachkundenachweis erforderlich) überprüfen lassen. Informationen zu Erdbebenschutzplänen liegen der Bundesregierung nicht vor. 27. Bestehen für die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Zuständigkeiten , und falls ja, wie übt sie diese aus? Nein. Die Überprüfung des baulichen Brandschutzes obliegt den zuständigen Stellen der Länder. 28. Lässt der Bund sich in den Fällen informieren, wo er keine Zuständigkeit hat? 29. Wie wird der Bund in diesem Fall konkret informiert? 30. Welche Stellen auf Bundesebene werden informiert? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 28 bis 30 gemeinsam beantwortet . Eine Information des Bundes erfolgt nicht. 31. Sieht die Bundesregierung angesichts des Unglücks Evaluierungsbedarf für Brandschutz-, Erdbebenschutz- und Bauschutzmaßnahmen? Nein. Die Zuständigkeit für Evaluierungen in den genannten Bereichen liegt bei den Ländern und Kommunen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333