Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1164 19. Wahlperiode 13.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/901 – Gegenleistung für Freilassung eines Journalisten aus türkischer Haft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Onlineausgabe der Zeitschrift „DER SPIEGEL“ vom 20. Januar 2018 wird über ein Angebot der Bundesregierung berichtet, im Ausgleich zur Freilassung des Journalisten Deniz Yücel u. a. türkische „Leopard“-Panzer aufzurüsten . 1. Wurde die Ausfuhrgenehmigung für den Rüstungskonzern Rheinmetall AG zur Lieferung von Rüstungsgütern in die Türkei zwischenzeitlich erteilt, und wenn ja, wann? Wenn nein, ist damit in Zukunft zu rechnen? Eine Genehmigung zur Nachrüstung türkischer Leopard-Panzer, die der Beschreibung in dem genannten Presseartikel entspricht, wurde nicht erteilt. Im Übrigen erteilt die Bundesregierung über etwaige laufende Antragsverfahren unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) keine Auskunft. 2. Haben andere Rüstungsunternehmen seit dem 24. September 2017 eine Ausfuhrgenehmigung in die Türkei erhalten, oder ist deren Erteilung geplant? Andere Rüstungsunternehmen haben seit dem 24. September 2017 Ausfuhrgenehmigungen in die Türkei erhalten. 3. Wie viele deutsche Staatsbürger wurden durch die Verhandlungen der Bundesregierung ab Anfang Oktober 2017 insgesamt von der Türkei aus der Haft entlassen, und um wie viele Inhaftierte wird mit Datum dieser Kleinen Anfrage verhandelt? Die Bundesregierung hat keine Verhandlungen geführt, sondern sich gegenüber der türkischen Regierung stets mit Nachdruck für eine rechtsstaatliche Behandlung inhaftierter deutscher Staatsangehöriger und die Beendigung willkürlicher Inhaftierungen eingesetzt. Sie wird dies auch weiterhin im Sinne ihres konsularischen Schutzauftrages tun. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1164 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. In welchem finanziellen Umfang wurden Rüstungslieferungen durch die Türkei seit dem 24. September 2017 angefragt? Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zu Voranfragen, laufenden Genehmigungsverfahren sowie zu den dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333