Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1166 19. Wahlperiode 13.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/905 – Pläne der Bundesregierung zum kostenlosen ÖPNV V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits im Juni 2015 hat die Kommission der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil in vielen Teilen Deutschlands die von der Europäischen Union vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte zum Teil deutlich überschritten werden. Um die europäischen Grenzwerte für die Luftverschmutzung einzuhalten und um die Europäische Kommission von einer bevorstehenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuhalten, plant die Bundesregierung laut Presseberichten die probeweise und gegebenenfalls bundesweite Einführung eines kostenlosen ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Angebots (vgl. „Freifahrt für alle“, Süddeutsche Zeitung vom 14. Februar 2018, Seite 6). Eine bundesweite Einführung eines kostenlosen ÖPNV-Angebots ohne entsprechendes Finanzierungsmodell hätte weitreichende finanzielle Konsequenzen für Länder und Kommunen. Daher ergibt sich aus Sicht der Fragesteller eine Reihe von Fragen zur Umsetzung und konkreten Finanzierung dieser Pläne. 1. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei ihren Überlegungen, den ÖPNV bundesweit kostenlos anzubieten? 2. Durch welche konkreten Finanzierungsmaßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine bundesweite Einführung nicht zu einer Mehrbelastung für Länder und Kommunen führt (bitte auf Länder und Kommunen gesondert eingehen), und unter welchem Haushaltstitel sollen diese Maßnahmen in den Bundeshaushalt aufgenommen werden? Welche konkreten Instrumente und Gesetzesinitiativen sind hier geplant oder im Gespräch? 3. Welches Ressort ist bei der Planung einer probeweisen und gegebenenfalls bundesweiten Einführung eines kostenlosen ÖPNV federführend? 4. Sind weitere Ressorts bei der Planung einer probeweisen und gegebenenfalls bundesweiten Einführung eines kostenlosen ÖPNV eingebunden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1166 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Mit welchen Kosten für die von der Bundesregierung geplante Einführung eines kostenlosen ÖPNV-Angebots in den fünf ausgewählten Städten rechnet die Bundesregierung, und aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushaltes sollen diese finanziert werden (bitte tabellarisch nach Städten und Haushaltstitel angeben)? 6. Durch welche konkreten Finanzierungsmaßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Erprobung in den fünf ausgewählten Städten nicht zu einer Mehrbelastung für die jeweiligen Länder und Kommunen führt? 7. Welche Vereinbarungen über die Finanzierung der Erprobung wurden mit den fünf ausgewählten Städten und den jeweiligen Ländern getroffen? 8. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Investitionsbedarf in den ÖPNV in den fünf ausgewählten Städten, um sicherzustellen, dass ein zu erwartender Anstieg der Fahrgastzahlen nicht zu einer Überlastung des ÖPNV führt (bitte für die Städte einzeln angeben)? Die Fragen 1 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Am 26. Februar 2018 fand ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern der im Schreiben an EU-Kommissar Vella benannten Modellstädte statt. Dabei wurden erste Vorschläge zu möglichen Maßnahmen, die in den Modellstädten erprobt werden sollen, erörtert. Auch das Thema eines kostenlosen ÖPNV wurde besprochen . Gemeinsam mit den Städten besteht die Auffassung, dass es in tariflicher Hinsicht in den Modellstädten eine Reihe vielversprechender Ansätze für eine verstärkte ÖPNV-Nutzung gibt. Diese sollen nun weiter konkretisiert werden. Erst wenn die einzelnen Maßnahmen konkretisiert sind, können weitere Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird insbesondere auf die Antworten der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 24, 27, 38, 39, 40 auf Anlage 2, Plenarprotokoll 19/13 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 19/887 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333