Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes vom 11. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11662 19. Wahlperiode 15.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10927 – Studien des Bundeskanzleramtes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung gibt verschiedene Studien bei externen Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen in Auftrag , um ihre Arbeit fakten- und wissenschaftsbasiert ausführen zu können und dauerhaft auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu sein. Für eine fundierte politische Arbeit ist das unabdingbar. Das Bundeskanzleramt als Bundesministerium ohne Geschäftsbereich hat im Rahmen der europäischen Integration zunehmend mehr Beutung gewonnen. Auch übernahm der Chef des Bundeskanzleramtes 2015 die Rolle des sogenannten Flüchtlingskoordinators. Daher muss das Bundeskanzleramt gut informiert sein, um auf neue Herausforderungen und Änderungen reagieren und Möglichkeiten der politischen Steuerung ausloten zu können. Gleichzeitig besteht nach Ansicht der Fragesteller bei in Auftrag gegebenen Studien die Gefahr politischer Färbung und eine unverhältnismäßige Einbindung externer Kräfte. Für diese Aufgaben werden dann Haushaltsmittel verwendet , für die eigentlich Planstellen im Bundesministerium vorhanden sind oder entsprechend geschaffen werden oder geschaffen werden könnten. Damit bei der Auftragsvergabe für Studien sowohl eine Neutralität in der Ausgestaltung und ein haushälterisch vernünftiges Maß gegeben sind, muss das Parlament darüber in Kenntnis sein, wie die Bundesregierung sich extern Informationen , Wissen und Daten organisiert. Ein Auswachsen solcher Verbindungen zu externen Beratern wie im Falle des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) darf sich nicht wiederholen (vgl. www.taz.de/!5579453/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11662 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Mit welchen Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen , demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) haben das Bundeskanzleramt und dessen Ressortforschung sowie sonstige nachgeordnete Behörden seit Oktober 2013 welche Institutionen, zu welchem Gegenstand , welcher Laufzeit und welchem Budget beauftragt (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)? Wann und wo werden oder wurden diese Studien veröffentlicht? 2. Welche Studien im Auftrag des Bundeskanzleramtes sowie sonstiger nachgeordneter Behörden sind seit September 2017 beendet bzw. fertiggestellt worden? 3. Welche dieser Studien wurden wann und wo veröffentlicht? 4. Welche dieser Studien wurden bisher aus welchen Gründen noch nicht veröffentlicht , und wann wird die Bundesregierung diese Studien wo veröffentlichen ? Die Fragen 1 bis 4 werden für das Bundeskanzleramt zusammen beantwortet und können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Die Frage nach den jeweiligen Budgets wird aus nachfolgenden Gründen als Gesamtsumme beantwortet: Die Benennung der Auftragnehmer in Zusammenhang mit dem jeweiligen finanziellen Umfang der Einzelbeauftragung kann aus verfassungs-, vergabe- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ohne Einwilligung der Auftragnehmer nicht erfolgen. Es läge insbesondere ein Eingriff in das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor (Artikel 12 des Grundgesetzes – GG). Im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs des Informationsinteresses des Deutschen Bundestages und des Rechts auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Auftragnehmer werden daher die Kosten der Beauftragungen summiert und nicht einzeln einem Auftragnehmer zuordenbar genannt. Die Gesamtsumme der durch das Bundeskanzleramt beauftragten Studien beläuft sich auf 603,5 TEuro. Für den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes kann die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 teilweise zum einen aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solche Fähigkeiten betreffend würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge, da die Antworten Informationen enthalten, welche im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und hierbei insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten, Analysemethoden im Bereich Technik und seiner diesbezüglichen Ressourcensteuerung bei „Insourcing Knowledge“ stehen. Die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste dient jedoch als Grundlage für die gesetzliche Auftragserfüllung letztlich der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten wie auch der Eigensicherung und damit dem Staatswohl. Aus den genannten Gründen kann eine Beantwortung in offener Form für die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörde und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Drucksache 19/11662 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11662 Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS- Anweisung) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.* Gegenstand der Fragen sind zum anderen auch solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht Eingang in die Beantwortung finden können. Das Bundeskanzleramt ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen 1 bis 4 auch in eingestufter Form nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frageund Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die o. g. Fragen beziehen sich auch auf die Offenlegung von operativen Sachverhalten, die Kooperation mit privatwirtschaftlichen Auftragsnehmern und ausländischen Nachrichtendiensten und im Ergebnis auf bestimmte nachrichtendienstliche Arbeitsmethoden und spezifische Vorgehensweisen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind allerdings im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden. Etwaige Informationen über die Untersuchungsgegenstände lassen Rückschlüsse auf sensitive Aufklärungsbestrebungen und -schwerpunkte und somit auf spezifische Fähigkeiten und Methodik zu und ergeben in ihrer Gesamtheit ein detailreiches Bild über das Auftragsprofil des Bundesnachrichtendienstes . Zudem würden die geforderten Informationen in Teilen die themenbezogene konkrete Praxis der Informationsgewinnung des Dienstes in hochsensiblen Aufklärungsbereichen offenbaren. Insbesondere Aussagen zu Studien, die in Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten gefertigt werden, tangieren den Kern der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Eine Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur letztere in erheblicher Weise diskreditieren; ferner könnte dieses einen Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und somit eine Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage zur Folge haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von kooperierenden Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage für die Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern ist daher besonders schutzwürdig. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben Einzelheiten von Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes in einem so bedeutenden Maß, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Einsatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. * Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11662 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11662 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die insoweit erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insoweit muss vorliegend ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 5. Wie sind die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien in den entsprechenden politischen Themenfeldern in die entsprechenden politischen Entscheidungen (Gesetzentwürfe, Verordnungserlasse, Verordnungsänderungen , Abstimmungsverhalten in nationalen, internationalen und EU-Gremien, Fördermittelvergabe, Fördermittelausgestaltung etc.) eingeflossen und sichtbar geworden, bzw. wie werden sie einfließen und sichtbar werden (bitte nach politischem Themenfeld, entsprechender politischer Handlung und entsprechender Studie auflisten)? Wie in der Antwort zu Frage 1 bis 4 aufgezeigt, wurden die Studien im Sinne von Frage 1 überwiegend veröffentlicht. Auch nicht veröffentlichte Studien werden im digitalen Zeitalter mit anderen Ressorts regelmäßig geteilt. Es ist daher rein faktisch nicht möglich nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien bei der Fördermittelvergabe oder beim Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien in fast sieben Regierungsjahren eingeflossen sind. Zudem fließen regelmäßig zahlreiche Faktoren in die politische Entscheidungsfindung ein, die sich im Nachhinein typischerweise nicht entflechten lassen. Soweit Studien im besonderen Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, ist dies regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten etc. ausdrücklich Bezug nimmt. Drucksache 19/11662 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 19/10927 Bezeichnung der Studie Gegenstand Projektdauer (Laufzeit) Beendigung / Fertigstellung (seit September 2017) Veröffentlichung (wann / wo) bzw. Nichtveröffentlichung (Grund) Auftragnehmer (Institutionen) Bundeskanzleramt: Internationales Deutschlandforum Dokumentation / Ergebnissicherung der Veranstaltung 01/17-04/17 Nein Ja 02/17 auf www.bundesregierung.de Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) Bundeskanzleramt: Sachverständigenleistung in Bezug auf die Erhebung, Analyse und Darstellung von Informationen über Organisationsabläufe- und -strukturen im Kontext von nationaler und internationaler Rechtsetzung (Methoden zur Erhebung, Analyse und Darstellung von Informationen über Organisationsabläufe- und -strukturen im Kontext von nationaler und internationaler Rechtsetzung) Sachverständigenleistung in Bezug auf die Erhebung, Analyse und Darstellung von Informationen über Organisationsabläufeund -strukturen im Kontext von nationaler und internationaler Rechtsetzung (Methoden zur Erhebung, Analyse und Darstellung von Informationen über Organisationsabläufeund -strukturen im Kontext von nationaler und internationaler Rechtsetzung) 03/17-11/17 Ja Ja 01/18 auf https://www.politicsfortomorrow.eu /aktivitaeten/gestaltungsansatze-furregulatorische -prozesse (in deutscher Sprache) 06/18 auf http://www.govlabaustria.gv.at/blogkategorie /rechtsetzung/ (in deutscher Sprache) 07/18 auf https://crowd.law/shapinglegislation -together-human-centeredapproaches -in-the-legislative-context- 91d042b36a8b (in englischer Sprache) 03/19 auf https://medium.com/%C3%B6ffentlic hes-gestalten/rechtsetzunggemeinsam -gestalten-ddec5b442daf (in deutscher Sprache) Sachverständige: C. Paulick-Thiel Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Schulbuchstudie Integration Darstellung von Migration und Integration in Schulbüchern 01/14-11/14 Nein Ja Pressegespräch am 17.03.2015 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Georg-Eckert-Institut Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Datenauswertung Sonderauswertung eines Datensatzes des Berliner Institut für empirische Integrationsund Migrationsforschung zum Thema "Personen mit Migrationshintergrund und intergruppale Hierarchien in Deutschland" 05/15-07/16 Nein Ja Veröffentlicht 2016 in Papierversion sowie online unter https://www.bim.huberlin .de/de/publikationen/2016/de utschland-postmigrantisch-iiimigrantische -perspektiven-aufdeutsche -identitaeten-einstellungenvon -personen-mit-und-ohnemigrationshintergrund -zu-nationaleridentitaet -in-deutschland/ Humboldt Innovation GmbH (Humboldt Universität zu Berlin) Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Armutsgefährdungsanalyse Armutsgefährdung von Personen mit Migrationshintergrund 07/15-12/15 Nein Ja Im April 2017 SOEPpapers 907 unter: http://www.diw.de/soeppapers Humboldt Innovation GmbH (Humboldt Universität zu Berlin) Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Pflege und Migration Pflege und Pflegeerwartungen in der Einwanderungsgesellschaft 08/15-12/15 Nein Ja Im November 2015 als Publikation und auf der Homepage der Beauftragten. SVR GmbH Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Sprachmitteilung im Gesundheitswesen Erhebung und einheitliche Beschreibung von Modellen der Sprachmittlung im Gesundheitswesen 08/15-12/15 Nein Ja Im September 2015 als Publikation und auf der Hompepage der Beauftragten. Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Wissenschaftliche Begleitforschung für den 11. Lagebericht der Integrationsbeauftragten Wissenschaftliche Begleitforschung für den 11. Lagebericht der Integrationsbeauftragten 04/16-12/16 Nein Ja Bei der Begleitforschung handelte es sich ausschließlich um externe Zulieferung von Daten als Zuarbeiten zu dem im Dezember 2016 veröffentlichen Bericht der Beauftragten (besagte Daten sind im Anhang des Berichts veröffentlicht). Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Parteipräferenzen von Zuwanderern Policy Brief des SVR-Forschungsbereichs 01/17-02/17 Nein Ja Veröffentlicht in Papierversion sowie online unter https://www.svrmigration .de/publikationen/parteipr aeferenzen/ SVR GmbH Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Evaluation Kapitel 0413 Titel 684 01 Evaluation der Projekte aus 2016 und 2017 09/17-09/18 Ja Nein Der Bericht wurde den evaluierten Projekten im November 2018 zugeleitet Ramboll Management Consulting GmbH Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Evaluation Kapitel 0413 Titel 684 01 Evaluation der Projekte aus 2019 03/19-03/20 Nein Evaluation ist noch nicht abgeschlossen IMAP GmbH und Ceval GmbH Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Übersichtsstudie zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Freizügigkeit für EU- Arbeitnehmer/innen in Deutschland Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland - Eine Übersichtsstudie zu Vorteilen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Autor: Prof. Dr. Timo Baas) 01/18-03/19 Ja Ja Homepage der Gleichbehandlungsstelle EU- Arbeitnehmer : https://www.eugleichbehandlungsstelle .de/eugsde /analysen/stu-di-en-der-eu-gs (Einstelldatum: März 2019) Universität Duisburg-Essen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11662 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333